07.052
Acquisto di fondi da parte di persone all'estero. Legge federale. Abrogazione
Intervento procedurale
Antrag der Kommission
Abschreiben der Vorlage
Proposition de la commission
Classer le projet
Favre Laurent · Mit-M · Consiglio nazionale · Neuchâtel · Gruppo liberale radicale
C'est par 21 voix contre 1 et 1 abstention que votre commission vous propose de classer le projet du Conseil fédéral de juillet 2007 visant à abroger la loi fédérale sur l'acquisition d'immeubles par des personnes à l'étranger, dite lex Koller. Par le biais d'une motion de novembre 2012 de la CEATE-CN (12.3984), les Chambres fédérales avaient déjà transmis cette requête au Conseil fédéral pour mise en oeuvre. Par son message additionnel du 13 novembre 2013, le Conseil fédéral se rallie aux positions des deux conseils et vous propose donc également le classement du projet 07.052 formalisant la non-abrogation de la lex Koller. Voici pour le parcours législatif sinueux emprunté par ce projet depuis 2007.
Sur le fond, en s'appuyant sur le rapport de l'Office fédéral du logement, la commission constate toujours un marché immobilier tendu, notamment sur le Plateau et dans les régions touristiques, situation en lien avec une croissance économique soutenue et l'arrivée d'une nombreuse main-d'oeuvre qualifiée. Pratiquement, la demande immobilière reste forte et l'offre n'arrive pas à faire face, d'où la progression assez générale des prix de l'immobilier, à l'achat comme à la location.
De ce point de vue, la lex Koller représente un outil capable de contenir la demande extérieure, qui pourrait par ailleurs se révéler spéculative, en cas d'ouverture. Il n'a jamais été question toutefois de durcir la lex Koller. De plus, dans les régions touristiques mais aussi dans certains centres urbains, la lex Weber provoque un plafonnement drastique de l'offre, facteur aggravant les risques d'une spéculation immobilière en cas d'abrogation de la lex Koller.
Rappelons encore que depuis la crise financière de 2008, l'intérêt dans les placements immobiliers a fortement augmenté. En cas d'abrogation de la lex Koller, il faudrait dès lors s'attendre à un flux de capitaux étrangers poussant à un renchérissement et à une spéculation potentiellement problématiques. Il s'agit donc de préserver notre population contre ces risques de spéculation.
Pour toutes ces raisons, c'est par 21 voix contre 1 et 1 abstention que la commission vous propose de renoncer à l'abrogation de la lex Koller, en demandant le classement de l'objet 07.052, et en acceptant ainsi le message additionnel du Conseil fédéral de novembre 2013.
Badran Jacqueline · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista
Noch 2007 galt die Lex Koller als alter Zopf, der abgeschnitten gehöre. Die Lex Koller habe den exzessiven Ausbau von Ferienwohnungen nicht wirksam verhindern können. Man müsse nun parallel zu flankierenden Massnahmen in der Raumplanung die Lex Koller abschaffen. Schnell jedoch setzte sich die Einsicht durch, dass die Lex Koller mitnichten die Ferienwohnungen regeln wollte. Gerade bei den Ferienwohnungen gab es für die Tourismuskantone ja Ausnahmekontingente, die nur in wenigen Jahren auch ausgeschöpft wurden. Zudem wurde klar, dass die Raumplanung das Angebot regelte, die Lex Koller jedoch die Nachfrage im gesamten Immobilienmarkt dämmte. Man befürchtete, dass die Immobilienpreise explodieren würden, wenn man tendenziell das Angebot einschränken, die Nachfrage jedoch in die Höhe schnellen lassen würde. Die SVP-Delegation stellte in der damaligen UREK einen Antrag auf Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, die Auswirkungen einer Abschaffung auf den Immobilienmarkt und auf die Immobilienpreise und die Mieten abzuklären sowie eine Fünfjahres-Wohnsitzpflicht zu prüfen. 2012 reichte dann die UREK-NR eine Kommissionsmotion (12.3984) ein mit dem Auftrag, die Vorlage zur Aufhebung der Lex Koller abzuschreiben. Diese Motion fand eine breite zustimmende Mehrheit über alle Parteien.
