16.3010, 16.3040, 16.3045
Mautgebühren am Gotthard und flankierende Massnahmen für die anderen Alpenübergänge im Nationalstrassennetz / Einführung einer Tunnelgebühr am Gotthard / Maut für den Gotthardtunnel und für andere alpenquerende Übergänge mit kostenintensiven Infrastrukturbauten
Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Warum in aller Welt überlassen wir unsere Strasseninfrastrukturen von Norden nach Süden und von Süden nach Norden allen Europäern praktisch kostenlos und vergeben uns jegliche Steuerungsmöglichkeiten? Es ist auch finanzpolitisch nicht nachvollziehbar, warum im Ausland z. T. hohe Gebühren für die Benutzung von Autobahnen, Brücken, Tunnels usw. bezahlt werden müssen, während aufwendige Bauwerke in der Schweiz ganz Europa gratis zur Verfügung stehen.
Im Zusammenhang mit der Sanierung des Gotthard-Strassentunnels und der zweiten Gotthardröhre wurde in der Vernehmlassung diese Problematik vom Bundesrat angesprochen. In der Vernehmlassung ist diese Idee leider durchgefallen. Auch die Kommission fällte im Vorfeld keinen Grundsatzentscheid zu einer Mautgebühr am Gotthard oder an den anderen Alpenübergängen. Auch in der NAF-Beratung wurde dem Bundesrat kein konkreter Auftrag erteilt. Doch es ist ein Bericht vorhanden. Der Bundesrat hat diese Frage im Vorfeld einmal aufgearbeitet und betreffend Mautgebühren bei Nord-Süd-Passübergängen eine Beurteilung vorgenommen.
Einige werden jetzt sagen, das sei verfassungswidrig. Nein, das ist es nicht. In Artikel 82 Absatz 3 der Bundesverfassung ist ja genau die Möglichkeit zur Bewilligung solcher Ausnahmen vom Grundsatz der Gebührenfreiheit aufgelistet. So wären für den Bundesrat die Voraussetzungen für so eine Mautgebühr am Gotthard oder an den anderen Alpenüberquerungen durchaus erfüllt.
Andere sagen, eine Gebühr belaste den Berufspendlerverkehr, vor allem aus Uri und aus dem Tessin, überdurchschnittlich. Auch hier gibt es Gegenbeispiele, vor allem in Österreich. Ich bin überzeugt, dass es mit einem guten Rabattsystem für Vielfahrer, mit Jahresabonnementen oder Vignetten durchaus möglich wäre, auch diese Kantone, vor allem Tessin und Uri, entsprechend zu entlasten. Ich könnte mir durchaus auch vorstellen, in diesen Anstösserkantonen über Anpassungen bei der Verkehrssteuer nachzudenken.
Die Dritten werden sagen, dass solche Mautgebühren dann Kassensysteme, viel Platz und grosse Investitionen benötigen würden. Doch im Jahre 2017 ist es technisch absolut kein Problem mehr - das machen uns andere Staaten schon längst vor -, solche Gebühren über das Web, über das Smartphone oder andere Instrumente zu bezahlen.
Eine Maut bietet Chancen, z. B. in der Tarifgestaltung und um Kapazitätsengpässe auszugleichen. Schauen Sie den Osterverkehr oder auch den Ferienverkehr an; Sie werden feststellen, dass man dort durchaus eine Glättung brauchen könnte. Was den Ausweichverkehr betrifft: Weil die anderen Nord-Süd-Verbindungen mautpflichtig sind - z. B. Brennerpass, Grosser St. Bernhard, Montblanc-Tunnel -, so ziehen wir diesen nur an, wenn wir alle gratis und franko durch unsere Gotthardröhre fahren lassen.
Ich bin überzeugt, dass wir hier endlich auch Zeichen setzen müssen zugunsten unserer Verkehrsinfrastruktur, zugunsten unserer guten Bahnen, Autobahnen, Tunnels und der Investitionen, die wir tätigen.
Sie werden noch zwei weitere solche Vorstösse behandeln, einen von Leo Müller und einen von Jürg Grossen. Ich bitte Sie, diesen beiden Vorstössen und auch meinem Vorstoss zuzustimmen. Ich bin überzeugt, dass der Bundesrat damit ein grosses Portfolio hat, um eine gute Vorlage, eine gute Gesetzesgrundlage zu erarbeiten, die uns allen dient.
