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E-Voting bis spätestens 2019 für alle Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
Guldimann Tim · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Klaus Oegerli lebt als Auslandschweizer im Süden von Thailand. Wenige Tage vor der Abstimmung im Sommer hat er mir die Kopie seines Schreibens an seine Heimatgemeinde Härkingen geschickt: "Ich habe bis heute die Abstimmungsunterlagen nicht erhalten", folglich sei "kaum damit zu rechnen, dass meine Entscheide rechtzeitig zum 5. Juni in Härkingen eintreffen. Als Auslandschweizer fühle ich mich in meinen Rechten eingeschränkt." Er schrieb weiter, es sei "irritierend, dass es Bund und Kantone nicht auf die Reihe kriegen, ein elektronisches System auf die Beine zu stellen."
Ja, es ist irritierend, dass der Staat unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern im Ausland nicht garantieren kann, dass sie ihre verfassungsmässigen Rechte tatsächlich ausüben können. Der Bundesrat hatte vor fünf Jahren in seiner Antwort auf eine entsprechende Motion versprochen, dass "bis zu den Wahlen 2015 eine grosse Mehrheit der Auslandschweizer Stimmberechtigten ihre Stimme elektronisch abgeben kann". Dieses Versprechen hat er gebrochen.
Deshalb habe ich zusammen mit 62 Kolleginnen und Kollegen aller politischen Richtungen in diesem Rat eine Motion mit dem genau gleichen Text wie in jener Motion eingereicht, die 2011 das erwähnte Versprechen des Bundesrates zur Folge hatte. Die Stimmbeteiligung der Fünften Schweiz ist seither rückläufig. Die Wähler und Wählerinnen im Ausland erhalten ihre Unterlagen oft spät, sehr spät, oft auch zu spät. Ihre Stimmabgabe kann dann nicht mehr rechtzeitig erfolgen, dies schon gar nicht in Fällen kurzfristig angeordneter Nachwahlen. Die verspäteten und damit ungültigen Stimmabgaben nehmen zu. Es muss etwas geschehen.
Deshalb habe ich diese Motion eingereicht. Die Kantone sollen gesetzlich dazu verpflichtet werden, bis zu den nächsten eidgenössischen Wahlen, also 2019, im Rahmen einer föderalistischen Lösung allen berechtigten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe anzubieten. Natürlich bin ich mir bewusst, dass der Bund dafür in kantonale Hoheiten eingreifen muss. Als überzeugter Föderalist verlange ich das nur, weil das Anliegen in den letzten Jahren massive Rückschläge erlitten hat, trotz Versprechen des Bundesrates. Schon heute zeichnen sich neue Verzögerungen seitens der Kantone ab.
Ich bitte Sie deshalb, die Motion anzunehmen.
Fässler Daniel · Mit-M · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Ich habe eine Frage mit Blick auf die Tatsache, dass der Kanton Appenzell Innerrhoden seinen Ständerat nicht an der Urne, sondern an der Landsgemeinde wählt, in Beachtung der heute bestehenden gesetzlichen Regelung. Deshalb etwas präventiv meine Frage: Bezieht sich Ihre Motion mit dem Begriff der eidgenössischen Wahlen nur auf die Nationalratswahlen oder auch auf die Ständeratswahlen? Wenn Ersteres gilt, ist es für mich kein Problem, (Zwischenruf der Präsidentin: Die Frage wäre gestellt, Herr Fässler!) wenn nicht, würde ich gerne wissen, (Zwischenruf der Präsidentin: Es gibt eine einzige kurze Frage!) wie die föderalistische Lösung aussieht.
Guldimann Tim · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Ich könnte mir mit meiner föderalistischen Überzeugung Ausnahmen vorstellen, die solchen Spezialsituationen Rechnung tragen.
Thurnherr Walter · BK-M · Aargau
Der Bundesrat teilt das Ziel einer möglichst raschen, flächendeckenden Einführung der elektronischen Stimmabgabe, und er kann die offensichtliche Ungeduld des Motionärs nachvollziehen. Aber ich möchte doch zwei, drei Bemerkungen machen, die mir wichtig scheinen, bevor Sie hier einen solch wichtigen Entscheid fällen.
1. Die Ursache für den Abbruch des Angebots der elektronischen Stimmabgabe in den Konsortiumskantonen war ein technischer Fehler. Dieser hatte insbesondere zur Folge, dass das Wahl- und Stimmgeheimnis nicht garantiert werden konnte. Es lag also nicht am fehlenden Willen oder an einer gleichgültigen Einstellung der betroffenen Kantone. Hier hat so etwas durchgeschimmert. Natürlich war der Abbruch der Übung beklagenswert, aber es war von Anfang an klar, dass erstens in der Versuchsphase technische Probleme denkbar sind und dass zweitens Sicherheit an erster Stelle steht.
