14.467
Divieto di dissimulazione del proprio viso
Markwalder Christa · P-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo liberale radicale
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
Antrag der Minderheit
(Pantani, Addor, Buffat, Burgherr, Glarner, Reimann Lukas, Rutz Gregor, Steinemann)
Der Initiative Folge geben
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Pantani, Addor, Buffat, Burgherr, Glarner, Reimann Lukas, Rutz Gregor, Steinemann)
Donner suite à l'initiative
Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Wobmann Walter · Mit-M · Consiglio nazionale · Soletta · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Niemand darf sein Gesicht im öffentlichen Raum und an Orten verhüllen oder verbergen, die allgemein zugänglich sind oder der Erbringung von Publikumsdienstleistungen dienen. Ausgenommen sind Sakralstätten. Und niemand darf eine Person zwingen, ihr Gesicht aufgrund ihres Geschlechts zu verhüllen. Der Inhalt dieser parlamentarischen Initiative entspricht genau der Volksinitiative im Kanton Tessin, welche das Stimmvolk im September 2013 mit rund 64 Prozent Jastimmen deutlich angenommen hat. Diese Initiative wurde nun vom Bundesrat und vom Parlament für verfassungskonform beurteilt. Die Bestimmung ist im Kanton Tessin auch schon in Kraft.
Ein Verhüllungsverbot kennen bekanntlich schon viele Staaten. Meines Wissens sind es heute rund vierzehn Staaten, die ein solches Verbot kennen, und es werden immer mehr. Frankreich und Belgien haben es schon länger, und sogar in Deutschland hat die Diskussion darüber begonnen. Aus Sicherheitsgründen führen zunehmend auch afrikanische Staaten ein solches Verbot ein. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Verhüllungsverbot kürzlich auch als rechtens beurteilt. Die Vollverschleierung ist, wie auch das Minarett, ein Symbol für den radikalen Islam. Beides findet im Koran keine Erwähnung. Somit braucht es auch diese Symbole zum Ausüben dieser Religion nicht.
Seit Jahrzehnten leben Muslime in der Schweiz - inzwischen sind es mehrere Hunderttausend -, ohne dass sich die Frauen verschleiern. Die Religionsfreiheit wird also überhaupt nicht tangiert. Erst jetzt, wo der radikale Islam Fuss zu fassen beginnt, wird die Vollverschleierung zum Thema. Die Vollverschleierung und der radikale Islam müssen in einem Zusammenhang betrachtet werden. Zur Grundhaltung dieser Ideologie gehört unter anderem auch, dass alle Andersgläubigen Ungläubige sind, welche konvertieren oder beseitigt werden müssen, und generell gilt in diesen Kreisen das islamische Recht, die Scharia.
Wir leben im Zeitalter des IS-Terrorismus - leider. Niemandem darf in der Schweiz zugemutet werden, irgendwo Personen in Ganzumhüllung zu begegnen, bei denen er nicht feststellen kann, ob sie Mann oder Frau, harmlos oder gewalttätig, bewaffnet oder unbewaffnet sind.
Zum Thema Sicherheit gehören aber auch vermummte Gewalttäter und Vandalen bei Demonstrationen und Saubannerzügen, wo Menschenleben gefährdet werden und Sachschäden in Millionenhöhe verursacht werden. Es geht um ein allgemeines Verhüllungsverbot, also nicht nur um ein sogenanntes Burkaverbot. In unserem Kulturkreis zeigt man im öffentlichen Raum sein Gesicht. Die Verhüllung des Gesichtes widerspricht unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaftsordnung zutiefst. Es ist ein Zeichen der Unterdrückung. Freie Menschen blicken einander ins Gesicht, wenn sie miteinander sprechen. Die Verhüllung nimmt Gesicht und Persönlichkeit und stellt eine Provokation und Herabsetzung unserer freien Gesellschaftsordnung dar.
Ich bitte Sie, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
Pantani Roberta · Mit-F · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Bei der ersten Beratung hatte die Staatspolitische Kommission des Nationalrates der parlamentarischen Initiative Wobmann mit 11 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge gegeben. Leider war der Weg in der Schwesterkommission nicht der gleiche, die Initiative wurde abgelehnt. Nach diesem Entscheid hatte die Initiative in der SPK-NR auch kein Glück mehr. Erlauben Sie mir aber zu sagen, dass das andere Zeiten waren.
Nach den Terroranschlägen und den Bedrohungen, mit denen Europa in der jetzigen Zeit konfrontiert ist, ist das Thema des Verhüllungsverbots wieder aufs Tapet gekommen. Mit dieser parlamentarischen Initiative möchte man einen neuen Absatz in Artikel 57 der Bundesverfassung einfügen. Es geht hier um das Verhüllen und Verbergen des Gesichtes im öffentlichen Raum. Es geht hier um unsere Sicherheit und um die Einhaltung der Werte unserer demokratischen Gesellschaft.