Regazzi Fabio · Mit-M · Nationalrat · Tessin · CVP-Fraktion
Herr Kollege Jauslin, Sie kennen sicher den Belchentunnel. Wir sind dabei, den Tunnel durch den Bau einer dritten Röhre und mit einer Investition von ungefähr 500 Millionen Franken zu sanieren. Wären Sie bereit, auch am Belchentunnel eine Mautgebühr einzuführen?
Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Besten Dank für diese Frage. Ich möchte nicht das Mobility-Pricing jetzt schon einführen; ich denke, das ist noch zu früh. Aber ich bin überzeugt: Wenn diese Vorstösse angenommen werden, muss der Bundesrat die flankierenden Massnahmen und auch die Ost-West-Verbindungen durchaus überprüfen. Wir werden anhand einer guten Vorlage in diesem Saal erneut darüber diskutieren.
Müller Leo · Mit-M · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion
Mit meiner Motion will ich erreichen, dass der Bundesrat prüft, ob und wie der alpenquerende Verkehr etwas an die Kosten der Alpenübergänge beitragen kann. Ich will, dass der Bundesrat dem Parlament entsprechende gesetzliche Grundlagen vorlegt, damit dieses dann darüber befinden kann. Es geht auch darum, dass sehr teure Bauwerke anders mitfinanziert werden, als dies heute der Fall ist. Es geht darum, dass diese Mitfinanzierung vor allem durch die Benutzer solcher grossen Bauwerke erfolgt. Hören Sie einmal etwas im Land herum. Die Bevölkerung kann nicht verstehen, warum im Ausland für die Benutzung von Autobahnen, Tunnels und grossen Bauwerken hohe, zum Teil sehr hohe Gebühren zu bezahlen sind. Wir in der Schweiz haben einen gewissen Ehrgeiz und meinen, grosszügig darauf verzichten zu wollen. Wie gesagt, das verstehen viele Leute nicht.
Frau Bundespräsidentin, Sie haben die Chance, drei Vorstösse entgegenzunehmen. Sie sind etwas unterschiedlich gelagert. Sie können die drei Vorstösse entgegennehmen, der Bundesrat hat dann die Möglichkeit, diese Fragen umfassend zu prüfen, entsprechende gesetzliche Grundlagen zu erarbeiten und dann dem Parlament zu unterbreiten. Sie haben also eine grosse Gestaltungsfreiheit, wenn Sie die drei Vorstösse entgegennehmen. Es geht nicht darum zu prüfen, ob wir Public-Private-Partnership-Modelle einführen wollen. Es geht auch nicht darum, dass Sie ein solches System im Zusammenhang mit einem Bauwerk prüfen sollen oder wollen. Sie werden sagen - so steht es ja auch in der Antwort -, Sie hätten das bereits bei der Gotthardvorlage geprüft. Aber wer hätte diese Gotthardvorlage auch noch mit dem Problem der Tunnelgebühren belasten wollen? Das wäre - ich muss es auch sagen - politisch unklug gewesen. Jetzt können Sie das unabhängig davon prüfen. Es geht aber auch um den alpenquerenden Verkehr.
Damit komme ich auf die Frage, die vorhin gestellt wurde, zurück: Es geht nicht darum, jeden Tunnel zu belasten, sondern vor allem die Alpenübergänge. Wenn Sie im Ausland schauen, dann sehen Sie, dass die Alpenübergänge praktisch nirgends gratis sind, es muss überall bezahlt werden. Es käme auch niemandem in den Sinn zu sagen, man könne gratis den Autoverlad durch den Lötschberg benützen. Dort benützt man auch einen Tunnel für eine Alpendurchquerung, und dort bezahlt man bei einem anderen Verkehrsträger auch. Es sind ja auch, das wurde in früheren Berichten festgehalten, Rabattsysteme möglich. Wenn es eine sachliche Gleichbehandlung gibt, sind solche Systeme möglich. Auch das Landverkehrsabkommen lässt zu, dass solche Rabattsysteme eingeführt werden. Es braucht sachlich vernünftige Gründe, dann können diese eingeführt werden. Auch in Artikel 40 des Landverkehrsabkommens ist ja beim Lastwagenverkehr vorgesehen, dass ein Teil dieser Abgabe, nämlich 15 Prozent, über eine Maut erhoben werden kann. Das sind beim heutigen Preisstand rund 48 Franken, die so erhoben werden können.
