15.439
Sancire nella Costituzione una vera politica dell'asilo
Stahl Jürg · P-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
Antrag der Minderheit
(Glarner, Addor, Brand, Buffat, Burgherr, Pantani, Reimann Lukas, Rutz Gregor, Steinemann)
Der Initiative Folge geben
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Glarner, Addor, Brand, Buffat, Burgherr, Pantani, Reimann Lukas, Rutz Gregor, Steinemann)
Donner suite à l'initiative
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Steinemann Barbara · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Kann man Personen, die in Chiasso ein Asylgesuch stellen, überhaupt als Flüchtlinge bezeichnen, als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention und nach den Grundsätzen von Dublin? Das ist die zentrale Frage dieses Vorstosses.
Wir schlagen mit dieser Initiative etwas vor, was wir konsequenterweise eigentlich bereits heute anwenden sollten. Wenn wir unsere Asyltradition ernst nehmen wollen, dann müssen wir auch die Kraft haben, die Aushöhlung des Asylrechts durch Missbräuche zu verhindern. Dies tun wir heute nicht, im Gegenteil: Wir dulden wirtschaftlich motivierte illegale Einwanderung. Das Asylwesen dürfte fundamental an Rückhalt in der Bevölkerung verlieren, wenn wir die gegenwärtige Praxis einfach so weiterführen. Gerade jene Schweizer, denen die Humanität besonders wichtig ist, müssen eigentlich einsehen, dass sich unsere sozialen und humanitären Errungenschaften niemals bewahren lassen, wenn wir die Aufnahmepraxis auf alle ausweiten, die kommen wollen. Oder dann müssen sie ehrlich sein und offen dazu stehen, dass es gar nicht um Menschen in Not geht, sondern um eine Zuwanderung.
Selbstverständlich verfügt die Schweiz über eine unbestrittene Asyltradition. Wir bieten allen Menschen Asyl, die gemäss Genfer Konvention persönlich an Leib und Leben bedroht sind. Daran ist nicht zu rütteln. Allgemeinen Bürgerkriegsflüchtlingen - wir sprechen hier von Bürgerkriegsflüchtlingen, nicht von geflüchteten Menschen, die seit Jahren in sicheren Drittstaaten leben - können wir nicht Asyl geben, aber wir gewähren ihnen vorübergehenden Schutz. Am besten ist der Schutz vor Ort in sicheren Auffanglagern, z. B. der Uno, wo die Menschen Zuflucht finden, ohne dass sie vorher Tausende von Kilometern reisen müssen. Wir können Bürgerkriegsflüchtlingen aber auch in der Schweiz Schutz bieten, allenfalls auf Zeit. Während des letzten Weltkrieges gewährten wir diesen Schutz auf Zeit über 100 000 Polen. Derzeit sind in der Türkei rund 2 Millionen Syrer, und weitere 7 Millionen stehen an der türkischen Grenze.
Wir können diesen Flüchtenden keine neue Heimat bieten. Das würde unsere Kräfte überfordern, die betroffenen Länder entvölkern und ihnen die Grundlagen für den Wiederaufbau entziehen. Die meisten der 50 Millionen Menschen, die auf der Flucht sind, befinden sich auch tatsächlich in einem Nachbarland ihres Ursprungslandes. Aber die 1,5 Millionen Migranten, die sich in den letzten Monaten nach Europa aufgemacht haben, haben sich einfach ihr Wunsch-Asylland ausgesucht. Jemand, der zuerst zehn sichere Drittstaaten durchreist, dürfte eher ein Asylabenteurer sein als jemand, der vor Krieg und Konflikt flieht. Die meisten Migranten stammen aus Ländern, in denen seit Jahren gar kein Krieg mehr herrscht. Je nach Umfrage und Studie wollen in den nächsten Jahren rund 400 und mehr Millionen Afrikaner nach Europa aufbrechen. Jeder Migrant, der es geschafft hat, zieht mit seinem Handy bzw. durch Familiennachzug Freunde und Verwandte nach; auch deshalb wird der Strom niemals abreissen.
