14.456
Assicurazione contro i terremoti. Istituzione di una base costituzionale
Stahl Jürg · 1VP-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
Antrag der Minderheit
(Badran Jacqueline, Buttet, Chopard-Acklin, Jans, Masshardt, Nussbaumer, Semadeni, Thorens Goumaz)
Der Initiative Folge geben
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Badran Jacqueline, Buttet, Chopard-Acklin, Jans, Masshardt, Nussbaumer, Semadeni, Thorens Goumaz)
Donner suite à l'initiative
Präsident (Stahl Jürg, erster Vizepräsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Consiglio nazionale · Basilea-Campagna · Gruppo socialista
Die Frage einer eidgenössischen Erdbebenversicherung hat uns in diesem Jahr bereits verschiedentlich beschäftigt. Meine parlamentarische Initiative verlangt nun die Schaffung einer Verfassungsgrundlage für eine landesweit obligatorische Erdbebenversicherung, und zwar mit einer einheitlichen Prämie, und das unter Berücksichtigung der Zuständigkeit in den Kantonen und der Marktgegebenheiten. Der Text lehnt sich wortwörtlich an einen Vorschlag des Bundesrates an; ich habe ihn dem Bericht des Bundesrates für eine eidgenössische Erdbebenversicherung entnommen.
Ich werde jetzt erstens kurz die materiellen Grundlagen beleuchten, die für diesen Vorstoss sprechen, und dann zweitens die bisherigen parlamentarischen Vorstösse in der Sache beleuchten.
Was spricht für eine obligatorische eidgenössische Erdbebenversicherung? Das Erdbebenrisiko ist die grösste Naturgefahr in der Schweiz. Erdbeben treten zwar selten auf, sie stellen aber, aufgrund der dichten Besiedlung und der hohen Wertekonzentration, die Naturgefahr mit dem grössten Schadenpotenzial dar. Zugleich sind die Erdbeben die einzige Naturgefahr, deren Schadendeckung nicht gesetzlich geregelt ist.
Wie Sie wissen, ist das Schadenrisiko zwar regional unterschiedlich, aber wir haben in der ganzen Schweiz ein mittleres bis hohes Erdbebenrisiko. Besonders gefährdet sind die Regionen Basel, Wallis, Rheintal, Engadin und Zürich, und jüngst ist die Gefahrenexposition nach oben korrigiert worden. Sie kennen diese Berichte und Analysen. Weil sich das Risiko selten verwirklicht, ist die Sensibilität nicht nur in der Bevölkerung, sondern auch in der Politik ungenügend, und entsprechend ist es auch die Risikovorsorge. Das gilt auch für die Bauvorschriften, die längst nicht in allen Kantonen dem entsprechen, was sein sollte.
Das Erdbebenrisiko ist im Gegensatz zu allen anderen Elementarschäden finanziell wirklich nicht abgedeckt. Wie gross das Schadenrisiko ist, haben Sie dem Bericht der Kommission, der im Übrigen sehr gut ist, entnehmen können. Ein Erdbeben im Schadenausmass des Bebens in der Region Basel im 14. Jahrhundert würde in der Schweiz einen Gesamtschaden von 80 Milliarden Franken auslösen, allein die Gebäudeschäden würden 50 bis 60 Milliarden Franken ausmachen.
Wie ist nun heute die Deckung? 17 der 19 kantonalen Versicherungen haben sich zu einem Pool für die Erdbebenversicherung zusammengeschlossen. Die freiwillige Leistung beträgt maximal 2 Milliarden Franken. Die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich deckt einen Schaden von 1 Milliarde Franken. Die privaten Versicherer, die sich zu einem Pool zusammengeschlossen hatten, haben diesen Pool inzwischen aufgelöst.
Wir arbeiten seit Jahren an einer Lösung. Entsprechend wurde im Parlament eine Motion Fournier (11.3511) zu diesem Thema angenommen, und zwar von Nationalrat und Ständerat. Der Bundesrat hat nun zur Motion Fournier festgehalten, dass es nicht möglich ist, eine landesweite solidarische Erdbebenversicherung gestützt auf die heutige Verfassungsgrundlage einzurichten.