Ich bitte Sie, diese drei Motionen anzunehmen und dem Bundesrat die Chance zu geben, diese Frage nochmals umfassend zu prüfen und dem Parlament entsprechende kluge gesetzliche Bestimmungen zur Beschlussfassung vorzulegen. Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.
Burkart Thierry · Mit-M · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Herr Kollege Müller, Sie haben eben ausgeführt, dass Sie der Auffassung sind, dass sehr teure Bauwerke stärker von den Benutzern finanziert werden müssten. In diesem Zusammenhang plädieren Sie für eine Maut für den Gotthard-Strassentunnel. Frage: Sind Sie entsprechend der Auffassung, dass auch für Fahrten durch den Gotthard-Eisenbahntunnel von den Benutzern zusätzliche Abgaben geleistet werden müssten?
Müller Leo · Mit-M · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion
Einmal gehe ich davon aus, dass Sie den Vorstoss gelesen haben. Darin habe ich gefordert, dass die anderen Alpenübergänge auch überprüft werden sollen, damit wir überall die gleiche Behandlung haben. Wenn man beim Gotthard einen Autoverlad macht, werden Sie auch bezahlen müssen. Dort werden Sie auch nicht darum herumkommen, eine Gebühr zu entrichten, wenn Sie mit dem Auto auf der Bahn durch den Gotthard fahren wollen. Das werden Sie auch nicht kostenfrei machen können.
Amherd Viola · Mit-F · Nationalrat · Wallis · CVP-Fraktion
Geschätzter Herr Kollege Müller, Sie haben ausgeführt, niemand würde auf die Idee kommen, einen Gratis-Autoverlad durch den Lötschbergtunnel zu verlangen. Erinnern Sie sich nicht an die verschiedenen Vorstösse, die wir diesbezüglich behandelt haben? Einer wurde hier im Nationalrat sogar einmal angenommen. Wären Sie bereit, auf eine Gebühr beim Lötschberg-Autoverlad zu verzichten, wenn wir am Gotthardtunnel eine solche einführen würden? Wenn Sie dazu bereit wären, würde ich Ihre Motion unterstützen. (Heiterkeit)
Müller Leo · Mit-M · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion
Jetzt weiss ich nicht genau, was Ihre Frage ist. Sie haben eine Aussage gemacht. Eigentlich steht dieses Podium zum Stellen von Fragen zur Verfügung. Aber ich kann einfach nochmals meine Äusserungen wiederholen und Ihnen sagen, dass es politisch nicht der Wille ist, die Durchquerung des Lötschbergs gratis zu ermöglichen. Nach wie vor wird dort zu bezahlen sein, wenn man mit dem Auto durch den Lötschberg will. Deshalb sage ich, dass im Rahmen der Gleichbehandlung derjenige mit seiner Durchfahrt dort mitfinanzieren soll, wo er mit dem Auto einen Alpentunnel durchqueren will.
Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Sie können sonst an der Fraktionssitzung weiterdiskutieren. (Heiterkeit)
Grossen Jürg · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Mit der Abstimmung vom 28. Februar 2016 wurde vom Volk der Bau einer zweiten Strassentunnelröhre am Gotthard beschlossen. Diesen Entscheid gilt es zu respektieren. Vor der Volksabstimmung wurde vom Bundesrat und von den Befürwortern aber stets betont, dass es dabei nicht um einen Kapazitätsausbau gehe. Eine zweispurige Befahrung der Gotthardröhren ist gemäss Gesetz und Verfassung verboten. Wir können die Schleusen für den Nord-Süd-Verkehr und insbesondere für den Durchgangsverkehr also nicht völlig öffnen. Ich verlange deshalb wie meine beiden Vorredner die Einführung einer Tunnel- und Strassenbenutzungsgebühr am Gotthard bzw. an allen Alpenübergängen im Nationalstrassennetz. Alles andere wäre unfair, und die Probleme würden nur verlagert.
Dieses System wäre ein erster Schritt vorwärts hin zu einer verursachergerechten Verkehrsinfrastrukturfinanzierung. Mit den heutigen digitalen Möglichkeiten kann ein solches System unbürokratisch und benutzerfreundlich eingerichtet werden. Es kann doch nicht sein, dass Schweizer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer im nahen Ausland überall verursachergerecht zur Kasse gebeten werden und bei uns alle Automobilisten mit der Vignette die sehr teure Strasseninfrastruktur unbegrenzt nutzen können. Alpenquerungen auf den Nord-Süd-Achsen eignen sich besonders dafür, verursachergerechte Gebühren zu erheben. Das haben auch die umliegenden Länder gemerkt.
