15.3435
Nessun privilegio speciale nella prassi della Confederazione in materia d'indennità
Rutz Gregor · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Herr Bundesrat, es ist ja schön, wenn man an einem Ort arbeiten kann, wo Milch und Honig fliessen und wo man sogar über ein Verpflegungskonzept für die Angestellten verfügt. Ich habe Ihre vorgängige Antwort zum Postulat 15.3428 als Spontanbewerbung für die Verleihung des rostigen Paragrafen entgegengenommen. Das ist mir jetzt wirklich neu, dass es sogar ein Verpflegungskonzept für Bundesangestellte gibt. Ich arbeite in einem Betrieb, wo jeder selber entscheidet, wie und wo er sich verpflegen möchte. Damit wären wir eigentlich auch gerade schon beim Kern der Sache, beim Kern dieses Vorstosses, den ich hier vertrete.
Die Zahl der Bundesangestellten steigt ständig an. Es sind heute schon über 37 000 Mitarbeiter in der Bundesverwaltung. Ganz besonders interessant ist - wir müssen ja auch etwas den Blick fürs Ganze haben -, dass sich schweizweit die Zahl der Beschäftigten im öffentlichen Sektor in den vergangenen fünfzehn Jahren um 270 000 Personen erhöht hat. Diese Entwicklung muss uns allen wirklich zu denken geben. 1995 arbeiteten 19 Prozent der Arbeitnehmer im öffentlichen Sektor und 81 Prozent in der Privatwirtschaft. Zwanzig Jahre später, 2015, beträgt das Verhältnis 25 zu 75. Jeder vierte Arbeitnehmer in diesem Land arbeitet bei der öffentlichen Hand, wo es ihm gutgeht; Herr Bundesrat Maurer hat das vorhin schön ausgeführt. Das ist auch recht so. Ich habe auch Mitarbeiter, denen es gutgehen soll. Nur bezahle ich für diese selber. Es ist etwas schwierig, wenn man dann für andere auch noch mitbezahlen muss.
Bezahlt sind die Bundesangestellten sehr gut. Der Durchschnittslohn liegt bei über 121 000 Franken. Das ist Stand 2014. Vielleicht können Sie, Herr Bundesrat, dann sagen, wie sich das in den letzten drei Jahren entwickelt hat. Schauen Sie einmal in unserem Land herum: Es gibt viele Betriebe, viele KMU, wo kein einziger Mensch - auch nicht der Inhaber - 121 000 Franken verdient. Beim Bund ist es der Durchschnitt. Wenn man in der Bundespersonalverordnung nachschaut, was da genau alles ausbezahlt wird, kommt man aus dem Staunen nicht heraus: Es gibt Ortszuschläge, es gibt Treueprämien, es gibt Funktionszulagen, Sonderzulagen, Leistungsprämien, Spontanprämien, Arbeitsmarktzulagen, Familienzulagen, Zulagen für die Unterstützung der Verwandtschaft, Zulagen für familienergänzende Kinderbetreuung usw. Man staunt.
Ortszulagen - ein absoluter Anachronismus. Heute, in einem Zeitalter, wo alle Züge mit Pendlern überfüllt sind, die zu irgendeiner Verwaltungsstelle oder zu einem Bundesbetrieb fahren, um dort ihre Arbeitstätigkeit aufzunehmen, muss man wahrscheinlich nicht mehr mit Ortszulagen arbeiten, damit die Leute überhaupt zur Arbeit erscheinen.
Die Treueprämien finde ich auch etwas ganz Sympathisches in einem Betrieb, wo es sehr, sehr schwierig ist, jemandem überhaupt zu kündigen; ihm dafür, dass man ihn nicht loswird, am Schluss noch eine Treueprämie zu zahlen ist ja sicher sehr freundlich. Nein, ich scherze, aber es ist trotzdem wirklich eine ernste Angelegenheit.
