16.453
Elternzeit von 14 Wochen für beide Elternteile bei beidseitiger Erwerbstätigkeit
Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
Antrag der Minderheit
(Weibel, Barrile, Carobbio Guscetti, Feri Yvonne, Gysi, Häsler, Heim, Schenker Silvia)
Der Initiative Folge geben
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Weibel, Barrile, Carobbio Guscetti, Feri Yvonne, Gysi, Häsler, Heim, Schenker Silvia)
Donner suite à l'initiative
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Bertschy Kathrin · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Diese parlamentarische Initiative fordert einen Ersatz der Mutterschaftsentschädigung durch eine Elternzeit von jeweils 14 Wochen. Im Gegensatz zu den anderen Vorschlägen, die wir in der Vergangenheit hier jeweils diskutiert haben, ist der Vorschlag erstens an eine Bedingung geknüpft: Es gibt den Vaterschaftsurlaub nicht bedingungslos, sondern in Abhängigkeit von der Erwerbstätigkeit der Partnerin. Zweitens stellt er Väter und Mütter gleich, es ist ein Primat der Gleichstellung. Wir leben im 21. Jahrhundert. Beide Elternteile sollen 14 Wochen erhalten. Das Parlament wird sich immer wieder mit dem Thema beschäftigen, auch beschäftigen müssen, solange der für junge Eltern unbefriedigende Zustand anhält, die heutige Situation mit einer Mutterschaftszeit von 14 Wochen, einem einzigen Vaterschaftstag und keiner Möglichkeit, die Kinderbetreuung in dieser ersten Phase auf beide Elternteile aufzuteilen.
Das Modell, das der Staat unterstützt, teilt den Geschlechtern klare Rollen zu: die Mutter zu Hause, in den Zwangsferien, der Vater am Arbeitsplatz. Regen Sie sich über die Gender-Fragen auf? Das hören wir immer wieder in der Kommission. Aber was wir hier als Gesetzgeber tun, das ist viel schlimmer. Wir machen aktiv Gender-Politik. Der Gesetzgeber fördert aktiv das traditionelle Familienmodell, und dies im 21. Jahrhundert. Das ist nicht mehr zeitgemäss. Was wird mit dem 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub ermöglicht? Gedacht ist er für die Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit. Es ist eine Errungenschaft, sicherlich. Aber er hat auch eine Nebenwirkung. Die Verantwortung wird nämlich klar zugeteilt. Die Erwerbstätigkeit wird ermöglicht, aber eben nicht für jene Person, die zu Hause bleibt, sondern im Gegenteil für den Partner, der zur Arbeit geht. Wenn Männer Väter werden, wird für sie gesorgt. Ihre Partnerin kann sich 14 Wochen um das kleine Wesen, das neue Familienmitglied kümmern. Frauen aber werden alleingelassen, wenn sie Mütter werden. Was ist denn nach diesen 14 Wochen? Krippen übernehmen die Tagesbetreuung oft erst ab dem Alter von 20 Wochen. Damit die Mutter und nicht nur der Vater berufstätig sein kann, braucht sie dasselbe, einen Partner, der genauso in die Verantwortung genommen wird. Das sollten wir ermöglichen. Was der Gesetzgeber aber heute tut, ist, es aktiv zu verhindern: mit einer einseitigen Mutterschaftszeit, keinem Vaterschaftsurlaub, keiner Elternzeit.
Es würde niemand gezwungen werden, ein egalitäres Rollenmodell zu leben. Sie müssten das nicht tun. Aber die Debatte in der Altersvorsorge, die Debatte zu den Ergänzungsleistungen oder auch zu den Ausbildungskosten zeigt es uns jeweils deutlich: Als Staat haben wir ein grosses Interesse daran, dass nicht nur Männer und kinderlose Frauen, sondern auch Mütter wirtschaftlich eigenständig sind. Der Staat hat Geld in ihre Ausbildung investiert. Sie brauchen die Erwerbstätigkeit für ihre eigene Vorsorge und wirtschaftliche Eigenständigkeit. Denn wenn sie sie nicht haben, dann sind sie im Alter oder bei einer Trennung finanziell schlechtgestellt, oder es werden Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe fällig. Das zahlt wiederum der Staat. Natürlich sind es verschiedene Bausteine, die dafür verantwortlich sind, dass das heute nicht klappt. Es ist nicht nur die fehlende Elternzeit, die einseitige Mutterschaftszeit. Es ist auch die Vereinbarkeit, es sind die fehlenden Tagesstrukturen, die Kosten, und natürlich ist es auch eine kulturelle Wertefrage. Aber es ist eben auch eine Frage, was für Anreize und Möglichkeiten der Gesetzgeber gibt.