Selbstverständlich braucht es für die lokale Bevölkerung entsprechende Regelungen. Ich beantrage deshalb in meiner Motion, den Bedürfnissen der Berufspendler und des lokalen Gewerbes Rechnung zu tragen. Sie sollen nach dem Vorbild vergleichbarer Rabattsysteme im grenznahen Ausland angemessen profitieren.
Ich beantrage mit meiner Motion, dass der Ertrag für Betrieb und Unterhalt der alpenquerenden Strassenverbindungen sowie für technische Massnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses und zur Sicherheit auf dem gesamten Nationalstrassennetz eingesetzt wird. Damit meine ich insbesondere den Ertrag von Personenwagen. Die Einnahmen vom Güterverkehr könnten wie bisher diejenigen aus der LSVA zu einem Drittel den Kantonen und zu zwei Dritteln dem Bund zugeführt werden.
Die vom Bundesrat in der Stellungnahme erwähnten Berichte wurden vor dem Hintergrund der damals bevorstehenden Volksabstimmung zur zweiten Gotthardröhre verfasst. Dabei wird betont, dass eine Maut an sämtlichen Alpenübergängen eine Anpassung der Bundesverfassung erfordern würde. Mit der Annahme des NAF und damit des neuen Verfassungsartikels 85a ist diese Voraussetzung meines Erachtens gegeben. Darin steht wörtlich: "Der Bund erhebt eine Abgabe für die Benützung der Nationalstrassen durch Motorfahrzeuge und Anhänger, die nicht der Schwerverkehrsabgabe unterstehen." Frau Bundespräsidentin, die Ausgangslage hat sich meiner Ansicht nach verändert. Ich bitte Sie, klar zu diesem neuen Tatbestand Stellung zu nehmen und meine Motion zur Annahme zu empfehlen.
Niemand versteht, dass wir Autofahrer im Ausland, z. B. auf der Brenner-Autobahn, am Arlberg, am Montblanc oder am Grossen St. Bernhard, überall für die Alpenquerungen speziell bezahlen müssen, und bei uns können alle gratis durchfahren.
Vielen herzlichen Dank für die Zustimmung zu den beiden anderen Motionen und zu meiner Motion!
Burkart Thierry · Mit-M · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Herr Kollege Grossen, auch an Sie die Frage: Sie wollen eine Finanzierung teurer Infrastrukturbauten im alpenquerenden Verkehr durch die Benützerinnen und Benützer, sprechen dabei aber immer nur von der Maut für den Strassenverkehr. Sind Sie denn auch bereit, für den alpenquerenden Verkehr im Eisenbahn-Personen- und -Güterverkehr zusätzliche Abgaben einzufordern?
Grossen Jürg · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Besten Dank für die Frage, Herr Burkart. Erstens wissen Sie, dass wir Grünliberalen uns grundsätzlich für ein Mobility-Pricing einsetzen. Das betrifft die Strasse und die Schiene. Zweitens ist es so, dass die Preise bei der Bahn selbstverständlich variieren, je nach Strecke, je nachdem, was ein Bauwerk eben auch gekostet hat. Das ist am Gotthard heute schon so.
Amstutz Adrian · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Grossen, würden Sie, einfach der Fairness halber, noch präzisieren, dass Lastwagen in der Schweiz für die Alpendurchquerung eben auch LSVA bezahlen, im Gegensatz zur Situation im Ausland? Österreich hat eine ähnliche Gebühr, aber nie in dieser Höhe, sie beträgt vielleicht die Hälfte. Einfach, damit Sie das sauber auseinanderhalten: Die Lastwagen bezahlen bereits heute sehr viel, nämlich 1,5 Milliarden Franken pro Jahr.
Grossen Jürg · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Selbstverständlich, das kann ich gerne bestätigen: Die LSVA wird vom Schwerverkehr in der Schweiz bezahlt. Ich habe mich auch in meinem Votum dazu geäussert. Ich bin der Meinung, dass die Einnahmen aus dem Privatverkehr so zweckgebunden werden, wie ich das gesagt habe, dass aber die Einnahmen des Güterverkehrs weiterhin zu einem Drittel den Kantonen und zu zwei Dritteln dem Bund zugeführt werden.
