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Tiere ab einem Alter von 121 Tagen an den öffentlichen Schlachtviehmärkten

39450 · Amtliches Bulletin

Del 7 mar 2017

https://lexipedia.io/it/docs/ch/ab-bo-bu/39450/de/tiere-ab-einem-alter-von-121-tagen-an-den-offentlichen-schlachtviehmarkten

Consultato il 11 set 2026

  1. Documenti
  2. Confederazione
  3. Bollettino ufficiale
Fonte

Oggetto parlamentare: Animali d'età superiore a 121 giorni sui mercati pubblici del bestiame da macello (14.3542)

14.3542

Tiere ab einem Alter von 121 Tagen an den öffentlichen Schlachtviehmärkten

Verfahrensbeitrag

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zur Änderung

Antrag der Minderheit

(Jans, Bertschy, Birrer-Heimo, Leutenegger Oberholzer, Marra, Pardini, Schelbert)

Ablehnung der Motion

Proposition de la majorité

Approuver la modification

Proposition de la minorité

(Jans, Bertschy, Birrer-Heimo, Leutenegger Oberholzer, Marra, Pardini, Schelbert)

Rejeter la motion

Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.

Walter Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Über den Handlungsbedarf im Bereich des Jungviehs sind sich National- und Ständerat grundsätzlich einig. Beide Räte haben die Motion angenommen. Der Ständerat hat jedoch gegenüber der nationalrätlichen Variante eine Präzisierung vorgenommen; deshalb haben wir eine Differenz. In den Diskussionen zur Motion ist immer wieder die Befürchtung geäussert worden, dass bei einer Annahme der Motion die Märkte nicht nur für die Jungtiere, sondern auch für die Schlachtkälber - diese sind ja nicht mehr zugelassen - wiedereingeführt werden könnten. Das kann nicht Sinn und Zweck sein. Daher hat der Ständerat den Motionstext ergänzt, indem er explizit eine Einschränkung auf die Handelsklasse Jungvieh vorgenommen hat. Die Mehrheit unserer WAK stimmt dieser Präzisierung zu.

In der Umsetzung braucht es gezielte Massnahmen, damit effektiv nur das Jungvieh von den öffentlichen Märkten profitiert und nicht Schlachtkälber missbräuchlich an den Märkten aufgeführt werden. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zur Motion einen Vorschlag gemacht: Gemäss Bundesrat müssen diese Tiere nach der Auffuhr auf einem öffentlichen Schlachtviehmarkt im Sinne einer Karenzfrist mindestens sechs Monate auf einem Betrieb gemästet werden, bevor sie im Rahmen der Schlachtung ein zweites Mal als Inlandleistung angerechnet werden dürfen. Die betroffenen Branchenpartner - Bauernverband, Proviande, Viehhändler - haben sich an einen Tisch gesetzt und diesen Vorschlag diskutiert. Sie kommen zum Schluss, dass das Instrument der Karenzfrist nicht geeignet sei und zu einem grossen zusätzlichen administrativen Aufwand führen würde..

Die Branchenpartner sind sich einig, dass die missbräuchliche Vermarktung von Schlachtkälbern verhindert werden kann, indem für über öffentliche Märkte vermarktete Tiere nur eine Inlandleistung geltend gemacht werden kann, wenn das Tier nicht geschlachtet wird, bevor es mindestens 210 Tage alt ist. Mit diesem Mindestalter kann gewährleistet werden, dass die Tiere nicht plötzlich als Schlachtkälber weitervermarktet werden. Das Instrument des Mindestalters eignet sich besser zur korrekten Umsetzung der Motion als das Instrument der Karenzfrist Das habe ich einfach erwähnt, damit das allenfalls nochmals überdacht werden kann. Dieser Vorschlag ist nicht geeignet, um das Ziel zu erreichen. Zudem kostet es sehr viel Geld für die privatrechtliche Tierverkehrsdatenbank, die entsprechende Programme ändern müsste.

