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Abschaffung des Doppelbürgerrechts bei zukünftigen Einbürgerungen

40452 · Amtliches Bulletin

Del 12 giu 2017

https://lexipedia.io/it/docs/ch/ab-bo-bu/40452/de/abschaffung-des-doppelburgerrechts-bei-zukunftigen-einburgerungen

Consultato il 11 set 2026

  1. Documenti
  2. Confederazione
  3. Bollettino ufficiale
Fonte

Oggetto parlamentare: Eliminazione della doppia cittadinanza per naturalizzazioni future (15.4142)

15.4142

Abschaffung des Doppelbürgerrechts bei zukünftigen Einbürgerungen

Hess Erich · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Es ist eine legitime Forderung, die ich hier aufstelle. Ich fordere einfach, dass Neueingebürgerte kein doppeltes Bürgerrecht mehr haben. Denn es ist eine massive Bevorteilung gegenüber uns normalen Schweizern, die hier in der Schweiz als Schweizer auf die Welt gekommen sind. Wir leben auch mit einem Bürgerrecht, und uns ist es wohl mit einem Bürgerrecht. Deshalb kann es nicht sein, dass Leute, die aus dem Ausland in die Schweiz kommen, sich allenfalls nur zum eigenen Vorteil hier einbürgern lassen können. Sie stimmen hier in unserem Land nachher auch ab, müssen aber mit den Konsequenzen dieser Abstimmungen nicht leben. Denn wenn die Schweiz den Bach runtergeht, können sie einfach in ihr Ursprungsland zurückgehen, wo sie auch stimm- und wahlberechtigt sind. Es kann nicht sein, dass ein Bürger in mehreren Ländern stimm- und wahlberechtigt ist!

Was sind das für Schweizer, wenn sie das alte Bürgerrecht weiterhin behalten können? Diese Bürger müssen sich nicht wirklich für die Schweiz entscheiden. Sie wollen nicht wirklich Schweizer werden. Denn sonst würden sie ihren anderen Pass freiwillig abgeben, was sie aber nicht machen. Ein Bürgerrecht ist eine Herzensfrage. Man will für ein Land kämpfen, und man kann nicht für verschiedene Länder kämpfen. Deshalb ist es nur legitim, dass bei zukünftigen Einbürgerungen kein anderer Pass mehr behalten werden darf, sprich, dass Personen die andere Staatsbürgerschaft abgeben müssen, wenn sie sich einbürgern lassen.

Ich gehe davon aus, dass es sehr viele Staatsangehörige gerade aus dem Osten, der Türkei oder Ex-Jugoslawien gibt, die nie auf ihre alte Staatsbürgerschaft verzichten würden und somit ganz sicher in der Schweiz auch keinen Einbürgerungsantrag stellen.

Ich bitte Sie deshalb, diese Motion anzunehmen, damit wir auch in Zukunft in der Schweiz keine Zweiklassengesellschaft haben mit solchen, die in zwei Ländern abstimmen dürfen und können, und mit solchen wie mir, die nur in der Schweiz abstimmen dürfen.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Die vorliegende Motion will die Möglichkeit des Doppelbürgerrechts abschaffen. Es wäre vielleicht noch interessant zu wissen, wie viele Doppelbürgerinnen und Doppelbürger in diesem Saal sitzen - wahrscheinlich wissen Sie voneinander nicht einmal, ob Sie einen Sitznachbarn haben, der noch Bürger eines anderen Staates ist.

Nun, wir haben das Doppelbürgerrecht in der Schweiz im Jahr 1992 eingeführt. Es hat nie zu erheblichen Problemen geführt, es hat sich eigentlich bewährt. Wir haben das Bürgerrechtsgesetz totalrevidiert, es tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Das Doppelbürgerrecht wurde bei der Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes von niemandem infrage gestellt. Seine Abschaffung ist jetzt also vielleicht wieder ein neues Anliegen.

