01.036
"Gegen Asylrechtsmissbrauch". Volksinitiative
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Am 13. November 2000 wurde die Volksinitiative "gegen Asylrechtsmissbrauch" in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfes eingereicht. Die Initiative verlangt eine Ergänzung von Artikel 121 Absatz 1 der Bundesverfassung durch einen neuen Absatz 1a. Sie schlägt erstens eine Drittstaatenregelung vor, gemäss welcher auf Asylgesuche von Personen, die über einen vom Bundesrat bezeichneten Drittstaat in die Schweiz gelangt sind, nicht mehr einzutreten sei. Zweitens fordert sie Sanktionen gegenüber Fluggesellschaften, welche Asylbewerber ohne gültige Papiere in die Schweiz transportieren. Drittens verlangt die Initiative weitere Beschränkungen der Sozialhilfe für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene. Der Bundesrat beantragt, diese Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Den gleichen Antrag stellt Ihnen auch Ihre Kommission, und zwar mit 10 zu 1 Stimmen.
Die Begründung kann in einem Satz zusammengefasst werden: Die geforderten Massnahmen sind bereits weitgehend erfüllt oder durch die laufenden Revisionen des Ausländer- und Asylrechtes abgedeckt.
Die Situation im Asylbereich rechtfertigt es aber, sich mit dieser Problematik eingehend auseinander zu setzen. Das tat auch Ihre Kommission. Vorerst stellten wir fest, dass die Initiative gültig zustande gekommen ist. Sie entspricht dem Gebot der Einheit der Form und dem Gebot der Einheit der Materie. Auch sind die Voraussetzungen von Artikel 194 Absatz 2 der Bundesverfassung eingehalten; die Initiative verletzt keine Normen des zwingenden Völkerrechtes. Ihre Kommission hat zwei Vertreter des Initiativkomitees angehört, nämlich die stellvertretende Generalsekretärin der SVP Schweiz, Frau Aliki Panayides, und Herrn Ueli Maurer, Parteipräsident der SVP Schweiz. Zudem hatten wir auch ein Hearing mit Herrn Ernst Zürcher, dem Sekretär der Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren.
Wie erwähnt lassen sich die Hauptforderungen der Initiative in drei Bereiche einteilen, nämlich erstens eine Verschärfung der Drittstaatenregelung, zweitens die Einführung von Sanktionen gegen Fluggesellschaften des konzessionierten Linienverkehrs und drittens Beschränkungen der Sozialhilfe für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene.
1. Zur Drittstaatenregelung: Die Initiative verlangt, dass auf Gesuche von Asylsuchenden, die aus einem sicheren Drittstaat in die Schweiz eingereist sind, nicht eingetreten wird, wenn der Asylsuchende im Drittstaat ein Asylgesuch gestellt hat oder hätte stellen können. Die Initiative erachtet es somit als Missbrauch, wenn eine verfolgte Person auf der Flucht nicht im erstmöglichen Staat ausserhalb ihrer Heimat bzw. des Verfolgerstaates um Asyl nachsucht. Die Initiative will diesen Missbrauch mit einem beschleunigten Verfahren, d. h. mit Nichteintreten auf das Gesuch, bekämpfen.
Auf den ersten Blick mag dies durchaus einleuchten. Doch die beabsichtigte Wirkung, den Vollzug der Wegweisungen zu verbessern, kann mit der Initiative nicht erreicht werden. Denn eine solche Drittstaatenregelung ist nur dann wirksam, wenn die Wegweisung in einen Drittstaat auch vollzogen werden kann. Ein Vollzug einer Wegweisung in einen Drittstaat ist aber nur möglich, wenn auch bekannt ist, in welchen Drittstaat sie zu erfolgen hat. Die vorgeschlagene Regelung fördert eher die Verschleierung des Fluchtweges. Denn wohl kein Drittstaat würde bereit sein, eine Asyl suchende Person ohne klaren Hinweis auf ihren vorangegangenen Aufenthalt wieder einreisen zu lassen. Die eigenen Aussagen der verfolgten Person würden nicht genügen. Also müsste die Schweiz bei einer Rückweisung in den entsprechenden Nachbarstaat immer die Voraussetzungen des Rückübernahmeabkommens erfüllen; ansonsten verbleiben die Asylsuchenden hier in der Schweiz.
