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Transparenz der Zahlungsströme von Rohstoff-Unternehmen
Lustenberger Ruedi · P-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP
Präsident (Lustenberger Ruedi, Präsident): Die Motion Fässler Hildegard wurde von Frau Friedl übernommen.
Friedl Claudia · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Das Thema der vorliegenden Motion ist die Transparenz von Zahlungsströmen zwischen Rohstoffunternehmen und den Staatskassen der Rohstoffländer. Unterstützt wurde diese Motion von Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern aus sieben Parteien.
Seit der Einreichung der Motion vor zwei Jahren ist einiges passiert: Der Bundesrat hat letztes Jahr den Grundlagenbericht Rohstoffe verabschiedet. Im Juni dieses Jahres erschien dann der Bericht zum Postulat der APK-NR 13.3365, "Mehr Transparenz im Schweizer Rohstoffsektor", welches Angaben zur Zahlungstransparenz sowohl bei der Förderung von Rohstoffen als auch beim Handel damit forderte. Diese Forderung steht auch im Zentrum der vorliegenden Motion.
Worum geht es materiell? Der Bundesrat fasst es in seinem Bericht zum Postulat treffend zusammen: "Rohstoffe werden oft in Ländern abgebaut, die über schlecht funktionierende staatliche Strukturen verfügen. Vor diesem Hintergrund besteht bei der Rohstoffextraktion bzw. beim Handel mit Rohstoffen regelmässig ein Risiko, dass die an die jeweiligen Regierungen geleisteten Zahlungen ... aufgrund von Misswirtschaft, Korruption und Steuerflucht versickern ... In der Folge profitiert die Bevölkerung kaum vom Rohstoffreichtum ihres Landes und verbleibt in Armut ..." Nur durch Transparenz erhält die Bevölkerung die Möglichkeit, Korruption vorzubeugen und ihre Regierung dazu zu bringen, dass die Einnahmen aus dem Rohstoffgeschäft im Interesse der Allgemeinheit eingesetzt werden.
Nun werden Sie sich vielleicht fragen: Ist das nicht primär ein Problem der Länder, in denen die Rohstoffe abgebaut werden? In der Tat: Diese Länder stehen in der Pflicht. Zum Glück werden immer mehr von ihnen aktiv. Unter dem Dach der Extractive Industries Transparency Initiative (EITI) haben sich 44 Rohstoffländer für eine Offenlegung der erhaltenen Zahlungen beim Rohstoffabbau und neuerdings auch beim Rohstoffhandel verpflichtet.
Doch nicht alle Rohstoffländer - Sie können sich das ja vorstellen - sind willens und vor allem auch fähig, die EITI-Regeln umzusetzen. Deshalb sind jetzt ergänzend dazu verschiedene Sitzstandorte von Rohstoffunternehmen aktiv geworden. So haben zum Beispiel die EU, die USA, Norwegen und die Hongkonger Börse bereits Transparenzregulierungen verabschiedet oder stehen wie in Kanada kurz davor, das zu tun. Der Fokus der Transparenzregelungen liegt aber mehrheitlich bei der Förderung und weniger beim Handel, was auch dem Fokus der Unternehmen in diesen Ländern entspricht.
Nun zur Schweiz: Sie ist der global führende Rohstoffhandelsplatz. Für die Schweiz, deren Unternehmen fast ausschliesslich im Handel tätig sind, wäre eine Regelung, welche den Handel nicht mit einschliesst, praktisch wirkungslos, sprich eine Alibiübung. Es ist deshalb absolut nicht nachvollziehbar, warum der Bundesrat in seinem Transparenzbericht zum Postulat dennoch genau diese Lösung vorschlägt und den Handel einstweilen von der Transparenz ausnehmen will. Als Notnagel will er sich dann aber doch die Kompetenz geben lassen, das schweizerische Recht rasch und flexibel über Verordnungen - notabene ohne Parlament - an neue Gegebenheiten anzupassen.
