15.3411, 15.3423, 15.3452
Sofortige Sistierung des Vertriebs von gefährlichen glyphosathaltigen Unkrautvertilgungsmitteln / Verbot von Glyphosat in der Schweiz / Die Gefährlichkeit von Glyphosat und die Bewilligungen zu dessen Verwendung überprüfen
de Buman Dominique · 1VP-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion
Ces trois prochaines interventions feront l'objet d'un traitement commun. Elles seront développées séparément, mais Monsieur le conseiller fédéral Schneider-Ammann s'exprimera en bloc sur les trois.
Schelbert Louis · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion
Die grüne Fraktion hat das Postulat 15.3452 über die Gefährlichkeit von Glyphosat eingereicht, nachdem die Internationale Agentur für Krebsforschung eine Bewertung der Gefährlichkeit von fünf Pestiziden veröffentlicht hat. Diese Einrichtung der Weltgesundheitsorganisation teilte drei davon als wahrscheinlich krebserregend ein, darunter auch das vielverwendete Glyphosat. Ein erhöhtes Risiko laufen Menschen, die in ihrer Arbeit in der Landwirtschaft oder im Gartenbau dem Giftstoff ausgesetzt sind.
Verlangt wird, dass erstens die Gefährlichkeit von Glyphosat, zweitens die für die Verwendung von Glyphosat erteilten Bewilligungen und drittens die Arbeit der Verwaltung in diesem Bereich untersucht werden.
Der Bundesrat argumentiert, es seien viele Hundert Studien im Rahmen der WHO, der Weltgesundheitsorganisation, und an die tausend Studien von der Europäischen Union überprüft worden und es seien keine Hinweise für Krebserregung gefunden worden. Was die Gefährlichkeit angeht, werfen Kritiker den Schweizer Behörden vor, dass sie die Erkenntnisse der EU übernehmen, obwohl die Schweiz nur einen eingeschränkten Zugang zu Grundlagendaten hat. Auch kommt es immer wieder vor, dass die agrochemische Industrie quasi sich selbst überprüft und die Arbeit der Behörden übernehmen kann. Der Grund ist, dass die Ämter unterdotiert sind und deshalb die Vielzahl der Studien gar nicht selbst überprüfen können. Das hat der englische "Guardian" vor einem Jahr aufgedeckt. In den Augen der Grünen handelt es sich dabei um klassische Interessenkonflikte.
Am Monsanto-Tribunal in Den Haag 2016 sagte André Leu, Präsident des Biolandbau-Dachverbandes Ifoam, dass Glyphosat in Bächen und Flüssen, in der Luft, im Boden, im Regen, in menschlicher Muttermilch und in der Plazenta, im Urin, im Brot, im Bier und in weiteren Lebensmitteln nachgewiesen wurde. Darauf reagiert die Bevölkerung zu Recht empfindlich und sicher sensibler, als dies die Branche oder wissenschaftliche Risikoeinschätzungen tun. Die Bevölkerung erwartet, dass es in Lebensmitteln keine Pestizidrückstände hat. Der Bundesrat dagegen toleriert Rückstände und gibt sich damit, wenigstens bis jetzt, leider mit weniger zufrieden. Herr Bundesrat, Pestizide gehören weder in die Nahrung noch in die Natur.
Zu denken gibt uns Grünen auch die steuerliche Behandlung von Pestiziden. Sie unterliegen dem reduzierten Mehrwertsteuersatz. Der Bund fördert damit indirekt ihren Einsatz. Wir Grünen fordern stattdessen eine Landwirtschaft auf ökologischer Grundlage, ohne Gifte. Wir wollen keine Pestizide auf den Äckern und auf den Tellern.
Wir fordern den Bundesrat auf, in Zukunft die Sicherheit der Bevölkerung höher zu gewichten, und das Parlament bitten wir, das Postulat 15.3452 anzunehmen.
Fridez Pierre-Alain · Mit-M · Nationalrat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
En mars 2015, le Centre international de recherche sur le cancer, qui est une agence de l'Organisation mondiale de la santé chargée d'inventorier les causes de cancer, a donc classé le glyphosate dans la catégorie des cancérigènes probables, sur la base d'une compilation sérieuse et transparente des études à disposition.
En novembre 2015, l'Autorité européenne de sécurité des aliments a au contraire conclu qu'il était improbable que le glyphosate représente un risque cancérigène pour l'homme. Cette autorité européenne semble s'être basée largement sur des études confidentielles, réalisées par des milieux proches de l'industrie, avec de forts conflits d'intérêts, l'essentiel des experts impliqués n'étant par exemple pas connus nommément.
Le 8 février dernier, des dizaines d'organisations de défense de la santé et de l'environnement ont lancé une initiative citoyenne européenne pour obtenir l'interdiction du glyphosate. Le débat fait rage, encore et toujours.
Je suis personnellement très préoccupé par cette problématique. Au cours des vingt dernières années, j'ai vu, dans ma pratique médicale, plusieurs agriculteurs mourir prématurément de cancer dans ma région, des agriculteurs qui avaient largement utilisé engrais et pesticides, sans grande protection, durant des années. Je n'incrimine pas ici spécifiquement le seul glyphosate. Je me pose juste de légitimes questions sur ce produit, et sur d'autres, bien entendu.