Der Bundesrat hat nun aber das neue Ausländergesetz in Bearbeitung. Das Vernehmlassungsverfahren ist abgeschlossen, und die Botschaft zur Asylgesetzrevision sollte dem Parlament bis Ende dieses Jahres unterbreitet werden. Darin wird eine alternative Drittstaatenregelung vorgesehen, die den Schwierigkeiten beim Vollzug der Wegweisung Rechnung tragen soll. Ich gehe davon aus, dass Frau Bundesrätin Metzler uns hier noch über die vorgesehenen Neuerungen orientieren wird. Jedenfalls müssen wir festhalten: Die vorgeschlagene Regelung würde weder die Attraktivität der Schweiz als Asylland noch die Zahl der weggewiesenen Personen reduzieren.
2. Zu den Sanktionen gegen Fluggesellschaften: Die Initiative verlangt, dass gegen Fluggesellschaften des konzessionierten Linienverkehrs, welche die Schweiz anfliegen und die geltenden Vorschriften betreffend die Mitwirkung bei der Kontrolle der Einreisevorschriften nicht einhalten, Sanktionen ergriffen werden sollen.
Solche Sanktionen gegenüber Fluggesellschaften, welche ungenügend dokumentierte Passagiere transportieren, hat der Bundesrat im Rahmen der Totalrevision des Ausländergesetzes vorgesehen - dies steht bereits im Entwurf, den er im vergangenen Jahr in die Vernehmlassung geschickt hat. Der Vorschlag des Bundesrates geht sogar über die Forderung der Initiative hinaus. Er sieht nicht nur Sanktionen für den konzessionierten Linienverkehr, sondern für den gesamten Flugverkehr vor. Die entsprechenden Bestimmungen sollen nach Ansicht des Bundesrates im Bedarfsfall auf weitere Bereiche der grenzüberschreitenden, gewerblichen Personenbeförderung ausgedehnt werden können. Einerseits rennt die Initiative somit in diesem Punkt offene Türen ein, andererseits auferlegt sie aber derartige Verpflichtungen nur den Fluggesellschaften des konzessionierten Linienverkehrs; sie klammert somit - und es ist wichtig, das zu beachten - den Charterverkehr aus. Der Bundesrat sagt daher in der Botschaft mit Recht, eine derartige Ungleichbehandlung von zwei zunehmend sich angleichenden Verkehrsarten sei sachlich kaum zu rechtfertigen.
3. Massnahmen zur Einschränkung der Sozialhilfe für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene: In den Buchstaben d bis f der Initiative werden weitere Beschränkungen der Sozialhilfe für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene verlangt. Es geht zunächst einmal um die Forderung, dass gesamtschweizerisch einheitliche, von den allgemeinen Normen abweichende Fürsorgeleistungen an Asylsuchende durch den Bund festgesetzt werden. Gemäss den heutigen gesetzlichen Grundlagen sind die Kantone für die Festsetzung und Ausrichtung von Fürsorgeleistungen zuständig. Auch der Umfang der Fürsorgeleistungen richtet sich nach kantonalem Recht.
Der Erlass materieller Fürsorgenormen durch den Bund käme einer Einmischung in den Kompetenzbereich der Kantone gleich. Heute weichen die von verschiedenen Kantonen ausgerichteten Fürsorgeleistungen angesichts der betragsmässig einheitlichen Bundesabgeltungen und unter Berücksichtigung der gesamtschweizerischen Lebenshaltungskosten nur geringfügig voneinander ab. Mit dem Bundesrat betrachten wir daher die Fixierung der gesamtschweizerisch einheitlichen Unterstützung von Asylsuchenden auf Bundesstufe als unnötig - dies insbesondere auch infolge der in der Praxis bereits erfolgten Vereinheitlichung.
Was Form und Umfang der auszurichtenden Fürsorgeleistungen anbetrifft, ist zu bemerken, dass diese seit längerem rund 20 Prozent niedriger angesetzt sind als bei der übrigen Wohnbevölkerung. Und in Artikel 82 Absatz 2 des Asylgesetzes ist bereits festgelegt, dass die Unterstützung nach Möglichkeit in Form von Sachleistungen auszurichten sei.
