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Domizilbesteuerung für pensionierte Zoll- und Grenzwachtangehörige mit Wohnsitz im Fürstentum Liechtenstein
Schelbert Louis · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion
Die Motion verlangt, die pensionierten Zoll- und Grenzwachtangehörigen, die ihren Wohnsitz nach der Pensionierung im Fürstentum Liechtenstein beibehielten, aus der Quellenbesteuerung zu entlassen und sie der Domizilbesteuerung zu unterstellen.
Das Anliegen ist nicht neu; vor acht Jahren wurde eine entsprechende Motion Fässler Hildegard (08.3563) angenommen. Der Bundesrat hatte sich damals zu einer Lösung bereiterklärt. Dazu ist es leider nicht gekommen. Das neue Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz mit Liechtenstein enthielt genug anderen Bedarf an Neuregelungen. Nun ist das neue Doppelbesteuerungsabkommen von der Bundesversammlung angenommen worden, und es bietet sich die Chance, auch das Problem der in Liechtenstein ansässigen pensionierten Grenzwächter endlich zu lösen. Zu berücksichtigen ist, dass sie gegenüber ihren Kollegen in Frankreich, Deutschland oder Italien steuerlich benachteiligt sind. Diese Länder kennen - anders als Liechtenstein - höhere Steuern als die Schweiz. Sie profitieren nicht von der Quellenbesteuerung, im Gegenteil.
Die Betroffenen bilden eine kleine Anzahl. Es handelt sich aktuell um zwölf pensionierte Grenzwächter. Aber sie verdienen eine Neuregelung des Steuerregimes. Sie haben jahrelang im Dienst für die Schweiz gearbeitet. Dabei sind die physischen und die psychischen Belastungen hoch, und die Erfahrung zeigt, dass ein grosser Teil des Personals an der Front im fortgeschrittenen Alter den Dienst kaum noch erfüllen kann. Viele gehen viel früher in Pension. Zu Dienstzeiten waren sie faktisch gezwungen, ihren Wohnsitz ins Ausland zu verlegen. Sie nahmen dadurch auch Nachteile für sich und ihre Angehörigen in Kauf. Kurz: Ihre Situation ist speziell, und der Vorstoss will diesem Umstand Rechnung tragen.
Nun lehnt der Bundesrat die Motion ab. Er stützt sich zum einen auf das Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz mit Liechtenstein, das die Quellenbesteuerung vorsehe. Es gibt aber auch eine Interpretation des Doppelbesteuerungsabkommens, die die Domizilbesteuerung erlauben würde. Die Verwaltung teilt diese Deutung indessen nicht.
Zum andern stützt sich der Bundesrat auf das Musterabkommen der OECD und der Uno. Dieses lege fest, dass derjenige Staat, der die Kosten trage, auch die Leistungen besteuern dürfe. Dem steht entgegen, dass die Schweiz im konkreten Fall die Kosten nicht allein übernimmt. Der Zollvertrag der Schweiz mit Liechtenstein sieht vor, dass die finanzielle Abgeltung aus dem Vertrag nach Abzug der Ausgaben erfolgt. Zu diesen Ausgaben zählen auch die Personalkosten inklusive die Pensionskassenbeiträge. Das heisst: Zwar zahlt die Schweizer Pensionskasse Publica die Pensionen an die Grenzwächter aus, Liechtenstein hat aber indirekt die Beiträge an die Vorsorgeeinrichtung mitfinanziert.
Der Sinn der rechtlichen Argumentation besteht darin, eine Brücke zu bauen. Letztlich handelt es sich hier um eine politische Frage. Wird die Motion angenommen, muss entweder das Abkommen in diesem Punkt präzisiert werden, oder es braucht eine Praxisänderung. In beiden Fällen ist es richtig, dass das Parlament entscheidet. Der Schweiz entgeht bei einer Änderung des Steuerregimes wenig, den pensionierten Grenzwächtern aber bedeutet dies viel. Sie haben mit ihrem Dienst an der Schweiz eine Lösung im Sinne der Motion verdient, und ich beantrage Ihnen, ihr zuzustimmen.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Es geht hier unserer Meinung nach um eine Grundsatzfrage und nicht nur um die Frage von zwölf Grenzwächtern, die in Liechtenstein wohnen. Dieser internationale Grundsatz sieht vor, dass die Quellenbesteuerung gilt. Derjenige, der eine Leistung ausbezahlt, kann sie also an der Quelle besteuern. In diesem Fall ist es der schweizerische Staat, der entsprechende Renten ausrichtet und damit auch das Recht hat, diese im Sinne der Quellenbesteuerung direkt zu besteuern.
Wenn wir hier für Liechtenstein eine Ausnahme machen, dann, das kann ich Ihnen garantieren, kommen die Leute, die in Frankreich, Deutschland, Italien oder Österreich wohnen, und wollen dieselben Rechte auch für sich. Dann kann es für die Schweiz schon noch etwas kosten.
Es ist aber so, und daher habe ich durchaus Verständnis, dass dieses Dutzend Grenzwächter, das heute in Liechtenstein wohnt, etwas weniger Steuern bezahlen müsste, weil Liechtenstein einfach etwas günstiger ist als wir. Das würde es aber meiner Meinung nach nicht rechtfertigen, dass wir hier von einem international anerkannten Grundsatz abweichen und eine Sonderregelung schaffen. Wir wissen, dass das immer ein Präjudiz darstellt. Es geht einige Wochen und Monate, dann kommen Forderungen in weiteren Bereichen. Das ist es unserer Meinung nach nicht wert.
Wir haben zudem gerade das Doppelbesteuerungsabkommen mit Liechtenstein wieder ausgehandelt; es war dort auch kein Thema. Aus unserer Sicht ist es also nicht notwendig, hier eine Ausnahmeregelung für ein Dutzend ehemalige Mitarbeiter zu schaffen. Wir besteuern diese weiterhin an der Quelle, wie wir das in anderen Fällen auch machen.
Ich bitte Sie also, die Motion abzulehnen.
Schelbert Louis · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion
Herr Bundesrat, in meiner Begründung habe ich dargelegt, dass der Bundesrat seinerzeit, nach der Überweisung der Motion Fässler Hildegard 08.3563, zugesichert hat, er werde eine Lösung suchen. Nun ist das neue Doppelbesteuerungsabkommen quasi unter Dach und Fach, aber es gibt keine neue Lösung. Können Sie mir sagen, warum der Bundesrat ein solches Versprechen abgibt und es nachher nicht einlöst?
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Ich habe das Geschäft ehrlich gesagt gerade nicht im Kopf. Ich war damals wahrscheinlich auch nicht unmittelbar dabei. Aber ich würde mich hier auf die Gegenwart beziehen und nicht auf die Vergangenheit. In der Gegenwart würden wir ein Präjudiz im Bereich der Quellenbesteuerung schaffen, das für die Schweiz letztlich schädlich wäre und den Betroffenen nichts oder nicht viel brächte.
Abstimmung
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 68 Stimmen
Dagegen ... 120 Stimmen
(0 Enthaltungen)