12.3496
Equiparare il kitesurf ad altri sport acquatici
Intervento procedurale
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(Graf-Litscher, Candinas, Chopard-Acklin, Hardegger, Nordmann)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(Graf-Litscher, Candinas, Chopard-Acklin, Hardegger, Nordmann)
Rejeter la motion
Killer Hans · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hat diese Motion an ihrer Sitzung vom 19. November diskutiert. Es geht um eine neuere Sportart auf unseren Gewässern. Der Motionär will, dass das Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt so geändert wird, dass das Kitesurfen grundsätzlich möglich ist. Es geht darum, das Surfen mit Drachensegeln auf Schweizer Seen zu bewilligen.
Die Kommission hat sich mit einer klaren Mehrheit für die Motion entschieden. Eine Minderheit Graf-Litscher möchte keine Öffnung. Sie findet den Aufwand für die Kantone, einzelne Gebiete auszuscheiden, zu hoch, und sie bezeichnet mit Blick auf andere Gewässernutzungen Sicherheitsfragen als evident.
Das Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt soll also so geändert werden, dass das Fahren mit Drachensegelbrettern, das Kitesurfen, auf den Schweizer Gewässern grundsätzlich erlaubt ist und dass die Kitesurfer den anderen Nutzern der Seen gleichgestellt werden. Die Kantone können in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kreisen allenfalls den lokalen Verhältnissen angepasste Drachensegelzonen festlegen.
Das Fahren mit Drachensegelbrettern wurde im Zuge der Änderung der Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern ausserhalb von behördlich bewilligten Zonen verboten. Begründet wurde und wird dieses Verbot mit Sicherheitsbedenken, Fragen der Manövrierfähigkeit, Problemen bei der Bergung auf den Seen, fehlenden Vortrittsregelungen und Unfällen. Dazu kamen natürlich auch Umweltargumente.
Unsere Kommission ist zur Überzeugung gelangt, dass es sinnvoll ist, diese Sportart grundsätzlich zu bewilligen, den Kantonen aber die Kompetenz zu lassen, einzelne Gebiete von dieser Sportart freizuhalten. In der Diskussion wurden auch Bedenken bezüglich der Aktivitäten auf unseren Gewässern geäussert. Dass die Kantone aber, wie gesagt, die Kompetenz haben, einzelne Gebiete freizuhalten, hat die Kommission dazu bewogen, diese Motion anzunehmen, mit 17 zu 6 Stimmen. Die Minderheit Graf-Litscher hat ihre Bedenken bezüglich Sicherheit angemeldet, und das wird von der Sprecherin der Minderheit sicher begründet werden.
Die Kommission empfiehlt Ihnen mit einer klaren Mehrheit, die Motion anzunehmen.
Français Olivier · Mit-M · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo liberale radicale
Nous traitons ce matin une motion Hess Hans qui nous demande de charger le Conseil fédéral de modifier la loi fédérale sur la navigation intérieure et son ordonnance, afin que l'on autorise en principe le kitesurf sur les plans d'eau.
Mais au fait, c'est quoi, le kitesurf? C'est un nouveau sport de voile sur l'eau qui s'est développé à travers le monde depuis plusieurs années et qui a un tel succès qu'il est aujourd'hui un sport reconnu tant par la Fédération internationale de voile que par le Comité international olympique, le CIO. Cette reconnaissance a pris de l'ampleur, et demain, il remplacera le windsurf, ou en français la planche à voile, aux Jeux olympiques de Rio en 2016.
En fait aujourd'hui, en Suisse, le kitesurf n'est pas autorisé et ne peut être accepté sur certains plans d'eau que sur la base d'une autorisation spéciale du canton. Si notre conseil adopte cette motion, ce sont les cantons qui devront déterminer les zones d'exclusion de cette activité. Adopter cette motion, c'est finalement la solution qui permettra aux régions de réglementer les activités sur les plans d'eau et de supprimer la contrainte qui impose aux associations d'essayer de persuader, de cas en cas, l'autorité et la fonction publique. Bref, adopter cette motion, c'est inverser la pratique actuelle: c'est un renversement du fardeau de la preuve. Cela aura comme conséquence que chaque canton devra réglementer les zones d'activité sur ses plans d'eau.
