12.415
Unternehmenssteuerreform II. Eklatante Fehleinschätzung der Folgen. Verantwortlichkeit
Graf Maya · P-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
Antrag der Minderheit
(Tschümperlin, Graf Maya, Graf-Litscher, Hodgers)
Der Initiative Folge geben
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Tschümperlin, Graf Maya, Graf-Litscher, Hodgers)
Donner suite à l'initiative
Präsidentin (Graf Maya, Präsidentin): Sie haben einen schriftlichen Bericht des Büros erhalten.
Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Nach dem vorherigen Entscheid zur Motion des Ständerates 12.3972, mit der wenigstens Klarheit über die finanziellen Konsequenzen der Unternehmenssteuerreform II und insbesondere in Bezug auf das Kapitaleinlageprinzip geschaffen worden wäre, mache ich mir in Bezug auf meine parlamentarische Initiative keine Illusionen. Aber ich kann Ihnen eines sagen: Gegen die nächste Unternehmenssteuerreform werden wir aufgrund der Ungerechtigkeiten, die Sie mit den letzten Reformen geschaffen haben und von denen Sie nicht einmal Kenntnis haben wollen, das Referendum ergreifen, wenn sie ebenfalls so ungerecht ausgestaltet ist. Wir werden das nicht mehr tolerieren.
Sie wissen, wie die Abstimmung zur Unternehmenssteuerreform II herausgekommen ist: Eine extrem knappe Mehrheit von 50,5 Prozent stimmte der Unternehmenssteuerreform II zu. Sie wissen vielleicht auch - für den Fall, dass Sie es nicht wissen, sage ich es Ihnen jetzt -, was das Bundesgericht dazu gesagt hat: Intransparenz, Irreführung, Verletzung der Stimmfreiheit. Das hat das Bundesgericht festgestellt, aber auch das wollen Sie wahrscheinlich nicht zur Kenntnis nehmen, genauso wenig wie den Umstand, dass die Abstimmung wahrscheinlich anders herausgekommen wäre, wenn die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Kenntnis von der Situation und von den finanziellen Folgen dieser Unternehmenssteuerreform gehabt hätten.
Die Einnahmenausfallschätzungen bei der Unternehmenssteuerreform II waren in eklatanter Weise falsch, intransparent und nicht vollständig. Deswegen ist erstens abzuklären, und das verlange ich mit meiner parlamentarischen Initiative, wer für die Fehleinschätzung verantwortlich ist. Zweitens ist abzuklären, warum der Stimmbevölkerung diese Fehleinschätzung verschwiegen worden ist - geschah es absichtlich, oder war es Fahrlässigkeit? Drittens ist abzuklären, wer den Bundesrat bei dieser Revision beraten hat. Ist sie wirklich in der Verwaltung entstanden? Oder vielleicht bei Treuhandbüros und Steuerberatern? Welche Modelle hat man - viertens - in Bezug auf die Umsetzung des Kapitaleinlageprinzips dem Ganzen zugrunde gelegt? Welche Zusicherungen wurden - fünftens - Unternehmungen im Vorfeld der Abstimmung zur Umsetzung des Kapitaleinlageprinzips gemacht?
Sie haben vorher behauptet - vor allem Herr Wandfluh hat sich zu solchen Aussagen verstiegen -, die Unternehmenssteuerreform II hätte positive Auswirkungen, zum Beispiel auf die Gewinnsteuern. Das Gegenteil ist der Fall. Ich lese Ihnen mal vor, was zum Beispiel Glencore selber sagt: Sie zahlen dort überhaupt keine Gewinnsteuern, weder auf Bundes- noch auf Kantons- und Gemeindeebene. Zusätzlich hat die Firma beim Finanzdepartement 13,4 Milliarden Franken steuerfrei ausschüttbare Kapitalreserven angemeldet. Das sind genau diese Kapitalreserven, die nachher zu Steuerausfällen bei den Einkommenssteuern führen.
