14.046
Bundesgesetz über den Wald. Änderung
Bischofberger Ivo · 2VP-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP
Die vorberatende Kommission beantragt Ihnen ohne Gegenstimme, auf die Vorlage einzutreten und entsprechend die Detailberatung vorzunehmen. In der Gesamtabstimmung verabschiedete die Kommission die Vorlage sodann mit 9 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen.
Worum geht es? Die multifunktionale Aufgabe des Waldes ist uns allen vertraut; entsprechend geniesst diese Aufgabenzuteilung in der Bevölkerung breiten Rückhalt. Unsere Verfassung weist dem Wald sowohl eine Schutz- als auch eine Nutz- und Wohlfahrtsfunktion zu. Schliesslich spielt der Wald auch dann eine immer wichtigere Rolle, wenn es um Klima-, Biodiversitäts- wie auch Energiepolitik geht; bei letztgenannter ist Holz vor allem Energielieferant. In diesem Umfeld hat der Bundesrat gemeinsam mit Vertretern der Holzwirtschaft, der Umweltverbände, der Erholungsuchenden und Sporttreibenden, der Energieunternehmen, der Jäger und anderer mehr mit der sogenannten Waldpolitik 2020 eine entsprechende Strategie entwickelt. Hierin zeigte und zeigt sich die ganze Palette der unterschiedlichen Ansprüche, welche an den Wald gestellt werden. Dies zeigten auch die diesbezüglich einschlägigen politischen Aktivitäten: Die 2008 beabsichtigte umfassende Revision des Waldgesetzes scheiterte am Nichteintreten der Räte; die Volksinitiative "Rettet den Schweizer Wald" von Franz Weber wurde in der Folge zurückgezogen. Schliesslich wurden auch gegen neunzig Vorstösse zu den Themen Wald und Holz eingereicht, welche in den meisten Fällen die Waldnutzung respektive die bessere Nutzung des Holzes zum Inhalt hatten.
Obwohl sich das bestehende Waldgesetz im Grundsatz bewährt hat, optimiert die vom Bundesrat im Jahr 2011 genehmigte Waldpolitik 2020 die Sicherung der drei Dimensionen der Nachhaltigkeit, nämlich dass erstens die Waldbewirtschaftung auf Nachhaltigkeit ausgerichtet ist, dass zweitens günstige Rahmenbedingungen für eine effiziente Wald- und Holzwirtschaft geschaffen werden und dass drittens dem wichtigen Ökosystem Wald entsprechend Rechnung getragen wird. So sollen mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf die Lücken im aktuellen Gesetz geschlossen werden. Schwerpunktmässig gilt das etwa bei der Verhütung und Behebung von Waldschäden - dies auch ausserhalb des Schutzwaldes -, bei der Funktion des Waldes beim Klimawandel, bei einer verstärkten Holznutzung, bei der Koordination mit der Strategie zur Biodiversität und schliesslich bei Anpassungen von untergeordneter Bedeutung, so z. B. die Abschaffung des eidgenössischen Wählbarkeitszeugnisses für die Besetzung von Stellen im öffentlichen Forstdienst oder die Verbesserungen im Bereich der Arbeitssicherheit durch die Unterstützung der Weiterbildung.
Von Beginn an verfolgten die Verantwortlichen bei der Ausarbeitung der Gesetzesvorlage bewusst eine enge Zusammenarbeit mit den Kantonen. Dies fand im Ergebnis der Vernehmlassung, in der 68 von 70 teilnehmenden Organisationen der Gesetzesänderung grundsätzlich zugestimmt hatten, seinen positiven Niederschlag.
Schliesslich hat sich die Kommission im Kontext der hier vorliegenden Revision des Waldgesetzes mit zwei Vorstössen auseinandergesetzt und die entsprechenden Forderungen in Artikel 5 Absatz 3bis und Artikel 38a Absatz 1 Litera g in die Vorlage aufgenommen. Einerseits war dies die Standesinitiative Bern 12.302, "Bau von Windenergieanlagen in Wäldern und an Waldrändern", und andererseits war dies die Motion von Siebenthal 12.3877, "Erschliessung als Voraussetzung für die Nutzung des Ökorohstoffs Holz", wobei die Motion von Siebenthal bekanntlich anlässlich der letzten Session hier in unserem Rat auf Antrag von Kollege Isidor Baumann bis zur Beratung des Bundesgesetzes über den Wald sistiert wurde.
Der Vollständigkeit halber gilt es schliesslich, die Motion Flückiger-Bäni 10.3124, "Waldbewirtschaftung für das Klima statt masslose Reservatsziele", abzuschreiben.
Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen beantrage ich Ihnen im Namen der vorberatenden Kommission zusammenfassend, erstens - der Beschluss der Kommission war einstimmig - auf die Vorlage einzutreten, zweitens in der Detailberatung den jeweiligen Mehrheiten zu folgen, drittens die Motion Flückiger-Bäni 10.3124 abzuschreiben, viertens der Standesinitiative Bern 12.302 allenfalls, weil erfüllt, keine Folge zu geben und fünftens die Motion von Siebenthal 12.3877 allenfalls, weil erfüllt, abzulehnen.
Luginbühl Werner · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion BD
Der Bundesrat beantragt, das Waldgesetz punktuell anzupassen; der Kommissionspräsident hat die Punkte dargelegt. Die Vorlage war in der Kommission mit einer Ausnahme unbestritten. Erwähnenswert ist, dass mit Artikel 5 Absatz 3bis die Voraussetzungen für die Errichtung von Energieerzeugungsanlagen in Wäldern verbessert werden. Damit wird eine Initiative des Kantons Bern sinngemäss umgesetzt.
Seit Mitte der Neunzigerjahre nimmt der Schweizer Wald jährlich um die Fläche des Brienzersees zu. Ein Drittel der Landesfläche, fast 13 000 Quadratkilometer, ist mit Wald bedeckt. Holz ist ein wichtiger Baustoff und Energieträger; Schweizer Holz enthält weniger graue Energie als andere Baumaterialien; Wald bindet CO2, ist erneuerbar und klimaneutral, kurz: ein enormes, inländisches Potenzial. Pro Jahr wachsen etwa 10 Millionen Kubikmeter Holz nach. Nur die Hälfte davon wird genutzt. Seit 2005 nimmt dieses Delta zu.
Nun droht sich diese Entwicklung gar noch zu beschleunigen. Seit Mitte Januar dieses Jahres sind ausländische Holzprodukte am Schweizer Markt fast 20 Prozent billiger und Schweizer Holzprodukte auf ausländischen Märkten 20 Prozent teurer geworden. Wenn der Franken langfristig so stark bleibt, wird nicht nur die Nutzung tendenziell noch weiter abnehmen - was ökologisch und ökonomisch in unserer Situation unsinnig ist -, sondern es besteht auch die Gefahr, dass die Schweizer Holzindustrie ausblutet. Viele der 12 000 Stellen in der Waldwirtschaft sind akut gefährdet.
Mit dem Bundesgesetz über den Wald alleine können wir dieses Problem selbstverständlich nicht lösen. Es sind zahlreiche Massnahmen in verschiedenen Bereichen, bei allen beteiligten Akteuren nötig, wenn die Rahmenbedingungen für die Holzwirtschaft nachhaltig verbessert werden sollen. Wir können aber mit diesem Gesetz einen Beitrag leisten. Eine bessere Erschliessung der Wälder ist ein wichtiger Baustein zur Verbesserung der Situation. Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen bei Artikel 38a, wieder Bundesfinanzhilfe an Erschliessungsanlagen zu leisten, dies, weil wir die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen zur Förderung der Holznutzung und zur Stärkung der Waldwirtschaft - also zwei der Ziele dieser Teilrevision - als ungenügend betrachten.
Wir haben in der Kommission die Frage, ob sich der Bund an Erschliessungen ausserhalb von Schutzwäldern wieder beteiligen soll, nachdem diese Massnahme im Rahmen des NFA aufgehoben worden ist, mehrmals und kontrovers diskutiert. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass es nicht besonders schön ist, in einem Bereich, den man entflochten hat, wieder Verflechtungen einzuführen. Andererseits muss auch gesagt sein: Wir schaffen keine neue Verbundaufgabe. Erschliessungen in Schutzwäldern werden unterstützt, wir weiten also eine bestehende Verbundaufgabe aus. Es müssen keine neuen Strukturen aufgebaut werden, es genügt, bestehende Strukturen allenfalls anzupassen. Angesichts der Dringlichkeit des Problems scheint mir dies gerechtfertigt. Die kantonalen Forstdirektoren argumentieren, dass die Walderschliessung ausserhalb der Schutzgebiete auch Teil einer nachhaltigen Waldpolitik und damit Teil der Verbundaufgabe Bund/Kantone sei.
Man kann aus dieser Frage eine Grundsatzfrage der Aufgabenteilung machen. Aus einer Gesamtsicht scheint mir das aber übertrieben. Es ist ja nicht so, dass der Bundesgesetzgeber seit 2008 nichts an der Aufgabenteilung verändert hätte: Das Bundesparlament hat neue Verbundaufgaben geschaffen, das Bundesparlament hat den Kantonen Lasten übertragen, und vor allem hat das Bundesparlament mit einer Vielzahl von neuen Regelungen dafür gesorgt, dass den Kantonen, bedingt durch Prüfungs-, Kontroll- und Umsetzungsaufgaben, beträchtliche personelle und finanzielle Mehraufwendungen entstanden sind. Sehen Sie einmal im Monitoring-Bericht Föderalismus nach, wie die Entwicklung seit 2008 war!
Angesichts dieser Fakten so zu tun, als gehe es hier um das Herzstück des NFA, ist also übertrieben. Jeder grössere Kanton und vor allem auch die Eidgenossenschaft müssen ohnehin alle zehn bis fünfzehn Jahre ein Überprüfungsprojekt zur Aufgabenteilung angehen, und auch einmal gefällte Entscheide können sich, aufgrund eines geänderten Umfeldes, als revisionsbedürftig erweisen. Angesichts des enormen Potenzials, das der Wald auch mit Blick auf die Energiestrategie 2050 bietet, und angesichts der Schwierigkeiten der Forstwirtschaft geht es hier um eine enorm wichtige Frage von nationaler Bedeutung. Insofern ist eine Mitfinanzierung der Erschliessungen durch den Bund durchaus gerechtfertigt.
Ich bitte Sie, wie die Kommission auf die Gesetzesänderung einzutreten und dann der Mehrheit zu folgen.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Offenbar will man ja eintreten und rasch zu den Details kommen. Das ist auch richtig, weil man sich im Grossen und Ganzen ja einig ist.
Der Wald hat eine enorm wichtige Aufgabe, er hat eine vielfache Aufgabe, indem er da ist, um uns einerseits zu schützen und um andererseits Nutz- und Wohlfahrtsfunktionen zu erfüllen. Er hat eine Mehrfachfunktion, daran ereifern sich ja auch immer wieder die Gemüter: Welcher Zweck überwiegt? Sind alle Aufgaben gleich zu gewichten? Wie gehen wir damit um?
Wir haben in den vergangenen Jahren erleben können, dass aufgrund dieser verschiedenen Funktionen das Spannungsfeld grösser geworden ist. Wir haben immer mehr Anspruchsgruppen, auch Freizeitsportler, die den Wald nutzen, zum Teil übernutzen, und das alles wird sicher zunehmen. Auf der anderen Seite wächst das Siedlungsgebiet. Sie haben vor zwei Jahren auch darüber diskutiert, ob man beim Wald, der wächst, eine gewisse Flexibilisierung des Schutzes an die Hand nehmen soll, damit Waldflächen vermehrt auch für andere Zwecke der Gesellschaft genutzt werden können. Das haben Sie abgelehnt, der Flächenschutz ist relativ starr geblieben. Also haben wir auch eine Fortsetzung bei den verschiedenen Ansprüchen an den Wald und wie wir damit umgehen. Der Herr Kommissionspräsident hat es schon gesagt: Nach dem Scheitern der letzten Revision und dem Rückzug der Volksinitiative haben wir jede Session Vorstösse zum Thema Wald, die genau diese ganze Schwierigkeit um die Fragen der Waldnutzung und des besseren Schutzes des Waldes beinhalten.