De notre point de vue, un problème existe donc. On trouve du glyphosate dans l'eau ou dans les denrées alimentaires. Des doutes persistent, mais il faut du temps pour mener à bien des études sérieuses. Hier, 15 mars 2017, l'Agence européenne des produits chimiques a considéré que le glyphosate ne devait pas être classé comme cancérigène. A noter que cette agence semble être proche des milieux industriels. Les conclusions de cette agence vont être transmises à la Commission européenne, qui devra encore se prononcer. Compte tenu de cette nouvelle, je vais retirer cette motion, qui n'a de toute façon que peu de chances de passer, afin de ne pas donner un signe négatif.
Par contre, je fonde beaucoup d'espoir dans le postulat 15.4084, qui a été accepté par notre conseil l'année passée, et qui chargeait le Conseil fédéral de mandater une étude de l'impact du glyphosate en Suisse. J'attends avec impatience les conclusions des experts fédéraux.
Je vous appelle bien entendu à soutenir le postulat 15.3452 du groupe des Verts, présenté par Monsieur Schelbert.
Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Die Motion Fridez 15.3423 ist zurückgezogen worden.
Graf Maya · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion
Ich spreche zur Motion 15.3411 der grünen Fraktion, "Sofortige Sistierung des Vertriebs von gefährlichen glyphosathaltigen Unkrautvertilgungsmitteln".
Am 20. März 2015 hat die Internationale Agentur für Krebsforschung die Zusammenfassung einer Studie publiziert, in der das weltweit am häufigsten verwendete Pflanzenschutzmittel Glyphosat als vermutlich krebserregend eingestuft wurde. Seither wird die Debatte über eine allfällige Schädlichkeit des Stoffes weltweit und insbesondere auch in der EU und bei uns in der Schweiz intensiv geführt. Es wurden zahlreiche Vorstösse und Petitionen zu diesem Thema auch hier in unserem Rat eingereicht, denn auch in der Schweiz ist Glyphosat mit 300 Tonnen jährlich das meistverkaufte Herbizid. Dieses Herbizid tötet jede Pflanze ab. Auch in der Schweiz findet es sich in über 70 zugelassenen Herbizidprodukten. Die verkaufte Menge nimmt zu und wird auf über 300 Tonnen jährlich geschätzt, wie ich es schon erwähnt habe. Ausgebracht wird es im Ackerbau, in Obstanlagen, im professionellen wie im privaten Gartenbau sowie auf Gleisanlagen usw.
Sie sehen es: Dieses Thema bewegt noch heute. Auf dieser Basis wurde auch diese Sistierungsmotion eingereicht. In der Zwischenzeit wurde zum Glück auch in der Schweiz eine Diskussion gestartet, und nicht nur das: Wir haben mit dem Postulat der WBK-NR 15.4084, das am 8. Juni 2016 hier angenommen wurde, dem Bundesrat den Auftrag gegeben, einen Bericht zu verfassen, der die Glyphosatrückstände in Lebensmitteln sowie in importiertem Mehl untersucht. Es soll auch untersucht werden, ob es Rückstände im Futter von Nutztieren gibt, und - ganz wichtig - der Bericht soll uns einen Überblick über den privaten und gewerblichen Absatz und Einsatz von Glyphosat in der Schweiz verschaffen. Ganz wichtig und dringend ist ebenfalls, dass er allfällige Möglichkeiten aufzeigt, dieses Unkrautvertilgungsmittel durch andere, biologisch abbaubare Mittel zu ersetzen.
Dies alles ist nicht nur in der Schweiz erfolgt. Es wird international darum gestritten, das wurde von meinen Vorrednern auch gesagt. Der Bundesrat teilt zwar dabei die Meinung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, dass Glyphosat ein in der Verwendung sicherer Wirkstoff sei, von dem keine Risiken für chronische Krankheiten ausgingen. Aber ebenso wichtig ist es, wir haben es gehört, dass die Internationale Agentur für Krebsforschung und auch unsere zuständigen Bundesämter, das Bundesamt für Landwirtschaft und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, jetzt prüfen möchten, wie zwei international anerkannte wissenschaftliche Gremien zu unterschiedlichen Resultaten bei der Beurteilung der Gefährlichkeit von Glyphosat kommen. Wichtig ist hier immer auch, die Langzeitrisiken in der Exposition von Mensch, Tier und Umwelt umfassend abzuklären. Wir müssen doch davon ausgehen, dass es sich, wie auch beim jüngsten Entscheid einer Behörde, um Kurzzeitversuche handelt, die meist sehr industrienah sind.
Wir möchten zum heutigen Zeitpunkt, in dem wir sehen, dass noch viele Fragen offen sind, aber eine Studie in Auftrag gegeben worden ist, diese Motion 15.3411 zurückziehen, dies zugunsten des Postulates 15.3452, "Die Gefährlichkeit von Glyphosat und die Bewilligungen zu dessen Verwendung überprüfen", das Ihnen mein Kollege Louis Schelbert vorgestellt hat.