Warum soll der Anspruch an die Erwerbstätigkeit des Partners geknüpft werden? Weil wir damit effektiv die Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit fördern und ermöglichen. Was ich in Diskussionen mit Unternehmerinnen und Unternehmern jeweils heraushöre, ist, dass der Widerstand gegen einen Vaterschaftsurlaub meist nicht in der Gleichstellungsfrage gründet, in der Gleichbehandlung der Geschlechter. Das unterstützen sie sehr wohl. Es gründet im "Bitte nicht noch mehr bedingungslos freigeben". Wenn wir also ein Modell finden, das dazu dient, dass auch die Mütter rasch an den Arbeitsplatz zurückkehren können, schwindet ihr Widerstand. Sie sehen den Nutzen für das eigene Unternehmen. Sie sehen, dass sie als Unternehmen auch einmal profitieren können, wenn die junge Mutter ins Büro zurückkehrt und ihr das ermöglicht wird, weil der Vater ihres Kindes in der Vaterschaftszeit ist und zu Hause die Verantwortung übernimmt. Deshalb schlage ich ein Modell 14/14 vor, ein Modell mit 14 Wochen für alle Mütter und Väter mit erwerbstätigen Partnern.
Der Status quo ist auch volkswirtschaftlich unerwünscht. Die Wirtschaft ist auf die Arbeitskräfte angewiesen, die ihre Erwerbstätigkeit ausbauen möchten. Ich möchte einfach noch einmal in Erinnerung rufen, dass es heute 12 Prozent der Frauen sind, die sagen: Ich bin unterbeschäftigt, ich würde gerne mehr arbeiten, aber es ist nicht möglich, weil es nicht mit der Familie vereinbar ist.
Damit die Erwerbstätigkeit beider Eltern nach der Geburt eines Kindes möglich ist, braucht es für jene Paare, die sich Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung aufteilen möchten, eine Regelung, die dies auch ermöglicht. Das ist heute nicht der Fall. Für die Unternehmerinnen und Unternehmer braucht es eine Regelung, die effektiv der Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit dient.
Ich danke Ihnen, wenn Sie diese Überlegungen in Betracht ziehen und der parlamentarischen Initiative Folge geben. Sie werden in der Kommission Gelegenheit haben, diese zusammen mit der bereits eingereichten Volksinitiative für einen Vaterschaftsurlaub zu behandeln.
Weibel Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Die meisten OECD-Länder kennen mittlerweile die Möglichkeit einer Aufteilung der Elternzeit auf Mutter und Vater. In der Schweiz gilt für Frauen ein gesetzlicher Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen. Sie haben heute keine Möglichkeit, diese Elternzeit mit dem Vater des Kindes aufzuteilen. Da dadurch längere Erwerbsunterbrüche aufgrund einer Elternschaft einseitig bei Frauen möglich sind, erwarten Arbeitgeber - bewusst oder unbewusst - unter Umständen auch künftige Erwerbsunterbrüche der Frauen, selbst wenn diese dann gar nicht eintreffen. Diese einseitige Sozialversicherungsregelung führt möglicherweise zu schlechteren Lohn- und Beförderungsmöglichkeiten für Frauen.
Mit der heutigen Mutterschaftsentschädigung fördert der Staat weiterhin die traditionelle Rollenverteilung innerhalb der Familie, dies, indem die geltende Gesetzgebung voraussetzt, dass ausschliesslich Mütter und nicht Väter oder beide Elternteile nach der Geburt eines Kindes die Erwerbsarbeit unterbrechen. Diese Rolle wird automatisch der Frau zuteil, und die traditionelle Rollenverteilung wird deshalb sehr früh eingespurt. Als Folge reduzieren Frauen ihre Erwerbspensen oder steigen gar ganz aus dem Arbeitsmarkt aus. Ein Fünftel bzw. insgesamt 350 000 Personen, welche Betreuungsaufgaben wahrnehmen - das sind meist Frauen -, werden in der Ausübung einer Berufstätigkeit eingeschränkt. Sie würden gerne mehr arbeiten, aber sie können diesen berechtigten Wunsch aus strukturellen Gründen nicht realisieren. Volkswirtschaftlich ist das unsinnig. Die Wirtschaft ist auf Arbeitskräfte, die ihre Erwerbstätigkeit wahrnehmen möchten, dringend angewiesen. In Anbetracht des zunehmenden Fachkräftemangels ist es unabdingbar, das inländische Arbeitskräftepotenzial besser auszuschöpfen. Immer wieder wird betont, das grösste Potenzial bestehe sehr oft bei den sehr gut ausgebildeten Frauen.