Für den Bundesrat ist es wichtig, dass wir eine integrale und kohärente Waldpolitik mit einer sorgfältigen Interessenabwägung und einem ausgeglichenen Umgang mit Zielkonflikten erarbeiten. Dazu dient die Waldpolitik 2020, die zusammen mit den Kantonen und unter Einbezug der wichtigen Akteure aus den Bereichen Umwelt und Waldwirtschaft, aber auch Forschung und Bildung erarbeitet wurde. Sie orientiert sich nicht an kurzfristigen Schwankungen und Ereignissen wie der Frankenstärke, sondern eben an den nachhaltigen und langfristigen Zielen, die wir mit der Waldpolitik verfolgen.
Mit dieser Vorlage wollen wir diverse Lücken schliessen, so im Bereiche der Verhütung und Behebung von Waldschäden, auch ausserhalb des Schutzwaldes, weil als Folge der Globalisierung auch hier vermehrt schädliche Organismen den Wald beeinträchtigen, und das in immer kürzeren zeitlichen Abständen. Wir sehen die Anpassung des Waldes an den Klimawandel vor, weil infolge der trockeneren Böden eine andere Waldart mit resistenteren Bäumen usw. gepflanzt werden muss. Somit ist die Jungwaldpflege in dieser Vorlage von grosser Bedeutung. Schliesslich sind wir sehr damit einverstanden, dass die Holznutzung verstärkt werden kann. Wir haben viel Holz, das zum Teil nicht genutzt wird und brach liegt. Auch im Sinne des Wohnungsbaus, wo Holz ein neues Revival erfahren hat, aber auch bei der energetischen Nutzung am Schluss des Holzzyklus gibt es hier gewisse Anpassungen, die wir vorsehen.
Bei den schädlichen Organismen möchte ich darauf hinweisen, dass nicht nur der Asiatische Laubholzbockkäfer - vielleicht der bekannteste Schädling -, sondern auch andere schädliche Organismen die Funktionen des Waldes erheblich gefährden. Auch hier wäre es primär Sache der Kantone und der Gemeinden, diese Schädlinge zu bekämpfen. Weil aber hier auch sehr viel an Forschung und an Entwicklung nötig ist, hat sich der Bund bereiterklärt, auch ausserhalb seines Aufgabenbereichs Schutzwald Massnahmen zu ergreifen und zu unterstützen. Diese Bestimmungen machen den Hauptteil der Vorlage aus, und ich denke, dass das auch im Sinne der Prävention und der Verhütung von grösseren Schäden Sinn macht und als Aufgabe vom Bund ergänzend wahrzunehmen ist.
Den Wald als anpassungsfähiges Ökosystem zu erhalten ist eine vordringliche Aufgabe und mit der Klimaveränderung zwingend geboten. Ein neuer Keimling wird erst in fünfzig Jahren seine negativen Einwirkungen auf den Wald entfalten. Dementsprechend ist auch hier eine langfristige, vorausschauende Waldpolitik wichtig, um auf die höheren Temperaturen oder häufigere Extremereignisse wie Trockenperioden oder Stürme reagieren zu können. Die Waldbestände sind deshalb fit zu machen, und auch das wieder im Sinne der Verstärkung ihrer Schutzfunktion, weil instabile Bäume, die bei stärkeren klimatischen Einwirkungen - beispielsweise bei einem Sturm - den Boden nicht mehr zusammenhalten, regelmässig zu grösseren Schäden führen, die wiederum der Steuerzahler berappen muss.
Es geht in dieser Vorlage auch um einige kleinere Elemente: um die stärkere Nutzung von Holz als Baustoff, um seine Verwendung als CO2-Speicher und als Ersatz für energieintensive Baumaterialien wie Stahl oder Beton. Schlussendlich haben wir, in Absprache mit den öffentlichen Forstdiensten, kleinere Anpassungen im Bereiche der Arbeitnehmer in der Waldwirtschaft vorgesehen, sei es zur Verbesserung der Arbeitssicherheit oder auch zum Abbau der Bürokratie.
Zuhanden der Materialien möchte ich auch noch festhalten, dass die Biodiversität, bei welcher dem Wald natürlich eine sehr bedeutende Funktion zukommt, separat behandelt wird, und zwar im Rahmen des Aktionsplans Biodiversität, um dort die Einheit der Massnahmen und Ziele diskutieren zu können. Aufgrund des Aktionsplans Biodiversität sind aber hier, im Bereich der gesetzlichen Grundlagen zum Wald, keine zusätzlichen Änderungen absehbar.
Zum Thema des von Herrn Ständerat Luginbühl vertretenen Mehrheitsantrages werde ich dann gerne in der Detailberatung Stellung beziehen.
Hêche Claude · P-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Bundesgesetz über den Wald
Loi fédérale sur les forêts
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, ch. I introduction
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 5 Abs. 3bis
Antrag der Kommission
Hat eine Behörde über die Bewilligung für den Bau von Erzeugungsanlagen erneuerbarer Energie und Energietransport- und -verteilanlagen zu entscheiden, so ist das nationale Interesse an der Realisierung dieser Vorhaben bei der Interessenabwägung als gleichrangig zu betrachten mit anderen nationalen Interessen.
Antrag Bieri
Streichen
Art. 5 al. 3bis
Proposition de la commission
Lorsqu'une autorité doit statuer sur l'autorisation de construire des installations servant à la production d'énergies renouvelables ainsi que des installations de transport et de distribution d'énergie, l'intérêt national attaché à la réalisation de ces projets doit être considéré comme équivalent aux autres intérêts nationaux lors de la pesée des intérêts.
Proposition Bieri
Biffer
Bischofberger Ivo · 2VP-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP
Der Anciennität gehorchend werde ich zuerst den Antrag der Mehrheit begründen.
Mit der Aufnahme von Artikel 5 Absatz 3bis verfolgt die Kommission das Ziel, im Bereich der erneuerbaren Energien eine Grundlage dafür zu schaffen, dass die politisch gewünschten Entwicklungen auch erreicht werden können. Dies tut sie aus der Überzeugung, dass gerade die Realisierungsgeschwindigkeit gewisser Projekte zeigt, dass es notwendig ist, ein Verfahren zu schaffen, welches eine umfassende Interessenabwägung einerseits und einen Entscheid andererseits ermöglicht. So beinhaltet die Formulierung bewusst, dass das nationale Interesse an der Realisierung von Erzeugungsanlagen erneuerbarer Energie sowie von Energietransport- und -verteilanlagen bei der Interessenabwägung als gleichrangig mit allen anderen nationalen Interessen zu erachten ist, und zwar wenn eine Behörde darüber zu entscheiden hat und eine umfassende Interessenabwägung dann eben das erklärte Ziel ist.
In diesem Zusammenhang diskutierte die Kommission dann auch - hier bin ich eigentlich beim Antrag Bieri - die Frage, ob diese Regelung quasi im Sinne einer Lex specialis überhaupt ins Waldgesetz aufgenommen werden soll, obwohl der Nationalrat bei der Beratung der Energiestrategie 2050 bei Artikel 14 des Energiegesetzes eine gleichlautende Regelung beschlossen hat. Die Kommission diskutierte auch darüber, dass es dann natürlich verschiedene andere Bereiche im Waldgesetz ebenfalls separat zu regeln gäbe. Diese Diskussion führte die Kommission sehr ausgedehnt, und sie entschied sich einstimmig für diese Bestimmung.
Dieser Entscheid hat nach Auffassung der Kommission sodann auch zur Konsequenz, dass der traktandierten Standesinitiative Bern - Kollege Werner Luginbühl hat in seinem Eintretensvotum darauf Bezug genommen - konsequenterweise keine Folge zu geben ist, weil ihr Anliegen mit Absatz 3bis von Artikel 5 aufgenommen wird.
In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der einstimmigen Kommission, die Formulierung von Absatz 3bis zu unterstützen und den Antrag Bieri abzulehnen.
Bieri Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP
Artikel 5 des Waldgesetzes regelt das Rodungsverbot und die möglichen Ausnahmen. Die Ausnahmen werden in Absatz 2 in abstrakter Form umschrieben. Dazu zählen die Güterabwägung, die zwingende Standortgebundenheit und die Vereinbarkeit mit der Raumplanung. Es wird jedoch im geltenden Gesetz nirgends explizit gesagt, in welchem Sachbereich eine Rodungsbewilligung möglich ist. Aus der Praxis weiss man, dass dies Stromleitungen, Gasleitungen, Seilbahnen, Strassen, Bahnen, Militäranlagen und anderes sein können. Bis anhin hat der Gesetzgeber bewusst darauf verzichtet, einzelne Tatbestände zu erwähnen; er hat jedoch in Absatz 3 festgelegt, dass finanzielle Überlegungen keinen Grund darstellen können, eine Rodungsbewilligung zu erteilen. Deshalb kommt auch der Antrag der UREK in dieser Form als eine Art Fremdkörper daher. Warum wird jetzt hier als Einzelfall der Bereich Energie erwähnt, warum zum Beispiel nicht auch der Verkehr, die Telekommunikation oder die Wasserversorgung?
Als Präsident des Beirates für geologische Tiefenlager weiss ich, dass bei einem der möglichen Standorte die Oberflächenanlage in einem Wald vorgesehen ist. Dass die UREK mit dem Vorschlag daherkommt, die Energieanlagen explizit und als einzigen Tatbestand zu erwähnen, kann wohl nur damit erklärt werden, dass sie gleichzeitig daran ist, die Vorlage zur Energiestrategie 2050 zu behandeln. Wären wir im Moment daran, den Standort für ein geologisches Tiefenlager zu bestimmen, würde jetzt wahrscheinlich ein Vorschlag kommen, man müsste diesen Tatbestand ins Waldgesetz aufnehmen.
Da bereits Stromleitungen durch den Wald geführt werden, muss es ja schon heute gesetzliche Voraussetzungen geben, die eine Rodung für Energieanlagen ermöglichen. Bekanntlich hat der Nationalrat in der Wintersession 2014 - der Kommissionspräsident hat es erwähnt - im neuen Energiegesetz eine fast gleich lautende Bestimmung aufgenommen, die auch für Anlagen zur Energieversorgung auf Waldareal gelten soll. Es macht deshalb keinen Sinn, hier eine beinahe identische Bestimmung aufzunehmen.
Hinzu kommt, dass beim Antrag der Kommission von einer Abwägung der nationalen Interessen gesprochen wird, während Absatz 2 im Gesetz von wichtigen Gründen spricht. Diese wichtigen Gründe gelten für alle Werktypen bzw. Rodungsgründe. Es stiftet nur Verwirrung, wenn nun plötzlich ein spezifisches nationales Interesse explizit erwähnt wird. So kann man sich fragen, ob es in der Rechtsprechung in Zukunft nicht Probleme gibt, wenn ein anderes nationales Interesse nach einer Waldrodung ruft, dieses Interesse aber im Waldgesetz nicht erwähnt wird.
Der Wald und seine Erhaltung sind in unserem Land ein sensibles Element, das wir nicht ohne Not antasten sollten. Mit diesem von der UREK vorgeschlagenen Zusatz riskieren wir nicht nur Rechtsunsicherheit, wir gefährden unnötigerweise auch diese Gesetzesrevision. Erinnern wir uns daran, dass die letzte Gesetzesrevision im Jahre 2007, welche eine Aufweichung des Rodungsverbots vorsah, prompt zur Einreichung der Volksinitiative "Rettet den Schweizer Wald" führte. Das Parlament verzichtete dann auf die Gesetzesrevision, um den Rückzug dieser Initiative zu erreichen.
Ich bin auch der Meinung, dass eine Windenergieanlage dort hingestellt werden soll, wo der Wind weht; dies kann auch in einem Wald sein. Diese Frage wollen wir aber im Energiegesetz und nicht hier im Waldgesetz lösen, weil wir ansonsten alles aufzählen müssten, was hier allenfalls im nationalen Interesse sein könnte und deshalb im Wald erstellt werden müsste. Aus diesen Gründen gebietet es meiner Ansicht nach die politische Klugheit, im Waldgesetz von einer solchen spezifischen Bestimmung abzusehen.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, diesen Absatz 3bis wegzulassen.