Die Lex Koller spannt buchstäblich einen Vorbehalt über den gesamten schweizerischen Immobilienmarkt. Der direkte Erwerb von Wohnimmobilien ist denjenigen natürlichen und juristischen Personen vorbehalten, die hier leben, arbeiten und Steuern bezahlen - und das ist gut so. Wenn wir vom gesamten Immobilienmarkt sprechen, dann sprechen wir vom grössten volkswirtschaftlichen Teilmarkt überhaupt, einem Multimillionenmarkt. Allein das Hypothekarvolumen von etwa 860 Milliarden Franken ist explosionsartig auf 142 Prozent des Bruttoinlandproduktes angestiegen. Wir reden hier also nicht über die Ferienhäuser in Gstaad oder in St. Moritz. Für die Tourismuskantone sind - ich wiederhole es gerne - weiterhin Ausnahmekontingente und Ausnahmebewilligungen vorgesehen, wie z. B. das Projekt in Andermatt von Herrn Sawiris. Mit der Bindung an den Steuersitz schränkt die Lex Koller als einziges Instrument also die Nachfrage nach Wohnimmobilien in der ganzen Schweiz, auch in den Städten und Agglomerationen, ein und wirkt somit preisdämpfend.
Würde die Lex Koller abgeschafft, käme dies einem volkswirtschaftlichen GAU gleich. Institutionelles Kapital wie z. B. deutsche Pensionskassen, britische Immobilien-Hedge-Fonds, Staatsfonds aus Katar oder Singapur würden zusätzlich auf den Markt drängen. Der Schweizer Immobilienmarkt ist attraktiv wie kaum ein anderer: Er weist tiefe Zinsen, eine tiefe Inflation, eine sichere und stabile Währung und hohe Einkommen auf und ist vor allem wertsicher. All diese zusätzlichen Akteure würden mit preistreibender Wirkung mit schweizerischen Pensionskassen und privaten Bauträgern um das knappe Bauland konkurrieren. Boden- und Immobilienpreise würden noch mehr steigen und damit auch die Mieten und die Wohneigentumspreise.
Es ist jetzt schon so, wie eine Studie der Credit Suisse zeigt, dass sich immer weniger Leute Wohneigentum leisten können. Um sich die Dimensionen vorstellen zu können, erwähne ich folgendes Rechenbeispiel: Steigen die Wohnkosten in der Schweiz, egal ob für Wohneigentum oder Miete, nur um 200 Franken pro Monat und Haushalt, so fehlen den Menschen und dem Gewerbe 10 Milliarden Franken für den Konsum! Dagegen sind Einkaufstourismus und steigende Krankenkassenprämien im Vergleich Kleinigkeiten. Immobilienpreise sind deshalb in hohem Masse konjunkturrelevant. Als Folge von exzessiven Preissteigerungen würden auch die Renditen der Pensionskassen sinken, die ohnehin bereits Mühe zeigen, ihre Guthaben ordentlich zu verzinsen. Zudem würde der Druck auf den Franken weiterhin erhöht. Vermögende Privatpersonen könnten ohne Verschiebung ihres Lebensmittelpunktes und ihres Steuersitzes in der Schweiz Zweit-, Dritt- und Viertwohnungen an guten Lagen und/oder Mietshäuser zu reinen Anlagezwecken erwerben. Damit würde der ohnehin schon knappe Wohnraum der hier lebenden, arbeitenden und Einkommenssteuern bezahlenden Bevölkerung vorenthalten. Auch dies würde die Wohnpreise zusätzlich in die Höhe treiben und hätte einen Zerfall von Steuersubstrat in Bezug zur Wohnfläche zur Folge. Auch der Siedlungsdruck würde erheblich erhöht, ohne dass damit der geringste Vorteil verbunden wäre.