Ce type de débat est classique: à chaque nouvelle activité, il faut décider si on légifère, si il y a risque envers autrui. Actuellement, sur les plans d'eau se côtoient des navigateurs à voile, à moteur, et les jauges et les activités sont parfois bien différentes. Rappelons que, parfois, des nageurs sont éloignés des rivages, contraignant les uns et les autres à être attentifs à chacun. Aussi la navigation a-t-elle ses règles et ses interdits, et il est légitime de cas en cas de réglementer les activités sur les plans d'eau.
La majorité de la commission estime que c'est aux cantons de définir les règles relatives à la pratique conjointe de ces activités, en particulier du kitesurf.
Une minorité de la commission met en avant le fait que le risque de collision avec d'autres bateaux est important car le kitesurf est un sport qu'il est difficile à gérer lorsque l'on atteint de grandes vitesses. La collision avec des bateaux de ligne, en particulier, est importante car ils ne peuvent réagir rapidement en cas de risque de collision.
Ce point-là n'est pas contesté par la commission qui estime justement que sur ce point ce sont les cantons qui peuvent limiter la pratique, voire interdire ce sport aux abords des rives, voire des lignes régulières. De plus, la Suisse partage de nombreux lacs avec d'autres pays comme l'Allemagne, l'Italie et la France qui, elles, autorisent la pratique de ce sport. Aussi est-il préférable pour les régions de réglementer l'activité du kitesurf plutôt que de l'interdire et de réagir par dérogation, comme cela est le cas actuellement.
Cette motion a été acceptée par le Conseil des Etats le 20 septembre 2012. Par 16 voix contre 7, la Commission des transports et des télécommunications, réunie le 19 novembre 2012, propose de l'adopter.
Graf-Litscher Edith · Mit-F · Consiglio nazionale · Turgovia · Gruppo socialista
Ich bin keine Spielverderberin und möchte niemandem das Kitesurfen verbieten. Dennoch ist es meine Aufgabe, auf die sicherheitspolitischen Gründe hinzuweisen, die mich zur Einreichung meines Minderheitsantrages veranlasst haben.
In meiner beruflichen Tätigkeit arbeite ich mit dem Personal und den Direktionen von Schifffahrtsunternehmen zusammen. Die Kapitäne und die Matrosen sind besorgt auf mich zugekommen. Trotz dem grundsätzlichen Verbot in der Gesetzgebung über die Schifffahrt sind heute auf den grossen Seen Zonen für das Kitesurfen freigegeben. Das Personal und die Direktionen der Schifffahrtsunternehmen haben nun Angst, dass sie künftig ihren Blick nicht nur auf den dichten Verkehr auf den Seen, sondern auch noch gegen den Himmel richten müssen, um zu schauen, was sich da oben tummelt und ob vielleicht ein Seil auf den See oder auf das Schiff und die Passagiere herunterfällt. Ich weiss nicht, wie es Ihnen geht: Wenn ich selber im Auto sitze, bin ich froh, wenn ich mich auf die Strasse konzentrieren kann und nicht noch gleichzeitig in den Himmel schauen muss, ob etwas von oben herunterfällt.
