15.4238
Verbindlicher Integrationsvertrag für Ausländerinnen und Ausländer
Reimann Lukas · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die vorliegende Motion möchte einen verbindlichen Integrationsvertrag für alle Ausländerinnen und Ausländer. Sie möchte also, dass der Integrationsvertrag nicht reine Symbolpolitik ist, ein Blatt Papier, das ziemlich unverbindlich ist. Sie möchte vielmehr, dass der Integrationsvertrag ein echter Vertrag wird, mit dem die Ausländerinnen und Ausländer auch gebunden werden, mit dem sie verpflichtet werden und auf dessen Grundlage später auch gehandelt werden kann.
Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, Artikel 54 des Ausländergesetzes erneut zu revidieren, um eine zwingende Erweiterung, Präzisierung und Konkretisierung zu erwirken. Insbesondere sollen die Integrationsvereinbarungen künftig ein verbindliches schriftliches Bekenntnis zu den rechtlichen Grundlagen, den demokratischen Grundwerten sowie den Wertvorstellungen der Schweiz mit klar messbaren Kriterien enthalten. In dieser schriftlichen Integrationsvereinbarung soll auch festgehalten werden, dass das religiöse Recht des Islam, die Scharia, dem Schweizer Recht auf Schweizer Territorium unmissverständlich und ausnahmslos untergeordnet wird.
Für nichtgerechtfertigte Nichtbefolgung der Integrationsvereinbarungen sollen die Sanktionsmöglichkeiten konkretisiert und ergänzt werden. Das heisst, es sollen zwingende, verbindliche Sanktionen definiert werden, je nach Nichtbeachtung beziehungsweise Verletzung der Integrationsvereinbarung bis hin zum Entzug der Aufenthaltsbewilligung.
Für neu in der Schweiz Wohnsitz nehmende Ausländerinnen und Ausländer soll vorausgesetzt werden, dass die Vereinbarung unterzeichnet wird, bevor sie hier Wohnsitz nehmen und nicht erst einige Monate oder, wie in gewissen Kantonen, Jahre später. Bereits in der Schweiz wohnhafte Ausländer können mit Integrationsvereinbarungsfristen auch berücksichtigt werden.
Weshalb sollte man die Integrationsvereinbarung verstärken und verbindlicher machen? Demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien sind die unabdingbare Voraussetzung für ein friedliches Zusammenleben. Seit 2008 können die Kantone Integrationsvereinbarungen abschliessen, und mit Beschluss vom Dezember 2016 können diese ein Stück weit verbindlich sein. Im Sinne eines Anreizes können die Kantone bereits heute gutintegrierte Ausländer aus Drittstaaten mit der Niederlassungsbewilligung C belohnen und schon nach fünf Jahren Aufenthalt eine solche erteilen. Demgegenüber sind auch nach neuem Integrationsrecht die Möglichkeiten für einen Entzug und die Sanktionsmassnahmen sehr eingeschränkt. Erst bei kriminellen Handlungen - der Bundesrat schreibt: wenn jemand "aktenkundig" war - entsteht die Möglichkeit, jemandem die Aufenthaltsbewilligung zu entziehen.
Was machen Sie aber mit Personen, die in der Schweiz leben, gegen jede Massnahme in der Schule vor den Richter gehen und klagen, sich an nichts halten, niemanden kennen im Dorf, aber nicht gegen das Gesetz verstossen, nicht von der Sozialhilfe leben? Da wird es schwierig. Sie können diese Personen praktisch nicht aus der Schweiz zurückschaffen. Das sind Personen, die wir hier bei uns nicht wollen, das sind Personen, die eine ganz andere Denkweise, ein anderes Verständnis vom Zusammenleben der Menschen haben und schlussendlich querulatorisch vorgehen gegen alles und jedes, was die Behörden vorhaben. Es gibt viele Rückmeldungen von Gemeindepräsidenten, die sich schon fast verzweifelt an die Bundespolitik gewandt und gesagt haben: Wir haben keine Handhabung, um diese Personen wieder loszuwerden.