Il testo di questa iniziativa parlamentare corrisponde al testo introdotto nella Costituzione del canton Ticino dopo votazione popolare - un testo accettato dal 65 per cento dei votanti. La legge di applicazione è entrata in vigore lo scorso 1° luglio e al di là di sporadici episodi provocatori da parte di personaggi in mancanza di pubblicità che hanno fatto parlare di sé - e di cui abbiamo parlato anche ieri durante l'ora delle domende - inneggiando alla violazione della legge, non ci sono state grandi difficoltà e tutto sembra procedere per il meglio.
Persino il turismo ticinese che aveva paventato lo spettro della diminuzione dei turisti dal Medio Oriente si è dovuto ricredere. I turisti provenienti da questa parte del mondo sono aumentati e tutti hanno rispettato questo divieto. Le contravvenzioni fatte sono state poche e si è comunque preferito informare invece che reprimere, ricevendo così risposte positive. È una dimostrazione di rispetto per i nostri costumi e per le nostre leggi che da noi invece non succede spesso. Il nostro consigliere di Stato Norman Gobbi, responsabile della sicurezza in Ticino, ha dichiarato che i turisti arabi si sono dimostrati più intelligenti della sinistra che invece combatte queste proposte.
Die Schweiz beziehungsweise das Tessin ist nicht die Erste, die auf diese Idee kommt, und wird wohl nicht die Letzte sein. 2015 ist in der Lombardei ein regionales Gesetz in Kraft getreten, das das Betreten öffentlicher Gebäude mit einer Gesichtsverschleierung verbietet. Ausserdem müssen wir betonen, dass in Italien seit den Siebzigerjahren ein Verbot, das Gesicht in der Öffentlichkeit zu verhüllen, in Kraft ist. Im Jahr 2014 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein französisches Gesetz gegen die Gesichtsverschleierung in der Öffentlichkeit als legitim deklariert.
I recenti esempi di divieti di indossare i burqa in varie spiagge e lidi europei dimostrano anche che al di là di questioni di sicurezza, di educazione e di igiene questo genere di indumenti ha ben poco a che fare con i valori e le tradizioni della nostra società libera e democratica. Anche in Germania la CSU avanza proposte in materia di immigrazione, tra le quali il divieto di burqa e niqab in pubblico.
Bei den Gegnern der Initiative heisst es, dass die Gesichtsverhüllung aus religiösen Gründen in der Schweiz nicht so verbreitet sei. Ihrer Meinung nach sollten die Kantone selber nach ihren Bedürfnissen darüber entscheiden. Sollten wir Politiker aber nicht im Voraus agieren? Müssen wir wirklich immer warten, bis es zu spät ist?
Die Zahl der muslimischen Einwanderer wächst deutlich von Jahr zu Jahr und damit natürlich auch die Zahl der verschleierten Frauen, die in unserem Land leben. Man muss in diesem Fall kein Hellseher sein, um die Zukunft vorhersehen zu können. Aber man darf auch nicht vergessen, dass das Verbot für alle Arten von Gesichtsverhüllungen gilt: Hooligans und Randalierer sind also inbegriffen.
Due settimane fa, per esempio, in Ticino, a Chiasso, ha avuto luogo una manifestazione non autorizzata a favore dei migranti, in cui una buona parte dei manifestanti aveva il volto coperto. Immaginiamo quali saranno le difficoltà di riconoscimento dei responsabili di danneggiamenti di edifici pubblici e privati e di perturbazione dell'ordine pubblico.
In unserer Gesellschaft schauen die Menschen, wie Kollege Wobmann gesagt hat, einander in die Augen, wenn sie zusammen reden. Das ist eine Frage der Höflichkeit, des Respekts und der persönlichen Sicherheit. Auf dem Spiel stehen hier die Werte unserer demokratischen und freien Gesellschaft. Wir Frauen sollten nicht tolerieren, dass in unserem Land Frauen aus religiösen Gründen gezwungen werden, ihr Gesicht zu bedecken.
Deswegen bitte ich Sie, dem Antrag meiner Minderheit zuzustimmen.
Piller Carrard Valérie · Mit-F · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo socialista
Au nom de la Commission des institutions politiques, je vous présente le rapport sur l'initiative parlementaire Wobmann, "Interdiction de se dissimuler le visage". Comme déjà indiqué, l'initiative propose d'ajouter un alinéa 3 à l'article 57 de la Constitution fédérale stipulant: "Nul ne peut se dissimuler le visage sur la voie publique et dans les lieux ouverts au public (sauf les lieux de culte) ou affectés à un service public. Et nul ne peut obliger une personne à se dissimuler le visage en raison de son sexe."
