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Strade finalmente sicure con il rispetto immediato dell'ordinanza sul riposo per gli autisti
Pardini Corrado · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo socialista
Mit meiner Motion wird der Bundesrat beauftragt, die Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen - im Volksmund die "Chauffeurverordnung" - dahingehend zu ändern, dass im Bereich der Vorschriften über die Ruhe- und Arbeitszeiten sowie Pausen bei Übertretungen zuerst die Arbeitgeber dieser Chauffeurinnen und Chauffeure in die Pflicht genommen werden. Die Arbeitgeber sollen beweisen, dass sie die Arbeit so eingeteilt haben, dass ihre Angestellten die Arbeit ordnungsgemäss verrichten können, ohne dass sie die Gesetze übertreten müssen.
Die Chauffeurverordnung wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2011 an das EU-Recht angepasst. Dabei wurde die durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit von 46 auf 48 Stunden angehoben. Die Übernahme des EU-Rechts erfolgte aber nicht vollständig, so nicht bezüglich der Frage, wer für Verstösse gegen die Verordnung haftet. Nach wie vor wird heute in erster Linie der fehlbare Chauffeur oder die Chauffeurin und nicht der Arbeitgeber in die Verantwortung genommen. Sie wissen, dass mit dem wachsenden Leistungsdruck, gerade im Transportgewerbe, wo die Margen immens unter Druck geraten sind, der Arbeitgeber diesen Druck oft direkt an seine Angestellten weitergibt. Diese werden gezwungen, Touren zu fahren, bei denen es offensichtlich ist, dass sie nur mit einer Verletzung des Gesetzes zu bewerkstelligen sind - eine unhaltbare Situation. Übermüdung ist die Regel, und das ist eine Zeitbombe, eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer und vor allem auch für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Transportbranche. Das ist ein unhaltbarer Zustand - wir wissen es.
Diese Chauffeurverordnung dient in erster Linie der Verkehrssicherheit. Dennoch kommt ihr in den Bereichen Höchstarbeitszeit, Pausen sowie tägliche und wöchentliche Ruhezeiten die Funktion des Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutzes zu. Es ist stossend, dass in der Schweiz die Einhaltung des Arbeitnehmerschutzes an den Arbeitnehmer und nicht an den Arbeitgeber delegiert wird. Dies widerspricht dem allgemeinen Grundsatz des Arbeitnehmerschutzes in der Schweiz. Es handelt sich hier um eine Ausnahme, um eine falsche Ausnahme, weshalb sie korrigiert werden muss.
Sogar der damalige Bundesrat und UVEK-Vorsteher Moritz Leuenberger schrieb am 7. Juli 2010 an die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren, dass die Kontrolltätigkeit so vorzunehmen sei, dass auch anhand von Betriebskontrollen die Einhaltung der Arbeitgeberpflichten untersucht werde. Dem UVEK war im Jahr 2010 scheinbar bewusst und bekannt, dass das Risiko, das ich geschildert habe, latent besteht. Nur so könne verhindert werden, schrieben das UVEK und der Bundesrat, dass die Unternehmen ihre Chauffeure unter Druck setzen und ihnen zu knapp disponierte Fahrten auferlegen.
In mehreren Kantonen - in Zürich, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, St. Gallen, Obwalden und Luzern - wurden in den Parlamenten Anfragen zur Kontrolltätigkeit eingereicht. Die Auswertung ist ernüchternd ausgefallen: Nach wie vor wird diese Verordnung fast ausschliesslich über die Chauffeure durchgesetzt. Die Arbeitgeber werden weiterhin nicht in die Pflicht genommen.
Es ist stossend, dass der Bundesrat und das UVEK im Wissen um diesen Missstand nicht handeln wollen. Die Zeitbombe fährt auf unseren Strassen. Mit jedem weiteren Tag steigt das Risiko für den nächsten Unfall.
Ich bitte das Parlament, diese Ausnahme zu korrigieren und den Arbeitnehmerschutz an den Arbeitgeber zu delegieren, wie es sein sollte und wie es auch im Gesetz verankert ist.
Leuthard Doris · VPBR-F · Consiglio federale · Argovia
Ja, Herr Nationalrat Pardini, es ist klar, dass Sie sich hier einsetzen müssen. Wir sind ja einverstanden: Berufschauffeure haben einen harten Job, und das sehr oft bei nicht wahnsinnig hohen Löhnen. Sie sind in einer schwierigen Rolle gegenüber ihrem Arbeitgeber. Ich glaube, es ist allen klar, dass es für die Sicherheit auf den Strassen wichtig ist, dass die Arbeits- und Ruhezeiten eingehalten werden. Das wird ja auch kontrolliert, und Vorstösse werden sanktioniert.
Die Fragen sind jetzt: Ist es so, wie Sie sagen, dass die meisten Chauffeure so stark unter Druck sind, dass sie quasi diese Vorgaben verletzen müssen? Inwieweit haben hier die Arbeitgeber eine Verantwortung? Wir - der Bundesrat bzw. das UVEK - haben schon zweimal eine Anpassung der Verordnung in die Vernehmlassung geschickt, nicht nur 2010, sondern es war auch schon 2006 der Fall. Das wurde immer breit verworfen mit der Begründung, dass sich die Arbeitgeber bemühen würden, das mit ihren Chauffeuren abzuwickeln. Es wäre ein bisschen schwierig für uns, jetzt einfach zu sagen, dass wir das nicht glauben würden und dass sich die Arbeitgeber auch nicht an die Regeln hielten. Die Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen (ARV 1) nimmt natürlich den Arbeitgeber in die Pflicht, die von ihm angestellten Chauffeure sicher nicht dazu zu bewegen, diese Vorgaben zu verletzen. Wir haben dann ja auch präzisiert, dass ein Berufschauffeur milde bestraft oder sogar ganz von der Strafe befreit werden kann, wenn er darlegen kann, dass Umstände vorliegen, die zu diesem Verstoss geführt haben.
Deshalb glauben wir, dass die heutige Aufteilung der strafrechtlichen Verantwortung zwischen Arbeitgeber und Berufschauffeur, wie sie die Verordnung vorsieht, ein Spiegelbild dessen ist, was wir im Gesetz geregelt haben. Und es entspricht halt auch der aktuellen Situation, dass hier derjenige, der die Regelverletzung begeht, im Fokus der Strafjustiz steht. Deshalb lehnt der Bundesrat die Motion ab.
Pardini Corrado · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo socialista
Frau Bundesrätin Leuthard, können Sie mir sagen, wer grundsätzlich nach geltendem Recht den Arbeitnehmerschutz in der Schweiz garantieren muss? Ist das nach geltendem Gesetz grundsätzlich der Arbeitgeber, oder ist der Arbeitnehmer für sich selber zuständig?
Leuthard Doris · VPBR-F · Consiglio federale · Argovia
Ja, selbstverständlich hat der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer zu sorgen. Aber hier haben wir einen Spezialfall, weil natürlich die Verordnung und der Strafrechtstatbestand denjenigen treffen, der die Regeln verletzt. Das ist halt dann der Chauffeur und nicht der Chef des Transportunternehmens.
Votazione
Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 56 Stimmen
Dagegen ... 138 Stimmen
(0 Enthaltungen)