15.3618
Rapporto sul mandato di servizio pubblico della SSR. Analisi secondo il principio della sussidiarietà
Wasserfallen Christian · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo liberale radicale
Sie sehen, es hat einige Vorstösse, die von der Verfassungsstufe bis hinunter zum RTVG gehen, die sich mit der zukünftigen Rolle der SRG befassen. Die Stossrichtungen sind eigentlich alle sehr ähnlich: Es geht darum, welche Rolle die SRG in Zukunft haben soll.
Bei meinem Vorstoss soll es darum gehen, die subsidiäre Rolle der SRG verstärkt zu beleuchten. Was soll dieses Fremdwort "subsidiär" heissen? Das Departement von Frau Bundesrätin Leuthard hat ja den Bericht zum Service public gemacht. Dieser Bericht ist sehr lang bezüglich der Entstehungsgeschichte, aber er verzichtet vor allem leider auch darauf, die Rolle der SRG hinsichtlich der Subsidiarität wirklich zu beleuchten. Es geht mir darum, dass die privaten Medienhäuser - hier auch meine Interessenbindung: Ich bin Verwaltungsrat von Radio Bern 1 - mehr Luft zum Atmen haben sollen, als das bisher der Fall war.
Ich nenne zwei Beispiele, die in der Geschichte der SRG nicht wirklich rühmlich waren: Als die Privatradios aufgekommen sind, hat die SRG mit Radio DRS 3 reagiert. Als dann die Jugendradios aufgekommen sind, hat die SRG mit dem Jugendsender "Virus" reagiert, um die Privatradios gleich wieder zu konkurrenzieren, und das notabene mit einem nationalen und gebührenfinanzierten Angebot. Aber das ist nur ein sehr kleiner Bereich der ganzen Service-public-Debatte. Der andere Bereich ist eben gerade das Online-Angebot. Beim Online-Angebot sieht es so aus, dass die SRG erst nach ziemlich vielen Mühen bei den publizistischen und journalistischen Angeboten im Internet zurückgebunden wurde und sich heute eher mehr auf die Bild- und Tonbeiträge konzentriert als auch schon.
Was heisst das, wenn man jetzt in die Zukunft blickt? Wir haben auf der einen Seite eine SRG, die so oder so 1,2 Milliarden Franken Gebührengelder kriegt: Ob nur eine Person diese Programme hört und schaut oder 8 Millionen Leute diese Programme hören und schauen, sie kriegt 1,2 Milliarden Franken - Punkt. Deshalb ist die SRG auch nicht in Konkurrenz zu irgendjemand anderem, denn die SRG - das steht auch in der Konzession - strebt nicht nach Gewinn.
Man lernt also daraus, dass die SRG nicht in Konkurrenz zu irgendjemandem steht, sondern einen öffentlichen Auftrag zu erfüllen hat, jene Beiträge zu liefern, welche Private eben nicht erbringen können. Ein Beispiel: Es ist wahrscheinlich nicht für alle privaten Medienhäuser möglich, z. B. ein Auslandkorrespondentennetz zu finanzieren. Es ist auch nicht für alle privaten Medien möglich, sämtliche Sportarten zu übertragen. Es ist auch nicht für alle privaten Medien möglich, einzelne kulturelle Veranstaltungen zu senden. Dort ist ein echter Beitrag des Service public nötig, und das auch unterschiedlich nach Sprachregionen.
Es ist ja logisch, dass in der deutschen Schweiz im Radio- und TV-Bereich usw. mehr kommerzielle Angebote möglich sind als z. B. im Tessin, wo ein Markt von etwas mehr als 300 000 Leuten möglich und abzuholen ist. Deshalb wäre es nötig, dass man endlich einmal die Grenzen der SRG klar setzen würde. Man hat DAB plus, eine digitale Radioverbreitungstechnologie, es wird nationale Konzessionen, nationale Layers geben; dort wäre für die Privaten viel mehr möglich. Es ist heute auch verfehlt, dass die SRG im TV während 24 Stunden ein Vollprogramm sendet. Warum auch? In ein paar wenigen Jahren schauen die Leute sowieso nur noch zeitversetzt Fernsehen. Und warum man dort amerikanische Serien und kommerzialisierte Angebote sendet, welche wieder direkt die privaten Fernsehsender konkurrenzieren, das bleibt mir schleierhaft.
