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CO. Proroga di contratti normali di lavoro che prescrivono salari minimi

37425 · Bollettino ufficiale

Del 13 giu 2016

https://lexipedia.io/it/docs/ch/ab-bo-bu/37425/it/co-proroga-di-contratti-normali-di-lavoro-che-prescrivono-salari-minimi

Consultato il 13 set 2026

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Oggetto parlamentare: CO. Proroga di contratti normali di lavoro che prescrivono salari minimi (16.029)

16.029

CO. Proroga di contratti normali di lavoro che prescrivono salari minimi

Intervento procedurale

Antrag der Kommission

Nichteintreten

Proposition de la commission

Ne pas entrer en matière

de Buman Dominique · 2VP-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo PPD

La Commission de l'économie et des redevances de notre conseil vous propose, par 24 voix contre 0 et 1 abstention, de ne pas entrer en matière sur cet objet. Ce sont des motifs différents qui ont mené à cette quasi-unanimité et cette situation se reflète dans le choix des deux rapporteurs qui, bien qu'expliquant le préavis de la commission avec objectivité, représentent à leur manière aussi cette dualité des opinions au sein de la commission.

Le projet que nous avons à traiter est à mettre en relation avec une autre thématique déjà traitée par notre conseil, à savoir l'objet 15.054, "Loi sur les travailleurs détachés. Modification". Au cours des débats à son sujet le 1er mars 2016, lors de la session de printemps, notre conseil a accepté par 103 voix contre 77 et 11 abstentions une proposition Romano qui prévoit de faciliter la prorogation d'un contrat-type de travail prévoyant des salaires minimaux dans deux cas, avec deux conditions différentes et non cumulatives, soit en cas d'infractions répétées contre les prescriptions en matière de salaire minimal, soit en cas de présence d'indices laissant penser qu'à l'échéance du contrat-type les abus vont reprendre.

L'adoption de la proposition Romano, se traduisant par l'inscription d'un article 360a alinéa 3 du Code des obligations dans la loi sur les travailleurs détachés, a été acquise à la demande de plusieurs cantons frontaliers - je pense notamment aux cantons de Genève et du Tessin - où l'ambiance caractérisant le marché du travail et la sous-enchère salariale ne cessent d'inquiéter les responsables politiques et économiques. Or, trois jours après nos délibérations, c'est-à-dire le 4 mars 2016, le Conseil fédéral approuvait le projet de loi qui nous est soumis aujourd'hui et qui est à mettre en relation non seulement avec le marché du travail, mais surtout avec la mise en oeuvre de l'article 121a de la Constitution relatif à la gestion de l'immigration.

Le message du Conseil fédéral du 4 mars 2016 porte également sur des mesures supplémentaires pour lutter contre les abus dans le marché du travail. La différence entre le message du 4 mars et le texte déjà approuvé le 1er mars par notre conseil réside dans le caractère cumulatif des deux conditions permettant d'intervenir, lequel rend l'objectif quasiment impossible à atteindre. En effet, selon le projet du Conseil fédéral, il serait paradoxalement plus facile d'édicter un contrat-type de travail nouveau que d'en prolonger un existant.

C'est la raison pour laquelle celles et ceux qui sont favorables à certaines mesures d'atténuation des tensions existantes sur le marché du travail ont exprimé leurs préoccupations et leurs soucis, lesquels ont pu être soulagés suite à l'acceptation de la proposition Romano lors de l'examen de la loi sur les travailleurs détachés au mois de mars dernier. Ce camp propose par conséquent de ne pas entrer en matière sur le présent projet du Conseil fédéral, le trouvant en quelque sorte superflu. Et puis, il y a ceux - c'est l'autre partie des personnes opposées à l'entrée en matière - qui sont très sceptiques vis-à-vis de toute mesure d'accompagnement, en particulier des nouvelles mesures, leur préférant de loin une application stricte des mesures en vigueur.