Die Möglichkeit einer weiter gehenden Beschränkung der Unterstützungsbeiträge sowohl auf Bundes- wie auch auf Kantonsebene bezüglich Personen, die ihre Mitwirkungspflicht verletzen, besteht schon heute. Artikel 83 des Asylgesetzes zählt einen ganzen Katalog auf, unter welchen Voraussetzungen die zuständigen Stellen Fürsorgeleistungen ganz oder teilweise ablehnen, kürzen oder entziehen können.
Hinsichtlich der Gesundheitsversorgung fordert die Initiative die Beschränkung der allgemeinen medizinischen Versorgung auf reine Notfallbehandlung für weggewiesene und vorläufig aufgenommene Asylsuchende. Im Bereich der ärztlichen Betreuung sind die Kantone bereits heute verpflichtet, für Asylsuchende die freie Wahl der Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer wie auch der Krankenversicherer einzuschränken. Bei der zahnärztlichen Versorgung muss sich die Behandlung ausschliesslich auf die Zahnerhaltung und die Schmerzbekämpfung beschränken. Somit sind die Forderungen der Initiative auch im Bereich der ärztlichen und zahnärztlichen Gesundheitsversorgung aufgrund der bestehenden gesetzlichen Grundlagen seit längerem erfüllt. Eine entsprechende Regelung auf Verfassungsstufe erweist sich demnach als überflüssig. Zudem ist der Bundesrat überzeugt, dass die mit der Teilrevision des Asylgesetzes vorgeschlagenen Massnahmen besser geeignet sind, die Kosten im Bereich der Gesundheitsversorgung der Asylsuchenden einzudämmen.
Als weitere Massnahme verlangt die Initiative, dass weggewiesene und vorläufig aufgenommene Asylsuchende, welche ihre Mitwirkungspflicht verletzt haben, vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen werden. Dazu ist auf Artikel 43 des heute geltenden Asylgesetzes zu verweisen. Demnach haben Asylsuchende in der Vollzugsphase grundsätzlich keinen Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Bewilligung zur Erwerbstätigkeit erlischt nach Ablauf der mit dem rechtskräftigen negativen Ausgang des Asylverfahrens festgesetzten Ausreisefrist, und dies selbst dann, wenn ein ausserordentliches Rechtsmittel oder ein Rechtsbehelf ergriffen wird und der Vollzug der Wegweisung ausgesetzt wurde. Nach erfolgter Wegweisungsverfügung kann also keine bzw. keine neue Stelle angetreten werden, und bereits bestehende Arbeitsbewilligungen fallen mit dem Ablauf der angesetzten Ausreisefrist dahin.
Die mit der Initiative verlangte obligatorische Einführung des Arbeitsverbotes hätte beträchtliche Mehrkosten zur Folge. Die notwendig werdenden Sozialhilfeleistungen liegen gemäss den Berechnungen des Bundesrates in der Höhe von mehreren zehn Millionen Franken. Sie können dies in der Botschaft nachlesen. In der laufenden Asylgesetzrevision wird jedoch die unterschiedliche Behandlung von Personen des Asylbereichs beim Zugang zum Arbeitsmarkt in Betracht gezogen.
Ihre Kommission hat die mit der Initiative verlangten Massnahmen eingehend diskutiert und kommt mit dem Bundesrat zum Schluss:
1. Die Forderungen der Initiative sind in weiten Teilen mit dem geltenden Recht bereits erfüllt.
2. Für verschiedene mit der Initiative verlangte Massnahmen werden im Rahmen der laufenden Revision des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer und der Revision des Asylgesetzes wirksame und umfassendere Regelungen erarbeitet.
3. Zum Teil sind die von den Initianten verlangten Massnahmen unverhältnismässig und äusserst schwierig umzusetzen, so in Bezug auf den Ausschluss der Asylsuchenden vom Arbeitsmarkt. Sie sind im Ergebnis nicht geeignet, die Attraktivität der Schweiz als Asylland zu senken und vermögen, wenn überhaupt, nur beschränkt Kosteneinsparungen herbeizuführen.
Demzufolge beantrage ich Ihnen namens Ihrer Kommission, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und dem vom Bundesrat vorgelegten Bundesbeschluss zuzustimmen.
