12.3068
Zone con limite di velocità massimo di 30 km/h. Regole più chiare per i passaggi pedonali
Rytz Regula · Mit-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dei Verdi
Die Motion, die ich Ihnen vorstelle, kommt aus der Praxis, konkret aus der Mobilitätskonferenz des Schweizerischen Städteverbandes. In diesem Gremium sind die kommunalen Verkehrsministerinnen und -minister aus der ganzen Schweiz versammelt. Sie haben ein Anliegen an den Bundesrat: Sie wünschen sich, dass das Bundesamt für Strassen die Verordnung über die Tempo-30-Zonen präzisiert, und zwar so, dass die heutigen Ausnahmemöglichkeiten für Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen detaillierter aufgelistet werden.
Sie hören es: Es ist ein bescheidenes Anliegen, aber ein Anliegen mit grosser Wirkung. Tempo-30-Zonen sind eine Erfolgsgeschichte. Immer mehr Gemeinden und Städte setzen auf Temporeduktionen, um in Wohnquartieren und Ortszentren die Aufenthaltsqualität, die Verkehrssicherheit und den Schutz vor Umweltbelastungen zu verbessern. Tempo 30 ist bei Bevölkerung, Behörden und Verkehrsteilnehmenden eigentlich sehr gut akzeptiert. Zu Diskussionen Anlass gibt aber immer wieder der Umgang mit allfälligen Fussgängerstreifen, die trotz des eigentlichen Verbots je nach örtlicher Situation eben doch nötig sind.
Gemäss Artikel 4 der Verordnung über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen dürfen in Tempo-30-Zonen nur dann Fussgängerstreifen markiert werden, wenn besondere Vortrittsbedürfnisse für Fussgänger dies erfordern, "namentlich bei Schulen und Heimen". Der Zusatz "namentlich" zeigt auf, dass es sich bei dieser Aufzählung nur um Beispiele handelt. In Antworten auf parlamentarische Vorstösse hat der Bundesrat bereits präzisiert, was er sonst noch unter "besonderen Vortrittsbedürfnissen" versteht. Hinreichende Gründe für Fussgängerstreifen sind zum Beispiel "ein erhebliches Verkehrsaufkommen" oder "ein grosses Fussgängeraufkommen im Bereich von Haltestellen des öffentlichen Verkehrs".
Das ist alles sehr sinnvoll, aber leider sind diese Haltung und diese Präzisierung nicht in allen Kantonen bekannt. Viele Gemeinden und Kantone streiten deshalb darüber, wo und wann Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen legitim sind. Diesem unproduktiven Treiben könnten die Bundesrätin und das Bundesamt für Strassen ein Ende setzen, wenn sie die Verordnung anpassen würden, wenn sie also genau das in die Verordnung hineinschreiben würden, was eigentlich Praxis ist. Es geht nicht um eine Praxisänderung, und es geht auch nicht um etwas revolutionär Neues. Es geht einzig und allein darum, dass eine sinnvolle Regel besser bekanntgemacht wird, und das könnte mit einer ganz einfachen, kleinen Anpassung der Verordnung passieren, indem man das, was heute schon gilt, auch in die Verordnung hineinschreiben würde.
Ich möchte Sie bitten, dies, auch zur Unterstützung der Gemeinden und Kantone, so gutzuheissen.
Leuthard Doris · BR-F · Consiglio federale · Argovia
Der Bundesrat beantragt auch hier die Ablehnung der Motion. Zuerst noch ein Hinweis: Ich glaube, es ist auch ein Jahr her, seit Sie nach zweijährigen Beratungen Via sicura verabschiedet haben. Damals war das Anliegen der Motion ein Thema und wurde breit diskutiert. Auch hier gilt: Die Verwaltung kann vieles, aber wenn Sie diskutieren, entscheiden und bestimmen und ein halbes Jahr später schon wieder etwas anderes kommt, dann ist das wirklich schwierig - das ist schwierig. Entweder ist dann nicht seriös legiferiert worden, oder die Verhältnisse müssten sich geändert haben.
Über Ihr Anliegen der Tempo-30-Zonen, Frau Rytz, wurde im Falle von Via sicura diskutiert und bestimmt. Wir haben von dort noch den Auftrag, für Fussgängerstreifen generell technische Bestimmungen mit den Kantonen anzuschauen und festzulegen, damit eine einheitliche Vollzugspraxis unter den Kantonen gefördert werden kann. Damit greifen wir ein Stück weit in die Hoheit der Kantone ein, denn es geht um polizeirechtliche und baurechtliche Fragen, und da sind unsere Kompetenzen beschränkt. Wir können über Normen und Standards versuchen, zusammen mit den kantonalen Organen technische Verbesserungen zu erreichen. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) vertritt das Modell Tempo 50/30 innerorts, das heisst auch verkehrsorientierte Strassen, die mit Tempo 50 signalisiert in Quartieren mit Tempo 30 eingerichtet werden. Die BfU ist der Auffassung, dass Tempo-30-Zonen in Quartieren der Normalfall sein sollen. Deshalb unterstützt sie ja auch den Ansatz, dass Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen nur ausnahmsweise, bei besonderen Vortrittsbedürfnissen, eingerichtet werden. Die BfU ist für uns ein äusserst wichtiger Partner, ihre Leute sind für uns auch in dieser Frage Experten in den Diskussionen mit den Kantonen und Städten über technische Vorgaben im Bereiche der Fussgängerstreifen.
Votazione
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 30 Stimmen
Dagegen ... 128 Stimmen
(32 Enthaltungen)