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Vereinfachung der Parkierungsmöglichkeiten für Menschen mit einer Mobilitätsbehinderung
Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion
Antrag der Mehrheit
Ablehnung der Motion
Antrag der Minderheit
(Rechsteiner Paul, Hêche, Savary)
Annahme der Motion
Proposition de la majorité
Rejeter la motion
Proposition de la minorité
(Rechsteiner Paul, Hêche, Savary)
Adopter la motion
Le président (Comte Raphaël, président): Un rapport écrit de la commission vous a été remis.
Français Olivier · Mit-M · Ständerat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
Le parcage pour les personnes à mobilité réduite attire régulièrement l'attention de notre Parlement. Pour mémoire, l'ordonnance sur les règles de la circulation routière, dont il est question dans la motion, a été adaptée en 2012 suite à une motion de la Commission des transports et des télécommunications.
Il convient de rappeler qu'il n'existe pas d'obligation faite aux communes et aux cantons de mettre à disposition, sur le domaine public, des places de parc réservées aux personnes à mobilité réduite. La création de places de parc de ce type doit être le fruit d'un échange entre les associations et les autorités. C'est à elles qu'incombe la responsabilité de mettre à disposition et de bien marquer d'une croix jaune les places de parc permettant aux personnes à mobilité réduite de stationner.
Cette motion a été traitée au sein de notre commission lors de deux séances, ce qui nous a permis de solliciter l'avis de l'association Procap sur cette question. Ce qui est sûr, c'est que la demande de l'auteure de la motion, à savoir une adaptation de l'article 20a alinéa 1 lettre b OCR pour que les personnes titulaires d'une carte de stationnement pour personnes handicapées soient exonérées des taxes de stationnement, pose problème puisque, conformément à la Constitution, la responsabilité de prélever des taxes relève des cantons et des communes. Ici, on nous demande de prévoir une particularité. Or cette particularité n'a pas été retenue par notre commission qui estime qu'établir la taxation sur le domaine public est du ressort des cantons et des communes.
Bien que sensible aux préoccupations des personnes handicapées - la commission soutient bien sûr toutes les mesures destinées à faciliter leur mobilité -, elle rappelle néanmoins que l'article 20a alinéa 1 de l'ordonnance, qui est en vigueur depuis le 1er juillet 2012, accorde déjà des facilités de stationnement aux personnes à mobilité réduite. Ce qui relève du paiement des taxes, je le répète, est de la compétence des cantons et des communes.
Par 8 voix contre 3 et 1 abstention, la commission vous propose de rejeter cette motion.
Une minorité dont les représentants s'exprimeront déplore, quant à elle, le fait que les personnes à mobilité réduite doivent investir du temps et de l'énergie pour s'informer, dans chaque commune, parce que les règles y sont différentes. Elle relève en outre que certains parcomètres - ce qui est aussi ressorti de la discussion - sont inadaptés aux besoins des personnes en situation de handicap, en particulier aux besoins des personnes en fauteuil roulant.
Je laisserai bien sûr les représentants de la minorité s'exprimer et développer leur proposition.
Le Conseil national, quant à lui, a adopté, par 80 voix contre 77 et 21 abstentions, la motion Gysi que nous discutons maintenant.
Rechsteiner Paul · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Die Angelegenheit, um die es bei dieser Motion geht, ist objektiv gesehen sicher nicht weltbewegend. Für den Schweizer Staat, für die allermeisten Menschen ist sie von geringer Bedeutung. Für eine kleine Minderheit von mobilitätsbehinderten Menschen ist sie aber von grösster Wichtigkeit, und deshalb sollten wir sie ernst nehmen.
Worum geht es? Der Kommissionssprecher hat es bereits gesagt: Vor ein paar Jahren ist geklärt worden, dass Menschen mit Mobilitätsbehinderungen, mit schweren Mobilitätsbehinderungen, die über eine entsprechende Karte verfügen - das muss ja amtlich auch ausgewiesen sein -, auf öffentlichen Parkplätzen unbeschränkt und an Orten mit einem Parkverbot maximal drei Stunden parkieren können. Das war auf den ersten Blick ein grosser Fortschritt, der aufgrund einer Standesinitiative (09.331) zustande kam. Nun zeigt sich aber in der Praxis, dass dieser Fortschritt nur ein beschränkter oder fast keiner ist, solange die Parkgebührenfrage nicht ebenfalls gelöst wird. Es geht konkret vielleicht weniger um das Geld als darum, dass die Zahlstellen, Parkuhren für die Betroffenen teilweise nicht oder nur erschwert erreichbar sind oder dass es grössere Probleme bereitet, wenn sie nach kurzer Zeit wieder bedient werden müssen, Betroffene im Rollstuhl also zu einer schwer erreichbaren Parkuhr oder Zahlstelle zurückrollen müssen, um sie wieder bedienen zu können. Das unterläuft die Regelung, die den Mobilitätsbehinderten entgegenkommen will - die Gebührenfrage wird zum Hindernis.
