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Missbräuche bei Premium-SMS
Müller Thomas · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Sie kennen vermutlich Premium-SMS und -MMS. Übers Handy können Sie Informationen wie Wetter und Börse abrufen, an Umfragen, Abstimmungen und Wettbewerben teilnehmen, Logos und Klingeltöne kaufen usw. Wer solche Leistungen über Telefon anbieten will, muss sich an die Telefonunternehmen Swisscom, Sunrise und Orange wenden. Diese teilen Kurznummern zu und verwalten sie, damit ein Premium-SMS- und -MMS-Dienst bei allen Telefonnetzen über die gleiche Kurznummer zugänglich ist. Swisscom, Sunrise und Orange stellen die Premium-SMS und -MMS den Endkunden in Rechnung und besorgen das Inkasso für die Anbieter. Dass die drei Telefonunternehmen für die Zuteilung und Verwaltung der Kurznummern sowie für die Rechnungsstellung und das Inkasso bei den Endkunden Geld verlangen, liegt auf der Hand. Für die Bemessung der Preise gibt es keine öffentlichen Vorgaben. Es gilt die Vertragsfreiheit, die hier allerdings einseitig ist und von Swisscom, Sunrise und Orange aufgrund ihres Angebotsmonopols ausgenützt wird. Sie lassen sich von den Anbietern der SMS- und MMS-Dienste 30 bis 50 Prozent der Endkundenpreise, und in einem Fall bis 70 Prozent, ausbezahlen.
Das ist weit mehr als eine marktübliche Gebühr für die Übermittlung einer SMS oder MMS samt Zuschlag für Rechnungsstellung und Inkasso über Telefonrechnung. Was Swisscom, Sunrise und Orange hier als Carrier für Nachrichten verlangen, ist in etwa so, wie wenn unser Nationalratskollege Ueli Giezendanner als Transportunternehmer von seinen Auftraggebern jeweils nicht bloss ein Fuhrgeld verlangen würde, sondern jedes Mal gleich auch noch 30 bis 50 Prozent des Wertes der Ladung für sich beanspruchen würde.
Unterschätzen Sie die wirtschaftliche Bedeutung und den Wertefluss dieser SMS- und MMS-Dienste nicht. Bei einer einzelnen Fernsehsendung mit Zuschauerwettbewerb kommen oft sechsstellige Beträge zusammen. Mir scheint deshalb gerechtfertigt, dass Gebührenvorgaben erlassen werden, damit die Telefonunternehmen ihr Angebotsmonopol nicht länger ausnützen können. Es geht auch um Konsumentenschutz, denn die Endkunden bezahlen letztlich die überteuerten Gebühren über ihre SMS und MMS.
Ich ersuche Sie, meiner Motion zuzustimmen. Sollte sie keine Mehrheit finden, ist das, was in unserem Land täglich abgeht, zumindest ein Fall für den Preisüberwacher und/oder die Wettbewerbskommission.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Ich kann das Anliegen des Motionärs gut verstehen, denn es gibt hier sicher Margen, die zum Teil nicht gut zu begründen sind. Aber das ist halt der Markt. Es gibt noch etliche andere Produkte, bei denen man hohe Margen hat. Solange aber der Kunde diese bezahlt, dann ist dies eben so - es gilt halt die Vertragsfreiheit. Es ist nicht Sache des Staates, durch Tarife oder durch staatlich festgelegte Preise zu intervenieren. Unser Ansatz ist vielmehr der, dass wir den Schutz gewähren wollen, unabhängig davon, ob es jetzt um diese Telekommunikationstarife geht oder um anderes.
Herr Müller, Sie haben am Ende Ihres Votums zutreffend gesagt, dass Missbrauch ein Fall für die Wettbewerbskommission sei. Sie gehen davon aus, dass hier Missbrauch vorliegt und dass die grossen Anbieter eine gewisse Marktstellung ausnützen. Dann kann man die Weko anrufen und sagen, hier werde eine marktbeherrschende Stellung oder mindestens eine gute Position zulasten des Konsumenten ausgenutzt. Das ist bisher nicht erfolgt, und ich nehme an, zu einem solchen Verfahren sei es mit gutem Grund nicht gekommen. Wir haben das Gefühl, dass durch dieses System, gemäss welchem die Mobilfunkanbieter verpflichtet sind, sich untereinander zu koordinieren und eine transparente und auch nichtdiskriminierende Vergabe der Kurznummern zu gewährleisten, diese Nummern im Netz unabhängig voneinander vergeben werden: dass man je einzelne Aufgaben zugunsten der Kunden übernimmt - der eine die Fakturierung, der andere die Dienstleistungen usw. Es scheint uns, dass das Entgelt für die Leistung auch dem Aufwand entspricht, mit der üblichen Marge, bei deren Festlegung jedes Unternehmen frei ist.
Der Bundesrat lehnt das Anliegen deshalb ab. Er sieht keinen Handlungsbedarf und verweist effektiv auf Schutzmechanismen wie wir sie mit der Weko und dem Preisüberwacher haben, falls im Einzelfall hier Missbrauch festgestellt würde.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 56 Stimmen
Dagegen ... 132 Stimmen
(0 Enthaltungen)