Nun ist es so, dass die Branche unter dem Druck dieser Motion, unter dem Druck der Zustimmung beider Räte eine privatrechtliche Vereinbarung ausgearbeitet hat, welche gestern unterzeichnet worden ist. Es wurde aber schon einmal eine Vereinbarung unterzeichnet, die dann von den entsprechenden Marktakteuren nicht eingehalten worden ist, weil nur die Branche das unterzeichnet hatte; deshalb war diese Motion dann auch nötig. Diese neue Vereinbarung haben auch die entsprechenden Händler unterzeichnet, sodass wir jetzt gespannt sind, wie sich diese Marktordnung entwickeln wird. Bezüglich dieser Vereinbarung ist es wichtig zu wissen, dass vor allem darauf geachtet wird, dass eine gewisse Importberechtigung als Kompensation für die Inlandleistung erst zum Tragen kommt, wenn diese Tiere ausgemästet werden und dann auf den Markt kommen.

Trotzdem sind wir der Meinung, dass diese geänderte Motion jetzt angenommen werden sollte. Dann hat man abzuwarten, wie sich diese Branchenlösung bewährt und ob sie eingehalten wird. Das ist sehr wichtig. Es braucht hier einen politischen Druck, damit die Handelspartner sich an die vereinbarten Regeln halten. Zu einem späteren Zeitpunkt könnte diese Motion dann allenfalls nicht umgesetzt werden, wenn die privatrechtliche Lösung greift. Die vereinbarte Lösung sieht eine Kündigungsfrist von sechs Monaten vor. Deshalb ist es wichtig, dass wir mit der Motion den Druck aufrechterhalten, damit geschaut werden kann, ob sich diese Vereinbarung bewährt.

Die Gegner dieser Lösung sprechen von hohen Kosten. Das kommt zurzeit nicht zum Tragen. Der Schweizer Tierschutz bemängelt, dass diese Jungtiere von 121 Tagen zu jung seien, um auf öffentlichen Märkten aufgeführt zu werden. Hier erwähne ich einfach, dass diese Tiere mit vier Monaten durchaus an öffentlichen Märkten aufgeführt werden können. Es gibt so oder so keine andere Lösung. Sonst werden sie einfach auf andere Art und Weise zusammengeführt. Es ist eigentlich sehr rationell, wenn man diese Vermarktung von Berg- zu Talbetrieben auf solchen Sammelplätzen vornimmt und so die Tiere auch weniger in den entsprechenden grossen Lastwagen weit herumgeführt werden.

Ich bitte Sie also, der ständerätlichen Lösung zuzustimmen. Ich bin zuversichtlich, dass sich die private Lösung bewähren wird, wenn wir noch eine gewisse Zeit lang einen politischen Druck aufrechterhalten.

von Siebenthal Erich · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Geschätzter Kollege Walter, diese Anpassung bzw. Ergänzung des Ständerates ist für die Umsetzung sehr wichtig. Bis 2014 konnten wir so, wie es die Motion verlangt, diese Tiere ab dem 121. Tag zu guten Preisen an den öffentlichen Schlachtviehmärkten verkaufen. Welche Bedeutung hat dieser Verkauf für Betriebe in entlegeneren Gebieten in erschwerter Produktion, zusammengefasst: für das Berggebiet?

Walter Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Es ist interessant, dass diese Lösung vor allem im Berner Oberland zum Tragen kommt. Das hat eine gewisse Tradition dort. Wir haben in dieser Region vor allem kleinstrukturierte Betriebe. Von daher ist es wichtig, dass die Tiere, die in einer gewissen Saison auf die Welt kommen, nicht nochmals auf die Alp hinaufgeführt werden, sondern dass sie vor allem im Frühjahr den Talbetrieben zur Ausmast übergeben werden können. Das ist ein idealer Zeitpunkt, nach diesen vier Monaten, und es dient vor allem einer sehr guten Arbeitsteilung zwischen Berg- und Talgebiet. Diese Arbeitsteilung ist auch aus agrarwirtschaftlicher Sicht zu begrüssen.

Heer Alfred · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Walter, ich habe eine Frage an Sie: Ich habe im Kommissionsprotokoll gelesen, dass es sich hier vor allem um ein Problem der Berner Oberländer handelt. Es ist also ein sehr spezifisches und regionales Problem. Sind Sie der Meinung, die Schweiz müsse dieses Problem lösen, weil sich der NFA-Empfängerkanton auf Kosten der Jungtiere mit über einer Milliarde wieder einmal einen Vorteil erheischen will?

