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CO2-Verordnung. Grundlagen für eine Umsetzung der Härtefallregelung ohne Willkür
de Courten Thomas · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Unter der geltenden CO2-Gesetzgebung hat die Schweizer Wirtschaft einen signifikanten Beitrag zur Senkung der Emissionen geleistet, deutlich mehr, als dies in anderen Sektoren wie Verkehr oder Privathaushalten der Fall war.
Die Unternehmen mit grossem Reduktionspotenzial nehmen dabei in der Regel am Emissionshandelssystem teil. Unter diesem Regime ist aktuell in der Regel nur der Einsatz nationaler Zertifikate möglich, welche nach wie vor deutlich teurer sind als die vergleichbaren Emissionszertifikate in der EU. Damit verfügen unsere stark exportorientierten Industrien über signifikante Wettbewerbsnachteile, konkret gegenüber dem europäischen Ausland. In der geltenden CO2-Verordnung gibt es zwar eine Härtefallregelung. Diese ist jedoch meines Erachtens ungenügend. Sie gibt den Unternehmen nicht die erforderliche Planungssicherheit und verunmöglicht einen praxisnahen Vollzug. Mit der eingereichten Motion sollen daher Grundlagen geschaffen werden, um diese Härtefallregelung ohne Willkür anzuwenden.
In einer aktuellen Vollzugshilfe des Bafu gibt es lediglich Informationen über die einzureichenden Unterlagen. Was jedoch vollständig fehlt, sind Informationen über den Entscheidungsprozess zur Bewilligung. So müssen die Unternehmen unter anderem nachweisen, dass bei der Versteigerung von Zertifikaten Gebote zu Marktpreisen gemacht wurden. Es ist jedoch zum Beispiel nicht beschrieben, ob der Zertifikatspreis der Schweiz oder der Zertifikatspreis der EU als Marktpreis herangezogen werden soll. Dieses Vorgehen kann daher als willkürlich bezeichnet werden und entspricht nicht den Ansprüchen eines transparenten Vollzugsprozesses. Zudem ist im entsprechenden Artikel 55a der CO2-Verordnung vorgesehen, dass eine einmal bewilligte Härtefallregelung lediglich bis Ende 2018 Bestand hat. Heute haben wir 2016. Das ist aus Sicht der Wirtschaft nicht genügend, da die nachfolgende Zeitperiode nicht beschrieben ist.
Die grundsätzlich geplante Anbindung an den EU-Emissionshandel würde diese Thematik deutlich entschärfen. Sie ist aber aufgrund der ungeklärten Fragen mit der EU weiterhin auf unabsehbare Zeit nicht realistisch. Deshalb brauchen wir eine rasche und praxisgerechte Lösung zur Entlastung unserer Wirtschaft.
Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau
Ich bitte Sie, auch diese Motion abzulehnen. Zum Zeitpunkt, als Herr Nationalrat de Courten seine Motion einreichte, lagen tatsächlich die CO2-Preise in der Schweiz noch bei 40 Franken pro Tonne. Mittlerweile sind sie auf 9 Franken gesunken und haben sich somit dem EU-Niveau von 5 bis 7 Euro deutlich angenähert. Das ist schon eine andere Marktsituation. Wir haben deshalb bis heute, Herr Nationalrat, kein einziges Härtefallgesuch bekommen, weil offenbar die Unternehmen jetzt mit diesen Preisen leben können.
Sie haben darauf hingewiesen: Wir haben jetzt mit der Europäischen Union dieses Linking unseres Emissionshandelssystems erreicht. Die Vorlage befindet sich momentan in der Vernehmlassung, und Sie werden somit im nächsten Jahr Gelegenheit haben, dieses Linking anzunehmen und zu ratifizieren. Damit dürften sich die Preise für die Wirtschaft noch mehr angleichen. Somit haben wir dann nach Wegfall der Härtefallregelung - also 2018 oder 2019, je nachdem, wie lange das Parlament für die Ratifizierung braucht - hoffentlich mit dem Linking eine wesentlich bessere Marktsituation.
Wie es weitergeht mit dem CO2-Gesetz, werden Sie ja dann auch beschliessen können. Hier, denke ich, haben wir weitere Verbesserungen vorgenommen. Denn die CO2-Verordnung ist in gewissen Teilen kompliziert, und wir waren immer froh, wenn wir von der Wirtschaft wieder Inputs zur Frage erhalten haben, wie man den Vollzug noch optimieren kann. Wir sind uns immer bewusst, dass das ein stetiges Verbessern ist.
Aber hier glaube ich, dass sich mit dem Linking, mit der heutigen Preissituation doch einiges im Sinne der Wirtschaft stark verbessert hat.
de Courten Thomas · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Geschätzte Frau Bundesrätin, Sie haben bestätigt, dass die Emissionszertifikate der Schweiz heute immer noch doppelt so teuer sind wie jene der EU. Halten Sie das nicht für einen tatsächlich signifikanten Wettbewerbsnachteil für die Schweizer Unternehmen?
Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau
Ja gut, wenn man nicht Mitglied der Europäischen Union sein will, gibt es halt gewisse Nachteile. Hier ist es natürlich so, dass wir den bilateralen Weg haben, und bilateral heisst, dass wir nicht dieselben Rechte wie ein EU-Mitgliedstaat haben. Mit dem Linking haben wir, zumindest wenn die EU das dann zulässt, jedoch dieselben Möglichkeiten. Aber solange das nicht ratifiziert ist, sind wir ein Drittstaat, und dann haben wir unseren eigenen kleinen Markt und nicht den grossen Zertifikatemarkt der EU. Das ist Wirtschaft, das ist Wettbewerb, und das ist Marktzugang.
Abstimmung
Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 96 Stimmen
Dagegen ... 97 Stimmen
(1 Enthaltung)