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Aumento della velocità Internet minima a 10 megabit per secondo nel servizio universale
Candinas Martin · Mit-M · Consiglio nazionale · Grigioni · Gruppo PPD
Wir erinnern uns alle noch, wie wir uns über die Telefonleitung ins Internet anwählen mussten und es eine gefühlte Ewigkeit dauerte, bis man im Internet war. Erst recht mühsam wurde es, wenn man ein grösseres Dokument versenden oder empfangen wollte. Das alles ist Geschichte, aber doch erst rund fünfzehn Jahre her. Die digitale Entwicklung war in den letzten Jahren bereits enorm, und sie wird in den nächsten Jahren noch schneller vorangehen und unseren Alltag beeinflussen. So rechnen Experten alle zwei Jahre mit einer Verdoppelung der übertragenen Datenmenge.
Um diesen Datenverkehr zu bewältigen, müssen Investitionen getätigt werden, sonst droht ein regelrechter Datenkollaps. Allein die Swisscom investiert gemäss eigenen Angaben 1,8 Milliarden Franken in den Netzausbau in der Schweiz. Dieses Geld wird vorwiegend in den Städten und Agglomerationen investiert. Selbstverständlich gibt es auch Investitionen im Berggebiet, nur fallen diese viel geringer aus. Das grosse Geld kann eben nicht in ländlichen Gegenden mit vielen kleinen und verstreuten Dörfern und Weilern verdient werden. So gewährt die Swisscom in diesen Ortschaften oftmals nur die minimale Breitbandabdeckung gemäss Grundversorgungskonzession. Diese liegt heute bei 2 Megabit pro Sekunde und wird per 1. Januar 2018 lediglich auf 3 Megabit pro Sekunde erhöht. Zum gleichen Zeitpunkt wirbt die Swisscom landesweit mit Angeboten von 1 Gigabit pro Sekunde. Die heute 500-mal tiefere minimale Internetgeschwindigkeit soll ganz sanft auf eine nur noch 333-mal tiefere Geschwindigkeit reduziert werden.
Der Schritt von 2 auf 3 Megabit pro Sekunde ist viel zu gering und kann so nicht hingenommen werden. In einem im März versandten Schreiben an alle Nationalräte und Ständeräte verspricht die Swisscom, bis Ende 2021 rund 90 Prozent der Bevölkerung mit einer Mindestbandbreite von 80 Megabit pro Sekunde zu versorgen. Von den anderen 10 Prozent, immerhin rund 800 000 Menschen in diesem Land, die im Berggebiet oder in ländlichen Regionen wohnen, schreibt sie nichts. Genau für diese Menschen muss die Politik sorgen, da hier ein Marktversagen sondergleichen herrscht.
Darum habe ich im April 2016 diese Motion für die Erhöhung der Internet-Mindestgeschwindigkeit in der Grundversorgung auf 10 Megabit pro Sekunde eingereicht. Diese Geschwindigkeit braucht es beispielsweise, um Swisscom TV nutzen zu können. Eigentlich ist meine Motion höchst bescheiden und geht sogar zu wenig weit. Wir brauchen mittelfristig eine dynamische Anpassung der Mindestbandbreite an die technologische Entwicklung. Für die Zukunft der ländlichen Gebiete sind die Investitionen in die Breitbanderschliessung schlichtweg von existenzieller Bedeutung. Unsere wichtigsten Branchen wie der Tourismus und das Baugewerbe sind ohnehin schon stark gefordert.
Unsere Chance sind neue, standortungebundene Arbeitsplätze im Dienstleistungssektor. Diese Chance können wir aber nur packen, wenn eine einigermassen vernünftige minimale digitale Infrastruktur gegeben ist. Mit 3 Megabit pro Sekunde ist dies definitiv nicht der Fall. Gemäss Bundesverfassung hat der Bund für eine ausreichende und preiswerte Grundversorgung mit Fernmeldediensten in allen Landesteilen zu sorgen. Meines Erachtens ist dies mit der heutigen Regelung nicht erfüllt.