Walter Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die Landwirtschaft ist in der Schweiz regional unterschiedlich strukturiert. Im Berner Oberland haben wir vor allem auch Betriebe, die keine Verkehrsmilch abliefern, sondern eben Tiere für die Grosstiermast vorbereiten, sie mit der eigenen Milchproduktion abtränken und damit auf eine Ablieferung von Verkehrsmilch verzichten. Von daher entlastet dies ebenfalls den Milchmarkt, und es ist, wie ich gesagt habe, eine gute Arbeitsteilung zwischen Berg und Tal. Deshalb soll das auf vernünftige Art und Weise weitergeführt werden können.

Feller Olivier · Mit-M · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion

La politique a cela de passionnant qu'elle nous amène à nous intéresser, à creuser des sujets très diversifiés. En l'occurrence, il se trouve que la vente de broutards âgés de 120 à 160 jours est un débouché important pour de nombreuses exploitations situées en région de montagne. En Suisse, jusqu'à présent, un quart environ des animaux vendus sur les marchés publics faisaient partie de cette catégorie. En raison d'une modification de la base légale, la vente de cette catégorie d'animaux n'est plus possible depuis le 1er juillet 2014.

Le 19 juin 2014, Monsieur Erich von Siebenthal a déposé une motion chargeant le Conseil fédéral d'adapter la base légale, de manière à ce que les animaux de 121 jours ou plus puissent à nouveau être vendus sur le marché public pour le bétail de boucherie et qu'ils soient soumis aux mêmes conditions que celles qui prévalent à l'heure actuelle pour les animaux de 161 jours ou plus.

Cette motion a été acceptée par notre conseil le 16 juin 2016. Le 27 septembre 2016, le Conseil des Etats a accepté cette motion, sans opposition, mais, sur proposition de sa commission, il a modifié le texte de la motion de manière à ce que celui-ci ne s'applique qu'aux animaux de 121 jours ou plus qui sont classés dans la catégorie "Jeune bétail". Cela signifie que les animaux de 121 jours ou plus qui ne sont pas classés dans cette catégorie ne sont plus concernés par le texte de la motion.

Le 20 février 2017, la Commission de l'économie et des redevances du Conseil national s'est réunie pour examiner, parmi d'autres objets, cette motion et, par 14 voix contre 7 et 4 abstentions, elle vous propose de l'adopter, telle qu'elle a été modifiée par le Conseil des Etats.

En effet, à l'instar du Conseil des Etats, la commission estime que la mise en oeuvre de la motion profitera tout particulièrement à l'agriculture de montagne. La vente de bétail de boucherie sur les marchés publics ne permet plus aux agriculteurs de montagne d'obtenir d'aussi bons prix qu'auparavant pour leurs broutards, les prix étant désormais fixés par les acheteurs de gros bétail, dont le nombre est restreint.

Depuis la réunion de la commission, qui a eu lieu le 20 février dernier, il y a eu des nouveautés, dont je tiens à vous parler pour des motifs de transparence. En effet, le 6 mars 2017, un accord de droit privé est intervenu entre les principaux acteurs de la branche, à savoir l'Association des paysans bernois et le Syndicat suisse des marchands de bétail. Cet accord de droit privé concerne la commercialisation des broutards de 121 jours ou plus. Malgré l'adoption le 6 mars dernier de cette convention de droit privé, on peut considérer que l'adoption de la motion pourrait être une mesure de précaution pour le cas où la solution de droit privé évoquée ne serait pas concrétisée.

La minorité de la commission, dont l'argumentation complète va vous être présentée tout à l'heure, considère que les veaux trop jeunes pour être abattus n'ont tout simplement pas, pour des motifs de principe, à être placés sur les marchés de bétail de boucherie. Ce seul motif suffit, aux yeux de la minorité, à rejeter la motion.

Jans Beat · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Sie werden hier bemüht wegen 3000 Kälbern und weil die Frage im Raum steht, ob die mit 121 oder mit 161 Tagen auf den Schlachtviehmarkt gebracht werden sollen, und weil das Berner Oberland mit dieser Frage ein spezielles Problem hat. Deshalb werden Sie hier bemüht. Ich spreche hier im Namen der Minderheit und sage Nein. Herr Heer hat es auf den Punkt gebracht: Alles hat seine Grenzen, auch die Regulierung, auch die Administrationswut in diesem Parlament, wenn es um die Landwirtschaft geht.