Die aus Steuern finanzierten Infrastrukturleistungen tragen jedoch erheblich zu den Wertsteigerungen der Immobilien bei. Deshalb ist eine systematische Bindung des Erwerbs von Wohnimmobilien an den Steuersitz, wie dies die Lex Koller tut, richtig und wichtig. Der einzige Grund, die Lex Koller abzuschaffen, wäre, den erleichterten Zugang von ausländischem Kapital zu ermöglichen. Auf dem schweizerischen Immobilienmarkt ist Kapital jedoch nicht der limitierende Faktor, im Gegenteil: Kapital hat es bei Pensionskassen, Fonds und Privaten längstens genug!
Der bebaubare Boden ist bei uns das knappe Gut, nicht das Kapital. Bereits 2005 wurden mit der Privilegierung von börsenkotierten Immobiliengesellschaften die Schleusen für ausländisches Kapital geöffnet. Fortan durfte das ausländische Finanzkapital indirekt in unsere Wohnimmobilien und damit in Schweizerfranken anlegen. Seit 2009 hat sich deren Kapitalisierung verzweieinhalbfacht. Erlauben Sie mir die Bemerkung, dass es inkonsequent ist, die Schleusen für direkte Anlagen in Wohnimmobilien geschlossen zu halten, diejenigen für indirekte Anlagen jedoch zu öffnen. Denn diese wirken genau gleich preistreibend und setzen die Renditen der Pensionskassen und ebenso den Schweizerfranken unter Druck. Dies kann niemand wollen, der sich um unsere Volkswirtschaft sorgt.
Aus diesen guten Gründen empfehlen Ihnen Bundesrat und eine Mehrheit der Kommission - der Entscheid fiel mit 23 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung - die Annahme der Vorlage zur Abschreibung der Vorlage zur Abschaffung der Lex Koller.
Killer Hans · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Die sogenannte Lex Koller ist auch aus Sicht der SVP ein taugliches Instrument zur Steuerung des Marktes von Liegenschaften. Je nach Konjunkturlage kommt ihr dabei eine mehr oder weniger grosse Bedeutung zu. Der Immobilienboom findet unbestrittenermassen vorab in den Zentren und Grossagglomerationen statt. Hier wird der Lex Koller eine dämpfende Wirkung attestiert.
Nach den neueren Entwicklungen im Raumplanungsrecht und in der Siedlungspolitik - ich erwähne die Zweitwohnungs-Initiative als Beispiel - haben sich die Voraussetzungen, welche der Bundesrat im Juli 2007 zur Aufhebung der Lex Koller ausgeführt hatte, massgeblich geändert. Der Bereich der Zweitwohnungen trat seit der Annahme jener Initiative stark in den Hintergrund, und, wenn Sie sich erinnern, beide Räte haben im Jahr 2008 die Vorlage zur Aufhebung der Lex Koller an den Bundesrat zurückgewiesen.
Die Regelungen dieser Lex Koller sind nicht das Gelbe vom Ei, aber sie sind ein taugliches Mittel zur Marktregulierung gegenüber ausländischen Interessenten im Wohnungsbereich. Zwar schränken sie flächendeckend und ohne regionale Differenzierung ein, sie wirken aber auch in den sogenannten Hotspots, zum Beispiel Zürichsee oder Arc Lémanique. Sie beruhigen die Wohnbauszene zweifellos. Die Abschaffung einer solchen Spezialregulierung sollte, sofern nötig, jedoch nur in einer normalen oder rückläufigen Immobilienmarktsituation erwogen werden. Das ist momentan nicht der Fall.
Mit der hier zum Entscheid anstehenden Vorlage antwortet der Bundesrat auf die Motion 12.3984, welche die Aufhebung der Lex Koller zum Ziel hatte, und bietet die Möglichkeit, den Auftrag zur Aufhebung dieser Spezialregelung abzuschreiben. Wie bereits erwähnt, hat diese Lex specialis auch aus Sicht der SVP doch noch ihre Berechtigung, denn es gibt im Moment nichts Sinnvolleres, womit eine Einschränkung des Verkaufs von Wohnliegenschaften an Ausländer gleichwertig erreicht werden könnte.
