15.3651
Förderung des gemeinnützigen oder preisgünstigen Wohnungsbaus. Vorkaufsrecht für Gemeinden
Hardegger Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Meine Motion 15.3651, "Förderung des gemeinnützigen oder preisgünstigen Wohnungsbaus. Vorkaufsrecht für Gemeinden", verlangt, dass der Bundesrat dafür sorgt, dass die Gemeinden ein fakultatives Vorkaufsrecht zugunsten des gemeinnützigen oder preisgünstigen Wohnungsbaus erhalten, und dass er die Bedingungen dafür festlegt.
Eine vom Bundesrat 2014 eingesetzte Arbeitsgruppe anerkennt, dass es in vielen Regionen für Familien, Personen in Ausbildung und auch Betagte immer schwieriger wird, zahlbaren Wohnraum zu finden. Viele Gemeinden stehen unter Druck und suchen nach Möglichkeiten, eine gute Durchmischung in ihrer Gemeinde zu erhalten. Sie versuchen dafür zu sorgen, dass sie Familien in der Gemeinde haben, weil das eben auch sehr wichtig für das Gemeindeleben ist. Sie versuchen, dem überteuerten Wohnraum etwas entgegenzusetzen, ihnen fehlt aber häufig geeignetes Bauland.
Das ist nicht ein Thema, das nur sozial stark belastete Gemeinden betrifft, nein, es sind auch zum Beispiel die Zürichsee-Gemeinden, sehr reiche Gemeinden, die merken, dass das Gemeindeleben ohne Familien verarmt. Sie suchen nach Möglichkeiten, hier etwas für die Durchmischung zu tun. Die Arbeitsgruppe des Bundesrates schlägt als ein mögliches Instrument für wohnpolitische Aktivitäten ein fakultatives Vorkaufsrecht für die Gemeinden zugunsten des gemeinnützigen oder preisgünstigen Wohnungsbaus vor. Gleichzeitig bestätigt der Bericht der Arbeitsgruppe aber auch, dass daran ein effektives öffentliches Interesse besteht.
Das Bundesamt für Wohnungswesen empfahl 2014 dem Bundesrat, eine positive Haltung zum Vorkaufsrecht für die Gemeinden einzunehmen. Es schrieb: "Ein fakultatives, preislich nicht limitiertes und vielfältig eingeschränktes Vorkaufsrecht der Gemeinde würde jedoch der Umsetzung der in Artikel 108 der Bundesverfassung, Wohnbau- und Wohneigentumsförderung, formulierten Aufgabe dienen und wäre durch ein öffentliches Interesse legitimiert." Darum ist es für mich unverständlich, dass der Bundesrat auf die Umsetzung dieser aus dem wohnungspolitischen Dialog zwischen Bund, Kantonen und Städten entstandenen Idee verzichtet.
Ein fakultatives Vorkaufsrecht würde es denjenigen Gemeinden, die besonders von der Verknappung von preisgünstigem Wohnraum betroffen sind und denen kein eigenes Bauland zur Verfügung steht, ermöglichen, eine aktive Landpolitik zugunsten eines preisgünstigen Wohnungsbaus zu betreiben. Gemeinden, die das Vorkaufsrecht nicht anwenden wollen, sollen von vornherein auch darauf verzichten können. Die Gemeinden können wählen, ob sie mit privaten Investoren oder mit gemeinnützigen Wohnbauträgern zusammenarbeiten wollen.
In den meisten Gemeinden wird die Ausübung eines solchen Vorkaufsrechts der Gemeindeversammlung oder dem Parlament vorgelegt; das heisst, ein solcher Kauf würde durch die Legislative legitimiert. Damit würde aber der boden- und wohnungspolitische Spielraum der Gemeinden erweitert. Da ein Vorkaufsrecht einen Markteingriff darstellt, ist es aber gerechtfertigt, dass es eng definiert wird. So soll es etwa zeitlich limitiert sein und preislich unlimitiert.
Der Bundesrat begründet seine Ablehnung damit, dass sich der Wohnungsmarkt entspannt habe. Das stimmt für viele Regionen nicht, und es stimmt insbesondere für preisgünstigen Wohnraum nicht. Es ist ausserordentlich bedauerlich, dass der Bundesrat einerseits ein öffentliches Interesse an einem Vorkaufsrecht für die Gemeinden anerkennt, ihnen dann aber andererseits das Instrument nicht in die Hand geben will.
Ich bitte Sie darum, dem Bundesrat etwas nachzuhelfen, damit er nicht nur Erkenntnisse sammelt, sondern sich auch für die Umsetzung dieser Erkenntnisse einsetzt.
Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern
Der Bundesrat hat sich in jüngster Zeit wiederholt mit dem Vorkaufsrecht befasst. Auf der Grundlage eines Berichtes hat er am 17. Dezember 2014 entschieden, auf die Einführung dieses Instrumentes zu verzichten.
