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Ausländische Polizeieinsätze. Spielt das Fedpol mit der Souveränität unseres Landes?

37273 · Amtliches Bulletin

Del 2 giu 2016

https://lexipedia.io/it/docs/ch/ab-bo-bu/37273/de/auslandische-polizeieinsatze-spielt-das-fedpol-mit-der-souveranitat-unseres-landes

Consultato il 11 set 2026

  1. Documenti
  2. Confederazione
  3. Bollettino ufficiale
Fonte

Oggetto parlamentare: Interventi di polizie straniere. Fedpol mette in gioco la sovranità del nostro Paese? (16.3141)

16.3141

Ausländische Polizeieinsätze. Spielt das Fedpol mit der Souveränität unseres Landes?

Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

Le président (Comte Raphaël, président): L'auteur de l'interpellation s'est déclaré non satisfait de la réponse écrite du Conseil fédéral et demande l'ouverture de la discussion. - Ainsi décidé.

Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion

Wir sind ein wenig erschöpft von der Debatte zur Freizügigkeit betreffend Kroatien. Mein Thema beschlägt aber eigentlich auch eine Freizügigkeit, und zwar geht mir die Freizügigkeit bei der Interpretation der Amts- und Rechtshilfe zwischen der Schweiz und Italien zu weit.

Sie wissen, dass im März 2016 verschiedene Mafiamitglieder in der Schweiz an mehreren Stellen verhaftet wurden, darunter auch in Saas-Grund. Grundsätzlich sind wir ja alle froh, wenn Mafiamitglieder in der Schweiz verhaftet und nach Italien zurückgeschafft werden können. Aber das Wie spielt dann doch noch eine Rolle. Wenn man nämlich bei einer Polizeiaktion die Polizeikräfte des Bundes und des Kantons der Lächerlichkeit preisgibt, wie in Saas-Grund, hat das wohl keine abschreckende Wirkung für die Zukunft, sondern zeigt eigentlich einzig die Unfähigkeit eines Landes, seine polizeiliche Hoheit wahrzunehmen und internationale Verträge über die Amts- und Rechtshilfe zu vollstrecken. Die Souveränität eines Staates ist nun einmal direkt verknüpft mit der Ausübung der polizeilichen Gewalt in diesem Land.

Vielleicht haben nicht alle Ständeräte das von der Polizia di Stato ins Internet gestellte Video gesehen. Ich erlaube mir folgende Feststellung: Sie sehen dort die Verhaftung eines Mannes durch drei Beamte der Polizia di Stato in Uniform in seiner Wohnung in Saas-Grund, die Abführung des Mannes über das Treppenhaus und die Verfrachtung in einen Kastenwagen. Spalier stehen dabei in der Wohnung und im Treppenhaus zivile Beamte, mutmasslich des Fedpol, und auf der Strasse zwei Kantonspolizisten des Kantons Wallis.

Nach meinen Informationen waren bei dieser Aktion alleine in Saas-Grund acht Mitglieder der Polizia di Stato Italiens involviert, welche in Anwesenheit des leitenden Fedpol-Beamten dieses Video aufgenommen haben und den Italiener vor den Augen der Schweizer Beamten verhaftet und abgeführt haben.

Es gibt Artikel 271 des Strafgesetzbuches, wonach sich strafbar macht, wer auf schweizerischem Gebiet ohne Bewilligung für einen fremden Staat Handlungen vornimmt, die einer Behörde oder einem Beamten zukommen. Dabei spielt es absolut keine Rolle, ob das Video nun die effektive Verhaftung des Täters aufzeigt oder eine nachgespielte Verhaftung des Täters ist. Das EJPD hat nämlich selbst bestätigt, dass es in diesem Fall keine Bewilligung zur selbstständigen Vornahme irgendeiner Rechtshandlung durch die ausländische Behörde erteilt habe.

Die Vorfälle in Saas-Grund waren Straftaten ausländischer Polizeibeamter auf dem Gebiet der Schweiz. Falls Sie das Gleiche in Italien versuchen wollen, Frau Bundesrätin, dann können Sie anschliessend Ihre Beamten über diplomatische Kanäle aus den italienischen Gefängnissen zurückholen. Und was macht die Schweiz? Sie schaut brav zu, und sobald das Ganze über die Medien ans Licht kommt, versucht man, sich billig herauszureden. Dabei hätte ein Blick des leitenden Fedpol-Beamten in den Bericht des Bundesamtes für Justiz vom 14. März 2011 zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden genügt. Dort hat nämlich das Bundesamt für Justiz im Zuge von Problemen bei Rechtshilfeverfahren und aufgrund verschiedener Interventionen dieses Parlamentes die Richtlinien für den Einsatz ausländischer Beamter in der Schweiz festgehalten.

Erlauben Sie mir ein klares Wort: Schicken Sie den betreffenden Einsatzleiter des Fedpol in einen Ausbildungskurs, oder versetzen Sie ihn in eine andere Abteilung. Weder die Kantonspolizei Wallis noch die beteiligten Bundespolizisten lassen sich gerne der Lächerlichkeit preisgeben.