Das Letzte: Es ist auch so, dass gerade im Internet sehr viel läuft. Es wäre in einem Service public mit Subsidiaritätsprinzip eben notwendig, dass sich die SRG dort endlich auf eine reine Audio- und Videothek beschränkt, diese Audio- und Videobeiträge aber dann den privaten Medien kostenfrei zur Verfügung stellt. Wenn z. B. der "Tages-Anzeiger" einen Bericht über die amerikanischen Wahlen bringen will, dann sollen die Beteiligten doch das Video des SRF-Korrespondenten aus New York oder Washington oder wo immer er dann auch ist in ihren Beitrag einbinden können. Das wäre eben Subsidiarität und echter Service public im digitalen Zeitalter.
Deshalb bitten wir Sie, den Bericht zum Service-public-Auftrag endlich auch noch mit dieser Subsidiarität zu ergänzen. Ich weiss, dass die KVF des Nationalrates ähnliche Entscheide gefällt hat. Die Subsidiarität wäre der echte Mehrwert, den wir für die zukünftige Medienwelt brauchen.
Und jetzt beantworte ich gerne die Frage von Kollege Aebischer.
Aebischer Matthias · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo socialista
Kollege Wasserfallen, Sie erwähnen immer wieder das Subsidiaritätsprinzip - das tönt gut. Sie bringen auch das Beispiel vom Auslandkorrespondentennetz; das passt noch gerade in dieses System. Aber das würde dann heissen, dass das Schweizer Fernsehen oder die SRG zum Beispiel keine Wetterberichte mehr zeigen würde, denn Meteosendungen gibt es auch bei den Privaten. Oder die Politdiskussionssendungen würden alle aus dem Programm fallen, denn die gibt es bei den Privaten auch. Wie wollen Sie da vorgehen? Man müsste dann immer fragen gehen: "Könnt ihr das machen oder nicht?"
Wasserfallen Christian · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo liberale radicale
Herr Aebischer, die Meteorologie - das ist jetzt gerade der absolute Steilpass, wir spielen ja zusammen beim FC Nationalrat, darum funktioniert das zwischen uns sehr gut - ist gerade der Punkt! Unter den Meteodienstleistungen gibt es sehr gute private Dienstleistungen, die aber diametral konkurrenziert werden, z. B. durch die SRF-Meteo-App, durch irgendwelche millionenschwere Entwicklungen, welche es den Privaten verunmöglichen, beispielsweise ihre Produkte in den lokalen Medien selber zu verkaufen. Gerade dort wäre es wichtig, dass man sich vielleicht überlegt, ob die SRG im Meteobereich alles selber machen muss und damit alle anderen privaten Medien und andere Anbieter unter Druck setzt. Fragen Sie mal Herrn de Weck, was er davon hält, dass die SRG mit Millionenkampagnen Apps programmiert! Die SRG wird ja immer mehr zu einer App-Plattform und einer App-Programmier-Unternehmung. Dort muss man endlich einen Riegel schieben. Genau an diesem Paradebeispiel sollte eben das Subsidiaritätsprinzip in der politischen Debatte dringend einmal diskutiert werden.
Leuthard Doris · VPBR-F · Consiglio federale · Argovia
Nachdem Herr Wasserfallen noch nachgelegt hat, möchte ich hier schon noch zwei, drei Worte verlieren. Es kommt seit einem Jahr regelmässig die Aussage, wir hätten im Service-public-Bereich das Subsidiaritätsprinzip zu beachten. Ich weiss nicht, woher Sie das haben. Es steht jedenfalls in keinem Gesetz, es steht nicht in der Verfassung, es steht nicht in der Konzession. Es steht dort: "Rücksichtnahme auf die Privaten".
Ich frage mich schon ein wenig, wie das dann funktionieren soll. Wir schreiben die Konzessionen ja aus, man muss sich darum bewerben. Nehmen wir die Kultur: Die SRG ist der grösste Kulturanbieter. Theoretisch könnten wir für diese kulturellen Leistungen eine Konzession vergeben. Ein Radio aus Bern oder aus welcher Region auch immer könnte gern schweizweit in allen Sprachregionen diese kulturellen Leistungen in dieser Qualität erbringen, selbstverständlich nicht auf Berndeutsch, sondern in den Landessprachen. Das ist hoch unrentabel, deshalb macht es niemand.