Was ist eigentlich das Problem? Seit Kalbfleisch nicht mehr hell sein muss, sondern auch rosa sein darf, gibt es ein Problem, diese beiden Fleischarten zu unterscheiden. Deshalb soll man die kleinen Kälber nicht mehr auf die Schlachtviehmärkte bringen, weil sie nicht geschlachtet werden dürfen. Einige Bauern wollen das aber trotzdem auch in Zukunft tun, und zwar weil sie die Erfahrung gemacht haben, dass man mit diesem System höhere Preise löst. In der Vergangenheit war das damit zu erklären, dass sie, wenn sie auf einem Schlachtviehmarkt ein Tier verkaufen, eine höhere Inlandleistung geltend machen können.

Was ist eine Inlandleistung? Das versteht auch niemand mehr, schon längst nicht mehr. Das ist Folgendes: Wenn Händler inländisches Vieh verkaufen oder kaufen, dann können sie gleichzeitig Rechte erwerben, um mehr ausländisches Fleisch zu importieren. Das ist für Händler attraktiv, also gehen sie auf diese Schlachtviehmärkte und kaufen die Kälber dort, um sie dann später zum zweiten Mal auf die Schlachtviehmärkte zu bringen, wenn sie dann gemästet sind - so können sie nochmal ein Inlandkontingent auslösen. So wurde das gehandhabt, und die Berner Oberländer Bergbauern haben davon profitiert. Sie hatten höhere Kälberpreise. Nun muss also das Parlament, das entschieden hat, dass man das nicht mehr soll, eine Lösung finden für diese Berner Oberländer Bauern, damit sie auch in Zukunft auf diesen Schlachtviehmärkten noch höhere Preise lösen können.

Ich finde, das ist jetzt einfach übertrieben. Es ist ein perverses System. Um es aufrechtzuerhalten, was diese Motion will, muss die Verwaltung die Tierverkehrsdatenbanken anpassen, und das kostet 200 000 bis 300 000 Franken. Sind Sie sicher, dass die Bevölkerung will, dass die Verwaltung 200 000 bis 300 000 Franken für 3000 Kälber ausgibt, damit die teuer verkauft werden können? Ich bezweifle das; das können Sie am Schluss niemandem mehr erklären. Das ist der erste Grund, warum man das nicht braucht.

Der zweite Grund ist ganz einfach: Kälber, die nicht geschlachtet werden dürfen, haben auf Schlachtviehmärkten nichts verloren. Punkt. Schluss. Man kann es auch so erklären.

Dann gibt es einen dritten Grund, warum man dagegen sein muss; Sie haben es gehört: Die Berner Oberländer haben ja eine Lösung gefunden. Proviande hat mit dem Bauernverband und mit den Viehhändlern eine private Lösung gefunden. Es braucht diese Motion nicht mehr. Einfach, um irgendeinen Druck auf diese privaten Vereinbarungen aufrechtzuerhalten, eine Motion anzunehmen, das ist unser nicht würdig.

Dann gibt es, last but not least, noch einen letzten Grund: Es gibt auch noch den Tierschutz. Was soll das, solche kleinen Kälber in der Welt herumzukarren? Sie vertragen das nicht. Erstens stresst das diese Tiere, zweitens muss man sie dann mit Antibiotika behandeln. Genau das - das haben wir ja in diesem Rat beschlossen - wollen wir nicht mehr, dass in der Landwirtschaft so viel Antibiotika eingesetzt werden.

All das sind gute Gründe, diese Motion einfach zu begraben. Sie werden eine Lösung finden, da bin ich zuversichtlich. Erich von Siebenthal weiss das eigentlich ganz genau.

Pfister Gerhard · Mit-M · Nationalrat · Zug · CVP-Fraktion

Sie haben sich nun vehement gegen die Berner Oberländer gewandt. Wie würden Sie einen Berner Oberländer davon überzeugen, dass die Seefahrernation Schweiz auf die Basler Rheinschifffahrt angewiesen ist?

Jans Beat · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Uff, das ist jetzt eine weitgefasste Frage! Ich stelle einfach fest, dass der Kanton Basel-Stadt relativ viel Geld in den Finanzausgleich bezahlt und relativ viel Geld davon ins Berner Oberland geht. Ich fühle mich also relativ wohl bei der Situation, auch wenn ich diese Motion nicht annehme.