Das Fedpol seinerseits sollte aufgrund der Erfahrung mit der italienischen Justiz im Kanton Luzern, im Kanton Thurgau und jetzt im Kanton Wallis Folgendes machen:

1. die Zahl der ausländischen Beamten strikte auf drei begrenzen, so, wie das üblich ist;

2. ihnen einen blossen Beobachterstatus zuweisen;

3. diesen Beobachterstatus durch zuständige Begleiter sicherstellen und

4. bei Überschreiten des Beobachterstatus die entsprechenden Beamten verhaften und des Landes verweisen.

Ich weiss, die Schweiz ist grosszügig. Wir machen keine Retorsionsmassnahmen, wir bauen den Gotthard für Europa und erlauben Europa näherzurücken. Aber wir sind auch keine Bananenrepublik. Wir müssen wirklich darauf schauen, dass wir unsere Beamten, das sind Kantonspolizisten und Fedpol-Polizisten, nicht vor den italienischen Beamten der Lächerlichkeit preisgeben. Und hier hat der zuständige Einsatzleiter vollständig versagt. In diesem Sinne ist die Stellungnahme des Bundesrates auch völlig falsch und desinformierend.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Am 8. März dieses Jahres hat auf Ersuchen der italienischen Behörden eine Polizeiaktion in der Schweiz stattgefunden, das ist richtig. Italienische Beamte waren als Beobachter anwesend. Eine der drei Forderungen, Herr Ständerat Rieder, die Sie gestellt haben, war also schon erfüllt: Sie waren ausschliesslich als Beobachter anwesend. Sie haben Filmaufnahmen gemacht und haben diese nachher ins Internet gestellt. Diese Filmaufnahmen erwecken jetzt den Eindruck, dass die italienische Polizei auf Schweizer Boden Verhaftungen vorgenommen habe. Ich sage es noch einmal in aller Deutlichkeit: Das war nicht der Fall, dafür waren sie auch nicht hier, sondern ausschliesslich als Beobachter.

Die ins Internet gestellte Szene stellt auch nicht die Verhaftung dar. Sie haben gesagt, das sei völlig egal, aber ich glaube, es ist doch wichtig, dass man das einmal gesagt hat: Die Verhaftung ist schon vorher erfolgt, und zwar durch die Walliser Kantonspolizei. Die Verhaftung war schon vorbei, als sie diese Videoaufnahmen gemacht haben.

Die italienischen Polizisten wollten für ihre Polizeiakten ein Foto machen; darauf bezog sich damals ihre Anfrage. Der Beschuldigte war damit einverstanden. Deshalb hat man den italienischen Polizisten erlaubt, für ihre Polizeiakten ein Foto zu machen. Was dann aber gemacht wurde, ist nicht ein Foto, sondern ein Film. Dieser wurde auch noch ohne Bewilligung durch die Schweizer Behörden ins Internet gestellt. Jetzt erweckt der Film eben auch noch den falschen Eindruck, die italienischen Polizisten hätten eine aktive Rolle gespielt. Dem ist, wie gesagt, nicht so.

Da das Filmmaterial ohne Kenntnis des Bundesamtes für Polizei erstellt wurde, konnte es das Fedpol auch nicht sicherstellen, weil die Leute schon wieder weg waren. Man hat auch gar nicht gesehen oder gemerkt, dass sie, anstatt ein Foto zu machen, einen Film oder ein Video gedreht haben. Was ich Ihnen aber sagen kann: Das wollen auch wir nicht.

Das Fedpol hat auch bereits die entsprechenden Lehren daraus gezogen. Das Fedpol hat erstens die italienischen Behörden kontaktiert und ihnen gesagt, dass wir das nicht akzeptieren. Ob man jetzt im Nachhinein die italienischen Polizisten für diesen Film festnehmen soll - ich bin nicht sicher, ob Sie das als verhältnismässig anschauen. Aber wir haben ganz klar deponiert, dass das für uns nicht geht, dass wir das nicht akzeptieren. Zweitens ist für uns klar, dass wir die Lehren daraus ziehen. Das Fedpol wird für ausländische Beobachter - noch einmal: Beobachter! - striktere Vorgaben in Bezug auf das Verhalten am Einsatzort machen, z. B. auch in Bezug auf die Handynutzung während eines Einsatzes. Diese Lehren hat das Fedpol gezogen. Sollten wieder einmal solche Beobachter zugelassen werden, werden diese Vorgaben vorgängig ganz klar abgemacht. Schliesslich hat das Fedpol zusammen mit der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten die Lehren gezogen, indem man gesagt hat, man wolle in Zukunft auch eine entsprechende Sensibilisierung der Polizei, damit diese weiss, wie sie ihre Vorgaben in der konkreten Situation, in der sie aufmerksam sein muss, aktiv durchsetzen kann und worauf sie achten muss.

Wir haben sehr wohl unsere Lehren aus dem Vorkommnis gezogen. Ich finde das, was passiert ist, absolut inakzeptabel. Zu jenem Zeitpunkt war eben nicht ersichtlich, dass statt eines Fotos ein Video erstellt wurde; das sieht man ja nicht, wenn jemand ein Handy angeschaltet hat. Es wäre aber wohl nicht verhältnismässig, wenn wir da nachträglich gegen italienische Polizeibeamte eine Strafverfolgung aufnehmen und sie deswegen dann noch in Schweizer Gefängnisse bringen würden. Das wäre nicht verhältnismässig. Die Folgerungen aber aus dem Vorkommnis sind gezogen worden.