Wir sollten den Auftrag zur Aufhebung der Lex Koller abschreiben und damit die bestehenden Einschränkungen in Kraft lassen. Ebenso klar wird aber unsere Fraktion allfällige künftige Verschärfungen oder Ausdehnungen in diesem Gebiet ablehnen.
Ich fasse zusammen: Wir werden der Abschreibung der Vorlage zustimmen, aber künftigen Verschärfungen klar eine Absage erteilen.
Fässler Daniel · Mit-M · Consiglio nazionale · Appenzello Interno · Gruppo PPD-PEV
Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt den Antrag der vorberatenden Kommission, in dieser Sache auf den Rückweisungsbeschluss vom 12. März 2008 zurückzukommen und dem Antrag des Bundesrates gemäss Zusatzbotschaft vom 13. November 2013 zu folgen. Das heisst im Ergebnis:
1. Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, die sogenannte Lex Koller, soll nicht aufgehoben werden.
2. Die Vorlage vom 4. Juli 2007 zur Aufhebung der Lex Koller soll abgeschrieben werden.
Ich erlaube mir trotz dieser klaren Positionierung noch ein paar ergänzende Ausführungen. Unsere Fraktion hat sich vor sechs Jahren bei der Beratung dieser Vorlage für die Aufhebung der Lex Koller ausgesprochen. Die Gefahr einer Überfremdung des einheimischen Bodens wurde damals als gering eingestuft und höchstens in einigen wenigen Tourismusorten als gegeben erachtet. Mit Blick auf das Thema "Zweitwohnungen" setzte sich unsere Fraktion im März 2008 aber für eine Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat ein. Unsere Fraktion wollte dem Bundesrat damit den Auftrag erteilen, im Bereich des Zweitwohnungsbaus Kriterien vorzulegen, die den unterschiedlichen regionalen Bedürfnissen Rechnung tragen. Die verfassungsmässig festgeschriebene Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen wollte unsere Fraktion nicht antasten.
Mit der Annahme der Zweitwohnungs-Initiative in der eidgenössischen Abstimmung vom 12. März 2012 wurde die Haltung unserer Fraktion gewissermassen zu Makulatur. Der Volksentscheid zur Zweitwohnungs-Initiative wird von uns akzeptiert, auch wenn dessen Folgen für einzelne Tourismusgebiete gravierend sind. Da die Lex Koller unbestrittenermassen nachfragedämpfend und auch das einzige Instrument ist, das auf den Druck des Immobilienmarktes korrigierend wirkt, unterstützen wir heute die Abschreibung des Geschäftes 07.052.
Eines soll aber ebenso klar gesagt sein: Sollte der Ständerat wider Erwarten die von unserem Rat am 13. Dezember 2013 ohne Abstimmung angenommenen Motionen 13.3975 und 13.3976 ebenfalls gutheissen, werden wir die entsprechende Vorlage sehr kritisch prüfen. Wenn echte Missstände vorliegen, sind Lösungen zu finden. Dass es dazu nötig ist, betrieblich genutzte Immobilien wieder der Bewilligungspflicht zu unterstellen, glauben wir nicht. Noch kritischer bzw. ablehnend stehen wir der Idee gegenüber, den Erwerb von Anteilen an schweizerischen Immobilienfonds und Immobiliengesellschaften durch Personen im Ausland der Lex Koller zu unterwerfen. Dies scheint uns nicht praktikabel zu sein und wäre ein Angriff auf unseren Finanzplatz.