En outre, nombreux sont celles et ceux qui estiment exagérée la possibilité pour l'Etat d'intervenir dans des contrats-types de travail qui s'appliquent dans des cantons, estimant que ceux-ci doivent être gérés majoritairement par le marché du travail, par l'économie privée, contrairement aux conventions collectives de travail ou à l'extension de leur caractère obligatoire, donc à toute situation où le rôle de l'Etat est plus important et généralement admis.

Ces réticences avaient d'ailleurs été exprimées lors de la consultation qui avait été lancée par le Conseil fédéral sur le projet de loi que nous traitons aujourd'hui, si bien que le gouvernement s'était finalement résolu à ne faire que cette proposition, sur laquelle nous devrons délibérer en cas d'entrée en matière.

En cas de non-entrée en matière sur le projet de loi de la part de notre conseil, le Conseil des Etats pourra, lui, entrer en matière, puisqu'il avait suspendu le traitement de ce projet - qui avait été en quelque sorte "mis au frigo". Il devra également se prononcer sur la loi sur les travailleurs détachés, dont le traitement est actuellement aussi suspendu, puisque le Conseil des Etats souhaitait que nous traitions du projet 16.029 avant même de savoir si les deux conseils allaient accepter la proposition Romano, adoptée par le Conseil national, mais pas encore traitée par le Conseil des Etats.

La procédure suivra en tout état de cause son cours selon la loi sur le Parlement. Mais, aujourd'hui, pour des raisons certes totalement différentes, la commission vous propose à la quasi-unanimité, par 24 voix contre 0 et 1 abstention, de ne pas entrer en matière.

Flückiger-Bäni Sylvia · Mit-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Ihre WAK-NR hat dieses Geschäft anlässlich der Sitzung vom 19. April 2016 beraten. Nach einem umfangreichen Hearing mit den Vertretern der Kantone und den Sozialpartnern hat die Kommission mit 24 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung Nichteintreten auf die Vorlage beschlossen. Dieses Resultat kam aber aufgrund unterschiedlicher Betrachtungsweisen zustande. Wir Kommissionssprecher haben den Auftrag erhalten, diese Unterschiede klar aufzuzeigen.

Worum geht es? Der Bundesrat hat am 24. März 2016 im Zusammenhang mit der Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung zusätzliche Massnahmen zur Bekämpfung von Missbräuchen auf dem Arbeitsmarkt beschlossen. Am gleichen Tag verabschiedete er die Botschaft zur Änderung des Obligationenrechts betreffend die Verlängerung von Normalarbeitsverträgen mit Mindestlöhnen. Im Rahmen der Änderung des Entsendegesetzes, Geschäftsnummer 15.054, hat der Nationalrat am 1. März 2016 einem Einzelantrag Romano mit 103 zu 77 Stimmen bei 11 Enthaltungen zugestimmt. Damit ist die Substanz von Artikel 360a Absatz 3 im Nationalrat bereits im Trockenen. Inhaltlich weist er nun Parallelen zum Vorschlag des Bundesrates auf. Am 12. April 2016 schliesslich hat die WAK-SR die Änderung des Entsendegesetzes beraten und mit 11 zu 2 Stimmen Eintreten beschlossen. Sie entschied, die weitere Beratung zu sistieren, bis der Nationalrat das vorliegende Geschäft 16.029 behandelt hat.

Sie sehen, die Ausgangslage ist nicht ganz einfach: Der Bundesrat unterbreitet uns eine Anpassung des Obligationenrechts, die der Nationalrat im Rahmen des Entsendegesetzes in ähnlicher Form bereits gutgeheissen hat.

Der Rechtsdienst des Parlamentes hat bestätigt, dass der Bundesrat jederzeit berechtigt ist, der Bundesversammlung einen Erlassentwurf zu unterbreiten, also in einem laufenden Verfahren gleichsam eine überholende Vorlage zu unterbreiten.