Ich bitte Sie, den Kopf nicht in den Sand zu stecken, sondern all diese Unzulänglichkeiten im Umfeld dieser Vorlage abzuklären. Das erscheint mir dringend notwendig. Es ist umso notwendiger, als die GPK sich geweigert hat, eine Untersuchung anzustellen; ausgerechnet die GPK, die in einem Punkt das Verhalten des Bundesrates gegenüber dem Nationalbankpräsidium bei der Affäre Hildebrand im Detail untersucht hat. Wenn die GPK ihre Arbeit nicht macht, dann muss es eben eine PUK machen, das erscheint mir im Umfeld dieser Vorlage zur Unternehmenssteuerreform II unumgänglich. Ich möchte als Bürgerin und verantwortliche Politikerin nie mehr so etwas erleben müssen.
Kaufmann Hans · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Warum haben Sie eigentlich bei der Mehrwertsteuer nicht gleichermassen reklamiert? Als wir 1995 diesen Systemwechsel machten, sind die Einnahmen auch um 1,5 Milliarden Franken höher ausgefallen als im Bundesbüchlein und im Parlament angekündigt. Das addiert sich seither auf über 20 Milliarden Franken. Warum haben Sie da nicht reklamiert?
Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Kaufmann, ich kann diese Zahlen nicht prüfen. Das ist jetzt eine Behauptung von Ihnen. Aber wenn man die finanziellen Folgen damals falsch eingeschätzt hat, ist das kein Grund, erneute Fehleinschätzungen einfach so zu akzeptieren. Das wäre umso mehr ein Grund, Herr Kaufmann, meine parlamentarische Initiative zu unterstützen und eine PUK einzusetzen, um einmal genau abzuklären, was hier eigentlich gelaufen ist. Ich danke Ihnen jetzt schon für die Unterstützung.
Tschümperlin Andy · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Sozialdemokratische Fraktion
Wir haben es heute einige Male gehört: Die Vorlage zur Unternehmenssteuerreform II stammt aus dem Jahr 2005; die Referendumsabstimmung dazu fand am 24. Februar 2008 statt. Der Bundesrat verkündete damals im Vorfeld des Abstimmungssonntags Steuerausfälle von 84 Millionen Franken für den Bund und von 850 Millionen Franken für die Kantone. Die Urnengängerinnen und Urnengänger winkten die Vorlage mit einer Mehrheit von etwas mehr als 20 000 Stimmen denkbar knapp durch. Doch bald zeigte sich, dass sich die Steuerausfälle für Bund und Kantone auf gegen 10 Milliarden Franken beliefen und dass der Bundesrat im Abstimmungskampf nicht alle relevanten Informationen auf den Tisch gelegt hatte. Im Vorfeld der ausserordentlichen Session vom 12. April 2011 räumte die Eidgenössische Steuerverwaltung Fehler und Lücken bei der Information zu den Mindereinnahmen ein.
Ich komme aus einem Kanton, in dem nicht nur Verfassungsfragen, sondern auch Steuerfragen immer schon eine grosse politische Rolle gespielt haben. In einer Zeitung vom 31. Mai 2012 antwortete der Finanzdirektor des Kantons Schwyz, ein FDP-Regierungsrat, auf die Frage, ob mein Heimatkanton von der Unternehmenssteuerreform betroffen sei, dass der Kanton Schwyz auch massiv davon betroffen sei, dies schon aufgrund des Umstandes, dass im Kanton überdurchschnittlich viele vermögende Personen wohnten und dass vor allem sie von den steuerfrei rückzahlbaren Kapitaleinlagen profitieren würden, welche die Reform ermögliche. Das ist eine Aussage des Finanzdirektors, FDP, meines Kantons.