Der Bundesrat und die Verwaltung haben gesagt, dass dieses Argument nachvollziehbar sei. Man könne aber trotzdem nichts machen, weil die Gebührenfrage Sache der Kantone sei. Das war auch der Grund dafür, dass sich die Kommission trotz Bedenken dem Bundesrat angeschlossen hat. Hier meine ich, dass man es mit formalen Argumenten auch zu weit treiben kann. Man kann auch in einer solchen Frage, die objektiv gesehen von geringer, aber für die Betroffenen von grosser Bedeutung ist, den gesunden Menschenverstand walten lassen. Es ist problematisch, wenn man Mobilitätsbehinderten auf der einen Seite Rechte einräumt und diese auf der anderen Seite über die praktische Ausübung der Gebührenpflicht wieder zunichtemacht.
Wenn die Motion im Sinne des Nationalrates angenommen wird, muss man sich fragen, was das bedeutet. Der Bundesrat muss dann eine Lösung suchen. Man kann sagen, dass der Bundesrat beileibe schon grössere und bedeutendere Probleme in angemessener Weise bewältigt hat. Hier gibt es Möglichkeiten, beispielsweise über das Behindertengleichstellungsgesetz. Es ist auch möglich, in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine praktische Lösung zu suchen. Einzelne haben das Problem schon aufgenommen und für solche Fälle die Gebührenfreiheit eingeführt. Aber es ist eine Zumutung, wenn schwer Mobilitätsbehinderte in jeder Gemeinde zuerst abklären müssen, wie es um die Gebührenfrage steht, bevor sie vom Recht zu parkieren auch Gebrauch machen können.
Wir haben hier in diesem Rat ja erst vor kurzer Zeit - es ist erst ein paar Tage her - beschlossen, den über 70-jährigen Autofahrern stark entgegenzukommen. Im Vergleich dazu wäre es - wenn diese Motion jetzt angenommen würde - ein kleines Entgegenkommen gegenüber einer sehr kleinen Gruppe von schwer Mobilitätsbehinderten, die wegen ihrer Behinderung auf das Auto angewiesen sind.
Ich bitte Sie deshalb aus Gründen der Menschlichkeit, aber auch aus Gründen des gesunden Menschenverstandes, dieser Motion zuzustimmen. Ich bin überzeugt: Ist die Motion einmal angenommen, wird der Bundesrat in seiner Weisheit die adäquate Umsetzung dieses Anliegens erfolgreich ins Werk setzen.
Bruderer Wyss Pascale · Mit-F · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Mobilität ist natürlich ein Schlüssel für Integration, für Inklusion, die wir anstreben. Unsere gesamte Rechtsordnung vom Behindertengleichstellungsgesetz über die Uno-Behindertenrechtskonvention bis hin zu den Spezialgesetzen ist darauf angelegt, dass wir die Mobilitätsbarrieren für Menschen mit einer Behinderung beseitigen. Aber manchmal gibt es Widersprüchlichkeiten, die, so vermute ich, nicht absichtlich sind und die man in ihrer Bedeutung auch nicht vollständig einordnen kann, wenn man nicht die Situation der betroffenen Menschen selber kennt. Dafür möchte ich Sie in einem kurzen Votum noch sensibilisieren und auch offenlegen, dass ich Inclusion Handicap, den Dachverband der Behindertenorganisationen in der Schweiz, präsidiere.
Es gibt in der Tat zwei Probleme. Das eine wurde in der Kommission abgehandelt, nämlich die Heterogenität der Gebühren, der Regelung dieser Gebührenfrage, die nicht nur von Kanton zu Kanton unterschiedlich ist, sondern auch von Gemeinde zu Gemeinde. Es geht hier auch um eine Kompetenzfrage.
Der andere Aspekt aber ist der zentrale Aspekt und zeigt die Bedeutung des Problems für die betroffenen Menschen auf. Wenn ich Bemerkungen höre wie: "Es sind ja nicht alle mobilitätsbehinderten Menschen unterstützungsbedürftig", dann zeigt mir das eben, dass dieser Punkt missverstanden wird. Es geht nicht um das Geld in Franken und Rappen, sondern es geht um den Akt des Bezahlens, der an sich eben eine Barriere, ein Hindernis für die Mobilität darstellt.