Man kann zu den Beratungen in der Kommission sagen, dass sich die Arbeitnehmerseite für die Bestimmung von Artikel 360a Absatz 3 OR ausgesprochen hat, um zu verhindern, dass Normalarbeitsverträge Opfer ihres eigenen Erfolges werden. Bei Hinweisen auf Missbräuche sollten sie aus ihrer Sicht befristet verlängert werden können. Der Vertreter der Gewerkschaft brachte unter anderem ein, dass das Instrument des Normalarbeitsvertrages geschaffen wurde, weil es in unserem Land verglichen mit nordischen Ländern relativ wenige Gesamtarbeitsverträge gibt. Dieses Instrument erlaubt auch in Branchen ohne Gesamtarbeitsverträge die Einführung von Mindestlöhnen.

Die Arbeitgeberorganisationen dagegen lehnen eine Anpassung dieses Artikels grossmehrheitlich ab; zu vieles ist ihres Erachtens interpretationsbedürftig, und staatliche Mindestlöhne sollen keinen präventiven Charakter bekommen. Nach den umfangreichen Hearings wurden in der Kommission zwei Nichteintretensanträge gestellt, eben aus unterschiedlichen Überlegungen. Die eine Seite - dazu gehören die Linken und die Arbeitnehmervertretung, kann man auch sagen - ist materiell für eine befristete Verlängerung von Normalarbeitsverträgen mit Mindestlöhnen. Sie machte einerseits prozedurale Vorbehalte geltend, nämlich dass unser Rat dieses Thema im Rahmen der Beratungen zur Änderung des Entsendegesetzes 15.054 während der Frühjahrssession bereits diskutiert und in der Gesamtabstimmung beschlossen hat. Es erscheine jetzt fragwürdig, das Thema nochmals aufzurollen. Weitere Vertreter wollten nicht von einer Verschärfung der flankierenden Massnahmen sprechen, sondern wiesen auf das Auslaufen der gültigen Normalarbeitsverträge in sechs Monaten in den Kantonen Tessin, Genf und Jura hin; sie bräuchten eine bundesrechtliche Basis, damit sie das tun könnten. Das Anliegen der linken Seite ist es denn auch, dass Arbeitgeber nicht durch billigste Konkurrenz aus dem Ausland unter Druck geraten. Deshalb hätten ja auch die Arbeitgeber und die Verbände dieser Kantone der Vorlage zugestimmt, und es sollten daher keine juristischen Erschwernisse geschaffen werden.

Auch die Arbeitgebervertretung oder die rechte Seite wollte nicht auf dieses Geschäft eintreten. Einerseits wurde auch auf die bereits erfolgte Abstimmung zum Entsendegesetz verwiesen. Die darin vorgesehene Änderung wurde ihrerseits abgelehnt. In der Vorlage zur Änderung des Entsendegesetzes sei dieser OR-Artikel bereits integriert. Man sah keinen Grund, wieso die vorliegende Vorlage jetzt separat behandelt werden soll. Ebenso wurde argumentiert, man wolle verhindern, dass durch die Hintertür doch noch staatlich verordnete Mindestlöhne eingeführt werden, die bekanntlich vom Souverän deutlich abgelehnt wurden. Es wurde auch daran erinnert, dass staatliche Mindestlöhne auf Schweizer Niveau die Zuwanderung enorm verstärken würden. Die flankierenden Massnahmen wurden bereits viermal verschärft; das ist mit viel Aufwand verbunden, die Wirkung aber ist kaum spürbar. Die Unternehmen müssen in dieser heiklen Phase für die Wirtschaft, in der wir uns immer noch befinden, gestärkt werden. Einzelfälle gibt es leider immer wieder, alles kann man nie vermeiden; dagegen ist im Rahmen des Vollzuges jedoch klar vorzugehen. So weit die Begründung der rechten Seite.

Aus den dargelegten, teilweise ganz unterschiedlichen Gründen beantrage ich Ihnen namens der Kommission, auf diese Vorlage nicht einzutreten.