La présente initiative reprend littéralement l'initiative acceptée en 2013 par 65 pour cent des Tessinois et qui a fait de ce canton le premier en Suisse à interdire le port de la burqa en public. Le texte a été jugé conforme à la Constitution par le Conseil fédéral, qui a précisé qu'il considérait inopportune l'interdiction de se dissimuler le visage, vu le très faible nombre de femmes concernées et l'absence de problèmes liés à cette pratique en Suisse.
Seul à soutenir l'initiative, le groupe UDC met en avant l'argument sécuritaire, en dénonçant les sweatshirts à capuche, populaires auprès des émeutiers ou des braqueurs, qui peuvent ainsi commettre leurs délits de façon presque anonyme. La dissimulation du visage dans l'espace public entraîne des problèmes de sécurité évidents. L'identification d'une personne sur la voie publique est essentielle. Concernant les femmes voilées, le groupe UDC évoque l'égalité des sexes. Masquer son visage est le signe d'une oppression machiste ainsi que d'un conflit entre les coutumes du pays d'origine et les moeurs occidentales.
Il faut donc interdire de se dissimuler le visage pour des questions de maintien de l'ordre public et de respect de la dignité de la femme. S'y ajoute la nécessité de préserver le caractère laïc de nos écoles, où la dissimulation du visage pour des motifs religieux pose problème et exacerbe les tensions entre les élèves.
L'initiative Wobmann souligne que la France et la Belgique ont adopté des lois très proches et que la loi française a été jugée conforme à la Convention européenne des droits de l'homme par la Grande Chambre de la Cour européenne du même nom en juillet 2014.
Dans un premier temps, notre commission a accepté de donner suite à l'initiative Wobmann, mais à une voix près. Puis, la commission du Conseil des Etats a refusé très clairement d'y donner suite. Le 26 mai dernier, la Commission des institutions politiques du Conseil national a changé d'avis et décidé, elle aussi, par 15 voix contre 9 et 1 abstention, de ne pas donner suite à cette initiative.
En effet, notre commission constate qu'en Suisse, la dissimulation du visage pour des motifs religieux est extrêmement rare et ne constitue un problème ni du point de vue migratoire ni de celui de la sécurité. Une modification constitutionnelle n'est donc pas justifiée. Une telle interdiction pénaliserait avant tout les touristes originaires des pays musulmans et serait contraire aux intérêts de notre industrie touristique.
Autre argument de la majorité de la commission: en Suisse, les cantons étant responsables de la sécurité publique et de la réglementation des rapports entre l'Etat et les communautés religieuses, c'est à eux qu'il revient de légiférer s'ils le jugent nécessaire, comme l'a fait le Tessin. En effet, la sensibilité quant à ces questions religieuses est très différente d'un canton à l'autre. Le sujet sera abordé de façon plus laïque dans le canton de Genève que dans celui d'Uri. Aussi le peuple va probablement, voire très certainement, se prononcer sur cette question, si l'initiative lancée en mars par le Comité d'Egerkingen, à l'origine de l'initiative interdisant la construction des minarets, aboutit.
C'est pour toutes ces raisons que notre commission a estimé qu'en l'état il n'était pas nécessaire de légiférer. Elle vous propose, par 15 voix contre 9, de ne pas donner suite à cette initiative parlementaire.
Fluri Kurt · Mit-M · Consiglio nazionale · Soletta · Gruppo liberale radicale
Die Kommission beantragt Ihnen mit 15 zu 9 Stimmen, dieser Initiative keine Folge zu geben.
Die parlamentarische Initiative Wobmann knüpft an Artikel 57 der Bundesverfassung an. Artikel 57 bestimmt, dass die Sicherheit durch den Bund und die Kantone geregelt ist. Herr Wobmann will dort einen neuen Absatz 3 anfügen. Die Diskussion dreht sich heute also offensichtlich, wie es vom Initianten anbegehrt wird, um Sicherheitsfragen. Der Initiant verweist auf eine Initiative im Kanton Tessin, auf Regelungen in Frankreich und in Belgien und insbesondere darauf, dass die Tessiner Kantonsverfassung von uns inzwischen ja gewährleistet worden ist, wir also dieses Verbot im Kanton Tessin als verfassungskonform beurteilen. Er verweist auch darauf, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Regelungen in Frankreich und Belgien ebenfalls als mit der EMRK vereinbar beurteilt hat.
Unsere Kommission hat der Initiative in der ersten Beurteilung mit 11 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge gegeben, die Schwesterkommission des Ständerates hat jedoch ihre Zustimmung verweigert und der Initiative mit 10 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen keine Folge gegeben.
