15.436
Elenco nominativo per ogni votazione nel Consiglio degli Stati
Stahl Jürg · P-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Geissbühler Andrea Martina · Mit-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Das Anliegen meiner parlamentarischen Initiative ist eigentlich ganz einfach: Ich möchte, dass eine Namensliste bei allen Abstimmungen auch im Ständerat erstellt wird.
Als der Ständerat die elektronische Stimmabgabe eingeführt hat, dachten wohl alle, dass nun im Ständerat gleich wie im Nationalrat bei den Abstimmungen Namenslisten erstellt würden. Als im Ständerat einer meiner Vorstösse abgelehnt wurde, wollte ich schauen, welche Ständeräte mit Nein gestimmt hatten. Ich fand diese Information aber nirgends. Man hat mir dann erklärt, dass im Ständerat nur bei Schlussabstimmungen und Gesamtabstimmungen Namenslisten erstellt werden.
Ich habe dann, insbesondere vor den Wahlen im Herbst 2015, aus der Bevölkerung viele Anfragen bekommen, bei denen die Leute wissen wollten, wo sie nachschauen könnten, wie der Ständerat zu einem bestimmten Thema abgestimmt habe. Als ich dann sagte, dass das leider nicht ersichtlich sei, fanden das viele sehr stossend. Gerade in einer direkten Demokratie ist diese Transparenz sehr wichtig. Wir Nationalräte und Ständeräte werden schliesslich vom Volk gewählt. Es ist nur normal, dass die Bevölkerung nachsehen kann, wie die Parlamentarier bei bestimmten Themen gestimmt haben.
Mit meiner parlamentarischen Initiative verlange ich nicht mehr und nicht weniger, als dass im Ständerat das Gleiche gilt wie im Nationalrat, nämlich dass bei jeder Abstimmung ersichtlich ist, wer wie gestimmt hat. Dies sollte eigentlich kein Problem darstellen, denn wir Politiker wissen ja hoffentlich, warum wir Nein oder Ja gestimmt haben, und wir sollten eigentlich auch dazu stehen können. Man kann ohne Namensliste auch nicht auswerten, wer wie oft gefehlt hat. Auch diese Information, wie präsent ein Parlamentarier ist, wäre wichtig für die Transparenz.
Wir haben mit diesem Schaffen von Transparenz nichts zu verlieren, im Gegenteil. Das Vertrauen in die Politik ist in der Bevölkerung nicht sehr gross. Wir könnten ein bisschen Goodwill schaffen, indem wir ermöglichen würden, dass die Bevölkerung sieht, welche Meinungen die einzelnen Politiker vertreten.
Eine kleine Minderheit findet, dass es Sache des Ständerates selber wäre, diese Änderung vorzunehmen. Dieser Meinung bin ich eigentlich auch. Aber leider fand sich kein Ständerat, der das Gefühl hatte, dass dort Handlungsbedarf bestehe. Daher müssen wir das vom Nationalrat aus an die Hand nehmen. Es gab leider im Ständerat auch keine Argumente, warum sie dort diese Namenslisten nicht einführen wollen.
Wir hier müssen Sachpolitik machen. Wenn wir sagen, dass wir das den Ständeräten nicht vorschreiben dürfen, ist das nicht Sachpolitik. Wir erlassen in jeder Session viele Gesetze und Verordnungen, die die Bevölkerung befolgen muss, auch wenn es vielen nicht passt. Wir Politiker müssen Missstände beheben, und einen dieser Missstände können wir mit dieser parlamentarischen Initiative nun beheben. Denn die Bevölkerung hat das Recht zu wissen, was wir im Bundeshaus machen und wie wir abstimmen.
Ich bitte Sie daher, meiner parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
Barrile Angelo · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista
Wir haben es gehört: Die parlamentarische Initiative Geissbühler verlangt, dass alle Abstimmungsresultate in beiden Räten in Form einer Namensliste zu veröffentlichen sind. Artikel 82 des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung soll neu formuliert werden. Demgegenüber sollen alle Abstimmungsresultate, welche mit dem elektronischen Abstimmungssystem, per Handerheben oder unter Namensaufruf erfolgen, in beiden Räten in Form einer Namensliste veröffentlicht werden. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat an ihren Sitzungen vom 14. April 2016 und vom 17. November 2016 die im Juni 2015 eingereichte parlamentarische Initiative vorgeprüft und beantragt Ihnen mit 18 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Initiative Folge zu geben.