Schneeberger Daniela · Mit-F · Consiglio nazionale · Basilea-Campagna · Gruppo liberale radicale

Die FDP-Liberale Fraktion lehnt die Verlängerung von Normalarbeitsverträgen mit Mindestlöhnen ab. Sie tut dies einerseits aus inhaltlichen und andererseits aus formellen Gründen.

Aus inhaltlicher Sicht lehnt die FDP-Liberale Fraktion das Anliegen ab, wie wir dies bereits im Rahmen der Änderung des Entsendegesetzes in der Frühjahrssession 2016 getan haben. Die Mehrheit der Arbeitsgruppe des Seco unterstrich 2015, dass die bestehenden rechtlichen Grundlagen den tripartiten Kommissionen bereits heute die Möglichkeit einräumen, einen Normalarbeitsvertrag unter strengen Voraussetzungen zu verlängern. Ein Normalarbeitsvertrag darf nicht unbeschränkt verlängert werden, wenn es dazu keinen Anlass gibt. Ein Normalarbeitsvertrag stellt einen starken Eingriff in den Arbeitsmarkt dar. Die Mehrheit der Arbeitsgruppe sah folglich keinen Handlungsbedarf. Wir wollen nicht das Risiko eingehen, dass präventiv in den Arbeitsmarkt eingegriffen wird.

Die flankierenden Massnahmen funktionieren gemäss verschiedenen Berichten gut. Die Berichte zeigen lediglich Handlungsbedarf beim Vollzug. Daher unterstützt die FDP auch die im Entsendegesetz vorgeschlagene Erhöhung der Bussen und andere aufgezeigte Verbesserungsmöglichkeiten beim Vollzug der bestehenden flankierenden Massnahmen. Wir unterstützen aber keine weitere Ausweitung der flankierenden Massnahmen, die darüber hinausgeht.

Wir unterstützten das Nichteintreten auch aus formellen Gründen, da das eben erwähnte Entsendegesetz mit einer Klausel zur vereinfachten Verlängerung von Normalarbeitsverträgen bereits im Ständerat hängig ist. Wir erachten es deshalb als unnötig, parallel dazu dieses Geschäft zu behandeln. Wir hoffen, dass der Ständerat diese Meinung der FDP teilt und die Klausel im Entsendegesetz wieder streicht. Falls der entsprechende Streichungsantrag keine Mehrheit finden sollte, würden wir inhaltlich die vorliegende, weniger weit gehende Fassung des Bundesrates gegenüber der Klausel im Entsendegesetz bevorzugen. Wir hoffen, dass der Ständerat in diesem Sinne Einfluss nimmt.

Carobbio Guscetti Marina · Mit-F · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo socialista

Che i contratti normali di lavoro siano uno strumento utilizzato da quei cantoni, soprattutto di frontiera, in cui la pressione sui salari si fa maggiormente sentire è un'evidenza. Lo mostrano i 15 contratti normali di lavoro del canton Ticino e i 5 contratti di Ginevra. Nel canton Ticino, ad esempio, è stato necessario introdurre un contratto normale di lavoro con salari minimi per arrivare a 3300 franchi di salario minimo nel settore degli impiegati di commercio, che altrimenti avrebbero ricevuto molto meno e a condizioni ancora più difficili.

I contratti normali di lavoro con salari minimi rappresentano una risposta che certamente non è sufficiente e non deve rimanere l'unica. Ma è almeno una prima risposta ai gravi problemi nel mondo del lavoro, ai bassi salari, al dumping e alla precarietà. Si tratta di problemi, ai quali si risponde efficacemente estendendo o facilitando l'introduzione dei contratti collettivi di lavoro con salari minimi vincolanti, con controlli anche sul lavoro sempre più precario ed interinale. Ma i contratti normali di lavoro sono, come dicevo, uno strumento che va sostenuto e che comunque serve. È quindi giusto prevedere la possibilità di facilitare il prolungamento di questi contratti che vengono emanati a condizioni comunque restrittive, oggi solo dopo attento esame delle commissioni tripartite e dopo ripetuto abuso.

