15.3933
Prelievo di campioni e analisi del DNA obbligatori in caso di reati gravi
Geissbühler Andrea Martina · Mit-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Mit meiner Motion will ich erreichen, dass ein Deliktekatalog erstellt wird, in dem festgelegt werden soll, bei welchen Delikten zwingend eine DNA-Entnahme von verdächtigen Personen und verurteilten Straftätern zu erfolgen hat.
In den Kantonen wird die Probenahme von DNA von verdächtigen Personen oder verurteilten Straftätern sehr unterschiedlich angewandt. Während in einem Kanton von einem verurteilten und inhaftierten Sexualstraftäter keine DNA entnommen wird, gibt es in einem anderen Kanton bereits heute ein Register, wo alle schweren Straftaten definiert sind, bei welchen eine DNA-Probe zu entnehmen ist. Das nationale DNA-Profil-Gesetz sieht nur eine sogenannte Kann-Vorschrift vor.
Eine solche unterschiedliche Gesetzesumsetzung in diesem sensiblen Bereich darf nicht weiter geduldet werden. Kriminalität macht bekanntlich vor der Kantonsgrenze nicht halt. Heute gehören DNA-Analysen zum Standard der Ermittlungen der Untersuchungsbehörden und sollten bei bestimmten schweren Delikten auch zwingend und einheitlich genommen werden. Wir wissen, dass ein Viertel der verurteilten Straftäter rückfällig wird. Um ein Delikt rasch aufklären zu können, ist es daher sehr wichtig, dass man von diesen Tätern das DNA-Profil hat. Es ist aber auch klar, dass das DNA-Profil einer Person, wenn sie nicht verurteilt wird, also unschuldig ist, wieder gelöscht wird.
Sie müssen auch wissen, dass die DNA-Datenbank eine der am besten geschützten Datenbanken ist. Keine einzige Person hat Zugriff darauf. Wenn ein Täter also keine Tat mehr begeht, wird seine DNA nie mehr zum Vorschein kommen. Er weiss aber auch, dass er, wenn er eine Wiederholungstat begeht, rasch überführt werden kann. Dieses Wissen kann eine präventive Wirkung haben. Nur mit einem Deliktekatalog, welcher aufzeigt, bei welchen Vergehen und Verbrechen zwingend DNA-Proben genommen werden müssen, kann die heutige Praxis verbessert und die Sicherheit der Bevölkerung mit wenig Aufwand erhöht werden.
Daher bitte ich Sie, die Motion zu unterstützen.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Consiglio federale · Berna
Die Motion, die Sie hier beraten, will erreichen, dass die Strafverfolgungsbehörden bei bestimmten Straftaten von verdächtigen Personen zwingend eine Probe entnehmen und eine DNA-Analyse erstellen. Damit soll die von der Motionärin kritisierte unterschiedliche kantonale Praxis vereinheitlicht werden.
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass wichtige DNA-Analysen für eine effiziente Aufklärung von Straftaten dienlich sind. Trotzdem beantragt er Ihnen, die Motion abzulehnen, und zwar aus folgenden Gründen:
Probeentnahmen und DNA-Analysen sind Zwangsmassnahmen. Zwangsmassnahmen greifen in Grundrechte der betroffenen Personen ein, hier z. B. in das Recht auf die informationelle Selbstbestimmung. Unsere Verfassung verlangt, dass ein Grundrechtseingriff im Einzelfall verhältnismässig sein muss. Die Strafprozessordnung schreibt deshalb vor, dass Zwangsmassnahmen nur ergriffen werden dürfen, wenn nebst dem hinreichenden Tatverdacht die damit angestrebten Ziele nicht auch durch mildere Massnahmen erreicht werden können und die Bedeutung der Straftat die Zwangsmassnahme rechtfertigt. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann man nicht generell-abstrakt im Voraus sagen, sondern das kann man grundsätzlich immer nur mit Blick auf die konkreten Verhältnisse beim Einzelfall beurteilen.
Eine Erstellung von DNA-Analysen auf Vorrat und ohne dass der Einzelfall berücksichtigt wird, widerspricht ganz grundsätzlich dem Verhältnismässigkeitsprinzip unserer Bundesverfassung. In der Strafprozessordnung finden Sie denn auch bei keiner anderen Zwangsmassnahme eine Bestimmung, die eine zwingende Anordnung statuiert - und genau das ist ja der Inhalt dieser Motion.
Es kommt noch etwas hinzu: Seit dem Inkrafttreten des DNA-Profil-Gesetzes, das war im Jahr 2005, also vor über zehn Jahren, wurde von der Praxis nie geltend gemacht, dass die kantonal unterschiedlichen Praxen hier Schwierigkeiten bereiten würden. Da möchte ich auch noch darauf hinweisen, dass es den Strafverfolgungsbehörden auch unbenommen ist, zu einer Vereinheitlichung beizutragen, z. B. durch Empfehlungen der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz, soweit eine solche überhaupt gewünscht werden sollte. Schauen Sie, ich bin auch der Meinung, dass wir den Föderalismus hochhalten sollten. Es gibt hier zum Teil unterschiedliche kantonale Praxen, die vielleicht auch mit der Kultur oder mit der Art der Arbeit zu tun haben. Ich bitte Sie, hier nicht sofort immer den Bund für eine Vereinheitlichung beizuziehen. Die Kantone haben Möglichkeiten - wie gesagt, über die Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz -, zu einer Vereinheitlichung beizutragen, falls ein solches Bedürfnis vorhanden ist.
Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb, diese Motion abzulehnen. Die Anpassungen sind aus seiner Sicht nicht nötig, sie sind aber auch nicht verfassungskonform umzusetzen. Noch einmal: Das erfordert eine Ablehnung der Motion.
Votazione
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 74 Stimmen
Dagegen ... 102 Stimmen
(14 Enthaltungen)