16.045
Stabilisierungsprogramm 2017-2019
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
1. Bundesgesetz über das Stabilisierungsprogramm 2017-2019
1. Loi fédérale sur le programme de stabilisation 2017-2019
Ziff. 4 Art. 4a Abs. 1
Antrag der Mehrheit
Ziff. 1
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Ziff. 5
Festhalten
Antrag der Minderheit
(Hösli, Germann)
Ziff. 5
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Ch. 4 art. 4a al. 1
Proposition de la majorité
Ch. 1
Adhérer à la décision du Conseil national
Ch. 5
Maintenir
Proposition de la minorité
(Hösli, Germann)
Ch. 5
Adhérer à la décision du Conseil national
Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Wie Sie wissen, befinden wir uns in der zweiten Runde der Differenzbereinigung. Als Ihre Finanzkommission sich über das Dossier gebeugt hat, gab es noch vier Differenzen. Ihre Finanzkommission hat sie auf zwei reduziert.
Beim Thema "Massnahmen im Eigenbereich" in Ziffer 1 sind wir dem Nationalrat entgegengekommen. Einerseits hat Bundesrat Maurer bereits im Nationalrat festgehalten, dass auf die umstrittenen Schliessungen von zivilen Zollstellen verzichtet wird. Somit - und ich sage nun extra die Namen, damit in den unterschiedlichen Regionen keine Aufregung entsteht - werden Bargen, Ponte Tresa, Thônex-Vallard, St. Gallen und Buchs nicht geschlossen. In Romanshorn gibt es eine Lösung für die Fähre. Andererseits hat der Bundesrat in der Zwischenzeit in den Weisungen zum Voranschlag 2018 mit integriertem Ausgaben- und Finanzplan 2019-2021 festgelegt, im Eigenbereich 150 Millionen Franken zu sparen. Dies sei nötig, um die Schuldenbremse einzuhalten. Die vom Nationalrat gewünschten zusätzlichen Kürzungen von 100 Millionen Franken erachtet Ihre Finanzkommission als nicht kumulativ. Deshalb beantragt sie Ihnen, dem Nationalrat zu folgen.
Ein Antrag, dann dennoch 150 Millionen Franken zusätzlich einzusparen, wurde zurückgezogen, um keine unnötige Differenz zum Nationalrat zu schaffen; dies, weil der Bundesrat festgehalten hat, dass es sich bei den 150 Millionen Franken erst um Eckwerte handelt, und der Bundesrat uns bittet, noch Manövriermasse beibehalten zu können. Bundesrat Maurer hat an der Sitzung auch festgehalten, dass der Bundesrat damit dem Parlament entgegenkomme und im Gegenzug hoffe - auch das sage ich zuhanden des Amtlichen Bulletins -, dass auf weitere Querschnittkürzungen in einzelnen Bereichen des Eigenbereichs, namentlich IKT, Personal und externe Dienstleistungen, verzichtet werde, damit der Bundesrat selbst festlegen könne, auf welchen Positionen diese Beiträge gekürzt würden. Diese Manövriermasse und diese Beweglichkeit brauche er nämlich.
Hier gibt es also keine Differenz mehr.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Wenn ich mir nur eine kurze Bemerkung erlauben darf: Wir übertreffen im Rahmen der Sanierung hier eigentlich die Budgetvorgaben des Parlamentes für das Jahr 2018. Wir haben eine weitere Milliarde einzusparen, um die Schuldenbremse einzuhalten, gehen hier jedoch weiter als das Parlament.
Ich möchte aber darauf hinweisen, dass wir frei sein möchten, entscheiden zu können, auf welchen Positionen wir im Rahmen des Eigenbereichs sparen. Das wird nicht ganz in allen Departementen an den gleichen Orten sein. Wenn Sie uns diese Freiheit lassen, sind wir dafür in der Lage, etwas mehr einzusparen, als Sie gewünscht haben. Aber diese Freiheit möchten wir dann im Budget, damit wir eben dort ansetzen können, wo die Departemente entsprechende Möglichkeiten haben.
Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Bei Ziffer 5 geht es um Migration und Integration. Da würden die kantonalen Integrationsprogramme gekürzt. Die Finanzkommission beantragt Ihnen mit 11 zu 2 Stimmen, am Entscheid unseres Rates festzuhalten. Die Kommission spricht sich damit gegen eine Lastenverschiebung im Bereich der Integration zu den Kantonen aus, die Mehrheit der Kommission will diese Lastenverschiebung zu den Kantonen nicht. Wir haben ja zu Beginn der Beratung des Stabilisierungsprogrammes die Kantone angehört. Sie haben uns inständig gebeten, auf die Kürzung dieser Position zu verzichten.