Con il messaggio del governo, oggi si propone di definire le condizioni alle quali è possibile prorogarli. Sembrerebbe quindi che tutto vada bene. In fondo si va anche in direzione di quanto io e altri tre colleghi della deputazione ticinese abbiamo chiesto, presentando delle proposte analoghe tramite una mozione. Eppure io oggi intervengo a nome del gruppo socialista sostenendo la non entrata in materia, decisa dalla commissione. Siamo più che convinti che è necessario estendere e facilitare la possibilità di prolungare i contratti normali di lavoro con salari minimi.

Ma riteniamo che i presupposti debbano essere chiari e quelli approvati da questo consiglio - è già stato ricordato - il 2 marzo scorso nell'ambito della modifica della legge sui lavoratori distaccati. In altre parole, bisogna avere due possibilità per estendere questi contratti. I presupposti non devono però essere cumulativi come chiede il Consiglio federale.

Secondo la variante decisa al Consiglio nazionale nel marzo scorso, la proroga di un contratto normale di lavoro sarebbe permesso se le commissioni tripartite riscontrassero ripetute violazioni del salario minimo oppure se sussistono indicazioni che con la scadenza del contratto normale di lavoro possono nuovamente verificarsi abusi; una o l'altra condizione sarebbero quindi sufficienti. Il governo invece propone di permettere una proroga unicamente se le due condizioni sono cumulativamente adempiute. Decidere oggi quanto propone il Consiglio federale sarebbe quindi un passo indietro rispetto a quanto già deciso dal Consiglio nazionale nel marzo scorso nell'ambito, appunto, della revisione della legge sui lavoratori distaccati.

Wie gesagt, würde der Vorschlag des Bundesrates paradoxerweise dazu führen, dass die Erneuerung eines Normalarbeitsvertrages schwieriger wäre als die Einführung eines Ex-novo-Normalarbeitsvertrages. Dies ist der Fall, weil der Bundesrat zwei Bedingungen für die Erneuerung eines Normalarbeitsvertrages vorsieht, während für den Erlass eines neuen Normalarbeitsvertrages nur eine Bedingung notwendig ist.

Ich bitte Sie deshalb, auf die Vorlage nicht einzutreten und so den Beschluss des Nationalrates von 2. März 2016 zu bestätigen, das heisst, die Verlängerung der Normalarbeitsverträge wirklich zu vereinfachen.

Schelbert Louis · Mit-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo dei Verdi

Bei der Vorlage 16.029 geht es um eine flankierende Massnahme zur Personenfreizügigkeit. Die flankierenden Massnahmen wurden eingeführt, damit als Folge des freien Personenverkehrs die schweizerischen Arbeitsbedingungen nicht ausgehebelt werden können und in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden müssen. Diese Regelungen dienen Arbeitgebern wie Arbeitnehmern oder, wie es Bundespräsident Schneider-Ammann auch schon gesagt hat, sie dienen der "Ordnung im Stall". Der Sinn ist, die Ungleichbehandlung von Unternehmen wegen unkorrekten Konkurrenten zu verhindern, Wettbewerbsverzerrungen zu bekämpfen und die Löhne zu sichern.

Die Erfahrung zeigt, dass der Erfindungsreichtum gross ist, um diese Bedingungen zu umgehen. Besonders betroffen sind einige Grenzkantone, zum Beispiel Tessin, Waadt oder Genf. Deshalb ist es immer wieder nötig, die Massnahmen anzupassen. In der Vorlage hier beantragt der Bundesrat, eine Gesetzeslücke zu schliessen und die Verlängerung von Normalarbeitsverträgen mit Mindestlöhnen zu regeln.