Schmid Martin · Mit-M · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion
Ich mache Ihnen mit der einstimmigen Kommission beliebt, dem Antrag der Kommission zu folgen.
Ich teile die Schlussfolgerung von Kollege Bieri nicht, dass nur wir alleine zu diesem Schluss gekommen sind, und zwar deswegen, weil wir gerade die Energiestrategie diskutieren. Ich persönlich habe mehrere Beispiele aus der Praxis, die wir auch in der Kommission diskutieren konnten. Es zeigt sich heute bei vielen Projekten, dass wir in der Tat sehr eingeengt sind, wie das meines Erachtens Frau Bundesrätin Doris Leuthard im Eintretensvotum zu Recht vorgebracht hat. Es gibt eben nicht nur die Waldinteressen, es gibt auch die Flächeninteressen des Siedlungsgebiets, es gibt den Natur- und Heimatschutz, es gibt Trockenwiesen. Es werden sehr viele Ansprüche von verschiedenen Seiten an das Territorium gestellt. Wir diskutierten in der UREK auch die Umsetzung der Gewässerraumvorschriften, um ein weiteres Beispiel aus dem Bereich des Territoriums einzubringen. Wir haben auch Anliegen der Landwirtschaft: Da wird geltend gemacht, dass nicht immer landwirtschaftliche Flächen für die Realisierung von neuen Bauten zur Verfügung gestellt werden sollen.
In diesem Spannungsfeld hat sich die Kommission entschieden. Demnach sollen bei einem zukünftigen Projekt, das von nationaler Bedeutung und nationalem Interesse ist und bei dem es um die Realisierung von Anlagen für die Erzeugung erneuerbarer Energien oder um Energietransport- und -verteilanlagen geht, die zuständigen Behörden sorgfältig eine umfassende Interessenabwägung vornehmen können. Es ging aber nicht um geologische Tiefenlager, das haben wir nicht diskutiert, das gebe ich zu; das wäre auch ein anderer Bereich gewesen. Es gibt keinen alleinigen Vorrang des Waldinteresses mehr - das ist die Aussage.
Dieser Antrag der Kommission entbindet die Behörden aber nicht davon, eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen. Aber sie können nun in diesem Bereich umfassend prüfen, was ihnen heute aufgrund der restriktiven Vorschriften des Waldgesetzes in Bezug auf Fruchtfolgeflächen, vielleicht auch in Bezug auf Landwirtschaftsflächen und auf Flächen im Siedlungsbereich verwehrt ist.
Es ist eben schon eine Diskussion wert, ob man jetzt, wenn es konkret wird, nicht auch im Bereich der Energiestrategie eine Möglichkeit schaffen will, damit solche Projekte letztlich realisiert werden können.
Herr Kollege Bieri, ich gebe Ihnen völlig Recht: Die Windenergieanlagen müssen dort aufgestellt werden, wo der Wind weht, das ist der Sinn und Zweck der Übung. Aber begleiten Sie einmal ein solches Gesuch und den Bau einer solchen Anlage, wenn sich verschiedene Seiten in einem solchen Interessenkonflikt gegenüberstehen! Sie werden in Kürze feststellen, dass die Standesinitiative Bern nicht einfach so ohne Grund "erfunden" wurde, wie wenn es in diesem Bereich keine Probleme gäbe. Diese Initiative beruht auf realen Gegebenheiten, die jetzt ins Parlament getragen werden. Ich bin überzeugt, dass man auch in der Behörde sehr gut mit diesem Entscheid umgehen kann. Dass die Verwaltung daran teilweise keine Freude hat, wurde auch schon in der Kommission so dargelegt, das möchte ich überhaupt nicht bestreiten. Es ist aber auch die Verwaltung, die bei Projekten manchmal sagt, sie würde schon mithelfen, das zu realisieren, aber sie könne nicht, weil der Gesetzgeber eben eine andere Bestimmung erlassen habe. Heute sind wir als Gesetzgeber hier, um diese Interessenabwägung vorzunehmen. Mir ist es lieber, wenn die Behörde eine umfassende Interessenabwägung ohne den Vorrang eines einzelnen Interesses vornehmen kann, anstatt dass wir an den bisherigen Waldbestimmungen festhalten.
Mir ist es auch noch wichtig, darauf hinzuweisen, dass es nicht um jede Stromleitung geht; wir haben das auch in der Kommission diskutiert. Es braucht ein nationales Interesse, damit eine solche Verteilanlage überhaupt erstellt werden kann. Ein lokales Interesse an der Erstellung einer Leitung allein genügt also nicht, das möchte ich hier auch explizit festgehalten haben.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Kommission zuzustimmen und hier eine Möglichkeit zu schaffen, dass die Energiestrategie auch wirklich umgesetzt werden kann.
Stadler Markus · Mit-M · Ständerat · Uri · Grünliberale Fraktion
Ich bitte Sie, Artikel 5 Absatz 3bis einmal ganz genau zu lesen. Ich behaupte: Wenn man ihn wörtlich nimmt, ist in gewissen Fällen ein Entscheid gar nicht mehr möglich. Wenn es in gewissen Einzelfällen zwei Interessen gibt, jenes der Energieanlagen und jenes der Walderhaltung, sind sie offenbar als gleichrangig zu betrachten. Dann gibt es keinen Entscheid. Also stimmt mit der Formulierung etwas nicht. Ich kann mir schon vorstellen, was gemeint ist: Man denkt hier generell-abstrakt. Aber man schreibt es nicht. Man könnte auch den Eindruck haben, es gehe hier um individuell-konkrete Fälle. Es ist das A und O der Behörden, jeweils herauszufinden, welches das öffentliche Interesse ist, und es zu definieren. Das gehört zum Alltag.
Meine Überlegung stützt eigentlich den Antrag Bieri.
Bischofberger Ivo · 2VP-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP
Nur ganz kurz: Das, was Kollege Markus Stadler jetzt aufgenommen hat, haben wir in der Kommission im Detail diskutiert. Dies war das erklärte Ziel im Zusammenhang mit der umfassenden Interessenabwägung, die dann stattfinden muss. Ein weiterer Punkt ist, dass man sich in Zusammenarbeit mit der Verwaltung, mit den Diskussionen, die Kollege Schmid angesprochen hat, klar für diese Lex specialis entschieden hat. Der dritte Punkt ist inhaltlicher Natur: Wo ist schlussendlich das Gebot der Stunde dann gegeben? Da war für uns ganz klar die Standesinitiative Bern wegleitend, die diese Forderungen in den Raum stellt. Sie zeigt klar auf, wo die Problematik liegt, wenn die gesetzliche Grundlage fehlt, dies zu realisieren.
Ich bitte Sie noch einmal, der Kommission zu folgen und den Antrag Bieri abzulehnen.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Der Waldflächenschutz und das daraus abgeleitete Rodungsverbot sind schon zentrale Elemente der Waldpolitik, und meines Erachtens werden sie in diesem Artikel auch nicht ausgehöhlt. Wir haben heute schon die Möglichkeit von Ausnahmebewilligungen, dass man im Einzelfall, wenn diese wichtigen Gründe vorhanden sind, trotz Rodungsverbot roden darf. Das hat weiterhin seine Gültigkeit, und das ist uns sehr wichtig.
Es wurde richtig gesagt, dass wir grundsätzlich im Rahmen der Beratung des Energiegesetzes einen solchen allgemeinen Artikel im Energiegesetz gezimmert haben, weil - das hat Herr Stadler schon richtig gesagt - wir heute natürlich schon Interessenabwägungen haben; das machen die Behörden, kommunal wie kantonal. Die grosse Problematik ist aber heute, dass man natürlich immer nur den Einzelfall beurteilt. Wir haben festgestellt, dass eine einzelne Energieanlage in der Regel nie von grösserem Interesse ist. Wir haben also einerseits im Natur- und Heimatschutzgesetz das nationale Interesse, wenn Sie in einem BLN-Gebiet sind per se, und dann die einzelne Anlage, die vielleicht einmal, im Einzelfall, aber selten ein wichtiger Grund sein kann. Deshalb sieht das neue Konzept vor, dass die Kantone auf ihrer Fläche diese Energieanlagen beziffern. Dann gibt es nicht mehr den Einzelfall, sondern eine Klärung dessen, was der Kanton im Gesamten will, wo er Gebiete für geeignet und wo für ungeeignet hält. So haben wir ein definiertes nationales Interesse, und dieses rechtfertigt dann im Ausnahmefall auch den Eingriff in den Waldflächenschutz. Insofern entspricht das, was Ihre Kommission gesagt hat, den Beschlüssen des Nationalrates zum Energiegesetz; im Ständerat ist man mit der Detailberatung noch nicht so weit. Ich freue mich natürlich, wenn die Energiepolitik unterstützt wird, aber wie das im Ständerat aussieht, kann ich Ihnen noch nicht sagen. Deshalb ist für mich am Schluss die Frage, ob es das auf Ebene des Spezialgesetzes braucht oder ob wir das, wie Herr Ständerat Bieri gesagt hat, im Rahmen des Energiegesetzes abhandeln, sodass es dann für alles gilt.
Wir haben in einigen Gesetzen spezialgesetzliche Wiederholungen, das ist insofern nichts gänzlich Neues. Meines Erachtens muss es nicht wiederholt werden, es sei denn, Sie wollen das Energiegesetz gar nicht: Dann bin ich natürlich sehr froh, wenn man hier eine gesetzliche Grundlage hat. Inhaltlich bin ich mit den Formulierungen einverstanden. Deshalb geht es hier mehr darum, ob Sie eine spezialgesetzliche Wiederholung wollen; inhaltlich haben wir, glaube ich, keine Differenz.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission ... 34 Stimmen
Für den Antrag Bieri ... 8 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Hêche Claude · P-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Art. 7 Abs. 3 Bst. b
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 7 al. 3 let. b
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 10 Abs. 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 10 al. 3
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Bischofberger Ivo · 2VP-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP
In Artikel 10 Absatz 1 wird im geltenden Recht stipuliert, dass für die Waldfeststellung grundsätzlich die Kantone zuständig sind. Die Ergänzung in Absatz 3 ist die Konsequenz aus der Neuregelung, sprich Vereinfachung des Entscheidverfahrens bei Rodungsgesuchen im Koordinationsgesetz von 1999. Entsprechend dem Koordinationsprinzip wird festgehalten, dass die zuständige Bundesbehörde im Rahmen des Gesamtentscheides aufgrund eines Antrages der zuständigen kantonalen Behörde über die Waldfeststellung entscheidet. Die zuständige kantonale Behörde wird explizit auch bei einem allfälligen Einsprache- und Beschwerdeverfahren mit einbezogen.
Zusammengefasst: In Absatz 3 wird keine Praxisänderung eingeführt, sondern vielmehr auf Gesetzesebene einfach festgehalten, was heute bereits Praxis ist.
Hêche Claude · P-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Art. 16 Abs. 2; 17 Abs. 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 16 al. 2; 17 al. 3
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 19
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Bischofberger Ivo · 2VP-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP
Mit der vorliegenden Neuformulierung erfolgt eine Anpassung an den anerkannten Stand der Technik in der Naturgefahrenprävention. Diese Änderung verursacht keine Mehrkosten, da damit lediglich die geltende Praxis klar im Gesetz verankert wird.