Nun zu den Überlegungen der Kommissionsmehrheit: Gemäss Artikel 82 des Parlamentsgesetzes regeln die beiden Ratsreglemente, wann das Abstimmungsergebnis in welcher Form - zum Beispiel in Form einer Namensliste - veröffentlicht wird. Im Nationalrat sieht das Geschäftsreglement vor, dass sämtliche Abstimmungsergebnisse in Form einer Liste zu veröffentlichen sind. Im Ständerat hingegen werden die Namenslisten nur bei Gesamtabstimmungen, bei Schlussabstimmungen oder dann, wenn mindestens zehn Ratsmitglieder es verlangen, veröffentlicht. Dies führt nach der Meinung der Kommissionsmehrheit zu einer Ungleichheit und zu einer gewissen Intransparenz, die nicht mehr zur heutigen Zeit passt. Es ist nämlich bereits möglich, die Debatten in beiden Räten live per Video mitzuverfolgen. Abstimmungsergebnisse werden regelmässig fotografiert und teilweise dann auch unvollständig und von nichtoffizieller Seite im Internet veröffentlicht.
Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit gibt es keinen Grund, für die beiden Räte unterschiedliche Regelungen beizubehalten. In unserem Zweikammersystem, in welchem beide Räte total gleichberechtigt die Vorlagen beraten, wäre es nicht übertrieben, wenn auch die gleichen Anforderungen bezüglich der Transparenz bestehen würden. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, über das Abstimmungsverhalten sämtlicher Parlamentsmitglieder informiert zu werden. Deshalb erachtet die Kommissionsmehrheit es schliesslich als glaubwürdiger, wenn die Abstimmungsergebnisse von offizieller Seite per Namensliste publiziert werden und nicht, wie bereits erwähnt, teilweise und nicht offiziell.
Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass es keine Gründe gibt, gewisse Abstimmungsergebnisse nicht zu veröffentlichen. Würde dies geändert, würden also alle Abstimmungsergebnisse per Namenslisten veröffentlicht, führte dies kaum zu einer Änderung des Abstimmungsverhaltens im Ständerat, also auch zu keiner Verzerrung der Meinung der Ständeratsmitglieder. Schliesslich sind wir alle gewählt, um uns zu äussern und zu unserer Meinung zu stehen.
Aus diesem Grund hat die SPK-NR im April 2016 die parlamentarische Initiative vorläufig unterstützt und sie der Schwesterkommission im Ständerat mit dem Ersuchen um weitere Zustimmung weitergegeben. Unsere Schwesterkommission im Ständerat behandelte die Initiative, lehnte sie aber mit 6 zu 5 Stimmen knapp ab. Zwar fand das Anliegen gemäss der SPK-SR in der Kommission Sympathien. Man sei grundsätzlich offen für eine Öffnung in Richtung von mehr Transparenz. Eine knappe Kommissionsmehrheit bemängelte jedoch unter anderem den Absender bzw. die Absenderin des Vorstosses. Diese Angelegenheit sei ein innerständerätliches Anliegen und sollte durch den Ständerat selber geregelt werden.
Eine Minderheit von zwei Mitgliedern in unserer Kommission folgte dieser Argumentation und gab am Schluss der Initiative keine Folge. Zwei Mitglieder enthielten sich der Stimme. Eine deutliche Mehrheit der nationalrätlichen Staatspolitischen Kommission hielt am Anliegen fest. Wenn die Idee gut sei und Anklang finde, könne man sie ja gerade als Steilpass nehmen und unterstützen, anstatt dann im Ständerat alles wieder neu aufzugleisen. Die Kommission des Nationalrates ist zuversichtlich, dass sich im Ständerat bald die nötige Mehrheit für die Publikation aller Abstimmungsergebnisse finden wird. Sie will deshalb weiterhin an der vorliegenden Initiative festhalten.
Aus den genannten Gründen beantragt Ihnen die Kommission mit 18 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Initiative Folge zu geben.
Addor Jean-Luc · Mit-M · Consiglio nazionale · Vallese · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
L'initiative demande à ce que non seulement les résultats des votes du Conseil national, mais aussi ceux du Conseil des Etats soient publiés sous la forme d'une liste nominative. Cette liste pourra ensuite évidemment être consultée par le public.