Mit einem solchen verbindlichen Integrationsvertrag, mit dem vor allem auch die Sanktionsmöglichkeiten gestärkt würden, hätten die Behörden vor Ort, also die Gemeinden, die Möglichkeit, renitente, nichtintegrierbare Personen auch wieder aus der Schweiz zu schaffen oder ihnen zumindest die Niederlassungsbewilligung zu entziehen. In diesem Sinne wäre es auch nach der Revision des Ausländer- und Integrationsgesetzes dringend notwendig, die Schraube anzuziehen und so für ein friedlicheres Miteinander aller in diesem Land - Schweizerinnen und Schweizer und Ausländerinnen und Ausländer - zu sorgen.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Die Motion Reimann Lukas fordert, dass der Bundesrat die Integrationsvereinbarungen flächendeckend einsetzt und verbindlich gestaltet. Herr Reimann, Sie möchten im Wesentlichen, dass alle Ausländerinnen und Ausländer, die in die Schweiz einreisen und hier leben, eine Integrationsvereinbarung unterzeichnen und sich dann zu den demokratischen Wertvorstellungen unseres Landes bekennen. Zudem sollen sie bei einem wesentlichen Verstoss gegen diese Vereinbarung auch sanktioniert werden können.
Ich bin nicht ganz sicher: Wenn ich den Text Ihrer Motion lese, dann stelle ich fest, dass Sie von Ausländerinnen und Ausländern sprechen. In der Begründung sind nachher die Drittstaatenangehörigen erwähnt. Wenn Sie wirklich für alle Ausländerinnen und Ausländer, die in unser Land kommen, eine Integrationsvereinbarung verlangen wollten, dann würde das heissen: Jeder Deutsche, der in die Schweiz arbeiten kommt, muss eine Integrationsvereinbarung unterzeichnen. Jeder CEO einer internationalen, einer multinationalen Firma müsste - Sie haben gesagt: zuerst, bevor er kommt - eine Integrationsvereinbarung unterschreiben. Ich weiss einfach nicht, ob er dann kommt. Das kann Ihnen ja auch egal sein. Es wäre vielleicht den Firmen, die diese Leute wollen, nicht unbedingt egal, weil sie mir ja immer wieder sagen, dass sie diese Leute, diese Spezialisten, unbedingt brauchen.
Nun, das Wichtigste in diesem Zusammenhang ist, dass wir uns ganz kurz erinnern: Es liegt nicht weit zurück, dass Sie eine Integrationsvorlage verabschiedet haben. Sie haben am 16. Dezember des letzten Jahres das Ausländer- und Integrationsgesetz verabschiedet. Sie haben dort entschieden, dass Sie den Einsatz dieser Vereinbarungen ausbauen wollen, aber gezielt.
Ich muss Ihnen sagen: Der Bundesrat wollte in seiner ersten Fassung ja das, was Sie gesagt haben. Wir haben gesagt, dass wir für alle Drittstaatenangehörigen eine verpflichtende Integrationsvereinbarung wollen. Aber dann haben die Kantone in der Vernehmlassung aufgeheult und gesagt: "Seid ihr von allen guten Geistern verlassen? Stellt euch mal diesen bürokratischen Aufwand vor, wenn wir bei jeder Aufenthaltsbewilligung systematisch zuerst eine Integrationsvereinbarung machen müssten, allenfalls noch bevor die Leute einreisen! Und dann müssten wir bei jeder Vereinbarung noch dauernd überprüfen, ob sie eingehalten wird, ob die Werte eingehalten sind!" Das muss man dann ja auch tun, und allenfalls muss man Sanktionen durchführen.
Die Kantone haben sich gegen eine flächendeckende verbindliche Einführung von Integrationsvereinbarungen für alle Zugewanderten oder auch nur für Zugewanderte aus Drittstaaten vehement gewehrt. Sie haben dann bei der Beratung dieser Vorlage genau so entschieden, wie es die Kantone gefordert haben: Integrationsvereinbarungen sind gezielt dort abzuschliessen, wo klar ist, dass Integrationsdefizite bestehen, in dem Sinne, wie Sie das erwähnt haben. Sie haben das auch im Gesetz so festgelegt. Wenn es Hinweise gibt, dass es Integrationsdefizite gibt, kann ein Kanton eine Integrationsvereinbarung abschliessen. Weiter haben Sie entschieden, welches die Konsequenzen bei einer Nichteinhaltung sind.