Heute fördern wir die illegale Migration mit offenen Grenzen, mit offenen Armen und noch offeneren Geldbeuteln. Das Problem ist nicht nur die Attraktivität der Schweiz für die Asylanten, sondern vor allem die Attraktivität der Asylanten für die Heerscharen von Juristen, Sozialarbeitern, Übersetzern, Vermietern und Flüchtlingshelfern, für die Securitas und die Caritas. Die sägen bestimmt nicht am Ast, auf dem sie sitzen, und wollen die lukrativen Jobs des Asylwesens sicher nicht durch einen Paradigmenwechsel gefährden lassen. Immer mehr Menschen fragen sich, ob das, was wir jetzt erleben, etwa nicht der Höhepunkt, sondern im Gegenteil erst der Anfang einer noch viel grösseren Völkerwanderung ist, die unsere wertvollen Institutionen, von unseren Vorfahren aufgebaut, zerstören wird - von den Sozialkassen, dem Gesundheitswesen über die AHV bis zu Infrastrukturüberlastungen.
Es ist Zeit, darüber zu diskutieren, wie wir die bisher angekommenen Wirtschaftsmigranten wieder zurück in ihre Heimatländer kriegen. Wir brauchen verstärkte Rückführungen statt offene Aufnahme für alle und aussichtslose Integrationsprogramme. Mehr und mehr Länder in Europa begreifen, dass ein derartiger Flüchtlingsstrom nicht zu bewältigen, nicht zu verantworten und nicht zu finanzieren ist, und kommen von ihrer grosszügigen Aufnahmepraxis ab. Im Übrigen trägt diese auch kaum etwas zur Linderung des dortigen Elends bei und schafft stattdessen bei uns neue soziale Probleme.
Stimmen Sie daher diesem Paradigmenwechsel im Asylwesen zu.
Glarner Andreas · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Die Schweiz ist als Zielland der Migration viel zu attraktiv. Entgegen den Medienberichten stammt ein Grossteil der hier ankommenden Personen nicht aus Kriegsgebieten, auch nicht aus Krisengebieten, sondern aus Eritrea, Afghanistan und Sri Lanka. Künftig - das verkennen leider allzu viele der Gutmenschen - kommen noch ganz andere Personengruppen zu uns. Während es auf der Balkanroute immerhin noch teilweise Kriegsvertriebene aus Syrien hatte, kommen von Süden praktisch ausschliesslich junge, dynamische, passlose, aber handybestückte Wirtschaftsflüchtlinge aus Afrika zu uns. Die Hitliste wird angeführt von Leuten aus Nigeria, Eritrea und Gambia, dicht gefolgt von Leuten aus der Elfenbeinküste, Sudan und Guinea. Auch die Zusammensetzung der Migranten ist eine ganz andere als auf der Balkanroute: Von Süden kommen gemäss UNHCR in der absoluten Mehrheit, es sind über 70 Prozent, junge Männer. Sie sehen, es geht hier längst nicht mehr um Fluchtgründe, wie sie beispielsweise im Zweiten Weltkrieg existierten.
Es geht in den meisten Fällen um eine reine Wirtschaftsmigration - ja, es geht um eine eigentliche Invasion nach Europa und in die Schweiz. Denn wer wirklich an Leib und Leben bedroht wäre, dem würde ja ein Nachbarland als sicheres Fluchtland genügen, und dem würde es auch keine Rolle spielen, ob die Leistungen als Sachleistungen oder als Geldleistungen erfolgen. Weil wir aber Leistungen bezahlen, die sonst nirgendwo zu holen sind, sind wir für Wirtschaftsmigranten attraktiv. Abgewiesene Asylsuchende sind finanziell oft besser gestellt als jemand, der während 44 Jahren gearbeitet und AHV-Beiträge einbezahlt hat und jetzt eine Rente bezieht. Wie bitte soll Eritrea denn jemals den Aufschwung schaffen, wenn wir zigtausend junge Männer aus diesem Land mit unseren üppigen Sozialleistungen zu uns locken? Bei uns sind diese Personen, soweit sie überhaupt arbeiten wollen, dann zum Nichtstun verdammt, denn bereits heute sind über 90 Prozent der Eritreer auf dem Arbeitsmarkt nicht vermittlungsfähig.