Ce sujet a été examiné en avril 2016 par la commission du Conseil national qui a décidé, par 18 voix contre 2 et 2 abstentions, de donner suite à l'initiative. En juin 2016, la commission du Conseil des Etats a, en revanche, décidé, par 6 voix contre 5, de ne pas donner suite à l'initiative. C'est la raison pour laquelle nous débattons de cette initiative parlementaire aujourd'hui.
La situation est réglée à l'article 82 de la loi sur le Parlement, qui laisse la liberté à chacun des deux conseils de régler, comme il l'entend, la problématique de la publication des résultats.
Comme vous le savez, au sein de ce conseil, c'est l'ensemble des résultats des votes qui font l'objet d'une liste nominative, alors que, de son côté, le Conseil des Etats a décidé de restreindre l'utilisation d'une liste nominative à certains votes seulement. Cela signifie que, pour toute une série de votes au Conseil des Etats, les résultats ne sont pas secrets ou obscurs, mais ils ne peuvent pas être aisément consultés par le public.
En 2013, le Conseil des Etats a fait un pas en direction, si j'ose dire, de la transparence, lorsqu'il a adopté le vote électronique. Il a rejeté à une courte majorité, par 24 voix contre 18, une proposition visant à adopter une réglementation identique à celle en vigueur dans notre conseil. On constate que, depuis lors, cette majorité s'est encore effritée, en tout cas si on en juge par le résultat du vote à la commission du Conseil des Etats, qui a refusé de donner suite à la présente initiative, par 6 voix contre 5. Cela signifie qu'on sent une volonté, du côté de nos collègues du Conseil des Etats, de faire un pas en direction de ce que nous, dans notre conseil, considérons à une large majorité comme une forme de transparence.
En commission, lorsque nous avons traité pour la seconde fois cette initiative parlementaire, nous n'avons pas méconnu la retenue qu'on devrait éprouver avant de se mêler des affaires de l'autre conseil. C'est d'ailleurs cet élément qui a fait qu'une minorité de la commission a estimé qu'il fallait laisser encore au Conseil des Etats toute la liberté de régler comme il l'entendait la problématique des listes nominatives. Mais, pour une très grande majorité de la commission, il y a deux raisons principales qui font qu'il y a lieu de donner suite à cette initiative parlementaire.
La première est une raison de principe. La grande majorité de la commission considère qu'il n'y a aucun motif de prévoir des règles différentes dans ce domaine pour les deux conseils. Dans notre système bicaméral, les deux chambres, le Conseil national et le Conseil des Etats, ont les mêmes droits et la commission ne voit pas pour quel motif les mêmes exigences de transparence ne seraient pas imposées à nos deux conseils. Pourquoi dans l'un, le Conseil national, on agirait en pleine transparence tandis que dans l'autre, le Conseil des Etats, les votes seraient plus difficilement consultables par le public?
La deuxième raison ayant motivé le préavis de votre commission est en quelque sorte une raison pratique, mais qui est aussi liée à la problématique de la crédibilité de notre travail. En effet, l'auteur de l'initiative a relevé que la crédibilité du monde politique était parfois mise à mal par le public. Nous savons que, même si certains votes au Conseil des Etats ne font pas l'objet d'une liste nominative, tout le monde peut prendre des photographies des écrans de contrôle qui donnent une image des votes, avec pour conséquence que, parfois, ces photos ne reflètent pas la réalité de ces votes. Donc, il est temps, pour la grande majorité des membres de la commission, d'instaurer vraiment du sérieux et de la crédibilité dans cette problématique de la transparence.
C'est la raison pour laquelle, par 18 voix contre 2 et 2 abstentions - la décision est claire -, la commission vous propose de donner suite à cette initiative parlementaire.
Il y a d'ailleurs peut-être un signe - les deux rapporteurs étant issus de bords politiques opposés, l'un étant membre du groupe socialiste, l'autre du groupe UDC - qu'il est temps de provoquer un changement, souhaitable du point de vue de la transparence, chez nos collègues du Conseil des Etats.
Intervento procedurale
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Die Kommission beantragt, der Initiative Folge zu geben. Es wurde kein anderer Antrag gestellt.
Der Initiative wird Folge gegeben
Il est donné suite à l'initiative