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Meine Stimme war in der vorberatenden Kommission die einzige, die sich für diese Volksinitiative aussprach, und ich werde diese Initiative so lange weiter unterstützen, bis die angekündigten Revisionen des Anag und des Asylgesetzes Lösungen auf den Tisch gebracht haben, die dem Missbrauch unseres Asylrechtes einen wirksamen Riegel vorschieben.
Ich glaube, es ist unbestritten, dass wir die Attraktivität unseres Landes für unechte Flüchtlinge weiter senken müssen. Viele europäische Länder haben diesen Weg eingeschlagen, sei es, weil das politische Pendel in ihren neu gewählten Parlamenten von links nach rechts zurückgeschwungen ist, oder sei es, weil man - wie beispielsweise in Deutschland - auch in links regierten Ländern von der Notwendigkeit überzeugt ist, die Asyl- und Zuwanderungsgesetze zu verschärfen. Zieht die Schweiz da nicht mit, wird sie bald wieder zum bevorzugten Ziel der kaum kontrollierbaren Ströme der Wirtschaftsflüchtlinge werden.
Die hier vorliegende Volksinitiative zielt deshalb voll und ganz in die richtige Richtung. Vor allem dauert es bei uns viel zu lange, bis aus sicheren Drittstaaten illegal eingereiste Asylbewerber wieder ausgewiesen werden können und bis rechtsgültig abgewiesene Asylbewerber effektiv ausreisen. Diese Mängel in unserer Gesetzgebung haben hohe Kosten im Wohn- und Fürsorgebereich zur Folge, die mit für den schlechten Zustand unseres Staatshaushaltes verantwortlich sind. Vor allem durch den Missbrauch unseres Asylrechtes entstehen uns weiterhin unnötig hohe Kosten.
Ich verkenne nicht, dass auch der Bundesrat gewillt ist, diesen unbefriedigenden Zustand zu verbessern. In diesem Sinn registriere ich mit Genugtuung, dass die Initiative Druck auf die Revision von Asylgesetz und Anag erzeugt hat und dass in Form dieses, ich sage es mal so, "indirekt indirekten Gegenvorschlages" oder "aufgeschobenen indirekten Gegenvorschlages" ein guter Teil der Initiativbegehren umgesetzt wird. Ich billige diesen bevorstehenden Gesetzesrevisionen auch zu, dass sie teils mit noch besseren Lösungen aufwarten werden, so bei der uns in der Kommission in Aussicht gestellten Drittstaatenregelung und bei der umfassenderen Lösung im Bereich des Flugverkehrs, also bei den per Flugzeug anreisenden Asylbewerbern. Diese Lösungsvorschläge stehen aber erst im Entwurf; niemand gibt uns heute die Gewähr, dass sie vom Parlament nicht wieder aufgeweicht oder teilweise gar gestrichen werden. Wie heisst doch die alte Volksweisheit? "Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach." Sicher hat die vorliegende Initiative grosse Chancen, bei Volk und Ständen auf eine Mehrheit zu stossen. Auch wenn sie als ausgearbeiteter Entwurf in die Volksabstimmung geht, heisst das nicht, dass sie von der Gesetzgebung anschliessend nicht da und dort nachgebessert werden könnte. Aus dem sicheren Spatz von heute kann also immer noch eine Taube heranreifen, aber ich möchte keinesfalls unter das aktuelle, mit dem heutigen Spatz erreichte Niveau gehen.
Deshalb stehe ich, wie eingangs erwähnt, weiterhin voll und ganz hinter dieser Initiative. Ich könnte meine Haltung allerdings dann revidieren, wenn Klarheit darüber besteht, wohin uns die angekündigten Gesetzesrevisionen wirklich geführt haben.
Wenger Rico · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Reimann hat erklärt, dass er als Einziger in der Kommission für die Initiative gestimmt hat. Ich hatte damals wegen einer anderen Kommissionssitzung Terminschwierigkeiten und war nicht an der Entscheidfindung beteiligt. Ich wäre auch für die Initiative eingetreten.
