09.503
Abolire progressivamente le tasse di bollo e creare nuovi posti di lavoro
Schelbert Louis · Mit-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo dei Verdi
Die grüne Fraktion beantragt Ihnen, nicht dem Antrag der Mehrheit der vorberatenden Kommission zuzustimmen, sondern dem Ständerat zu folgen und die Behandlung der Vorlage zur Abschaffung der Stempelsteuer zu sistieren. Der Ständerat hat als Termin die Behandlung der Unternehmenssteuerreform III bestimmt.
Inhaltlich sind wir Grünen gegen die Vorlage. Mit ihr soll die Stempelsteuer scheibchenweise abgeschafft werden. Dagegen verlangen wir, dass der Finanzplatz sich angemessen an der Finanzierung des Staates beteiligen muss. Finanzinstitute und Börse profitieren in hohem Masse von den Infrastrukturen, von den Bildungs-, Ausbildungs- und weiteren Leistungen des Staates, aber auch von der Stabilität der politischen Verhältnisse. Zudem haben die Bankenrettung und die vom Finanzsektor ausgelöste Finanzkrise den Staat viel gekostet. Insbesondere die Grossbanken kompensieren heute ihre Verluste von gestern und zahlen verbreitet keine oder nur geringe direkte Steuern. Als ganze Branche ist die Finanzbranche von der Mehrwertsteuer ausgenommen, Finanztransaktionen unterliegen ihr nicht. Die Stempelsteuer ist quasi die Ersatzabgabe dafür. Sie darf nicht ersatzlos beseitigt werden.
Generell geht es nicht an, diese Wirtschaftsbereiche steuerlich weiter zu bevorteilen. Der Vollständigkeit halber füge ich hier an, dass wir die vom Bundesrat angegebenen Ertragsausfälle nicht für realistisch halten. Wir rechnen mit höheren Ausfällen, weil auch die Gewinn- und Verrechnungssteuereinnahmen unter Druck kämen und die Kantone und Gemeinden weniger Erträge aus den Unternehmenssteuern hätten.
Mit der Unternehmenssteuerreform III möchte der Bundesrat den Steuerstreit mit der EU um die kantonalen Steuerregimes beilegen. Dafür gibt es verschiedene Wege. Der Bundesrat sieht neue Steuererleichterungen vor, die als EU-kompatible Alternative zu den kritisierten Steuerregimes die bevorzugten Firmen in der Schweiz halten sollen. Die Steuerausfälle können sich nach seinen Angaben auf 1 bis 3 Milliarden Franken pro Jahr belaufen.
Auch wir Grünen sind dafür, den Steuerstreit mit der EU zu beenden. Weitere Steuersenkungen halten wir aber nicht für den richtigen Weg. Jedenfalls ist der Widerstand von uns Grünen programmiert, wenn die Folgen nicht mit Kompensationen von der Branche, sondern via Leistungsabbau oder Erhöhung der Mehrwertsteuer von der Bevölkerung getragen werden sollen. Das kommt für uns nicht infrage.
Den Sistierungsbeschluss des Ständerates halten wir Grünen insofern für richtig, als zumindest Klarheit über die finanzpolitische Ausgangslage geschaffen werden muss, bevor weitere Steuerausfälle beschlossen werden. Vieles ist im Moment in der Schwebe. Es stehen Mindererträge in Aussicht, und durch Parlamentsbeschlüsse wie durch Volksentscheide hat der Staat zusätzliche Aufgaben zu lösen. Das führt zu Unklarheiten für die Zukunft des Bundesfinanzhaushaltes. Bis die Fragen der Unternehmenssteuerreform III beantwortet sind, ist deshalb von isolierten Eingriffen, wie eben von Änderungen bei der Stempelsteuer, abzusehen. Der Bund ist verpflichtet, die Schuldenbremse einzuhalten. Es wäre abenteuerlich, im jetzigen Zeitpunkt ohne Gegenfinanzierung weitere Erträge zu kappen.