Das ist das falsche Vorgehen. Es liegt auf der Hand: International wird die Offenlegung der Geldströme im Rohstoffsektor zum Standard. Jetzt kann die Schweiz die Entwicklung eines internationalen Standards noch massgeblich mitprägen und damit auch die Anliegen der schweizerischen Unternehmen berücksichtigen. Was ist die Alternative? Wartet die Schweiz einfach ab, werden die Regeln von anderen erstellt, und unter Druck müssen sie dann in kurzer Zeit ins Schweizer Recht übernommen werden.
Die Revision des Aktienrechts ist aktuell in Vorbereitung. Es ist also der richtige Zeitpunkt, dem Bundesrat jetzt den Auftrag für eine vollständige Vorlage zu geben. Mit der Annahme der Motion beauftragen wir den Bundesrat, für eine glaubwürdige und wirkungsvolle Transparenz der Zahlungsströme von Rohstoffunternehmen zu sorgen, welche die Förderung und den in der Schweiz so wichtigen Handel umfasst.
Ich bitte Sie deshalb: Nehmen Sie die Motion an.
Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Bundesrat · Bern
Die Motion Fässler Hildegard, jetzt übernommen durch Frau Nationalrätin Friedl, will den Bundesrat beauftragen, Transparenzvorschriften für Rohstofffirmen analog dem amerikanischen Recht einzuführen. Das amerikanische Recht verlangt im sogenannten Dodd-Frank Act von Rohstoffunternehmen, dass sie die Zahlungen an staatliche Stellen im Extraktionsland offenlegen. Erfasst werden als Zahlungen insbesondere Steuern, Gebühren, Produktionsanteile, Boni usw. Die Regelung richtet sich an alle Unternehmen, die in den USA börsenkotiert sind, sowie an deren Tochtergesellschaften. Der Dodd-Frank Act erfasst also primär die Aktivitäten aus der Rohstoffförderung. Der Dodd-Frank Act ist aber immer noch nicht in Kraft getreten. Eine Klage gegen die Ausführungsbestimmungen wurde von einem Gericht gutgeheissen. Demnach muss die Börsenaufsichtsbehörde die Bestimmungen überarbeiten. Es sind somit also noch keine Erfahrungen aus den USA bekannt.
Die vorliegende Motion will eine ähnliche Regelung in der Schweiz einführen. Diese soll aber in zweifacher Hinsicht erweitert werden: Erstens sollen alle Handelsaktivitäten mit Rohstoffen von der Transparenzpflicht erfasst werden, auch diejenigen unter rein privaten Unternehmen. Zweitens sollen auch kleine und mittlere Unternehmen transparenzpflichtig werden.
Der Bundesrat unterstützt die Stossrichtung der Motion. Er begrüsst insbesondere eine erhöhte Transparenz bei den Zahlungen von rohstofffördernden Unternehmen an staatliche Stellen. Als international bedeutender Rohstoffhandelsplatz trägt die Schweiz hier eine ganz grosse und besondere Verantwortung, die internationalen Bemühungen für mehr Transparenz zu fördern. Transparenzbestimmungen tragen nämlich auch erheblich zur Reduktion des Risikos von Reputationsschäden für unser Land bei.
In seinem Grundlagenbericht Rohstoffe vom März 2013 hat der Bund in Aussicht gestellt, dass er die Auswirkungen einer Einführung von Transparenzvorschriften auf den Schweizer Rohstoffsektor abklären wird. Die Prüfung soll sich an den Modellen der USA und der EU orientieren. Ihr Rat hat ja bereits das erwähnte Postulat Ihrer Aussenpolitischen Kommission angenommen, welches eine Prüfung genau derselben Fragen verlangt, die jetzt auch Gegenstand der behandelten Motion sind, nämlich die Unterstellung des gesamten Rohstoffhandels und sämtlicher Unternehmen, also auch von KMU, unter Transparenzvorschriften.