Wir befinden uns, auch bezüglich der Argumentation, die wir von Herrn Wicki gehört haben, in der Fortsetzung der auch gegenüber allen Tricks verständnisvollen, weichen Linie. Dem gilt es etwas entgegenzusetzen. Wenn wir die letzten Jahre überblicken, tun wir ja in der Diskussion so, als wäre das Asylproblem längst gelöst. Dabei ist die Zahl der Asylsuchenden wieder im Steigen begriffen. Wir hätten längst handeln müssen, solange noch Zeit gewesen wäre. Die Initiative gibt diesbezüglich einen neuen Anstoss. Sie geniesst die Unterstützung von vielen Fachleuten, das heisst von mehreren kantonalen Polizeidirektoren. Jetzt ist zwar der Bundesrat immerhin einen Schritt in die richtige Richtung gegangen, aber damit ist die Sache noch lange nicht erledigt. Die erwähnten Revisionen sind erst im Gang. Wir wissen noch lange nicht, wie die Vorlage nach Abschluss der Beratungen aussehen wird. Ich möchte Ihnen im Besonderen zwei Punkte zu bedenken geben.
Erstens beschäftigt die Asylproblematik die Leute. Sie beschäftigt auch die Kantone und die Kantonsbudgets. Sie belastet die Bundeskasse, und dies zu einer Zeit, in der wir aufgrund anderer grosser Aufgaben immer stärker in die roten Zahlen geraten. Wenn wir hier im Ständerat ein Zeichen setzen, wird dies sicher Wirkung zeigen. Es spricht sich unter den Asylsuchenden und den Schleppern immer schnell herum, wenn Gesetzesverschärfungen anstehen.
Zweitens befürworten viele unter Ihnen eine europäische Zusammenarbeit. Sind Sie sich darüber im Klaren, dass die Drittstaatenregelung, wie sie die Initiative formuliert, die Voraussetzung für ein Abkommen wie das Dubliner Erstasylabkommen ist? Die Formulierung des Bundesrates unterscheidet sich dagegen wenig von der heute geltenden Regelung.
Noch etwas: Der Initiative kann mit gutem Gewissen zugestimmt werden. Die Rechtmässigkeit des Textes wurde überprüft. Der Text ist nicht völkerrechtswidrig. Die Initiative ist aber notwendig, wenn wir unsere - wie Sie wissen - knappen Ressourcen künftig für Menschen bereithalten wollen, die tatsächlich und ehrlich Schutz vor Bedrohungen an Leib und Leben benötigen.
Deshalb bitte ich Sie, der Initiative - mit gutem Gewissen und im Interesse der echten Asylsuchenden - zuzustimmen.
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Wenn niemand sonst mehr das Wort ergreift, habe ich als Kommissionssprecher eine Frage an Herrn Wenger. Er hat erklärt, die Unterstützung mehrerer kantonaler Polizeidirektoren sei vorhanden. Ich möchte gerne wissen, in welchen Punkten dies der Fall ist, damit wir konkret über Verbesserungen sprechen können.
Ich habe nicht behauptet, das Asylproblem sei längst gelöst, gar nicht. Solange es Flüchtlinge gibt, Herr Kollega Wenger, gibt es auch das Asylproblem, und Flüchtlinge wird es geben, solange es in der Welt das Gefälle von Armut und Reichtum gibt. Solange es Krieg und Frieden gibt, gibt es auch Flüchtlinge.
Wenger Rico · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wenn Herr Wicki eine Antwort möchte: Ich kann ihm nicht in allen Details Auskunft darüber geben, auf welche Weise die Polizeidirektoren mitgewirkt und ihr Einverständnis gegeben haben - aber sie haben an der Ausarbeitung dieser Initiative mitgewirkt. Das will schon etwas heissen. Wenn sie offen dazu stehen, dass sie bei der Ausarbeitung dabei waren, dann waren sie wahrscheinlich mit allen Aspekten grösstenteils einverstanden.
Metzler Ruth · BR-F · Bundesrat · Appenzell I.-Rh.
Es ist ganz wichtig, dass wir uns bei all diesen Diskussionen, die wir im Immigrationsbereich führen - sei es jetzt bei dieser Volksinitiative "gegen Asylrechtsmissbrauch", sei es bei Gesetzesänderungen im Asyl- und Ausländerbereich, sei es bei der Diskussion zu den "sans-papiers" -, wirklich immer wieder bewusst werden, dass das eine Thematik, eine Problematik ist, die wir nicht einfach lösen können.