Zu beachten ist schliesslich, dass heute nur über den ersten Teil der hier diskutierten parlamentarischen Initiative befunden wird. Die anderen, noch teureren Teile hat schon die vorberatende Kommission zurückgestellt.
Im Sinne dieser Ausführungen beantragen wir, diese Vorlage zu sistieren.
Hassler Hansjörg · Mit-M · Consiglio nazionale · Grigioni · Gruppo BD
Die parlamentarische Initiative der FDP-Liberalen Fraktion verlangt die Abschaffung der Stempelsteuer in verschiedenen Bereichen. Eine Forderung der parlamentarischen Initiative ist bereits vollzogen worden, nämlich die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Fremdkapital. Diese wurde mit der "Too big to fail"-Vorlage beschlossen. Als zweiter Punkt steht jetzt die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital zur Diskussion. Als weitere Punkte kommen dann noch die Umsatz- und die Versicherungsabgabe hinzu.
Bei solchen Vorhaben, die Konsequenzen für den Bundeshaushalt haben werden, muss immer eine Gesamtschau vorgenommen werden. Die finanziellen Auswirkungen mit Mindereinnahmen für den Bund werden insgesamt erheblich sein. Es stehen weitere Projekte an, die ebenfalls steuerliche Mindereinnahmen für den Bund zur Folge haben werden, vor allem sind in diesem Zusammenhang die Unternehmenssteuerreform III und auch die Familien-Initiativen der CVP zu nennen.
Die Unternehmenssteuerreform III ist ein äusserst kompliziertes und umfangreiches Projekt, dessen Ausgang und deren Auswirkungen auf den Bundeshaushalt noch nicht abschätzbar sind. Darum ist es wichtig, die Auswirkungen der verschiedenen Ausnahmen auf den Bundeshaushalt insgesamt zu beurteilen. Aus Sicht des Finanz- und Wirtschaftsplatzes Schweiz machen alle geforderten Abschaffungen der verschiedenen Stempelsteuern Sinn. Der Finanzplatz würde dadurch an Attraktivität gewinnen. Die entsprechenden Finanzgeschäfte würden wieder vermehrt in der Schweiz abgewickelt und nicht weiter ins Ausland verlagert. Aber auf der anderen Seite wären die Ausfälle aus diesen Abgaben für die Bundeskasse sehr hoch. Hier gilt es, die Balance zu finden zwischen einer gestaffelten Abschaffung der Stempelsteuern einerseits und den Einnahmenausfällen für den Bund andererseits.
Die finanziellen Auswirkungen der Abschaffung der verschiedenen Stempelsteuern sind von Fall zu Fall sehr unterschiedlich. So haben die Streichung der Umsatzabgabe auf Wertpapieren und die Abschaffung der Versicherungsabgabe viel mehr Einnahmenausfälle für den Bund zur Folge als zum Beispiel die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital, die heute zur Diskussion steht.
Die bereits vorgenommene Streichung der Emissionsabgabe auf Fremdkapital hat Einnahmenausfälle von etwa 150 Millionen Franken zur Folge, die Streichung der Emissionsabgabe auf dem Eigenkapital solche von rund 200 Millionen Franken. Das scheint uns von der BDP verkraftbar zu sein, ohne dass man eine Gesamtschau und einen Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform III herstellen müsste. Die Abschaffung der Umsatzabgabe mit einem Umfang von rund einer Milliarde oder noch mehr Franken und der Versicherungsabgabe mit einem Volumen von etwa 700 Millionen Franken haben dann für die Bundeskasse ganz andere negative Auswirkungen. Unsere Fraktion ist der Meinung, dass auch die Umsatzabgabe auf Wertschriften und die Versicherungsabgabe abgeschafft werden sollen, aber dies ganz klar im Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform III. Dort müssen wir eine Gesamtschau vornehmen können, um die finanziellen Auswirkungen auf den Bund insgesamt beurteilen zu können.
Heute geht es aber vorerst um die Sistierung des Teilprojektes der Emissionsabgabe auf Eigenkapital. Unsere Fraktion ist der Ansicht, dass dieser Teil der parlamentarischen Initiative jetzt aufgrund der dargelegten Gründe umgesetzt werden kann und keine Sistierung erforderlich ist. Die BDP-Fraktion wird also in diesem Teilpunkt gegen die Sistierung votieren.