Nun hat unsere Kommission in Anbetracht des klaren Ergebnisses in der ständerätlichen Kommission im genannten Verhältnis, mit 15 zu 9 Stimmen, ebenfalls beschlossen, Ihnen zu beantragen, dieser Initiative keine Folge zu geben. Sie hat materiell die Initiative unter sicherheitspolitischen Aspekten beurteilt, weil ja eine Änderung von Artikel 57, der sich eben auf die Sicherheit bezieht, beantragt wird. Die Mehrheit unserer Kommission ist der Auffassung, dass die Frage der Verhüllung des Gesichtes kein sicherheitspolitisches Problem sei, auch kein migrationspolitisches. Es gebe relativ selten derartige Erscheinungen in unserem Land, und es würde vor allem Touristinnen aus islamischen Ländern betreffen, was den Interessen unserer Wirtschaft widerspräche. Zudem seien in unserem Land die Kantone für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit zuständig. Es wird auf die kantonalen Vermummungsverbote verwiesen, die ja da und dort in kantonalen Polizeigesetzen verankert sind. Auch für die Regelung des Verhältnisses zwischen Staat und Religion seien nach unserer Verfassung die Kantone zuständig.
Die Minderheit schliesst sich der Auffassung des Initianten an, dass ein Verhüllungsverbot zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und zur Wahrung der Würde der Frau angezeigt sei. Es gehöre zur schweizerischen Tradition, dass freie Menschen im Gespräch einander ins Gesicht blicken könnten. Zudem sei es ein Gebot der Gleichberechtigung.
Nun, inzwischen wissen wir, dass vom Initianten eine Volksinitiative lanciert worden ist. Diese knüpft aber an Artikel 10 der Bundesverfassung an, wo es um das Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit geht. Es geht bei der Volksinitiative also nicht mehr um ein sicherheitspolitisches Anliegen, sondern um ein Anliegen der persönlichen Freiheit. Die Frist zur Einreichung der Initiative läuft am 17. September des nächsten Jahres ab. Zweifellos wird bis dann die notwendige Unterschriftenzahl erreicht sein.
Falls der parlamentarischen Initiative heute Folge gegeben wird, die ständerätliche Kommission ebenfalls Folgegeben beantragt und der Ständerat ihr folgt, wird die parlamentarische Initiative für die zweite Phase, das heisst für die Umsetzung, wieder in unserer Kommission landen. Wir wissen aber, dass dort früher oder später auch die Volksinitiative zu behandeln sein wird. Mit anderen Worten: Wir werden vermutlich, wenn ich es richtig beurteile - und ich nehme an, das sei auch im Sinn des Initianten -, die beiden Initiativen und damit die beiden Anliegen gemeinsam beraten. Es wird dann darum gehen, wo in der Verfassung mit der parlamentarischen Initiative allenfalls anzusetzen ist: ob unter Sicherheitsaspekten, also bei Artikel 57, oder eher unter dem Aspekt der persönlichen Freiheit, also bei Artikel 10.
Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben, und zwar aus den genannten Gründen, also weil sie unter sicherheitspolitischen Aspekten kein Problem zu sehen vermag. Wenn Sie dieser Initiative heute aber Folge geben würden und der Ständerat ebenfalls, würde unsere Kommission wahrscheinlich die weitere Behandlung und Umsetzung in der zweiten Phase sistieren, weil wir wissen, dass demnächst eine Volksinitiative zu genau diesem Thema eingereicht wird, allerdings nicht mehr unter sicherheitspolitischen Aspekten, sondern unter dem Aspekt der persönlichen Freiheit.
Heute aber geht es um die parlamentarische Initiative. Im Sinne der Mehrheit unserer Kommission empfehle ich Ihnen, dieser keine Folge zu geben.
Büchel Roland Rino · Mit-M · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Geschätzter Kollege Fluri, Sie haben gesagt, dass ein Verhüllungsverbot schlecht wäre für die Wirtschaft. Wie erklären Sie sich denn, dass, seit im Tessin das Verhüllungsverbot in Kraft ist, massiv mehr Touristinnen und Touristen aus dem arabischen Raum dorthin gereist sind?
Fluri Kurt · Mit-M · Consiglio nazionale · Soletta · Gruppo liberale radicale
Das ist offenbar der Fall. Ich kann mir das nicht erklären. Ich kann mir nicht vorstellen, dass deswegen viele Frauen kommen, die bei sich zu Hause einen Niqab oder eine Burka tragen müssen. Ich glaube nicht, dass man da schon, gestützt auf eine längere Erfahrung, den Schluss ziehen könnte, dieses Verhüllungsverbot sei letztlich eine Wirtschaftsförderungsmassnahme. So weit gehen Sie wahrscheinlich auch nicht.
Votazione
Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Die Mehrheit der Kommission beantragt, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben.
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 88 Stimmen
Dagegen ... 87 Stimmen
(10 Enthaltungen)