Wirtschaftsflüchtlinge haben das klare Ziel, in der Schweiz zu bleiben. Aufgrund der Anerkennungsquote von über 60 Prozent kommen immer mehr Schein- und VIP-Flüchtlinge zu uns in die Schweiz. Die jährlichen Kosten in Milliardenhöhe für diese gigantischen Leerläufe bezahlen die Steuerzahler in der Schweiz.
Die völlig verfehlte Asylpolitik aus dem Hause Sommaruga wird in den nächsten Jahren zu zusätzlichen Milliardenkosten auf Gemeindestufe führen. Hier geht es nicht nur um die überaus hohen Kosten im Sozialwesen: Nein, wir sprechen auch von Kosten für Intensivsprachkurse, Sondersettings, Integrationskurse, neue Schulklassen und natürlich Sicherheitskosten. Die Gemeinden werden somit letztendlich die Kosten der verheerenden Politik von Frau Sommaruga bezahlen müssen, ohne sich auch nur im Geringsten dagegen wehren zu können.
Was ist die Alternative? Wir können natürlich so weitermachen wie bisher. Es stellt sich dann einfach die Frage, was mit unseren Sozialwerken und den Gemeindekassen passiert. Sie, meine Damen und Herren, Sie werden es den Leuten in Ihren Gemeinden erklären müssen! Sie werden erklären müssen, warum die Steuern raufgehen und das Geld an allen Ecken und Enden fehlt. Um den echten, mittellosen Flüchtlingen helfen zu können, die keine 10 000 Franken zur Bezahlung der skrupellosen Schlepperbanden haben, muss doch die Hilfe vor Ort mit den bestehenden Entwicklungshilfegeldern endlich intensiviert werden! Mit 1000 Franken vor Ort können Sie ein Mehrfaches dessen erreichen, was hier in der Schweiz möglich wäre.
Nehmen Sie das Beispiel der Gemeinde Neckertal: Neckertal hat in diesem Jahr 180 000 Franken für das Asylwesen budgetiert. Mit 20 Franken finanzieren Sie in Syrien oder in der Westsahara eine warme Mahlzeit für 25 Kinder in Not, mit 100 Franken einen Arztbesuch für über 30 Kinder. Allein für das Geld, das die Gemeinde Neckertal ausgibt, könnten also für 225 000 Kinder eine warme Mahlzeit geboten oder 54 000 Arztbesuche ermöglicht werden. Sie könnten aber auch rund 167 000 Kinder vor den schrecklichen Folgen der Malaria retten und ihnen ein neues Leben schenken.
Sie sehen: Wenn es uns nicht gelingt, die Aushöhlung dieses Asylrechts zu verhindern, verliert das Asylwesen fundamental an Rückhalt in der Bevölkerung. Wie sagte doch schon Peter Scholl-Latour: "Wer halb Kalkutta aufnimmt, rettet nicht Kalkutta, sondern der wird selbst Kalkutta."
Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo liberale radicale
Die Kommission hat am 1. September 2016 die von der SVP-Fraktion am 5. Juni 2015 eingereichte parlamentarische Initiative vorgeprüft. Mit der Initiative wird verlangt, dass die Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl neu in der Bundesverfassung festgeschrieben werden sollen. So soll die Bundesverfassung detailliert regeln, dass Personen, die über sichere Staaten einreisen, vom Asylverfahren ausgeschlossen werden, wobei der Bundesrat Ausnahmen machen kann, dass Beschwerden bei abgewiesenen Asylgesuchen nur noch bei verwaltungsinternen Instanzen und nicht bei Gerichten erfolgen können, dass Unterstützungsleistungen für die Dauer des Asylverfahrens nur noch mit Sachleistungen abgegolten werden und dass Personen, die sich illegal in der Schweiz aufhalten, keinen Anspruch auf Nothilfe haben. Durch diese Änderung in der Bundesverfassung erhofft sich die Initiantin - wir haben es gehört - eine Abschwächung der Attraktivität der Schweiz als Asylland für die Asylsuchenden.