Es ist an der Zeit, dass wir das Augenmerk verstärkt auf die digitalen Verkehrsverbindungen legen. Der digitale Graben droht nicht nur, sondern ist bereits Realität. Die ländlichen Regionen brauchen dringend Investitionen in Bits. Damit das Berggebiet auch wirtschaftlich wieder wachsen kann, ist eine zeitgemässe Breitbandinfrastruktur eine absolute Notwendigkeit. Der Schritt vom digitalen Feldweg zur modernen Datenautobahn muss überall erfolgen, um die wirtschaftlichen Herausforderungen erfolgreich meistern zu können.
In diesem Sinne bitte ich Sie, meiner Motion zuzustimmen.
Leuthard Doris · BPR-F · Consiglio federale · Argovia
Herr Nationalrat Candinas, das ist eines Ihrer Lieblingsthemen: Regelmässig bekomme ich Motionen von Ihnen zu demselben Thema. Es gibt keine unterschiedliche Beurteilung, es ist klar, dass eine gute Breitbandversorgung für die ganze Schweiz zentral ist, und zur ganzen Schweiz gehört selbstverständlich auch das Berggebiet.
Was Sie hier aber verlangen - die Grundversorgung mit garantiert 10 Megabit -, wäre ein Quantensprung. Schauen Sie nach Österreich, einem guten Tourismusland nicht weit weg vom Bündnerland: Die versuchen jetzt, bis 2020 einmal 2 Megabit Grundversorgung zu bekommen, und kaufen das ein. Wie Sie zu Recht ausgeführt haben, hat der Bundesrat immer Anpassungen vorgenommen: 3 Megabit pro Sekunde haben wir im Dezember 2016, also vor noch nicht geraumer Zeit, beschlossen, und ab 1. Januar 2018 sind sie gemäss der Grundversorgungskonzession für die ganze Fläche der Schweiz zu erbringen und zu garantieren. Das ist eine sehr gute Erschliessung mit sehr schnellem Internet.
Wenn wir jetzt weiter gehen, so muss das auch im Lichte der Entwicklung der Technologie geschehen, und dann muss auch investiert werden. Von der Grundversorgung her, die ja heute in diesem Bereich weitgehend von der Swisscom erbracht wird, wissen wir: Der nächste Schritt wird bei den Mobilfunknetzen der fünften Generation stattfinden. Diese werden ab dem Jahr 2020 kommerziell verfügbar sein und bieten eine Breitbandversorgung, die auch wieder sehr viel mehr Datenvolumen zulassen wird.
In diesem Saal wurde auch gesagt: Ja, mehr Hochbreitband-Erschliessung - und gleichzeitig will man aber die NIS-Verordnung nicht anpassen. Die gleichen Gemeinden, die sagen, diese Erschliessung sei so wichtig, sind konfrontiert mit Gesuchen für neue Mobilfunkantennen, die dann sehr umstritten sind. Der Wunsch ist da, aber in der Realität wissen wir alle: Das würde locker eine Verdoppelung der Anzahl Antennen bedeuten und gleichzeitig natürlich gegen 300 Millionen Franken zusätzlich kosten.
Insofern glauben wir: Die technologische Entwicklung findet statt, und wir haben keine Differenzen, wenn es darum geht, dass wir die ganze Schweiz im Sinne des Service public umfassend mit Breitbandtechnologien erschliessen wollen. Ich glaube aber - geschehe es nun mit Satellitenantennen, mit Glasfaser oder mit Mobilfunk -, der Widerstand ist eben auch nicht gerade klein. Deshalb konzentrieren wir uns jetzt auf die fünfte Generation ab 2020 und werden dann schauen, welches der nächste Schritt ist, den wir in die Grundversorgung als Garantie für die ganze Bevölkerung aufnehmen.
In diesem Sinne haben wir keine Differenz, aber Sie sind zu schnell und zu fordernd, und deshalb lehnt der Bundesrat Ihre Motion ab.
Votazione
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 102 Stimmen
Dagegen ... 86 Stimmen
(3 Enthaltungen)