13.074
Strategia energetica 2050, primo pacchetto di misure. Per un abbandono pianificato dell’energia nucleare (Iniziativa per l’abbandono del nucleare). Iniziativa popolare
Markwalder Christa · P-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo liberale radicale
1. Energiegesetz
1. Loi sur l'énergie
Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Die Diskussion über die Differenzen bei der Energiestrategie 2050 findet in zwei Blöcken statt. Dazu wurde Ihnen ein Papier verteilt.
Block 1 - Bloc 1
Girod Bastien · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dei Verdi
Die Energieversorgung ist das Rückgrat unserer Wirtschaft. Ohne Anpassung der politischen Rahmenbedingungen ist dieser Sektor nicht zukunftsfähig und wird auch immer stärker von Importen abhängig sein. Die Versorgungssicherheit wird leiden, auch die Nachhaltigkeit wird leiden, und die Unabhängigkeit wird abnehmen, denn eines ist klar: In Europa will und wird niemand mehr in AKW investieren, es ist nur eine Frage der Zeit, bis die AKW abgestellt werden. Die Politik ist also gefragt, hier Rahmenbedingungen für einen zukunftsfähigen Energiesektor zu schaffen.
Leider hat das Parlament da seine Verantwortung nur schlecht wahrgenommen. Man kann die Energiestrategie heute mit einem gerupften Huhn vergleichen - mit einem Huhn, das nicht zum Verspeisen, sondern eigentlich als Legehenne gedacht ist; diese wird nicht wirklich produktiver, wenn sie gerupft wird.
Beim Antrag meiner Minderheit geht es um eine weitere Feder, welche die Kommissionsmehrheit rupfen möchte. Es geht konkret um das angestrebte Zubauziel bei den erneuerbaren Energien für das Jahr 2035. Der Antrag der Minderheit entspricht dem, was der Nationalrat in der letzten Beratung beschlossen hat. Sie verlangt hier ein Ziel von 14,5 statt wie der Ständerat eines von 11 Terawattstunden. Ich plädiere dafür, hier bei der Position des Nationalrates zu bleiben.
Was heisst das? Neben den bereits zugebauten Anlagen sind auf der Warteliste für die kostendeckende Einspeisevergütung viele Projekte, die man innerhalb kurzer Zeit realisieren könnte. Das sind Projekte, für die bereits ein konkreter Standort und ein konkreter Antrag auf finanzielle Unterstützung bestehen. Bereits auf dieser Warteliste sind Anlagen mit einem Potenzial von 10 Terawattstunden. Um das zu erreichen, was der Ständerat bis 2035 erreichen möchte, wäre also nur noch ein Plus von 1 Terawattstunde nötig. Anders gesagt: Der Unterschied zwischen dem, was der Nationalrat wollte, und dem, was der Ständerat will, beträgt 3 Terawattstunden. Das entspricht immerhin der Produktion des AKW Mühleberg, des AKW Beznau I oder Beznau II.
Wenn immer gesagt wird, es sei wichtig für die Versorgungssicherheit, dann muss es doch auch wichtig sein, ein Zubauziel für die neuen erneuerbaren Energien in der Schweiz zu haben! So stellen wir eine verlässliche Versorgung sicher. Eine Versorgung mit neuen erneuerbaren Energien ist auch weniger anfällig als eine Versorgung mit AKW-Strom. Diese 3 Terawattstunden, die wir dank verschiedenen Technologien auf den Dächern unterschiedlicher Häuser zubauen können, werden nie alle zusammen ausfallen. Von daher ist diese Energie viel berechenbarer und viel zuverlässiger für die Gewährleistung der Stromversorgung.
Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit zuzustimmen. Das ist auch für die Innovation in der Schweiz wichtig. Damit werden in der Schweiz mehr neue erneuerbare Energien zugebaut, das bedeutet auch mehr Anwendungsfelder für neue Technologien, die an unseren Hochschulen entwickelt werden. Es bedeutet auch mehr Arbeitsplätze, denn schlussendlich ist es das lokale Gewerbe, welches diese Energien zubaut. Wenn wir sie einfach importieren, dann fehlen uns diese Arbeitsplätze, dann fehlen diese Aufträge für das Gewerbe.
Ich bitte Sie aus diesen Gründen, am Beschluss des Nationalrates, am ursprünglichen Ziel für 2035 festzuhalten, am Ziel, das der Bundesrat vorgeschlagen hat.
Fässler Daniel · Mit-M · Consiglio nazionale · Appenzello Interno · Gruppo PPD
Bei der Energiestrategie 2050 ist Effizienz angesagt, ich spreche daher gleich zu drei von mir vertretenen Minderheitsanträgen.
Der erste Minderheitsantrag betrifft das Thema des nationalen Interesses bei der Nutzung erneuerbarer Energien. Das neue Energiegesetz formuliert in Artikel 14 Absatz 1 den Grundsatz: "Die Nutzung erneuerbarer Energien und ihr Ausbau sind von nationalem Interesse." In diesem Punkt sind sich Bundesrat, Ständerat und unser Rat seit Beginn der Beratungen einig. Eine kleine Differenz besteht nur noch bei der Frage, wie dieses nationale Interesse in der Interessenabwägung zu gewichten ist, wenn es mit anderen nationalen Interessen kollidiert. Zur Diskussion stehen heute nur noch die Varianten "gleichrangig" oder "grundsätzlich gleichrangig".
Angesichts des knappen Entscheides der Kommission, er fiel mit 13 zu 12 Stimmen, für die Variante "gleichrangig" könnte man meinen, die Differenz sei matchentscheidend. Dies ist sie meines Erachtens aber nicht. Kollidieren zwei nationale Interessen, haben die zuständigen Behörden in einer Interessenabwägung einem Interesse den Vorzug zu geben. Dabei steht den Behörden ein beachtlicher Ermessensspielraum zu. Welches Interesse als grösser zu gewichten ist, lässt sich nicht mathematisch berechnen und nicht mit dem Fiebermesser messen. In diesem Sinn verstehe ich die Aufregung um das von Bundesrat und Ständerat vorgeschlagene Wort "grundsätzlich" nicht. Es drückt meines Erachtens nur aus, was sowieso gilt. Eine absolute Gleichrangigkeit wird es nämlich nie geben. Die Behörden müssen immer gewichten und sich dabei für das eine oder das andere entscheiden.
Ich komme zum zweiten Minderheitsantrag. Dieser betrifft Artikel 22 Absatz 2 sowie die Artikel 25 bis 27 des Energiegesetzes. Dabei geht es um die Frage, ob die Höhe der Vergütung der Einspeisung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien für bestimmte Anlagen auch durch Auktionen festgelegt werden kann.
Ich empfehle Ihnen, sich in diesem Punkt dem Bundesrat und dem Ständerat anzuschliessen. Damit wird dem Bundesrat die Möglichkeit gegeben, den Referenzpreis in einem wettbewerblichen Verfahren zu ermitteln. Im Ausland bewährt sich dieses System bereits. Läuft das KEV-System wie vorgesehen ab dem sechsten Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes aus, müssen die Subventionen durch ein markt- und wettbewerbsnäheres System abgelöst werden. Wir tun im Sinne des Marktes gut daran, dies schon früher zu ermöglichen. Dass sich Teile der SP damit schwertun, verstehe ich; warum sich die FDP und die SVP diesem Marktmodell bisher verschlossen haben, bleibt für mich ein Rätsel.
Nun noch zum dritten und letzten Minderheitsantrag: Die Mehrheit der Kommission möchte den Betreibern von Biogasanlagen einen Bonus gewähren, wenn sie ausschliesslich Hofdünger verwerten. Die von mir vertretene Minderheit möchte in Übereinstimmung mit Bundesrat und Ständerat davon absehen und beantragt die Streichung von Artikel 22 Absatz 7 des Energiegesetzes. Biogasanlagen in der Landwirtschaft sind zu begrüssen, aber nur dann, wenn sie ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen - nur so betreiben wir effektiv Energiepolitik. Von einem Landwirtschaftsbonus sollten wir daher absehen und uns auch in diesem Punkt dem Ständerat anschliessen.
Ich ersuche Sie in diesem Sinne, die drei durch mich vertretenen Minderheitsanträge zu unterstützen und in allen anderen Punkten der Mehrheit zu folgen.
Wasserfallen Christian · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo liberale radicale
Bei Artikel 17 Absätze 2 und 3 geht es vor allem darum, wie die Abnahmepflichten und die Vergütungspflichten bei den erneuerbaren Energien nach KEV-System geregelt sind. Die Einspeisung der netzgebundenen Energie und der Eigenverbrauch sehen folgendermassen aus: Der Nationalrat hat in diesem Bereich eigentlich eine Aufsplittung gemacht. Auf der einen Seite haben wir die Wasserkraft, die bei Anlagen bis maximal 10 Megawatt pflichtgemäss abgenommen und vergütet wird. Auf der anderen Seite haben der Bundesrat und der Ständerat gesagt, dass die Energie nur bei Anlagen bis zu 3 Megawatt abgenommen werden soll. In der Kommission haben wir das x-mal diskutiert, und eines ist sicher: Die Vergütungspflicht gemäss Bundesrat ist in dem Sinne billiger, weil die Höchstgrenzen bei der Abnahmepflicht tiefer angesetzt sind, nämlich bei 3 Megawatt. Aus diesem Grund ist dieses System der KEV dort eigentlich effizienter als jenes, das der Nationalrat beschlossen hat.
In diesem Sinne möchten wir Sie bitten, dem Ständerat und dem Bundesrat zu folgen.
Nussbaumer Eric · Mit-M · Consiglio nazionale · Basilea-Campagna · Gruppo socialista
Bei meinem Minderheitsantrag geht es um den Föderalismus, nämlich um den guten energiepolitischen Föderalismus, den wir in diesem Land pflegen und nach dem die Kantone auch energiepolitisch legiferieren können. Nun hat sich in den letzten Jahren aufgrund von Bundesgerichtsurteilen die Meinung herausgebildet, dass die Kantone die sogenannten Einspeisetarife nicht mehr festlegen dürfen, weil auf nationaler Ebene seit sechs Jahren die kostendeckende Einspeisevergütung und die Abnahmepflicht für Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen festgehalten sind. Das führte dazu, dass bereits Gerichtsentscheide zur Frage provoziert wurden, ob für Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen entsprechende kantonale Regelungen noch gelten, zum Beispiel im Kanton Luzern. Diese Frage wurde vom Bundesgericht verneint. Daher ist es wichtig, dass wir heute in der Energiegesetzgebung eine Ergänzung in Artikel 17 Absatz 5bis vornehmen. Gemäss diesem Absatz können die Kantone aus energiepolitischen Gründen weiter gehende Regulierungen machen, wenn sie entsprechende Technologien voranbringen wollen. Die vom Bund festgelegte Mindestabnahmevergütung ist so minimal, dass sie eigentlich die ganze kantonale Energiepolitik der letzten fünfzehn Jahre kaputt macht. Die Kantone kannten viel grosszügigere Entschädigungen und gewährten damit auch höhere Investitionssicherheit, und diese kantonalen Regelungen können nun nicht mehr vollzogen werden.
Ich bitte Sie, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen, damit Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen, ein wichtiger Bestandteil der zukünftigen Energiestrategie, auch kantonal realisiert werden können, damit sie kantonal in Betrieb bleiben und damit die Kantone entscheiden können, ob sie diesen Anlagen förderliche Rahmenbedingungen gewähren wollen. Mit einer bundesrechtlichen Lösung verunmöglichen wir den Weiterbetrieb von Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen. Daher haben wir hier einen Antrag gestellt, der insbesondere für kleine Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen verlässliche Rahmenbedingungen ermöglicht, wenn die Kantone das wollen. Es geht also um energiepolitischen Spielraum für die Kantone, weil die bundesrechtlichen Vorgaben hier ungenügend sind und die bisherigen Bemühungen der Kantone eigentlich zunichtemachen.
Ich bitte Sie, meiner Minderheit zu folgen.
Thorens Goumaz Adèle · Mit-F · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo dei Verdi
Nous voici arrivés, espérons-le, à l'ultime étape du traitement de la stratégie énergétique, plus de cinq ans après l'accident nucléaire de Fukushima, qui relança le débat sur la sortie du nucléaire dans notre pays. Alors que l'état de nos vieilles centrales nucléaires nous signale clairement qu'elles sont parvenues en fin de vie et qu'il est maintenant vital de tirer la prise, il est temps de mettre sous toit ce projet et d'en appliquer rapidement les mesures. S'il reste insuffisant en matière de sécurité nucléaire, il n'en comporte pas moins des dispositions indispensables pour assurer le développement de l'efficience et des énergies renouvelables appelées à remplacer le plus rapidement possible l'énergie de centrales devenues dangereuses et obsolètes.
Monsieur Girod s'est exprimé sur sa proposition de minorité à l'article 2 alinéa 1. Le groupe des Verts vous demande d'en revenir au projet du Conseil fédéral en ce qui concerne les objectifs de développement des énergies renouvelables. Si nous ne nous fixons pas des objectifs suffisamment ambitieux en la matière, nous encourageons de facto la prolongation de la durée de vie des centrales nucléaires qui sont déjà en bout de course, avec tous les risques que cela implique pour la population.
Nous le savons, l'engouement pour les énergies renouvelables est important dans notre pays. Les entreprises et les particuliers veulent participer à la transition vers un approvisionnement énergétique local, sûr et propre, en témoigne la longueur impressionnante de la liste de projets qui sont en attente de soutien financier dans le cadre de la rétribution à prix coûtant du courant injecté et dont la production additionnée correspondrait à celle de nos trois plus vieilles centrales nucléaires.
Ne brisons pas cet élan et faisons, tout comme ces entrepreneurs et ces particuliers, preuve d'un minimum d'ambition. Aujourd'hui déjà, la Suisse est dépassée et ne tient pas le rythme du développement des énergies renouvelables dans les pays voisins: un paradoxe, alors que nous étions précurseurs en matière d'énergies renouvelables au siècle passé.
La version du Conseil fédéral est déjà minimaliste; il faut impérativement la maintenir!
A l'article 14, le groupe des Verts soutient la proposition de la minorité Fässler Daniel, prévoyant d'en rester à la version initiale du Conseil fédéral, ce que défend également le Conseil des Etats. Il s'agit de maintenir les termes "en principe" en ce qui concerne la prise en considération, à un niveau équivalent, de l'intérêt national attaché aux installations d'énergie renouvelable et de l'intérêt national attaché aux autres enjeux, notamment de paysage. Cela offre une plus grande flexibilité lors de la prise en considération des différents intérêts en présence, tout en permettant - et c'est là l'objectif - d'encourager de manière claire le développement des énergies renouvelables.
A l'article 17 alinéa 2, nous soutiendrons la proposition de la majorité de la commission, qui prévoit une limitation à 10 plutôt que 3 mégawatts en ce qui concerne les obligations de reprise et de rétribution.
A l'article 17 alinéa 5bis, nous soutiendrons la proposition de la minorité Nussbaumer, qui vient de vous être présentée. Il s'agit de laisser une certaine marge de manoeuvre aux cantons, dont certains sont déjà très actifs en la matière, pour qu'ils puissent fixer des dispositions plus contraignantes, notamment pour les installations de couplage chaleur-force d'une puissance allant jusqu'à 1 mégawatt.
A l'article 22 alinéa 7, le groupe des Verts est favorable au maintien d'un bonus agricole pour les exploitants d'installations de biogaz qui valorisent exclusivement des engrais de ferme, et votera donc en faveur de la proposition de la majorité.
Enfin, aux articles 25 à 27, le groupe des Verts soutiendra les propositions de la minorité Fässler Daniel, étant convaincu du fait que les appels d'offres envisagés par le Conseil fédéral pour fixer le taux de rétribution par type d'installation doivent être maintenus dans le projet de loi.
Grunder Hans · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo BD
Wir sind hoffentlich in der letzten Runde der Debatte um die Energiestrategie 2050. Ich denke, wie auch die BDP-Fraktion, dass dieses Geschäft jetzt dringend einer endgültigen Lösung zuzuführen ist. Deshalb ist die BDP-Fraktion auch der Meinung, dass hier möglichst viele Differenzen, die noch bestehen - es sind ja nicht mehr wahnsinnig viele, und zum Teil sind sie auch nicht weltbewegend -, aus dem Weg zu schaffen sind.
Wir lehnen also den Antrag der Minderheit Girod ab. Klar kann man darüber diskutieren, ob es besser sei, 11 400 Gigawattstunden zu haben oder 14 500 Gigawattstunden. Doch matchentscheidend ist das nicht. Wir haben ja zu diesem Artikel eine Riesendiskussion darüber geführt, ob das nun Ziele oder Richtwerte seien. Wir haben uns schlussendlich entschieden, dass es Richtwerte sein sollen. Insofern ist diese Zahl, glaube ich, zweitrangig, geht es ja nicht darum, hier eine exakte Zahl zu erreichen. Deshalb lehnen wir diesen Minderheitsantrag ab.
Artikel 14 Absatz 3 ist eine wirklich wichtige Bestimmung. Der Antragsteller, Daniel Fässler, hat, glaube ich, soeben gesagt, dass es eigentlich nicht so wichtig sei, ob nun "grundsätzlich" aufgenommen werde oder nicht. Dennoch hat er einen Minderheitsantrag eingereicht, womit es aus seiner Sicht wahrscheinlich eben doch sehr wichtig ist. Wir haben das in der Fraktion eingehend diskutiert und dabei festgestellt, dass das Wörtchen "grundsätzlich" wirklich zu einem ganz wichtigen Wort wird. Von gewissen Kreisen wird gar das Referendum angedroht, wenn das Wörtchen "grundsätzlich" aufgenommen würde. Aus diesem Grund hat sich meine Fraktion - gegen meinen Willen, wie ich zugeben muss - dem Antrag der Minderheit Fässler Daniel angeschlossen, nicht zuletzt deshalb, weil damit auch eine Differenz zum ständerätlichen Beschluss ausgemerzt werden kann.
Den Antrag der Minderheit Wasserfallen zu Artikel 17 Absatz 2 lehnen wir ab. Wir sind ganz klar der Meinung, dass die Wasserkraft in arge Nöte geraten ist. Selbst wenn es richtig ist, dass damit beim Bund Geld gespart werden könnte - wenn auch wahrscheinlich am falschen Ort -, sind wir der Meinung, dass eine Grenze von 10 Megawatt das Richtige ist. Deshalb lehnen wir den Antrag dieser Minderheit ab.
Auch lehnen wir den Antrag der Minderheit Nussbaumer zu Artikel 17 ab, die den Kantonen mehr Möglichkeiten geben will. Die Anträge der Minderheit Fässler Daniel zu Artikel 22 hingegen unterstützen wir vonseiten der BDP-Fraktion, nicht zuletzt, damit das ganze Geschäft speditiv vorwärtskommt.
Wasserfallen Christian · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo liberale radicale
Bei diesem ersten Block bestehen noch gewichtige Differenzen. Ich beginne bei Artikel 2 Absatz 1, beim Minderheitsantrag Girod. Da muss man die Kirche schon im Dorf lassen. Die 11 400 Gigawattstunden, die man zubauen soll, sind nicht einfach nichts. Wenn wir heute, wie es von den Vorrednerinnen und Vorrednern häufig erwähnt worden ist, die Energiemenge von 11 400 Gigawattstunden mit Windenergie produzieren wollten, müssten wir 2600 Windräder in die Schweiz stellen. Heute existieren meines Wissens 36, vielleicht auch nur 35. Der grösste Windpark, auf dem Mont Crosin im Kanton Bern, besteht aus 16 Windturbinen. Das sind die Grössenordnungen, von denen wir hier sprechen. Wenn gesagt wird, auf der KEV-Warteliste werde diese Energiemenge eigentlich schon lange abgedeckt, muss ich entschieden widersprechen. Ich habe mir das KEV-Cockpit angesehen: Bei der Fotovoltaik sind mehr als 50 Prozent der angemeldeten Projekte nicht realisiert, und etwa ein Drittel derjenigen, die auf der Warteliste sind, verschwindet irgendeinmal. Das heisst, nur ein sehr kleiner Prozentsatz der Fotovoltaikprojekte wird überhaupt spruchreif und kann gebaut werden.