Deswegen komme ich jetzt zum Zweiten: Was hat das Parlament bis jetzt verlangt? Es verlangt ja eine Lösung im Sinne einer einheitlichen Erdbebenversicherung, und dafür gilt es eine Verfassungsgrundlage zu schaffen. Sie kennen den Bericht des Bundesrates. Das ist genau das, was meine parlamentarische Initiative verlangt. Es gibt dazu zwei mögliche Lösungswege, nämlich eine föderale Lösung - die ist inzwischen gescheitert - und eine Bundeslösung, die sich darauf konzentriert, die Verfassungsgrundlage zu schaffen, und bei der man die Umsetzung nachher zusammen mit den Kantonen ausarbeitet. Es geht jetzt darum, diese Verfassungsgrundlage im Grundsatz zu bejahen und nachher in der zweiten Phase zusammen mit den Kantonen die optimale Lösung zu erarbeiten.
Ich bitte Sie deshalb, entsprechen Sie Ihrem bisherigen Begehren, das auch in der Motion Fournier Niederschlag gefunden hat, und unterstützen Sie die parlamentarische Initiative. Sie entspricht einer Notwendigkeit. Das hat auch der Bundesrat in seinem Bericht bestätigt.
Badran Jacqueline · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista
In der Kommission war unbestritten, dass es eine gesamtschweizerische Lösung für die Erdbebenversicherung braucht. Es ist nicht einzusehen, weshalb Naturgefahren wie Sturm, Hagel, Lawinen und Steinschlag unter die flächendeckende Elementarschadenversicherung fallen, Erdbeben aber nicht. Zudem ist der Umgang mit Erdbeben kantonal sehr unterschiedlich geregelt. In nichtversicherten Kantonen müsste im Schadenfall logischerweise der Bund einspringen. Deshalb macht eine nationale Lösung unbestrittenermassen Sinn. Im Übrigen sind versicherungsmathematisch gesehen Versicherungsprämien umso günstiger, je mehr Versicherte es gibt. Darüber herrscht Einigkeit.
Uneinig ist man hingegen über den Weg. Die Mehrheit der Kommission glaubt, eine gemeinsame Versicherung sei über ein Konkordat der Kantone zu lösen. Die Minderheit spricht sich hingegen für die Initiative aus und damit für die Schaffung eines Bundesobligatoriums. Immerhin beträgt das Schadenpotenzial zwischen 50 und 60 Milliarden Franken. Man stelle sich die volkswirtschaftliche Katastrophe, zu der es ohne Versicherung käme, einmal vor. Eine solche ist nicht zu tragen. Die Minderheit hält einen freiwilligen Zusammenschluss für illusorisch, zumal die Positionen der Kantone weit auseinanderliegen und dies auch bisher, obwohl es möglich gewesen wäre, nicht gemacht wurde - obwohl Einigkeit besteht, dass eine gesamthafte Lösung notwendig wäre. Immerhin würde mit der Annahme der parlamentarischen Initiative die Motion Fournier 11.3511 endlich auch umgesetzt.
Deshalb bittet Sie die Minderheit der Kommission um Zustimmung zur Initiative.
Parmelin Guy · Mit-M · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Pour planter le décor, il faut rappeler en préambule que le Parlement avait accepté une motion Fournier 11.3511, "Assurance tremblement de terre obligatoire". Le Conseil fédéral a donc obtempéré, préparé un projet de mise en oeuvre accompagné d'un rapport, et mis le tout en consultation. Les résultats de cette dernière sont plus que mitigés - et c'est un doux euphémisme! Ils ont surtout montré que les cantons étaient très divisés sur l'opportunité d'une telle obligation.
Aussi bien la solution basée sur un concordat intercantonal que celle d'une réglementation fédérale, dont l'application reviendrait aux cantons, n'ont pas trouvé leur faveur. En outre, les réticences fortes de plusieurs milieux, dont les propriétaires immobiliers, tout particulièrement concernés, ont conduit le Conseil fédéral à adopter un rapport proposant au Parlement de classer purement et simplement la motion Fournier.
