13.449
Haltung und Produktion bei importiertem Fleisch und Fisch deklarieren
Verfahrensbeitrag
Antrag der Mehrheit
Der Initiative Folge geben
Antrag der Minderheit
(Gmür-Schönenberger, Derder, Eymann, Lohr, Riklin Kathy, Wasserfallen)
Der Initiative keine Folge geben
Proposition de la majorité
Donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Gmür-Schönenberger, Derder, Eymann, Lohr, Riklin Kathy, Wasserfallen)
Ne pas donner suite à l'initiative
Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Gmür-Schönenberger Andrea · Mit-F · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion
Die parlamentarische Initiative Rusconi will das Tierschutzgesetz dahingehend ändern, dass eine Deklarationspflicht für alle Produkte aus getöteten Tieren eingeführt wird, die aus dem Ausland importiert, für den menschlichen Konsum bestimmt und nicht gemäss den Standards des schweizerischen Tierschutzgesetzes produziert worden sind. Trotz grossem Verständnis dafür, dass für in- und ausländische Produzenten gleich lange Spiesse gelten sollen, empfiehlt Ihnen die Minderheit der WBK-NR, in Übereinstimmung mit der WBK-SR, der Initiative keine Folge zu geben.
Die Minderheit ist aus folgenden Gründen gegen die vorgesehene Änderung: Immer wieder werden Stimmen laut, gerade auch vonseiten der Landwirtschaft, die sich darüber beklagen, dass diese überreguliert und unzähligen sinnlosen Kontrollen unterworfen sei. Wenn wir nun dieser parlamentarischen Initiative Folge geben, tun wir genau das, was wir im Inland ansonsten harsch kritisieren: Wir setzen einen mächtigen Verwaltungsapparat in Gang, mit Zertifizierungsstellen. Zudem würde jegliche Garantie dafür fehlen, dass im Ausland vom Stall bis zum Schlachthof unsere Schweizer Gesetze eingehalten werden. Wie und wer soll das alles kontrollieren? Wie sollen Schweizer Behörden die Einhaltung der Schweizer Tierschutzgesetzgebung im Ausland überprüfen können? Anstatt für ausländische Produzenten die gleichen Auflagen einzuführen, wäre es klüger und zielführender, im Inland für sinnvolle Entlastungen der einheimischen Produzenten zu sorgen, ohne unsere eigenen Qualitätsstandards infrage zu stellen. Bei einer Einführung von zusätzlichen Kennzeichnungen entstünde ein enormer Aufwand, sowohl für die Wirtschaft als auch für die Vollzugsbehörden. Jede Kennzeichnungspflicht müsste nämlich hinsichtlich des Verhältnismässigkeitsgebotes geprüft werden, namentlich nach dem WTO-Übereinkommen über technische Handelshemmnisse und den vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der EU im Rahmen des Agrarabkommens. Ein zusätzliches Handelshemmnis würde damit geschaffen.
Es geht nicht darum, sich gegen Transparenz oder zusätzliche Informationen zu wehren. Der Konsument weiss aber bereits heute, dass im Ausland produziertes Fleisch häufig nicht den Produktionsstandards unseres einheimischen Fleisches entspricht. Für den Konsumenten gäbe es bei diesem unverhältnismässigen Zusatzaufwand also nicht einmal einen Informationsgewinn.
Meistens spielt überdies nicht die Form der Haltung, sondern nur der Preis eine Rolle für den Kauf oder Nichtkauf eines Produkts. Warum gibt es wohl bereits heute auch für Fleisch einen immensen Einkaufstourismus im grenznahen Ausland? Viel wirksamer sind Nachrichten über skandalöse ausländische Hühnerhaltungen, über Pferde- statt Rindfleisch in Lasagne oder ähnliche Missbräuche. Solche Infos lassen den Verbrauch schlagartig einbrechen und sensibilisieren den Konsumenten gleichzeitig für den Kauf von Fleisch aus qualitativ hochstehender Produktion. Wenn via Medien Licht in die partielle Dunkelheit der ausländischen Produktion gebracht werden kann, so wird der einheimische Fleischabsatz dadurch bedeutend nachhaltiger gefördert als durch neue Auflagen zur Deklaration.
