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Stromunternehmen nicht unnötig belasten
Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Heute Morgen hat der Rat unter anderem über den Zweckartikel des Stromversorgungsgesetzes debattiert, in welchem - in auch nach der heutigen Debatte geltendem Recht - verankert ist, dass alle inländischen Stromversorgungsunternehmen wettbewerblich gestärkt werden müssen.
Mit der neuen Berechnungsmethode zum Stilllegungs- und Entsorgungsfonds, die im Dezember 2016 zum ersten Mal angewendet wurde, setzt die Schweiz international einen neuen Standard. In dieser Berechnungsmethode enthalten sind die Ausgangskosten für den Rückbau von Kernanlagen. Enthalten sind die Kosten zur Risikominderung. Enthalten sind auch die Kosten der Prognoseungenauigkeiten. Ebenfalls enthalten ist ein Gefahrenzuschlag. So weit, so gut.
Der Bundesrat packt in der Verordnung auf alle erwähnten Sicherheitsmassnahmen, die in dieser Berechnung bereits bestehen und international bereits neue Standards setzen, noch einmal 30 Prozent Reserve obendrauf. Dies lässt sich sachlich einfach nicht mehr begründen. Faktisch bewirken wir mit dieser Politik eine wettbewerbliche Einschränkung der Schweizer Kernenergie. Wir belasten damit die Bilanzen von Stromversorgungsunternehmen, ohne dass am Ende dabei ein Gewinn für den Steuerzahler herausschaut. Am Schluss wird der Steuerzahler die Zeche bezahlen, falls diese Unternehmen dereinst in Konkurs gehen. Berücksichtigt man, dass auf Basis der aktuellen Kostenstudie die Beiträge, die die Entsorgungspflichtigen an die Fonds zu leisten haben, regelmässig - alle fünf Jahre - neu berechnet werden, lässt sich der Sicherheitszuschlag von 30 Prozent einfach nicht mehr begründen.
Heute Morgen haben wir im Rahmen der Diskussion zum Stromversorgungsgesetz gehört, dass inländische Stromversorgungsunternehmen wettbewerblich gestärkt werden müssen, weil sie sonst pleitegehen würden. Mit der vorliegenden Motion haben wir die Gelegenheit, genau das zu tun, ohne dass jemand in diesem Land irgendeinen Nachteil erfährt. Hier geht es um Unternehmen, welche sich im freien internationalen Marktumfeld bewähren müssen. Ich habe es gesagt: Wenn KKW-Betreiber pleitegehen, unter anderem wegen zu hoher, wegen übermässiger finanzieller Belastung, die nicht durch sachliche, sondern durch politische Argumentation verursacht ist, dann besteht die Gefahr, dass die Kosten für den Steuerzahler am Ende um ein Vielfaches höher sein werden.
Der letzte Punkt, der Sicherheitszuschlag von 30 Prozent, war bisher nie Gegenstand der politischen Diskussion im Parlament. Es ist darum an der Zeit, dass das Parlament im vollen Bewusstsein der Tragweite dieses Zuschlages und unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Berechnungen zu den Sicherheiten einen Entscheid fällt.
In diesem Sinne danke ich für die Annahme meiner Motion.
Jans Beat · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Imark, sind Sie sich bewusst, dass Sie der Öffentlichkeit mit diesem Antrag zusätzlich ein privates Risiko von total rund 5 Milliarden Franken aufbürden?
Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich weiss nicht, woher Sie das haben. Das stimmt einfach nicht. Ich habe Ihnen vorhin alle Sicherheitsmassnahmen aufgezählt, die nach neuer Berechnungsmethode gelten. Es ist mit dieser Berechnungsmethode bereits mehr als doppelt so viel Geld vorhanden. Auf alle diese Sicherheitsmassnahmen packt jetzt der Bundesrat mit dieser Verordnung noch einmal 30 Prozent mehr drauf. Das ist einfach zu viel Sicherheit, als dass die Unternehmen im internationalen Umfeld wettbewerbsmässig noch bestehen könnten. Ich weiss nicht, woher Sie diese Zahl haben. Die ist einfach nicht richtig. Wenn wir jetzt die Kernenergie abwürgen, dann haben wir die hohen Kosten. Dann müssen wir erstens den Betrieb für die Versorgungssicherheit sicherstellen, und zweitens muss der Steuerzahler am Ende diese Reserven bilden. Dann wird es viel, viel, viel teurer.
Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Monsieur Imark, les charges futures de démantèlement des centrales nucléaires et de gestion des déchets nucléaires sont estimées à 15 milliards de francs. Dans les fonds, il y a actuellement 6 milliards. La différence est donc de 9 milliards. Selon l'article 80 de la loi sur l'énergie nucléaire, tout ce que les entreprises n'arrivent pas à payer par les fonds ou par elles-mêmes sera payé par le contribuable. N'augmentez-vous pas, par votre motion, le risque, pour le contribuable, de devoir assumer, à la fin, une plus grande partie du financement du démantèlement des centrales nucléaires et de la gestion des déchets nucléaires?
Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich glaube einfach nicht, dass Sie die Risiken richtig abschätzen. Ich habe es vorhin erklärt: Wenn die Kernenergie pleitegeht, dann hat der Steuerzahler die hohen Kosten zu bezahlen und nicht dann, wenn der Betrieb noch aufrechterhalten werden kann, solange die Werke sicher sind und in den Fonds einzahlen können. Es sind - ich habe es schon zweimal erwähnt - bereits mehr als genügend Sicherheiten in dieser Berechnungsmethode enthalten.
Leuthard Doris · BPR-F · Bundesrat · Aargau
Der Bundesrat hat immer die Strategie verfolgt, dass wir froh sind, wenn die Kernkraftwerke noch möglichst lange am Netz bleiben, weil wir dann Zeit haben, die Erneuerbaren aufzubauen. Es ist aber auch klar, dass es Sache der Betreiber ist, für die Stilllegung und Entsorgung aufzukommen. Sie müssen dies mit jährlichen Beiträgen sicherstellen.
Sie wissen, dass diese Fonds auf 50 Jahre Betriebsdauer berechnet sind, und wir haben diese Kosten alle fünf Jahre zu überprüfen. Es ist leider so: Die Kostenstudien 2001, 2006 und 2011 haben massive Kostenanstiege hervorgebracht. Das hat nicht die Politik festgelegt, sondern es gibt eine Verwaltungskommission des Stilllegungs- und Entsorgungsfonds, die eben nicht politisch ist, sondern mit Experten, auch internationalen, bestückt ist. Die Kosten werden aufgrund der Erfahrungen mit Stilllegung und Entsorgung in anderen Staaten laufend angepasst. Dass am Kapitalmarkt die Rendite gesunken ist, hat letztes Mal dazu geführt, dass die Kommission gesagt hat, dass wir Puffer brauchen. Wir sind seit mehreren Jahren in einer Phase mit Tief- und Negativzinsen. Entsprechend sind die Anlagemöglichkeiten und Renditen für die Fonds gesunken. Das hat dazu geführt, dass die Experten - manche wollten ja noch viel weiter gehen - sagten, dass wir zum Schutz des Steuerzahlers einen Puffer von 30 Prozent als Sicherheitszuschlag einfügen müssen.
Wir haben der Branche immer wieder gesagt: Sollte sich die Anlagesituation wieder verbessern oder sollten die neuen Kostenstudien, eine ist ja nun unterwegs, ergeben, dass sich die Kosten stabilisieren, werden wir die Verordnung wieder anpassen. Das ist ganz normal. Es ist aber falsch, wenn Sie behaupten, es seien politische Entscheide. Es sind unabhängige Kommissionen aus Expertinnen und Experten, sie sind international bestückt. Sie müssen die Entsorgungskosten schätzen, müssen die Rentabilität anschauen. Es sind auch Kernkraftwerkbetreiber in diesen Kommissionen. Deshalb ist es falsch, was Sie sagen. Die aktuelle Studie, die Kostenstudie 2016, ist derzeit in Bearbeitung. Es ist durchaus möglich, dass man darauf verzichten kann, wenn sich die Beiträge und die Kosten stabilisiert haben.
Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Bundespräsidentin, wenn eine sachliche Begründung fehlt, dann liegt der Verdacht nahe, dass es eben eine politische Entscheidung ist. Jetzt zur Frage: Sie haben gesagt, jede Neuberechnung habe Kostensteigerungen mit sich gebracht. Ist es nicht so, dass die Kostensteigerungen - plus 10 Prozent gemäss der neuen Berechnung - darum entstanden sind, weil man eben die Methodik verfeinert, diese internationalen Standards gesetzt und genau diese Sicherheitsmarge in die Berechnung mit eingebaut hat, die eben eigentlich die 30 Prozent gemäss der Verordnung obsolet machen würde? Ist es nicht so?
Leuthard Doris · BPR-F · Bundesrat · Aargau
Es gibt gewisse Standards, die nach Fukushima international verstärkt wurden. In Europa hat man z. B. auf Empfehlung von Experten viel mehr radioaktives Material, auch leicht radioaktives, stillzulegen und zu entsorgen - das kann vielleicht Herr Gasche auch für Mühleberg bestätigen. Das sind Kosten, die zusätzlich anfallen. Aber das müssen wir natürlich auch übernehmen, wir können uns nicht internationalen Standards verwehren. Es sind zum Teil zusätzliche Kosten, die anfallen und welche die Betreiber zu decken und sicherzustellen haben.
Das ist so etwas: Wir korrigieren mit Sicherheit, was verantwortbar ist, aber wir stützen uns dabei auf die Meinung dieser Expertinnen und Experten ab, die in den Kommissionen diese Arbeit für uns machen.
Abstimmung
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 84 Stimmen
Dagegen ... 102 Stimmen
(6 Enthaltungen)