15.4096
Weniger Steuerverluste infolge Verjährung
Kiener Nellen Margret · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
"Weniger Steuerverluste infolge Verjährung" - mit dieser Motion wollten wir den Bundesrat im Dezember 2015 beauftragen, dem Parlament Gesetzesänderungen vorzulegen, welche bei der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer zu einer Minimierung der Steuerverluste aus Verjährung führen. Zur Begründung wiesen wir auf die durch das Parlament in den Revisionen des Mehrwertsteuergesetzes und des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer getätigten Verkürzungen der Verjährungen hin. Angesichts der Zeit verzichte ich auf Einzelheiten.
Ich möchte in der Stellungnahme des Bundesrates vom Januar 2016 Folgendes hervorheben: "Das Verjährungsrisiko kann nur in einem beschränkten Umfang quantifiziert werden: In 11 der aktuell 16 hängigen Strafuntersuchungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung wird die Strafverfolgung für mehrere Steuerperioden verjähren, wenn der Einspracheentscheid der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung nicht vor dem 31. Dezember 2016 erlassen wird. Damit wäre die Nachbesteuerung von rund 170 Millionen Franken an Einkommen oder Gewinnen gefährdet. Die finanziellen Risiken für die übrigen Verfahren kann die Eidgenössische Steuerverwaltung mangels Daten nicht quantifizieren."
Sie haben richtig gehört: Durch 11 der damals aktuell hängigen 16 Strafuntersuchungen, die auf Ebene der Eidgenössischen Steuerverwaltung geführt wurden - Stand Januar 2016 -, bestand ein Gefährdungsrisiko von 170 Millionen Steuerfranken alleine bei der direkten Bundessteuer. Das Risiko beschlägt auch die Kantone, die mit 17 Prozent Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer beteiligt sind.
170 Millionen Franken Verlustrisiko aus Verjährung bezogen auf 11 Fälle gibt ein durchschnittliches Verlustrisiko von 15 Millionen Franken pro Fall. Das ist entschieden zu hoch! Andererseits ist zu anerkennen, dass der Bundesrat mehrmals und letztmals mit der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes, mit der Botschaft vom Februar 2015, die Verjährungsfrist wieder verlängern wollte, gerade aufgrund der Erkenntnisse, die auch die Grundlage der Motion der SP-Fraktion bilden. Das Parlament hat diese Verlängerung dann aber abgelehnt.
Ich habe jetzt mit Interesse gelesen, dass sich die Eidgenössische Finanzkontrolle dieser Thematik angenommen hat, Herr Bundesrat. Ich wäre interessiert daran zu erfahren, wann mit Ergebnissen zu rechnen ist. Es wäre wichtig, hier vielleicht noch detaillierte Statistiken, Quantifizierungen zu haben.
Meine zweite Frage: Ist der Aufbau der Steuerinspektorinnen und Steuerinspektoren in Ihrer Steuerverwaltung, der ja zu bis zu 75 wiederaufgebauten Stellen führen sollte, gemäss Botschaft zur Unternehmenssteuerreform III im Gang? Oder gab es diesbezüglich Einschnitte aufgrund der Personalkürzungen durch das Parlament im Budget 2017?
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Der Bundesrat wäre eigentlich grundsätzlich auf der Linie von Frau Kiener Nellen. Seit der Einreichung dieses Vorstosses hat das Parlament aber gegen den Antrag des Bundesrates am 30. September 2016 beschlossen, die Verjährungsfrist bei der Mehrwertsteuer von 15 auf 10 Jahre zu verkürzen. Das Parlament hat sich also eigentlich gegen das, was hier vorgeschlagen wird, entschieden. Der Bundesrat hat Ihnen vorgeschlagen, dass die Verjährung während einer Strafuntersuchung stillsteht. Das haben Sie ebenfalls abgelehnt. Sie haben im letzten September, vor einem halben Jahr, der Verkürzung der Verjährungsfrist zugestimmt. Für den Bundesrat gibt es damit eigentlich keinen Grund, von Ihrem damaligen Entscheid, der ein halbes Jahr alt ist, abzurücken. Bei den direkten Steuern hat das Parlament am 26. September 2014 ebenfalls entschieden, die Verjährungsfrist für die Strafverfolgung der Steuerhinterziehung auf 10 Jahre zu verkürzen. Auch dort waren wir vorher bei 15 Jahren.
Damit hat das Parlament in zwei Fällen eine Verkürzung der Verjährungsfrist beschlossen. Wir halten uns an Ihre Beschlüsse. Es ist schwierig zu sagen, wie sich das auswirken wird. Wir werden etwa 2020, wenn das in Kraft ist und wir die Auswirkungen kennen, in der Lage sein zu sagen, ob das zu Mindereinnahmen führt oder nicht. Wir haben damals darauf hingewiesen, dass wir an der damals bestehenden Verjährungsfrist von 15 Jahren festhalten wollen. Denn die Revision, die Feststellung und die Nachforderung brauchen eine gewisse Zeit. Wir haben darauf hingewiesen, dass wir 10 Jahre als etwas zu knapp erachten. Sie haben aber damals beschlossen, auf diese 10 Jahre zurückzugehen.
Das hängt auch ein bisschen mit der Frage zusammen, die Sie am Schluss gestellt haben, der Frage nach den Inspektoren in diesem Bereich. Mit den Kürzungen im Personalbereich mussten wir auch das Kontrollintervall verlängern. Es ist jetzt relativ lang. Wir haben jetzt, wenn wir es über alles schlagen, ein Inspektionsintervall von etwa dreissig Jahren. Das heisst, dass wir noch mehr dazu übergehen müssen, risikobasierte Kontrollen und Inspektionen durchzuführen. Wir haben ja durchaus Hinweise, wo gewisse Risiken bestehen. Wir versuchen auch hier, trotz Ihren Auflagen das Beste zu machen.
Zusammengefasst: Aufgrund Ihrer Verkürzungsbeschlüsse vom letzten September sehen wir keinen Anlass, Ihnen jetzt wieder das Gegenteil vorzuschlagen, und bitten Sie, die Motion abzulehnen.
Kiener Nellen Margret · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Besten Dank für die Beantwortung der Fragen, Herr Bundesrat. Ich ziehe die Motion heute zurück, warte ab, was die neuen Statistiken bringen, und komme sicher wieder mit einer überparteilichen Motion. Besten Dank; die Motion der sozialdemokratischen Fraktion ist zurückgezogen.
Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Die Motion 15.4096 ist zurückgezogen worden.
Zurückgezogen - Retiré