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Aufnahme von christlichen Flüchtlingen aus dem Nahen und Mittleren Osten, die an Leib und Leben bedroht sind
von Siebenthal Erich · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Das Postulat verlangt vom Bundesrat zu prüfen, ob die Schweiz bei der direkten Aufnahme von Flüchtlingen aus Syrien, Irak und anderen Kriegsländern des Nahen und Mittleren Ostens als besonders gefährdete Personen neben Kindern, alleinstehenden Frauen, älteren Menschen, Verletzten und Opfern von Folter vor allem auch Christen, und zwar insbesondere zum Christentum konvertierte Muslime, aufnehmen sollte, die an Leib und Leben bedroht sind. Es geht hier also nicht um Menschen, die selbstständig in die Schweiz reisen, sondern um Menschen, die im Rahmen von Kontingenten in einem organisierten Transport und im Wissen um eine Bleibeperspektive in der Schweiz aus der Krisenregion zu uns kommen.
"Die Aufnahmepolitik der Schweiz bestimmt sich strikt nach dem Schutzbedarf, ohne positive oder negative Diskriminierung gegenüber einer schutzbedürftigen Gruppe von Minderheiten", so heisst es in der Stellungnahme des Bundesrates zu meinem Postulat. Ja, die Bundesbehörden betonen immer wieder, bei der Aufnahme von Flüchtlingen dürfe die Religion keine Rolle spielen. Allein die Schutzbedürftigkeit sei für die Erteilung des Flüchtlingsstatus entscheidend. Dazu verpflichte uns die humanitäre Tradition. Wir sind für alle da, so die humanitäre Auslegung.
Ist im geltenden Asylgesetz in Artikel 3 Absatz 1 nicht explizit festgehalten, dass Flüchtlinge auch Personen sein können, die wegen ihrer Religion ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind? Was gilt denn nun - spielt die Religion eine Rolle oder nicht? Mir scheint, auf dem Papier ist es klar, in der Praxis aber wird weitgehend darüber geschwiegen. Der sich ausbreitende islamische Extremismus verfolgt Andersgläubige allein aufgrund ihres Glaubens; im besten Falle werden sie vertrieben, andere werden versklavt, verkauft, geschändet oder gar umgebracht. In unserer Asylpolitik scheint dies noch nicht angekommen zu sein. Wo bleibt die Debatte über den Umgang mit den religiös Verfolgten?
Es ist nicht christlich, exklusiv Christen zu helfen. Unchristlich ist es aber auch, wenn uns die Not der Christen im Nahen Osten nicht berührt und wir den Skandal der spezifisch religiösen Verfolgung relativieren und nicht wahrhaben wollen. Die humanitäre Hilfe für alle Notleidenden und die spezifische Hilfe für christliche und andere Minderheiten im Nahen und Mittleren Osten dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Beides gehört zusammen. Nur, in welchem Verhältnis sollen die beiden Aufgaben zueinander stehen?
Weite Teile in Syrien und Irak sind heute christenfrei. Die jahrhundertealten Kirchen sind zerstört, oder sie sind nun Moscheen oder Munitionsdepots für den heiligen Krieg. Müssen wir angesichts dieses Hasses unsere Haltung nicht überdenken? Tatsache ist, dass Christen aufgrund ihres Glaubens im Nahen und Mittleren Osten doppelt unter Druck und gefährdet sind und damit besonderen Schutzes bedürfen. Einerseits sind sie schutzbedürftig aufgrund der Kriegswirren, andererseits, weil sie Nichtmuslime sind. Warum will der Bundesrat diesem Umstand in der Asylpolitik nicht Rechnung tragen? Christliche Flüchtlinge werden aus mehreren Gründen benachteiligt. Sie meiden etwa aus Angst vor weiteren Diskriminierungen die grossen Flüchtlingscamps und lassen sich beim Uno-Flüchtlingshilfswerk UNHCR häufig nicht als Flüchtlinge registrieren. Somit sind sie bei den Programmen des UNHCR untervertreten und damit im Asylprozess benachteiligt.
Es ist Zeit, dass der Faktor Religion bei den Asylgründen stärker gewichtet wird und wir uns bewusstwerden, was religiöse Diskriminierung im Nahen Osten heute heisst. Denn der Krieg in Syrien und in Irak ist eben auch ein Religionskrieg. Das ist die Realität.
Wir sind uns alle einig, dass die Benachteiligung christlicher und anderer Minderheiten im Asylprozess endlich aufhören muss. Die Frage ist, ob wir als Schweiz unseren Beitrag dahingehend leisten oder eben nicht. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir die religiöse Verfolgung ernst nehmen und stärker gewichten müssten beim Entscheid, ob ein Flüchtling aufgenommen wird oder nicht. In Zeiten des islamischen Extremismus, der alle Andersgläubigen vernichten will, ist die Kategorie "Besonders verletzliche Personen" - darunter verstehen wir die persönlichen Umstände - weiter zu fassen. Christen müssen zu dieser Kategorie zählen, ebenso andere Minderheiten. Wo islamische Extremisten ihre Macht ausüben, sind alle Andersgläubigen hochgradig gefährdet, haben keine Existenzberechtigung mehr. Deshalb erfüllen sie individuell wie auch kollektiv das Kriterium der besonderen Verletzlichkeit.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung, damit diese Entwicklung und Realität geprüft werden kann.
Glättli Balthasar · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Herr von Siebenthal, Sie sprechen jetzt vor allem vom Nahen Osten. Sie haben Recht, es gibt dort eine Verfolgung der Christen. Abgesehen davon gibt es auch viele Muslime, die von Islamisten verfolgt werden, weil sie nicht rechtgläubig oder radikal genug sind.