Kitesurfen ist von der Suva auch als Risikosportart bezeichnet worden. Dabei ist es sogar möglich, dass fallweise Leistungskürzungen erfolgen. Die Argumentation, Kitesurfen werde zur olympischen Disziplin erhoben, ändert die Beurteilung des Gefährdungspotenzials in keiner Weise. Da von einer Diskriminierung gesprochen wird, die heute herrsche, muss ich sagen, dass dies nicht der Fall ist: Von einer Diskriminierung von Kitesurfern kann keine Rede sein. Es gibt auf zahlreichen Gewässern grosse Zonen ohne Verbot. Auf dem Brienzersee sind heute z. B. über 90 Prozent der Seefläche für das Kitesurfen freigegeben, und im Kanton Graubünden, auf dem Silvaplanersee, hat sich das Kitesurfen auch bewährt. Aber ich bitte Sie, darauf Rücksicht zu nehmen, dass es auch Gewässer gibt, wo die Nutzung stark ist, z. B. auf dem Zürichsee. Dort gibt es viele Schwimmer und andere Personen, die sich auf dem See aufhalten, die sich auch sicher fühlen möchten.
Aus diesem Grund bitte ich Sie, keine neue Gesetzesänderung anzustreben, sondern bei der bestehenden, bewährten Regelung zu bleiben, die es den Kantonen ermöglicht, dort, wo die Sicherheit gegeben ist, eine Ausnahmeregelung zu schaffen.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung meiner Minderheit.
Guhl Bernhard · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo BD
Sehr geehrte Kollegin Graf-Litscher, Sie haben erwähnt, dass Sie nicht noch nach links und rechts schauen möchten, wenn Sie Auto fahren. Ist es nicht so, dass Sie, wenn Sie Auto fahren, auch links und rechts schauen müssen, ob allenfalls Kinder auf die Strasse rennen?
Es ist so, dass die Vorschriftsregeln genauso gelten, wenn wir Kitesurfen zulassen, auch auf dem Wasser - da ist klar, dass die grossen Seeschiffe Vortritt haben. Ist es nicht so, dass die Kapitäne von Kursschiffen - wie Sie als Autofahrerin - auch nach links und rechts schauen müssen? Ihrer Argumentation kann ich nicht folgen.
Graf-Litscher Edith · Mit-F · Consiglio nazionale · Turgovia · Gruppo socialista
Geschätzter Kollege, ich glaube, Sie haben mich missverstanden. Rechts und links haben wir auch hier im Parlament. Selbstverständlich schaue ich im Parlament respektive auf der Strasse auch nach rechts und nach links. Ich habe aber vom Himmel gesprochen, ich habe gesagt, es werde nebst dem Schauen nach rechts und nach links durch das Schauen nach oben noch schwieriger.
Leuthard Doris · BR-F · Consiglio federale · Argovia
Wir haben die Diskussion über das Kitesurfen eigentlich schon geführt. Wir hatten in der letzten Session etwa sechs Vorstösse, die allesamt angenommen wurden. Jetzt kommt noch eine Motion aus dem Ständerat mit dem gleichen Anliegen. Der Bundesrat hat Ihnen schon damals geschildert - und da hat die Minderheit Recht -: Die Kantone möchten diese Motion nicht, die Schifffahrtsgesellschaften möchten sie nicht. Das hat eine Umfrage, die im letzten Sommer gemacht wurde, auch bestätigt.
De facto aber ändert diese Motion am Ist-Zustand sehr wenig. Es verändert sich quasi die Beweislast. Weil der Bund heute ein Verbot ausspricht, müssen die Kitesurfer beweisen, dass auf den Bereichen der Seen, wo sie ihre Sportart ausüben wollen, das von der Sicherheit her in Ordnung ist. Dann wird das Kitesurfen auf Antrag des Kantons hin bewilligt. Wenn das Kitesurfen jetzt vom Bund her freigegeben, liberalisiert wird, dann wird es die Aufgabe der Kantone sein, die Stellen zu bezeichnen, wo sie das Kitesurfen zulassen. Auch so wird die Sicherheit das Hauptkriterium bleiben. De facto ändert sich am Ist-Zustand auf den Seen nichts, die Beweislast liegt bei den Kantonen.
Votazione
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 143 Stimmen
Dagegen ... 31 Stimmen