14.400
Pubblicazione delle liberalità versate agli attori politici da parte di imprese e istituti degli enti pubblici
Rossini Stéphane · P-M · Consiglio nazionale · Vallese · Gruppo socialista
Antrag der Mehrheit
Der Initiative Folge geben
Antrag der Minderheit
(Merlini, Guhl, Huber, Lüscher, Markwalder)
Der Initiative keine Folge geben
Proposition de la majorité
Donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Merlini, Guhl, Huber, Lüscher, Markwalder)
Ne pas donner suite à l'initiative
Le président (Rossini Stéphane, président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission.
Flach Beat · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo verde liberale
Bei dieser Initiative geht es um Folgendes: Die Kommission für Rechtsfragen ersucht Sie darum, eine Rechtsgrundlage ausarbeiten zu dürfen, damit Gesellschaften, in denen dem Bund oder einem anderen Gemeinwesen eine beherrschende Stellung zukommt, alle Zuwendungen an politische Einzelakteure, Parteien und Organisationen in der Jahresrechnung offenlegen müssen. Sie sollen dabei insbesondere die Empfänger und die Höhe der jeweiligen Zuwendung angeben.
Kurz zur Geschichte dieser Initiative Ihrer Kommission: Die Kommission für Rechtsfragen hat am 23. Januar 2014 die parlamentarische Initiative 12.499 beraten, die börsenkotierte Aktiengesellschaften und von der öffentlichen Hand beherrschte Gesellschaften zur Offenlegung von Zuwendungen an politische Akteure verpflichten wollte. Die Kommission gab dieser Initiative mit 10 zu 9 Stimmen bei 5 Enthaltungen keine Folge, beschloss aber stattdessen, die nun vorliegende Kommissionsinitiative einzureichen, die einen Teil der Initiative 12.499 aufnahm, nämlich die Gesellschaften, welche von öffentlichen Gemeinwesen beherrscht sind.
Die Initiative wurde dann in der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates vorgestellt, welche sie mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung ablehnte. Bezüglich der parlamentarischen Initiative 12.499 ist anzumerken, dass dieser am 10. Juni 2014 im Ständerat keine Folge gegeben wurde.
Die Mehrheit Ihrer Kommission war aber doch der Meinung, dass weiterhin Handlungsbedarf bestehe - insbesondere bei Gesellschaften, in denen dem Bund oder einem anderen Gemeinwesen eine beherrschende Stellung zukommt - und die finanziellen Zuwendungen offenzulegen seien.
Es geht somit vor allen Dingen um Transparenz gegenüber dem Steuerzahler bzw. dem Bürger. Die Bürgerinnen und Bürger sollen wissen, für welche politischen Kampagnen oder Wahlkämpfe öffentliche Gelder eingesetzt werden. Es besteht ja ein grosser Unterschied, ob ein Unternehmen oder die öffentliche Hand Gelder - bei der öffentlichen Hand sind es Steuergelder - für eine Kampagne verwendet, um die Durchsetzung eines politischen Anliegens zu finanzieren. Die rein privaten Unternehmen sind deshalb in der parlamentarischen Initiative definitiv nicht enthalten.
Heute kennen eigentlich fast alle Staaten eine Pflicht für die öffentlichen Unternehmen, Zuwendungen an politische Akteure offenzulegen. Im Gegensatz zur Schweiz haben die meisten westeuropäischen Staaten Bestimmungen zur Finanzierung von politischen Parteien und eine Offenlegungspflicht; manche kennen sogar staatliche Parteifinanzierungen. Ausser der Schweiz ist Schweden das einzige europäische Land, welches keine rechtlichen Vorschriften in Bezug auf die Transparenz der privaten Parteienfinanzierung kennt.
Als Mitglied des Europarates hat die Schweiz im Jahr 2003 die Empfehlungen gegen die Korruption bei der Finanzierung von Parteien und Wahlkampagnen unterzeichnet. Auf der Basis der Transparenzvorschriften evaluiert die Group of States against Corruption (Greco) alle Mitgliedstaaten, zu denen eben auch die Schweiz gehört. Dabei hat die Greco in ihrem Bericht vom Oktober 2011 festgehalten, dass in der Schweiz wesentliche Vorschriften zur Transparenz noch immer fehlen. Auch der letzte Bericht der Greco hält daran noch fest und besagt, dass wir bisher noch keine dieser Empfehlungen umgesetzt haben.