Zwar gibt es Gründe, die für ein Vorkaufsrecht der Gemeinden sprechen könnten, so beispielsweise der Umstand, dass es auch ohne generelle Wohnungsknappheit an bezahlbarem und geeignetem Wohnraum für Familien, ältere und behinderte Menschen sowie Personen in Ausbildung mangeln kann, oder die Überlegung, dass vor allem die Gemeinden wissen, welche Bedürfnisse der lokale Markt nicht abdeckt. Der Bundesrat ist aber zu einem anderen Schluss gekommen, da nach Ansicht seiner Fachgremien und nach seiner eigenen Ansicht die Nachteile überwiegen. Auch ein preislich unlimitiertes und fakultatives Vorkaufsrecht würde entscheidende Schwächen aufweisen, die gegen die Einführung sprechen. Ein Vorkaufsrecht wäre grundsätzlich unerwünscht, wenn es einen Markteingriff darstellen würde. Dieser bezieht sich zwar nicht unbedingt auf den Preis, jedoch auf die Wahl des Vertragspartners. Zudem würde bei den an einem Grundstückgeschäft beteiligten Vertragsparteien, aber auch bei den Gemeinden ein beträchtlicher Mehraufwand entstehen.
Ferner haben die Gemeinden schon heute die Möglichkeit, aktive Wohnbaupolitik zu betreiben, etwa indem sie im Rahmen von Einzonungen ein vertragliches Vorkaufsrecht statuieren. Überdies haben die Kantone die Kompetenz zur selbstständigen Einführung eines Vorkaufsrechts. Der Verzicht des Bundesrates auf die Einführung eines Vorkaufsrechts erfolgte schliesslich unter dem Vorbehalt, dass es auf dem Wohnungsmarkt keine weitere Anspannung gibt. Eine solche Entwicklung ist indessen ausgeblieben.
Konsequenterweise hat sich der Bundesrat am 25. Januar 2017 auch im Zusammenhang mit der Volksinitiative "Mehr bezahlbare Wohnungen" gegen die Einführung eines Vorkaufsrechts ausgesprochen. Stattdessen regt er im Interesse einer zweckmässigeren Hilfe die Aufstockung der Fondsmittel für Darlehen zugunsten gemeinnütziger Wohnbauträger an. Er hat deshalb am 5. April 2017 zu einer entsprechenden Vorlage für einen Rahmenkredit das Vernehmlassungsverfahren eröffnet.
Die Gründe, die bereits 2014 gegen die Einführung eines Vorkaufsrechts der Gemeinden sprachen, sind heute in noch stärkerem Ausmass gegeben, und deshalb beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.
Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Geschätzter Herr Bundesrat Schneider-Ammann, vor ganz wenigen Monaten ist eine Studie der Raiffeisenbank herausgekommen, die zeigt, dass die Mieten seit 1985 um 40 Prozent - nicht 4 Prozent - zu hoch sind. Wir reden davon, dass den Leuten 15 Milliarden Franken, jährlich wiederkehrend, in der Tasche fehlen. Finden Sie nicht, es sei langsam angezeigt, dass Sie sich als Volkswirtschaftsminister Gedanken machen über unser volkswirtschaftlich grösstes Gut, den Immobilienmarkt, und über den grössten Posten im Haushaltbudget der Leute? Den Leuten fehlen wie gesagt 15 Milliarden Franken. Ihre Politik nach dem Motto "Wir haben keinen Handlungsbedarf" finde ich nicht zielführend.
Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern
Ich nehme Ihre Einschätzung zur Kenntnis. Wir haben hier über das Vorkaufsrecht geredet. Sie haben die Position des Bundesrates von mir vorgetragen gehört. Der Wohnungsmarkt ist ein wichtiger Markt. Dem Wohnungsmarkt gibt das zuständige Departement entsprechende Bedeutung. Wir können uns gerne darüber wieder einmal unterhalten.
Glättli Balthasar · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Das Folgende ist eine Frage, geschätzter Herr Bundesrat, nicht ein Statement. Sie haben jetzt gesagt, Sie gäben dem Wohnungsmarkt die entsprechende Bedeutung. Weshalb sind Sie dann dagegen, dass Sie wenigstens die Grundlagen für die Entscheidung haben, wie ich das in einem Postulat fordere, das vielleicht heute noch zur Debatte kommt (15.3744), sodass Sie wenigstens wissen, wovon Sie reden, von welchen Zahlen Sie reden? Sie können doch nicht etwas als bedeutsam anerkennen, wenn Sie nicht einmal bereit sind, die statistischen Grundlagen dafür sauber zu erarbeiten!
Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern
Ich wäre mir nicht bewusst, Herr Glättli, dass ich jetzt etwas verweigert hätte. Die gestellten Fragen habe ich beantwortet. Was wir an Grundlagen haben - und haben müssen, damit wir unsere Einschätzungen machen können -, ist grundsätzlich zugänglich. Ich bin gespannt darauf zu sehen, wo Sie entsprechende Forderungen stellen.
Noch eine Bemerkung, ich habe sie grundsätzlich schon vorhin gemacht: Wenn es ums Wohnungswesen geht, sind wir rasch bei der heiklen Frage, welches die Zuständigkeit des Bundes und welches die Zuständigkeit der Kantone sein soll. Ich bitte Sie, auch das zu berücksichtigen.
Abstimmung
Le président (de Buman Dominique, premier vice-président): Le Conseil fédéral propose de rejeter la motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 52 Stimmen
Dagegen ... 133 Stimmen
(4 Enthaltungen)