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Sistema bonus-malus quale sistema d'incentivazione per la NPC
Vitali Albert · Mit-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo liberale radicale
Der nationale Finanzausgleich (NFA) ist eine positive Errungenschaft. Mein Postulat verlangt nun die Prüfung eines Bonus-Malus-Systems zusätzlich zum heutigen NFA.
Der heutige NFA muss durch meinen Vorstoss nicht zwingend verändert werden. Allerdings begrüsse ich die von der Arbeitsgruppe Marty kürzlich vorgeschlagenen Verbesserungen des NFA sehr.
Vorab zur Präzisierung dies: Finanzautonomie bedeutet nicht, dass die Kantone in ihrem Verhalten absolut frei sind. Die Freiheit eines Kantons hört da auf, wo die Freiheit eines anderen Kantons anfängt. Heute haben die Nehmerkantone faktisch grössere Freiheiten als die Geberkantone, beispielsweise bezüglich der von uns genannten Ungerechtigkeit des unterschiedlichen Pensionsalters.
Wir könnten uns ein System vorstellen, mit dem der Bund eine Spezialfinanzierung zusätzlich zum NFA vorsieht. Die Kantone hätten dann gewisse Kriterien zu erfüllen, damit sie zusätzlich zum NFA aus der Spezialfinanzierung Geld erhalten würden; erfüllt ein Kanton die Kriterien nicht, erhält er auch kein Geld. Das würde für ressourcenschwache wie auch für ressourcenstarke Kantone gelten. Sie müssten sich jedenfalls einmal fragen, ob sie eine Verletzung der Regeln in Kauf nehmen wollen. Unseres Erachtens sollte das so anwendbar sein. Bei uns Bürgern ist es ja auch so, dass wir in der Entscheidung frei sind, ob wir uns an die Gesetze halten, wobei man einfach die Konsequenzen tragen muss, wenn man es nicht tut. Von einem solchen System versprechen wir uns, dass die Kantone angespornt werden, ihre finanzielle Situation zu optimieren.
Dieses Postulat verlangt eine Prüfung. Nebst verschiedenen bereits angenommenen Vorstössen ist es wichtig, auf den nächsten Wirksamkeitsbericht hin Antworten zu erhalten. Eine entsprechende Antwort muss es auch bezüglich des Bonus-Malus-Systems geben. Dieses Anliegen ist von uns immer wieder eingebracht worden, und dennoch könnte man meinen, dass der Bund das partout nicht prüfen will.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, das Postulat anzunehmen.
Maurer Ueli · BR-M · Consiglio federale · Zurigo
Auf den ersten Blick mag es noch einleuchtend sein, dass man gewisse Arten des Finanzgebarens der Kantone kritisiert. Aber das Postulat würde einen unglaublich grossen Eingriff in die kantonale Hoheit bedingen. Das können wir uns nicht leisten. Das Parlament oder der Bundesrat müsste entscheiden, was gut und was böse ist, und damit in Entscheide der Kantone eingreifen. Die Finanzpolitik der Kantone wird ja jeweils vom Regierungsrat, vom Parlament oder vielleicht sogar vom Volk entschieden. Das sind föderalistische Entscheide, die wir respektieren. Wenn wir jetzt darauf zurückkommen und sagen: "Nein, das geht nicht, das ist schlecht", dann wäre das ein Eingriff in die kantonale Hoheit, der eigentlich einmalig wäre. Wir haben den Finanzausgleich eigentlich geschaffen, um die Autonomie der Kantone zu stärken. Die Kantone haben Kriterien, nach denen der Finanzausgleich gestaltet wird. Innerhalb des Finanzausgleichs haben sie die Möglichkeit, selbst zu agieren.
Wir müssen uns auch die Folgen vor Augen halten. Sie führen ein tieferes Rentenalter als Beispiel für etwas auf, was zu korrigieren wäre. Stellen Sie sich vor: Vielleicht hat das Parlament oder sogar das Volk über ein anderes Rentenalter entschieden. Jetzt kommt der Bund und sagt, dass er das nicht akzeptiere. Das hätte wohl lange Rechtshändel zur Folge. Das Gericht müsste entscheiden, ob ein kantonaler Entscheid - von welcher Instanz auch immer - vorgeht oder ob das eidgenössische Parlament das korrigieren kann. Da geraten wir in Teufels Küche. Davor müssen wir uns hüten.
Der Dialog zwischen Geber- und Nehmerkantonen muss aber schon geführt werden. Hier haben Sie die Arbeitsgruppe Marty angeführt, die diese Parameter im Moment prüft. Dort einen Ausgleich zu finden, das ist der richtige Weg. Ein Bonus-Malus-System, bei dem sozusagen eine höhere Instanz über föderal beschlossene Entscheide gestellt wird, ist nicht der Weg, den die Schweiz gehen kann. Wir leben in unserem System mit gewissen Unzulänglichkeiten, mit Entscheiden, die wir hinterfragen. Aber hinter solchen Entscheiden stehen halt auch Minderheiten, unterschiedliche Mentalitäten der sprachlichen Regionen, der Bergregionen, der Städte. Das ist in unserem System hinzunehmen. Das sind Dinge, die wir nicht mit einer höheren Gewalt ausgleichen können. Das wäre der falsche Weg.
Das Grundanliegen, für das ich durchaus ein gewisses Verständnis habe, müssen wir also im Rahmen des NFA besprechen. Der nächste Wirksamkeitsbericht, der 2018 kommt, sowie die Resultate der Arbeitsgruppe, die die Kantone dann unterbreiten, werden Gelegenheit bieten, solche Diskussionen zu führen. Aber ein Bonus-Malus-System wollen wir nicht schaffen. Das wäre ein Eingriff in die kantonale Hoheit. Das entspricht nicht unserer Mentalität.
Ich bitte Sie also, das Postulat abzulehnen.
Votazione
Präsident (Stahl Jürg, erster Vizepräsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 86 Stimmen
Dagegen ... 97 Stimmen
(4 Enthaltungen)