Semadeni Silva · Mit-F · Consiglio nazionale · Grigioni · Gruppo socialista
Il gruppo socialista sostiene il mantenimento della Lex Koller, come viene proposto dalla Commissione e dal Consiglio federale. Rappresenta un freno all'aumento della domanda sul mercato immobiliare e quindi all'aumento delle pigioni e dei prezzi degli immobili. Dal 2008, dopo la crisi finanziaria, i capitali stranieri alla ricerca di profitti vengono investiti con interesse crescente nel nostro settore immobiliare. L'abolizione della Lex Koller aprirebbe tutte le porte a questo tipo di investimento dalle conseguenze negative per i costi dell'abitare e per l'economia nazionale.
Die SP-Fraktion unterstützt daher den fast einstimmig gefällten Entscheid der UREK für die Beibehaltung der Lex Koller. Der Erwerb von Schweizer Boden soll Personen vorbehalten bleiben, die hier leben, wohnen, arbeiten, hier Steuern bezahlen. Es sei gleich gesagt: Ein Schweizer Pass ist dazu nicht notwendig, die Lex Koller ist nicht fremdenfeindlich. Wohnen ist ein Grundbedürfnis, die Nachfrage nach Boden ist in der Schweiz gross. Boden ist aber beschränkt vorhanden und nicht vermehrbar. Wenn die Nachfrage durch im Ausland lebende Anleger zusätzlich gesteigert wird, bezahlen hiesige Wohneigentümer und Mieter die Zeche. Das ausländische Kapital treibt die Mieten und die Immobilienpreise in die Höhe. Der Preisanstieg bei den Mieten beläuft sich seit Mitte 2002 landesweit auf fast 40 Prozent. Ohne die Lex Koller wäre die Situation noch schlimmer, besonders an attraktiven Lagen. Dies kann nicht im Interesse unserer Bevölkerung sein, auch nicht im Interesse der Tourismusregionen, wo die Mieten und die Bodenpreise oft so hoch sind wie in den Zentren. Ich denke beispielsweise an das Oberengadin, das sehe ich dort genau. Immobilien sind von einer Wertanlage zu einer Ertragsanlage geworden. So hat die Lex Koller heute neu an Aktualität gewonnen und soll darum nicht abgeschafft werden.
Die Lex Koller beschränkt heute den Grundstücksverkauf an Personen, die im Ausland leben. Die Gewerbeliegenschaften sind seit 1997 ausgenommen. Seit 2005 dürfen Ausländer an börsenkotierten Wohnimmobiliengesellschaften teilhaben. In Tourismusgebieten gelten Ausnahmen, wie z. B. Sonderbewilligungen und Kontingente. Die Motion der UREK, über die wir jetzt beraten, will keine Verschärfungen der Lex Koller, sondern allein die Beibehaltung dieses bestehenden Gesetzes. Die Beibehaltung ist im Interesse der urbanen Gebiete gerechtfertigt, wo der Druck auf Mieten und Immobilien besonders stark ist. Die Beibehaltung der Lex Koller ist aber auch im Interesse der Tourismusregionen gerechtfertigt. Die Lex Koller kontingentiert den Zweitwohnungsverkauf an Ausländer. Dies hat dazu beigetragen, die Verbauung unserer Tourismusregionen nicht noch mehr ausufern zu lassen. Neu führt die Annahme der Zweitwohnungs-Initiative zu einer Verknappung des Zweitwohnungsangebots, sodass die Beibehaltung von Ausnahmekontingenten für den Verkauf an Ausländer weiterhin nötig ist.
Wenn zudem die hohen Wohnkosten das Haushaltsbudget der potenziellen Touristen aus den Zentren schmälern, dann bleibt auch weniger Geld für die teuren Skiferien, worüber sich die Tourismusregionen laut beklagen. Eine Öffnung der Schleusen für das ausländische Kapital würde noch einen zusätzlichen Druck auf den Schweizerfranken erzeugen, was weder für den Tourismus noch für die Exportwirtschaft erwünscht ist.
Aus all diesen Gründen beantragt Ihnen die SP-Fraktion, dem Antrag der UREK und des Bundesrates zu folgen und das Geschäft 07.052, die früher geplante Aufhebung der Lex Koller, abzuschreiben.