Ritter Markus · Mit-M · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo PPD-PEV
Die CVP/EVP-Fraktion wird bei dieser parlamentarischen Initiative die Minderheit unterstützen und damit dem Ständerat und dem Bundesrat folgen und für eine Sistierung stimmen.
Es wurde bereits mehrfach gesagt, dass die Emissionsabgabe auf Fremdkapital mit der "Too big to fail"-Vorlage schon abgeschafft worden ist; das ist richtig so. Der Gegenstand dieser parlamentarischen Initiative ist nun die Emissionsabgabe auf Eigenkapital. Bundesrat und Ständerat sowie eine starke Minderheit der Kommission möchten, dass dieses Geschäft zusammen mit der Unternehmenssteuerreform III beraten und dort eingebettet wird. Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass es im Ständerat keine abweichenden Meinungen oder Stimmen dazu gab. Es ist auch sachlich richtig. Die Unternehmenssteuerreform III befasst sich gesamthaft mit der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft, deshalb sind diese parlamentarische Initiative und eine allfällige Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital dort am richtigen Platz.
Auch im Interesse der Bundesfinanzen ist eine sorgfältige Gesamtschau angezeigt. Mit der Aufhebung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital werden der Bundeskasse je nach Lesart 200 bis 300 Millionen Franken fehlen. Über Zusatzeinnahmen unter diesem Titel wird spekuliert; es liegen keine erhärteten Zahlen vor. Deshalb gilt es mit der Unternehmenssteuerreform III Akzente zugunsten der Wirtschaft zu setzen, die wirkungsvoll sind, aber auch verantwortungsvoll gegenüber der Bundeskasse.
Wie der Bundesrat setzt auch die CVP/EVP-Fraktion die finanzpolitischen Prioritäten bei der Abschaffung der Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer. Die Umsetzung dieses Verfassungsauftrags ist seit Jahrzehnten hängig, denn sie wurde immer wieder verschleppt. Da gilt es, endlich die versprochenen Anpassungen vorzunehmen. Es ist diesbezüglich auch eine Initiative unsererseits hängig. Die CVP/EVP-Fraktion wird sich mit Nachdruck für die Berücksichtigung und Umsetzung dieses Anliegens einsetzen.
Unsere Fraktion wird hier die Minderheit unterstützen und damit den Beschluss des Ständerates und den Antrag des Bundesrates. Ich bitte Sie, dasselbe zu tun.
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Consiglio federale · Grigioni
Ich möchte dem Votum von Herrn Nationalrat Ritter folgen und Sie bitten, die Haltung des Bundesrates, des Ständerates und der starken Minderheit der vorberatenden Kommission zu unterstützen und die Vorlage zu sistieren.
Der Bundesrat hat im November 2011 eine finanzpolitische Auslegeordnung über die steuerpolitischen Prioritäten gemacht und aufgezeigt, was ansteht: unter anderem die Familiensteuerreform, unter anderem die Unternehmenssteuerreform, aber auch noch andere Projekte. Wir haben dann diese Auslegeordnung und unsere Haltung am 23. Januar 2013 in unserer Stellungnahme zum Bericht der WAK noch einmal bestätigt. Dann haben wir im September 2013 noch einmal einen Bericht gemacht über hängige Geschäfte mit finanziellen Auswirkungen. Dort sehen Sie, was wir alles in der Pipeline haben, was wir alles finanzieren müssen und auch finanzieren wollen und wie wir dabei sinnvollerweise vorgehen.