Die Fraktion der Grünen anerkennt die Richtigkeit dieser Massnahme, denn das Gesetz sagt bislang nur, wie ein Normalarbeitsvertrag erlassen werden kann, aber ob und wie er zu verlängern ist, sagt es bislang nicht. Es geht um das Schliessen einer Gesetzeslücke im OR. Inhaltlich sind wir Grünen deshalb mit dem Bundesrat einverstanden: Er will die Bedingungen festlegen, die bei einer Verlängerung eines Normalarbeitsvertrages erfüllt sein müssen. Eine solche soll möglich sein, wenn wiederholt gegen die Bestimmungen über den Mindestlohn verstossen wird oder wenn Hinweise vorliegen, dass der Wegfall des Normalarbeitsvertrages zu erneuten Missbräuchen führen würde. Da vor der Einführung eines Normalarbeitsvertrages schon eine strenge Prüfung der Verhältnisse erfolgt, müssen bei einer Verlängerung nicht mehr die gleich strengen Kriterien angewandt werden. Der Entwurf geht unseres Erachtens in die richtige Richtung.

Obwohl wir einverstanden sind, beantragen wir mit der Kommission, nicht auf das Geschäft einzutreten. Der Grund ist folgender: Das Anliegen ist bereits in der Vorlage zum Entsendegesetz enthalten. Zwar geht es dort primär um strengere Sanktionen bei Verstössen. Der Nationalrat hat aber im Winter zudem einem Einzelantrag Romano zur Verlängerung von Normalarbeitsverträgen zugestimmt. Die Sache ist damit auf gutem Weg und derzeit beim Ständerat hängig. Die vorliegende Botschaft ist deshalb nicht mehr nötig. Wir hoffen, der Ständerat stimme den Änderungen im Entsendegesetz zu.

Wir benützen die Gelegenheit noch zu einigen Bemerkungen. Wir bedauern es, dass der Bundesrat nicht schon vor der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative Missbräuche auf dem Arbeitsmarkt konsequenter bekämpfen wollte. Und wir bedauern es, dass es immer noch politische Kräfte gibt, auch hier in diesem Saal, die das Problem, das sich aufgrund des Zusammenhangs zwischen den Arbeitsbedingungen und der Masseneinwanderungs-Initiative ergibt, nicht lösen wollen. In den Augen von uns Grünen ist es offensichtlich, dass die Zustimmung zur Masseneinwanderungs-Initiative mit den Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt zusammenhing. Obwohl wir das in den Jahren 2013 und 2014 so vertreten haben, wurde es leider damals verpasst, einen besseren Schutz für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegen unfaire Konkurrenz zu schaffen. In der Folge fehlte einem entscheidenden Teil der Bevölkerung das nötige Vertrauen - auf diesen Umstand weisen namentlich auch Arbeitgeber in der Romandie immer wieder und zu Recht hin. Das ist deshalb wichtig, weil bei einer nächsten Abstimmung das Gleiche passieren kann.

Auch wir haben zur Kenntnis genommen, dass die bilateralen Verträge der Bevölkerung wichtig sind, aber nicht um jeden Preis! Arbeitsbedingungen und Löhne müssen geschützt werden, sonst sind die Bilateralen schneller Geschichte, als uns lieb ist.

Romano Marco · Mit-M · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo PPD

Die CVP-Fraktion ist bei dieser Vorlage für Nichteintreten.

Es handelt sich um eine notwendige und dringende Gesetzesanpassung, welche bereits im Zusammenhang mit einem anderen Geschäft - darauf wurde schon mehrmals hingewiesen - auf gutem Wege ist. Diese Vorlage hingegen ist also überholt. Was vom Bundesrat vorgeschlagen wird, ist bereits und besser vom Nationalrat am 1. März 2016 bei der Beratung der Änderung des Entsendegesetzes geregelt worden. Es geht um die Verlängerung - ohne grossen bürokratischen Aufwand - von Normalarbeitsverträgen mit Mindestlöhnen.

