12.4025
Proteggere meglio le vittime di violenza domestica
Intervento procedurale
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(Brand, Egloff, Jositsch, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Schwander, Stamm, Vischer Daniel)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(Brand, Egloff, Jositsch, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Schwander, Stamm, Vischer Daniel)
Rejeter la motion
Graf Maya · P-F · Consiglio nazionale · Basilea-Campagna · Gruppo dei Verdi
Präsidentin (Graf Maya, Präsidentin): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Caroni Andrea · Mit-M · Consiglio nazionale · Appenzello Esterno · Gruppo liberale radicale
Diese Motion möchte die Position von Opfern häuslicher Gewalt im Strafverfahren stärken.
Seit 2004 wird häusliche Gewalt von Amtes wegen verfolgt. Das Opfer kann aber gemäss Artikel 55a StGB zustimmen, dass das Verfahren sistiert wird. Das Opfer hat dann sechs Monate Zeit, diese Zustimmung zu widerrufen und also zu verlangen, dass das Verfahren doch weitergeführt wird. Tut es dies nicht innert diesen sechs Monaten, so stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
Die Idee des Gesetzgebers war nun aber klar, wie eben gesagt, häusliche Gewalt von Amtes wegen zu verfolgen. Man wollte das Opfer gerade vom Druck entlasten, selber als Antragsteller gegen den Täter vorgehen zu müssen. Die erwähnte Sistierung sollte nur ein Notventil sein, wenn das Opfer ausnahmsweise eben doch ein überwiegendes Interesse daran hat, dass der Täter noch nicht verfolgt wird.
Die Praxis hat dies nun aber pervertiert: Die Sistierung findet in 50 bis 80 Prozent der Fälle statt, wie man von Fachleuten hört. Das liegt nun aber nicht nur daran, dass ein Opfer unter dem Schock der Tat und in der Furcht vor einer Eskalation noch nicht bereit für eine Strafverfolgung wäre; es liegt vor allem daran, dass die Staatsanwaltschaften den Opfern die Sistierung nahelegen, dies aus der gewiss verständlichen Angst vor grosser Arbeit. Während dieser eben standardmässig angeordneten Sistierung müsste nun das Opfer von sich aus aktiv werden. Sonst wird das Verfahren nach sechs Monaten eingestellt.
Die vorliegende Motion möchte in dieser letzten Phase mittels einer Anhörung dem Opfer den Weg erleichtern, die Weiterführung des Verfahrens doch noch zu verlangen. Eine solche Anhörung würde gleichzeitig die Strafverfolgungsbehörden auf den neuesten Stand bringen, sodass sie allenfalls wegen neuer bekannter Delikte aktiv werden oder sogar die bestehende Sistierung von Amtes wegen widerrufen könnten, wenn es entsprechende Anhaltspunkte gäbe.
Es ist natürlich zu hoffen, dass in den paar Monaten nach einer Tat Opfer und Täter entweder zu einem friedlichen Zusammenleben zurückfinden oder sich zumindest in Frieden trennen. Es gibt aber auch den tragischen dritten Fall, bei dem ein Paar zwar zusammenbleibt, die Gewalt aber weitergeht. Eine Frau, die nach einer ersten Tat noch auf eine friedliche Lösung hoffte, wird Opfer von erneuten Straftaten, obschon sie zu Beginn einer Sistierung des Strafverfahrens zustimmte, während sie nachfolgend darauf angewiesen wäre, einen einfachen Weg beschreiten zu können. Andernfalls droht nämlich eine gewisse Gewaltspirale: Weil die eine Tat nie zu Ende verfolgt wurde, ist sie auch nicht aktenkundig, da das Verfahren ja eingestellt ist. So kann es dann zur nächsten und übernächsten Tat kommen, wobei man frühere nicht kennt.
Heute muss, wie erwähnt, das Opfer selber einen grossen Schritt tun und von sich aus innert dieser Frist rechtzeitig bei den Behörden die Weiterverfolgung verlangen. Mit der Motion würden die Strafverfolgungsbehörden automatisch via Anhörung über die vorangegangenen Taten à jour gebracht; weiter würde dadurch für das Opfer die Schwelle gesenkt, selber die Notbremse ziehen zu können.