Aebi Andreas · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Kollege Jans, Fakt ist, dass wir auf öffentlichen Schlachtviehmärkten klar bessere Preise erzielen. Frage: Wo haben Sie die Information her, dass Kälber ab 121 Tagen Inlandleistungen auslösen? Ich habe die ganz andere Information, dass das nicht stimmt.

Jans Beat · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Das war so, da gab es offenbar Überprüfungen. Das Bundesamt für Landwirtschaft hat uns das so mitgeteilt, dass sie offenbar zweimal ausgelöst wurden. Das soll aber jetzt bekämpft werden. Eine der Massnahmen ist es, dass solche kleinen Kälber eben nicht mehr auf diesen Viehmärkten erscheinen.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern

Als Fast-Berner-Oberländer gestatte ich mir, hier den Bundesrat zu vertreten.

Die Motion verlangt, dass das Mindestalter einer bestimmten Tierkategorie für die öffentlichen Plätze herabgesetzt wird, und zwar sollen die Fresser zwischen 121 und 160 Tagen auf öffentlichen Plätzen wieder zugelassen werden, während die Schlachtkälber weiter ausgeschlossen bleiben sollen.

Die Umsetzung der Motion würde zu einem hohen finanziellen, technischen und administrativen Zusatzaufwand führen; wir haben vorhin Zahlen dazu gehört. Dieser Zusatzaufwand ist in Anbetracht von lediglich 3000 betroffenen Tieren - auch diese Zahl ist bereits genannt worden -, was rund 1 Prozent aller jährlich in der Schweiz benötigten Mastremonten ausmacht, unverhältnismässig. Da die Motion gemäss Änderung des Ständerates nur für sogenannte Fresser beziehungsweise Tiere der Handelsklasse Jungvieh, nicht aber für Schlachtkälber in derselben Alterskategorie gelten soll, müssen auf Verordnungsstufe zuerst eindeutige Abgrenzungsmerkmale zwischen Tieren der Handelsklasse Jungvieh und Schlachtkälbern definiert werden. Gerade die Änderung des Motiontextes durch den Ständerat zeigt, dass es solche klaren Abgrenzungsmerkmale zu den Schlachtkälbern braucht, um die Motion korrekt umzusetzen; die geltende Handelsklasse Jungvieh allein ist zu wenig präzis definiert. Um den korrekten Vollzug der Bestimmungen zu gewährleisten und Missbräuche zu verhindern, muss die Tierverkehrsdatenbank ausgebaut werden. Die Jungtiere der Rindergattung im Sinne der Motion wieder auf den öffentlichen Märkten zuzulassen, wäre sowohl aus Tierschutz- wie auch aus Absatzgründen wenig zielführend.

Im Jahr 2016 wurden rund tausend Fresser mehr als ein Jahr zuvor auf öffentlichen Märkten aufgeführt. Diese Zunahme der Auffuhren um 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr zeigt, dass Produzenten und Viehhändler sich an die neuen Rahmenbedingungen angepasst haben.

Ich habe hier auch eine Kopie der mit Datum vom 3. März 2017 geschlossenen privatrechtlichen Vereinbarung. Ich will mich auf diese Vereinbarung abstützen, denn wenn diese Vereinbarung eine schweizerische Vereinbarung ist, hat sie ihre Gültigkeit. Auf dieser gültigen Grundlage ist die private Lösung gefunden, und das ist eine sehr gute Entwicklung.

Ich bitte Sie im Namen des Bundesrates, die Motion abzulehnen, im Wissen, dass das Problem auf der privatrechtlichen Schiene gelöst werden kann.

von Siebenthal Erich · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Wussten Sie, Herr Bundesrat, dass wir schon einmal eine privatrechtliche Lösung gehabt haben und sich dann die Viehhändler nicht daran gehalten haben, sodass wir die Kälber wieder nach Hause nehmen mussten? Wussten Sie das?

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern

Herr Nationalrat von Siebenthal, ich weiss das seit ein paar wenigen Minuten. Ich habe vorhin, als mir das zugetragen worden ist, darauf reagiert, indem ich gesagt habe: Vereinbarung ist Vereinbarung.

Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Die Kommissionsmehrheit beantragt, die Motion in der vom Ständerat beschlossenen Fassung anzunehmen. Die Kommissionsminderheit beantragt, die Motion abzulehnen.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 100 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 87 Stimmen

(1 Enthaltung)