Abgesehen davon ist es auch jetzt nicht so, dass jegliches Fleisch von Hühnern und Kälbern unkontrolliert auf den Schweizer Tellern landet. Artikel 16a des Landwirtschaftsgesetzes und Artikel 21 des Bundesgesetzes über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände ermöglichen die freiwillige Positivdeklaration auch für ausländische Lebensmittel. Diese beiden Artikel erlauben es den Produzenten, ihre Produkte aufzuwerten, indem sie die Konsumentinnen und Konsumenten auf den Etiketten darauf hinweisen, dass die Produktionsmethoden der schweizerischen Gesetzgebung entsprechen. Artikel 18 des Landwirtschaftsgesetzes hingegen sieht zudem bereits heute vor, dass auf importierten Produkten eine allfällige Nichtkonformität mit den Schweizer Vorschriften deklariert werden muss. So müssen also Erzeugnisse, die aus einer Produktion stammen, die in der Schweiz verboten ist, klar als solche beschriftet sein. Es wäre unverhältnismässig und nicht zielführend, weitere Gesetzesanpassungen vorzunehmen.
Das Problem liesse sich überhaupt ganz einfach lösen. Wem nämlich Tierschutz und tiergerechte Produktion unabhängig vom Preis wirklich echte und ehrliche Anliegen sind, der isst nur Schweizer Fleisch.
Sagen Sie Nein zu noch mehr Bürokratie und zu einem unkontrollierbaren Amtsschimmel, und geben Sie der parlamentarischen Initiative keine Folge!
Munz Martina · Mit-F · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion
Die parlamentarische Initiative Rusconi verlangt eine Deklaration von importiertem Fleisch und Fisch, sofern die entsprechenden Produkte nicht nach den in der Schweiz geltenden Richtlinien produziert wurden. Die Kommission bittet Sie mit 16 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Initiative Folge zu geben.
Was will die Initiative? Es geht um Transparenz und Fairness bei Fleischerzeugnissen. Es geht ausdrücklich um eine Deklaration und nicht um ein Verbot. Die Konsumentinnen und Konsumenten haben ein Anrecht auf Information. Transparenz ist wichtig. Importiertes Fleisch soll deklariert werden mit dem Hinweis "Nicht nach Schweizer Richtlinien produziert". Die Konsumentinnen und Konsumenten wünschen gesundes Fleisch, nicht Fleisch von Tieren aus tierquälerischer Haltung und nicht Fleisch von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Organismen gefüttert wurden. Die Bevölkerung will wissen, was sie einkauft und was auf dem Teller landet. Sie hat sehr bewusst strengen Tierschutzvorschriften in der Schweiz zugestimmt.
Es geht hier aber auch um Fairness gegenüber der Schweizer Landwirtschaft. Die Betriebe müssen mit den hohen Anforderungen bezüglich Tierschutz zurechtkommen. Die Schweizer Landwirtschaft verzichtet damit teilweise auf günstigere Produktionsmethoden. Unsere Auflagen verteuern die Produktion in der Schweiz. Für importiertes Fleisch gelten diese Anforderungen nicht. Es ist deshalb nur fair gegenüber unseren Landwirten und Landwirtinnen, wenn Produkte aus dem Ausland deklariert werden müssen, sofern sie nicht nach Schweizer Richtlinien produziert wurden. Erst mit dieser Deklaration wird das Schweizer Fleisch mit dem ausländischen Schnäppchen-Fleisch vergleichbar und erhält eine faire Chance bei den Konsumentinnen und Konsumenten.