Die Minderheit der Kommission hält dagegen, dass mit der Erfahrung der letzten Jahre ineffiziente Integrationsmassnahmen ausgemustert werden können.
Hösli Werner · Mit-M · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich denke nicht, dass dies die grosse Position sein wird, mit der wir uns dann auch in den nächsten Budgets auseinandersetzen müssen, aber die Frau Kommissionspräsidentin hat es gesagt: Es geht um die kantonalen Integrationsprogramme, in denen man über die Programmvereinbarungen jeweils die Integrationsmassnahmen beschlossen und vereinbart hat. Da möchte man jetzt eigentlich diejenigen mit den schlechtesten Wirkungen aussortieren. Demgegenüber hat man aber im Voranschlag 2017 für 2018 bis 2021 einen Rahmenkredit von 54 Millionen Franken gesprochen. Im Budget 2018 würden neu 15 Millionen Franken berücksichtigt, die nun für Integrationsprogramme im Rahmen der grossen Asylströme eingesetzt würden und die eine andere Priorisierung hervorbringen, als dies in den alten Programmvereinbarungen vorgesehen war.
Ich denke, es ist eigentlich eine Frage der Effizienz. Man sollte sich wahrscheinlich auch langfristig gesehen davon verabschieden, dass man Integrationsmassnahmen, die keine oder nur eine geringe Wirkung haben, einfach weiterhin durchzieht. Man müsste die Priorisierung schon auf solche Programme setzen, die dann auch wirklich Wirkung bringen. Eine Lastenverschiebung ist es nach meinem Dafürhalten nicht, weil die Kantone im Einvernehmen mit dem Bund zu dieser Lösung gefunden haben.
Ich denke, man könnte hier der kleinen, aber feinen Minderheit und dem Bundesrat folgen.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Ich bitte Sie hier ebenfalls, Ihrer Kommissionsminderheit und damit dem Nationalrat und dem Bundesrat zu folgen.
Frau Fetz hat darauf hingewiesen, dass die Kantone bei der Anhörung auf dieser Position bestanden haben. Ich möchte Sie aber darauf hinweisen, dass wir inzwischen ein neues Programm aufgegleist haben, dem Sie bereits zugestimmt haben und damit einen Verpflichtungskredit von 54 Millionen Franken für die nächsten Jahre bewilligt haben. Es geht hier um die Ablösung einer Massnahme, die wir zusammen mit den Kantonen als nicht mehr im Rahmen eines sinnvollen Kosten-Nutzen-Verhältnisses beurteilen. Wir möchten in Zukunft insbesondere die neuangekommenen Asylbewerber der letzten Jahre besser integrieren. Es geht hier um Sprachkurse und eine Integrativlehre. Dafür haben Sie 54 Millionen Franken Rahmenkredit bewilligt, und davon werden etwa 15 Millionen Franken im Budget 2018 eingestellt. Es geht also um die Ablösung einer Massnahme, die wir zusammen mit den Kantonen als nicht mehr so wirkungsvoll beurteilen. Dafür kommt eine neue Massnahme, und es wird dort angesetzt, wo wir heute den grössten Bedarf sehen. Ich bin der Meinung, dass Sie hier, ohne Not oder ohne die Kantone zu belasten, dem Bundesrat, dem Nationalrat und der Minderheit Ihrer Kommission folgen können, weil wir eben diese 15 Millionen Franken für neue Massnahmen einstellen. Es geht also nicht darum, den Kantonen weniger zu geben, sondern sie werden mit diesem neuen Programm mehr erhalten.
Damit bitte ich Sie, diese Differenz auszuräumen und der Minderheit, dem Bundesrat und dem Nationalrat zu folgen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 33 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 9 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Ziff. 13 Art. 66 Abs. 2; Ziff. II Abs. 2, 3
Antrag der Mehrheit
Festhalten
Antrag der Minderheit
(Hefti, Germann, Müller Philipp)
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Ch. 13 art. 66 al. 2; ch. II al. 2, 3
Proposition de la majorité
Maintenir
Proposition de la minorité
(Hefti, Germann, Müller Philipp)
Adhérer à la décision du Conseil national
Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Hier geht es um die individuelle Prämienverbilligung. Innerhalb des Stabilisierungsprogramms schlägt der Bundesrat vor, den Bundesbeitrag, der 7,5 Prozent der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung entspricht, auf 7,3 Prozent zu senken, was einer Sparmassnahme von 75 Millionen Franken pro Jahr entsprechen würde.