Die Aufrechterhaltung dieser Forderung erstaunt umso mehr, als ja 66,8 Prozent des Schweizervolks am 5. Juli 2016, also genau vor neun Monaten, und alle Stände einer Revision des Asylgesetzes zugestimmt haben. Das Kernanliegen dieser Revision war die Beschleunigung der Asylverfahren unter Wahrung der rechtsstaatlichen Garantien. Aber genau gegen dieses Gesetz hat die SVP damals das Referendum ergriffen; man argumentierte im Vorfeld der Abstimmung, dass die kurzen Verfahrenszeiten die Schweiz als Asylland attraktiver machen würden. Doch im nun vorliegenden Vorstoss werden lange Asylverfahren als einer der Gründe für die aktuellen Probleme in der Asylpolitik aufgeführt. Hier scheint sich die Initiantin nicht ganz einig zu sein.
Die Kommission beantragt mit 16 zu 9 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Die Kommission ist der Ansicht, dass aufgrund der kürzlich eingeleiteten Reformen des Asylrechtes nicht bereits wieder Korrekturbedarf besteht. Der klare Volksentscheid spricht da eine deutliche Sprache. Einige Ziele der vorliegenden Initiative sind ja auch in diese Reform aufgenommen worden. Nicht aufgenommen worden ist die Forderung, dass Personen, die über einen sicheren Staat einreisen, vom Asylverfahren ausgeschlossen werden. Faktisch würde das bedeuten, dass nur noch Personen, die über den Luftweg einreisen, in das Asylverfahren aufgenommen werden können. Für die Mehrheit der Kommission ist es aber unerheblich, wie die Personen an die Schweizer Grenze gelangen. Grundsätzlich haben alle Personen, die in der Schweiz Asyl beantragen, Anspruch auf ein korrektes Verfahren.
Überdies äussert die Kommission rechtsstaatliche Bedenken hinsichtlich der fehlenden Möglichkeit, gegen Asylentscheide vor einer richterlichen Behörde Beschwerde zu führen. Eine verwaltungsinterne Beschwerdeinstanz, deren Entscheid nicht angefochten werden könnte, wird rechtsstaatlichen Anforderungen nicht gerecht. Die Kommission ist sich bewusst, dass das Schengen/Dublin-System nicht einwandfrei funktioniert. Doch bei dieser Frage wird der Widerspruch der Initiantin offensichtlich: Einerseits wird verlangt, das Abkommen punktgenau umzusetzen, andererseits werden vonseiten der SVP Rufe zur Kündigung des Abkommens laut. Es ist so, dass sich einige europäische Staaten nicht an die unterzeichneten Verträge halten und die Umsetzung wirklich mangelhaft ist. Dieses Verhalten kann aber mit der vorliegenden Initiative nicht geändert werden.
Ein Wegfall von Schengen/Dublin hätte zudem die Folge, dass Rückführungen in Drittstaaten nicht mehr wie bis anhin möglich wären. Die Bilanz des Dublin-Verfahrens gestaltet sich nämlich zahlenmässig aus Sicht der Schweiz positiv. Die Schweiz nimmt seit Januar 2009 im Rahmen dieses Verfahrens auf 6 abgewiesene Personen durchschnittlich 1 Person auf. 2016 war das Verhältnis sogar 8 zu 1 - in effektiven Zahlen: 3750 Überstellungen im Out-Verfahren gegenüber 469 Überstellungen im In-Verfahren. Diese Zahlen streichen den schon heute grossen Nutzen von Schengen/Dublin heraus.
Trotz dieser klaren Ausgangslage ist aus Sicht der Kommissionsminderheit eine Verfassungsänderung nötig. Daran ändert nach Ansicht der Minderheit auch nichts, dass das Volk vor neun Monaten einer Gesetzesanpassung klar zugestimmt hat. Die Minderheit ist überzeugt, dass nur mit einer Verfassungsanpassung die Asyltradition der Schweiz erhalten bleiben kann. Die anderen Argumente haben Sie vorhin ja vom Kollegen gehört.
Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 16 zu 9 Stimmen, dieser Initiative keine Folge zu geben.
Piller Carrard Valérie · Mit-F · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo socialista
La commission a décidé, par 16 voix contre 9, de ne pas donner suite à l'initiative parlementaire du groupe UDC. En effet, la majorité de la Commission des institutions politiques de notre conseil estime qu'il n'y a pas lieu de changer fondamentalement l'orientation de la politique d'asile.
Le peuple a récemment accepté une réforme du droit d'asile, qui prévoit justement l'accélération des procédures exigée par cette initiative parlementaire. Par ailleurs, exclure de la procédure d'asile, comme le demandent les auteurs de l'initiative, toutes les personnes ayant transité par un Etat sûr, reviendrait, dans les faits, à ouvrir une procédure d'asile seulement pour les personnes arrivées par avion. Une telle exclusion, qui concernerait donc l'immense majorité des requérants d'asile, porterait préjudice à la tradition humanitaire de la Suisse, surtout eu égard à la situation internationale actuelle. Toutes les personnes demandant l'asile en Suisse doivent avoir droit à une procédure correcte, c'est-à-dire conforme aux principes de l'Etat de droit, indépendamment de la façon dont elles sont arrivées à la frontière suisse. De plus, ce motif d'exclusion ne changerait rien à la présence effective de ces personnes à la frontière.
Par ailleurs, l'impossibilité exigée par la présente initiative parlementaire de recourir contre une décision d'asile auprès d'une autorité judiciaire pose problème, vu que les décisions de ce genre sont toujours liées à des questions de droits fondamentaux. La majorité de la commission estime que la mise en place d'une instance de recours au sein de l'administration, dont les décisions ne pourraient être attaquées, comme le proposent les auteurs de l'initiative, ne respecte pas les conditions requises du point de vue de l'Etat de droit. De plus, la majorité de la commission émet des réserves au plan juridique, sur la situation des personnes dont le délai de départ est échu ou qui demeurent illégalement dans le pays, et qui se verraient refuser l'aide d'urgence conformément à cette initiative parlementaire.
L'article 12 de la Constitution garantit à chacun le droit d'obtenir de l'aide dans des situations de détresse. La jurisprudence du Tribunal fédéral l'a confirmé.
La commission reconnaît dès lors que le système Schengen/Dublin n'est pas parfait et que, en particulier, certains Etats européens ne respectent pas les traités qu'ils ont signés. Mais ce n'est pas une modification de notre Constitution qui fera changer l'attitude de ces Etats, sans oublier que l'abandon de Schengen/Dublin empêcherait les renvois actuels possibles vers des Etats tiers. Du point de vue de la Suisse, le bilan chiffré de la procédure Dublin se révèle positif: depuis le 1er janvier 2009, notre pays accueille en moyenne une personne sur six qui ont vu leur demande d'asile rejetée. Ces chiffres soulignent l'utilité du système Schengen/Dublin pour la Suisse, malgré le manque d'empressement de certains pays à le mettre en oeuvre.
En conclusion, la majorité de la commission vous invite à ne pas donner suite à l'initiative parlementaire du groupe UDC, qui est dépassée, car elle ne prend pas en compte les durcissements et l'accélération de la procédure d'asile acceptés le 5 juin dernier par le peuple. De plus, cette initiative menace le droit d'asile, et donc, la tradition humanitaire de la Suisse, dans un contexte international qui demande que notre pays ouvre ses portes et accueille ceux qui en ont besoin. Je vous prie de soutenir la majorité de la commission.
Stahl Jürg · P-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Die Kommissionsmehrheit beantragt, der Initiative keine Folge zu geben. Die Kommissionsminderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben.
Votazione
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 62 Stimmen
Dagegen ... 121 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Schluss der Sitzung um 18.45 Uhr
La séance est levée à 18 h 45