Wasserfallen Christian · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo liberale radicale
Was die Lex Koller betrifft, ist deren Nichtaufhebung für die FDP schon eine dicke Kröte, die es zu schlucken gilt. Wir können hier natürlich nicht davon sprechen, dass die Beibehaltung der Lex Koller ein urliberales Anliegen wäre; das gleich vorweg. Die Einschränkungen und Voraussetzungen für den Erwerb von Immobilien durch ausländische Personen sind in der Lex Koller sehr strikt und deshalb natürlich nicht unbedingt nach unserem Gusto.
Wir haben nach der Annahme des planwirtschaftlichen Raumplanungsgesetzes, der Zweitwohnungs-Initiative und jetzt mit der Beibehaltung der Lex Koller im ganzen Immobilienbereich sehr zahlreiche Instrumente, die es dann nicht mehr weiter auszubauen gilt. Jetzt reicht es! Wir sollten dann nicht mit anderen Motionen, die vor allem im Ständerat hängig sind, noch weiter gehen, sodass die Lex Koller sogar noch ausgeweitet würde; diese Motionen sollten wir nicht unterstützen. Ein funktionierender Immobilienmarkt muss auch in der Schweiz in Zukunft aufrechterhalten werden können. Es geht ja hier nicht nur um Ferienwohnungen oder um irgendwelche Personen, die sich gerne eine Immobilie kaufen würden. Es geht vielmehr auch darum, dass der Immobilienerwerb von ausländischen Personen vielfach damit zusammenhängt, ob man am Standort Schweiz investiert oder nicht. Deshalb ist ein funktionierender Immobilienmarkt wichtig für die Schweiz und auch wichtig für die Qualität des Standortes Schweiz.
Wie gesagt, die FDP wird die Kröte schlucken und hier dieser Abschreibung der Aufhebung der Lex Koller zustimmen. Wir bitten Sie aber auch und fordern vor allem die Kolleginnen und Kollegen im Ständerat dazu auf, die Lex Koller dann nicht noch entsprechend zu verschärfen. Jetzt reicht es: "'s isch gnue Heu dunde!"
Glättli Balthasar · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dei Verdi
Als wir Grünen am 29. Oktober 2005 an unserer Delegiertenversammlung in Stans eine Resolution mit dem Titel "Nein zur Abschaffung der Lex Koller" verabschiedet haben, hätten wir uns, obwohl wir ja eigentlich auch Optimisten sind, nicht träumen lassen, dass es irgendwann wirklich so weit sein würde, dass dieses Projekt - damals aus dem Departement Blocher - mit dem Einverständnis des Bundesrates eingestellt wird. Wir haben damals natürlich vor allem mit Raumplanung argumentiert, mit Zweitwohnungen. Aber wir haben auch damals schon gesagt, es würde in erster Linie eine gutsituierte und vermögende Klientel profitieren, die mitunter einen Platz für Gelder mit undurchsichtiger Herkunft sucht.
Ich denke, dieser Aspekt war es dann - dazu hat die Kommissionssprecherin, Frau Badran, sicherlich das Wesentliche beigetragen -, dass der Stimmungsumschwung kam, eben nicht nur bei den Landschaftsschützern, weil es eben nicht nur um Landschaftsschutz geht. Vielmehr geht es eigentlich um die Frage, was ein funktionierender Immobilienmarkt braucht. Der Immobilienmarkt in der Schweiz leidet im Moment nicht an zu wenig, sondern an zu viel Kapital. Wir haben nicht zu wenig, sondern zu viel Kapital, das hier Rendite sucht, mit den entsprechenden Folgen, dass nämlich die Preise sowohl für die Eigentümerinnen und Eigentümer als auch für die Mieterinnen und Mieter, die das dann ja mitbezahlen, in die Höhe gehen.