Die betroffenen Kantone nun dafür verantwortlich zu machen, dass genau diese Prioritätenordnung eingehalten worden ist, wäre nicht ganz richtig. Hätten die Konsortiumskantone den elektronischen Stimmkanal anbieten können, wäre 2015 bereits für die Mehrheit der registrierten Auslandschweizer Stimmberechtigten das E-Voting möglich gewesen. Im Übrigen: Trotz des Übungsabbruchs in den Konsortiumskantonen konnten 2015 noch 10 000 Auslandschweizer Stimmberechtigte mehr elektronisch abstimmen als 2011. Erstmals in der Geschichte der Nationalratswahlen konnten über 90 000 Wählerinnen und Wähler in der Schweiz ihre Stimme elektronisch abgeben.
2. Bis heute haben vierzehn Kantone Erfahrungen mit dem dritten, dem elektronischen Stimmkanal gesammelt. Aber in immerhin sechs Kantonen bestehen die kantonalen Rechtsgrundlagen für die elektronische Stimmabgabe noch gar nicht. In den Kantonen Tessin, Zug, Jura, Nidwalden, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden, Herr Fässler, müssen sie zuerst noch die gesetzlichen Grundlagen schaffen. Dort liegen diese noch gar nicht vor. Wenn also die vorliegende Motion angenommen würde, müsste der Bundesrat Ihnen eine Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte vorlegen. Bis eine solche Revision verabschiedet und in Kraft wäre, würden mindestens zwei, drei Jahre vergehen. Da die Kantone ihre rechtlichen Grundlagen dann auch noch anpassen müssten - es ist nicht anzunehmen, dass sie sie auf Vorrat ändern -, würde es noch länger gehen. Wahrscheinlich wäre es gar nicht möglich, bis im Jahr 2019 diesen elektronischen Stimmkanal für alle durchzusetzen.
3. Der Bundesrat denkt auch, dass es bei der Umsetzung des Vorhabens, den Vote électronique einzuführen - übrigens nicht nur für Auslandschweizer, sondern mit universeller Verifizierbarkeit auch für Inlandschweizer -, zusätzlicher Anstrengungen auf allen Seiten, insbesondere bei den Kantonen, bedarf. Es sei nur der Vollständigkeit halber erwähnt: Die Schweiz ist immer noch das einzige Land, das flächendeckend die voraussetzungslose briefliche Stimmabgabe kennt. Der Bundesrat wollte diese 1976 mit dem Bundesgesetz über die politischen Rechte einführen - 1976! Das Parlament verpflichtete die Kantone 1994 dazu. Jedoch erst ab 2004 boten alle Kantone für eidgenössische Abstimmungen den brieflichen Stimmkanal an, und erst seit 2014 gilt dies auch im letzten Kanton für alle kantonalen Urnengänge. Dies alles betrifft ein technisch doch viel einfacheres System als dasjenige für die elektronische Stimmabgabe.
Es braucht eben auch hier Akzeptanz und Vertrauen. Wie in anderen Politikbereichen auch, ist es zuweilen ratsam, die zugegebenermassen verständliche Ungeduld gegen ein sicheres, stetiges und dafür zeitraubendes Verfahren abzuwägen. Bevor Sie die Kantone zwingen, möchte ich Sie bitten, eben auch ihre Perspektive zu betrachten. Es gibt in vielen Kantonen finanzielle Probleme. Diese Kantone müssen eine Aufwand-Nutzen-Rechnung machen können.
Ich beantrage Ihnen deshalb mit dem Bundesrat, die Motion abzulehnen.
Guldimann Tim · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Zwei Fragen. (Zwischenruf der Präsidentin: Eine Frage!) Okay, eine kombinierte Frage: Herr Bundeskanzler, versprechen Sie, dass Sie sich in den nächsten Monaten bei den Kantonen mit Nachdruck dafür einsetzen, dass wir hier vorwärtskommen? Damit verbunden - versprechen Sie, dass Sie mich im nächsten Frühjahr empfangen und mir sagen werden, was die Fortschritte sind? Falls Sie beides mit Ja beantworten, ziehe ich die Motion zurück.
Thurnherr Walter · BK-M · Aargau
Herr Nationalrat, ich habe mich schon ab meinem Amtsantritt dafür eingesetzt. Ich bin zudem immer bereit, Sie zu einem Kaffee zu empfangen. (Heiterkeit)
Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Die Motion ist zurückgezogen worden.
Zurückgezogen - Retiré