Eine Minderheit beantragt, die Motion nicht anzunehmen. Sie befürchtet vor allem eine erneute Traumatisierung des Opfers, das ja von Amtes wegen noch einmal mit der Tat konfrontiert würde. Dem kann aber begegnet werden, dass ja das Opfer nicht zwingend noch einmal zu allen Details der ursprünglichen Tat befragt werden muss. Man könnte es auch zu allfälligen weiteren Taten, die in der Zwischenzeit begangen worden sind, befragen, oder man könnte die Anhörung sogar dahingehend einschränken, dass man das Opfer nur zur Verfahrensfrage befragt, ob es denn noch an der Sistierung festhalten wolle oder froh wäre, wenn das Verfahren weiterverfolgt würde. Die Motion reiht sich übrigens in die Arbeiten ein, die der Bundesrat zur Überprüfung von Artikel 55a StGB bereits vorantreibt. Die Einzelheiten könnten also bestens in jenem Rahmen geklärt werden.
Der Ständerat hat die Motion stillschweigend angenommen; auch der Bundesrat beantragt ihre Annahme. Namens Ihrer Kommission, die sich mit 14 zu 10 Stimmen für die Annahme ausspricht, beantrage ich Ihnen ebenfalls, die Motion anzunehmen, damit so den Opfern häuslicher Gewalt mit diesem einfachen Mittel ihr schweres Los etwas erleichtert werden kann.
Schwaab Jean Christophe · Mit-M · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo socialista
Par sa motion, la conseillère aux Etats Keller-Sutter demande qu'avant que le ministère public classe définitivement une procédure pénale, la victime soit à nouveau auditionnée et que son avis soit pris en compte dans le cadre d'une éventuelle décision de classement.
L'auteure vise avant tout les cas de violences domestiques dans lesquels les procédures classées provisoirement le sont définitivement si la victime ne s'y oppose pas. Or, même sans recrudescence des violences, même sans nouvelles violences, ce qui pourrait conduire à de nouvelles procédures, ces situations qui s'inscrivent en général dans la durée sont insupportables, et il est inadmissible que les procédures soient classées, non pas parce que l'auteur des violences a modifié son comportement, mais parce qu'on ne donne pas à la victime l'occasion d'en déclencher la continuation ou alors d'en empêcher le classement, comme c'est le cas lors d'un classement définitif.
Le Conseil des Etats a adopté la motion de manière tacite. Il faut dire que le Conseil fédéral en recommandait l'adoption. La commission vous recommande, par 14 voix contre 10, d'en faire de même.
Une minorité Brand propose de rejeter la motion. Son porte-parole développera ses arguments tout à l'heure.
Le problème est réel, et la violence domestique - qui est totalement inadmissible - doit être combattue. Des travaux sont en cours. Ceux que mène le Conseil fédéral pour mettre en oeuvre la motion Heim 09.3059, "Endiguer la violence domestique", seront de l'avis de la majorité le siège idéal pour remplir les attentes de l'auteure de la motion qui nous est soumise.
Je vous remercie d'adopter cette motion.
Brand Heinz · Mit-M · Consiglio nazionale · Grigioni · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Frau Ständerätin Keller-Sutter will mit ihrer Motion einen besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt erreichen. Es ist mehr als zweifelhaft, ob mit dieser Motion tatsächlich ein besserer Opferschutz erreicht werden kann, weshalb Ihnen die Kommissionsminderheit beantragt, diese Motion abzulehnen.
Zur Begründung: Es geht vorliegend um Verfahren gegen die Verursacher häuslicher Gewalt. Es stellt sich damit die Frage, wie einem Opfer häuslicher Gewalt im Rahmen eines Strafverfahrens am besten geholfen werden kann. Wie sind die Interessen des Opfers am besten gewahrt? Sind sie tatsächlich durch eine nochmalige Anhörung durch den Staatsanwalt am besten gewahrt?