Die Vorstellung der SVP, dass man diese Problematik mit Verschärfungen des Gesetzes lösen kann, ist sicherlich falsch, und zwar in jeglicher Hinsicht. Herr Wicki hat ganz klar dargelegt, dass es immer Flüchtlingsbewegungen geben wird. Es wird immer Migrationsbewegungen geben, und es wird auch in einer Volkswirtschaft wie der unsrigen - ich werde das in der "sans-papiers"-Debatte sicher ebenfalls thematisieren - immer Menschen geben, die ohne Aufenthaltsbewilligung in unserem Land leben. Dessen müssen wir uns bewusst sein. Wir müssen uns auch der Ausgangslage, in der die Volksinitiative erarbeitet worden ist, bewusst sein. Sie ist zu einem Zeitpunkt lanciert worden, in dem sich als Folge der Kosovokrise viele Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene in der Schweiz aufhielten und die Ausgaben im Asylbereich deshalb ausserordentlich hoch waren.
Bei der Beurteilung der Forderungen der Initiative zum heutigen Zeitpunkt hat der Bundesrat die inzwischen veränderte Situation im Asylbereich wie auch die verschiedenen Revisionsvorlagen im Asyl- und Ausländerbereich mit berücksichtigt bzw. eben die darin enthaltenen Ansätze zu Änderungen in den Gesetzen mit beurteilt. Ich möchte nicht noch einmal in allen Details auf die Volksinitiative eingehen. Ich möchte aber ergänzende Bemerkungen zum Votum von Herrn Wicki machen, nämlich zum Bereich der Drittstaatenregelung und zum Arbeitsverbot.
Zur Drittstaatenregelung: Die Drittstaatenregelung, wie sie in der Volksinitiative der SVP vorgesehen ist, ist ganz einseitig auf eine Verkürzung des Asylverfahrens ausgerichtet und berücksichtigt die damit untrennbaren Folgen des Vollzugs von Wegweisungen eben in der Tat nicht. Herr Reimann hat zu Recht darauf hingewiesen, dass der Vollzug heute nicht vollumfänglich befriedigend ist. Das ist richtig. Aber wir dürfen uns mit dieser Volksinitiative nicht noch zusätzlich Schwierigkeiten im Vollzugsbereich bereiten, in dem wir vor allem praktische Probleme haben. Diese Volksinitiative würde uns jedoch zusätzlich Schwierigkeiten machen, denn eine Drittstaatenregelung ist nur wirksam, wenn die Wegweisung vollzogen werden kann. Die Initiative trägt diesem Umstand nicht Rechnung. Gemäss Wortlaut der Initiative soll es schon dann möglich sein, auf ein Gesuch nicht einzutreten, wenn die Asyl suchende Person sagt, sie sei durch einen sicheren Drittstaat in die Schweiz gelangt. Jeder Drittstaat wird aber die Rückübernahme einer solchen Person allein aufgrund einer Aussage oder eines Verdachts zu Recht verweigern. Für eine Rückübernahme in den entsprechenden Nachbarstaat muss die Schweiz immer die Voraussetzungen des Rückübernahmeabkommens erfüllen. Ansonsten verbleiben die Asylsuchenden in der Schweiz - statt mit einem Entscheid, der in einem ordentlichen Asylverfahren erfolgt ist, dann halt mit einem Nichteintretensentscheid. Aber sie bleiben in der Schweiz.
Diesen wichtigen Umstand blendet die Volksinitiative der SVP aus. Deshalb kann sie die erhoffte Wirkung mit ihrer Drittstaatenregelung eben gar nicht erreichen.
Herr Wicki hat die Teilrevision des Asylgesetzes angesprochen: Hier wird eine Drittstaatenregelung vorgeschlagen, die vollzugsorientiert ist. Ein Entscheid auf Nichteintreten bedingt eine Rückübernahmezusicherung eines Drittstaates. Weiter muss die Asylbehörde auch nachweisen, dass der Drittstaat das Non-refoulement-Gebot einhält. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen - Herr Wenger hat es ebenfalls erwähnt -, dass das Ziel des Bundesrates weiterhin der Beitritt zum Dubliner Abkommen ist. Weder die in der Teilrevision des Asylgesetzes vorgeschlagene Drittstaatenregelung noch die Drittstaatenregelung der SVP machen diesen Beitritt überflüssig.