Ein Vaterschaftsurlaub von wenigen Wochen, wie er vom Parlament abgelehnt wurde und mit einer Volksinitiative gefordert wird, geniesst in der Wirtschaft keinen Rückhalt. Ein Vaterschaftsurlaub wird auch am traditionellen Rollenmodell nur wenig ändern können. Anders sähe dies bei einer Elternzeit für erwerbstätige Mütter und Väter aus. Aus liberaler Sicht sollte vermieden werden, den Geschlechtern mittels unterschiedlicher staatlicher Sozialversicherungslösungen bestimmte Rollen zuzuteilen, welche nicht medizinisch begründet sind.
Zum Rollenverständnis, zur Verteilung der Rollen zwischen Mann und Frau: Hier ist ein Kulturwandel im Gange. Aber es gibt grosse strukturelle Hindernisse, die es nicht ermöglichen, eine ausgewogene Rollenverteilung leben zu können.
Die Minderheit möchte dem ausgewiesenen Bedürfnis junger Eltern, sich sowohl im Beruf wie in der Familie engagieren zu können, entsprechen und diesem entgegenkommen. Die Minderheit beantragt deshalb, der parlamentarischen Initiative in der ersten Phase Folge zu geben. Die Finanzierung, die Regelung der Umsetzung des Bezugs und die Auflagen sind dann in der zweiten Phase zu diskutieren.
Wenn beide Eltern vermehrt und früher wieder einer Erwerbstätigkeit nachgehen können, hat dies auch für die Wirtschaft mittel- bis langfristig sehr positive Effekte: Die Erhöhung der Erwerbspensen der Frauen entschärft den Fachkräftemangel; die zusätzlichen Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen entlasten den Staat und tragen zur Amortisation der Ausbildungskosten bei; die stärkere Erwerbstätigkeit der Frauen reduziert die Abhängigkeiten von Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe im Alter oder bei Trennung und schont damit ebenfalls die Staatskasse.
Ich bitte Sie deshalb, den Antrag der Minderheit zu unterstützen und der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
Ingold Maja · Mit-F · Nationalrat · Zürich · CVP-Fraktion
Die Kurzform für dieses Modell heisst "Elternzeit 14/14 bei beidseitiger Erwerbstätigkeit". Ich betone diese Kurzform, um sie abzuheben von einer Vielzahl von Vorstössen zu Vaterschaftsurlaub, Elternzeit und nun auch von einer parallel dazu laufenden und von Travail Suisse angestossenen Volksinitiative "für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub".
Die abgelehnten Vorstösse - es waren 26, davon 11 zum Elternurlaub - enthielten verschiedenste Vorschläge für die Anspruchsvoraussetzungen bezüglich Dauer, nämlich von einigen Tagen bis zu einigen Monaten, und auch verschiedene Finanzierungsarten: über eine EO-Erweiterung wie die heutige Vorlage oder über die Mehrwertsteuer. Auch hinsichtlich der Bezugsarten waren die Modelle vielfältig: unmittelbar nach der Geburt, während der ersten Lebensjahre, einmalig oder in gestaffelter Form.
Die vorliegende parlamentarische Initiative ist in einem speziell: Sie verbindet den Elternurlaub mit der Bedingung der beidseitigen Erwerbstätigkeit danach, das heisst, die Initiantin bindet ihren Vorschlag bewusst an einen ökonomischen Anreiz. Das Ziel ist ein zweistufiges: Elternpaare sollen mit ihren neugeborenen Kindern so unterstützt werden, dass sie nach den 14 Wochen Elternzeit wieder voll einsteigen können. Sie erhalten ein gewisses Polster für die herausfordernde Zeit, in der die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wichtig ist. Als zwei Erwerbstätige werden sie mit höherem Einkommen mit Steuern und Konsum auch mehr an die Finanzierung der Elternzeit beitragen. Das könnte man auch von den Gesamtkosten für die Elternzeit in Abzug bringen, sodass sie sich ein bisschen reduzieren.
Trotzdem bilden die Kosten für Ihre Kommission den Hauptstolperstein dieser parlamentarischen Initiative, hat doch der Rat erst kürzlich nach allen anderen Vorstössen die äusserst moderate parlamentarische Initiative Candinas 14.415, die nur gerade zwei Wochen Vaterschaftsurlaub durch die EO finanzieren wollte, bachab geschickt.
Die SGK-NR hatte mehrheitlich Sympathie für die Idee, dass verhindert werden soll, dass Frauen aufgrund der Geburt eines Kindes aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden, und dass die Betreuungsaufgaben doch von beiden Eltern geleistet werden sollen. Es wurde sogar ein doppelter Handlungsbedarf identifiziert: Einerseits geht es darum, das nach der Geburt herausfordernde Gemeinschaftsprojekt von Vater und Mutter bestmöglich zu meistern, andererseits geht es um die Nutzung des Potenzials der Frauen in der Wirtschaft, die die Fachkräfte braucht.
