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Armutsfalle Tragbarkeitsrechnung bei Althypotheken
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Präsident (Bischofberger Ivo, Präsident): Der Interpellant ist von der schriftlichen Antwort des Bundesrates nicht befriedigt. Er beantragt Diskussion. - Sie sind damit einverstanden.
Zanetti Roberto · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion
In der Regel bin ich ja sehr grosszügig mit dem Bundesrat und rühme ihn, wo ich kann. Aber hier kann ich das leider nicht machen. Ich verstehe es auch nicht ganz - vermutlich hatte Karl Marx Recht, als er feststellte, es sei das Sein, das das Bewusstsein bestimme. In den Kategorien, in denen sich der Bundesrat bewegt, ist wahrscheinlich einfach kein Problembewusstsein da. Es ist ein Thema, das vor allem die unteren und die mittleren Mittelschichten betrifft.
Eigentlich ging ich davon aus, dass die Existenz des Problems nicht bestritten wird und dass dann gemeinsam nach einer Lösung gesucht werden kann, weil es eben institutionell nicht ganz einfach ist. Es betrifft Selbstregulierungsmassnahmen der Banken, der Finma und Empfehlungen der Nationalbank - und da wusste ich nicht so richtig, wo man ansetzen kann.
Jetzt sagt aber der Bundesrat, es bestehe gar kein Problem. Da muss ich sagen, Herr Bundesrat: Sorry, aber da sind Sie auf dem Holzweg! Es besteht sehr wohl ein Problem. Sie schreiben in der Antwort, diese Tragbarkeitsrechnung wirke nicht rückwirkend - ja natürlich nicht! Ich weiss gar nicht, wie man das rückwirkend in Kraft setzen könnte. Aber sie wirkt eben in die Zukunft, und zwar nicht nur dann, wenn eine Hypothek erhöht wird, wie Sie schreiben, sondern eben auch dann, wenn z. B. eine Festhypothek ausläuft. Dann treffen Sie - nein, Ihnen passiert das natürlich nicht, weil Sie Ihre Hypothek anständig amortisiert haben und Sie die Tragbarkeit natürlich locker erfüllen - bzw. ein kürzlich Pensionierter mit einem durchschnittlichen Einkommen den Kundenberater seiner Bank, der ihm die Tragbarkeitsrechnung vorführen wird.
Gehen wir einmal davon aus, dass die Amortisation auf zwei Drittel erfolgt ist. Aber dann wird der Kundenberater sagen, diese 5 Prozent fiktiver Zins plus 1 Prozent Unterhalt auf dem Anlagewert seien höher als ein Drittel des Einkommens. Dann kriegt der Pensionierte bereits ein Problem. Es kann sehr wohl sein, dass nicht nur die Hypothek nicht erhöht wird, was auch schon Schwierigkeiten bereiten kann, sondern dass sie nicht mehr verlängert wird. Dann wird es ziemlich dramatisch.
Der Präsident des Hauseigentümerverbandes - also ein in dieser Sache unverdächtiger Mensch; ich treffe ihn gelegentlich im Raucherzimmer im Erdgeschoss - hat mir gesagt, dass sogar auch schon laufende Hypotheken gekündigt worden sind, und zwar mit dem Verweis darauf, dass sich grundlegende Rahmenbedingungen geändert hätten. Um das Mass voll zu machen, wird dann von den gekündigten Hypothekarnehmern noch eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt, was ich ja wirklich ungeheuerlich finde.
Wir haben also ein echtes Problem, weil ein immanentes Risiko, wie Sie in Ihrer Antwort schreiben, gelöst wird, indem man dieses immanente Risiko in eine akute Krise verwandelt! Das ist meines Erachtens einfach nicht vernünftig. Aus Angst vor dem Tod begeht man keinen Selbstmord - das macht man einfach nicht. Deshalb bin ich überzeugt, dass dieses Problem besteht. Offenbar wird das nicht erkannt in der Verwaltung. Ich habe das auch schon bei den Treffen in den Kommissionen mit den Vertretern der Nationalbank und der Finma angesprochen. Ich werde das dort weiter thematisieren. Ich bleibe wirklich am Ball, weil es, wie Ihnen mindestens aufgegangen sein dürfte, ein paar Mitunterzeichnende gibt; das sind im Wesentlichen Vorstandsmitglieder des Hauseigentümerverbandes.
Mein Vorstoss ist ein sehr eigentumsfreundlicher Vorstoss. Ich wehre mich gegen die Abschaffung des Privateigentums, was dieses Wochenende auch schon ein Thema war. Ich wehre mich gegen die Abschaffung des Privateigentums eben auch dann, wenn diese durch den Regulator oder die Banken vorgenommen wird, indem sie sagen, die Tragbarkeitsrechnung sei nicht mehr erfüllt, man müsse das Haus oder die Eigentumswohnung verlassen und in eine teurere Mietwohnung ziehen.