Nehmen Sie den Sport: Es wurde immer wieder gesagt, die SRG müsse Sportrechte im Konkurrenzkampf erwerben. Wir haben nichts geregelt, es ist ein völlig liberaler Markt. Wir konnten lesen, dass UPC nun die Eishockeyrechte erworben hat, Swisscom die Fussballrechte usw. Private können diese Rechte erwerben, sofern sie diese Zahlungen leisten wollen. Sie werden bei UPC sehen, dass es dann einfach ein Bezahlmodell sein wird. Das Modell zahlen diejenigen, die diese Leistungen sehen wollen. Man pickt sich natürlich das heraus, was einen Bezahlmarkt bringt. Beachvolleyball oder die eidgenössischen Turnfeste sind auch Bestandteil des Sports, aber dafür finden Sie keine Anbieter.
Dasselbe werden wir im Unterhaltungsbereich sehen. Es hiess, es gebe auch hier Private, die Eigenproduktionen erstellen wollten. Okay, aber bei mir hat sich noch niemand beworben. Wir werden im Auftrag der Kommission Zusatzberichte einholen, ob hier tatsächlich ein Markt besteht - dies aber nicht nur für den Kanton Zürich, sondern eben für die ganze Schweiz. Es geht immer um nationale Konzessionen. Bezüglich der Swisscom ist es dasselbe; auch dort hat sich noch nie jemand anders für die Grundversorgungskonzession beworben. Es ist nicht wahnsinnig lukrativ, denn man muss dann auch im ländlichen Raum investieren, und zwar eigenwirtschaftlich. Insofern ist diese Vorgabe, wenn möglich heruntergebrochen auf die einzelne Sendung, absolut nicht vereinbar mit einem Grundversorgungsauftrag, der breit sein muss und wo man eben nicht Rosinen herauspicken kann.
Wir stellen uns dieser Diskussion. Der Bericht liegt vor. Sie werden für die KVF-NR noch Zusatzberichte erhalten. Der Ständerat ist zufrieden mit der Berichterstattung. Er wird schon diese Session die Grundsatzdebatte führen. Der Nationalrat darf weitere Berichte einfordern. Das passiert aber bereits. Deshalb ist dieses Postulat abzulehnen.
Rutz Gregor · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Sehr geehrte Frau Bundesrätin, bezugnehmend auf das Postulat von Kollege Wasserfallen und etwas erstaunt über Ihre Anmerkung, dass nichts bezüglich Subsidiarität in der Bundesverfassung festgehalten sei, möchte ich Sie doch fragen: Ist denn eine Ausnahme für den Medienbereich vorgesehen, nachdem Artikel 5a unserer Bundesverfassung unmissverständlich festhält, dass bei der Zuweisung und Erfüllung der öffentlichen Aufgaben das Subsidiaritätsprinzip zu beachten sei? Ich meine, das gilt überall.
Leuthard Doris · VPBR-F · Consiglio federale · Argovia
Wir haben aber auch noch den Spezialartikel. Sie könnten sonst ja auch sagen, dass sich die Swisscom vom Markt zurückziehen solle, denn es gelte das Subsidiaritätsprinzip. Sie könnten auch sagen, die SBB sollten die Fernverkehrskonzession nicht mehr beantragen, da wir zuerst schauen müssten, ob sich nicht auch andere, vielleicht österreichische Bewerber oder die Deutsche Bahn bewerben wollten.
Im Grundversorgungsbereich gibt es ein anderes Verfahren; sehr oft spielt der Markt dort nicht, weil er nicht lukrativ ist. Sie gehen jedoch immer davon aus, dass das ein spannender Markt sei. Aber ich habe auch gesehen, dass Herr Wanner gerne ein neues nationales TV möchte, während gleichzeitig zu lesen ist, dass er dafür mindestens 100 Millionen Franken vom Bund möchte. Offenbar kommt also auch er zur Ansicht, dass ein nationales TV am Markt nicht rentabel oder eigenwirtschaftlich ist. Vielmehr wäre das, auch wenn es ein anderer Anbieter betreiben würde, immer damit verbunden, dass Gebührengelder dafür einzusetzen wären.
Votazione
Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 92 Stimmen
Dagegen ... 92 Stimmen
(10 Enthaltungen)
Mit Stichentscheid der Präsidentin
wird das Postulat angenommen
Avec la voix prépondérante de la présidente
le postulat est adopté