Der Nationalrat hat, wie erwähnt, bei der Beratung der Änderung des Entsendegesetzes am 1. März dieses Jahres einem Einzelantrag für die Änderung von Artikel 360a OR mit 103 zu 77 Stimmen bei 11 Enthaltungen zugestimmt. Das konkretisiert auch, was in den letzten Jahren von mehreren Vorstössen, die vor allem vonseiten von Tessiner Ratsmitgliedern eingereicht worden sind, gefordert wurde.

Die Änderung des Entsendegesetzes wird nun vom Ständerat beraten, der die Vorlage rasch fertig beraten kann. Die Gesetzesanpassung ist, wie gesagt, dringend. Einige Normalarbeitsverträge laufen Ende Jahr aus. Bei Artikel 360a OR gibt es eine Gesetzeslücke, da nicht festgelegt, nicht normiert worden ist, wie man diese Normalarbeitsverträge verlängern könnte. Diese Gesetzeslücke führt in den betroffenen Kantonen zu grossen Schwierigkeiten. Daher ist der Gesetzgeber aufgefordert, diese Gesetzeslücke zu schliessen.

Im Tessin haben wir sechzehn Normalarbeitsverträge. Wie gesagt, laufen einige davon Ende Jahr aus. Es wäre unlogisch, es wäre zu bürokratisch, und es wäre extrem gefährlich, diese Normalarbeitsverträge aufzulösen. Die Situation würde dann wieder eskalieren. Man würde die ganzen bürokratischen Verfahren wieder durchführen müssen, um die gleichen Normalarbeitsverträge wieder einzuführen. Diese Gesetzesanpassung im OR - oder besser: diese Füllung der Gesetzeslücke - ist absolut dringend. Der Ständerat sollte die Vorlage zur Änderung des Entsendegesetzes jetzt fertigberaten; er sollte das, was vom Nationalrat eingeführt wurde, akzeptieren, und wir hätten das Problem gelöst.

Normalarbeitsverträge sind zeitlich befristet. Nachdem sie den Druck nach unten auf die Löhne gemildert haben, laufen sie wie gesagt bald aus. Muss der Kanton sie jetzt aufheben, muss er abwarten, bis die Situation wieder eskaliert, mit unwürdigen Löhnen, und sie dann mit dem bekannten, auch für die betroffenen Firmen bürokratischen Verfahren wieder einführen? Das ist unlogisch, das ist unfreundlich gegenüber der Wirtschaft, und es ist extrem bürokratisch.

Die meisten Kantone sind von dieser Gesetzesanpassung nicht einmal betroffen. Nur vier Kantone kennen Normalarbeitsverträge, nur vier Kantone brauchen diese Gesetzesanpassung. Die grosse Mehrheit der Kantone ist nicht betroffen, die grosse Mehrheit der Kantone braucht diese Norm auch nicht, und die grosse Mehrheit der Kantone sollte die Kantone unterstützen, die Normalarbeitsverträge einfach brauchen.

Warum kam man zu Normalarbeitsverträgen? Weil in manchen Branchen, in denen man keine Gesamtarbeitsverträge abschliessen kann, die Löhne bis auf 1000 Franken hinuntergegangen sind. Dort bestreitet sogar die Wirtschaft die Notwendigkeit dieser Normalarbeitsverträge nicht mehr, dort sind alle Parteien für diese Normalarbeitsverträge. Wir müssen hier in Bern mit dieser Gesetzesanpassung jetzt eine Lösung bringen und diese Gesetzeslücke füllen. Es ist extrem komisch und für mich als Tessiner schwierig zu akzeptieren, dass uns der Schweizerische Baumeisterverband am 9. Juni 2016 einen Brief schreibt, worin zu lesen ist, dass mit dieser Gesetzesanpassung massive Eingriffe in die Vertragsfreiheit und in die Sozialpartnerschaft vorgesehen seien. Ich möchte dem Baumeisterverband vielleicht erklären - aber sie wissen es besser als ich -, dass es in ihrer Branche einen Gesamtarbeitsvertrag gibt; das sind Gesamtarbeitsverträge. Was hier beraten wird, sind aber Normalarbeitsverträge, die von den Parteien im Tessin, in Genf, im Wallis und im Jura akzeptiert sind. Sie bestehen seit drei Jahren, sie haben eine konkrete Antwort auf das Lohndumping gebracht, und sie sind für die Zukunft absolut dringend.