Dies soll durch eine Lastenverschiebung bei den Ergänzungsleistungen zur AHV von den Kantonen hin zum Bund mit mindestens demselben Betrag kompensiert werden. Die entsprechende Reform der Ergänzungsleistungen (EL) liegt schon vor, ist aber noch nicht in den parlamentarischen Diskussionsprozess eingespiesen. Der Nationalrat hat deshalb in den Übergangsbestimmungen aufgenommen, dass die Senkung des Bundesbeitrages von 7,5 Prozent auf 7,3 Prozent erst bei Inkrafttreten der EL-Reform vollzogen wird.
Ihre Kommission beantragt Ihnen aber mit 10 zu 3 Stimmen, am Entscheid unseres Rates festzuhalten. Die Mehrheit der Kommission hält fest, dass heute noch vollkommen unklar ist, wie diese Reform der Ergänzungsleistungen nach der parlamentarischen Beratung aussehen wird. Am Stammtisch der Kantone haben uns die Kantonsvertreter auch darauf hingewiesen, dass sie nicht möchten, dass diese EL-Reform sozusagen auf Vorrat als Pfand für die Prämienverbilligung gegeben wird. Sie wollen vielmehr zuerst das Resultat der Reform kennen und bitten uns deshalb, auf diese Kürzung zu verzichten und erst nach der EL-Reform entsprechend Senkungen vorzusehen.
Die Minderheit Hefti vertritt die Auffassung, dass die Kantone innerhalb der hängigen EL-Reform eine Kompensation erhalten, die gemäss dem Entwurf des Bundesrates die Kürzung bei der individuellen Prämienverbilligung, die jetzt vorgesehen ist, ausgleicht. Sollte die Kompensation tiefer ausfallen, könne immer noch der Bundesbeitrag an die kantonale Prämienverbilligung rückgängig gemacht werden.
Hefti Thomas · Mit-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion
Wenn ich diesen Minderheitsantrag vertrete, so bin ich nur konsequent, war ich doch schon im ersten Umgang für diese Lösung, obschon sie damals meiner Ansicht nach viel berechtigter als heute bei den Kantonen auf Skepsis bzw. auf Ablehnung gestossen war. Die Minderheit ist aber nicht grösser, sondern kleiner geworden.
Wieso möchte ich hier dem Bundesrat folgen? Wir müssen uns bewusst sein, dass es um ein Stabilisierungsprogramm geht. Wenn wir hier eine gewisse Arbeit leisten, werden wir es später in einem gewissen Sinne besser und etwas leichter haben. Wir haben gestern eine Bundespräsidentin erlebt, die gesagt hat, sie werde madig, weil wir über die Anträge des Bundesrates hinausgehen. Das wäre ein Grund, hier dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen, zumal die Kantone über bessere Garantien verfügen als im ersten Umgang, dass hier nicht etwas geschieht, bei dem sie die Leidtragenden sind. Es hat nämlich im Gegensatz zum ersten Umgang, bei dem man sich nur auf einen Absatz in der Botschaft beziehen konnte, jetzt einen Artikel in den Übergangsbestimmungen, wonach diese Stabilisierung erst dann in Kraft tritt, wenn das entsprechende Gesetz gemäss der Botschaft verabschiedet ist. Vielleicht kann uns der Herr Bundesrat noch bestätigen, dass sich die Finanzdirektoren diesem Ansinnen nicht mehr widersetzt haben.
Ich erinnere an die Vorstösse Humbel und Rossini; dort wurden die Kantone auch vorstellig. Sie sagten, man möge ihnen das nicht auch noch aufbürden, indem man eine Verpflichtung vorsieht; man möge das ihnen überlassen. Wir haben dort entschieden, es den Kantonen nicht zu überlassen, und haben eine Verpflichtung vorgesehen. Hier sind wir also in einem gewissen Sinne bei einem "in maiore minus" und im Stabilisierungsprogramm.
Daher bitte ich Sie, dem Entwurf des Bundesrates bzw. dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Ich bitte Sie ebenfalls, dem Antrag der Minderheit und damit dem Beschluss des Nationalrates bzw. dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.