Man hat aber schon im Jahr 2007 einen Bericht erstellt - er wurde auch im Parlament zur Kenntnis genommen -, der die allfälligen Nachteile eines Doppelbürgerrechts vertieft untersucht hat. Diese Untersuchung hat gezeigt, dass es eben keine Probleme gibt mit dem Doppelbürgerrecht. Der Bundesrat hatte damals seine Position bestätigt: Er lehnte eine generelle oder auch eine teilweise Abschaffung des Doppelbürgerrechts ab. Sie haben übrigens 2010 eine Motion wie die vorliegende behandelt (08.3457); auch damals hat das Parlament die Forderung abgelehnt. Ich bitte Sie, auch diese Motion abzulehnen.

Herr Nationalrat Hess hat gesagt, wir würden mit dem Doppelbürgerrecht eine Zweiklassengesellschaft schaffen. Ich muss Ihnen einfach sagen: Doppelbürger haben in der Schweiz die genau gleichen Rechte und Pflichten wie die sogenannten Nurschweizer. Sie haben keine zusätzlichen Rechte in unserem Land, sie haben aber auch keine zusätzlichen Pflichten. Für den Einzelnen hat eine zusätzliche Staatsangehörigkeit einfach den Vorteil, dass er in einem anderen Staat auch noch Bürger ist. Aber für uns Schweizerinnen und Schweizer hat das überhaupt keine Nachteile. Von daher ist es schwierig nachzuvollziehen, warum das Doppelbürgerrecht in unserem Land jetzt plötzlich nicht mehr möglich sein soll.

Herzog Verena · Mit-F · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Sie haben mir die Antwort auf meine Frage schon fast gegeben. Ist Ihnen nicht bewusst, dass sich die Situation nochmals stark verändert hat durch die Abstimmung, in der die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration angenommen wurde? Ist Ihnen nicht bewusst, dass viele Schweizerinnen und Schweizer nun eben wirklich nicht mehr zufrieden sind mit dieser Möglichkeit des Doppelbürgerrechts?

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Ich habe jetzt Mühe, da den Zusammenhang zu schaffen. Sie haben ja das Bürgerrechtsgesetz lange diskutiert. Sie haben dort diskutiert, unter welchen Voraussetzungen man das Bürgerrecht erhält. Auch für die erleichterte Einbürgerung der dritten Generation haben Sie den Verfassungsartikel und das entsprechende Gesetz vor Kurzem eingehend im Parlament diskutiert. Eine Abschaffung des Doppelbürgerrechts war damals gar keine Diskussion. Jetzt hat die Bevölkerung darüber entschieden. Ich muss Ihnen sagen, ich sehe wirklich keinen Anlass, einen erst kürzlich erfolgten Volksentscheid schon wieder infrage zu stellen.

Hess Erich · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Frau Bundesrätin Sommaruga, Sie haben gesagt, dass es keinen Mehrwert gibt, wenn man ein Doppelbürgerrecht hat. Aber jetzt sieht man, gerade in der Romandie gibt es viele, die in der Schweiz abgestimmt haben, zusätzlich aber auch die französische Staatsbürgerschaft haben und somit auch bei den Parlamentswahlen in Frankreich mit abgestimmt haben. Somit gibt es ja eine Bevorteilung dieser Leute, die ihren bisherigen Pass bei der Einbürgerung nicht abgeben.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Also erstens: Bei den Parlamentswahlen in Frankreich ist es gar nicht so schlecht herausgekommen. (Teilweise Heiterkeit) Aber das ist jetzt nicht unsere Diskussion.

Zweitens habe ich gesagt "in der Schweiz"; wir müssen uns ja mit denjenigen vergleichen, die in der Schweiz ein Doppelbürgerrecht haben. Diese Personen haben gegenüber den übrigen Schweizerinnen und Schweizern keine zusätzlichen Möglichkeiten. Aber dass sie in einem anderen Land abstimmen können, ist ihr Recht. Wenn Sie das in einem anderen Land auch haben möchten, dann müssten Sie vielleicht in einem anderen Land leben und dann dort auch das Bürgerrecht beantragen. Dann wären Sie auch Doppelbürger.

Abstimmung

Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 63 Stimmen

Dagegen ... 110 Stimmen

(16 Enthaltungen)