Es ist nun gerade mal ein halbes Jahr her, dass Sie das so entschieden haben. Sie haben gesagt: Wenn eine Integrationsvereinbarung nicht eingehalten wird, kann dies dazu führen, dass eine Aufenthaltsbewilligung widerrufen oder nicht verlängert wird. Das heisst, die Kantone müssen dies nun so umsetzen. Das ist eine Verstärkung des Instrumentes der Integrationsvereinbarung, aber eine Integrationsvereinbarung wird nicht flächendeckend von allen Drittstaatenangehörigen verlangt. Das haben Sie erst vor einem halben Jahr so entschieden, und diese Vorlage wird voraussichtlich Mitte 2018 in Kraft treten.
Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass die Vorlage, wie Sie sie jetzt vor einem halben Jahr verabschiedet haben, genügend Möglichkeiten gibt, um Ausländerinnen und Ausländer zu sanktionieren, die gegen die Integrationskriterien verstossen. Aber wie ich gesagt habe: Sie müssen es dann auch tun; sie müssen es überprüfen. Das ist Sache der Kantone. Ich denke, es ist richtig, wenn wir hier klare Vorstellungen haben, diese auch umsetzen und die Erwartungen an die Kantone formulieren. Das haben Sie gemacht. Aber wir haben in diesem föderalistisch organisierten Staat gewisse Aufgaben, die bewusst an die Kantone delegiert wurden. Das ist jetzt eine solche Aufgabe.
Reimann Lukas · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Vielen Dank für die Stellungnahme. Ich habe doch etwas gestutzt, als Sie gesagt haben, es gelte vielleicht dann auch für einen internationalen Manager. Ist die Schweiz ein Land, in dem die Gesetze für alle Bürgerinnen und Bürger gelten, oder gelten Sonderrechte für einzelne Manager von internationalen Konzernen oder was auch immer?
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Der ausländische Manager ist ja dann eben gerade kein Schweizer Bürger. Ich sage es Ihnen ganz einfach: Es gibt Kantone, die z. B. viele multinationale Firmen haben und uns sagen: "Bitte, senkt die Hürden, damit wir diese Leute überhaupt bekommen." Wir wollen sicher nicht die Leute noch abschrecken, indem wir ihnen zuerst noch eine Integrationsvereinbarung in die USA schicken. Dann müsste die Frau auch noch beweisen, dass sie Deutsch spricht.
Ich muss Ihnen sagen: Ich habe allergrösstes Interesse, dass alle Menschen, die hier bei uns leben und hier arbeiten und einen längeren Aufenthalt haben, in unsere Gesellschaft integriert sind, auch unsere Sprache sprechen. Aber, schauen Sie, wenn Sie fordern, dass wir flächendeckend Integrationsvereinbarungen haben, dann müssen Sie auch realistisch bleiben. Dies jederzeit zu kontrollieren, zu überprüfen und dann auch zu sanktionieren, das wissen Sie ganz genau, wird bei hunderttausend Aufenthaltsbewilligungen pro Jahr von den Kantonen nicht geleistet. Dann ist es mir wiederum lieber, wenn man hier gezielt vorgeht. Da haben wir keine Differenz: Ich bin auch der Meinung, dass wir kein Interesse an Parallelgesellschaften haben, auch wenn die Leute hochbezahlt sind und vielleicht in ihrem Ghetto leben; deshalb habe ich gesagt, dass die Kantone diese Möglichkeit haben. Sie haben mit der Vorlage zum Ausdruck gebracht, dass Sie das auch nicht wollen.