Gemäss seiner Einschätzung sollen die Ertragsausfälle für den Kanton Schwyz etwa 6 Millionen Franken ausmachen. Er schätzte die Ertragsausfälle der Gemeinden und Bezirke auch nochmals auf 6 Millionen Franken, das sind also insgesamt rund 12 Millionen Franken für den Kanton. Das sind sehr tiefe Schätzungen. Die tatsächlich tieferen Steuereinnahmen bestätigen inzwischen meine Einschätzung, dass die Ausfälle deutlich höher sind.
Dieses Faktums war man sich vor der Abstimmung nicht bewusst, es wurde den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern nicht klar kommuniziert. Das entscheidende Element ist die Frage der Information der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. Das ist ein staatspolitisches Element, das wir ernst nehmen müssen. Man muss sich die Frage schon stellen, warum die GPK diese Aufgabe nicht erfüllen wollte, obwohl die Finanzkommission der GPK empfahl, das Vorgehen bei der Erarbeitung der Vorlage zu untersuchen. Staatspolitisch ist es in einer direkten Demokratie wichtig, dass die Regierung und das Parlament saubere Vorlagen bringen, welche die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger beurteilen können.
Das Abstimmungsresultat war äusserst knapp: Nur 20 000 Stimmen entschieden über die Vorlage. Es ist eine Frage der Information, vielleicht eine Frage der Fehlinformation, vielleicht eine Frage von Nichtinformation.
Weil die GPK mit 12 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen hat, keine Untersuchung in diesem Bereich durchzuführen, bitte ich Sie, der parlamentarischen Initiative zur Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission gemäss Artikel 163 des Parlamentsgesetzes Folge zu geben.
Blocher Christoph · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Tschümperlin, können Sie mir sagen, ob es einen einzigen Kanton gibt, der nur einen Franken mehr Steuerertrag gehabt hätte, wenn wir diese Agio-Auszahlungen nicht gemacht hätten? Die Mittel würden immer noch, wie bisher, in den Firmen bleiben, ohne Auszahlung. Gibt es einen Kanton, der auch nur einen Franken mehr Steuerertrag gehabt hätte? Ich kenne keinen!
Tschümperlin Andy · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Sozialdemokratische Fraktion
Sie kennen anscheinend keinen, Herr Blocher, ich kenne 26 Kantone, die so mehr Steuereinnahmen hätten. Ich kann es vor allem in meinem Kanton abschätzen. Mein Kanton hat deutlich weniger Steuereinnahmen, ich habe es Ihnen vorhin erklärt. Es sind nicht meine Zahlen, es sind die Zahlen des Finanzdirektors meines Kantons, der deutlich tiefe Schätzungen gemacht hat; die realen Zahlen sind viel höher.
Büchler Jakob · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP
Ich spreche einmal mehr für das Büro des Nationalrates.
Frau Leutenegger Oberholzer verlangt die Einsetzung einer PUK zur Unternehmenssteuerreform II. Ein breitabgestütztes Komitee habe das Referendum ergriffen und die Abstimmung nur ganz knapp verloren, so die Initiantin auch gegenüber dem Büro des Nationalrates. Es stellten sich verschiedene Fragen, sagt Frau Leutenegger Oberholzer: Wurden die materiellen Auswirkungen dieser Vorlage richtig abgeschätzt? Wurden diese Abschätzungen dem Parlament richtig präsentiert, wurden sie dem Stimmbürger richtig präsentiert? Die Initiantin ist der Meinung, dass die Folgen dieser Abstimmung falsch dargelegt wurden. Es gebe viele Ungereimtheiten und deshalb dränge sich eine PUK geradezu auf.