Bei den erneuerbaren Energien spricht man immer nur von Wind und Biomasse. Die Wasserkraft würde aber eigentlich auch dazugehören. Die grössten machbaren Anteile bei den erneuerbaren Energien sind sowieso beim Wasser und bei der Biomasse zu holen. Die Fotovoltaik - das sage ich hier in aller Deutlichkeit - ist für die Versorgungssicherheit in der Schweiz schlicht irrelevant. Sie ist es auch deshalb, weil die Fotovoltaik, wie Sie sehen, wenn Sie sich die Leistungs- und Kapazitätsfaktoren dieser Energieform anschauen, vielleicht von März bis Oktober jeweils zwischen 10 und 17 Uhr stattfindet. Nachher ist bei der Fotovoltaik aus die Maus. Wenn Sie allen Ernstes das Gefühl haben, auf der Grundlage der Fotovoltaik die Stromversorgungssicherheit eines Landes garantieren zu können, muss ich mich fragen, wo der Verstand geblieben ist - vor allem, was die Physik betrifft. Deshalb wäre ich der Meinung, dass man bei der KEV diese Fotovoltaikprojekte einfach einmal ausmisten sollte. Sie sind irrelevant und produzieren für den Subventionsfranken am wenigsten Strom. Das ist also auch noch hochgradig unwirtschaftlich.
Ich komme noch zu einem anderen Artikel, Artikel 14 Absatz 3: Es ist zwingend notwendig, dass wir in diesem Land endlich einen Ausgleich hinkriegen zwischen den Interessen des Natur- und Heimatschutzes und der Produktion erneuerbarer Energie, vor allem bei der Wasserkraft. Die Wasserkraft wird immer bis vor Bundesgericht und noch weiter blockiert, weil man die Projekte nicht haben will: weil sie vor der eigenen Haustüre stören, weil man irgendwo einmal einen oder zwei Bäume überfluten muss oder weil vielleicht irgendwo einmal ein Hochmoor überflutet wird - was man aber kompensieren kann. So geschehen leider im Kanton Bern bei der Grimsel. Das Parlament des Kantons Bern hat schon gehandelt, und zwar in der richtigen Art und Weise, indem man einerseits endlich einmal die Wasserzinsen senkt und andererseits endlich einmal beim Heimat- und Naturschutz etwas realistischer wird. Das ist gerade jetzt in der Frühlingssession des Grossen Rates im Kanton Bern geschehen, indem dort der Moorschutz etwas aufgeweicht wurde, damit man investieren und vor allem vor Ort umsetzen kann. Das ist wichtig bei der Wasserkraft, wenn wir Versorgungssicherheit wollen.
Ich darf sagen - und da teile ich die Meinung von Kollege Girod überhaupt nicht -, punkto erneuerbarer Energien ist unser Land spitze, weltweit spitze. Wir haben über 60 Prozent Wasserkraft, erneuerbare Energie, die in den Strommix eingeht. Es steht, glaube ich, nur noch Norwegen besser da. Wenn wir so weiterfahren, dass man vor Ort alles blockiert und sich an jeden einzelnen Baum kettet, der in den Fluten versinken würde, dann kommen wir jedenfalls auf keinen grünen Zweig. Im Gegensatz zur Fotovoltaik ist die Wasserkraft echt systemrelevant. Das muss hier einmal deutlich gesagt werden.
Ganz zum Schluss: Hüten wir uns davor, beim KEV-System noch Doppelspurigkeiten einzuführen. Das Auktionssystem in den Artikeln 25 bis 27 wäre wieder ein Bürokratieapparat mehr. Es wäre dann vielleicht eher die Aufgabe, in einem zweiten Schritt, wenn die KEV-Subvention endlich abgeschafft ist, neue Systeme zu diskutieren. Aber jetzt für eine kurze Übergangsfrist noch eine Doppelspurigkeit einzuführen macht überhaupt keinen Sinn.
Nussbaumer Eric · Mit-M · Consiglio nazionale · Basilea-Campagna · Gruppo socialista
Es geht um sechs Differenzen - nicht um die Differenzen, die ich mit Kollege Wasserfallen habe, sondern um Differenzen, die wir gegenüber dem Zweitrat, dem Ständerat, haben. Daher folgt kurz auch die Erläuterung, warum der Ständerat keine gute Position gefunden hat. Darum geht es in dieser Differenzbereinigung.
Bei Artikel 2 Absatz 1 unterstützt die SP-Fraktion die Minderheit Girod. Im Antrag der Minderheit Girod geht es um die Zielsetzung, die man erreichen will. Es geht hier nicht um die Zielsetzung bis 2050, sondern es geht um diese Teilzielsetzungen 2020 und 2035. Es ist ganz wichtig, dass wir hier noch einmal Folgendes betonen: Dieses Paket regelt eigentlich nur die Zielsetzung für die nächsten zwanzig Jahre. Wir glauben, dass sich der Ständerat hier als Bremsklotz erwiesen hat und dass der Bundesrat mit seiner höheren Zielsetzung eigentlich richtig liegt. Darum bitten wir Sie, der Minderheit Girod und damit dem Bundesrat zu folgen. Wenn Sie das nicht tun, dann sind Sie klar auf der Position, dass wir gegebenenfalls mehr importieren. Mehr importieren heisst, die Versorgungssicherheit und die inländische Produktion zu schwächen.
Bei Artikel 14 Absatz 3, der zweiten Differenz, geht es um die Interessenabwägung bei der Nutzung von erneuerbaren Energien und um das nationale Interesse. Hier zeigt der Ständerat Kompromissbereitschaft und schwenkt auf die Fassung des Bundesrates ein. Die Minderheit Fässler Daniel ist auch der Meinung, dass in dieser Frage, die in der Vergangenheit ganz kleinlich behandelt wurde, nun ein Kompromiss gefunden werden muss. Daher empfehlen wir Ihnen, hier der Minderheit Fässler Daniel zu folgen und sich damit dem Ständerat anzuschliessen.
Bei Artikel 17 Absatz 2 liegt der Antrag der Minderheit Wasserfallen vor. Es handelt sich um eine ganz wichtige Differenz. Hier bitte ich Sie eindringlich, der Mehrheit zu folgen. Die Lösung des Bundesrates ist so etwas von weltfremd und löst in der Energiewirtschaft eigentlich nur Kopfschütteln aus. Vor allem aber wird die Lösung des Bundesrates Bürokratie auslösen. Die Mehrheit folgt daher der bisherigen Rechtspraxis, und damit schafft sie Rechtssicherheit. Rechtlich würde die Bundesratsfassung keine Verbesserung bringen, sondern alles verkomplizieren. Sie sagt, dass es bei einer gewissen Leistung keine Abnahmepflicht gebe, und wir müssten wahrscheinlich auch noch den Eigenverbrauch messen und bewerten. All diese Fragen sind in der bundesrätlichen Fassung sehr kompliziert aufgegleist, sie ist daher nicht sinnvoll. Zur Formulierung der Mehrheit haben wir eine zwanzigjährige Praxis. Ich bitte Sie, diese Formulierung unbedingt beizubehalten und hier der Rechtssicherheit Vorrang zu geben.
Zu Artikel 17 Absatz 5bis und zum Antrag meiner Minderheit habe ich bereits Ausführungen gemacht.
Bei Artikel 22 Absatz 7 geht es um Landwirtschafts- und nicht um Energiepolitik. Es ist ja klar, dass es beim Hofdünger um die Verwertung von Mist geht. Daher ist es eine grosse Frage, warum eine Biogasanlage mit Grünabfällen z. B. aus meinem Haushalt anders zu bewerten ist als eine Biogasanlage mit Bauernhofabfall - es ist eine etwas spezielle Legiferierung. Unser Rat hatte das Gefühl, diesen Bonus könne man noch geben; es führt aber zu sehr teuren Anlagen. Wir glauben, dass es wichtiger wäre, eine anständige Einspeisevergütung zu machen. Auch wir können uns hier daher dem Ständerat anschliessen, wenn das der Sache dient und wir so eine gute Gesetzgebung hinkriegen.
Bei den Artikeln 25 bis 27 geht es darum, wie es Herr Fässler vorgetragen hat, ob Einspeisepreise mit Auktionen ermittelt werden. Es sind staatliche Auktionen vorgesehen, die Energieversorgungsunternehmen spielen hier keine Rolle. Diese Regelung ist in der SP-Fraktion umstritten. Persönlich meine ich, dass dies zu erheblicher Bürokratie führen würde und wenig mit einem effizienten Einspeisesystem zu tun hätte. Ich persönlich empfehle Ihnen, der Mehrheit zu folgen. Innerhalb der SP-Fraktion gibt es aber auch andere Positionen, d. h. Mitglieder, die dieses Ausprobieren von Auktionen weiterverfolgen möchten. Gegen die Auktionen spricht, dass es einen harten Preiskampf geben und dass die Vielfalt an Akteuren natürlich abnehmen würde. Gegen die Auktionen spricht auch, dass dies eine Massnahme wäre, die wir für sechs Jahre einführen würden, weil ja an anderen Orten in der Differenzbereinigung die KEV bereits auf sechs Jahre begrenzt wurde. Weiter bleibt die These gültig, dass Energieversorgungsunternehmen, welche sich anständig für ein neues Energiesystem einsetzen möchten, dies auch tun können, ohne dass der Staat eine Auktion vorschreibt. Ausschreibungen von Energieversorgungsunternehmen begrüssen wir, sie sind bei vielen Energieversorgungsunternehmen heute schon Praxis. So weit die Position der SP-Fraktion.
Knecht Hansjörg · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Ich bitte Sie, bei Artikel 2 Absatz 1 der Kommissionsmehrheit zu folgen und gemäss Ständerat den Mindestwert für die durchschnittliche inländische Produktion im Jahr 2035 bei 11 400 Gigawattstunden festzulegen und das Zwischenziel für 2020 zu streichen. Man kann heute schon sehen, dass die ursprünglichen Ziele des Bundesrates, welche schon vor ein paar Jahren festgelegt wurden, kaum realisiert werden können. Wir schlagen deshalb vor, uns an die realistischeren Werte des Ständerates zu halten. Der Ständerat hat einstimmig Festhalten an den tieferen Werten beschlossen.
Bei Artikel 14 Absatz 3 gilt es, an der Version des Nationalrates festzuhalten und damit das nationale Interesse an der Realisierung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien stärker zu betonen. Dies wertet den Naturschutz keineswegs ab, es wertet die Energieproduktion auf. Die Gleichwertigkeit der Interessen soll tatsächlich bestehen und nicht durch die Ergänzung "grundsätzlich" abgeschwächt werden. Wir sollten hier nicht das Risiko eingehen, dass Juristenfutter daraus wird und dadurch mehr Papier als Strom produziert wird.
Bei Artikel 17 Absatz 2 unterstützen wir die Minderheit Wasserfallen. Diese Minderheit will nicht mehr an der Version des Nationalrates festhalten, sondern den Geltungsbereich für die Abnahme- und Vergütungspflicht gemäss Bundesrat und Ständerat regeln. Der Ständerat und der Bundesrat wollen die Messlatte hierbei bewusst tiefer ansetzen. Diese Version ist viel besser auf den Markt und an unternehmerischen Prinzipien ausgerichtet.
Bei Artikel 17 bitte ich Sie gemäss Ständerat und Kommissionsmehrheit, Absatz 5bis zu streichen. Der Ständerat hat diesen Absatz einstimmig abgelehnt, was zeigt, dass die Kantone an diesen Kompetenzen gar nicht interessiert sind. Dies war ja die angeblich föderale Intention, warum man diesen Passus überhaupt eingefügt hatte.
Bei Artikel 22 Absatz 2 geht es darum, dass der Bundesrat einen Vergütungssatz vorsehen will, welcher einerseits durch Auktionen bestimmt und andererseits bei Einzelfällen vom Bundesamt für Energie festgelegt wird. Dies ist generell aus ordnungspolitischer Sicht abzulehnen. Die Mehrheit der Kommission will hier deshalb an der Version des Nationalrates festhalten und diese Bestimmung streichen.
Damit zusammenhängend gilt es, auch bei Absatz 4 an der nationalrätlichen Version festzuhalten. Hierbei ginge es um das allfällige Einschreiten des Bundesamtes für Energie bei der einzelfallweisen Festlegung des Vergütungssatzes. Auch bei Absatz 7 sollten wir am bisherigen Vorgehen festhalten, wonach ein Landwirtschaftsbonus für Biogasanlagen festgelegt wird, sofern diese nur Hofdünger verwerten. Biogas ist eine sichere, nachhaltige und erneuerbare Energie. Gleichzeitig gilt es auch, die Potenziale in der Landwirtschaft zu nutzen.
Im Zusammenhang mit den soeben genannten Bestimmungen lehnt die Mehrheit der Kommission nach wie vor ab, zur Bestimmung des Vergütungssatzes für die einzelnen Anlagetypen Auktionen vorzusehen. Ich bitte Sie daher, auch die Artikel 25, 26 und 27 zu streichen und somit an der Version des Nationalrates festzuhalten. Diese Streichung des Auktionsmodells stellt eine Vereinfachung des Systems des bundesrätlichen Konzeptes dar. Die nationalrätliche Version ist marktnäher ausgestaltet. Es gilt zudem festzuhalten, dass Auktionen grundsätzlich nicht als zwingender Bestandteil des Fördermodells vorgesehen sind. Zu den Auktionen ist zu erwähnen, dass Energieversorgungsunternehmen bereits heute ohne gesetzliche Vorgabe solche Beschaffungen durchführen können.
Vogler Karl · Mit-M · Consiglio nazionale · Obvaldo · Gruppo PPD
Im Namen der CVP-Fraktion äussere ich mich im Block 1 wie folgt zu den verschiedenen Differenzen:
Bei Artikel 2 Absatz 1, der Richtwertdiskussion, folgt unsere Fraktion der Kommissionsmehrheit und damit dem Ständerat. Nach Meinung unserer Fraktion handelt es sich bei dieser Differenz um keine zentrale Frage. Dementsprechend und zwecks Bereinigung möglichst vieler Differenzen zu dem in dieser Frage einstimmigen Ständerat ersuchen wir Sie, dem Ständerat und damit der Kommissionsmehrheit zu folgen.
Zu Artikel 14 Absatz 3, der Frage, ob das nationale Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energien "grundsätzlich gleichrangig" oder "gleichrangig" mit anderen nationalen Interessen sein soll: Die CVP-Fraktion unterstützt einstimmig den Antrag der Minderheit Fässler Daniel, dies im Bewusstsein, dass der Unterschied zwischen dem Mehrheits- und dem Minderheitsantrag in der Praxis wohl nicht sehr gross sein wird, da es letztlich immer einen Ermessensspielraum gibt und beim Entscheid immer eine Interessenabwägung vorgenommen werden muss. Trotzdem wird mit dem Einschub "grundsätzlich gleichrangig" zum Ausdruck gebracht, dass im Einzelfall aufgrund der konkret geplanten Anlage und des dabei entstehenden Eingriffs entschieden werden soll, welches Interesse letztlich vorgeht. Im Hinblick auf eine möglichst sachgerechte Lösungsfindung im Einzelfall ersuche ich Sie, dem Antrag der Minderheit Fässler Daniel zuzustimmen.
Ich komme zu Artikel 17 Absatz 2, zur Festlegung der Höhe bei der Abnahme- und Vergütungspflicht betreffend Elektrizität: Die CVP-Fraktion unterstützt hier die Mehrheit der Kommission. Die CVP will hier vorab ein deutliches Zeichen für die Wasserkraft als mit Abstand wichtigste erneuerbare Energiequelle unseres Landes setzen. Es kann nicht sein, dass man einerseits mittelgrosse Anlagen von der Abnahme- und Vergütungspflicht ausschliesst und andererseits - im Übrigen zu Recht - die Grosswasserkraft unterstützt und für andere erneuerbaren Energien keine entsprechenden Einschränkungen macht. Ich ersuche Sie daher, hier der Mehrheit zu folgen.
Zu Artikel 17 Absatz 5bis, zur Frage, ob die Kantone in den von ihnen bezeichneten Netzgebieten weiter gehende Abnahme- und Vergütungspflichten festlegen können: Unsere Fraktion folgt hier der Kommissionsmehrheit. Es hat sich gezeigt, dass die Kantone diese Kompetenz gar nicht wünschen und dass eine solche zu mehr Administration und Bürokratie führen würde, und das wollen wir nicht.
Ich komme zu Artikel 22 Absatz 7: Die Mehrheit unserer Fraktion lehnt diesen Landwirtschaftsbonus ab und beantragt die Unterstützung der Minderheit Fässler Daniel. Wir sind der Meinung, dass Energie- und Landwirtschaftspolitik nicht vermischt werden dürfen. Wem die Landwirtschaft am Herzen liegt, kann sich beim anstehenden Geschäft 16.038, dem Zahlungsrahmen für die Jahre 2018 bis 2021, entsprechend verhalten. Im Energiegesetz aber eine Sonderlösung für eine Berufsbranche einzuführen wäre falsch. Es wäre notabene eine Sonderlösung mit Produktionskosten von rund 50 Rappen pro Kilowattstunde, also mit Produktionskosten jenseits jeder Marktrealität.
Abschliessend zu Artikel 22 Absätze 2 und 4 und zu den Artikeln 25, 26 und 27, zu den Auktionen: Namens der CVP-Fraktion bitte ich Sie, hier wiederum die Anträge der Minderheit Fässler Daniel zu unterstützen und damit dem Ständerat zu folgen. Mit der Einführung von Auktionen führen wir Markt und damit Wettbewerb ein. Gemäss Artikel 22 Absatz 2 handelt es sich hier auch lediglich um eine Kompetenzbestimmung zugunsten des Bundesrates; dieser kann immer noch entscheiden, ob er von der entsprechenden Möglichkeit überhaupt Gebrauch machen will oder nicht. Falsch wäre es aber, diese Möglichkeit nicht vorzusehen. Ich bitte Sie, diese Möglichkeit offenzuhalten und den Anträgen der Minderheit Fässler Daniel zuzustimmen.
Zusammenfassend ersuche ich Sie im Namen der CVP-Fraktion, in diesem Block immer den Minderheitsanträgen Fässler Daniel zuzustimmen. Liegen keine Minderheitsanträge Fässler Daniel vor, bitte ich Sie, jeweils dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu folgen.
Bäumle Martin · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo verde liberale
Wir kommen langsam auf die Zielgerade. Das Ziel muss es sein, die Beratung dieser Vorlage in dieser Session abzuschliessen. Geblieben ist von der Vorlage nicht allzu viel. Der Atomausstieg ist faktisch vertagt worden. Wir haben mit Blick auf die bestehenden Kernkraftwerke in eine Verlängerung um unbestimmte Zeit eingewilligt. Die Energiestrategie ist verwässert worden, die zweite Etappe steht in den Sternen. Trotzdem haben wir es mit einer pragmatischen Vorlage zu tun, die in die richtige Richtung geht und die die Grünliberalen mit Überzeugung unterstützen.
Heute ist mir Herr Wasserfallen schon etwas wie ein Klassenkämpfer von rechts vorgekommen. Ich muss einfach klar sagen: Durch Wiederholung werden gewisse undifferenzierte Aussagen und Argumente nicht wahrer.
Nun zu den kleinen Differenzen, die noch bestehen:
Bei Artikel 2 werden wir die Minderheit Girod unterstützen, das stärkere Ziel. Das Ziel ist ehrgeizig, aber erreichbar. Ich würde Herrn Wasserfallen gerne einmal die Physik erklären bzw. ihm erklären, was heute mit den dezentralen Speichern die Möglichkeiten der Technik sind, dass die Sonne auch im Winter scheint und dass so mit Sonnenenergie tatsächlich ab und zu Strom produziert werden kann.