Jetzt sind die Kantone gefordert. Ich würde mal sagen: Lassen wir den Kantonen Zeit. Überprüfen Sie das nach einer gewissen Zeit, und wenn Sie der Meinung sind, dass die Kantone ihre Verantwortung hier nicht wahrnehmen, dann sprechen wir gerne wieder darüber.
Steinemann Barbara · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Bundesrätin, wenn man Ihren Ausführungen folgt, könnte man meinen, die Integrationsvereinbarung zu unterschreiben sei für internationale Manager eine Hürde. Gibt es Beispiele dafür, dass internationale Manager nicht in die Schweiz gekommen sind wegen der Hürde, dass sie eine Integrationsvereinbarung hätten unterschreiben müssen?
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Ich habe die Frage nicht verstanden. Wie lautet die Frage genau?
Steinemann Barbara · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Gibt es Beispiele, wo die Hürde, dass Integrationsvereinbarungen unterschrieben werden müssen, internationale Manager davon abgehalten hat, in die Schweiz zu ziehen? Ich habe Ihr Votum so verstanden, dass der Abschluss einer Integrationsvereinbarung eine grosse Hürde ist, die Ausländer abschrecken könnte, in die Schweiz zu ziehen.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Ob schon einmal ein internationaler Manager nicht in die Schweiz gekommen ist, weil er gedacht hat, vielleicht müsste er hier dann eines Tages eine Integrationsvereinbarung unterzeichnen, weiss ich nicht. Aber sprechen Sie mal mit Ihrem Kanton darüber, ob er flächendeckend verbindliche Integrationsvereinbarungen für sämtliche Ausländer oder für sämtliche Drittstaatenangehörige unterstützen würde; und sprechen Sie sonst auch noch mit Ihrem Nachbarkanton Zug darüber.
Estermann Yvette · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Geschätzte Frau Bundesrätin, Sie haben darüber gesprochen, dass es für viele Leute ein Problem darstellt, eine Vereinbarung unterschreiben zu müssen, um überhaupt angestellt zu werden, um überhaupt in die Schweiz kommen zu können. Viele Länder regeln ihre Zuwanderung mit Erfolg mit einem sogenannten Punktesystem. Dieses ist genau das Mittel, um die Leute, die man braucht, erleichtert ins Land holen zu können. Diejenigen, die man in Gottes Namen nicht integrieren kann, bleiben draussen. Wären Sie bereit, zu solch einem Vorgehen Hand zu bieten?
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Danke für diese Frage, Frau Estermann. Wir haben im Zusammenhang mit der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative auch gerade solche Fragen intensiv diskutiert. Welche Möglichkeiten einer Steuerung der Zuwanderung gibt es? Wir haben dieses Punktesystem auch angeschaut. Da gibt es auch die entsprechenden Berichte. Interessant ist, das hat sich dort gezeigt, dass so ein Punktesystem vielleicht für unser Land gar nicht so attraktiv wäre. Denn wenn Sie dann diese Punkte erfüllen, können Sie einfach in das entsprechende Land reisen. Bei uns können Sie als Drittstaatenangehöriger in der Schweiz nur eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, wenn Sie einen Arbeitsvertrag haben.
Da müsste man noch darüber diskutieren. Ich erinnere mich sehr gut an die Diskussionen in der Kommission. Man war sich dort eigentlich einig. Nur weil jemand gewisse Punkte erfüllt, soll er dann einfach in die Schweiz kommen können? Daran haben wir eigentlich weniger Interesse. Wir haben ein Interesse, dass diejenigen in die Schweiz kommen, die hier einen Arbeitsvertrag haben, weil sie ganz offensichtlich etwas mitbringen, das bei uns im Rahmen eines Arbeitsvertrages gebraucht wird.
Ich kann Ihnen die Unterlagen gerne zur Verfügung stellen, in denen dieses Punktesystem auch mit anderen Systemen verglichen wird. Wir sind damals zum Schluss gekommen, dass das für unser Land weniger attraktiv wäre. Aber man kann das immer wieder diskutieren.
Abstimmung
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 61 Stimmen
Dagegen ... 124 Stimmen
(4 Enthaltungen)