Ich bitte Sie, auf diese Gesetzesvorlage nicht einzutreten, und ich fordere den Ständerat auf, die Beratung der Änderung des Entsendegesetzes so früh wie möglich zu Ende zu bringen, weil diese Gesetzesanpassung für vier Kantone extrem wichtig ist.

Martullo-Blocher Magdalena · Mit-F · Consiglio nazionale · Grigioni · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Die Vorlage des Bundesrates will eine Verlängerung von Normalarbeitsverträgen zulassen, welche lediglich auf Hinweisen auf bzw. Vermutungen von Verstössen basiert. Staatliche Normalarbeitsverträge mit staatlichen Mindestlöhnen bedeuten immer einen gravierenden Eingriff in die Vertrags- und die unternehmerische Freiheit. Ein solcher Eingriff muss deshalb besonders hohen Anforderungen genügen und eine Ausnahme bleiben.

Eine reine Vermutung von Missbräuchen genügt hier nicht. Die Unternehmen werden sonst zu einem Spielball der Kommission und des Staates. Zudem sieht der Bundesrat auch keine Befristung vor. Damit könnte der staatliche Normalarbeitsvertrag ohne Missbrauchskontrollen auf reine Vermutung hin unbeschränkt verlängert werden. Das wollen wir von der SVP-Fraktion auf keinen Fall.

Wir wollen auf den Vorschlag des Bundesrates nicht eintreten, auch weil es gar keine neue Regelung braucht. Schon heute werden nämlich Normalarbeitsverträge verlängert. Eine vom WBF und vom EJPD einberufene Arbeitsgruppe hielt fest, dass die bestehenden rechtlichen Grundlagen den tripartiten Kommissionen bereits heute die Möglichkeit einräumen, einen Normalarbeitsvertrag unter gewissen Voraussetzungen zu verlängern. Für eine solche Massnahme des Bundes besteht keine Notwendigkeit. Offenbar ist es in erster Linie der Kanton Tessin, welcher hier moniert und welcher arbeitsrechtlich sowieso einzigartig organisiert ist. In der Schweiz gibt es glücklicherweise nur einen bundesweiten Normalarbeitsvertrag; die übrigen sind kantonal. Die kantonalen Behörden sollen deshalb selber zuständig bleiben. Wir müssen einmal mehr festhalten, dass die Schweiz einen gutfunktionierenden und flexiblen Arbeitsmarkt hat. Zusätzliche Auflagen, Vorschriften und Belastungen sind gerade in der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Situation jetzt wirklich unerwünscht und nicht mehr zu akzeptieren. Dasselbe galt für uns selbstverständlich auch für die Forderung von Herrn Romano, die wir ablehnten.

Bei beiden Vorlagen geht es darum, den liberalen Arbeitsmarkt noch mehr zu regulieren und den staatlichen und gewerkschaftlichen Einfluss zu erhöhen. Die SVP wehrt sich gegen jeden weiteren Ausbau der flankierenden Massnahmen. Wir wollen keine weitere Verschärfung, und wir wollen verhindern, dass durch die Hintertür doch noch staatlich verordnete Mindestlöhne eingeführt werden, die das Volk deutlich ablehnte.

Die SVP-Fraktion steht deshalb hinter den Forderungen auch der Wirtschaftsverbände und der Arbeitgeber und ist für Nichteintreten auf die Vorlage. Die vorgesehene Bestimmung ist nicht ins OR aufzunehmen.

Markwalder Christa · P-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo liberale radicale

Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Die Kommission beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Der Bundesrat hält nicht an seinem Antrag auf Eintreten fest. Somit ist Nichteintreten beschlossen, und das Geschäft geht an den Ständerat.

Angenommen - Adopté