Der Bundesrat hat am 25. Juni dieses Jahres einen Bericht verabschiedet und über das weitere Vorgehen entschieden. Gestützt auf den Bericht in Erfüllung des Postulates wird der Bundesrat im Rahmen der Aktienrechtsrevision eine Vernehmlassungsvorlage für Transparenzbestimmungen analog den EU-Richtlinien erarbeiten. Die Regelung gemäss Vorentwurf soll für börsenkotierte sowie grosse, in der Rohstoffförderung tätige Unternehmen gelten. Auf eine Ausdehnung der Regelung auf den Rohstoffhandel mit staatlichen Stellen wird einstweilen verzichtet. Der Bundesrat soll aber mit einer Delegationsnorm die Möglichkeit erhalten, im Rahmen eines international abgestimmten Vorgehens die Regelung auch auf im Rohstoffhandel tätige Unternehmen auszudehnen. Die Vernehmlassungsvorlage soll noch in diesem Jahr, vor Ende 2014, verabschiedet werden.
Der Bundesrat beantragt Ihnen die Ablehnung der Motion, er hat sich aber bereits für eine Kompromisslösung mit einer Delegationsnorm entschieden. Damit bin ich der Meinung, dass dem Anliegen der Motion mindestens zum Teil entsprochen wird, indem wir eben in der Aktienrechtsrevision diesen Teil bereits aufnehmen. Wie gesagt, wird das schon sehr bald der Fall sein.
Vielleicht noch zur Frage, warum das in der Aktienrechtsrevision gemacht wird: Das geschieht, wie gesagt, erstens aus zeitlichen Gründen. Die Vorlage betreffend die Aktienrechtsrevision kommt eben noch dieses Jahr in die Vernehmlassung, das heisst, wir können das dort hineinpacken. Die Transparenzbestimmungen wurden systematisch im 32. Titel des Obligationenrechts über die kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung in einem neuen Abschnitt eingefügt. Im Zuge der Aktienrechtsrevision werden ohnehin einzelne Bestimmungen des Rechnungslegungsrechts geändert. Weiter besteht somit also auch ein sachlicher Zusammenhang mit der Aktienrechtsrevision. Der Verwaltungsrat der Aktiengesellschaft hat ja unter anderem die unübertragbare Aufgabe, den Geschäftsbericht zu erstellen. Damit wird auch die Berichterstattung über Zahlungen an staatliche Stellen zu seinem Aufgabenbereich gehören. Nun habe ich Ihnen bereits skizziert, wie das im Rahmen der Aktienrechtsrevision geplant ist.
Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen, weil hier erste Schritte bereits sehr konkret eingeleitet sind.
Fehr Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Geschätzte Frau Bundesrätin, vielen Dank für diese Ausführungen. Mit Blick auf die anstehenden Arbeiten vielleicht noch eine Einschätzungsfrage: Die politischen Debatten und Diskussionen zur Frage der Transparenz haben uns in den letzten Monaten das Bild vermittelt, die Industrie sei geschlossen gegen solche Transparenzbestimmungen. Wenn man dann aber direkt mit Vertretern der Industrie spricht, hört man, dass auch in der Industrie durchaus eine Bereitschaft zu mehr Transparenz vorhanden ist. Teilen Sie diese Einschätzung? Machen Sie im direkten Gespräch mit Unternehmen die gleiche Erfahrung?
Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Bundesrat · Bern
Besten Dank, Frau Nationalrätin Fehr, für diese Frage! Ja, ich kann Ihre Ausführungen bestätigen, und zwar aus erster Hand. Ich habe vor ein paar Monaten mit einem Vertreter eines ganz grossen Rohstoffunternehmens ein sehr interessantes Gespräch geführt. Es ist ein Unternehmen, das ganz direkt betroffen ist. Der Vertreter dieses Unternehmens steht einer möglichen Ausdehnung der Transparenzbestimmungen auf den Rohstoffhandel und einer Offenlegung der Zahlungen an staatliche Stellen durchaus positiv gegenüber.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 83 Stimmen
Dagegen ... 106 Stimmen
(1 Enthaltung)