Noch ein letzter Gedanke zur Drittstaatenregelung der SVP: Hier würde ich eigentlich gerne den beiden Ständeräten Reimann und Wenger die Frage stellen, ob sie im umgekehrten Fall bereit wären, Asylsuchende, die sich in Deutschland oder Österreich aufhalten, in die Schweiz zurückzunehmen, nur weil die Asylsuchenden den Behörden in Deutschland oder Österreich sagten, sie wären durch die Schweiz in ihr Land gereist. Wir würden uns zu Recht weigern, solche Personen zurückzunehmen. Entsprechend werden sich auch Deutschland und Österreich gegenüber Asylsuchenden verhalten, die schlicht nur behaupten, sie seien durch ihr Land gereist. Das zeigt schon in sich, dass diese Lösung nicht praktikabel ist.
Nun ein Wort zu den Einschränkungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt: Wenn, wie in der Initiative vorgeschlagen, jene Personengruppen nicht mehr arbeiten dürften, würden dem Bund durch zusätzliche Sozialhilfeleistungen beträchtliche Mehrkosten entstehen. Das ist übrigens auch ein Widerspruch zu einer anderen Forderung der SVP, die Asylausgaben stark zu senken. Denn wenn man noch zusätzlich Arbeitsverbote einführt, welche im Asylbereich Mehrkosten zur Folge haben, ist das völlig unrealistisch. Eine weitere Bemerkung dazu: Herr Wenger hat auch die kantonalen Budgets im Asylbereich angesprochen. Gemäss Bundesverfassung besteht ein Recht auf Existenzsicherung. Wenn der Bund seine Sozialausgaben einfach streicht, müssten demzufolge die Kantone für die Existenzsicherung aufkommen. Aber es kann nicht unsere Politik sein, einfach die Lasten vom Bund auf die Kantone zu verschieben. Deshalb lehnt der Bundesrat die Beschränkungen des Zugangs zum Arbeitsmarkt ganz klar ab.
Aufgrund all dieser Überlegungen, die schon vonseiten des Kommissionssprechers angeführt wurden, und aufgrund der von mir gemachten ergänzenden Bemerkungen beantragt Ihnen der Bundesrat, diese Volksinitiative "gegen Asylrechtsmissbrauch" zur Ablehnung zu empfehlen.
Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
Bundesbeschluss über die Volksinitiative "gegen Asylrechtsmissbrauch"
Arrêté fédéral sur l'initiative populaire "contre les abus dans le droit d'asile"
Detailberatung - Examen de détail
Titel und Ingress, Art. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag Reimann
.... die Initiative anzunehmen.
Art. 2
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition Reimann
.... d'accepter l'initiative.
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Trotz den eben gehörten Einwänden, sei es vom Kommissionssprecher, sei es von Frau Bundesrätin Metzler, wird diese Initiative wesentlich dazu beitragen, die Begehrlichkeit, in der Schweiz Asyl zu suchen, zu senken. Das ist das Ziel unserer Initiative. Deshalb halte ich daran fest, und deshalb beantrage ich Ihnen, sie zur Annahme zu empfehlen.
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Ich habe mich bereits geäussert. Mit Initiativen werden Sie das noch nicht regeln können. Ich bin gespannt auf die Asylgesetzrevision. Dort müssen wir die gewünschten Pflöcke einschlagen.
Metzler Ruth · BR-F · Bundesrat · Appenzell I.-Rh.
Ein letztes Wort dazu: Es ist eine Illusion, zu meinen, dass die Schweiz mit einer einzigen Volksinitiative in diesem Bereich, der in einem eminent internationalen Kontext steht, völlig allein die entsprechenden Regeln gestalten und die entsprechenden Signale aussenden könne. Wir stehen, Herr Reimann, in einem Umfeld Europa, wo die EU immer wieder Anpassungen vornimmt. Wir müssen uns an diesen Anpassungen orientieren, und wir müssen vor allem gemeinsam mit den Staaten der EU nach Lösungen suchen. Hier wollen wir mitwirken, und deshalb ist es das Ziel des Bundesrates, diese internationale Problematik nicht alleine, sondern im internationalen Kontext anzugehen.
Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission .... 37 Stimmen
Für den Antrag Reimann .... 6 Stimmen
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 36 Stimmen
Dagegen .... 6 Stimmen