Nun zu den Anträgen des Büros: Eine klare Mehrheit des Büros ist gegen die Einsetzung einer PUK. Es war eine Vorlage des Parlamentes, und dieses trägt auch eine Mitverantwortung. Zudem fand eine ausserordentliche Session zu diesem Thema statt. Der Bundesrat hat explizit bedauert, dass in den Abstimmungsunterlagen nicht darauf hingewiesen wurde, dass die Mindereinnahmen nicht genauer quantifiziert wurden. Die Abstimmungsbeschwerden wurden vom Bundesgericht abgewiesen. Das Resultat der Volksabstimmung war zwar knapp, aber es kam demokratisch zustande. Herr Tschümperlin, 20 000 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, das ist eine kleine Schweizer Stadt. Dass irgendjemand gelogen habe oder es gesteuert habe, dass es so herausgekommen ist, stellt eine Mehrheit des Büros in Abrede. Zudem hatten sich damals die Finanzdelegation und die Subkommission EFD der nationalrätlichen Finanzkommission intensiv mit dieser Vorlage befasst.
Im Büro des Nationalrates wurde die Frage diskutiert, ob es besser wäre, wenn sich die GPK beider Räte mit diesem Thema nochmals befassen würden; ein entsprechender Antrag wurde gestellt. Die verschiedenen Abläufe dieser Vorlage müssten richtig koordiniert werden. Wenn die GPK des Nationalrates mit einem Brief beauftragt würde, sich nochmals mit der Unternehmenssteuerreform II zu befassen, dann müsste die parlamentarische Initiative sistiert werden, bis ein Ergebnis der GPK vorläge.
Das Büro beschloss folgende Anträge: Das Büro bittet die GPK mit einem Brief, sich nochmals mit der Angelegenheit der Unternehmenssteuerreform II intensiv auseinanderzusetzen. Dieser Antrag wurde mit 8 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen klar angenommen. Der Antrag, die parlamentarische Initiative sei bis zum Ergebnis der GPK zu sistieren, wurde mit 5 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Das Büro beschloss dann mit 8 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben und damit auch keine PUK einzusetzen.
Kiener Nellen Margret · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Kollege Büchler, Sie haben gesagt, das Bundesgericht habe die Abstimmungsbeschwerden abgewiesen. Haben Sie vergessen zu sagen, dass das Bundesgericht die Verletzung der in der Bundesverfassung festgehaltenen Abstimmungsfreiheit in härtesten Worten rügte und dass der Bundesrat vorher in der Botschaft ans Parlament unter Ziffer 8.1.4 ein total falsches Kapitel zur Verrechnungssteuer eingefügt hatte?
Büchler Jakob · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP
Frau Kollegin Kiener Nellen, wir haben ja im Büro eine breite Diskussion geführt, und ich sage Ihnen, wie schon gestern bei der Frage der Einsetzung einer PUK zur SNB: Ich vertrete das Büro; meine persönliche Meinung möchte ich hier nicht einbringen. Ich habe das Büro des Nationalrates zu vertreten - und das habe ich gemacht.
Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Büchler, Sie sind ja verantwortlicher Politiker hier drin und nicht irgendein Neutrum, das als Vorbemerkung.
Sie haben erwähnt, dass das Büro des Nationalrates meine parlamentarische Initiative für eine PUK bekämpft hat und dafür eine Alternative in Aussicht gestellt hat, nämlich einen Brief an die GPK mit der Bitte, eine Untersuchung einzuleiten. Was ist jetzt das Resultat dieses Briefes?
Büchler Jakob · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP
Das Büro hat verlangt, dass die GPK sich nochmals über diese Unternehmenssteuerreform II unterhalten und sich nochmals an die Arbeit machen soll. Das Resultat des Briefes kann ich Ihnen jetzt nicht sagen; ich gehe davon aus, dass die GPK hier einverstanden ist. So, wie ich die parlamentarische Arbeit verstehe, kann das Büro nur den Wunsch äussern, es kann der GPK nicht befehlen, sich nochmals mit dieser Vorlage zu befassen. Aber das Büro hat beschlossen: Jawohl, wir schreiben einen Brief an die GPK, sie soll sich hier nochmals an die Arbeit machen. So steht es im Protokoll, Frau Leutenegger Oberholzer.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 57 Stimmen
Dagegen ... 121 Stimmen