Bei Artikel 14 Absatz 3 geht es um die Abwägung von Schutz- und Nutzungsinteressen. Wir haben vor Jahren eine Gesetzgebung gemacht, mit der wir der Umwelt auch schon einiges abverlangt haben. Hier bitten wir Sie, der Minderheit Fässler Daniel zu folgen und sich für die - gemäss Interpretationen - etwas schärfere Version zugunsten der Umwelt zu entscheiden. Meiner Ansicht nach geht es um semantische Differenzen. Es braucht sowieso eine Güterabwägung. Komplett falsch ist es hingegen, wenn Herr Wasserfallen hier das Grimselprojekt heranzieht. Ich stehe zum Grimselprojekt, ich war immer der Meinung, das Projekt sollte realisiert werden. Das Bundesgericht hat aber festgehalten, dass dieses Projekt verfassungswidrig ist. Da muss Herr Wasserfallen eben nicht meinen, er könne die Verfassung mit einem Gesetz ändern. Wenn er da etwas aus dem Kanton Bern antönt, ist festzuhalten, dass es um eine Standesinitiative geht und nicht um mehr. Wenn Sie hier der Minderheit Fässler Daniel folgen, machen Sie also nur das, was Ihre Kommission gewollt hat. Sie räumen eine Differenz aus. Die Interessenabwägung wird weiterhin das zentrale Argument sein.
Bei Artikel 17 Absatz 2 werden wir der Mehrheit folgen. Die Formulierung des Nationalrates ist schlicht besser.
Bei Artikel 17 Absatz 5 werden wir der Minderheit Nussbaumer folgen. Es ist kein zentraler Punkt. Wenn Herr Filippo Leutenegger noch hier sitzen würde, würde er wahrscheinlich ebenfalls die Minderheit Nussbaumer unterstützen und nicht die Mehrheit, wie Herr Wasserfallen. Aber eben: So ändern die Zeiten und die Personen.
Zu den Auktionen: Auch hier werden wir die Minderheit unterstützen. Im Prinzip geht es vor allem darum, die Differenz auszuräumen. Wir waren immer kritisch, ob diese Auktionen das richtige Instrument sind, ob hier nicht zu viel Bürokratie entsteht und ob es sich lohnt, für kurze Zeit so ein Instrument ins Gesetz aufzunehmen. Andererseits sehe ich im Gegensatz zur Linken auch eine Chance für mehr Markt und für tiefere Preise. Das müsste eigentlich der Rechten zu denken geben, die dies im Moment bekämpft. Es ist letztlich eine Kann-Formulierung; auch hier gilt: Der Bundesrat bekommt etwas in die Hand - ob er es umsetzt oder nicht, wird später entschieden. In diesem Sinne werden wir diese Differenz ausräumen, ohne grosse Begeisterung für diese Auktionen.
Ich bitte Sie, unseren Anträgen insgesamt zu folgen.
Leuthard Doris · VPBR-F · Consiglio federale · Argovia
Ich bin auch froh, wenn Sie in dieser Session nach drei Jahren Beratung Ihre Schlussentscheide fällen. Denn wenn Sie der notleidenden Wasserkraft helfen wollen, wenn Sie für Investoren Klarheit schaffen wollen, wenn Sie den 40 000 Personen, die mit ihren Projekten auf der Warteliste stehen und die politischen Entscheide abwarten, ein klares Signal geben wollen, müsste das jetzt geschehen, damit diese Strategie am 1. Januar 2018 in Kraft treten kann, auch unter Berücksichtigung eines allfälligen Referendums. Wenn Sie die Entscheide weiterverzögern, wird die schwierige Preissituation, welche am Markt besteht, weiterhin sehr schwierig bleiben, und Sie schaffen Rechtsunsicherheit und nicht Rechtssicherheit für die vielen Investoren, die auf die Entscheide der Politik warten.
Wir haben jetzt im Laufe dieser drei Jahre doch einige Eckpunkte bereinigen können, sei es mit dem Richtwert im Bereich der Energieeffizienz, sei es, dass Sie den Netzzuschlag für die Förderung der erneuerbaren Energien bei 2,3 Rappen pro Kilowattstunde als Maximalwert fixiert haben und im Gesetz klar die Befristung der Förderung vorgesehen ist. Sie haben die stromintensiven Unternehmen weiter von der KEV entlastet. Sie haben das Gebäudesanierungsprogramm aufgestockt und gleichzeitig befristet. Für neue Lieferwagen und auch für Personenwagen haben Sie die technischen Anforderungen bis zum Jahr 2020 definiert. Sie haben sich auch darauf geeinigt, dass es keine neuen Rahmenbewilligungen für Kernkraftwerke gibt.
Ich würde sagen, 70 bis 80 Prozent der bundesrätlichen Vorlage sind immer noch da. Sie ist nicht so, wie es der Nationalrat in der ersten Runde gewollt hat, sie ist mehr auf der bundesrätlichen Linie. Ich wäre sehr dankbar, wenn man sich einigen könnte und deshalb auch mal über den eigenen Schatten springen würde. Der Ständerat hat Ihnen gegenüber einige Konzessionen gemacht und hat Kompromissvorschläge nochmals beraten. Ich hoffe deshalb, dass Sie sich finden.
Es beginnt bei Artikel 2. Das ist nicht ein sehr wichtiger Artikel. Dennoch ist er für den Bundesrat mehr als nur ein Richtwert, sondern schon eine klare Orientierung, was die Erwartung inskünftig beim Ausbau von Strom aus erneuerbaren Energien ist. Das, was der Ständerat festgehalten hat, entspricht nur der vorgesehenen und geförderten Menge Strom, also dem, was im jetzt beschlossenen System der KEV abgebildet ist. Aber es fehlt in dieser Perspektive natürlich das, was nicht durch staatliche Förderung, sondern am Markt zugebaut wird. Ich gehe schon davon aus - und Sie sagen das ja alle -, dass der Markt auch ein wichtiger Faktor ist; es gibt auch Investoren, die ohne staatliche Subventionen investieren. Das würde also eigentlich für Festhalten an der bisherigen nationalrätlichen und bundesrätlichen Position sprechen.
Zu Artikel 14 Absatz 3 möchte ich nochmals ein paar Äusserungen machen. Es ist so, das war von Anfang an eine Differenz zwischen beiden Räten. Es ist schon mehr als nur eine stilistische Änderung, ob man der Minderheit Fässler Daniel und damit Ständerat und Bundesrat oder der Mehrheit Ihrer Kommission folgt. Nochmals: Diese erstmalige Verankerung des nationalen Interesses ist ein wichtiger Grundsatzartikel, in dem wir von der Einzelfallbeurteilung wegkommen und grundsätzlich - eben "grundsätzlich" - Anlagen für die Nutzung erneuerbarer Energien mit den Anliegen des Natur- und Heimatschutzgesetzes gleichstellen. Das ist eine grundsätzliche Frage, aber nicht im konkreten Einzelfall, wir haben es x-mal definiert. Selbstverständlich muss dann nach der grundsätzlichen Debatte darüber, dass das gleichwertig ist, auf Augenhöhe ist, jeder Richter, jeder Projektbeurteiler noch die Auswirkungen im Einzelfall beurteilen. Es steht hier die generell-abstrakte Formulierung, wie das viele Juristen unter Ihnen kennen, aber die konkrete Situation wird dann selbstverständlich im Einzelfall noch zu beurteilen sein.
Das Wort "grundsätzlich" steht also gewissermassen für die Ausgangslage, wenn es um neue Projekte geht. Das ändert nichts daran, dass man dann im Einzelfall noch eine Interessenabwägung vornehmen muss. Das Wort "grundsätzlich" erscheint uns deshalb wichtig, weil man es eben im Text auch so lesen kann, dass der Gesetzgeber, also das Parlament, diese Interessenabwägung gerade selber macht und sogar vorwegnimmt. Dann hätte die anwendende Rechtsbehörde gar keinen Spielraum mehr, um im Einzelfall den Nutzen einer Energieanlage gegen Anliegen des Natur- und Heimatschutzes abzuwägen.
Deshalb sollten Sie sich hier dem Ständerat bzw. der Minderheit Fässler Daniel anschliessen.
Ich möchte noch eine Bemerkung zu Artikel 17, "Abnahme- und Vergütungspflicht", machen. Hier bitte ich Sie, der Minderheit Wasserfallen und somit auch der Version des Ständerates und dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen und damit auch eine gewichtige Differenz aus der Welt zu schaffen. Artikel 17 ist wie Artikel 7 des heutigen Energiegesetzes eine Grundnorm, die den kleinen Produzenten die Möglichkeit zur Veräusserung des von ihnen produzierten Stroms zu fairen Preisen garantieren soll. Wir wollen aber das ganze Instrumentarium marktnäher ausgestalten, und das bedeutet eben, dass auch diese allgemeine Abnahmepflicht nach Artikel 17 marktnäher ausgestaltet ist. Wir haben eine gewisse Kulanz bei der Grenze, die festgelegt wurde. In der Fassung des Nationalrates haben wir aber einen gewichtigen Nachteil.
Ich habe gesagt, der vorliegende Artikel 17 entspreche dem geltenden Artikel 7 des Energiegesetzes. Dieser Artikel 7 wurde seinerzeit im Rahmen des Erlasses des Stromversorgungsgesetzes aufgenommen und bildet einen integralen Bestandteil der Stromgesetzgebung. Das hat das Bundesgericht zu Recht als eine abschliessende Bundesregelung anerkannt, die keinen Raum für kantonale Regelungen mehr lässt.
Zusammenfassend kann man sagen, dass dieser Absatz 5bis von Artikel 17 konzeptionell mit dem heutigen System des Stromversorgungsgesetzes nicht kompatibel ist und dass mit einer solchen kantonalen Kompetenz ein unübersichtlicher Flickenteppich geschaffen würde. Es gibt Möglichkeiten für Kantone, noch zusätzliche oder unterschiedliche Fördersysteme aufzubauen. Aber das ist so etwas wie die harmonisierte Vorgabe an die Kantone. Ich bitte Sie deshalb, bei Absatz 5bis der Mehrheit und damit auch dem Ständerat zu folgen.
Zum Landwirtschaftsbonus in Artikel 22 Absatz 7, hier mache ich es kurz: Biogasanlagen - das sage ich jetzt vor allem zu den Vertretern der SVP, die diesen Absatz bislang unterstützt haben -, die nur landwirtschaftliche Substrate verwerten, sind unter heutigen Bedingungen weit, aber wirklich sehr weit von einem wirtschaftlichen Betrieb entfernt. Eine kostendeckende Vergütung würde bei über 50 Rappen pro Kilowattstunde liegen. In Zeiten, in denen für kleine Fotovoltaikanlagen Vergütungssätze von 14 Rappen vorgeschlagen werden, ist, so glaube ich, das energetische Potenzial dieser Anlagen zwar da, aber schlichtweg zu teuer. Wir sehen hier auch keine technischen Innovationen, die in der Pipeline wären, damit diese Biogasanlagen rentabler werden könnten.
Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung zu den Auktionen. Es wurde vorhin zu Recht gesagt, dass wir hier eine Kann-Bestimmung haben. Es ist eine kluge Kann-Bestimmung, weil Auktionen grundsätzlich auch ein marktwirtschaftliches Instrument darstellen. Es gibt in Europa Auktionen, die sehr erfolgreich sind und die auch tiefere Preise bewirkt haben. Aus Sicht der Konsumenten und auch der Wirtschaft wäre das ein spannendes Instrumentarium. Wir bitten Sie deshalb, auch hier der Minderheit Fässler Daniel und damit auch hier dem Beschluss des Ständerates und dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen. Die ganze Energiestrategie ist ja bis 2020 nicht realisiert, sondern dieser Teil des Energiegesetzes dürfte doch geraume Zeit in Kraft bleiben. Deshalb meinen wir, dass es auch hier gewichtige Gründe gibt, dieses Instrument der Auktionen als zukünftige Möglichkeit einzuführen.
Müller-Altermatt Stefan · Mit-M · Consiglio nazionale · Soletta · Gruppo PPD
Es haben mehrere Votanten vorhin gesagt, man befinde sich auf der Zielgeraden und man wolle jetzt mit diesem Geschäft wirklich auch ins Ziel einlaufen. Ich kann Sie beruhigen: Die Kommission ist gleicher Meinung, und das Sessionsprogramm ist auch ganz darauf ausgelegt.
Zuerst gilt es aber, die Differenzen zu bereinigen, und wir beginnen da mit den Ausbauzielen. Der Ständerat hat in der ersten Runde der Differenzbereinigung an seinem reduzierten Ausbaurichtwert, wie es ja jetzt heisst, für die erneuerbaren Energien festgehalten. Er spricht von 11 400 Gigawattstunden durchschnittlicher inländischer Produktion bis ins Jahr 2035. Nationalrat und Bundesrat sprechen von 14 500 Gigawattstunden. Die Diskussion in der Kommission drehte sich eigentlich weniger um die Tragfähigkeit der einen oder der anderen Zahl als vielmehr um die Frage, ob es sich denn überhaupt noch lohnt, um des Kaisers Bart zu streiten. Schliesslich fand die Kommission mit 18 zu 6 Stimmen, es lohne sich wirklich nicht mehr, man könne diese Differenz getrost ausräumen. Ich empfehle Ihnen entsprechend, die Version des Ständerates zu übernehmen.
Artikel 14 befasst sich mit der Gewichtung der erneuerbaren Energien im Raumplanungsprozedere. Zur Erinnerung: Der Ständerat hatte in seiner ersten Variante abweichend vom Bundesrat und vom Nationalrat gefordert, dass die erneuerbaren Energien nur dann grundsätzlich als gleichrangig betrachtet werden sollen, wenn ein BLN-Gebiet nicht im Kern seines Schutzwertes verletzt wird. Diese Forderung mit dem Kern des Schutzwertes hat der Ständerat dann fallengelassen und ist uns also einen Schritt entgegengekommen. Was die Mehrheit unserer Kommission aber jetzt noch stört, ist eben dieses Wort "grundsätzlich". In den Augen der Kommissionsmehrheit führt dieses Wort dazu, dass dann eben bei der Interessenabwägung immer noch Ausnahmen möglich sind und diese Ausnahmen dann in der Regel auch zum Tragen kommen, und zwar entgegen den Interessen der erneuerbaren Energien. Herr Wasserfallen hat vorhin das Beispiel der Wasserkraft ausgeführt. Die Minderheit Fässler Daniel argumentiert juristisch und sagt aus, dass die Abwägung bei einer echten Interessenabwägung eben in der Natur der Sache liege und ergo grundsätzlich sowieso stattfinde, was wiederum die Mehrheit dazu veranlasst, das Wort "grundsätzlich" als grundsätzlich nichtig zu betrachten. Sie sehen, es ist ein mehr oder weniger semantischer Streit. Er wurde von der Mehrheit gegen die Minderheit Fässler Daniel mit 13 zu 12 Punkten gewonnen - grundsätzlich.
In Artikel 17 geht es um die Abnahme- und Vergütungspflicht. Es geht hier um die Frage, bis zu welcher Grösse die Kleinproduzenten mit der Abnahme- und Vergütungspflicht geschützt werden müssen oder, anders herum, ab welcher Grösse die Produzenten eine gewisse Marktmacht haben, um eben ohne Abnahme- und Vergütungspflicht ihre Elektrizität am Markt verkaufen zu können.
Die Mehrheit Ihrer Kommission will am Wert von 10 Megawatt Leistung festhalten, wie Sie das in den vorhergehenden Runden bereits beschlossen haben. Einerseits entspricht dies der langjährigen Praxis. Andererseits würde die bundes- bzw. ständerätliche Variante vor allem der Wasserkraft schaden, die man aber in ihrem Tun ja sicher nicht beschneiden möchte. Der Ständerat hat nämlich bei der Jahresproduktion auch eine Obergrenze von 5000 Megawattstunden festgelegt, womit auch kleinere Wasserkraftanlagen ab rund 750 Kilowatt aus der Abnahme- und Vergütungspflicht herausfallen und ganz dem Markt überlassen würden. Damit würde Rechtssicherheit fehlen, wobei der Preis für Strom aus diesen Anlagen gar unter den Marktpreis gedrückt werden könnte.
Die Minderheit Wasserfallen argumentierte - wie vorhin die Frau Bundesrätin - mit der Marktnähe des Systems und der Stabilität des Netzes, welche für die ständerätliche Version sprechen würden. Sie unterlag mit 11 zu 13 Stimmen.
Über Artikel 22 Absatz 7 ist viel diskutiert worden; er verlangt einen Landwirtschaftsbonus für Biogasanlagen, welche ausschliesslich mit Hofdünger betrieben werden. Die Kommissionsmehrheit - die Kommission hat mit 13 zu 9 Stimmen beschlossen - ist der Meinung, dass diese sichere, nachhaltige und erneuerbare Energie, die überdies hochwertigen Dünger hinterlässt, entsprechend unterstützt werden sollte. Die Minderheit Fässler Daniel erachtet diese erneute Subvention für eine Energieproduktionsform, bei der man relativ weit weg vom Marktpreis ist, als ineffizient und daher als unberechtigt. Ausserdem würde bei einer Ablehnung selbstverständlich der Status quo beibehalten.
Die Artikel 25 bis 27 schliesslich beschreiben die Auktionen. Anders als der Ständerat will die Mehrheit Ihrer Kommission von diesen Auktionen absehen. Es macht für die Kommissionsmehrheit keinen Sinn, neben dem KEV-System noch ein zweites kompliziertes System vorzusehen. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass man für dieses Auktionssystem eine derart grosse Umgehungs- bzw. Missbrauchsgesetzgebung aufbauen müsste, dass dies für die ohnehin beschränkte Zeit absolut nicht rentieren würde. Die Minderheit Fässler Daniel verweist auf den Erfolg, den solche Auktionen im europäischen Ausland, insbesondere in Deutschland, haben; wir haben es vorhin von der Frau Bundesrätin gehört. Das System funktioniere durchaus, sagte die Minderheit. Sie unterlag aber mit 10 zu 13 Stimmen.
Nordmann Roger · Mit-M · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo socialista
A l'article 2, il s'agit des valeurs indicatives pour le développement des nouvelles énergies renouvelables, hydroélectricité non comprise, en 2035. Le Conseil des Etats voulait atteindre au moins 11 400 gigawattheures; notre conseil avait opté, dans sa précédente version, pour 14 500 gigawattheures.
La majorité de la commission se rallie au Conseil des Etats, considérant que ces buts sont déjà substantiels et qu'il s'agit de minima qu'il est aussi possible de dépasser. La proposition défendue par la minorité Girod, qui a été rejetée en commission par 19 voix contre 6, vise à en revenir au projet du Conseil fédéral.
A l'article 14 alinéa 3, il s'agit de l'intérêt national pour la production d'énergies renouvelables selon l'Inventaire fédéral des paysages (IFP). La commission de ce conseil considère que, dans un site désigné IFP, l'intérêt national pour la production des énergies renouvelables doit toujours être considéré comme équivalent aux autres intérêts nationaux, dont celui de la protection de l'IFP.
La proposition de la minorité Fässler Daniel a pour objectif de suivre la décision du Conseil des Etats, et donc d'adopter la version du Conseil fédéral, visant à relativiser cette équivalence par l'expression "en principe". La décision a été très serrée, la commission ayant rejeté cette proposition par 13 voix contre 12.
A l'article 17 alinéa 2, il s'agit de la reprise décentralisée de l'électricité hors de la RPC. La commission vous propose de maintenir l'obligation de reprise et de rétribution du courant renouvelable décentralisé pour les nouvelles énergies renouvelables et la petite hydraulique. Cette obligation existe déjà. Le Conseil fédéral voulait limiter l'obligation aux installations de moins de 3 mégawatts et de moins de 5000 mégawattheures par an, ce qui n'était d'ailleurs pas tout à fait clair, puisque ce sont deux limites différentes.
J'attire votre attention sur le fait qu'il ne s'agit pas d'une rétribution qui couvre les coûts, comme le serait la RPC. Si le producteur décentralisé et le réseau n'arrivent pas à se mettre d'accord, le tarif n'est pas fixé au niveau des coûts de production de l'installation, mais il doit simplement correspondre, selon l'article 17 alinéa 3, "aux coûts que le gestionnaire de réseau aurait eus pour acquérir une énergie équivalente". Ce système ne génère pas de frais supplémentaires pour les réseaux tout en évitant aux producteurs de devoir se casser la tête pour écouler l'énergie. Sinon, pour les petites et moyennes installations, les frais de transaction deviennent rapidement très élevés.
