16.3277
Verificare l'ammissibilità delle società fantasma
Schelbert Louis · Mit-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo dei Verdi
Das Postulat der grünen Fraktion verlangt, dass der Bundesrat die weitere Zulässigkeit von Briefkastenfirmen überprüft und dem Parlament darüber Bericht erstattet.
Der Skandal um die Panama-Papiere stand dem Vorstoss Pate. Briefkastenfirmen unterhalten an ihrem Sitz nur einen Briefkasten, die Geschäftsführung ist andernorts angesiedelt. Zumeist gilt es, etwas zu verbergen, zum Beispiel den eigentlichen Firmenstandort oder die Eigentümer. Sehr oft geht es auch darum, keine oder nur sehr geringe Steuern zahlen zu müssen. Zu Abertausenden wurden Briefkastenfirmen eingerichtet, die von einer Kanzlei aus verwaltet werden können. Die gesetzlichen Erfordernisse sind gering: Eintrag im Handelsregister, eine Adresse und eine Vertretung. Dass die Anforderungen nicht grösser sind als bei operativen Gesellschaften, ist eine der Stärken.
Vor gut einem Jahr platzte der Skandal um die Panama-Papiere. 215 000 solcher Einrichtungen waren bei einer einzigen in Panama domizilierten Kanzlei angesiedelt. Nicht wenige von ihnen waren durch Schweizer Banken, zum Beispiel durch die Credit Suisse, vermittelt worden. Diese Briefkastenfirmen stiften keinen volkswirtschaftlichen Nutzen, sie sind für die Allgemeinheit nicht sinnvoll und leisten kaum einen Beitrag zum Wohlbefinden der Allgemeinheit.
Auch in der Schweiz wurde in den letzten Jahrzehnten mit dieser Schlaumeierei viel Geld verdient. Das geschieht immer noch. Diese Mittel fehlen andernorts, in Entwicklungsländern zum Beispiel. Solche Entzüge tragen dazu bei, dass die Zahlung von Entwicklungshilfegeldern nötig ist, gegen die sich dann, auch in diesem Saal, trefflich polemisieren lässt. Bedenklich finden wir Grünen, dass Bundesrat Ueli Maurer die Praktiken von Wohlhabenden verteidigte, die ihr Geld in Offshore-Geschäften parkieren. "Man muss diese Möglichkeiten schaffen", sagte er letztes Jahr in einem Interview im "Blick". Für uns Grüne hat das nichts mit der Weissgeldstrategie zu tun, die der Bundesrat propagiert. Die Folgen trägt die Bevölkerung, die ihre Einkommen ehrlich deklariert und die Steuern korrekt bezahlt.
In der Stellungnahme zum Postulat argumentiert der Bundesrat mit bereits eingeleiteten Massnahmen. Solche gibt es tatsächlich. Es trifft zu, dass sich die Schweiz unter dem Druck des Auslands da und dort bewegt. Die Auswirkungen sind indessen noch nicht klar, und ein Rollback wird in verschiedenen Bereichen politisch vorbereitet. Die wichtigste der Massnahmen betrifft unseres Erachtens den automatischen Informationsaustausch von Steuerdaten. Dieser Austausch findet jedoch nur mit ausgesuchten Ländern statt. Für die anderen bewirkt die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen nichts.
Der Bundesrat folgert, dass Briefkastenfirmen dadurch an Attraktivität einbüssen würden. Das kann sein, aber nur bis zu einem gewissen Grad. Die Frage, wie weit dies der Fall ist, ist gerade der Inhalt des Postulates. Zu zeigen wäre, wie mehr Transparenz hergestellt werden kann. Vor allem aber erwarten wir vom Bundesrat, dass er das unlautere Geschäft mit den Briefkastenfirmen aktiver - zumindest aktiver - bekämpft. Zu prüfen ist deshalb auch ein Verbot von Briefkastenfirmen, die keine Geschäftstätigkeit ausüben.
Maurer Ueli · BR-M · Consiglio federale · Zurigo
Der Bundesrat hat in der Stellungnahme zum Postulat 16.3277, "Die Zulässigkeit von Briefkastenfirmen überprüfen", ausgeführt, dass er sehr viele Massnahmen ergriffen hat und der Meinung ist, dass diese entsprechend genügen. Ich versuche, Ihnen einige davon noch einmal aufzuzählen: Domizilgesellschaften mit Sitz in der Schweiz unterliegen den gleichen Transparenzbestimmungen wie operative Gesellschaften. Es braucht einen Handelsregistereintrag; die Vertretung durch eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz und ein Domizil in der Schweiz sind erforderlich dafür. Wir haben weitere Transparenzbestimmungen; ich erinnere an den automatischen Informationsaustausch und an den spontanen Informationsaustausch. Bereits in diesem Jahr werden von 38 Ländern Daten gesammelt, die ausgetauscht werden. Eine Vorlage, mit der weitere 41 Länder einbezogen werden sollen, ist zu Ihnen unterwegs. Damit haben wir in diesem Bereich eine grosse Transparenz, und Daten können ausgetauscht werden. Es gibt dann mit den Beps-Projekten, die länderbezogene Berichterstattung, der Sie zugestimmt haben und die wir Ihnen ebenfalls unterbreiten. Auch das schafft Transparenz und gibt die Möglichkeit, hier nachzugehen. Der Austausch von Rulings über Domizilgesellschaften wird die Attraktivität von Briefkastenfirmen ebenfalls verkleinern.
Das sind die Massnahmen, die wir in den letzten Jahren eingeleitet haben, an denen wir arbeiten und denen Sie entsprechend auch zugestimmt haben. Auch mit der Steuervorlage 17 soll für entsprechende Transparenz gesorgt werden. International nicht mehr anerkannte Steuerregimes werden mit dieser Steuervorlage 17 abgeschafft. Den Bericht über die Geldwäscherei der Gafi, den wir letztes Jahr im Dezember erhalten haben, haben wir inzwischen aufgearbeitet. Auch hier kommen eine Gesetzesänderung und Verbesserungen, mit denen wir Ihnen die zu erfüllenden Punkte vorlegen werden. Auch das wird zu einer weiteren Verbesserung der Transparenz führen. Ich denke, mehr ist kaum mehr möglich; ich wüsste keinen Bereich, in dem man noch nicht Transparenz hat oder allenfalls den Fragen nachgehen kann, die noch bestehen. In diesem Sinne, denkt der Bundesrat, sind die Massnahmen, die im Postulat gefordert werden, eigentlich im Rahmen der Möglichkeiten erfüllt, und wir arbeiten aktiv an ihrer Umsetzung.
Ich bitte Sie also, dieses Postulat nicht anzunehmen.
Votazione
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 51 Stimmen
Dagegen ... 135 Stimmen
(0 Enthaltungen)