Nachdem ich die Einladung von Jacqueline Badran angenommen hatte - 2007 stellte sie das Komitee Pro Lex Koller auf die Beine, am 23. August 2007 gab es eine Medienkonferenz, die wir gemeinsam machten -, musste ich immer wieder auf die Bemerkung reagieren: "Aber, Herr Glättli, Sie sind doch eigentlich kein Fremdenfeind." Das ist die Frage, die immer wieder kommt. Ich kann nur wiederholen, was hier x-mal gesagt wurde: Hier geht es nicht um Ausländer und um Inländer, hier geht es nicht um Permis A, B, C, D, E, F, G. Vielmehr geht es hier um die Bindung an den Steuersitz. Das ist das Relevante. Dahinter steckt eine Idee, und hinter dieser Idee stehen auch wir Grünen: Der Boden soll in erster Linie ein Objekt sein, das man nutzt, weil man es braucht, zum Wohnen, zum Arbeiten, und er soll nicht in erster Linie ein Spekulationsobjekt sein. So können wir der Spekulation mindestens dort, wo ausländisches Geld dafür eingesetzt wird, einen ersten kleinen Riegel schieben, der sich ja, wir wissen es, durchaus bewährt hat, der aber auch, wir wissen es auch, nicht genügt.
In dem Sinne geht mein Appell an den Ständerat in eine etwas andere Richtung als jener von Kollege Wasserfallen.
Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Consiglio federale · Berna
Der Bundesrat hat Ihnen 2007 beantragt, die Lex Koller, also das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, aufzuheben. Sie wissen auch, dass das Parlament 2008 die Vorlage an den Bundesrat zurückgewiesen hat, mit mehreren Prüfungsaufträgen.
Nun ist es so - das haben einige von Ihnen bereits erwähnt -, dass sich die Situation seither wesentlich geändert hat. Zu denken ist etwa an die starke Zuwanderung in die Schweiz, zu denken ist auch an die Finanzkrise, seit deren Beginn Kapitalanlagen in Immobilien vermehrt gefragt sind, zu denken ist auch an die zunehmende Wohnungsnot in den grösseren Städten der Schweiz. Im Bericht vom 4. Juli 2012 über die Personenfreizügigkeit und die Zuwanderung in die Schweiz kommt der Bundesrat deshalb zum Schluss, er wolle die möglichen Auswirkungen einer Aufhebung der Lex Koller nochmals vertieft prüfen.
Nun ist aber eine Motion Ihrer Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (12.3984) dieser Prüfung zuvorgekommen. Diese Motion beauftragt den Bundesrat, dem Parlament eine Vorlage zur Abschreibung der Aufhebungsvorlage zu unterbreiten. Diese Motion hat im letzten Jahr nicht nur im Bundesrat, sondern auch in beiden Räten, und zwar ohne Gegenstimme, Zustimmung gefunden. Mit der jetzt vorliegenden Zusatzbotschaft erfüllt der Bundesrat das Anliegen dieser Motion.
In der Tat sprechen mehrere Gründe gegen eine Aufhebung der Lex Koller. Unter anderem ist dieses Gesetz derzeit wohl das einzige nachfragedämmende Instrument auf dem schweizerischen Immobilienmarkt, und es bindet den Erwerb von Wohnimmobilien an den Hauptwohnsitz und damit an den Steuersitz. In Ihrer Kommission wurden auch Befürchtungen geäussert, dass eine Aufhebung der Lex Koller volkswirtschaftlich negative Folgen haben könnte. Insbesondere könnte ein zusätzlicher Druck auf die schon sehr hohen Immobilien- und Mietpreise und auf den Schweizerfranken entstehen.
Der Bundesrat beantragt Ihnen aus diesen Gründen, auf die Aufhebung der Lex Koller zu verzichten und die Vorlage von 2007 abzuschreiben.
Lustenberger Ruedi · P-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo PPD-PEV
Präsident (Lustenberger Ruedi, Präsident): Die Kommission beantragt, die Vorlage abzuschreiben.
Angenommen - Adopté
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates
Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse
gemäss Brief an die eidgenössischen Räte
Proposition du Conseil fédéral
Classer les interventions parlementaires
selon lettre aux Chambres fédérales
Angenommen - Adopté