La commission vous propose donc, par 13 voix contre 11 et 1 abstention, de rejeter la proposition défendue par la minorité Wasserfallen.
A l'article 17 alinéa 5bis, notre conseil avait prévu que les cantons qui le souhaitaient pourraient imposer sur leur territoire un tarif de reprise plus favorable que celui dont je vous parlais à l'instant. Pour réduire les divergences, la majorité de la commission propose d'y renoncer en se ralliant au Conseil des Etats. La proposition défendue par la minorité Nussbaumer, qui souhaite maintenir la divergence, a été rejetée par 17 voix contre 8.
A l'article 22 alinéa 7, il est question du bonus agricole pour les exploitants d'installations de biogaz produit à partir de la biomasse. La majorité de la commission propose de maintenir un bonus spécial pour les installations qui produisent du biogaz à partir de la biomasse qui n'utilise que des engrais de ferme. Le Conseil fédéral et le Conseil des Etats s'y opposent. La proposition défendue par la minorité Fässler Daniel, qui prévoit de biffer ce bonus, a été rejetée par 13 voix contre 9.
Dernier point de ce bloc, les appels d'offres pour fixer le tarif de reprise du courant selon la rétribution à prix coûtant du courant injecté. Le Conseil fédéral avait prévu de pouvoir procéder à des appels d'offres pour fixer le montant de la rétribution du courant injecté pour certaines catégories d'installations; c'est une formule potestative. La majorité de la commission reste opposée à ce système en raison de sa complexité et parce qu'il ne serait en vigueur que cinq ans. La proposition défendue par la minorité Fässler Daniel souhaitait suivre le Conseil des Etats et introduire ce système. Elle a été rejetée par 13 voix contre 10.
Bourgeois Jacques · Mit-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo liberale radicale
Il est question, à l'article 22 alinéa 7, des bonus agricoles dont peuvent bénéficier les exploitants d'installations de biogaz lorsqu'ils valorisent exclusivement les engrais de ferme. Si nous biffons cet alinéa 7, les autres bonus, c'est-à-dire les bonus agricoles pour les cosubstrats, seront-ils maintenus, ce qui correspondrait à un statu quo?
Nordmann Roger · Mit-M · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo socialista
Lors des débats en commission, il est ressorti relativement clairement que le bonus agricole serait de façon générale maintenu. Notre commission n'a ensuite évidemment pas délibéré des détails de la future ordonnance. Au fond, la disposition avait principalement été introduite afin de s'assurer que le bonus soit maintenu. On nous a dit en commission qu'il serait maintenu, même si l'alinéa 7 de l'article 22 devait être biffé à l'issue de nos délibérations.
Votazione
Art. 2 Abs. 1
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Girod, Jans, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Thorens Goumaz)
Festhalten
Art. 2 al. 1
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Girod, Jans, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Thorens Goumaz)
Maintenir
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 132 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 57 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Votazione
Art. 14 Abs. 33
Antrag der Mehrheit
Festhalten
Antrag der Minderheit
(Fässler Daniel, Badran Jacqueline, Bäumle, Girod, Jans, Müller-Altermatt, Nordmann, Nussbaumer, Schmidt Roberto, Semadeni, Thorens Goumaz, Vogler)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 14 al. 3
Proposition de la majorité
Maintenir
Proposition de la minorité
(Fässler Daniel, Badran Jacqueline, Bäumle, Girod, Jans, Müller-Altermatt, Nordmann, Nussbaumer, Schmidt Roberto, Semadeni, Thorens Goumaz, Vogler)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 100 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 88 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Markwalder Christa · P-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo liberale radicale
Art. 15 Abs. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 15 al. 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Votazione
Art. 17
Antrag der Mehrheit
Abs. 2
Festhalten
Abs. 5bis
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Wasserfallen, Bourgeois, Brunner, Genecand, Imark, Jauslin, Knecht, Müri, Page, Rösti, Wobmann)
Abs. 2
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Nussbaumer, Badran Jacqueline, Bäumle, Girod, Jans, Nordmann, Semadeni, Thorens Goumaz)
Abs. 5bis
Festhalten, aber:
... gemäss Absatz 3 festlegen, insbesondere für Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen bis 1 MW.
Art. 17
Proposition de la majorité
Al. 2
Maintenir
Al. 5bis
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Wasserfallen, Bourgeois, Brunner, Genecand, Imark, Jauslin, Knecht, Müri, Page, Rösti, Wobmann)
Al. 2
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Nussbaumer, Badran Jacqueline, Bäumle, Girod, Jans, Nordmann, Semadeni, Thorens Goumaz)
Maintenir, mais:
... à l'alinéa 3, notamment pour les installations de couplage chaleur-force d'une puissance allant jusqu'à 1 MW.
Abs. 2 - Al. 2
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 98 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 91 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Votazione
Abs. 5bis - Al. 5bis
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 131 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 58 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Votazione
Art. 22
Antrag der Mehrheit
Abs. 2, 4, 7
Festhalten
Antrag der Minderheit
(Fässler Daniel, Bäumle, Girod, Grunder, Müller-Altermatt, Nordmann, Schmidt Roberto, Thorens Goumaz, Vogler)
Abs. 2, 4
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Fässler Daniel, Bäumle, Genecand, Grunder, Jauslin, Müller-Altermatt, Schmidt Roberto, Vogler, Wasserfallen)
Abs. 7
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 22
Proposition de la majorité
Al. 2, 4, 7
Maintenir
Proposition de la minorité
(Fässler Daniel, Bäumle, Girod, Grunder, Müller-Altermatt, Nordmann, Schmidt Roberto, Thorens Goumaz, Vogler)
Al. 2, 4
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Fässler Daniel, Bäumle, Genecand, Grunder, Jauslin, Müller-Altermatt, Schmidt Roberto, Vogler, Wasserfallen)
Al. 7
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Abs. 2, 4 - Al 2, 4
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 123 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 65 Stimmen
(1 Enthaltung)
Votazione
Abs. 7 - Al. 7
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 104 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 84 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Markwalder Christa · P-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo liberale radicale
Art. 25-27
Antrag der Mehrheit
Festhalten
Antrag der Minderheit
(Fässler Daniel, Bäumle, Girod, Grunder, Müller-Altermatt, Nordmann, Schmidt Roberto, Thorens Goumaz, Vogler)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 25-27
Proposition de la majorité
Maintenir
Proposition de la minorité
(Fässler Daniel, Bäumle, Girod, Grunder, Müller-Altermatt, Nordmann, Schmidt Roberto, Thorens Goumaz, Vogler)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Block 2 - Bloc 2
Imark Christian · Mit-M · Consiglio nazionale · Soletta · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Wir beantragen Ihnen, die Marktprämie nach Artikel 33a und allen weiteren Artikeln, die damit zusammenhängen, ersatzlos zu streichen. Im Rahmen der Diskussion in der Kommission wurde gesagt, dass es gewissen Kreisen hier vor allem um taktische Überlegungen für die Zustimmung zur Energiestrategie gehe. Konkret geht es also darum, die Schatulle zu öffnen und möglichst vielen Kreisen im Land noch möglichst viel Geld zu versprechen, um zusätzliche Befürworter dieser umstrittenen Energiestrategie zu erhalten.
Die Wasserkraft trägt unbestrittenermassen einen wesentlichen Teil zur CO2-freien Stromproduktion der Schweiz bei. Dies war allerdings schon der Fall, bevor die Energiestrategen ihre planwirtschaftlichen Spielereien begonnen haben. Damals brauchte es noch keine Subventionen. Die Diskussion um diese Marktprämie zeigt eindrücklich, dass wir in der gesamten Strompolitik bereits sehr tief im Sumpf von staatlichen Subventionierungen drinstecken. Wer die Droge staatlicher Subventionierungen einmal genommen hat, der kommt so schnell nicht mehr davon los. Am Ende werden alle möglichen Energieträger in irgendeiner Weise subventioniert werden müssen. So ist bereits klar, dass die Wasserkraft im jetzigen Umfeld der überbordenden Subventionierungen von Sonne und Wind in Europa ebenfalls mindestens temporär entlastet werden muss. Die Kommission hat hier den Handlungsbedarf geortet, und man ist sich einig, wirksame Massnahmen zu treffen. Weniger sinnvoll sind aber Massnahmen wie diese Marktprämie, die wirkungslos bleiben werden und einer "Pflästerlipolitik" entsprechen. Sie wissen alle, dass diese Marktprämie allerhöchstens ein kleiner Tropfen auf den feurig-heissen Stein ist und dass Sie damit die negative Differenz zwischen Gestehungskosten und Marktpreisen nicht ausgleichen werden.
Die SVP-Fraktion steht zur Wasserkraft und möchte das bestehende Problem ganzheitlich anpacken und lösen. Sie spricht sich darum gegen eine "Pflästerlipolitik" im Rahmen der Energiestrategie aus. Die beiden Begriffe "Strategie" und "Pflästerlipolitik" sind ja ein Widerspruch in sich.
Nationalrat Albert Rösti hat die entsprechende parlamentarische Initiative 16.448 eingereicht, um die Sicherung der Stromversorgung mit Strom aus Wasserkraft zur Überbrückung der aktuellen Preissituation ausserhalb der Energiestrategie 2050 zu erreichen. Dagegen steht Artikel 33a auch ordnungspolitisch quer in der Landschaft. Die kostendeckende Einspeisevergütung - der Topf, aus dem das Geld kommen soll - hat den Zweck, neue erneuerbare Energien zu fördern und nicht bestehende Anlagen zu sanieren oder querzusubventionieren.
Die Frau Bundesrätin hat im Zusammenhang mit der vorgeschlagenen Strompolitik auch schon das Wort "Marktdesign" in den Mund genommen. Dieses Wort aus der Privatwirtschaft sollte man allerdings in Regierungen und Verwaltungen besser nicht verwenden. Denn wenn es die öffentliche Hand ist, die den Markt designt, findet der Markt nicht mehr statt, und wir sprechen von Planwirtschaft. Darum beantragen wir Ihnen, die Subventionierung der Wasserkraft wirksam, aber nur temporär zu gestalten - und auf jeden Fall ausserhalb der Energiestrategie 2050.
Wir bitten Sie daher, die entsprechenden Artikel zu streichen.
Fässler Daniel · Mit-M · Consiglio nazionale · Appenzello Interno · Gruppo PPD
Kollege Imark, Sie sprechen davon, dass Sie die unbestritten vorhandenen Probleme der Grosswasserkraft mit einem gesamtheitlichen Ansatz lösen wollen. Ich würde von Ihnen sehr gerne hören, wie erstens dieser gesamtheitliche Ansatz aussieht und wie zweitens dieser Ansatz in der Praxis gehandhabt würde.
Imark Christian · Mit-M · Consiglio nazionale · Soletta · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Die parlamentarische Initiative Rösti wurde eingereicht, somit ist sie Gegenstand der Diskussionen und ist es Aufgabe der Kommission, eine entsprechende Lösung zu suchen und zu finden. Wichtig ist wie gesagt, dass diese Lösung ausserhalb der Energiestrategie 2050 eingerichtet wird, weil sie eben nur temporär sein muss. Was im Übrigen ebenfalls mit in die Diskussion eingebracht werden muss, sind die Wasserzinsen der Kantone. Mit der hier vorgeschlagenen Marktprämie schaffen Sie im Moment eigentlich einen neuen Finanzausgleich. Wie gesagt, das Thema ist Gegenstand der Diskussionen. Wir sind bereit für Gespräche und bereit dazu, Lösungen zu finden.
Jans Beat · Mit-M · Consiglio nazionale · Basilea-Città · Gruppo socialista
Es geht um Artikel 45a, um Grossfeuerungen. Ich möchte Ihnen hier im Namen der Minderheit beantragen, dass wir beim Ersatz oder Neubau von solchen Grossfeuerungen dem Bundesrat die Kompetenz geben, Vorschriften zu machen. Warum? Zunächst einmal war das eine Idee des Nationalrates. Wir haben das hier einstimmig angenommen, und zwar eine viel schärfere, eine obligatorische Bestimmung. Der Ständerat ist uns bei dieser Differenz nie entgegengekommen, wir ihm hingegen schon, Schritt für Schritt. Wir verlangen jetzt noch eine Kann-Formulierung, dass der Bundesrat das in Absprache mit den Kantonen macht. Damit, meine ich, tragen wir auch den Bedenken des Ständerates sowie der Kantone Rechnung, die diese Kompetenz im baulichen Bereich nicht gerne abgeben wollen.
Aber es ist wichtig, dass wir darauf beharren, denn es geht hier um eine riesige Geschichte. Das Potenzial von Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen, wenn man Heizungen gleichzeitig benutzt, um Strom zu produzieren, ist im Winter riesig. Damit kann man in der Schweiz im Winter, wenn wir die Strommenge brauchen, etwa zwei Atomkraftwerke ersetzen. Deshalb wäre eine solche Kompetenz, dass man bei Grossfeuerungen Vorschriften macht, im Sinne einer nationalen Energiestrategie beim Bundesrat sehr sinnvoll angesiedelt.
Das Potenzial ist, wie gesagt, riesig. Wenn wir von Grossfeuerungen sprechen, dann meinen wir Heizungen ab etwa 1 Megawatt Leistung. Das sind wirklich grosse Anlagen, da geht es um grosse Immobilien, etwa um 100 Wohnungen, die an so einer Heizung angehängt sind. Diese sollen dann eben nicht nur Wärme, sondern auch noch Strom produzieren, gesetzt den Fall, dass das eben in dieser Situation sinnvoll ist, und das dürfte es in den meisten Fällen sein.
In diesem Sinn bitte ich Sie, entgegen der Empfehlung des Ständerates, hier nochmals zu beharren, damit wir einen Punkt haben, den wir in die Einigungskonferenz mitnehmen können.
Fässler Daniel · Mit-M · Consiglio nazionale · Appenzello Interno · Gruppo PPD
In Block 2 vertrete ich eine Minderheit. Deren Antrag betrifft die noch bestehende Differenz im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden.
Das heutige Recht sieht vor, dass Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, bei Liegenschaften im Privatvermögen den Unterhaltskosten gleichgestellt werden können. Unser Rat hat in der ersten Runde entschieden, neu auch die Investitionen für einen Ersatzneubau steuerlich abzugsfähig zu machen, und zwar verteilt über vier Steuerperioden. Nachdem sich der Ständerat dagegen entschieden hat und wir in unserem Rat in der zweiten Runde daran festgehalten haben, liegt nun ein Kompromiss des Ständerates vor. Dieser sieht vor, dass die Abzugsfähigkeit bei einem Ersatzneubau auf die Rückbaukosten beschränkt wird. Eine Verteilung auf mehrere Steuerperioden hat der Ständerat aber weiterhin abgelehnt.
Die Mehrheit der Kommission und die durch mich vertretene Minderheit I schlagen vor, in Bezug auf den Umfang der infragekommenden Kosten dem Ständerat zu folgen. Diesbezüglich besteht zwischen der Mehrheit und der Minderheit I keine Differenz. Unterschiede bestehen in zwei Punkten:
Die erste Differenz ist auf den ersten Blick nur sprachlicher Natur, hat aber vermutlich weiter gehende Konsequenzen. Die Mehrheit möchte die Kompetenz des Eidgenössischen Finanzdepartementes einschränken. Dieses soll nicht mehr bestimmen, "wie weit" gewisse Investitionen den Unterhaltskosten gleichgestellt werden können, sondern nur noch, "welche". Da das bisherige Recht zu keinen Beanstandungen Anlass gegeben hat und die Neuerung nicht nur für die Rückbaukosten für den Ersatzneubau anwendbar wäre, tun wir gut daran, am heute geltenden Recht festzuhalten und dem Ständerat zu folgen.
Die zweite Differenz betrifft die Frage, ob die den Unterhaltskosten gleichgestellten Investitionen in das Energiesparen und den Umweltschutz neu auf drei oder, gemäss Minderheit II (Knecht), auf fünf Jahre verteilt werden können. Der Ständerat hat dies abgelehnt. Die Minderheit I lehnt dies ebenfalls ab, und zwar aus mehreren Gründen: Erstens verletzt eine Verteilung von abzugsfähigen Kosten auf mehrere Jahre den in Artikel 127 Absatz 2 unserer Bundesverfassung festgeschriebenen Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit; zweitens ist davon auszugehen, dass diese Ausnahme bei der Periodizität zu Folgebegehren bei anderen Steuerabzügen führen wird; und drittens würde damit eine grosse Steuerbürokratie aufgebaut. Können Investitionen über mehrere Steuerperioden geltend gemacht werden, muss dies nämlich gut dokumentiert werden, und zwar beim Steuerpflichtigen und bei der Steuerbehörde. Denken Sie nur an den Fall, bei dem ein Steuerpflichtiger einen Teil der Investitionen im ersten Steuerjahr zum Abzug gebracht hat, dann seine Immobilie verkauft und in einen anderen Kanton wegzieht. Ich empfehle Ihnen daher sehr, Vernunft walten zu lassen und auch in diesem Punkt dem Ständerat zu folgen.
Ich ersuche Sie in diesem Sinne, meine Minderheit I zu unterstützen und in allen anderen Punkten der Mehrheit zu folgen.
Knecht Hansjörg · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Bei Ziffer 2a, dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, und bei Ziffer 2b, dem Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden, bitte ich Sie, der Minderheit II (Knecht) zu folgen und grundsätzlich am Konzept und an der bisherigen Stossrichtung des Nationalrates festzuhalten.
Es geht im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer um die Artikel 31a, 32 und 205e. Im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden sind davon die Artikel 9, 10, 72q und 78f betroffen.
Die Kommissionsmehrheit will neu, dass bei einem Neubau die Kosten für den Rückbau des alten Gebäudes abgezogen werden können. Sie folgt damit dem Ständerat. Sie möchte diesen Abzug aber leider nur auf zwei Steuerperioden verteilt haben. Meine Minderheit will jedoch an der ursprünglichen Version des Nationalrates festhalten, welche vorsieht, dass alle Neubaukosten über vier Steuerperioden abziehbar sind.
Es geht hier grundsätzlich um die Frage, ob das Energiesparen zusätzlich mit steuerlichen Massnahmen gefördert werden soll. Es müssen hier die entsprechenden Anreize gesetzt werden. Die Bürgerinnen und Bürger reagieren nun mal am ehesten, wenn sie etwas von den Steuern abziehen können - das ist eine Tatsache, ob man das nun gut oder schlecht findet.
Wer bereit ist, Investitionen zu tätigen, soll belohnt werden. Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz der Gebäude sollen steuerlich über mehrere Perioden abgezogen werden dürfen. Dabei handelt es sich um einen sinnvollen Steueranreiz, der Hausbesitzer ermuntert, nicht nur partielle, sondern vollständige energetische Sanierungen vorzunehmen.
Es ist hinlänglich bekannt, dass die Renovationsquote in der Schweiz zu tief ist. Ziel muss es sein, diese zu erhöhen. Daher begrüssen wir die Möglichkeit, energetische Massnahmen über mehrere Steuerperioden von den Steuern abzusetzen. Es braucht hierfür jedoch vier und nicht nur zwei Jahre.
Schilliger Peter · Mit-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo liberale radicale
Ich darf Ihnen vonseiten der FDP-Liberalen Fraktion Empfehlungen abgeben.
Zuerst zu Artikel 33a, Marktprämie für Elektrizität aus Grosswasserkraft-Anlagen: Eine Teilsumme der KEV-Gelder soll den Grosswasserkraft-Anlagen zugutekommen; das sind 0,2 Rappen pro Kilowattstunde. Die FDP-Liberale Fraktion ist grossmehrheitlich dagegen, weil es sich dabei um eine Zweckentfremdung handelt und da keine einzige Kilowattstunde mehr gefördert wird und die bestehende Grosswasserkraft unterstützt wird. Zudem ist auch zu sagen, dass eine Marktprämie von rund 1 Rappen pro Kilowattstunde kein Problem der betroffenen Unternehmen und Kraftwerke löst; die Problemstellung bleibt die gleiche. Aus diesem Grund kann man problemlos darauf verzichten. Wir unterstützen also den Antrag der Minderheit Imark.