Leuthard Doris · BPR-F · Bundesrat · Aargau
Die Frage, die Sie diskutieren, ist nicht neu. Wir haben sie schon mehrfach diskutiert. Der Bundesrat hat - das hat Herr Nationalrat Jauslin zu Recht gesagt - die Frage einer Tunnelgebühr am Gotthard seinerzeit auch in der Vernehmlassung zur Diskussion gestellt. In der Vernehmlassung wurde sie sowohl von den Parteien als auch von den Kantonen und den Verbänden breit abgelehnt. Grundsätzlich sind unsere öffentlichen Strassen von der Verfassung her gebührenfrei. Ausnahmen sind möglich, wenn das Bundesparlament es so beschliesst. Es gibt heute eine einzige Ausnahme am Grossen St. Bernhard, für dessen Benützung man eine Gebühr bezahlt. Sonst ist das gratis bzw. mit der Vignette abgegolten.
Ihre Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen haben auf der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen des NAF die Frage der Tunnelgebühren dann wieder aufgenommen. Das Astra hat Berichte geliefert. Technisch ist es möglich, auch mit Ausnahmen für das regionale Gewerbe oder für Vielnutzer mit einem Rabattsystem. Das haben wir dargelegt; es wurde aber nach der Diskussion auch von den KVF abgelehnt. Der NAF steht nun, und der Bundesrat hat eigentlich keinen Grund, zwei Monate nach der Volksabstimmung diese Frage schon wieder zu öffnen.
Nochmals: Wenn Sie jetzt Tunnelgebühren einführen wollen, so weise ich einfach darauf hin, dass dies mit der heutigen Verfassungsbestimmung nur am Gotthard machbar wäre. Wenn Sie generell Tunnelgebühren einführen möchten, muss man die Verfassung anpassen. Wenn Sie sagen: "alpenquerende Tunnels", dann sind das mehrere; das wäre gemäss Bundesamt für Justiz verfassungsrechtlich schon schwierig.
Dann müsste ich Sie zurückfragen: Weshalb nur ein Tunnel in den Alpen, weshalb nicht einer im Mittelland? Wenn es um Kosten geht, muss ich beispielsweise sagen: Der künftige Bypass in Luzern, Herr Nationalrat Müller Leo, kostet pro Kilometer weit mehr als ein Tunnelkilometer am Gotthard. Ein Tunnelkilometer am Gubrist kostet weit mehr als ein Tunnelkilometer am San Bernardino. Sie müssen mir dann auch sagen, wieso diese Tunnel, wieso nicht Tunnel generell oder wieso nicht einfach kostentreibende Tunnels. Das ist auch noch nicht so ganz klar.
Der Bundesrat war immer offen für solche Lösungen. Wenn man das aber durchdenkt, ist klar: Ein zusätzliches Finanzinstrument brauchen wir im Moment nicht. Wenn Sie das künftig möchten, dann muss man verfeinern: Ist es für alle Tunnels? Oder warum nur für Alpentunnels? Das wäre nämlich nicht ganz erklärbar. In Europa hat man generell sehr oft ein Mautsystem, weil bei den Strassen sehr oft eine private Finanzierung besteht und nicht die öffentliche Finanzierung wie bei uns. Deshalb sind die Systeme ein bisschen schwierig zu vergleichen.
Ich möchte noch etwas klarstellen: Mobility-Pricing nach der Vorstellung des Bundesrates ist nicht eine zusätzliche Strassenfinanzierung. Unsere Vorstellung ist nur, dass wir die gleiche Geldsumme anders einsetzen, um die Verkehrsspitzen am Morgen und am Abend zu glätten. Das hat also nichts mit einer Tunnelgebühr respektive mit zusätzlichen Belastungen zu tun.
Gestützt auf die bisherigen Diskussionen bitte ich Sie deshalb, die Motionen abzulehnen.
Abstimmung
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung aller drei Motionen.
16.3010
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 29 Stimmen
Dagegen ... 163 Stimmen
(1 Enthaltung)
Abstimmung
16.3040
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 32 Stimmen
Dagegen ... 154 Stimmen
(6 Enthaltungen)
Abstimmung
16.3045
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 74 Stimmen
Dagegen ... 115 Stimmen
(3 Enthaltungen)
Schluss der Sitzung um 12.45 Uhr
La séance est levée à 12 h 45