Wir bitten Sie, dieses Postulat 15.3452 zu unterstützen.
Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Die Motion der grünen Fraktion 15.3411 ist ebenfalls zurückgezogen worden.
Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern
Zufälligerweise steht heute in der "NZZ" eine Einschätzung respektive eine Kommentierung des Urteils der Europäischen Chemikalienagentur (Echa) zum Thema.
Glyphosat gehört in der Schweiz, wie weltweit, zu den am häufigsten angewendeten Pflanzenschutzmitteln. Als Herbizid wird es vielseitig eingesetzt, unter anderem auch für die bodenschonende pfluglose Ansaat von Kulturen.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) hat im November 2015 die Neubewertung von Glyphosat veröffentlicht. Im Gegensatz zu der im März 2015 durch die Internationale Agentur für Krebsforschung veröffentlichten Neubeurteilung von Glyphosat kommt sie zum Schluss, dass eine krebserregende Gefahr von Glyphosat für den Menschen unwahrscheinlich ist. Diese Meinung teilt auch die am 16. Mai 2016 veröffentlichte Stellungnahme des internationalen Joint FAO/WHO Meeting on Pesticide Residues, welches für die Beurteilung von Pflanzenschutzmittelrückständen zuständig ist. Die Experten des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen teilen diese Schlussfolgerung.
Trotz der Beurteilung "nicht krebserregend" durch die Efsa ist die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat als Wirkstoff in der EU noch nicht beschlossen. Der Entscheid wurde bis zum Vorliegen der offiziellen Einstufung durch die Echa vertagt. Die in einzelnen Studien festgestellte Toxizität von glyphosathaltigen Produkten konnte auf den Beistoff Tallowamin zurückgeführt werden. In der Schweiz ist dieser seit dem 1. November 2016 nicht mehr zugelassen. Auch die EU hat ihn aufgrund eines Gutachtens der Efsa verboten. Das Gutachten kommt zum Schluss, dass Tallowamin auf allen untersuchten Endpunkten eine signifikante Toxizität aufweist, welche sich negativ auf die menschliche Gesundheit auswirken kann.
In Erfüllung des Postulates 15.4084 der WBK-NR, "Studie über die Auswirkungen von Glyphosat in der Schweiz", führt der Bundesrat eine entsprechende Studie durch. Die im Urin der Schweizer Bevölkerung gefundenen Konzentrationen von Glyphosat sind gesundheitlich unbedenklich. Trotzdem teilt der Bundesrat die Meinung, dass die Forderung nach mehr Klarheit über die Ursache und den Ursprung dieser Spuren gerechtfertigt ist.
Vor Kurzem haben mehrere Umweltorganisationen gemeinsam eine europäische Bürgerinitiative gegen Glyphosat lanciert. Damit soll die EU-Kommission aufgefordert werden, den Mitgliedstaaten unter anderem ein Verbot für Glyphosat vorzuschlagen und das Zulassungsverfahren für Pestizide zu überarbeiten.
Neu weitet sich die Debatte über mögliche schädliche Wirkungen von Glyphosat auch auf die Umwelt aus. Der Bundesrat wird diese Debatte aufmerksam mitverfolgen und nötigenfalls weitere Massnahmen bestimmen.
Fazit: Zurzeit sieht der Bundesrat, basierend auf den zur Verfügung stehenden Studien und den umfangreichen Kenntnissen zu einer möglichen Toxizität von Glyphosat, keinen regulatorischen Handlungsbedarf. Der Bundesrat beantragt Ihnen daher, die beiden Motionen und das Postulat - jetzt ist es nur noch das Postulat - abzulehnen.
Schelbert Louis · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion
Kritiker werfen den Schweizer Behörden vor, sie seien unterdotiert und gar nicht imstande, all die Studien, die zu den Pestiziden erstellt wurden, selbst zu beurteilen und zu überprüfen, sodass in der Folge die agrochemische Industrie selbst, die diese Studien vorher verfasst hat, ihre eigenen Studien überprüft - ein klassischer Interessenkonflikt. Wie nehmen Sie dazu Stellung?
Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern
Herr Nationalrat Schelbert, es ist sicherlich so, dass nicht beliebig Kapazitäten zur Prüfung zur Verfügung stehen. Das hat bei uns dazu geführt, dass wir gesagt haben, wir gehen an die Arbeit und prüfen eines nach dem anderen. Es braucht etwas Zeit. Was sicherlich nicht zulässig ist und bei uns nicht vorkommt, ist, dass man sich selber überprüft. Die Gouvernanz muss bei der ganzen Übung schon stimmen.
Abstimmung
15.3411; 15.3423
Zurückgezogen - Retiré
15.3452
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 68 Stimmen
Dagegen ... 119 Stimmen
(8 Enthaltungen)
Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Bevor wir zum nächsten Geschäft kommen, gratuliere ich unserem Kollegen Jean-Pierre Grin herzlich zu seinem Geburtstag. (Beifall)