Hêche Claude · P-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Art. 21a; 26
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Bischofberger Ivo · 2VP-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP
Die hier in Verbindung mit Artikel 26 gemachten Ausführungen erscheinen der Kommission als eminent wichtig, denn es ist leider eine traurige Tatsache, dass sich im Wald immer wieder Unfälle mit forstlich nicht oder zu wenig ausgebildeten Arbeitskräften ereignen. So wird hier zur besseren Gewährleistung der Arbeitssicherheit im gesamten Schweizer Wald neu die Pflicht eingeführt, dass im Auftrag - im Auftrag! - ausgeführte Holzerntearbeiten im Wald nur mit einer vom Bund anerkannten Ausbildung ausgeführt werden dürfen. Diese Pflicht gilt für die vom Auftragnehmer für Holzerntearbeiten eingesetzten Arbeitskräfte. Betroffen von dieser Ausbildungspflicht sind auch Militärdienst, Zivilschutzdienst und Zivildienst leistende Personen, die im Rahmen ihrer Diensttätigkeit Holzerntearbeiten im Wald ausführen, wie dies in der Folge von ausserordentlichen Sturmereignissen, wie zum Beispiel Lothar oder Vivian, der Fall ist. Holzerntearbeiten schliesslich, die ausserhalb von direkten Auftragnehmer- und Arbeitgeberverhältnissen ausgeführt werden, wie zum Beispiel Holzerntearbeiten im eigenen Privatwald, sind von der Ausbildungspflicht aber nicht erfasst.
Hêche Claude · P-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Art. 27 Abs. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 27 al. 1
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Bischofberger Ivo · 2VP-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP
Diese Bestimmung entspricht Absatz 1 des geltenden Rechts und legt die Umsetzungsverantwortung der Kantone fest. Dabei haben die Kantone insbesondere die Beurteilung vorzunehmen, ob eine erhebliche Gefährdung der Waldfunktionen vorliegt oder nicht.
Hêche Claude · P-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Art. 27a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Bischofberger Ivo · 2VP-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP
Mit diesem neuen Artikel legt der Gesetzgeber im Kern fest, welche fachlichen Grundsätze, Strategien und Richtlinien im Zusammenhang mit Schadorganismen, die den Wald in seinen Funktionen erheblich schädigen können, auszuarbeiten sind. Diese Strategien und Richtlinien werden durch den Bund unter Mitwirkung der betroffenen Kantone ausgearbeitet. Priorität haben sinnvollerweise die vorsorglichen Massnahmen, also die Verhinderung der Einschleppung und die entsprechende Gebietsüberwachung. Dabei wird für den Umgang mit biotischen Gefahren eine abgestufte Vorgehensweise analog dem Vorgehensplan der Europäischen Union eingeführt, welche sich schwerpunktmässig an folgenden Schritten orientiert: erstens die rechtzeitige Tilgung von neufestgestellten Schadorganismen, zweitens die Eindämmung von etablierten Schadorganismen und drittens die Überwachung, Tilgung oder Eindämmung von Schadorganismen auch ausserhalb des Waldes.
Hêche Claude · P-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Art. 28a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Bischofberger Ivo · 2VP-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP
Dieser Artikel 28a ist in Verbindung mit Artikel 38a zu sehen. In diesem neugeschaffenen Artikel wird der Grundsatz verankert, dass der Bund und die Kantone präventive Massnahmen zur Anpassung des Waldes an den Klimawandel ergreifen, welche zur langfristigen Aufrechterhaltung aller Waldfunktionen beitragen.
Die Gewährung der entsprechenden Beiträge richtet sich dann eben vor allem nach dem eingangs genannten Artikel 38a: Dieser wurde mit dem NFA anstelle des damaligen Artikels 38 mit der Überschrift "Bewirtschaftung des Waldes" neu geschaffen als Artikel 38a mit der Überschrift "Waldwirtschaft".
Hêche Claude · P-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Art. 29 Abs. 1-3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 29 al. 1-3
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Bischofberger Ivo · 2VP-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP
Ich rede hier gleich zum ganzen Artikel.
Im Kern beinhaltet dieser Artikel die Aktualisierung der Ausbildungsaufgaben des Bundes. So obliegt die Oberaufsicht über den Vollzug der Berufsbildung gemäss Artikel 65 des Berufsbildungsgesetzes dem Bund, und sie wird seit 2004 durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation wahrgenommen. Dazu gehören eben auch die forstwartlichen Berufsausbildungen. Diese Aufgabe nimmt der Bund, wie es sich bereits heute in der Praxis bewährt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den forstlichen Berufsverbänden wahr. Schliesslich haben die Entwicklungen im Bereich der höheren Berufsbildung - Stichwort "Wählbarkeitszeugnis", das ich einleitend genannt habe - dazu geführt, dass die Anforderungen an die Besetzung von Stellen im öffentlichen Forstdienst nicht mehr zeitgemäss sind. Entsprechend wird dann eben Absatz 3 dieses Artikels aufgehoben.
Hêche Claude · P-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Gliederungstitel vor Art. 34a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre précédant l'art. 34a
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 34a
Antrag der Kommission
... insbesondere mittels der Unterstützung von innovativen Projekten.
Art. 34a
Proposition de la commission
... en particulier en soutenant des projets innovants.
Bischofberger Ivo · 2VP-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP
Hier haben wir noch die Ausgabenbremse zu lösen. Mit diesem Artikel werden nämlich die Ressourcenpolitik und die erforderlichen Massnahmen im Bereich von Innovation und Information sowie im Bereich der vermehrten Verwendung von Holz bewusst und dauerhaft im Waldgesetz verankert. Dabei zielt die Ressourcenpolitik Holz im Besonderen darauf ab, dass Holz aus Schweizer Wäldern nachhaltig bereitgestellt und ressourceneffizient verwendet wird.
Mit Blick auf die konkrete Umsetzung spricht sich die Kommission einhellig für die verkürzte Formulierung "insbesondere mittels der Unterstützung von innovativen Projekten" aus und streicht die explizite Erwähnung der Begriffe "Strategien" und "Konzepte", denn mit der expliziten Erwähnung der Förderung von Strategien und Konzepten wollte man lediglich darauf hinweisen, dass der Bund nur im vorwettbewerblichen und überbetrieblichen Bereich tätig sein darf. Diese Ergänzung ist nach Meinung der Kommission nicht nötig, da auch nach Aussage der Verwaltung rein inhaltlich hier eben keine Differenzen bestehen.
Abstimmung
Angenommen - Adopté
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 45 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Hêche Claude · P-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Art. 37 Abs. 1bis
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 37 al. 1bis
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Bischofberger Ivo · 2VP-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP
Auch hier haben wir die Ausgabenbremse zu lösen. Die folgenden Artikel 37, "Schutzwald", 37a, "Massnahmen gegen Waldschäden ausserhalb des Schutzwaldes", und 37b, "Abfindung für Kosten", sind zusammen zu betrachten. Warum?
Globale Abgeltungen an Massnahmen, die für die Erfüllung der Funktion des Schutzwaldes notwendig sind, werden gemäss Artikel 37 Absatz 1 auf der Grundlage von Programmvereinbarungen gemäss der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen gewährt. Damit fehlt aber im Bereich der Subventionierung von Massnahmen, die für die Erfüllung der Funktion des Schutzwaldes notwendig sind, eine gewisse Flexibilität. Dies wird nun im neuen Absatz 1bis ergänzt. Demnach können Abgeltungen an Projekte in Zusammenhang mit ausserordentlichen Naturereignissen, die im Einzelfall eine Beurteilung durch den Bund erfordern, durch Verfügung gewährt werden.
Artikel 37a schafft sodann die bei Waldschäden stossende subventionsrechtliche Ungleichbehandlung von unmittelbar nebeneinander liegenden Schutz- und Nichtschutzwäldern ab und schafft die Möglichkeit, dass der Bund auch bei ausserordentlichen Ereignissen - zum Beispiel bei kostspieligen Massnahmen zur Bekämpfung von Schadorganismen - aktiv werden kann.
Artikel 37b legt zudem das Prozedere fest, nach welchem die finanziellen Unterstützungen abgewickelt werden. Dabei lehnt sich das Verfahren der Festlegung der Abfindungen sinngemäss an das Verfahren gemäss Artikel 156 Absatz 2 des Landwirtschaftsgesetzes an. Die dazu erforderlichen Kriterien und Bedingungen werden sodann in den Ausführungsbestimmungen näher definiert.
Hêche Claude · P-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Art. 37a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 45 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Hêche Claude · P-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Art. 37b; 38 Abs. 1 Einleitung, Bst. b, e, Abs. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 37b; 38 al. 1 introduction, let. b, e, al. 2
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 38a
Antrag der Mehrheit
Titel, Abs. 1 Einleitung, Bst. e, f
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 1 Bst. g
g. den Neubau und die Sanierung von Erschliessungsanlagen und die Anpassung bestehender Erschliessungsanlagen an die aktuellen Holzernte- und Transporttechnologien.
Abs. 2 Bst. a
a. ... nach Absatz 1 Buchstaben a, b und d bis g: als globale Beiträge ...
Antrag der Minderheit
(Theiler, Diener Lenz, Eberle, Hösli, Schmid Martin)
Abs. 1 Bst. g
Streichen
Antrag Baumann
Abs. 1 Bst. g
g. den Einsatz von mobilen Erschliessungsanlagen, den Neubau ...
Art. 38a
Proposition de la majorité
Titre, al. 1 introduction, let. e, f
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 1 let. g
g. la construction et l'assainissement d'installations de desserte et l'adaptation des installations existantes aux techniques actuelles de récolte et de transport du bois.
Al. 2 let. a
a. ... visées à l'alinéa 1 lettres a, b et d à g: sous la forme ...
Proposition de la minorité
(Theiler, Diener Lenz, Eberle, Hösli, Schmid Martin)
Al. 1 let. g
Biffer
Proposition Baumann
Al. 1 let. g
g. l'utilisation d'installations de desserte mobiles, la construction ...
Bischofberger Ivo · 2VP-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP
Ich beschränke mich zunächst auf den Einleitungssatz und die Sachüberschrift. Zu Absatz 1 Literae a bis f habe ich dann keine Bemerkungen. Zur Sachüberschrift: Mit dem NFA wurde der damalige Artikel 38, "Bewirtschaftung des Waldes", totalrevidiert und als neuer Artikel 38a mit der Überschrift "Waldwirtschaft" ins Waldgesetz aufgenommen. Dabei liegt nun der Fokus dieses Artikels 38a nicht auf der Unterstützung von Eigentümern und Unternehmungen, sondern auf der Förderung gezielter Massnahmen der Waldbewirtschaftung, worauf eben dieser Einleitungssatz in Absatz 1 konkret hinweist.
Zur Ausgangssituation: Zum gleichen Thema der Walderschliessung zur Nutzung von Holz beschäftigen uns drei Vorlagen:
1. die parlamentarische Initiative von Siebenthal 13.414, "Waldpolitik 2020. Erschliessungen als Voraussetzung für die effiziente und wirksame Zielerreichung", welche nach dem negativen Entscheid unserer Kommission in der Vorprüfung aktuell zur erneuten Vorprüfung bei der UREK des Nationalrates liegt;
2. die Motion von Siebenthal 12.3877, welche wir in der Wintersession bekanntlich dahingehend sistiert haben, dass die Beschlussfassung parallel mit der Behandlung des Waldgesetzes geschehen soll;
3. die aktuelle Änderung des Bundesgesetzes über den Wald, namentlich im Zusammenhang mit dem vorliegenden Artikel 38a.
In einem Punkt ist sich die Kommission vollends einig: Die Nutzung des nachwachsenden Rohstoffs Holz hat eine eminent wichtige Bedeutung. Zwar leistet die Ressource Holz heute schon einen wichtigen Beitrag an die Energie- und Klimapolitik unseres Landes, aber das Potenzial ist noch bei Weitem nicht ausgeschöpft. Ebenfalls wurde klar betont, dass die benötigten Finanzen zur allgemeinen Holznutzung - gemäss Auskunft der Verwaltung sind es rund 6 Millionen Schweizerfranken - zusätzlich gesprochen werden müssten und keinesfalls von den Aufwendungen für die Schutzwaldungen abgespart werden dürften.