Die Minderheit der Kommission bemängelte vor allem, dass der Aufwand für die Deklaration gross sei und die Kontrollen aufwendig seien. Sie befürchtet eine Zunahme der Bürokratie. Diese Argumentation wurde vor allem aus Sicht der Landwirtschaft nicht verstanden. Der tatsächlich grosse Aufwand liegt heute bei den Bauern, die sich an strengere Schweizer Auflagen halten müssen. Von den Importeuren würde neu lediglich verlangt, dass auf der Etikette steht: "Nicht nach Schweizer Richtlinien produziert". Dazu braucht es keine aufwendigen Kontrollen. Wir setzen also keine Bürokratie in Gang. Importeure, die diesen Aufdruck vermeiden wollen, müssen selber einen entsprechenden Nachweis erbringen. Unserer Landwirtschaft werden hohe Auflagen gemacht. Die Importeure sollen deshalb auch in die Pflicht genommen werden können.
Die parlamentarische Initiative wurde am 19. September 2013 eingereicht. Die WBK-NR hat im August 2014 mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Initiative Folge gegeben. Gleichzeitig hat sie mit einem Postulat (14.3669) einen Bericht in Auftrag gegeben, der die Positivdeklaration für ausländische Lebensmittel prüfen soll. Die ständerätliche Schwesterkommission hat im Januar vor einem Jahr mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Initiative keine Folge gegeben. In der Diskussion wurde auf den erwarteten Bericht zur Positivdeklaration verwiesen.
Nachdem der Bericht zum Postulat im letzten Dezember vorlag, hat die WBK-NR die Beratung wieder aufgenommen. Der Bericht kommt klar zum Schluss, dass für Positivdeklarationen für ausländische Lebensmittel keine Gesetzesanpassungen nötig sind. Die Positivdeklaration stand schon immer zur Verfügung, sie löst aber das Problem nicht. Deshalb blieb die Kommission bei ihrer ursprünglichen Haltung und hat der Initiative mehrheitlich Folge gegeben.
Die Kommission bittet Sie mit 16 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Initiative Folge zu geben und damit mehr Transparenz für die Konsumentinnen und Konsumenten zu schaffen und mehr Fairness gegenüber der Landwirtschaft zu zeigen.
Gmür-Schönenberger Andrea · Mit-F · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion
Sie haben gesagt, jeder ausländische Produzent müsse den Nachweis selber erbringen, dass er nach der Schweizer Gesetzgebung produziert hat. Wer kontrolliert diesen Nachweis?
Munz Martina · Mit-F · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion
Das muss er nur, wenn er eine Deklaration macht, dass er nach Schweizer Richtlinien produziert. Grundsätzlich haben Sie heute eine Deklaration nach Ländern, zum Beispiel "Fleisch aus Uruguay". Zusätzlich würde ein Aufdruck "Nicht nach Schweizer Richtlinien produziert" erfolgen. Wenn der Produzent diesen Aufdruck nicht will, muss er nachweisen, dass er gemäss der Schweizer Tierschutzverordnung produziert, so, wie dies auch unsere Bauern tun müssen.
Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Mich interessieren die Preiswirkungen: Sind Sie bereit, in der Umsetzungsgesetzgebung dafür zu sorgen, dass allfällige Gesetzesänderungen aufgrund dieser parlamentarischen Initiative in der Schweiz nicht zu Preiserhöhungen führen?
Munz Martina · Mit-F · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion
Ich kann Ihnen sagen, dass die Druckerschwärze auf der Etikette nicht viel kostet. Wenn, wie vorhin erwähnt, nebst dem Aufdruck "Fleisch aus Polen" zusätzlich der Aufdruck "Nicht nach Schweizer Richtlinien produziert" angebracht wird, ist das ein minimaler Kostenpunkt für Druckerschwärze.