Aber meine Frage bezieht sich auf einen anderen Herkunftsort: 90 Prozent der Eritreer, die in die Schweiz flüchten, sind Christen, und zu einem Teil hat auch ihr christlicher Glaube mit ihrer Verfolgung zu tun. Sind Sie bereit, in dieser Frage auch etwas mässigend auf Ihre Partei einzuwirken?
von Siebenthal Erich · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich danke für diese Frage. Hier geht es ganz klar um Menschen, viele sind Christen, die an Leib und Leben bedroht sind. Die Eritreer sind es nicht in diesem Ausmass, wie es im Moment die Menschen in Irak und in anderen Ländern sind.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Herr Nationalrat von Siebenthal hat gesagt, man solle die verschiedenen Schutzbedürftigen nicht gegeneinander ausspielen. Ich glaube, das ist der absolut entscheidende Satz.
Schutzbedürftig, an Leib und Leben verfolgt aufgrund der Religion, aufgrund der Rasse, aufgrund der politischen Überzeugung: Das sind die Gründe, weshalb wir Personen Schutz geben in unserem Land. Dann wählen wir aber nicht aus und spielen sie nicht gegeneinander aus, je nach Religion, die sie haben, sondern wir schauen, ob sie schutzbedürftig sind oder nicht. Das ist das Grundkriterium. Ich bin froh, dass Sie gesagt haben, dass wir hier die verschiedenen Menschengruppen eben nicht gegeneinander ausspielen; sonst würden wir nämlich eine Minderheit diskriminieren. Ich denke, wir können ja in diesem Bereich nicht sagen, dass wir den Schutzbedürftigen Schutz bieten wollen, wenn wir gleichzeitig eine bestimmte Minderheit diskriminieren.
Wenn wir jetzt in der Schweiz einfach bestimmte Personengruppen auswählen und sagen würden, dass wir nur Leute dieser Nationalität oder jener Rasse oder nur Leute mit einer bestimmten Religion nehmen, oder wenn wir diejenigen vorziehen, die einer bestimmten sozialen Gruppe angehören oder eine bestimmte politische Anschauung vertreten, dann würden wir rechtsungleich handeln, und wir würden auch diskriminierend handeln. Ich denke, dass wir das verhindern müssen.
Deshalb ist beim Aufnahmeentscheid nicht die Religion, die Religionszugehörigkeit ausschlaggebend, sondern die Frage, ob eine Person verfolgt oder an Leib und Leben gefährdet ist und unseren Schutz braucht. Da kann es eben sein, dass eine solche Schutzbedürftigkeit aufgrund einer religiösen Zugehörigkeit zustande kommt. Das ausschlaggebende Aufnahmekriterium ist also die individuelle Gefährdung.
Es gibt übrigens syrische Staatsangehörige christlichen Glaubens, die je nach Region weniger gefährdet sind als sunnitische Muslime. Genau dann, wenn wir solche Auswahlkriterien neu definieren wollten und jetzt sagen würden, dass wir aus Syrien vor allem Christen aufnehmen wollen, würden wir dabei vergessen, dass gewisse andere Gruppen, z. B. sunnitische Muslime, in einer Region mehr gefährdet sind als Christen. Dann begeben wir uns in eine absolut unmögliche Situation, um nicht zu sagen in Teufels Küche.
Ich möchte, dass wir in der Schweiz bei unserem Grundrecht und der Genfer Flüchtlingskonvention bleiben, die besagt, dass die individuelle Gefährdung massgebend sein muss.
Das sind die Gründe, weshalb wir Ihr Postulat zur Ablehnung empfehlen, das heisst, weil wir sagen, dass die Schweiz nicht damit beginnen sollte, gewisse Religionen zu bevorzugen, sondern dass für uns die individuelle Gefährdung ausschlaggebend sein muss.
Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass die Schweiz gerade im Resettlement-Programm, in dem wir besonders schutzbedürftige, verletzliche Personen direkt aufnehmen, verschiedentlich irakische Christen, die aus Irak nach Syrien geflohen waren, direkt aus dem Grossraum Damaskus aufgenommen hat. Dabei handelte es sich primär um Chaldäer und Assyrer, die ja ursprünglich aus Bagdad stammen. Wir haben auch syrische Christen aus Libanon aufgenommen, die beispielsweise aus der Region al-Hasaka stammen.
Vielleicht muss in diesem Zusammenhang auch Folgendes erwähnt werden: Wenn wir mit den Kantonen sprechen, mit den Behörden, die sich dann um diese Flüchtlinge kümmern, dann sagen sie uns, dass religiöse Aspekte für eine gelungene Integration nicht von zentraler Bedeutung seien. Es gibt auch einen Bericht aus dem Jahr 2013, der zeigt, dass die grosse Mehrheit der muslimischen Personen in der schweizerischen Gesellschaft sehr gut integriert ist. Die Religionszugehörigkeit von Muslimen ist weder das wichtigste Merkmal ihrer Identität, noch stellt es sie vor besondere Probleme im schweizerischen Alltag. Die gleichen Grundsätze gelten auch für die Mitglieder von anderen Religionen. Es ist wie bei allem: Es sind die Sprachbarrieren oder vielleicht soziokulturelle Aspekte, die eine Integration eher behindern können. Es ist nicht die Religion an sich, die entscheidend oder ausschlaggebend dafür ist, ob sich jemand bei uns gut und rasch integriert; das vielleicht noch als Zusatzinformation.
Der Bundesrat bittet Sie in dem Sinne, wie er das seit längerer Zeit immer wieder getan hat - das ist jetzt, glaube ich, der siebte Vorstoss zu genau diesem Thema -, auch dieses Postulat abzulehnen.
Abstimmung
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 85 Stimmen
Dagegen ... 86 Stimmen
(13 Enthaltungen)