Wir müssen schauen, dass wir hier nicht in irgendwelche realitätsfernen Dimensionen hineingelangen. Es ist recht, wenn Leute für gute Arbeit gut bezahlt werden. Es wird auch viel gearbeitet in der Bundesverwaltung. Aber hier, geschätzter Herr Bundesrat, würde ich sagen: Weniger wäre mehr. Es lohnt sich sicher, diese Angelegenheit einmal genau unter die Lupe zu nehmen.
Maurer Ueli · BR-M · Consiglio federale · Zurigo
Etwas möchte ich vorab festhalten: Wir haben in der Bundesverwaltung und in den angegliederten Betrieben sehr gutes Personal. Die Leistungsfähigkeit ist ausserordentlich hoch, und die Beamtenwitze, die man sich erzählt, treffen nicht zu; das ist einfach festzuhalten. Ich habe noch nie irgendwelche Probleme gehabt, wenn jemand in der Nacht oder über den Sonntag arbeiten musste. Ich erhalte alles, was ich will, in der gewünschten, besten Qualität, entsprechend hervorragend erarbeitet. Die Leistungen des Bundespersonals stimmen, das möchte ich vorab festhalten, und hier wird ein überdurchschnittlich guter Einsatz geleistet.
Nun ist mit der Zeit in der Bundesverwaltung tatsächlich das eine oder andere dazugekommen. Es gibt die Ortszulagen, es gibt diese Beispiele, die Herr Rutz eben aufgezählt hat. Aber bitte, schauen Sie doch auch andere Grossbetriebe an. Sie finden dort genau die gleichen Instrumente auch, die man geschaffen hat, um besonders verdienstvolle Mitarbeiter zu belohnen und besondere Leistungen auszuzeichnen. Hier hat die Bundesverwaltung gemessen am Privatbetrieb eher weniger Mittel, um ausserordentliche Leistungen einmal zu belohnen; das würde ich jetzt aus meiner Erfahrung hier sagen. Der Bund verfügt nicht über spezielle Mittel.
Wenn wir jetzt die Forderungen betrachten, die Herr Rutz in seinen Vorstoss verpackt hat, müssen wir auch feststellen, dass in den letzten Jahren der Lohnanstieg in der Bundesverwaltung kleiner war als in der Privatwirtschaft. Die Untersuchung der UBS, die jeweils jährlich erstellt wird, gibt darüber Auskunft. Es ist uns also gelungen, hier eine Abflachung der Kurve zu erreichen. Gleichzeitig haben Sie aber natürlich Recht, dass der Durchschnittslohn in der Bundesverwaltung recht hoch ist. Er ist unterdessen noch etwas gestiegen. Ich habe die Zahl nicht bei mir, aber der Lohn beträgt inzwischen im Durchschnitt etwas über 123 000 Franken, mit allem Drum und Dran. Nun, wir sind daran, dieses Lohnsystem zu überprüfen. Sie haben uns ja auch entsprechende Aufträge erteilt. Wir arbeiten daran, Sie werden entsprechende Vorlagen erhalten; diese gehen zuerst in den Bundesrat.
Zusammengefasst: Wir kennen das Problem. Ich glaube aber nicht, dass der Vorstoss den administrativen Aufwand rechtfertigt, der erforderlich würde. Es führt uns nicht weiter, das alles in sämtlichen Betrieben zu erheben und zu überprüfen und Ihnen dann Bericht zu erstatten. Dann kommt die Frage der Besitzstandwahrung. Wir arbeiten an diesen Prozessen. Wir haben aber den Weg gewählt, Schritt um Schritt einzelne Punkte zu überprüfen und entsprechend zu korrigieren, statt alles miteinander auf den Kopf zu stellen. Damit werden wir die Welt nicht verändern, aber es soll entsprechende Transparenz geschaffen werden. Die Annahme des Postulates führt wohl eher zu mehr administrativem Aufwand, aber nicht zu neuen Erkenntnissen. Wir kennen das Problem eigentlich.
Ich bitte Sie also, das Postulat nicht anzunehmen.
Intervento procedurale
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Das Postulat Rutz Gregor ist zurückgezogen worden.
Zurückgezogen - Retiré