Zu Artikel 45a haben wir die Diskussion noch einmal geführt. Wir sind der Meinung, dass der Antrag der Minderheit Jans unterstützt werden soll. Die Minderheit Jans will, dass auch Grossfeuerungsanlagen einer gewissen Regulierung unterstehen sollen. Da haben einerseits die Hauseigentümer und andererseits die Kantone fälschlicherweise Angst: Es geht hier nicht um Definitionen in Sachen Hausbau. Solche Grossfeuerungskraftwerke braucht man bei Prozesswärme- oder grossen Fernwärmekraftwerken. Hier geht es nur darum, dass bei solchen Anlagen auch eine gewisse Effizienz verlangt werden darf, wie sie auch ein normaler Haarföhn oder ein kleines Auto aufweisen müssen. Mit der Nutzung von Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen kann hier eine sehr gute Wirkung erzielt werden. Hier spart man wirklich Energie am richtigen Ort und in einem Mass, bei dem es Sinn macht, etwas zu unternehmen.
Aus diesem Grund bitten wir Sie, den Antrag der Minderheit Jans zu unterstützen.
Ich spreche auch zu den Bestimmungen im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden. Es geht hier um die Setzung von Anreizen für die Anhebung der Energieeffizienz im bestehenden Gebäudepark. Das ist der grosse Treiber bezüglich der Frage, ob etwas im Energiesektor passiert oder nicht. Hier ist das Potenzial immens gross. Der Ständerat - das ist richtig dargestellt worden - hat diese Türe ein wenig aufgestossen, indem er beschlossen hat, dass die Rückbaukosten für einen Ersatzneubau abzugsberechtigt sein sollen. Auf unsere damaligen umfassenden Forderungen ist der Ständerat jedoch nicht eingetreten. Ich werte diesen Beschluss aber als positives Zeichen dafür, dass man bereit ist, die Türe für eine Korrektur im Steuergesetz ein wenig zu öffnen. Der vorliegende Kompromiss, den die Mehrheit Ihrer UREK bestätigt hat, will nun, dass auch Investitionen ins Energiesparen abzugsberechtigt sein sollen, und zwar im Aufwandjahr wie auch in den beiden Folgejahren, soweit diese im ersten oder zweiten Jahr nicht berücksichtigt werden konnten. Steuerliche Vorteile wirken in der Schweiz. Diese Erkenntnis müsste allen bekannt sein.
Also: Will der Rat, dass etwas passiert, oder will er das nicht? Wenn er will, dass etwas passiert, so sollte er die Mehrheit unterstützen; ich bitte Sie darum.
Ich erlaube mir als Fraktionssprecher, jetzt halt auch meinen Einzelantrag kurz zu kommentieren. Es geht um das Stromversorgungsgesetz. Bisher hatte unser Rat eigentlich stets die Haltung vertreten, die ich mit meinem Einzelantrag unterstütze. Die UREK hat diesen Punkt besprochen, es ist aus der UREK hier aber kein Minderheitsantrag eingereicht worden. Es geht um die Frage, ob jemand, der eine Eigenproduktion hat, hier Privilegien gegenüber den Netzbetreibern haben soll. Das Netz muss aber so dimensioniert sein, dass auch Eigenverbraucher den gesamten Strombedarf decken können, wenn sie denn Bedarf haben. Die Risikodeckung muss also von den Energielieferanten sichergestellt werden. Decken dann nicht die Eigenverbraucher diesen Teil der Kosten, tragen ihn alle anderen. Es geht hier also um eine gewisse Art von Gerechtigkeit, d. h., es geht darum, dass Kosten, die verursacht werden, auch getragen werden.
In diesem Sinne bitte ich Sie, bei Ihrer bisherigen Haltung zu bleiben und meinen Einzelantrag zu diesem Artikel im Stromversorgungsgesetz zu unterstützen.
Grunder Hans · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo BD
Den Minderheitsantrag Imark, also der SVP, lehnt die BDP klar ab. Ich bin etwas erstaunt über die Argumentation, die da vorgebracht wird. Wir haben ja in der Energiestrategie 2050 eine Plafonierung und übrigens auch eine zeitliche Befristung festgelegt. Hier geht es wirklich um die Grosswasserkraft. Die Grosswasserkraft braucht jetzt Unterstützung und nicht dann, wenn wir vielleicht die parlamentarische Initiative Rösti 16.448 beraten und in drei, vier Jahren im Rat wieder eine Lösung haben. Dann ist es zu spät. Es ist eine Fehlüberlegung. Wenn wir das vorliegende Modell, das zugegebenermassen nicht ganz das Gelbe vom Ei ist - sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat haben ja viele Varianten diskutiert -, jetzt ablehnen, d. h., wenn wir diese Unterstützung jetzt streichen, ist das Geld nicht weg. Dann kommt es halt anderen zugute und nicht der Grosswasserkraft. Deshalb verstehe ich die Logik der SVP-Vertreter überhaupt nicht, wenn sie sagen, sie wollten die Grosswasserkraft unterstützen - das glaube ich ihnen sogar - und man müsse deshalb noch einmal über die Bücher gehen. Dies zum Minderheitsantrag Imark. Das vorliegende Konzept wird jetzt übrigens auch breit getragen, auch von den Kantonen, den Gebirgskantonen usw. Deshalb müssen wir den Minderheitsantrag Imark ablehnen.
Bei Artikel 45a lehnen wir den Minderheitsantrag Jans ab. Dort können wir eine Differenz zum Ständerat ausräumen.
Bei den Einzelanträgen Guhl zu Artikel 46 Absatz 3 Buchstabe a geht es um Abwärme. Ich denke, der Ständerat hat dort richtig gehandelt, als er beschloss, dass sie auch in dieses Konzept hineingehört. Man kann sicher darüber streiten, ob auch Biogas unterstützt werden soll. Das war auch der Grund, weshalb wir diesen Beschluss des Ständerates in der Kommission grundsätzlich nicht unterstützt haben. Bei Biogas wird es heikel. Wo kommt es her, wie kann es abgegrenzt werden? Deshalb hat ja Herr Guhl zwei Anträge gestellt. Wahrscheinlich wäre es besser, einer würde zurückgezogen. Den anderen, der die Abwärme betrifft, wird die BDP-Fraktion unterstützen.
Die Anträge der Minderheit Fässler Daniel lehnt die BDP klar ab. Dort sind wir klar der Meinung, dass jetzt von Kollege Schilliger ein guter Kompromiss vorliegt. Das ist wirklich die Lösung, denke ich, die gegenüber dem Ständerat jetzt auch tragfähig ist. Ich bin der festen Überzeugung, und mit mir ist es auch die BDP-Fraktion, dass steuerliche Anreize hier sehr wohl einen grossen Nutzen bringen. Deshalb ist das ein ganz wichtiger Antrag respektive muss dort die Mehrheit unterstützt werden. Wir lehnen deshalb den Minderheitsantrag I (Fässler Daniel) ab.
Der Minderheitsantrag II (Knecht) lehnen wir ebenfalls ab. Wir haben zwar grosse Sympathien dafür, aber er geht zu weit. Wir müssen nun Kompromisse schmieden, weshalb wir diese Minderheit nicht unterstützen können.
Der Einzelantrag Schilliger war in der letzten Beratung mein Antrag. Ich bin sehr glücklich, dass Herr Schilliger diesen Antrag aufgenommen hat. In diesem Antrag geht es um die Problematik, dass jeder von uns einen sicheren Anschluss will; wenn die eigene Anlage keinen Strom produziert, will man Strom vom Netz, und entsprechend muss der Stromversorger dimensionieren. Es ist deswegen nichts als richtig, dass dafür ein entsprechender Beitrag geleistet wird, wie dies nun von Kollege Schilliger unterstützt wird.
Rösti Albert · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Nur eine kurze Frage, Herr Kollege Grunder: Gehe ich richtig in der Annahme, dass Sie, wenn Sie sagen, es brauche diese Marktprämie von 1 Rappen, meine Meinung teilen, dass dieser Rappen gut ist, aber nicht ausreicht und es dann für die Grosswasserkraft in irgendeiner Form noch ein Folgeprojekt braucht?
Grunder Hans · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo BD
Ja, dazu habe ich überhaupt keine Differenz. Wir sollten jetzt mal den Spatz in die Hand bekommen, und dann können wir weiterarbeiten. Möglicherweise braucht es mehr, das ist so, Herr Kollege Rösti.
Jans Beat · Mit-M · Consiglio nazionale · Basilea-Città · Gruppo socialista
Ich darf Ihnen jetzt die Positionen und Empfehlungen der sozialdemokratischen Fraktion erläutern. Wir stehen zu dieser Energiestrategie, auch wenn wir festgestellt haben, dass gerade seit Beginn der neuen Legislatur erhebliche Verschlechterungen vorgenommen worden sind. Wir empfehlen Ihnen, keine weiteren Verschlechterungen zu machen, damit wir die Ziele erreichen können. Es sind immer noch die gleichen: möglichst eine Selbstversorgung mit Energie, möglichst nachhaltig, möglichst umweltfreundlich.
Zu Artikel 33a, zur Marktprämie für Wasserkraftanlagen: Die Mehrheit der Kommission will ja diese Marktprämie, die zur Stützung der Wasserkraft eingeführt werden soll, auf sechs Jahre befristen. Damit können wir leben. Das scheint uns sogar sinnvoll. Es ist durchaus möglich, dass es dieses Instrument in sechs Jahren nicht mehr braucht. Deshalb unterstützen wir das. Den Antrag der Minderheit Imark aber lehnen wir ab. Die SVP ist bei der Wasserkraft völlig am Eiern. Wir verstehen überhaupt nicht mehr, was sie will. Jetzt hat sie doch eine parlamentarische Initiative zur Rettung der Wasserkraft eingereicht und bittet darin, verschiedene Instrumente zu prüfen. Gleichzeitig lehnt sie hier die Marktprämie ab, die sofort wirksam würde! Die Begründung dafür ist interessant: Es würde eine neue Subvention eingeführt, das koste den Stromzahler am Schluss ja Geld. Was Sie in Ihrer parlamentarischen Initiative fordern - eine Quote, ein neues Marktdesign -, was bewirkt das denn? Das bewirkt am Schluss doch höhere Stromkosten, Herr Imark, das läuft doch genau auf das selbe hinaus. Wir verstehen Sie wirklich nicht mehr. Es ergibt überhaupt keinen Sinn, was die SVP hier macht.
Wer die Wasserkraft unterstützt, der unterstützt jetzt die Marktprämie. Wenn es mehr braucht, wenn es bessere Instrumente braucht, dann können diese beim zweiten Massnahmenpaket zu dieser Energiestrategie - das war schon immer angekündigt - ergriffen werden. Wir sind uns hier aber eigentlich einig, dass es etwas für die Wasserkraft braucht. Die Einzige, die das irgendwie nicht versteht oder mindestens nicht kommunizieren kann, ist die SVP.
Dann zu Artikel 45a: Wir haben das aufgezeigt; die Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen in der Schweiz würden wir durch Mindestanforderungen, die der Bundesrat einführen sollte, gern verbessern.
Zu den Einzelanträgen Guhl: Er will, dass man künftig Biogas- und Abwärmenutzung an den erneuerbaren Anteil der Gebäudewärme anrechnen kann. Das unterstützen wir beides. Wir vermuten allerdings - er hat ja zwei Anträge eingereicht -, dass derjenige, der sich auf die Abwärme beschränkt, im Dialog mit dem Ständerat eher mehrheitsfähig wird. Im Zweifelsfall unterstützen wir diesen zweiten Antrag.
Zum Schluss noch zum Steuerharmonisierungsgesetz: Die SP hat sich immer, im Einklang mit den einstimmigen Kantonsvertretern, gegen weitere Steuerabzüge ausgesprochen, weil sie die ineffizienteste und teuerste aller Fördermassnahmen darstellen. Steuerabzüge für wenige führen in letzter Konsequenz immer zu Steuererhöhungen für alle anderen. Wenn man das schon macht, wenn man die erneuerbaren Energien und die Wärmedämmung fördert, dann besser mit effizienten Instrumenten. Die Wissenschaft ist sich einig: Am wenigsten wirksam sind Steuerabzüge.
Wir unterstützen hier die Minderheit I (Fässler Daniel). Sie reduziert die ohnehin riesigen Mitnahmeeffekte dieser neuen Subvention und hebt eine Differenz zum Ständerat auf. Deshalb scheint ihr Antrag uns hier das kleinere Übel zu sein. Die Ausmarchung haben wir offensichtlich verloren, weil Sie sich einig sind, dass man in diesem Zusammenhang Steuerabzüge braucht. Deshalb stellen wir uns hier hinter diesen Kompromiss und unterstützen die Minderheit Fässler Daniel.
Girod Bastien · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dei Verdi
Ich habe die Energiestrategie mit einer einst stolzen, buntgefiederten Legehenne verglichen. Diesem armen Tier ist im Verlauf der Debatte praktisch jede Feder gezogen worden. Nun geht es in diesem Block 2 darum, ihm noch eine weitere Feder zu ziehen, und vor allem darum, ihm noch zwei faule Eier unterzujubeln.
Zuerst zu der einen Feder, die noch gezogen werden soll: Die Minderheit Jans verteidigt die Henne. Es geht um die Version des Nationalrates bezüglich Grossfeuerungsanlagen. Wir müssen sehen, dass eigentlich die effizienteste Formulierung im Umweltschutzgesetz - die Erfolge aus der Vergangenheit zeigen das - immer jene war, die verlangte, umweltfreundliche Technologien zu verwenden, soweit das technisch machbar und wirtschaftlich tragbar sei. Mit einer solchen Formulierung würde man eben auch bei den Grossfeuerungsanlagen - also Erdölheizungen - sehr viel erreichen. Wenn heute Erdölheizungen noch durch Erdölheizungen ersetzt werden, also anstelle der alten eine neue Erdölheizung installiert wird, ist das einfach eine Fehlinvestition. Wir wissen, dass das bezüglich Abhängigkeit vom Erdöl eine Fehlinvestition ist. Wir wissen auch, dass wir die Emissionen reduzieren müssen, wenn wir das Abkommen von Paris ernst nehmen, wenn wir die gefährliche Klimaerwärmung nicht wollen, und dass wir eben keine neuen Erdölheizungen installieren dürfen, falls es wirtschaftlich möglich ist, Alternativen zu verwenden. Deshalb habe ich hier bei Artikel 45 die Bitte, der Minderheit Jans zu folgen.
Nun zu den zwei faulen Eiern, die man der Henne hier unterjubeln will: Das ist so ein taktisches Geplänkel, indem man versucht, das Ganze möglichst ungeniessbar zu machen, um dann bei einer allfälligen Referendumsabstimmung zu reüssieren.
Zuerst mal zum Antrag der Minderheit Imark, der völlig quer in der Landschaft liegt: Die SVP sagt immer, man müsse die Wasserkraft fördern, nicht Sonnen- und Windenergie. Was hätte der Minderheitsantrag Imark zur Folge? Er würde an der Höhe der Unterstützung durch die kostendeckende Einspeisevergütung nichts ändern, denn bei Artikel 38, wo das festgelegt ist, haben wir gar keine Differenz mit dem Ständerat. Er würde einfach dazu führen, dass weniger Geld in die Wasserkraft und mehr in Sonnen- und Windenergieanlagen fliessen würde. Eigentlich müssten wir Grünen das unterstützen, weil wir auch finden, man sollte vor allem auf die neuen erneuerbaren Energien setzen. Wir unterstützen diesen Antrag aber nicht, weil es eine durchsichtige Strategie ist: Man versucht hier, die Unterstützung aus Wasserkraftkreisen zu unterbinden, um diese Kreise dann später bei einem Referendum auf der eigenen Seite zu haben; das ist eine durchsichtige Strategie und nicht ehrlich. Sie verlangen etwas, was eigentlich im Widerspruch zu Ihren eigenen Interessen steht.
Zum zweiten faulen Ei: Wie kann man Kantone, welche die Energiestrategie eigentlich unterstützen, gegen die Energiestrategie aufbringen? Ja, man verknüpft das Ganze mit umfassenden Änderungen im Steuergesetz, in der Steuerpolitik. Genau das wird jetzt vorgeschlagen. Man will bei der Art der Berechnungen grundlegende Veränderungen machen, deren Folgen, die Steuerausfälle, gar nicht richtig berechnet werden können. Es ist klar, dass die Kantone hier klar dagegen sind. Auch der SVP-Finanzdirektor des Kantons Zürich empfiehlt klar, dass man das ablehnen soll. Wenn sich der Ständerat hier schon bewegt hat und einen Kompromiss vorschlägt, wäre es jetzt richtig, auf diesen Kompromiss einzugehen und der Minderheit Fässler Daniel zuzustimmen.
Also nochmals: Ich bitte Sie, dieser armen Legehenne, dieser armen Energiestrategie nicht noch weitere Federn zu ziehen und ihr nicht faule Eier unterzujubeln. Der Energiesektor ist wichtig für die Schweiz und für die Zukunft der Wirtschaft. Wir brauchen hier funktionierende Rahmenbedingungen, damit Investitionen in zukunftsfähige Technologien möglich bleiben und möglich werden.
Giezendanner Ulrich · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Herr Girod, Sie haben von Ehrlichkeit gesprochen und von Windkraft und von Sonnenenergie. Wie erklären Sie sich, dass meist grüne Kreise die Windkraftwerke, die Windmühlen, bekämpfen? Ist das ehrlich?
Girod Bastien · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dei Verdi
Da sind Sie nicht richtig informiert: Es sind nicht grüne Kreise, sondern meistens Anwohner, die Einsprachen machen. Dies haben entsprechende Untersuchungen erhoben. Insofern sind Sie falsch informiert.
Rösti Albert · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Geschätzter Kollege Girod, ich weiss von einem Projekt im Berner Oberland, bei dem Pro Natura Einsprache erhoben hat. Ich glaube, das sind schon grüne Kreise.
Lieber Kollege Jans, wir eiern nicht herum! Dieser Vorwurf geht nun wirklich an die falsche Adresse! Seit drei Jahren versucht man uns weiszumachen, wie man mit Solarenergie, Windenergie und Biogasanlagen die 40 Prozent der Kernkraft, aus der man aussteigen will, ersetzen kann. Seit deutlich mehr als dieser Zeit subventionieren wir mit jährlich sehr vielen Mitteln, mit Hunderten von Millionen Franken, die neuen erneuerbaren Energien und kommen nicht vom Fleck, weil die Technologie nicht vorhanden ist und die physikalischen Zusammenhänge - fehlende Speichertechnologie! - nicht stimmen. Was haben Sie nun in den Händen? Ich begreife Herrn Girod, wenn er sagt, diese Energiestrategie entspreche überhaupt nicht mehr den ursprünglichen Zielen. Sie enthält einen Haufen von Vorschriften und Subventionen. Der Wirtschaft werden 150 bis 200 Milliarden Franken aufgebürdet, ohne dass die Ziele auch nur annähernd realisiert oder realistisch erläutert werden können. Als Tüpfelchen auf dem i oder vielleicht eher, um die Strategie zu retten, bezeichnet man sich nun als die grossen Retter der Wasserkraft.
Von wegen "Herumeiern": Ich möchte Sie daran erinnern, wer hier vorne am Rednerpult diese Strategie zurückweisen wollte mit dem zentralen Antrag, zuerst die Probleme der Wasserkraft zu lösen. Das müsste man als Erstes prüfen! Belächelt wurde man hier und anschliessend in der Kommission. Nun will man mit diesem Rappen für die Wasserkraft die Berggebietskantone für diese Strategie kaufen - eine Strategie, die eine unmögliche Regelungsdichte für dieses Land beinhaltet. Da macht die SVP nicht mit! Dieses Spiel hat die SVP durchschaut! Ich habe Herrn Kollege Grunder ganz bewusst gefragt, ob dann ein Zusatzpaket kommt. Er hat richtigerweise Ja gesagt, weil die Differenz bezüglich der Gestehungskosten in der Wasserkraft, damit sie überleben kann, heute bei 4 Rappen und nicht bei 1 Rappen liegt.