Einigkeit dürfte infolgedessen auch hinsichtlich dessen herrschen, dass eine sinnvolle Walderschliessung erforderlich ist, damit der Wald seine Funktion erfüllen kann. Entsprechend diskutierte unsere Kommission auch, nicht zuletzt in Übereinstimmung mit den zuständigen Experten der Verwaltung, die in der parlamentarischen Initiative von Siebenthal, in der Motion von Siebenthal, in der vorliegenden Fassung von Artikel 38a Absatz 1 Litera g wie auch im Einzelantrag Baumann genannten Erschliessungs- und Fördermöglichkeiten, dies vor allem auch unter den Aspekten der Effizienz und des möglichst schonenden Umgangs mit den betroffenen Waldgebieten.
Doch in wesentlichen Punkten kamen die Diskussionen dann in den unterschiedlichen Präferenzen zum Tragen. So erachtet die Mehrheit der Kommission die Förderung von Erschliessungsanlagen ausserhalb des Schutzwaldes als Bundesaufgabe und sieht dementsprechend auch den Erhalt und Ausbau der bestehenden Erschliessungsanlagen nicht primär als alleinige Kantonsaufgabe; dies, obwohl man mit dem Entlastungsprogramm 2003 den Neubau von Erschliessungsstrassen als Subventionstatbestand ausgeschlossen und beim NFA 2008 die Förderung der Erschliessung ausserhalb des Schutzwaldes aus dem Gesetz gestrichen hat. Dabei wollte man zwar zur Kompensation des Verzichts auf die Förderung der Erschliessung ausserhalb des Schutzwaldes gewisse Lockerungen für die Waldwirtschaft vorsehen, unter anderem eine Lockerung des Kahlschlagverbots und global formulierte Nutzungsbewilligungen, doch ist man auf diese Vorlage dann aber nicht eingetreten, sodass also keine entsprechenden Lockerungen Eingang finden konnten.
Zusammengefasst stellt sich die Mehrheit der Kommission auf den Standpunkt, dass die Waldnutzung ganz allgemein, innerhalb wie ausserhalb des Schutzwaldes, eine Verbundaufgabe ist und bleiben muss. Denn die Walderschliessung soll nicht isoliert betrachtet und alleine den Waldeigentümern überlassen werden. Entsprechend bitte ich Sie im Namen der Kommission, bei Artikel 38a Absatz 1 Litera g der Mehrheit zu folgen.
Zum Einzelantrag Baumann: Zu diesem Artikel habe ich einleitend, bei den Diskussionen über die parlamentarische Initiative und die Motion von Siebenthal, wie auch bei der Beratung des vorliegenden Artikels 38a, eines schon angetönt: Der Kommission war es klar, dass die Walderschliessung nicht nur Strassen, sondern eigentlich eine Kombination und Abstimmung aller Erschliessungselemente, also von der sogenannten Rückegasse über die Strasse bis zur Seilkrananlage, umfasst. In diesem Sinne lag der Kommission auch ein Antrag vor, der aber nach gewalteter Diskussion wieder zurückgezogen wurde. Inhaltlich war man mit der im Antrag Baumann beantragten Ergänzung eigentlich einverstanden. Ich kann und will hier nicht die Meinung der Kommission zu diesem Antrag vertreten, aber im Kontext dieser Thematik zu diesem Artikel bin ich persönlich eigentlich der Auffassung, dass man die im Antrag erwähnte explizite Ergänzung auch aufnehmen könnte.
Zusammenfassend bitte ich Sie, bei diesem Artikel der Mehrheit der Kommission zu folgen; der Antrag der Minderheit wird dann von Kollege Theiler begründet.
Theiler Georges · Mit-M · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Der Kommissionspräsident hat jetzt sehr gut dargelegt, welchen Verlauf diese ganze Geschichte genommen hat und dass wir auch schon mehrfach darüber gesprochen haben. Ich habe es hier auch schon gesagt, und ich lege meine Interessen halt noch einmal offen: Ich bin Waldbesitzer und habe Freude am Wald. Für mich ist der Wald eine wichtige Oase. Er ist aber auch ein wichtiger Bestandteil in der Versorgung mit einem sehr wertvollen Gut.
Jetzt stelle ich einfach fest, dass wir eigentlich in der Sache keine Differenzen haben, das haben Sie auch gesagt. Aber mich stört - ich war halt damals dabei, als man die Sache mit dem NFA diskutiert hat -, dass man nun, nach so kurzer Zeit, von seinen eigenen Prinzipien wieder weggeht und eine neue Verbundaufgabe einführt. Man kann nicht abstreiten - das hat der Kommissionspräsident ja auch gesagt -, dass man damit wieder neu in das einsteigt, was man vor etwa fünf Jahren einmal abgeschafft hat. Wir haben diese Diskussionen über den neuen Finanzausgleich geführt, und wir haben klar gesagt, man wolle von diesen Verbundaufgaben weggehen. Man hat dann gesagt, die Nationalstrassen seien zu 100 Prozent Aufgabe des Bundes. Das finde ich eine gute Lösung, so können wir Effizienzsteigerungen erreichen. Man hat aber im gleichen Atemzug gesagt, man wolle davon weggehen, dass sich der Bund mit 20 Prozent auch noch an den Waldstrassen beteiligt. Den Schutzwald hat man damals ausdrücklich weggelassen, denn der Schutzwald hat natürlich, gerade im Nationalstrassenbereich, aber auch bei Bahnlinien, die Funktion, dass er mithilft, die Sicherheit der Infrastrukturbauten zu gewährleisten. Damit ist er eine Aufgabe des Bundes. Dort hat das auch eine gewisse Logik.
Es geht also wirklich nicht um den Punkt, ob jetzt eine Steigerung beim Ausbau der Waldstrassen oder eine Förderung der Walderschliessung noch notwendig ist oder nicht. Die Frage ist nun wirklich - und da richte ich mich vor allem an die Finanzleute hier im Saal -, ob es sinnvoll ist, jetzt wieder neue Verbundaufgaben einzuführen.
Das Groteske an der ganzen Geschichte ist ja, dass der Nationalrat, der ein kluger Rat ist, in der gleichen Session, in der er die Motion von Siebenthal angenommen hat, auch die Motion 13.3363 angenommen hat. Mit dieser Motion verlangt die Finanzkommission des Nationalrates, dass man Verbundaufgaben neu analysiert, sich auch fragt, ob sie noch sinnvoll seien, und dann diese Aufgaben natürlich entsprechend ändert. So weit haben wir es jetzt in Bern gebracht: In einer Session kann man darüber diskutieren, ob man eine Verbundaufgabe, welche man vor fünf Jahren abgeschafft hat, wieder einführen soll, und in der gleichen Session kann man eine Motion annehmen, um die Verbundaufgaben neu zu analysieren. Einen grösseren Widerspruch kann ich leider nicht finden.
Ich bin nun einmal auch Mitglied der Finanzkommission, und ich hatte das Glück, damals beim NFA dabei zu sein. Deshalb erinnere ich mich natürlich sehr gut daran und wehre mich hier, eine neue Verbundaufgabe einzuführen. Ich wehre mich nicht dagegen, dass die Kantone diese Aufgabe ernst nehmen. Man muss hier auch eine föderalistische Betrachtung machen: Es gibt Kantone, davon bin ich überzeugt, in denen müssen Sie keinen einzigen Kilometer Waldstrasse mehr bauen, diese Kantone sind gut versorgt, das sagen mir Waldspezialisten aus meinem Kanton. Es gibt zugegebenermassen Gebiete, in denen man das vielleicht noch nicht ganz so vollendet hat. Ich staune auch über die Position der Kantone, insbesondere der Volkswirtschaftsdirektoren, die das nun von uns wieder verlangen. Ich kann mir das insofern erklären, als die Volkswirtschaftsdirektoren beim NFA wahrscheinlich nicht mitdiskutiert haben, das waren die Finanzdirektoren. Ich kann auch gut verstehen, dass vielleicht in der Zwischenzeit einzelne Volkswirtschaftsdirektoren neu im Amt sind und nicht mehr so genau wissen, was damals eigentlich zwischen Bund und Kantonen treu und fair abgemacht worden ist. Wenn wir das hier nun ändern, dann ist das für mich auch ein Stück weit gegen Treu und Glauben. Man kann doch nicht mit den Kantonen etwas vereinbaren und dann fünf Jahre später mit Motionen, parlamentarischen Initiativen und über die Verbände wieder Druck machen, um uns vom Gegenteil zu überzeugen.
Ich habe in diesem Zusammenhang mit grossem Vergnügen erlebt - ich komme gleich zum Schluss, Herr Präsident, ich möchte auch zum Apéro gehen -, dass die Verbände Pro Natura, Bird Life, Stiftung Landschaftsschutz und WWF sich fast bei mir entschuldigt haben, dass sie meinen Vorstoss unterstützen. Das ist ein Highlight für mich, und ich bin sehr stolz, dass diese Verbände jetzt einmal hinter mir stehen. Sie haben natürlich eine andere Begründung. Sie sagen, man solle jetzt optimieren und nicht noch viel mehr Waldstrassen bauen. Man stelle fest, dass die Holzernte mit diesen 20 Prozent des Bundes wohl kaum wesentlich zunehmen werde. Sie sagen auch, dass die Erschliessung die Probleme nicht löse. Am Schluss fordern sie mich dann noch auf, ich solle die Herren Altherr, Eder, Hefti, Hess und Abate sowie Frau Keller-Sutter doch überzeugen, mit mir zu stimmen. Ich gebe öffentlich bekannt, dass ich das hiermit jetzt getan habe.
Herr Luginbühl hat gesagt, was wir da heute verabschieden würden, sei eine staatstragende Angelegenheit. Erlauben Sie, Herr Luginbühl: Das ist doch wohl leicht übertrieben. Mit diesen 6 Millionen Franken werden die Finanzen des Bundes nicht über den Haufen geworfen, und bestimmt werden Sie mit ihnen nicht die Finanzprobleme der Kantone lösen. Ich bitte Sie also, der Minderheit zuzustimmen.
Zur Idee von Herrn Baumann nehme ich auch noch mit einem Satz Stellung: Diese Idee hatten wir in der Kommission nicht so explizit, aber logischerweise führt es zu noch mehr Kosten, wenn Sie nicht nur die Installation dieser mobilen Anlagen subventionieren - es sind Seilkrane, das sind gute Instrumente, sie sind heute rasch aufgebaut -, sondern auch noch ihren Einsatz. Wenn Sie zurück zu einer Subventionswirtschaft wollen und neue Verbundaufgaben anstreben, dann laden Sie auch noch diese Forderung auf.
Ich bitte Sie, den Antrag Baumann abzulehnen und der Minderheit zu folgen.
Baumann Isidor · Mit-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP-EVP
Zuerst zu Herrn Theiler: Mir haben die Naturschutzorganisationen auch geschrieben; Sie sind nicht der Einzige, der Post erhalten hat. Ich habe darin auch gelesen, dass sie den Wert dieser Erschliessung als nicht sehr hoch einstufen. Ich stelle umgekehrt die Frage - und ich denke, da wären die Naturschutzorganisationen auch meiner Meinung -, dass die Alternative, Holz zu importieren, schlechter ist, als eine Erschliessung der Wälder in der Schweiz zu unterstützen. Das zur Ausgangslage.
Wichtig ist aber, dass wir alle zusammen uns an das erinnern, was der Bundesrat gemacht hat. Der Bundesrat hat 2011 in seiner Waldpolitik 2020 festgelegt, dass man mittelfristig verschiedene Ziele zugunsten des Waldes erreichen soll. Insbesondere soll der Erbringung von Klimaschutzleistungen und der Anpassung des Waldes an den Klimawandel, der Erbringung von Schutzwaldleistungen, dem Schutz der Biodiversität und der Erhaltung der Waldfläche sowie der Zunahme der biotischen Gefahren mehr Beachtung geschenkt werden. Das sind die Ziele, die der Bundesrat definiert hat. Er hat zusätzlich zu den wichtigsten Herausforderungen auch das Ausschöpfen des Holznutzungspotenzials als Ziel definiert.