Wer sind die Opfer von häuslicher Gewalt? Sehr häufig sind es Ausländerinnen, es sind sehr häufig Ehefrauen in binationalen Ehen, generell sind es bildungsferne, bildungsschwache Ehepersonen und Personen, denen der Umgang mit Strafverfahren fremd ist. Für diese stellt eine Strafuntersuchung oder ein Strafverfahren eine grosse Belastung dar; ein Strafverfahren ist für sie mit Stress, mit Druck und mit Angst verbunden.
Dieses Strafverfahren ist seit 2004 ein Offizialverfahren. Straftäter werden mithin von Amtes wegen verfolgt. Die untersuchenden Staatsanwälte stellen diese Verfahren somit nicht leichtfertig ein. Die Strafanzeigen selbst erfolgen häufig nicht durch die Opfer selbst, sondern durch Freunde, Nachbarn und andere Dritte.
Wie läuft das Verfahren konkret ab? Will das Opfer tatsächlich und ausdrücklich eine Bestrafung, so wird ohne weitere Untersuchungshandlung ein Strafbefehl ausgestellt. Steht hingegen die Bestrafung für das Opfer nicht im Vordergrund bzw. will das Opfer möglicherweise davon absehen, ergeht eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch zwischen Opfer und Staatsanwalt. Bereits dieses erste Aufgebot ist für viele Opfer problematisch. Es generiert - ich habe es bereits erwähnt - Angst, es generiert auch Druck des Ehepartners, wenn die Eheleute noch zusammenleben, es generiert ein Fernbleiben vom Arbeitsplatz. Während der Untersuchung muss zudem die Kinderbetreuung organisiert werden, und es fallen Reisespesen an.
Kommt der Staatsanwalt im Rahmen dieses persönlichen Gesprächs zum Schluss, dass das Opfer keine Bestrafung haben will, wird das Verfahren vorerst für sechs Monate sistiert. Das Opfer kann das Verfahren ohne grossen Aufwand aber wieder in Bewegung setzen, wenn es das ausdrücklich will. Dieses Wieder-in-Bewegung-Setzen des Verfahrens kann formlos, unbürokratisch erfolgen. Eine erneute Vorladung hingegen hätte für das Opfer eine weitere Belastung, eine erneute Traumatisierung zur Folge; der Kommissionspräsident hat es gesagt. Es würde dieselbe Belastung nach sich ziehen wie bereits die Erstbefragung. Die erneute Vorladung wird vom Opfer insbesondere dann, wenn es mit dem Ehegatten wieder zusammenlebt, sogar als Schikane empfunden. Die erneute Vorladung ist justiziell nicht zu begründen. Sie ist allenfalls unter dem Aspekt des Opferschutzes zu begründen, aber nicht justiziell, und hier geht es um einen justiziellen Aspekt des Verfahrens.
Ich komme damit zum Fazit: Ersparen wir dem Opfer häuslicher Gewalt eine erneute, eine weitere Belastung durch eine zweimalige Vorladung. Die Konferenz der Schweizer Staatsanwälte hat dieses Frühjahr einstimmig beschlossen, die erneute Vorladung abzulehnen. Die Opferhilfestellen sind ebenfalls der Auffassung, dass diese doppelte Belastung bzw. Befragung nicht zielführend sei.
Angesichts der schwierigen und diffusen Ausgangslage möchte ich Ihnen deshalb beliebt machen, von der erneuten Vorladung abzusehen und damit die Motion abzulehnen.
Graf Maya · P-F · Consiglio nazionale · Basilea-Campagna · Gruppo dei Verdi
Präsidentin (Graf Maya, Präsidentin): Die Kommissionsmehrheit und der Bundesrat beantragen, die Motion anzunehmen. Eine Minderheit beantragt, sie abzulehnen.
Votazione
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 128 Stimmen
Dagegen ... 46 Stimmen
(0 Enthaltungen)