Page Pierre-André · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
C'est par 16 voix contre 5 et 2 abstentions que la Commission de la science, de l'éducation et de la culture, au nom de laquelle j'ai l'honneur de rapporter, vous propose de donner suite à l'initiative parlementaire déposée par notre ancien collègue Pierre Rusconi.
La majorité de la commission accepte d'introduire dans la loi fédérale sur la protection des animaux une déclaration obligatoire pour tous les produits d'animaux tués, qui sont importés en Suisse et destinés à la consommation humaine.
Une minorité de la commission estime, d'une part, que la législation actuelle est suffisante et, d'autre part, qu'il serait trop difficile de contrôler le respect d'une telle obligation. Elle partage ainsi notamment l'avis du Conseil fédéral pour qui il est, aujourd'hui déjà, possible d'utiliser des labels existants. Mais, de son côté, la majorité de la commission est de l'avis que l'initiative parlementaire Rusconi mérite une mise en oeuvre par respect pour les consommateurs et les producteurs suisses.
Je m'explique. Le consommateur a le droit d'être renseigné sur les conditions dans lesquelles l'animal dont il va consommer le produit a vécu, a été transporté, a été abattu. C'est une question de transparence. D'ailleurs aujourd'hui, dans le commerce, plusieurs entreprises ont déjà pris l'initiative de déclarer le mode de production des produits, mais il s'agit malheureusement d'une minorité. Puis, il y a le producteur, le producteur suisse. Nos agriculteurs doivent, eux, respecter toutes ces règles d'identification et bien d'autres encore. Pourquoi eux et pas les autres? Il est nécessaire de traiter équitablement tous les producteurs. Il est impératif d'assurer un étiquetage honnête avant de devoir réagir aux prochains scandales de tromperie sur la marchandise. Nous en avons connus il n'y a pas si longtemps. Produits suisses ou produits importés, les deux catégories doivent être traitées de la même manière. C'est donc une question d'équité pour les producteurs et pour les consommateurs.
Ne pas donner suite l'initiative donne à penser que, dans ce domaine, tout va pour le mieux. Mais la réalité est bien différente. Je vous rappelle que nous importons pour environ 2 milliards de francs de francs de viande, de poisson et de produits laitiers. La solution préconisée d'introduire une déclaration négative pour les produits importés ne respectant pas les normes suisses permettrait de récompenser nos producteurs locaux pour leurs efforts considérables.
Il faut savoir que la Chine, les Etats-Unis et l'Amérique du Sud n'ont pas de prescriptions minimales en matière de protection animale. Peut-on, d'une main, soutenir l'agriculture suisse, exiger des moyens de protection onéreux et, de l'autre, laisser entrer des produits sans aucun contrôle et détruire le marché suisse que le Parlement, par ses décisions, soutient depuis de nombreuses années? Et ne venez pas nous dire que des obstacles comme les règles de l'OMC ou la question de la traçabilité de la production de viande et de poisson sont insurmontables!
Les modifications de loi et le contenu de la déclaration sont des questions qu'il s'agira d'examiner dans un deuxième temps. Pour l'heure, le principe doit être accepté, et le Parlement doit suivre l'avis de la majorité de la commission, qui est positif et qui d'ailleurs avait déjà été exprimé le 28 août 2014. La commission proposait alors, par 17 voix contre 6 et 2 abstentions, de donner suite à l'initiative Rusconi. Pour la traçabilité, restons donc fidèles à nos deux avis.
Au nom de la majorité de la commission, je vous demande dès lors de donner suite à l'initiative parlementaire Rusconi, cela dans l'intérêt des consommateurs, des producteurs et des finances de notre pays: cela incitera à consommer régional. En toute cohérence, l'initiative devrait faire l'unanimité. Il est toujours fort utile de savoir ce que l'on mange.
Abstimmung
Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Die Kommissionsmehrheit beantragt, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Eine Minderheit beantragt, der Initiative keine Folge zu geben.
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 87 Stimmen
Dagegen ... 99 Stimmen
(3 Enthaltungen)