Zur Umsetzung all der erwähnten Ziele ist der Antrag der Mehrheit der UREK zu Artikel 38a Absatz 1 Buchstabe g zwingend notwendig. Es wurde bereits erwähnt: Damit wird auch der Motion von Siebenthal 12.3877 Rechnung getragen. Diese Motion wurde im Mai 2014 vom Nationalrat mit 128 zu 30 Stimmen bei 13 Enthaltungen angenommen. Herr Theiler hat es gesagt: Das sind kluge Entscheide des Nationalrates. Unser Rat hat die Behandlung dieser Motion sistiert, mit der Begründung, das Anliegen sei bei der Änderung des Waldgesetzes zu beraten - das tun wir heute.
Mit dem Mehrheitsantrag können eine Ankurbelung der Holznutzung und eine bessere Sicherstellung der Walderschliessungen erreicht werden; insbesondere können die Waldleistungen vehement gesteigert werden. Der Einsatz von neuen Bundesmitteln ist aufgrund der verschiedenen unliebsamen Entwicklungen der letzten Jahre mehr als gerechtfertigt. Die Zeit seit der NFA-Diskussion ist bezüglich Wald nicht stehengeblieben; es hat Veränderungen gegeben. Darum ist dieser Antrag der Mehrheit eigentlich ein zeitgerechter Antrag.
Der Einsatz von zusätzlichen rund 8 Millionen Franken an Bundesmitteln ist aufgrund verschiedener unliebsamer Entwicklungen - ich wiederhole es noch einmal - verhältnismässig, denn mit diesen zusätzlichen Mitteln kann rund eine halbe Million Kubikmeter Holz, das sonst nicht geschlagen würde, gewonnen werden. Es können zusätzlich - Sie wissen, das ist in der Zeit der Frankenstärke eine gute Botschaft - etwa 800 Arbeitsplätze geschaffen oder allermindestens gesichert werden.
Aus dem vorgeschlagenen Gesetzestext von Absatz 1 Buchstabe g geht jedoch nicht klar hervor - der Kommissionspräsident hat es kurz angetönt -, dass die Förderung des Seilkraneinsatzes eingeschlossen ist. Seilkraneinsätze sind aus wirtschaftlichen und, wie ich betone, ökologischen Gründen wichtig, weil sie kostengünstiger als Waldstrassen und Alternativen zu Strassen sind. Sie ermöglichen eine schonende Waldbewirtschaftung und - das ist gegenüber den Strassen auch wesentlich - erfordern keinen Unterhalt, weil sie nach dem Einsatz wieder entfernt werden. Seilkrananlagen sind also zweckmässig, temporär und landschaftsschonend. Das ist eine gute Alternative zu Strassen. Mehrere Kantone unterstützen heute schon genau aus diesen Gründen den Einsatz von Seilkrananlagen anstelle des Baus von Strassen. Die in meinem Einzelantrag vorgeschlagene Präzisierung bei Buchstabe g würde somit nicht zu Mehrkosten für den Bund führen, weil die Investitionen und der Unterhalt für Strassen reduziert werden könnten.
Darum bitte ich Sie, der Präzisierung des Mehrheitsantrages gemäss meinem Einzelantrag mit "den Einsatz von mobilen Erschliessungsanlagen" zuzustimmen.
Comte Raphaël · 1VP-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion
Il est utile en premier lieu de se demander si les éventuelles subventions versées seraient efficaces. Je tiens à le souligner, nous avons été nantis en commission d'un rapport commandé par l'Office fédéral de l'environnement sur la question de l'encouragement à la desserte forestière en Suisse. Les conclusions de ce rapport sont assez claires puisqu'on y lit: "On peut déduire que l'encouragement par les pouvoirs publics de mesures destinées à optimiser la desserte forestière de base, aussi bien dans les forêts protectrices qu'en dehors, peut en principe être évalué positivement. Par conséquent une participation de la Confédération aux coûts d'optimisation a dans l'ensemble des effets économiques positifs." On mentionne également qu'"une desserte forestière améliorée est une condition nécessaire pour atteindre plusieurs objectifs de la Politique forestière 2020, notamment la mise à profit du potentiel d'exploitation durable du bois".
Dans le cadre d'une loi qui vise plusieurs objectifs tels qu'accroître l'exploitation du bois, combattre les menaces biotiques, etc., il paraît utile de se donner les moyens d'atteindre ces objectifs, et la majorité de la commission vous propose de donner les moyens nécessaires à la Confédération pour que nous puissions être efficaces dans l'application de la loi.
Un autre point me paraît important. Au cours de la dernière session, nous avons décidé de suspendre l'examen de la motion von Siebenthal 12.3877, "Améliorer la desserte forestière pour favoriser l'exploitation du bois, ressource écologique", jusqu'au traitement du projet de modification de la loi sur les forêts. Plusieurs intervenants avaient mentionné le fait qu'ils souhaitaient connaître la position des cantons, et connaître notamment ce qui avait été exactement décidé dans le cadre de la réforme de la péréquation et de la répartition des tâches (RPT) par rapport à cette grande thématique. Les cantons ont pris position, nous disant très clairement que "le renoncement au subventionnement de la desserte forestière, décidé unilatéralement par la Confédération, ne découle pas de la RPT mais des mesures d'économies. Depuis lors les cantons sont intervenus à maintes reprises auprès de la Confédération pour que le subventionnement de la desserte forestière soit à nouveau inscrit dans la législation fédérale. Selon la loi sur les forêts et la RPT, la politique forestière est une tâche commune classique. La garantie d'une infrastructure de base nécessaire à la conservation de la forêt ne peut dès lors pas être déléguée aux cantons seuls." Les cantons mentionnent également que, dans le cadre de la consultation sur cette révision de la loi sur les forêts, ils sont intervenus pour dire qu'ils souhaitaient que les exigences de la motion von Siebenthal soient reprises dans cette loi.
Donc on peut bien sûr dire que les cantons n'ont pas fait correctement leur travail, mais on leur a quand même posé la question et leur réponse est à mon avis relativement claire. Malgré tout se pose la question de savoir ce qu'il faudra faire à l'avenir si, lorsqu'on pose une question aux cantons et qu'ils nous répondent, on ne les croit pas! Est-ce qu'il faudra demander les prochaines fois qu'ils nous répondent en nous disant la vérité? Je crois que la position des cantons a été clairement affirmée, à plusieurs reprises. On peut discuter de la question de savoir s'il est opportun d'introduire cette nouvelle subvention, mais la question de la RPT n'est pas, à mon avis, un argument décisif. C'est une décision qui a été prise pour de pures raisons d'économie, lors d'un programme d'économies.
Ce sont les raisons pour lesquelles je vous invite à suivre la majorité de la commission.
Hösli Werner · Mit-M · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Dieses Thema hat eine ganz gewichtige ordnungspolitische Komponente. Der NFA war ein Jahrhundertwerk. Es ging dabei nicht nur darum, die Aufgaben zwischen Bund und Kantonen aufzuteilen, sondern man hat auch entsprechende finanzielle Abgeltungen gemacht. Es wurde eine Abwägung gemacht, was in jedem Bereich bei den Institutionen Bund und Kantone gespart wird, und das hat man dann entsprechend abgegolten. Wenn jetzt die Kantone in diesem Bereich der Walderschliessung nichts oder nicht genügend gemacht haben, dann kann es doch nicht sein, dass man einfach auf den Bund losgeht und sagt, er müsse jetzt wieder subventionieren. So geht das meines Erachtens nicht, das ist wirklich gegen Treu und Glauben.
Es gibt noch eine andere Komponente, nämlich die bürokratische: Programmvereinbarungen sind schön und gut, und es braucht sie bei Verbundaufgaben, sie sind aber Bürokratismus pur. Da müssen sich Bundes- und Kantonsangestellte wieder über Vereinbarungen, Zielfestsetzungen und Ziele beugen und diese zum Teil sogar aus den Fingern saugen. Sie müssen ja irgendwie schriftlich festlegen, was da erreicht werden soll. Diese Komponente - man spricht jetzt überall von Entbürokratisierung - sollte man nicht aus den Augen verlieren. Es geht sonst wieder in eine Richtung, in die wir eigentlich nicht gehen wollen.
Dann gibt es noch einen weiteren Punkt: Das ist der effektive Nutzen und Sinn einer solchen Massnahme. Wirtschaftliche Gründe, das muss ich ehrlich sagen, können da nicht entscheidend sein. Die Nutzwälder sind längstens gut erschlossen. Trotzdem hat das Schweizer Holz erhebliche Mühe, in diesem harten Markt zu bestehen. Mit Erschliessungen kann man vielleicht 1 bis 2 Franken pro Kubikmeter Holz sparen. Aber die Währungsturbulenzen in jüngster Vergangenheit gehen in ein Mehrfaches dieser 1 bis 2 Franken. Wirklich weiter kommen wir mit Walderschliessungen nicht. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum gewisse Kantone nicht so viel Geld in diese Walderschliessungen investiert haben. Der Nutzen entsprach nicht dem, was man investierte.
Man kann sich darüber streiten, was sinnvoller ist, ob man in andere Walderhaltungs- bzw. Waldfördermassnahmen oder ob man in Erschliessungen investieren soll. Ich glaube, es ist heutzutage wirklich ebenso sinnvoll, anderweitig in gute Walderhaltungsmassnahmen zu investieren. Ich kann es Ihnen aus eigener Anschauung sagen, ich komme viel in den Wäldern herum: Da liegt, auch in Strassennähe, viel Holz herum, das glauben Sie nicht. Es verfault, weil es rein wirtschaftlich nicht zu guten Preisen geerntet werden kann. Dann kommt es immer auch noch auf die Qualität des Holzes an. Gerade an bestimmten Orten, wo der Wald zumindest einen bestimmten Schutz wahrnimmt, ist die Qualität halt sofort infrage zu stellen.
Ich bitte Sie schon, der Minderheit zu folgen und hier nicht irgendetwas ordnungspolitisch aufzugleisen, das wirklich fraglich ist.
Berberat Didier · Mit-M · Ständerat · Neuenburg · Sozialdemokratische Fraktion
Je suis également favorable à ce que l'on soutienne la proposition de la majorité de la commission. Comme l'a rappelé Monsieur Comte, il n'était initialement pas question de péréquation mais d'un programme d'économies, ou plutôt d'un programme de consolidation - terme pas tout à fait exact puisqu'il est question de démantèlement, mais c'est un autre débat. C'est donc seulement ultérieurement que la question de la péréquation est intervenue.
Bien entendu, aux endroits où existe un besoin de construire de nouvelles routes pour cause de desserte insuffisante, il faut le faire. Mais je pense que les autorités tant cantonales que fédérales sont assez sages pour appliquer le principe de la proportionnalité, et il est bien clair que nous n'allons pas suréquiper les forêts en construisant des routes à des intervalles de 100 mètres. Il est également bien clair que si des alternatives à la construction de routes existent - c'est en cela que la proposition Baumann est intéressante -, il est indispensable de construire des routes lorsque aucune alternative et aucune solution moins dommageable pour la forêt ne peut être envisagée.
Je compte vraiment sur les cantons et, surtout, sur la Confédération pour faire en sorte que ces routes ne deviennent pas des routes touristiques permettant aux amateurs de champignons de se rapprocher de leur lieu de cueillette, mais que leur soit réservée une fonction de desserte uniquement dévolue à l'exploitation forestière et, éventuellement, agricole. Il appartient à la Confédération, lorsqu'elle octroie des subventions, de fixer des conditions, préalablement discutées avec les cantons et les communes, en ce qui concerne la signalisation routière.
Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Es gibt aus meiner Sicht fünf sehr gute Gründe für die Unterstützung der Minderheit.
Der erste und für mich wichtigste Grund ist der NFA. Ich war damals in der Spezialkommission, wie Kollege Theiler, und ich kann mich deshalb gut an die Debatte erinnern. Der Bund ist zuständig für den Schutzwald; das ist richtig, wichtig und gut. Der reine Nutzwald ist seit der NFA-Einführung Aufgabe der Kantone. Dafür gibt es auch den geografisch-topografischen Lastenausgleich, ein Instrument, das reichlich dotiert ist und genau dafür geschaffen wurde, um territoriale Nachteile auszugleichen. Jetzt müssen Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen der Mehrheit, mir doch nicht mit dieser Schlaumeierei kommen und nach einer Volksabstimmung, die wir hatten, einfach Stück für Stück immer weitere Verbundaufgaben durch die Hintertüre einführen; da bin ich mit Kollege Hösli einig, das verstösst gegen Treu und Glauben. Ausserdem gäbe dies auch eine ziemlich heftige Bürokratie. Also, ich wundere mich, denn was heisst "Verbundaufgabe"? Das heisst: Man muss wieder Sitzungen und Absprachen machen sowie Dutzende von Formularen ausfüllen. Das ist das Ergebnis - damit Sie 6 bis 8 Bundesmilliönchen haben. Das ist wenig, Aufwand und Ertrag stehen in keinem Verhältnis zueinander.