Wir haben dort auch darauf hingewiesen, dass unter anderem die Unternehmenssteuerreform III vordringlich ist - auch die Familiensteuerreform ist selbstverständlich vordringlich. Wir haben auch gesagt, dass man bei dem fortfahren solle, was man 2008 beschlossen hat, dass man nämlich eine Strategie und ein Gesamtpaket entwickeln solle, um dann die Unternehmenssteuerreform III zu stemmen. Man hat bereits 2008 darauf hingewiesen, dass die Emissionsabgaben auf Fremdkapital und auf Eigenkapital zur Diskussion stehen würden, aber dass das in einem Gesamtprojekt zu berücksichtigen sei. Sie wissen, dass im Zusammenhang mit der "Too big to fail"-Vorlage ein Teil weggefallen ist, die Emissionsabgabe auf Fremdkapital. Ein Teil ist aber geblieben, nämlich die Emissionsabgabe auf Eigenkapital.
Wir haben in unserer Stellungnahme zum Bericht der WAK-NR darauf hingewiesen, dass wir auf dieser Linie weiterfahren sollten. Man kann nicht einmal etwas beschliessen und es dann unterwegs wieder ändern, nur weil man irgendwie glaubt, andere Parameter zu haben. Ich denke, es ist richtig, dass man konsequent ist. Entsprechend möchten wir Sie wirklich bitten, die Frage der Emissionsabgabe auf Eigenkapital im Gesamtkontext der Unternehmenssteuerreform III zu prüfen. Der Bundesrat schlägt Ihnen vor, diese dann abzuschaffen, aber im Gesamtkontext der Unternehmenssteuerreform III. Dieses Projekt, die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital, wird 240 Millionen Franken kosten.
Es ist nicht so, dass die Unternehmenssteuerreform III erst in ferner Zukunft vorliegen wird. Wir werden die Vernehmlassung dazu Ende August, Anfang September durchführen; die erste Kammer des Parlamentes wird über diese Vorlage, wenn alles rund läuft, nächstes Jahr diskutieren können. Ich möchte Sie wirklich bitten, hier konsequent zu sein und das weiterzuführen, wofür Sie sich bereits einmal entschieden haben.
Der Bundesrat hat immer klar gesagt, dass er aus finanzpolitischen Überlegungen an der Umsatz- und an der Versicherungsabgabe festhalten will. Wenn Sie die Umsatz- und die Versicherungsabgabe gerade auch noch eliminierten, würde das 1,6 Milliarden Franken ausmachen. Wir müssten uns dann überlegen, was wir bei den Sach- und Lebensversicherungen als Alternative machen würden. Es kann ja nicht sein, dass sie dann gar keiner Besteuerung unterlägen. Da wäre dann die Frage der Mehrwertsteuer aktuell. Bei der Umsatzabgabe wäre es eine Frage der Courtage, wobei diese nie über eine Milliarde Franken einbringen würde; das wissen wir auch.
Schauen Sie: Sie haben die Motion 14.3004 der FK-NR angenommen und uns aufgefordert, in den nächsten Jahren strukturelle Überschüsse zu produzieren, um dann unsere anstehenden grossen Projekte finanzieren zu können. Sie haben uns beauftragt, dies möglichst ohne Sparprogramme und möglichst ohne Steuererhöhungen zu tun. Ich habe Sie bereits darauf hingewiesen: Man kann immer die Hoffnung haben, dass etwas ohne das eine und ohne das andere geht. Ich habe aber auch gesagt, womit wir rechnen. Wenn Sie bereits jetzt hingehen und wieder Mindereinnahmen in diesem Ausmass beschliessen, ist es nicht mehr ganz nachvollziehbar, wie Sie möglichst ohne zusätzliche Steuereinnahmen und möglichst ohne Sparprojekte noch strukturelle Überschüsse produzieren wollen. Irgendwie geht das nicht auf. Ich sehe Ihre Logik nicht; es kann nur eine politische Logik sein.
Ich möchte Sie darum bitten, das Geschäft zu sistieren und die Sache dann zu machen, wenn sie wirklich Gegenstand der Diskussion ist, nämlich im Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform III.
Lustenberger Ruedi · P-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo PPD-PEV
Präsident (Lustenberger Ruedi, Präsident): Die Kommissionssprecher verzichten auf ein weiteres Votum. Der Bundesrat unterstützt den Antrag der Minderheit.
Votazione
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 103 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 78 Stimmen
(3 Enthaltungen)