L'objet dont nous traitons aujourd'hui se base donc sur certaines conclusions du rapport du Conseil fédéral cité préalablement. En résumé, la nécessité de mettre sur pied une assurance contre les risques sismiques n'étant pas remise en question par le Conseil fédéral, il faut donc créer une base constitutionnelle pour pouvoir remplir cet objectif. La majorité de la commission a pris acte des profondes divergences sur le sujet, aussi bien quant à l'approche que sur le fond. Elle est ainsi renforcée dans sa conviction que cette question doit être laissée à l'approbation des cantons. Elle ne voit pas de raison de traiter les tremblements de terre différemment d'autres événements naturels, telles les inondations et les avalanches, dont les risques sont couverts par les assurances immobilières, cantonales ou privées. En outre, la majorité de la commission émet de sérieux doutes quant à l'instauration d'une assurance contre les tremblements de terre obligatoire, étant donné que chaque propriétaire immobilier peut décider lui-même s'il peut ou veut supporter ce risque sans couverture d'assurance.
La majorité et la minorité de la commission se rejoignent sur un point au moins, à savoir la nécessité de disposer d'une base constitutionnelle si on veut légiférer dans ce domaine. Le cas échéant, deux options seraient alors ouvertes. La première option verrait la Confédération gérer elle-même ce type d'assurance obligatoire, ce dont personne ne veut manifestement. Avec la deuxième option, la loi d'application confierait aux cantons l'exécution de l'obligation d'assurance. Comme la procédure de consultation a révélé là-aussi les fortes réticences de certains cantons, il faudrait au moins pouvoir les convaincre de changer d'avis, ce qui est loin d'être acquis.
Au terme d'une discussion approfondie, la commission a jugé préférable d'arrêter l'exercice et vous invite, par 12 voix contre 11, à ne pas donner suite à cette initiative parlementaire.
Schilliger Peter · Mit-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo liberale radicale
Es ist tatsächlich so, dass beide Räte die Motion Fournier 11.3511 angenommen haben. Diese Motion wollte, dass eine obligatorische Erdbebenversicherung mit gesamtschweizerisch einheitlicher Prämie geschaffen wird. Der Bundesrat hat dann in der weiteren Konsultation, vor allem der Kantone, feststellen müssen, dass das auf Bundesrechtsebene nicht machbar ist und eine föderale Lösung in Form eines Konkordates im Moment ausser Reichweite ist, weil zwischen den Kantonen keine Einigkeit über die Notwendigkeit und die Form einer landesweiten Erdbebenversicherung besteht.
Für die Einführung eines Obligatoriums auf Bundesebene fehlt eine entsprechende Bundeskompetenz. Um dennoch eine obligatorische landesweite Erdbebenversicherung einführen zu können, braucht es deshalb eine neue Verfassungsgrundlage, und genau diese möchte die Initiative nun schaffen. Wir haben ja bereits die Initiantin und die Minderheitssprecherin deutscher Sprache gehört, die sehr ausführlich über die Abwägung des Schadenvolumens und über die Inhalte der einzelnen Positionen gesprochen haben.
Die Kommission hat mit 12 zu 11 Stimmen entschieden, dieser Initiative keine Folge zu geben. Der Hauptgrund liegt darin, dass man sich dagegen wehrt, dass einzig das Risiko des Erdbebens auf nationaler Ebene auf Verfassungsstufe angehoben werden soll, denn alle anderen Risiken sind in einem kantonalen Konkordat geregelt. Entsprechend wäre dieses Obligatorium auf Bundesebene eben einzigartig.
In der Kommission wurde auch diskutiert, welches Risiko schlussendlich zu versichern sei: Ist es das Risiko, das der Kanton Zürich heute bereits mit rund 1 Milliarde Franken versichert hat? Ist es das Risiko von 2 Milliarden Franken des Erdbebenfonds, der von 17 Kantonen bereits geschaffen wurde? Oder wäre es das Risiko eines Jahrhundertereignisses, das bei den Gebäuden zu Schäden in der Grössenordnung von 50 oder 60 Milliarden Franken führen könnte? Ich glaube, wenn wir ein solches Ereignis versichern wollten, müssten wir entsprechende Rücklagen schaffen können. Ob dazu dann im ganzen Chaos, das in der Schweiz herrschen würde, die Notwendigkeit bestehen würde, wurde ebenfalls infrage gestellt.
Als Fazit dieser Diskussion und Darstellung kam die Kommission wie gesagt zum Entscheid, dieser Initiative nicht Folge zu geben, dies im Verhältnis von 12 zu 11 Stimmen. Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.
Votazione
Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Die Kommissionsmehrheit beantragt, der Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben.
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 63 Stimmen
Dagegen ... 125 Stimmen
(3 Enthaltungen)