Eine Minderheit der Kommission findet es auch schlicht an der Zeit beziehungsweise überfällig, in diesem Bereich etwas zu tun. Mit der laufenden Volksinitiative gäbe es vielleicht die Möglichkeit, einen klugen, mehrheitsfähigen Gegenvorschlag zu entwickeln.
Doch die Mehrheit der Kommission will der parlamentarischen Initiative keine Folge geben. Ausser den Kosten zählen noch andere kritische Argumente. Es ist vom Konstrukt her falsch, für Männer eine Erwerbsersatzlösung vorzusehen. Bisher ist es auch erfolgreich ohne bezahlte Elternzeit gegangen. Wenn die Väter Vaterschaftsurlaub wollen, sollen sie dafür Ferien beziehen. Der Hauptpunkt bleiben aber die Kosten. Die EO ist über Lohnbeiträge finanziert. Das verteuert die Arbeitskosten. Die Volkswirtschaft wird belastet und verliert ihre Wettbewerbsfähigkeit - das ist das Hauptargument.
Mit 13 zu 9 Stimmen empfiehlt Ihnen Ihre Kommission, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Bertschy Kathrin · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Sie haben vorhin von den Kosten gesprochen und davon, dass die Wettbewerbsfähigkeit verschlechtert würde. Hat sich die Kommission auch Gedanken gemacht über den Nutzen einer solchen Regelung und darüber, dass sie der Wettbewerbsfähigkeit auch dienlich sein könnte?
Ingold Maja · Mit-F · Nationalrat · Zürich · CVP-Fraktion
Dass vielleicht noch ein bisschen Wettbewerbsfähigkeit hinzukommt, kann man sicher in Rechnung stellen. Aber angesichts der hohen Kosten von zusätzlich 14 Wochen Vaterschaftsurlaub in der EO macht dieser Abzug doch nicht so viel aus, dass das Kostenargument nicht mehr das Hauptargument gegen die vorgeschlagene Regelung wäre. Ich glaube, Kollege Clottu wird noch etwas darüber erzählen, was diese Regelung wirklich für die Firmen bedeutet.
Clottu Raymond · Mit-M · Nationalrat · Neuenburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Réunie le 23 juin dernier, notre commission a procédé à l'examen de l'initiative parlementaire Bertschy 16.453, "Congé de 14 semaines pour chacun des parents à condition que tous deux travaillent".
Selon la majorité de la commission, le modèle proposé engendrerait des coûts supplémentaires pouvant aller jusqu'à 1,4 milliard de francs. Ceux-ci devraient être financés par le régime des allocations pour perte de gain et donc par les cotisations salariales, ce qui ferait une fois de plus augmenter le coût du travail dans notre pays, et nuirait à l'économie en affaiblissant par là même la compétitivité de la place économique suisse déjà bien mise à mal.
La majorité de la commission rappelle que, sur la base de réflexions similaires, les Chambres fédérales ont rejeté au cours de la dernière décennie 26 interventions parlementaires qui avaient pour but la création d'un congé paternité ou parental. Par ailleurs, le peuple et les cantons auront bientôt la possibilité de se prononcer sur cette question lorsque l'initiative populaire "pour un congé de paternité raisonnable - en faveur de toute la famille", actuellement pendante, leur sera soumise.
La majorité de la commission estime que la mise à disposition de structures d'accueil extrafamilial appropriées contribuerait davantage à une meilleure conciliation de la vie familiale et de la vie professionnelle qu'un congé parental. Rappelons à ce sujet que le Parlement a pour cette raison décidé de débloquer 100 millions de francs supplémentaires pour l'accueil extrafamilial des enfants lors de la session d'été 2017.
Enfin, il faut insister sur le sens des responsabilités des familles. En effet, le fait de fonder une famille constitue avant tout une affaire privée dans laquelle l'Etat et, dans une moindre mesure, les entreprises n'ont pas à s'immiscer.
Pour toutes ces raisons, notre commission propose, par 13 voix contre 9, de ne pas donner suite à cette initiative.
Pour une minorité de notre commission, le congé parental proposé garantirait tant aux pères qu'aux mères la possibilité d'exercer une activité lucrative, ce qui profiterait également aux entreprises.
Abstimmung
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Die Kommissionsmehrheit beantragt, der Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben.
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 65 Stimmen
Dagegen ... 124 Stimmen
(1 Enthaltung)
Schluss der Sitzung um 18.20 Uhr
La séance est levée à 18 h 20