Ich glaube, Herr Bundesrat, es ist wirklich so: Das Sein bestimmt das Bewusstsein. Sie bewegen sich in Einkommenskategorien, in denen man nicht mit solchen Problemen konfrontiert ist; ich bewege mich in Einkommenskategorien, in denen man mit diesen Problemen konfrontiert ist, nicht zuletzt bei KMU. Der kleine Gewerbetreibende, der unten die Werkstatt und oben seine Wohnung hat, kann mit Erreichen des Pensionsalters riesige Schwierigkeiten kriegen und einen riesigen Stress haben. Ich hätte eigentlich das Bewusstsein für dieses Problem wecken wollen; das ist mir nicht gelungen. In diesem Sinn bin ich nicht nur von der bundesrätlichen Antwort, sondern auch von meiner Fragestellung enttäuscht. Ich habe offenbar zu wenig klar gefragt.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Eine Vorbemerkung erlaube ich mir: Karl Marx hat sicher nicht Recht, aber vielleicht haben Sie tatsächlich teilweise Recht. Es kann natürlich ein Problem entstehen. Die Frage ist, ob das Problem eher Einzelfälle betrifft und ob der Bund tatsächlich eingreifen muss.
Wir stellen fest, dass dort, wo die Hypothekenvergabe sorgfältig gemacht wird, wo man künftige Ereignisse - Pensionierungen usw. - mitberücksichtigt und auch mit einem normalen kalkulatorischen Zins rechnet, auch wenn der im Moment nahe bei null liegt, eigentlich diese Risiken so nicht bestehen. Was man nicht ausschliessen kann - das kann auch kein Kreditgeber -, sind ausserordentliche Ereignisse wie unvorhergesehene Todesfälle oder dergleichen. Hier gehen wir eigentlich davon aus, dass derjenige, der eine Hypothek hat und das Risiko auch sieht, mit einer Lebensversicherung oder etwas Ähnlichem Selbstvorsorge macht, um solche Risiken zusätzlich abzusichern. Ob hier der Bund zusätzliche Vorschriften machen muss, ist aber schon eine Frage.
Wir befinden uns ja immer auf einer Gratwanderung. Einerseits möchten wir das Wohneigentum fördern. Da sehen Sie auch Banken, die fordern, dass man da noch viel mehr belehnen soll. Das ist ein Risiko, gerade für Leute, die beim Erwerb von Wohneigentum ohnehin etwas schwach auf der Brust sind. Andererseits möchten wir diese Leute ja auch nicht daran hindern, Eigentümer zu werden und kleinere Risiken mit dem Geldgeber zusammen bewusst einzugehen. Hier müsste wohl auch der Geldgeber entsprechende Massnahmen treffen.
Wir haben das Gefühl, dass das System funktioniert, weil auch der Geldgeber ja nicht daran interessiert ist, dass er Hypotheken verliert oder plötzlich eine Menge von Wohneigentum veräussern muss. Wir gehen davon aus, dass es eben Einzelereignisse geben kann, die zu Schwierigkeiten führen; das würde ich nicht bestreiten. Nur kann der Bund für Einzelereignisse keine Gesetzgebung erlassen oder zusätzliche Massnahmen treffen. Wir richten aber unser Augenmerk schon auch darauf, dass Bankenkreditgeber nicht allzu grosszügig werden. Denn die Versuchung, jetzt, bei tiefen Zinsen, die Liegenschaften noch höher belehnen zu lassen, ist tatsächlich gross und eine Gefahr. Ein sorgfältig festgelegter kalkulatorischer Zins schafft ein gewisses Polster, und vielleicht müsste das Bewusstsein auch beim Kreditnehmer noch steigen, dass er halt besondere Risiken, wenn er sie nicht aus eigener Kraft bewältigen kann, zusätzlich irgendwo versichert. Hier haben wir eigentlich ein gesundes Empfinden.
Ich denke, bei allen fraglichen Punkten, die ich durchaus auch sehe, ist hier kein Handlungsbedarf gegeben. Aber man kann die Kreditgeber dazu aufrufen, die Leute nicht ins Verderben zu stürzen. Das kann man immer wieder erwähnen, und das werden wir auch entsprechend tun. Damit haben Sie auf ein Problem hingewiesen, das in der Praxis tatsächlich besteht, aber das nicht nach einer generellen neuen Lösung ruft, sondern nach Sorgfalt aufseiten von Geldgebern im Umgang mit Kunden.