Dieser Rappen ist ein Tropfen auf den heissen Stein. Klar sagen jetzt alle Elektrizitätswerke, der Verband schweizerischer Elektrizitätsunternehmen und alle Organisationen, die ursprünglich gegen diese Strategie waren: "Lieber diesen Rappen als gar nichts!", weil Sie ihnen versprochen haben - das finde ich übrigens richtig -, dass wir dann noch über ein zweites Paket diskutieren. Aber dann haben wir eben sehr viele Kosten für die Wasserkraft und werden diese Massnahmen unterstützen, aber wir subventionieren gleichzeitig weiterhin Solar- und Windenergie, verzerren damit weiterhin den Markt, und das sind ja nun wirklich einfach zwei Zielsetzungen, die einander völlig quer gegenüberstehen. Die Wasserkraftwerkbetreiber haben so viele Reserven, dass wir genug Zeit haben; wir können hier im Rat dann sehr schnell in ihrem Interesse handeln. Stimmen Sie daher der Minderheit Imark zu!
Ich bitte Sie auch, sich bei Artikel 45a der Mehrheit anzuschliessen und keine Mindestanforderungen an Grossfeuerungsanlagen zu stellen. Herr Girod hat gesagt, wir müssten diesem Artikel zustimmen, wenn die Schweiz die Klimaerwärmung reduzieren wolle. Sie alle wissen, dass die 0,5 Prozent, die wir zum weltweiten CO2-Ausstoss beitragen, nicht an diesem Artikel liegen können.
Betreffend Steuerentlastung ist es so: Ich bin auch für Effizienzmassnahmen, und es ist wohl eine der besten Effizienzmassnahmen, wenn man mit Steuererleichterungen Anreize bietet. Das sind keine Subventionen, denn mit Steuererleichterungen muss der Staat seinen Gürtel enger schnallen, da er weniger Steuergelder hat, als wenn man zusätzliche Subventionen ausschüttet. Das heisst, dass für die Wirtschaft am Schluss netto mehr übrig bleibt. Wenn Sie einen echten Anreiz für die Effizienzsteigerung im Gebäudebereich wollen, stimmen Sie hier der Minderheit II (Knecht) zu.
Ich bitte Sie im Übrigen, dann dem Einzelantrag Schilliger zu Artikel 14 Absatz 3 Buchstabe c zuzustimmen, der die Variante des Bundesrates aufnimmt, damit alle ausreichend zum Netzentgelt beitragen.
Jans Beat · Mit-M · Consiglio nazionale · Basilea-Città · Gruppo socialista
Herr Rösti, Sie haben gesagt, dass Sie nicht herumeiern. Jetzt können Sie es beweisen, beantworten Sie mir folgende Frage: Wenn die uralten Atomkraftwerke der Schweiz abgestellt werden müssen, weil sie nicht mehr sicher sind, wie werden sie dann ersetzt vor dem Hintergrund, dass es in der Schweiz weit und breit keine Investoren für Atomkraftwerke gibt?
Rösti Albert · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Wir haben hier immer dasselbe gesagt - Sie wissen selbst, dass auch in Deutschland der Kraftwerkpark früher oder später erneuert werden muss und dann gemäss ökonomischer Logik der Strompreis wieder steigen wird. Ob dies in fünf, zehn oder fünfzehn Jahren der Fall sein wird, wissen wir beide nicht. Wir haben von Anfang an offen und ehrlich gesagt, dass es dann nur eine Lösung geben wird, um die Stromversorgung sicherzustellen: ein sicheres Kernkraftwerk der vierten Generation, von dem keine Gefahr der Verstrahlung ausgeht und das bei Gefahren gegen innen implodiert. Wenn Sie nicht importieren wollen, ist dies die einzige Lösung.
Badran Jacqueline · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista
Geschätzter Herr Rösti, Sie sind doch der Chef der Partei der Traditionalisten. Wir tun hier nichts anderes, als was wir die letzten hundert Jahre getan haben, nämlich kostendeckende Tarife für den Strom vorzusehen. Wir tun dies als Kompensation, weil wir auf Ihre dummen modernistischen Rezepte der Pseudoliberalisierung eingegangen sind. (Zwischenruf des Präsidenten: Ihre Frage bitte!) Erklären Sie mir diesen Bruch mit unseren Traditionen. Die Schweiz ist mit diesem System gross und erfolgreich geworden.
Rösti Albert · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Ich gebe Ihnen Recht, dass wir im Strommarkt mit der Abnahmepflicht nicht einfach einen freien Markt hatten. Das Beispiel Deutschland hat zur Genüge gezeigt, wohin die Subventionen führen, die wir für die neuen Erneuerbaren seit einigen Jahren ausschütten. Diese Subventionen müssen laufend erhöht werden, ohne dass die Produktion steigt. Es fehlt nicht an Leistung, Frau Badran. Sie kennen den Unterschied: Leistung haben wir zuhauf. Was fehlt, ist die Produktion, nämlich dann, wenn es kalt ist, wenn es nicht windet und wenn die Sonne nicht scheint. Das hat nichts mit Tradition zu tun. Das haben wir früher weiss Gott nicht getan.
Girod Bastien · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dei Verdi
Sie haben gesagt, es kommen dann AKW der vierten Generation. Können Sie mir denn sagen, welcher Schweizer Investor in solche Technologien investieren will? Welches Elektrizitätsunternehmen, welche Bank setzt noch auf diese Technologie?
Rösti Albert · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Zuerst einmal bin ich ja eigentlich froh, dass hier nicht mehr meine Aussage, dass die Versorgungssicherheit gefährdet sei, in Zweifel gezogen wird. Das wurde ja früher auch immer noch gemacht. Das wird offenbar nicht mehr in Zweifel gezogen, und damit bestätigt man eben auch, dass ja auch in Ihre Technologien niemand investiert. Selbstverständlich sind wir mit diesen tiefen Preisen alle im gleichen Boot. Auch in Wasserkraft wird im Moment nicht investiert. Das ist so. Aber ich habe es gesagt: In jedem Markt wird sich der Preis erholen, wenn auch jene, die heute zu Billigstpreisen, zu Dumpingpreisen, liefern, wieder investieren müssen. Wenn wir in zehn Jahren so weit sind, ist es eben falsch, heute die dahingehende Technologie und die Forschung infrage zu stellen. Wenn wir es verbieten, werden automatisch weniger Mittel in diese Technologie investiert. Deshalb ist es falsch, heute dieses Signal für Investitionen wie für Ihre Solardächer zu setzen. Die bringen dann, wenn man sie bräuchte, 2040, überhaupt nichts. Dann sind sie alle schon abgeschrieben. Dann muss man wieder von Neuem beginnen, sie zu subventionieren. Deshalb ist diese Strategie falsch. Aber ich bin mit Ihnen einverstanden, dass wir das Problem mit den tiefen Preisen kurzfristig nicht aus dem Weg schaffen.
Nussbaumer Eric · Mit-M · Consiglio nazionale · Basilea-Campagna · Gruppo socialista
Geschätzter Kollege, Sie haben von der neuen Technologie der im Ernstfall implodierenden Atomkraftwerke gesprochen. Können Sie mir sagen, wann diese realisierbar sein werden, wie lange bei solchen Atomkraftwerken die Bauzeit dauern wird und ob bis zu ihrem Bau wirklich Versorgungssicherheit geschaffen ist? Nennen Sie bitte die Jahreszahlen, wann diese Anlagen kaufbar sein werden und wann sie gebaut wären.
Rösti Albert · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Sie kennen meine Antwort: Da bin ich zu wenig Spezialist, um das sagen zu können. Aber hören Sie zu: Ich weiss, dass China und Amerika auf diese Technologie setzen. Sie setzen voll auf die Atomkraft; es geht um zukünftige Märkte auf dieser Erde. Die haben ihre Spezialisten. Ich habe mit mehreren CEO von Betreibergesellschaften unserer Kraftwerke gesprochen, die in China waren und mir sagen - die sagen das natürlich nicht öffentlich -, dass diese Technologie in zwanzig Jahren bereit sei. Sogar Frau Bundesrätin Leuthard hat gesagt, dass wir hier einen Antrag stellen wollten, nicht einfach generell die Möglichkeit der Bewilligung von Kernkraftwerken zu streichen, sondern zu sagen, bis zur dritten Generation - Frau Bundesrätin, korrigieren Sie mich, wenn ich das falsch wiedergeben sollte, so habe ich es jedenfalls verstanden -; das können wir dann immer wieder ins Gesetz schreiben. Es gibt diese Möglichkeit. Wenn wir das schon wissen, sollten wir nicht die falschen Signale setzen.
Buttet Yannick · Mit-M · Consiglio nazionale · Vallese · Gruppo PPD
La force hydraulique est la plus belle énergie sur laquelle nous pouvons compter dans notre pays. Très peu contestent ce constat qui reconnaît l'intelligence de nos aïeux, eux qui ont su tirer profit de l'or bleu présent massivement dans notre pays.
Malheureusement, cette production, qui permet à notre pays de dépasser les 60 pour cent d'énergie renouvelable, vit des heures difficiles. La faible demande en Europe, couplée à la surproduction due au maintien des anciennes centrales à énergie fossile et au développement rapide et ultrasubventionné des nouvelles énergies renouvelables, exerce une forte pression sur les prix. Aujourd'hui, il ne va plus de soi que le prix de vente de l'énergie hydroélectrique couvre le prix de production. Dès lors, il y a deux solutions: la première consiste à rester idéologiquement pur et libéral et à laisser nos installations mourir à petit feu avant d'être rachetées par de grands groupes étrangers. En bref, il s'agit de perdre la maîtrise de notre production d'énergie hydraulique avec les conséquences néfastes qui pourraient se révéler à moyen terme - augmentation des prix, limitation de la disponibilité - et mettre ainsi à mal notre économie.
La seconde solution est de faire en sorte que nos installations hydroélectriques puissent être soutenues, non pas autant que les nouvelles énergies renouvelables, mais de manière à passer la période difficile durant laquelle le marché est totalement faussé par les interventions des Etats étrangers. Et ne venez pas dire que nous ferions la même erreur que ces fameux pays car, vu le soutien massif apporté par ceux-ci, même en cessant toute aide en Suisse, nous n'améliorerions pas la situation chez nous dans la branche de l'électricité. Les exploitants des barrages sont d'ailleurs les premiers à souffrir, mais ils ne seront pas, malheureusement, les derniers.
Je tiens à interpeller Monsieur Rösti, qui vient de s'adresser aux cantons alpins: Monsieur Rösti, les cantons alpins ne sont pas des catins de banlieue qui se vendent pour 1 centime! Sachez que ce n'est pas cette mesure-ci qui conduit les cantons alpins à soutenir la stratégie énergétique, mais bien la responsabilité qu'assument les cantons dans l'approvisionnement en électricité des ménages et de l'économie de notre pays. Il va de soi que ces cantons, contrairement à ce que vous proposez, ne veulent pas dépendre de l'étranger pour l'avenir de notre production électrique. Et cela, je pense que c'est un élément essentiel à dire et un point de vue à soutenir! Chacun choisit son camp.
Le groupe PDC vous recommande dès lors d'être pragmatique et d'accorder un soutien légitime à notre force hydraulique en vous encourageant à soutenir la majorité de la commission à l'article 33a et suivants.
Le groupe PDC vous recommande également de soutenir la majorité à l'article 45a, qui prévoit de renoncer à donner une compétence en matière de grandes installations de chauffage au Conseil fédéral et de supprimer ainsi une divergence avec le Conseil des Etats.
En effet, même si optimiser les rendements des grandes installations de chauffage fait sens, le groupe PDC est d'avis qu'il ne revient pas au Conseil fédéral d'imposer de nouvelles directives administratives à cette fin. Je vous remercie de suivre la majorité à l'article 45a ainsi qu'à l'article 33a, afin de soutenir l'indépendance électrique de notre pays.
Vogler Karl · Mit-M · Consiglio nazionale · Obvaldo · Gruppo PPD
Ich spreche zu den Differenzen beim DBG und beim StHG. Die Fraktion der CVP beantragt Ihnen, jeweils der Minderheit I (Fässler Daniel) zu folgen.
Vorab: Verschiedenste Untersuchungen zeigen, dass steuerliche Anreize für energetische Sanierungen erhebliche Mitnahmeeffekte produzieren, das heisst, ein Grossteil der Sanierungen würde auch ohne entsprechende Abzüge getätigt. Oder anders ausgedrückt: Die vorgeschlagenen Abzugsmöglichkeiten führen zu Mindereinnahmen für den Staat ohne adäquaten energetischen Gegenwert. Mit den Anträgen der Minderheit II (Knecht) würde das Ganze weiter potenziert.
Erlauben Sie mir im Weiteren den Hinweis, dass insbesondere die Fassung der Minderheit II Fragen aufwirft, beispielsweise die Frage nach der Definition des Ersatzneubaus. Diesen Begriff kennt das Steuerrecht nicht. Kann etwa anstelle einer bisherigen landwirtschaftlichen Baute ein Mehrfamilienhaus erstellt werden, notabene allenfalls mit einem wesentlich grösseren Volumen? Ähnliche Fragen stellen sich bei den Rückbaukosten. Potenziert wird die ganze Problematik dadurch, dass die Investitionskosten auf zwei oder gemäss Minderheit II sogar auf vier Steuerperioden verteilt werden sollen - mit der Folge von wachsender Steuerbürokratie, damit verbundener Rechtsunsicherheit und unter Verletzung des Grundsatzes der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Sie können darauf wetten: Folgebegehren auf andere Steuerabzüge würden kommen.
Namens der Mehrheit der CVP-Fraktion ersuche ich Sie, hier masszuhalten, der Minderheit I und damit dem Ständerat zu folgen - das im Bewusstsein, dass auch dieser Ansatz gewisse Mängel beinhaltet. Dabei handelt es sich aber wenigstens um eine pragmatische Lösung.
Die Einzelanträge Guhl werden wir ablehnen. Hingegen werden wir dem Einzelantrag Schilliger zustimmen.
Bäumle Martin · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo verde liberale
Wir haben hier noch drei Differenzen und zwei Einzelanträge. Es wurde von Kröten, faulen Eiern und Zähnen gesprochen. Ich werde in dieser Bewertungskategorie fortfahren.
Ich bitte Sie, die Marktprämie gemäss dem Antrag der Mehrheit stehenzulassen. Natürlich wäre eine Graustromabgabe, eine Lenkungsabgabe, eine zweite Etappe besser. Ob diese je kommt, ist fraglich. Darum sind wir formell für diese Marktprämie, weil damit der Ständerat, die Kantone und die Branche zur Unterstützung einer mehrheitsfähigen Vorlage gebracht werden können. Materiell sind wir dafür, weil es die Lage der Branche etwas entschärft, das Problem aber nicht löst. Der Druck bleibt. Mit anderen Worten: Wir sind im Sinne der Sache bereit, eine Kröte zu schlucken und die Differenz zu bereinigen.
Bei den Effizienzvorgaben werden wir die Minderheit Jans unterstützen. Es ist ein Differenzangebot an den Ständerat und ein kleines Zähnchen, um mit diesen Worten zu sprechen.
Die grösste Differenz besteht noch beim DBG und beim StHG. Hier wurde heute viel erzählt, wer was will. Fakt ist: Der Ständerat wollte ursprünglich null und gar nichts. Wir haben das letzte Mal eine Maximalvariante beschlossen. Heute bringt Ihnen die Mehrheit einen Kompromissantrag. Nachdem der Ständerat einen Schritt gemacht hat, machen wir ebenfalls einen Schritt. Wir wollen den Grundsatz beibehalten, schwächen ihn aber ab, indem wir nicht mehr das volle Programm und die vier Jahre durchziehen wollen, sondern auf drei Jahre gehen, also auf eines plus die Folgejahre. Heute sind eigentlich zwei Jahre gültig. Nur muss dann jemand über den Winter bauen bzw. seine Bauabrechnungen optimieren, damit er die Abzüge über zwei Jahre geltend machen kann. Das heisst, es macht Sinn, auch im Baugewerbe diese Dynamisierung so vorzunehmen, dass man drei Jahre hat. In diesem Sinn werden wir den Antrag der Minderheit II ablehnen, die das volle Programm will. Das ist kein Entgegenkommen gegenüber dem Ständerat. Die Steuerausfälle der Kantone sind zwar nicht das Problem. Aber wir wollen diesen Kompromissantrag unterstützen. Die Minderheit I will heute schon auf die Fassung des Ständerates einschwenken. Das ist zu früh. Ich bin der Meinung, dass wir hier mit dem Antrag der Mehrheit dem Ständerat eine Brücke bauen sollten.
In diesem Sinn ist es nicht ein faules Ei. Es ist eigentlich ein silbernes Ei. Das goldene Ei wäre auch hier die Lenkungsabgabe, aber die haben wir nicht. Und wie hiess das so schön mit der Taube auf dem Dach und dem Spatz in der Hand? Nehmen wir hier also den Spatz in der Hand. Notabene sind diese Steuerabzüge entschieden wirksamer als andere Instrumente in dieser Vorlage, und die Steuerausfälle werden durch die dynamischen Mehreinnahmen, die entstehen, weil entsprechende Bauten realisiert werden, mehr als kompensiert. Wir haben also insgesamt eine Win-win-Situation.
Zu den Einzelanträgen: Den Einzelantrag Schilliger werden wir ablehnen. Ich bezeichne ihn als faules Ei. Denn hier wird die Eigenverbrauchsregelung, die wir erfolgreich gebracht haben, vor allem für die kleinsten Solaranlagen, nämlich jene unter 10 Kilowatt, abgeschwächt. Das geht nicht. Grundsätzlich haben heute viele gerade auf der bürgerlichen Seite gesagt, die Solarenergie habe gar keinen Beitrag zu leisten und werde nichts bringen. Heute ist es leider noch so: Die Solarenergie ist noch nicht der grosse Bringer, was die Menge betrifft. Die Netzprobleme, von denen Sie heute im Zusammenhang mit den Kleinstanlagen sprechen, könnten dann relevant werden, wenn Kleinstanlagen 20 Prozent oder mehr ins Netz einspeisten. Bis Kleinstanlagen unter 10 Kilowatt dies schaffen, wird es noch Jahrzehnte gehen. Heute schon etwas zu legiferieren und diese mit einer Leistungsgebühr oder was auch immer zu belasten ist falsch. Notabene wurden in den letzten 40 Jahren die teuren Leitungen, die man nur bauen musste, damit die Produzenten ihre Leistung wegtransportieren konnten, keinem Kernkraftwerk, keinem Wasserkraftwerk angelastet, sondern von der Allgemeinheit bezahlt. Das wären Millionen Franken, die eigentlich die Produzenten hätten bezahlen müssen. Das wurde nie diskutiert. Aber heute, wenn die Kleinstanlagen kommen, beginnt man gleich mit Panik. Der Einzelantrag Schilliger ist also ein faules Ei. Man muss ihn ablehnen.
Die Einzelanträge Guhl - Herr Guhl hat ja zwei Anträge eingereicht - sind beide gut, beissen sich aber möglicherweise. In diesem Sinne würden wir beide unterstützen, aber wenn Herr Guhl einen zurückzieht, ist das besser. Hier spreche ich weder von einer Kröte noch von einem faulen Ei, noch von einem Zahn, sondern von einem Brückenangebot an den Ständerat. Ich bitte Sie, diesem zuzustimmen.
Leuthard Doris · VPBR-F · Consiglio federale · Argovia
Es gab ja schon eine kleine Referendumsdebatte zur Energiepolitik. Deshalb erlaube ich mir, nochmals ein paar Überlegungen anzustellen, damit Sie sehen, weshalb der Bundesrat die Unterstützung der bestehenden Grosswasserkraft nicht bekämpft, sondern das Konzept unterstützt.