Ihre Kommission will nun in einem besonders sensiblen Bereich für mehr Transparenz sorgen, nämlich überall dort, wo Institutionen, Organisationen oder Unternehmen der öffentlichen Hand gehören und Spenden an politische Akteure tätigen. Solche Zuwendungen sollen im Geschäftsbericht offengelegt werden. Es geht bei den so verwendeten Mitteln ja um Beträge, die der Allgemeinheit insofern gehören, als die Allgemeinheit Eigentümerin ist. Transparenz ist hier darum besonders wichtig, weil es dabei häufig um Steuergelder geht. In Zukunft muss also das kantonale Energieunternehmen im Jahresbericht offenlegen, wenn es ein Abstimmungskomitee mit einer Spende bedacht hat. Ebenso müssen das Personentransportunternehmen, das mit öffentlichen Geldern finanziert wird, das kantonale Spital beispielsweise oder das kommunale Pflegeheim an politische Akteure zugewandte Geldmittel offenlegen. Das können Abstimmungskampagnen sein, aber natürlich auch direkt politische Parteien oder Einzelpersonen.
Ihre Kommission hat mit 18 zu 5 Stimmen beschlossen, an der Initiative festzuhalten, und ich bitte Sie, das auch zu tun.
Barazzone Guillaume · Mit-M · Consiglio nazionale · Ginevra · Gruppo PPD-PEV
La Commission des affaires juridique de notre conseil vous propose de donner suite à l'initiative parlementaire 14.400.
Cette initiative parlementaire de commission, qui a été soutenue à une écrasante majorité, vise à contraindre les sociétés dont la Confédération ou une autre collectivité publique - qui peut être un canton ou une commune - détient la majorité du capital à publier, dans leurs comptes annuels, tous les dons faits aux acteurs, partis et organisations politiques. Ces collectivités publiques devront, en vertu de l'initiative, publier en particulier le nom des bénéficiaires et les montants des dons.
Pour mémoire, cette initiative fait suite à l'initiative parlementaire Minder 12.499 qui visait à rendre plus transparents les dons effectués aux acteurs politiques à la fois par des sociétés cotées en Bourse et des sociétés contrôlées par des collectivités publiques. Le Parlement avait rejeté l'initiative parlementaire Minder, parce qu'elle visait à rendre plus transparents des dons effectués par des sociétés privées. La commission ainsi que le Parlement avaient alors considéré qu'il s'agissait de relations privées entre les actionnaires, c'est-à-dire les propriétaires de l'entreprise, et les dirigeants, c'est-à-dire le conseil d'administration de la société, et qu'il n'appartenait donc pas à notre Parlement de légiférer en la matière. Toute autre est la question des dons effectués par des sociétés en mains publiques. Puisqu'il s'agit de l'argent du contribuable, la commission a considéré que les citoyens contribuables étaient en droit de savoir ce que l'on faisait de l'argent public et dans quelle mesure les sociétés qui utilisaient cet argent influençaient le débat politique.
En résumé, le Parlement ne doit pas intervenir s'il s'agit de sociétés privées, qu'elles soient cotées en Bourse ou non. En revanche, s'il agit de collectivités publiques, quel que soit l'échelon institutionnel où elles se situent, eh bien oui, il faut plus de transparence. Nous devons cela à nos citoyens contribuables. On peut imaginer que cela se fasse au niveau local, par exemple lorsqu'un établissement médical social financé par une commune participe à une campagne qui touche directement les intérêts de son activité. On peut imaginer, au niveau cantonal, qu'une société en mains publiques, par exemple une société d'électricité ou un fournisseur d'énergie, soit tentée d'influencer un débat politique, local ou national, qui pourrait avoir des répercussions sur son activité.
La commission ne dit pas qu'il faut interdire; elle dit simplement qu'il faut publier dans les comptes annuels ce type de pratique.
On peut bien évidemment imaginer qu'au niveau de la Confédération des régies publiques - la Poste, les CFF -, pour autant qu'elles le fassent, soient obligées de publier dans les comptes annuels les éventuels dons faits à des acteurs ou à des organisations politiques.