Zweiter Grund: Das sind für mich die negativen Folgen für Natur und Landschaft. Eine Subventionierung der Walderschliessung führt durch Neubauten und Strassenerweiterungen zu einer Abwertung des Landschaftsbildes und zu gravierenden Störungen der in der Wildnis lebenden Tiere. Es ist ja nicht so, dass es bis jetzt keine Walderschliessungsstrassen gäbe. 30 000 Kilometer lastwagenfähige Waldstrassen gibt es in der Schweiz! Ich habe heute gelesen, dass das 16-mal mehr ist als das Nationalstrassennetz. Da kann man also nicht sagen, dass ein gravierender Mangel an Erschliessung bestehe. Natürlich mag es am einen oder anderen Ort vielleicht noch Nachholbedarf geben, es besteht aber sicherlich kein genereller Nachholbedarf.
Dritter Grund, warum ich für den Antrag der Kommissionsminderheit bin: Wenn wir heute dem Mehrheitsantrag zustimmen, dann wird uns das jährlich zwischen 6 und 10 Millionen Franken an Bundesgeldern kosten. Nun kann man sagen, dass das Peanuts seien, wenn man das den 65 Milliarden Franken des Gesamtvolumens des Bundeshaushalts gegenüberstelle. Doch Sie alle wissen, dass Sparprogramme bereits aufgegleist werden, sodass die Gefahr gross ist, dass es nachher in der Branche heisst, dass man dort halt einfach umverteilen müsse. Das bedeutet eventuell, dass zuungunsten der Schutzwälder Subventionen weggenommen und diese den Nutzwäldern und der Holzbranche gegeben werden. Das geht nicht!
Vierter Grund, weshalb ich für den Antrag der Kommissionsminderheit bin: Es ist ein offenes Geheimnis, dass der Holzhandel nicht gerade das lukrativste Feld ist. Wenn nun noch mehr Subventionen in diese Branche reingegeben werden, zerstört man doch die letzten Preise, die es dort noch gibt. Es ist doch total unlogisch, hier noch Subventionen reinzugeben. Mit solchen Subventionen vergünstigen Sie allenfalls die Holzernte in bestimmten Gebieten, aber eben nur in bestimmten Gebieten - das wird vor allem das Mittelland sein -, während die anderen Forstgebiete das zu spüren bekommen werden, weil die Konkurrenz einfach grösser wird und die Preise noch mehr zerfallen werden. Wenn man also hier beginnt, so zu subventionieren, werden diejenigen Forstwirtschaften, die nicht indirekt mitsubventioniert werden, auf ihrem teuren Holz sitzenbleiben. Ich habe Ihnen das schon im Zusammenhang mit der Motion von Siebenthal erklärt. Meines Erachtens ist das ökonomisch völlig unlogisch, es sei denn - das ist wahrscheinlich der Vater des Gedankens der Kommissionsmehrheit -, Sie wollen die Forstwirtschaft mit Subventionen anfixen und sie definitiv zu einem Subventionstatbestand machen.
Werfen Sie einmal einen Blick in die Taschenstatistik Forstwirtschaft, wie ich das gemacht habe. Laut dieser Statistik arbeiten in der Forstwirtschaft etwa 4000 Personen - nicht 12 000, das ist wohl die Zahl mit allen Zulieferbetrieben. Ich habe das nachgeschaut, Kollege Luginbühl. Dem stehen, wenn man die Gelder für die Schutzbauten abzieht, Bundesgelder von etwa 100 Millionen Franken gegenüber. Pro Kopf der Branche sind das 25 000 Franken, die subventioniert werden, also ein Betrag in der Höhe einer AHV-Minimalrente. Das ist einfach zu viel!
Abgesehen davon gibt es eine alte Regel: Ineffiziente Strukturen kann man mit Subventionen aus der Giesskanne erhalten, aber man sollte sie verändern. Es braucht in dieser Branche, wie in anderen auch, Betriebsstrukturen, die optimiert werden und so effizienter werden. Die dümmste Form, eine Branche zu unterstützen, ist, ihr einfach Subventionen zu geben und sie so daran zu hindern, Reformen zu machen.
Das ist auch ungerecht. Stellen Sie sich einmal die Gewerbetreibenden vor, die im Moment viele Probleme mit der Frankenstärke haben! Ja, sie könnten auch kommen und sagen: "Wir hätten gerne 10 000 Franken pro Arbeitsplatz!" So viel wäre das nämlich gemäss Kollege Baumann: Wenn mit den 8 Millionen Franken 800 Arbeitsplätze geschaffen würden, dann wären das 10 000 Franken pro Arbeitsplatz. Jeder Gewerbebetrieb würde sich so etwas wünschen.
Nein, das ist nicht durchdacht, es ist ökologisch unsinnig, und es macht keinen Sinn, hier Subventionen zu bezahlen. Damit komme ich zum letzten Punkt. Es ist schlicht und einfach so: Über zwei Drittel der Waldfläche sind im öffentlichen Eigentum. Diese Wälder stehen im Eigentum von Gemeinden und Kantonen, ausser es seien Schutzwälder, die ja unterstützt werden. Dort können Sie anklopfen, bei den Kantonen, wenn Sie finden, es brauche mehr Geld, mehr Subventionen für die Holzwirtschaft!
Ich werde die Minderheit Theiler unterstützen.
Hess Hans · Mit-M · Ständerat · Obwalden · FDP-Liberale Fraktion
Ich lege meine Interessenbindung offen: Ich bin nicht mehr Präsident der Lignum, Holzwirtschaft Schweiz, aber ich fühle mich dem Holz - und dem Wald ebenfalls - trotzdem verbunden.
Ich habe schon am 27. November 2014 im Zusammenhang mit der Behandlung der Motion von Siebenthal 12.3877, "Erschliessung als Voraussetzung für die Nutzung des Ökorohstoffs Holz", versucht darzulegen, dass in der Waldgesetzgebung bezüglich NFA eine besondere Situation gegeben ist. Wir erinnern uns daran: Bis 2006 war der Wald ein Subventionstatbestand. Dann hat man gesagt, mit Blick auf die Revision des Waldgesetzes, dass man das dann im Waldgesetz und nicht im NFA regle. Was passierte? Auf die Revision des Waldgesetzes wurde in beiden Räten nicht eingetreten, und dann bestand eine Finanzierungslücke. Das vergisst man, Frau Fetz und Herr Theiler, das will man einfach nicht wahrhaben.
Ich will jetzt nicht alles wiederholen, was Kollege Luginbühl und Kollege Baumann gesagt haben, aber ich muss noch Folgendes sagen: Wenn wir keine genügende Erschliessung haben - es ist so: Wir haben teilweise wirklich eine ungenügende Erschliessung -, dann kommt es zu einer Unternutzung. Die Unternutzung unserer Wälder ist eine verheerende Sache. Wir gefährden dadurch die Stabilität, Vielfalt und Vitalität der Wälder. Werden Letztere zu wenig genutzt, nehmen die Holzvorräte in den Wäldern weiter zu; diese gehören jetzt schon zu den höchsten in ganz Europa. Jetzt kommt dazu - das vergisst man, ich erlaube mir, der Städterin Anita Fetz die Waldpolitik zu erklären -, dass vorratsreiche Wälder besonders anfällig für Stürme sind. Zu hohe Waldvorräte haben wir besonders in den Voralpen - und nicht besonders in den Schutzwäldern -, wo die Erschliessung unserer Wälder auch am schlechtesten ist. Durch eine Förderung der Walderschliessung können wir diese Situation verbessern.
In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit verzichte ich auf weitere Ausführungen, bitte Sie aber dringend, hier der Mehrheit zu folgen und den Antrag Baumann zu unterstützen.
Minder Thomas · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Auch ich befürworte die bessere Nutzbarmachung unseres einheimischen, nachhaltigen und oft noch brachliegenden Rohstoffes Holz. Im Rahmen der Aufgabenteilung des NFA haben unsere Vorgänger, es war vor sieben Jahren, die Walderschliessung ausserhalb der Schutzwälder komplett den Kantonen überlassen. Ich meine, wir sollten diese Zuständigkeitsordnung beibehalten und nicht daran rütteln. Der Bund soll sich weiterhin auf den Schutzwald konzentrieren, sprich auf die relativ aufwendige Erschliessung der Wälder in den Bergkantonen. Im Mittelland ist das Verhältnis gerade umgekehrt, dort sind nur 10 Prozent der Waldfläche Schutzwald. Im Mittelland braucht es daher keine neuen Bundessubventionen.
Dazu kommt, dass eine forcierte Weitererschliessung der Wälder aus ökonomischen wie auch aus ökologischen Gründen gar nicht vonnöten ist. Bereits in den übergut erschlossenen Wäldern des Mittellandes ist die Holzwirtschaft kaum selbsttragend. Mehr Erschliessung führt zu Mehrkosten, und zwar für den Unterhalt der bestehenden Waldstrassen. Die Kosten für diesen Unterhalt belaufen sich in den Kantonen gegenwärtig auf zirka 43 Millionen Franken pro Jahr und belasten die Rechnungen der Forstbetriebe. Eine weitere Forcierung der Walderschliessung wäre zudem auch aus Sicht von Flora und Fauna ungünstig. Der Waldstrassenbau führt grundsätzlich zu weiteren Zersiedlungen, zu Eingriffen in die Lebensräume von Wildtieren, zu einer Attraktivierung des Freizeittourismus in immer weitere Gebiete. Die Walderschliessung ist letztlich ein Optimierungs- und kein Maximierungsanliegen.
Mit Buchstabe g würden aber sowohl der Markt als auch die Natur negativ beeinträchtigt. Ich bitte Sie daher, der Minderheit Theiler und dem Bundesrat zu folgen und Buchstabe g zu streichen.
Levrat Christian · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion
Ce débat est passionnant parce qu'il met en évidence une des particularités de notre conseil, à savoir que les fronts qui se forment sont parfois surprenants et que les alliances scellées sont étonnantes. Je m'en voudrais de ne pas apporter ma pierre à l'édifice et je m'excuse déjà auprès de Monsieur Theiler de soutenir sa proposition de minorité.
Si je soutiens la proposition de la minorité Theiler, Monsieur Hess ne pourra pas me faire le reproche qu'il adresse à Madame Fetz d'être le représentant d'un canton urbain. Comme Fribourgeois, comme Gruérien, il y a probablement dans ma commune davantage de forêt que dans l'ensemble du canton de Bâle-Ville duquel Madame Fetz est l'élue. Je crois savoir de quoi je parle lorsque j'aborde le sujet de la forêt et que j'analyse les propositions présentées.
Plusieurs points me paraissent conduire immanquablement au soutien de la proposition de la minorité Theiler.
Les faits sont clairs. En 2003, nous avons supprimé dans le cadre des programmes de consolidation les crédits alloués aux installations de desserte et à l'adaptation des installations existantes. En 2008, avec la RPT, nous avons supprimé la base légale qui permettait d'accorder les crédits précités. Le débat que nous tenons aujourd'hui consiste à déterminer s'il faut corriger la RPT et réintroduire une base légale formelle.