Erstens ist Energie - ich glaube, dies verkennt Herr Nationalrat Rösti in seinen Ausführungen etwas - heute ein sehr internationales Geschäft. Die kleine Schweiz kann sich dem nicht entziehen. Die Subventionen für fossile Energien belaufen sich heute weltweit immer noch auf 500 Milliarden US-Dollar, d. h., es gehen jede Minute 10 Millionen US-Dollar in die fossilen Energien. Auch die erneuerbaren Energien werden subventioniert, weltweit mit etwa 160 Milliarden US-Dollar. Das ist ein unschönes Faktum, das wir nicht beeinflussen können, und eine erste Herausforderung für unsere einheimische Produktion.
Ein zweites Faktum ist, dass die Welt nach wie vor extrem fossil ist. Fossile Energie hat weltweit keinen CO2-Preis. Kohle ist viel zu billig. Die CO2-Zertifikate-Märkte funktionieren mehr schlecht als recht. Auch der Energiemix der Schweiz - ich muss immer wieder daran erinnern - ist zu 75 Prozent fossil! Deshalb ist etwas Weiteres klar: Wir müssen weltweit die fossile zugunsten der erneuerbaren Energie zurückdrängen. Diesbezüglich sind wir uns vielleicht sogar einig. Sie sagen jetzt, Herr Nationalrat Rösti, Sie möchten weiterhin darauf bauen können, dass Kernkraftwerke irgendwelche technischen Fortschritte machen; der Bundesrat sagte ja, die Forschung werde weiterhin unterstützt. Aber weder Sie noch ich, niemand kann sagen, ob eine solche neue Technologie in 20, 30 oder in 40 Jahren kommt. Aber Sie und ich, wir sind dafür verantwortlich, dass die Versorgungssicherheit der Schweiz jederzeit garantiert ist.
Politisieren Sie nun nach dem Prinzip Hoffnung? Sagen Sie nun: "Irgendwann in ein paar Jahrzehnten kommt dann mal was"? Als Regierung können wir das nicht tun, und auch Sie als Parlament können nicht einfach nur nach dem Prinzip Hoffnung darauf vertrauen, dass irgendwann eine Technologie kommt, die das Problem lösen wird. Das ist das Problem.
Was wir sicher wissen: Mindestens drei unserer fünf Kernkraftwerke werden in den nächsten Jahren vom Netz gehen. Wir werden im November darüber abstimmen - ich hoffe, die entsprechende Initiative wird abgelehnt. Auch aufgrund des Alters und aufgrund der Sicherheit wissen wir, dass drei unserer fünf Kernkraftwerke vom Netz gehen werden. Was sind die Konsequenzen für die Versorgungssicherheit? Wir wissen, dass der Bedarf von Wirtschaft und Bevölkerung nicht zurückgehen wird. Tendenziell wird eher mehr Strom benötigt. Was ist Ihre Antwort? Wenn Sie hier Nein sagen, bleibt nur noch eine Möglichkeit, nämlich der Import aus dem Ausland. Das kann ich bei einer bodenständigen Partei wie der Ihren nicht nachvollziehen. Wir wollen einheimische Investitionen und möchten im Bereich der Stromversorgung die Abhängigkeit vom Ausland möglichst nicht noch weiterausdehnen. Zudem: Was importieren Sie? Fossile Energie oder Kernkraft. Es ist doch hanebüchen, zu sagen, man wolle weniger fossile Energie, um gleichzeitig diese Energie aus dem Ausland zu importieren, bloss weil sie ein wenig billiger ist.
Dass die Wasserkraft unter Druck ist, bestreitet niemand. Gegenwärtig sind 70 Prozent der Wasserkraftwerke nicht profitabel. Auch die Kommission hat das sehr genau studiert. Bei den Betriebskosten haben die Anlagenbetreiber gute Arbeit geleistet, es läuft heute sehr effizient. Was sie belastet, sind die Fixkosten, die hohen Kapitalkosten und die Fremdkapitalverzinsungskosten. Darin sind wir uns ebenfalls einig.
Der Wasserzins spielt auch eine Rolle. In dieser Situation ist das sinnvoll. Denn die Hoffnung, dass die Wasserkraft aus eigener Kraft in ein paar Jahren das Problem lösen kann, können Sie gleich begraben. Denn der Markt wird auch hier ein Stück weit international bestimmt. Die Grosswirtschaft, die sich frei auf dem Markt eindecken kann, hat sich entsolidarisiert, sie deckt sich selbstverständlich mit billigem Strom aus Europa ein. Da ist es mit dem Patriotismus nicht weit her.
In diesem Umfeld stecken die Wasserkraftwerke. Jetzt können Sie sagen, diese Unternehmen könnten ja in Konkurs gehen und ihre Bilanz deponieren. Ja, grundsätzlich könnten sie das. Aber wer sind die Eigentümer der Wasserkraftwerke? Es ist im überwiegenden Mass die öffentliche Hand. Es sind Gemeinden, Kantone, Konglomerate, Partnerwerke. Wir würden hier wieder die Steuerzahler bestrafen. Die Arbeitsplätze, die verlorengingen, wären dann schweizerische. Sie tauschen das gegen Importe aus Europa.
Im Laufe der wirklich langen Beratungen mit den Stromunternehmen war es schlussendlich die Erkenntnis: Ja, die müssen weiterhin ihre Hausaufgaben besser machen. Bei den Fremdkapitalkosten kann man etwas tun. Auch die Kantone als Aktionäre können etwas machen. Der Bund muss nicht alles tun. Aber wir kommen nicht darum herum, etwas für eine beschränkte, klar befristete Zeit zu machen - es sind diese 0,2 Rappen. Das löst das Problem zwar nicht, aber es hilft. Deshalb ist es im Sinne der einheimischen Stromproduktion, im Sinne der Arbeitsplätze in unserem Land, im Sinne, dass wir sonst eine Alternative einkaufen würden, die wesentlich schlechter wäre für unser Land, dass Sie diesem Marktprämienmodell, das jetzt die Räte gezimmert haben, zustimmen.
Ich bitte Sie deshalb, den Streichungsantrag der Minderheit Imark abzulehnen.
Noch etwas, auch an Herrn Nationalrat Imark: Wir haben heute 1,5 Rappen für die erneuerbaren Energien im Gesetz. Das ist das heutige Gesetz, dagegen hat niemand das Referendum ergriffen. Jetzt, mit dem Netzentgelt, geht es nochmals um 0,6 Rappen hinauf, das sind 400 Millionen Franken pro Jahr, und das bezahlen zu 60 Prozent die Haushalte - 400 Millionen Franken pro Jahr, Herr Nationalrat! Sie können gern in einem Referendumskampf sagen, das sei zu viel für einheimische Arbeitsplätze, für einheimische Investitionen. Wenn Sie bei 1,5 Rappen bleiben, dann ist auch hier klar, was passiert: All die Tausende von Gesuchen von Anlagenbetreibern, auch jene vieler Bauern, sind dann tot. Da haben Sie keine Unterstützung mehr, da wird nicht mehr investiert. Die Investitionen - das wissen wir auch - betreffen einheimische Gewerbebetriebe, das sind nicht irgendwelche Grosskonzerne in Europa. Da müssen Sie dann auch hinstehen und sagen: Mir sind Kohlestrom aus Deutschland und Atomstrom aus Frankreich lieber - das tausche ich gegen einheimische Produktion ein!
Das ist am Schluss die Realität. Insofern muss man hier auch die tatsächliche Situation am Markt beachten. Niemand von uns möchte gerne diese Zahlungen leisten, ohne dass wir dafür Kilowattstunden erhalten. Aber ohne das hätten wir eben nicht einmal die bestehenden Kilowattstunden, bzw. das Risiko wäre gross, dass man dann einfach noch den Unterhalt macht, aber sicher keine Verbesserungen der Produktion. Das sollten wir deshalb, glaube ich, bei diesem Entscheid berücksichtigen.
Bei den Grossfeuerungen gemäss Artikel 45a bitte ich Sie, der Mehrheit zuzustimmen und damit auch hier die Differenz zum Ständerat aus dem Weg zu schaffen. Die Minderheit Jans hat sicher Recht, weil Grossfeuerungsanlagen einen sehr hohen Wirkungsgrad haben; da haben wir keine Differenz. Hier ist es einfach fraglich, inwiefern dann zusätzliche energetische Mindestanforderungen Wirkung zeigen sollen. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen von Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen ist wichtig, aber auf jeden Fall ist der Wirkungsgrad einer Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlage schlechter als der einer Grossfeuerung. Wir meinen deshalb, wir könnten das berechtigte Anliegen über die Anforderungen an die Umweltfreundlichkeit von Grossfeuerungsanlagen im Rahmen der Luftreinhalte-Verordnung umsetzen. Weil wir jetzt wirklich bei der Differenzbereinigung sind und hier sehr vieles auch über die Kompetenz der Kantone läuft, sollten Sie diese Differenz "wegbeschliessen".
Ich möchte noch zu Artikel 46 und zum Einzelantrag Guhl zu Artikel 46 Absatz 3 Buchstabe a kommen. Sie haben ja versucht, so etwas wie einen Kompromiss, wenn ich mir dies zu sagen erlauben darf, zwischen National- und Ständerat zu erarbeiten, indem hier zur Abwärmenutzung ein Teil des erneuerbaren Anteils angerechnet wird. Das ist ein sehr guter Vorschlag. Trotzdem beantrage ich seine Ablehnung, und zwar, weil genau diese Formulierung - Sie wissen das - Bestandteil der Muken 2014 ist; die Kantone haben also genau diese Abwärmenutzung und die Anrechenbarkeit beschlossen. Die Kantone hoffen, dass die Muken 2018 schweizweit in Kraft sind. Das wäre also gleich schnell umgesetzt. Insofern habe ich keine "strong feelings", aber es ist an sich genau der Wortlaut der Muken, welche von den Kantonen umgesetzt werden.
Dann sind wir noch beim Steuerrecht. Sie wissen, dass der Bundesrat in der Vernehmlassung Steuererleichterungen vorgeschlagen hat. Diese Vorschläge fielen ziemlich durch, und wir haben deshalb nichts beantragt. Die Vorschläge wurden vor allem von Ihnen im Nationalrat wiederaufgenommen. Wahrscheinlich haben Sie im ersten Durchgang ein bisschen übertrieben, aber jetzt zeichnet sich hier eine Lösung ab. Insofern lohnt es sich, hier nochmals ein paar Worte darüber zu verlieren.
Die Mehrheit Ihrer Kommission möchte gemäss dem Antrag Schilliger gleich wie der Ständerat die Abzugsmöglichkeit der Rückbaukosten für den Ersatzneubau plus die Übertragbarkeit der Kosten auf zwei nachfolgende Steuerperioden. Die Minderheit I (Fässler Daniel) möchte eigentlich dasselbe ohne die Übertragbarkeit auf zwei Steuerperioden. Das ist die Differenz, die es zu bereinigen gilt.
Das Argument der Steuerverwaltungen ist vor allem ein rechtssystematisches: Sie sagen, wenn wir in der Systematik des Steuerrechts hier eine andere Periodizität vorschreiben, gibt das für die Steuerbehörden relativ viel Aufwand, wenn sie dann nämlich in jedem Einzelfall schauen müssen, wie viel schon übertragen wurde, was schon abgerechnet wurde und was für die folgende Steuerperiode kommt. Auf der anderen Seite wissen wir, dass es im Steuerrecht im Gebäudebereich natürlich Optimierungen gibt, die genutzt werden. Es ist ein Anreiz. Es geht hier wahrscheinlich vor allem um die Frage, ob Sie den Kantonen den bürokratischen Aufwand zumuten wollen oder nicht.
Wir haben grosses Verständnis, dass diese Rückbaukosten für den Ersatzneubau jetzt aufgenommen werden. Wir haben auch gesehen, dass es nicht um die grossen Beträge geht; Rückbaukosten bewegen sich in der Regel im Schnitt um rund 40 000 Franken. Es gibt nicht eine riesige Steueroptimierung, aber es ist eine. Hier, glauben wir, sollten Sie sich deshalb Richtung Ständerat bewegen.
Wir haben dann noch den Einzelantrag Schilliger zu Artikel 14 Absatz 3 des Stromversorgungsgesetzes. Hier geht es um die Frage - Herr Nationalrat Gasche hat das seinerzeit im ersten Durchgang aufgeworfen -, ob es nicht ungerecht ist, wenn wir jetzt beim Eigenverbrauch zunehmend vor allem kleine Produzenten haben, die ihre Fotovoltaikanlage vom Frühling bis zum Herbst betreiben und nichts an die Netzkosten bezahlen. Deshalb haben wir hier eine Bestimmung aufgenommen: Wer den selber produzierten Strom auch selber verbraucht, beteiligt sich nicht in diesem Umfang an den Netzkosten, obwohl er dann vielleicht in den Wintermonaten sehr wohl auf die Netzinfrastruktur zurückgreifen muss. Wenn jetzt immer mehr Produzenten auf den Eigenverbrauch setzen, dann ist das für die Netzbetreiber schon eine gewisse Entsolidarisierung, die da stattfindet. Wir haben deshalb Verständnis für den Antrag, meinen aber dennoch, dass mit dem Beschluss von Ständerat und Kommission die Lösung gefunden ist. Bereits das geltende Recht ermöglicht nämlich auf Verordnungsstufe eine Leistungsobergrenze von 10 Kilovoltampere, bis zu welcher Unterschiede beim Bezugsprofil bei der Schaffung von Kundengruppen nicht berücksichtigt werden dürfen.
Diese Norm der Stromversorgungsverordnung müsste aufgehoben werden, wenn die Fassung des Nationalrates obsiegt. Wir meinen deshalb, dass die zwischen dem Ständerat und Ihrer vorberatenden Kommission gefundene Formulierung, welche sich am Status quo orientiert, mit dem richtigen Augenmass auch die Beteiligung der kleinen Produzenten an den Netzkosten berücksichtigt. Richtig ist: Mit der Delegationsnorm kann der Bundesrat die Tarifvorgaben auch anpassen. Wenn diese Entsolidarisierung irgendwo unverhältnismässig gross ist, kann man also eingreifen.
Wir meinen deshalb, dass das die richtige Antwort ist, weshalb ich Sie bitte, diesen Einzelantrag abzulehnen.
Müller-Altermatt Stefan · Mit-M · Consiglio nazionale · Soletta · Gruppo PPD
Weiter zurück zur Sachlichkeit und damit nach der allgemeinen Diskussion wieder ein bisschen mit der Flughöhe hinunter zu den effektiven Differenzen, die noch bestehen.
Zur Marktprämie: Der Ständerat hat das vom Nationalrat vorgeschlagene System der Marktprämie für die Grosswasserkraft hinsichtlich des Vollzugs präzisiert und damit, wie ich finde, auch bereits einige Vorbehalte der SVP-Fraktion entschärft. Ein paar Erläuterungen dazu: Konstrukte mit kurzfristigen Vertrags- und Verhältnisänderungen, um in den Genuss dieser Prämien zu kommen, sollen wie jeder andere Missbrauch durch den Bundesrat unterbunden werden können. Klar ist zudem, dass nur Schweizer Strom in den Genuss der Marktprämie kommen kann. Bei den Kosten und Erlösen soll der Bundesrat viel Spielraum haben und das möglichst einfach abwickeln; Bürokratie soll also vermindert werden.
Der Wasserkraftstrom soll prioritär in der Grundversorgung abgesetzt werden, unter anderem um den Topf der Marktprämiengelder zu entlasten. In der Vorlage ist dieser Grundversorgungsabsatz als theoretischer respektive einfach als rechnerischer Abzug ausgestaltet, ausgerichtet am Potenzial. So behalten die Unternehmen möglichst viel Flexibilität; sie müssen den Strom also nicht effektiv dort absetzen, haben aber explizit das Recht dazu, und zwar an sich zu den vollen Gestehungskosten. Damit wird auch sehr bewusst ein weiteres Unterstützungselement geschaffen, insbesondere entgegen einem aktuellen Bundesgerichtsurteil, welches aussagt, dass für die Grundversorgung die Gestehungskosten nur anteilig getragen werden müssen. Zugunsten von anderem erneuerbarem Strom wird eine Reduktion beim Grosswasserkraftabzug eingefügt. Die Marktprämie soll nicht zu anderen erneuerbaren Energien in Konkurrenz treten. Wer in der Grundversorgung andere erneuerbare Energien anbietet, kann einen kleineren Grosswasserkraftabzug machen und so für mehr Grosswasserkraftstrom die Marktprämie beanspruchen.
Sie merken an diesen Ausführungen, dass es ziemlich viele Parameter gibt, die bekannt sein müssen, damit wir diese Marktprämie dann fair und ohne Missbrauch ausschütten können. Die Kommission zählt darauf, dass der Bundesrat geeignete Mechanismen findet, um dies trotzdem in einem effizienten Verfahren zu erledigen. Das Verfahren kann auch auf den ohnehin vorhandenen Daten und Grundlagen aufbauen.
In der Kommission gab weniger dieser Mechanismus zu reden als vielmehr - genau wie vorhin in der Diskussion - die Frage, ob man denn nun tatsächlich diese Marktprämie will. Eine Mehrheit von 15 zu 10 Stimmen ist der Meinung, dass man diese Unterstützung für die Grosswasserkraft geben soll, zumal sie ja im Ständerat um einen Übergangsartikel ergänzt wurde, der einen Erlassentwurf bis 2019 verlangt, der dann zu einem marktnäheren System führt. Dies ist Absatz 6 des Artikels. Es ist also eine klare Begrenzung vorgesehen. Ich erinnere an den Titel des eingefügten Kapitels 5a, der da heisst: "Finanzhilfen für die vorübergehende Unterstützung bei der bestehenden Grosswasserkraft". Es ist also keine Rede davon, dass es endlos laufe und nicht zielgerichtet sei, wie vorhin gesagt wurde. Es ist zielgerichtet und befristet.
Quintessenz der Beratung in der Kommission: Die einheimische Wasserkraft blutet. Wenn wir nichts tun, blutet sie aus. Leider können wir nicht mehr tun als die angekreidete "Pflästerlipolitik". Das "Pflästerli" aber nicht zu geben und dem Ausbluten zuzuschauen wäre noch viel verantwortungsloser. Ich bitte Sie deswegen im Namen der Kommission, den Minderheitsantrag Imark abzulehnen.
Ein kurzes Wort zu Artikel 46 und den Einzelanträgen von Herrn Guhl. Es geht um die Vorschriften, welche die Kantone im Gebäudebereich zu machen haben, und darum, was denn in diesen Vorschriften "erneuerbare Energie" ist. Es gibt zwei Punkte: einerseits die Abwärme, andererseits das Biogas. Ich gebe zu, die Kommission hat sich vornehmlich um das Biogas gekümmert. Sie fand, es sei zu kompliziert, das Biogas hier zu inkludieren. Dies brächte einen viel zu grossen Kontrollaufwand mit sich. Wir verzichten darauf.
Es bleibt die Frage nach den Steuerabzügen für das Energiesparen: Der Nationalrat hat bei der Erstberatung eine sehr weitgehende Regelung mit vielen Abzugsmöglichkeiten, und zwar gleich über vier Jahre, beschlossen. Der Ständerat wiederum markierte seine Maximalforderung und strich alles heraus, was über das bisherige Recht hinausging. In der ersten Runde der Differenzbereinigung hat der Ständerat einen kleinen Schritt auf uns zu gemacht und gesagt, es sollen neu zumindest die Abbruchkosten für die Ersatzneubauten auch abzugsberechtigt sein.
In unserer Kommission wurde schliesslich dann ein weiterer Kompromissantrag eingebracht. Er beinhaltete das Angebot des Ständerates plus Abzug über zwei Jahre statt wie vorher über vier Jahre. Wir hatten es in der Kommission also mit denselben Konzepten zu tun, wie sie jetzt auf Ihrer Fahne ersichtlich sind. Hauptknackpunkt ist die Abzugsfähigkeit über mehrere Steuerperioden. Die Mehrheit argumentiert, dass eben diese Mehrjährigkeit Sinn mache, weil damit grosse sinnvolle Sanierungen den kleinen Sanierungen - wiederum "Pflästerlipolitik" - vorgezogen würden. Dieses Argument steht eigentlich seit der allerersten Debatte unwidersprochen im Raum. Ausserdem sieht die Mehrheit mit der Abzugsfähigkeit über zwei Jahre einen Kompromiss vor, den der Ständerat ja dann akzeptieren könnte. Die Minderheit I (Fässler Daniel), welche die Mehrjährigkeit ganz streichen will, macht auf die Mitnahmeeffekte und die notwendige Steuerbürokratie aufmerksam. Das haben wir auch bereits gehört. Ausserdem widerspreche es dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Schlussendlich setzte sich der Kompromissantrag der Mehrheit gegenüber dem von der Minderheit II (Knecht) aufgenommenen Antrag - also Festhalten, vier Jahre Abzugsmöglichkeit - mit 13 zu 8 Stimmen und gegenüber dem von der Minderheit I (Fässler Daniel) aufgenommenen Antrag - also gemäss Ständerat, Abzug über ein Steuerjahr - mit 16 zu 9 Stimmen durch.