Es geht hier darum, dass wir den Kantonen den Ansatz von 7,5 auf 7,3 Prozent der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für die Prämienverbilligung senken. Das ist darin begründet, dass Kantone die Prämienverbilligung nicht mehr im gleichen Ausmass erstatten wie der Bund. Es gibt Kantone, die inzwischen noch 17 Prozent der Prämienverbilligung aus der eigenen Kasse leisten, während der Rest vom Bund bezahlt wird. Es gibt aber umgekehrt auch Kantone, die 70 Prozent der Prämienverbilligung aus eigenen Mitteln bezahlen, sodass der Anteil des Bundes nur 30 Prozent beträgt. Ursprünglich war vorgesehen, dass diese Beiträge in etwa gleichwertig sein sollen. Mit der Senkung von 7,5 auf 7,3 Prozent stellen wir das Gleichgewicht insgesamt wieder her, wobei es selbstverständlich weiterhin kantonale Unterschiede geben wird. Mit dieser Lösung würden wir den Kantonen rund 75 Millionen Franken weniger für die Prämienverbilligung zustellen. Sie haben aber die Möglichkeit, mit dem Ergänzungsleistungsgesetz gemäss heutiger Schätzung rund 116 Millionen Franken einzusparen. Insgesamt ist es also ein Geschäft für die Kantone.
In den Übergangsbestimmungen ist mit einer Koppelung sichergestellt, dass dieses Gesetz erst in Kraft treten kann, wenn auch das Ergänzungsleistungsgesetz gemäss Botschaft in Kraft tritt. Wenn Sie sagen, es sei noch nicht klar und ungewiss, wann das sei, dann muss ich sagen, dass Sie dies ja in den Händen haben. Der Bundesrat hat die entsprechenden Vorgaben verabschiedet. Offenbar trauen Sie sich selber nicht ganz, wenn Sie hier nicht zustimmen. Man hat in der Kommission auch diskutiert, ob man die Änderung des Krankenversicherungsgesetzes im Ergänzungsleistungsgesetz einbauen könnte, was ja auch eine Möglichkeit wäre. Wenn Sie sich selber nicht trauen, dann haben Sie es sozusagen aus einem Guss, wenn Sie so vorgehen.
Wir sind aber der Meinung, dass die Vorgaben des Bundesrates klar sind. Mit den Kantonen ist das so abgesprochen. Man kann dem also jetzt so zustimmen. Schliesslich werden Sie es ja in der Hand haben, das beim Ergänzungsleistungsgesetz entsprechend abzustimmen. Wir hätten dann diese Differenz bereinigt, wenn Sie das heute so machen; ansonsten müssten wir das mitziehen. Die Vorgaben im Ergänzungsleistungsgesetz des Bundesrates mit der Entlastung der Kantone sind nämlich aus Sicht des Bundesrates eben mit dem Krankenversicherungsgesetz gekoppelt. Es muss auch gekoppelt sein, damit wir das Gleichgewicht mit den Kantonen halten können. Es kann zudem jetzt geregelt werden, zumal Sie es in der Hand haben. Eine Verschiebung würde eigentlich nichts bringen, da ja immer Sie darüber zu entscheiden haben.
Ich bitte Sie also, dem Antrag der Kommissionsminderheit bzw. dem Beschluss des Nationalrates und dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 27 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 15 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Abschreibung - Classement
Antrag der Kommission
Festhalten
(= Abschreiben der Motion 12.3335)
Proposition de la commission
Maintenir
(= Classer la motion 12.3335)
Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Im Rahmen des Stabilisierungsprogrammes hat der Bundesrat auch nach einnahmenseitigen Massnahmen gesucht. Unter anderem will er auf eine Gesetzesänderung im Bereich der Meteodaten verzichten, weil diese zu Mindereinnahmen geführt hätte. Das wird in der Motion 12.3335 aber gefordert. Die beiden Finanzkommissionen sprachen sich für die Abschreibung der Motion aus. Im Nationalrat ist in der letzten Runde ein Einzelantrag, die Motion nicht abzuschreiben, ohne Diskussion durchgekommen.
Wir beantragen Ihnen, die Motion abzuschreiben.
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Angenommen - Adopté
Präsident (Bischofberger Ivo, Präsident): Der Entscheid, die Motion 12.3335 abzuschreiben, ist gemäss Artikel 95 Buchstabe j des Parlamentsgesetzes endgültig.
Das Geschäft geht noch einmal zurück an den Nationalrat.