Le point suivant est d'ordre matériel. Je pense que ce n'était pas un hasard si, dans la RPT, nous avons décidé que c'étaient les cantons qui devraient se prononcer sur les subventions à allouer aux installations de desserte et à l'adaptation des installations existantes. Il ne s'agit pas de savoir, je le répète à l'adresse de Monsieur Hess, si nous devons accepter ou rejeter le principe de subventionner les installations susmentionnées. Il est évident qu'elles ne peuvent exister sans subventions. Il s'agit par conséquent de savoir qui doit les subventionner: s'agit-il des cantons ou de la Confédération? Je suis convaincu qu'il est plus intelligent que ce soient les cantons. Ces installations de desserte forestière constituent souvent des casus belli qui doivent être arbitrés sur place. Certaines sont nécessaires, indispensables même, d'autres le sont moins. Je ne crois pas que la Confédération soit la mieux placée pour juger des conséquences concrètes sur l'exploitation du bois de la construction d'une nouvelle installation de desserte. Dans la plupart des cas, les cantons sont bien mieux placés pour mener les discussions nécessaires avec les acteurs locaux: l'industrie du bois, les organisations de protection de la nature, les communes, les propriétaires de forêts. La Confédération ne pourrait agir que par des prescriptions fixées de manière plus ou moins arbitraire, plus ou moins générales. Donc je pense que c'est le bon sens qui, dans le cadre de la RPT, nous a fait décider que les cantons étaient compétents pour subventionner ces dessertes forestières et non la Confédération.
Vous me permettrez de faire ma dernière remarque en tant que membre de la Commission des finances. Je ne crois pas que la promesse, qui visiblement a été faite en commission, d'ajouter 6 à 8 millions de francs aux crédits destinés à la forêt, sera tenue à terme. L'expérience de 2003 nous montre que les crédits destinés à la forêt sont soumis à une certaine pression et que ce sont des victimes toutes désignées de chaque programme d'économies et de consolidation. Au final, je crains beaucoup que les subventions que nous pourrions décider d'allouer aux installations de desserte forestière par la route ne soient retirées soit aux forêts de protection, soit aux soutiens aux jeunes pousses, lors du prochain programme de consolidation. Lorsque nous débattons de ce projet de loi, chacun s'accorde à dire que c'est une subvention supplémentaire qui s'ajoutera aux autres subventions. Je vous garantis que lors du prochain programme de consolidation, nous diluerons tout simplement encore davantage les subventions destinées aux forêts et qu'en définitive nous aurons affaibli à la fois le soutien aux forêts de protection et celui aux jeunes pousses. Défendre la forêt, en particulier dans des régions directement concernées, dans les régions des Préalpes, passe par une répartition claire des compétences. Il faut dire aux cantons que c'est à eux de subventionner les installations de desserte; la Confédération subventionnera les forêts de protection et soutenir les jeunes pousses, ce qui me paraît aller dans la bonne direction.
Je vous invite par conséquent à soutenir la proposition de la minorité Theiler.
Föhn Peter · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Fetz hat mich also schon ein bisschen herausgefordert, zwei, drei Worte zu sagen. Ich möchte als Unternehmer natürlich möglichst einheimisches Holz kaufen, und dies auch zu einem einigermassen vernünftigen Preis, was heute gar nicht mehr so einfach ist. Beim Eintreten hat auch der Kommissionspräsident die Aufgabe und die Funktion des Waldes ausführlich dargelegt. Ich bitte Sie hier, nebst der Mehrheit auch dem Einzelantrag Baumann zu folgen. Wenn wir die Verbundaufgaben ansprechen: Da bin ich sofort dabei, sofern wir das konsequent durchziehen - aber eben: konsequent durchziehen!
Weshalb jetzt der Einzelantrag Baumann? Der geht absolut in die richtige Richtung, denn der Einsatz von mobilen Erschliessungsanlagen ist gerade in unserer Bergwelt die mit Abstand effizienteste Lösung mit dem absolut besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Ansonsten bin ich nicht so sicher, dass die von der Frau Bundesrätin dargelegten Ziele erreicht werden können.
Der Ergänzung und Präzisierung "Einsatz von mobilen Erschliessungsanlagen", dem Antrag Baumann, könnten meiner Meinung nach sogar der Bundesrat und die Minderheit zustimmen. Denn der Einsatz von mobilen Erschliessungsanlagen, Herr Theiler, ist meist weitaus günstiger als der Neubau und/oder die Sanierung von Erschliessungsstrassen. Frau Fetz hat nur von den Strassen gesprochen, aber es gibt andere, bessere Erschliessungen.
Wenn schon etwas unterstützt werden soll und der Steuerzahler das auch zu berappen hat, soll die effizienteste Lösung unterstützt werden. Zudem ist es vom Umweltgedanken her die beste, weil eben auch wieder effizienteste Lösung. Oder soll noch mehr in der Welt herumgekarrt werden? Nein - deshalb Zustimmung zum Antrag Baumann!
Bischofberger Ivo · 2VP-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP
Nur ganz kurz: Ich glaube, dass die Argumente der Mehrheit und der Minderheit ausgebreitet sind, und ich möchte sie nicht wiederholen.
Nur noch eine Ergänzung zum Votum von Kollege Theiler: Die mobilen Erschliessungsanlagen respektive Seilkraneinsätze waren Thema an der Sitzung unserer Kommission vom 9./10. Oktober 2014, und zwar bei Antrag Nummer 2 von Kollege Comte; dieser Antrag wurde dann aber wieder zurückgezogen.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Die lange Diskussion hat gezeigt, dass es nicht um einen grossen Betrag geht, sondern um etwas Prinzipielles; damit möchte ich beginnen. Wir haben bei der Berner Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften in Zollikofen letztes Jahr eine Studie machen lassen: Was bringt es, wenn wir die Walderschliessung fördern? Es wurde festgestellt: Man könnte dadurch die Holzernte- und die Holztransportkosten reduzieren; man könnte, wie gesagt worden ist, mehr Holz nutzen, sofern der Markt dann spielt; und man könnte Arbeitsplätze schaffen. So weit sind wir uns alle einig. Da ist die Frage: Ja, weshalb macht das die Branche nicht selber, wenn es so positive Auswirkungen hat? Weshalb machen das die Kantone nicht selber, wenn es Arbeitsplätze schafft, wenn damit mehr Umsatz erzielt werden kann und sich die Kosten reduzieren lassen? Weshalb?
Tatsache ist natürlich, dass die Holzbranche seit Längerem unter einer schwierigen Situation leidet: Der Markt für Holz ist vor längerer Zeit eingebrochen, es war auch wieder einmal besser, ist im Moment mit der Frankenstärke aber natürlich nochmals schlechter. Viele Erschliessungsanlagen sind in die Jahre gekommen, und das bedingt für die Kantone oder die Waldeigentümer höhere Kosten. Dasselbe habe ich auf dem Nationalstrassennetz: höhere Unterhaltskosten, und ich müsste Staustunden reduzieren. Aber kann ich in dieser Situation zu den Kantonen gehen und fragen, ob diese einen Beitrag an den Bund bezahlen könnten, weil ich in einer schwierigen Situation bin? Ich würde nicht sehr weit kommen. Alle würden sagen: NFA, NFA, NFA!
Ja, es ist so, wir haben eine Aufgabentriage durchgeführt: 2003, Herr Ständerat Hess, hat das Parlament den Neubau von Erschliessungsanlagen gestrichen, und das war die Vorhut des NFA. Von 2003 weg gab es Diskussionen: Was ist Sache des Bundes im Bereich Wald? Man hat sich geeinigt: Schutzwald ist Sache des Bundes, der Rest ist Sache der Kantone. Ich sehe keinen Grund, von diesem Grundsatz abzuweichen, weil, zugegebenermassen, die Situation für die Kantone und die Waldeigentümer schwierig ist.
Es kostet etwas, wahrscheinlich zunehmend, aber das hat man schon immer gewusst. Wenn die Situation am Markt mit der Frankenstärke schwierig ist, kann das der Bund nicht einfach abgelten; wir können nicht für alle Bereiche, wo es schwierig ist, jetzt neue Subventionen sprechen. Ich höre in diesem Saal oft: "Hören Sie auf mit neuen Subventionen, hören Sie auf mit zusätzlichen Stellen im Bafu; weniger Regulierung wäre auch schön." Ja, das machen wir hier genau: keine Stellen, keine zusätzlichen Subventionen, keine neue Regulierung. Ich glaube deshalb, dass hier die Kantone effektiv in der Pflicht stehen, gut zu überlegen, wie sie die Holzernte und den Transport optimieren können. Man muss die Erschliessungsstrassen dorthin führen, wo man das Holz schlägt; man muss sie instand halten, optimieren. Wo es schwierig ist, findet wohl auch keine Holzförderung statt, weil die Kosten die Rentabilität schlichtweg verhindern.
Deshalb bitte ich Sie, beim bisherigen System zu bleiben. Der Bund hat jetzt schon im Bereich Schutzwald Mehrkosten. Dort muss er auch für die Erschliessung mit Strassen hinstehen; das wird auch teurer. Wir werden dort in den nächsten Jahren auch Mehrausgaben haben, das ist unsere Sache, unsere Verantwortung.
Deshalb bitte ich Sie, die Minderheit Theiler zu unterstützen.
Abstimmung
Abs. 1 Bst. g - Al. 1 let. g
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag Baumann ... 29 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 13 Stimmen
(1 Enthaltung)
Abstimmung
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Minderheit ... 29 Stimmen
Für den Antrag Baumann ... 12 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Abstimmung
Abs. 1 Bst. f - Al. 1 let. f
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 44 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Hêche Claude · P-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Art. 39 Abs. 3; 46 Abs. 3, 4; 47
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 39 al. 3; 46 al. 3, 4; 47
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 48a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Bischofberger Ivo · 2VP-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP
Hier geht es um die Kostentragung durch Verursacher; in diesem Artikel ist vom sogenannt schuldhaften Verursacher die Rede. Diesbezüglich führten die Diskussionen in der Kommission zu einer klaren Stellungnahme von Frau Bundesrätin Doris Leuthard. Demnach ist es keine Kausalhaftung, die in jedem Fall zum Tragen kommt, das heisst, man haftet nur dann, wenn einem ein Verschulden nachgewiesen werden kann - beispielsweise, wenn man eine behördliche Weisung nicht beachtet hat, etwas gewusst und dann aber nicht danach gehandelt hat. Oder anders gesagt: Wenn jemand einen Wald besitzt und nicht weiss, was dort vor sich geht, ist er im Sinne des Gesetzes nicht schuldhaft. Die Bestimmung gilt lediglich für denjenigen, der ein Verschulden zu verantworten hat. Diesbezüglich lehnt man sich dabei an das Verwaltungsrecht an, wo eine solche Konkretisierung des Verursacherprinzips üblich ist und auch entsprechend Anwendung findet.
Hêche Claude · P-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Art. 49 Abs. 1bis, 3; 50a; 51 Abs. 2; Ziff. II, III
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 49 al. 1bis, 3; 50a; 51 al. 2; ch. II, III
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Änderung anderer Erlasse
Modification d'autres actes
Ziff. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Bischofberger Ivo · 2VP-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP
Nur ganz kurz zu Ziffer 2 Artikel 12 Absatz 5: Das Jagdgesetz soll in Artikel 12 Absatz 5 analog zu Artikel 50a des Waldgesetzes mit einem zweiten Satz ergänzt werden. Gemäss dieser Bestimmung kann der Bund öffentlich-rechtliche Körperschaften oder Private gegen Entschädigung mit der Durchführung von Kontrollen oder weiteren Vollzugsmassnahmen im Rahmen der Verhütung von Wildschäden durch Grossraubtiere an Nutztieren beauftragen. Diese Ergänzung wurde notwendig durch die Annahme der Motion 10.3242, "Unterstützung des Bundes für den Herdenschutz im Zusammenhang mit Grossraubtieren", mit der der Bundesrat bekanntlich beauftragt worden ist, den sogenannten Herdenschutz, also den Schutz von Nutztieren vor Grossraubtieren, zu unterstützen.
Abstimmung
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 38 Stimmen
Dagegen ... 1 Stimme
(1 Enthaltung)
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates
Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse
gemäss Brief an die eidgenössischen Räte
Proposition du Conseil fédéral
Classer les interventions parlementaires
selon lettre aux Chambres fédérales
Angenommen - Adopté