Ein letztes Wort zu Artikel 14 des Stromversorgungsgesetzes und zum Antrag von Herrn Schilliger: Selbstverständlich haben wir dieses Kapitel in der Kommission beraten. Der Ständerat hat dort eine kleine Schutzklausel für die Kleinproduzenten eingebaut, damit sie nicht unverhältnismässig an den Netzkosten partizipieren müssen. Unsere Kommission hat befunden, das sei in Ordnung, und hat dieser Schutzklausel zugestimmt. Es wurde dann kein Minderheitsantrag eingereicht, aber jetzt der Einzelantrag.
Ich kann entsprechend im Namen der Kommission bitten, diesen Einzelantrag abzulehnen.
Guhl Bernhard · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo BD
Sehr geehrter Herr Müller-Altermatt, von meinen zwei Einzelanträgen enthält der eine die Abwärme und das Biogas, welche berücksichtigt werden sollen, der andere enthält nur die Abwärme. Im anschliessenden Abstimmungsszenario werden diese zwei Anträge einander gegenübergestellt, weshalb ich mir überlege, einen davon zurückzuziehen. Können Sie mir die Überlegungen der Kommission bezüglich Abwärme und Biogas noch erläutern, speziell, ob nicht die Abwärmenutzung sinnvoll wäre?
Müller-Altermatt Stefan · Mit-M · Consiglio nazionale · Soletta · Gruppo PPD
Danke, geschätzter Kollege. Ich muss Ihnen unumwunden eingestehen, dass sich die Kommission vornehmlich mit dem Biogas befasst hat. Das Abwärmethema wurde in der Kommission eigentlich praktisch nicht gestreift. Wenn wir es jetzt bei Lichte betrachten, so sehen wir selbstverständlich, dass der Antrag, der das Biogas nicht beinhaltet, eine Art Kompromissantrag wäre, den man vielleicht an den Ständerat weitergeben könnte, damit er das auch noch einmal diskutieren kann. Bis jetzt hat die Abwärme für sich allein keine Diskussion gefunden. Es wurde allerdings auch gesagt, dass es innerhalb der Muken selbstverständlich ein Thema ist, man könnte das auch dort umsetzen. Zusätzlich ist zu erwähnen, dass die Abwärme, welche nicht erneuerbar ist, z. B. aus Kehrichtverbrennungsanlagen oder aus der Industrie, im Vollzug als gleichwertig betrachtet wird. Somit könnte man Ihrem Anliegen auch auf dieser Ebene nachkommen, was natürlich sehr im Sinne der Sache wäre.
Markwalder Christa · P-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo liberale radicale
Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Herr Guhl, möchten Sie Ihren Antrag zu Artikel 46 Absatz 3 Buchstabe a, mit dem Sie Zustimmung zum Beschluss des Ständerates verlangen, zurückziehen? - Ja, dieser Antrag Guhl ist zurückgezogen worden.
Nordmann Roger · Mit-M · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo socialista
Tout à l'heure, on a eu l'impression qu'on discutait de nouveau du principe de la sortie du nucléaire. Monsieur Rösti a parlé de centrales nucléaires qui explosent vers l'intérieur; cela appelle tout de même un commentaire. Nous avons approfondi la question en commission, Monsieur Rösti, et il est évident que lorsqu'il y a un problème au sein d'une centrale nucléaire, puisqu'elle contient beaucoup d'énergie, elle explose, elle n'implose pas. Personne ne fait de la recherche scientifique sur des centrales nucléaires qui implosent; on cherche plutôt à diminuer la diffusion de radioactivité en cas d'accident. Je tenais à dire ces quelques mots pour que ce point soit clair.
Un autre point évoqué est la prime de marché, à l'article 33a. Monsieur Rösti a très justement dit qu'en Suisse, il n'y avait pas de problème de puissance parce qu'on avait d'excellents barrages, d'excellentes pompes, mais qu'il y aurait un problème d'énergie au moment où les centrales nucléaires seraient arrêtées. C'est juste, Monsieur Rösti, et c'est précisément pour cette raison qu'on a accepté la stratégie énergétique et tous les projets qu'elle contient. Mais c'est aussi pour cette raison qu'il faut préserver l'hydroélectricité et donc mettre en place ce système de prime de marché temporaire, pour aider l'hydroélectricité pendant ces cinq ans difficiles. J'aimerais vous dire, Monsieur Rösti, qu'aux yeux de la commission, il est évident que si cette prime de marché était refusée, les problèmes de l'hydroélectricité ne seraient pas résolus. Au contraire, la situation de l'hydroélectricité serait plus difficile, Monsieur Rösti, en cas de rejet de cette prime de marché. La commission, par 15 voix contre 10, souhaite maintenir cette prime de marché.
Encore une précision qui est importante pour que cette prime de marché soit bien comprise: la production hydroélectrique propre des entreprises de réseau qui ont des clients finaux captifs doit d'abord être utilisée pour ces clients finaux captifs, de façon à pouvoir déterminer ensuite quelle est la quantité d'énergie qui doit être vendue sur le marché et pour laquelle il y a une possibilité d'obtenir la prime de marché.
Laissez-moi vous donner encore cet exemple, qui souligne l'importance de l'hydroélectricité: au début de ce mois, la centrale nucléaire de Gösgen est tombée en panne; la puissance du réacteur a été réduite au tiers de ses capacités durant quatre heures, au milieu de la nuit. En moins de cinq minutes, la production hydroélectrique suisse a été capable de compenser cette puissance manquante. On mesure ici non seulement la force de cet outil hydroélectrique, mais aussi son importance.
Lors des précédentes délibérations à l'article 45, nous avions maintenu la possibilité d'une norme d'efficacité minimale pour les grandes installations de chauffage, surtout avec le couplage chaleur-force. La commission y a renoncé pour éliminer la divergence avec le Conseil des Etats.
A l'article 46, seule une proposition Guhl demeure. Elle prévoit que les cantons légifèrent sur la question des rejets de chaleur, mais pas sur celle du biogaz dans le bâtiment. Nous n'en avons pas discuté de cette façon en commission, mais il me semble que, pour la commission, c'était le biogaz qui posait des problèmes et pas les rejets de chaleur. Donc, la proposition Guhl est un pas intelligent en direction du Conseil des Etats. Elle me paraît pouvoir être approuvée.
S'agissant de la fiscalité, la majorité de la commission vous propose de vous rallier à la décision du Conseil des Etats, sauf sur un point. Elle veut un étalement des déductions fiscales sur deux exercices au lieu d'un; la minorité Fässler Daniel souhaite limiter la déductibilité à l'année. Quant à la proposition Knecht, elle est un peu confuse parce qu'elle permet une double déductibilité de l'investissement et de l'amortissement pour les entreprises, sans exigence qualitative.
Au premier vote, la proposition de la commission l'a emporté, par 13 voix contre 8, sur la proposition défendue par la minorité Knecht. Au deuxième vote, la proposition de la commission l'a emporté, par 16 voix contre 9, sur la proposition de la minorité Fässler Daniel.
Je dirai un dernier mot sur la proposition Schilliger. Quelqu'un l'a traitée d'"oeuf pourri", ce qui me paraît exagéré. Elle est défendable, mais il est vrai que le Conseil des Etats a trouvé une solution équilibrée qui assure non seulement, le cas échéant, une participation des grandes installations au réseau, mais qui offre aussi une solution simple pour les petites installations. Il me semble inutile de créer une nouvelle divergence sur ce point. C'est la raison pour laquelle la commission ne s'est pas ralliée au projet du Conseil fédéral, mais à la décision du Conseil des Etats. Ainsi, ce point ne ferait plus l'objet d'une divergence.
Votazione
5a. Kapitel Titel, 6. Kapitel Titel
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Chapitre 5a titre, chapitre 6 titre
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 33a
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Imark, Brunner, Genecand, Jauslin, Knecht, Müri, Rösti, Wasserfallen, Wobmann)
Streichen
Art. 33a
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Imark, Brunner, Genecand, Jauslin, Knecht, Müri, Rösti, Wasserfallen, Wobmann)
Biffer
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 110 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 78 Stimmen
(3 Enthaltungen)
Markwalder Christa · P-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo liberale radicale
Art. 37 Abs. 2 Bst. cbis; 38 Abs. 1 Bst. c; 39a Abs. 3
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Imark, Brunner, Genecand, Jauslin, Knecht, Müri, Rösti, Wasserfallen, Wobmann)
Streichen
Art. 37 al. 2 let. cbis; 38 al. 1 let. c; 39a al. 3
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Imark, Brunner, Genecand, Jauslin, Knecht, Müri, Rösti, Wasserfallen, Wobmann)
Biffer
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Art. 40 Abs. 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 40 al. 3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 45a
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Jans, Badran Jacqueline, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni)
Festhalten
Art. 45a
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Jans, Badran Jacqueline, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni)
Maintenir
Votazione
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 112 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 78 Stimmen
(1 Enthaltung)
Votazione
Art. 46 Abs. 3 Bst. a
Antrag der Kommission
Festhalten
Antrag Guhl
a. ... für Heizung und Warmwasser; beim erneuerbaren Anteil kann Abwärme angerechnet werden;
Schriftliche Begründung
Dies ist ein Kompromissantrag. Er enthält nur die Abwärme, entgegen dem Antrag des Ständerates aber nicht mehr das Biogas aus Erdgasnetzen. Hier geht es um Abwärme, also eine einheimische, kostenlose und CO2-freie Energiequelle, die sonst an die Luft abgegeben wird, anstatt sie zu nutzen. Wenn Gebäude mit Abwärme aus Industrie, EDV-Zentralen, Fernwärme aus Kehrichtverbrennungsanlagen usw. beheizt werden, statt dass man neue Ölheizungen einbaut, ist das ganz im Sinne der Energiewende. Auch vom Bundesamt für Energie, in den Fachnormen des SIA oder den Kantonen wird Abwärme als CO2-frei propagiert und den erneuerbaren Energien gleichgesetzt. Energiepolitisch ist es gleichwertig, ob man für eine Heizung erneuerbare Energie einsetzt oder Abwärme aus Kehrichtverbrennungsanlagen nutzt, statt sie den Kamin hochgehen zu lassen.
Art. 46 al. 3 let. a
Proposition de la commission
Maintenir
Proposition Guhl
a. ... et en eau chaude; les rejets de chaleur peuvent être pris en compte dans la part d'énergies renouvelables;
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Guhl ... 185 Stimmen
Für den Antrag der Kommission ... 4 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Intervento procedurale
Art. 70a Abs. 1 Bst. a0; 72 Abs. 1 Bst. bbis
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Imark, Brunner, Genecand, Jauslin, Knecht, Müri, Rösti, Wasserfallen, Wobmann)
Streichen
Art. 70a al. 1 let. a0; 72 al. 1 let. bbis
Proposition de la majorité
Biffer
Proposition de la minorité
(Imark, Brunner, Genecand, Jauslin, Knecht, Müri, Rösti, Wasserfallen, Wobmann)
Biffer
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Markwalder Christa · P-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo liberale radicale
Art. 74 Abs. 2 Bst. a Ziff. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 74 al. 2 let. a ch. 1
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Änderung anderer Erlasse
Modifications d'autres actes
Ziff. 2a Art. 31a; 205e
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit I
(Fässler Daniel, Badran Jacqueline, Jans, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Thorens Goumaz, Vogler)
Gemäss Mehrheit
Antrag der Minderheit II
(Knecht, Brunner, Imark, Müri, Page, Rösti, Ruppen, Wobmann)
Festhalten
Ch. 2a art. 31a; 205e
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité I
(Fässler Daniel, Badran Jacqueline, Jans, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Thorens Goumaz, Vogler)
Selon la majorité
Proposition de la minorité II
(Knecht, Brunner, Imark, Müri, Page, Rösti, Ruppen, Wobmann)
Maintenir
Ziff. 2a Art. 32
Antrag der Mehrheit
Abs. 2
... Das Eidgenössische Finanzdepartement bestimmt, welche Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, einschliesslich der Rückbaukosten für den Ersatzneubau, den Unterhaltskosten gleichgestellt werden können.
Abs. 2bis
Investitionskosten und Rückbaukosten für den Ersatzneubau gemäss Absatz 2 zweiter Satz sind in den zwei nachfolgenden Steuerperioden abziehbar, soweit sie in der laufenden Steuerperiode, in welcher die Aufwendungen angefallen sind, steuerlich nicht vollständig berücksichtigt werden können.
Antrag der Minderheit I
(Fässler Daniel, Badran Jacqueline, Jans, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Thorens Goumaz, Vogler)
Abs. 2, 2bis
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit II
(Knecht, Brunner, Imark, Müri, Page, Rösti, Ruppen, Wobmann)
Abs. 2, 2bis
Festhalten
Ch. 2a art. 32
Proposition de la majorité
Al. 2
... Le Département fédéral des finances détermine quels investissements destinés à économiser l'énergie et à ménager l'environnement, y compris les frais de démolition pour une construction de remplacement, peuvent être assimilés aux frais d'entretien.
Al. 2bis
Les coûts d'investissement et les frais de démolition pour une construction de remplacement visés à l'alinéa 2 deuxième phrase sont déductibles au cours des deux périodes fiscales suivantes, lorsqu'ils ne peuvent pas être entièrement pris en considération durant la période fiscale en cours, pendant laquelle les dépenses ont été effectuées.
Proposition de la minorité I
(Fässler Daniel, Badran Jacqueline, Jans, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Thorens Goumaz, Vogler)
Al. 2, 2bis
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité II
(Knecht, Brunner, Imark, Müri, Page, Rösti, Ruppen, Wobmann)
Al. 2, 2bis
Maintenir
Ziff. 2b Art. 9
Antrag der Mehrheit
Abs. 3 Bst. a
... mit den Kantonen, welche Investitionen den Unterhaltskosten gleichgestellt werden können.
Abs. 3bis
Investitionen und Rückbaukosten für den Ersatzneubau gemäss Absatz 3 Buchstabe a sind in den zwei nachfolgenden Steuerperioden abziehbar, soweit ...
Abs. 3quinquies
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit I
(Fässler Daniel, Badran Jacqueline, Jans, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Thorens Goumaz, Vogler)
Abs. 3 Bst. a, 3bis, 3quinquies
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit II
(Knecht, Brunner, Imark, Müri, Page, Rösti, Ruppen, Wobmann)
Abs. 3 Bst. a, 3bis, 3quinquies
Festhalten
Ch. 2b art. 9
Proposition de la majorité
Al. 3 let. a
... les cantons quels investissements destinés à économiser l'énergie et ...
Al. 3bis
Les coûts d'investissement et les frais de démolition pour une construction de remplacement visés à l'alinéa 3 lettre a sont déductibles au cours des deux périodes fiscales suivantes ...
Al. 3quinquies
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité I
(Fässler Daniel, Badran Jacqueline, Jans, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Thorens Goumaz, Vogler)
Al. 3 let. a, 3bis, 3quinquies
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité II
(Knecht, Brunner, Imark, Müri, Page, Rösti, Ruppen, Wobmann)
Al. 3 let. a, 3bis, 3quinquies
Maintenir
Ziff. 2b Art. 10 Abs. 1ter; 78f
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit I
(Fässler Daniel, Badran Jacqueline, Jans, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Thorens Goumaz, Vogler)
Gemäss Mehrheit
Antrag der Minderheit II
(Knecht, Brunner, Imark, Müri, Page, Rösti, Ruppen, Wobmann)
Festhalten
Ch. 2b art. 10 al. 1ter; 78f
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité I
(Fässler Daniel, Badran Jacqueline, Jans, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Thorens Goumaz, Vogler)
Selon la majorité
Proposition de la minorité II
(Knecht, Brunner, Imark, Müri, Page, Rösti, Ruppen, Wobmann)
Maintenir
Ziff. 2b Art. 72q
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
Die Kantone passen ihre Gesetzgebung innert zwei Jahren nach Inkrafttreten der Änderung vom ... dem geänderten Artikel 9 Absatz 3 Buchstabe a an.
Abs. 2
Nach Ablauf dieser Frist findet Artikel 9 Absatz 3 Buchstabe a direkt Anwendung, wenn ihm das kantonale Steuerrecht widerspricht.
Antrag der Minderheit I
(Fässler Daniel, Badran Jacqueline, Jans, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Thorens Goumaz, Vogler)
Gemäss Mehrheit
Antrag der Minderheit II
(Knecht, Brunner, Imark, Müri, Page, Rösti, Ruppen, Wobmann)
Gemäss Mehrheit
Ch. 2b art. 72q
Proposition de la majorité
Al. 1
Les cantons adaptent leur législation de l'article 9 alinéa 3 lettre a dans les deux ans qui suivent l'entrée en vigueur de la modification du ...
Al. 2
A l'expiration de ce délai, l'article 9 alinéa 3 lettre a est directement applicable si le droit fiscal cantonal s'en écarte.
Proposition de la minorité I
(Fässler Daniel, Badran Jacqueline, Jans, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Thorens Goumaz, Vogler)
Selon la majorité
Proposition de la minorité II
(Knecht, Brunner, Imark, Müri, Page, Rösti, Ruppen, Wobmann)
Selon la majorité
Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): In den Ziffern 2a und 2b liegen drei Konzepte vor. Wir stimmen über die Anträge zu beiden Ziffern gemeinsam ab.
Votazione
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 119 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II ... 72 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Votazione
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 110 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I ... 81 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Votazione
Ziff. 7 Art. 14 Abs. 3 Bst. c
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag Schilliger
Festhalten
Schriftliche Begründung
Die vorgeschlagene Ergänzung von Artikel 14 Absatz 3 Buchstabe c des Stromversorgungsgesetzes führt zu einer Privilegierung von Endverbrauchern, die über eine eigene Produktionsanlage mit einer Anschlussleistung von unter 10 kVA verfügen. Diese verursachen trotz Eigenverbrauch keine geringeren Netzkosten als die übrigen Endverbraucher. Das Netz muss nämlich so dimensioniert sein, dass auch Eigenverbraucher ihren gesamten Strombedarf jederzeit aus dem Netz beziehen können. Die dezentrale Einspeisung aus diesen Anlagen macht zudem Investitionen in Netzverstärkungen notwendig. Eine privilegierte Behandlung der Eigenverbraucher bei den Netznutzungstarifen führt somit zu einer volkswirtschaftlich und sozial unerwünschten Umverteilung der Kosten zulasten der Endverbraucher ohne eigene Produktionsanlage. Das Stromversorgungsgesetz verlangt, dass die Netztarife die von den Endverbrauchern verursachten Kosten widerspiegeln (Art. 14 Abs. 3 Bst. a; Grundsatz der Verursachergerechtigkeit). Dieser Grundsatz wurde nun richtigerweise dahingehend ergänzt, dass bei der Festlegung der Netznutzungstarife auch den Zielen einer effizienten Netzinfrastruktur Rechnung getragen werden muss (Art. 14 Abs. 3 Bst. e; Grundsatz effiziente Netzinfrastruktur). Dies ermöglicht die Erhebung verursachergerechter Tarife, die an die neuen Verbrauchsmuster angepasst sind. Die Festlegung von Ausnahmen zugunsten von Eigenverbrauchern relativiert diese Ergänzung und widerspricht den beiden genannten Grundsätzen.
Ch. 7 art. 14 al. 3 let. c
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition Schilliger
Maintenir
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Schilliger ... 126 Stimmen
Für den Antrag der Kommission ... 65 Stimmen
(0 Enthaltungen)