Voilà donc une initiative parlementaire qui propose de restreindre le champ initialement prévu par l'initiative Minder, qui se contente de régler uniquement la question de l'utilisation des fonds publics et qui renonce, comme vous le savez, à régler la problématique des relations privées entre les actionnaires et les dirigeants d'une entreprise privée.
La majorité de la commission vous recommande de donner suite à cette initiative.
Merlini Giovanni · Mit-M · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo liberale radicale
A nome della minoranza commissionale vi invito a non dare seguito a questa iniziativa parlamentare. Ancora una volta avremmo infatti a che fare con un'indebita ingerenza nella sovranità dei cantoni e nella loro competenza legislativa, così come nell'autonomia dei comuni. Sarebbero infatti toccate anche le loro aziende pubbliche o partecipate e non solo quelle della Confederazione. Si andrebbe inoltre a suscitare false aspettative, dal momento che le misure prospettate non toccherebbero le aziende quotate in borsa né altre importanti società del diritto privato.
Es gehört zu einer liberalen Grundhaltung, dass man den Bürgern und den Unternehmen nicht alles im Detail vorschreiben kann. Zwar mutet die Offenlegung von Zuwendungen an politische Akteure auf den ersten Blick faszinierend an, aber echte Transparenz über die Zuwendungen, die von sämtlichen wichtigen Grossunternehmen getätigt werden, hätten wir damit trotzdem nicht. Es würden also falsche Erwartungen geweckt. Wir hätten nämlich dann - mit entsprechendem administrativem Mehraufwand - eine aufgezwungene Transparenz bei den Unternehmen und Anstalten der öffentlichen Hand auf allen drei Ebenen, also bei Bund, Kantonen und Gemeinden, nicht jedoch bei börsenkotierten und anderen wichtigen privatrechtlichen Gesellschaften, da der Ständerat am 10. Juni 2014 der parlamentarischen Initiative Minder 12.499 mit 26 zu 12 Stimmen bei 2 Enthaltungen keine Folge gegeben hat.
Weiter sollten wir der zunehmenden Tendenz, unseren Föderalismus auszuhöhlen, einen Riegel schieben. Diese Initiative stellt einen weiteren Angriff auf die Souveränität der Kantone und deren gesetzgeberische Zuständigkeiten sowie auf die Autonomie der Gemeinden dar, denn alle Unternehmen und Anstalten der öffentlichen Hand, auch von Kantonen und Gemeinden, wären betroffen.
Es kommt hinzu, dass der Begriff der Zuwendung zu unbestimmt ist. Es ist nämlich überhaupt nicht klar, ob nur Geldleistungen oder auch nichtmonetäre Leistungen darunterfallen. Sind z. B. Löhne für das eigene Personal, welches politisch tätig ist, auch Zuwendungen im Sinn der Initiative oder nicht? Geht es nur um Zuwendungen an externe politische Akteure, oder ist auch die eigene Tätigkeit der Anstalt, welche z. B. politische Werbung in Auftrag gibt oder selber produziert, gemeint? Sie sehen, zu welchen Definitions- und Anwendungsschwierigkeiten die Konkretisierung dieser parlamentarischen Initiative führen würde - vom unverhältnismässigen administrativen Aufwand für die betroffenen Unternehmen ganz zu schweigen.
Es besteht der gerechtfertigte Verdacht, dass dieser Vorstoss den ersten Schritt in Richtung einer gesetzlichen Regulierung der Parteienfinanzierung darstellt. Der Bundesrat hat sich kürzlich damit befasst, aber richtigerweise beschlossen, dass sich eine einheitliche Regelung auf nationaler Ebene mit unserer föderalistischen Tradition und mit der weitreichenden Autonomie der Kantone nicht vereinbaren lässt. Wegen der direkten Demokratie und der damit verbundenen häufigen Abstimmungen sind auf der politischen Bühne nicht nur Parteien, sondern auch zahlreiche andere Akteure tätig, sodass einheitliche Massstäbe und Vorschriften in diesem Bereich gar nicht möglich wären und der Komplexität der verschiedenen Situationen nicht gerecht würden.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Votazione
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 86 Stimmen
Dagegen ... 92 Stimmen
(0 Enthaltungen)