Versetzen Sie sich in die Lage eines Menschen mit einer schweren Mobilitätsbehinderung: Sie planen Ihren Alltag ganz anders. Sie planen also, dass Sie mit dem Auto unterwegs sein werden, wofür es oft auch gar keine Alternative gibt. Jetzt haben Sie die Möglichkeit, Parkplätze zu benützen - dank der Verordnungsänderung von 2012 hat es diesbezüglich Verbesserungen gegeben -, Sie wissen aber nicht oder müssen sich vorgängig informieren, wie die Gebührenfrage geregelt ist. Jetzt kann es sein, dass, wie Herr Rechsteiner erwähnt hat, die Zahlstelle nicht einmal zugänglich ist - das ist eines der Probleme. Ein zweites Problem ist, dass Sie nicht wissen, ob und in welcher Regelmässigkeit Sie zu bezahlen haben. Mit dieser Regelmässigkeit spreche ich ein drittes Problem an: das Nachzahlen. Sie kennen das, es gibt zeitliche Beschränkungen, und es muss dann nachbezahlt werden. Für einen Menschen mit einer Mobilitätsbehinderung ist dieses Hin und Zurück ein riesiger Aufwand, ein grosses Hemmnis.
Ich glaube schlicht und einfach, dass man diesbezüglich die Perspektive einzunehmen hat, dass mit der Verordnungsänderung, wie sie per 2012 vorgenommen wurde, vergessen wurde, dass die Gebührenfrage mit dazugehört. Darum würde ich die Kompetenzfrage auch anders beurteilen oder das Hemmnis, dass jetzt diesbezüglich vom Bund her eingegriffen werden soll, anders einordnen, weil es eigentlich eine Einheit dieser Frage ist und wir das übergeordnete Ziel ja alle unterstützen können, dass es um die Beseitigung unnötiger Barrieren geht. Hier könnten wir mit dieser Motion einen wichtigen Schritt machen.
Ich bitte Sie also, mit der Kommissionsminderheit zu stimmen.
Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau
Das Anliegen von Frau Nationalrätin Gysi ist mit Sicherheit berechtigt. Aber es gibt halt schon die Fragen, für welche der Bund zuständig ist, und jene Fragen, für welche die Kantone zuständig sind.
Der Bund - das hat man 2012 gemacht - hat Privilegien zugunsten gehbehinderter Menschen verankert, bei denen es darum geht, dass sie ihr Fahrzeug auch an Orten mit Parkverbot für maximal drei Stunden abstellen dürfen. Es gibt auch Erleichterungen auf signalisierten Parkplätzen, wo sie ihr Auto zeitlich unbeschränkt abstellen dürfen. Das sind die materiellen Grundlagen, welche in die Kompetenz des Bundes fallen. Weiter gehende Bestimmungen, alles, was halt mit Gebühren zusammenhängt, ist Sache der Kantone. Deshalb hat man schon damals, gestützt auf die verfassungsmässige Kompetenzordnung, zu Recht gesagt, der Bund dürfe da nicht legiferieren, das sei Sache der Kantone. Wie zu Recht gesagt wurde, haben Sie zudem in vielen Kantonen noch eine Delegationsnorm auf städtischem oder kommunalem Niveau.
Herr Ständerat Rechsteiner, ich würde es auch begrüssen, wenn in dieser Sache die Kantone aktiv würden. Es wäre für die Kantone, die ein Haus der Kantone haben, wo sich die Regierungsräte regelmässig treffen, ein Einfaches, unter sich Vereinbarungen zu treffen. Sie könnten sagen: Wir haben hier entweder keine Gebühren mehr oder irgendeine privilegierte Gebühr. Ich benutze deshalb diese Gelegenheit und Diskussion, um an die Kantone zu appellieren, dieses Anliegen - es ist seit 2012 in Diskussion - nun umzusetzen und eine vernünftige Lösung zu finden. Es liegt in der Kompetenz der Kantone, und es ist Zeit, dass man hier vorwärtsmacht.
Es entstehen heute Parkplatz-Apps; das wird auch von der Privatwirtschaft sehr unterstützt. Es wäre für viele Menschen eine kluge Lösung, dass man via App eine Information darüber erhält, wo es solche Parkplätze gibt. Dann wäre auch das Gebührenproblem gelöst, und man wüsste, wo Parkplätze vorhanden sind. Deshalb mein Appell an die Herren Regierungsräte: Bitte nutzen Sie die heutige Diskussion und Ihre Kompetenzen dazu, an der nächsten Sitzung der KÖF, die ja von einem Zuger präsidiert wird, aktiv zu werden! Der Zuger Ständerat könnte seinen Regierungsrat motivieren, die Traktandenlisten mit diesem Thema zu ergänzen. Dann kann man hier vernünftig und unter Beachtung der verfassungsmässigen Kompetenzen legiferieren.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 17 Stimmen
Dagegen ... 21 Stimmen
(2 Enthaltungen)