17.3267
Für gleich lange Spiesse. Verkauf und Ausschank von Alkohol auch auf Autobahnraststätten zulassen
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(Hêche, Comte, Janiak, Savary)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(Hêche, Comte, Janiak, Savary)
Rejeter la motion
Präsident (Bischofberger Ivo, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Hösli Werner · Mit-M · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die KVF des Nationalrates hat im Frühjahr dieses Jahres mit 19 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, diese Kommissionsmotion einzureichen. Der Nationalrat ist ihr in der Sommersession mit 115 zu 62 Stimmen bei 3 Enthaltungen gefolgt. Ihre KVF-SR hat sich auf der Grundlage der Verhandlungen in der nationalrätlichen Kommission, der Nationalratsdebatte und gestützt auf Erläuterungen und Erklärungen des Astra mit dieser Motion befasst.
Es geht dabei um die Frage, ob auf Autobahnraststätten neuerdings ebenfalls Alkohol ausgeschenkt und verkauft werden darf, wie dies für Tankstellenshops und Gaststätten in Autobahnnähe möglich ist. Wer also Alkohol konsumieren oder kaufen will, kommt schon heute relativ einfach dazu. Die Frau Bundespräsidentin hat es in der Debatte im Nationalrat ausgeführt: Es gibt in der Schweiz im Schnitt alle vier Kilometer oder in absoluten Zahlen etwa 450 Autobahneinfahrten und -ausfahrten.
Aber, und das bleibt in jedem Fall bestehen: Autofahrer auf Autobahnen sowie auf allen übrigen Strassen haben sich selbstverständlich weiterhin an das Gesetz zu halten. Es liegt also, wie ich das heute schon einmal ausgeführt habe, letztlich an der Eigenverantwortung der Fahrenden selber. Wenn dem nämlich nicht so wäre, dürfte kein Auto auf Schweizer Autobahnen mit mehr als 120 Kilometern pro Stunde fahren können, sodass gar keine Geschwindigkeitsübertretung respektive Raserei möglich wäre. Oder, und das wäre aufgrund der Statistik der Unfälle mit Todesfolgen höchstwahrscheinlich eine der wirkungsvollsten Massnahmen, Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker müssten mindestens 25 oder gar 30 Jahre alt sein.
Das heutige Verbot von Alkoholverkäufen in Autobahnraststätten vermittelt also eine Scheinsicherheit und trägt der Entwicklung seit der Einführung des Verbots im Jahre 1964 nicht Rechnung. Vielmehr verwehrt es Mitreisenden in Cars oder Autos die Möglichkeit, zum Mittagessen ein Bierchen mit Alkohol oder ein Glas Wein zu trinken. Weiter können zum Beispiel die Hotelgäste in der Raststätte Grauholz bei Bern, mit doch immerhin 20 000 Übernachtungen pro Jahr, zum Nachtessen keine alkoholischen Getränke konsumieren, eben weil deren Verkauf verboten ist. Wer jedoch für die kurze Rast oder die Übernachtung einen Tankstellenshop respektive eine Gaststätte in Autobahnnähe wählt, kann Alkohol konsumieren, so viel er oder auch sie will, egal ob dann auf der Autobahn oder auf anderen Strassen weitergefahren wird.
Es gibt also keinen ersichtlichen Grund, an diesem Verbot festzuhalten. Natürlich gefährdet Alkohol grundsätzlich die Verkehrssicherheit. Aber wenn wir nicht an die Eigenverantwortung der selber Fahrenden glauben und nicht darauf vertrauen, müssen wir Alkohol generell verbieten. Das will unsere Gesellschaft mit Sicherheit nicht. Damit haben wir, unabhängig von einem Alkoholverbot auf Autobahnraststätten, zu leben und umzugehen.
Vielleicht oder ziemlich wahrscheinlich bin ich nicht das beste Beispiel. Aber nach einem Vereinstraining trinke ich gerne ein Bier und fahre dann noch eine kurze Strecke mit dem Auto nach Hause. Aber wenn ich auf der Autobahn als Fahrzeuglenker unterwegs bin, trinke ich prinzipiell keinen Alkohol, auch in Festhütten und Dorfbeizen nicht. Und meine zwei, drei kleinen Autounfälle in meiner Führerscheinkarriere hatte ich alle auf dem Weg zur oder von der Arbeit, immer nüchtern, aber im zeitlichen Stress - vermutlich ein Risikofaktor, den unsere Gesellschaft täglich erhöht und gegen den wir eigentlich nichts tun, im Gegenteil, denken wir nur an die Handynutzung während des Autofahrens.
Selbstverständlich sind Autounfälle mit Verletzten, Schwerverletzten oder gar Toten, auf welchen Strassen auch immer, sehr tragisch. Aber wir wollen doch alle in einer liberalen und möglichst nicht in einer Verbots- und Gebotsgesellschaft leben. Da kommen wir nicht um unsere Selbsteinschätzung herum. Das heutige Verbot, auf Autobahnraststätten alkoholische Getränke auszuschenken oder auch zum Mitnehmen nach Hause zu verkaufen, hält der seit 1964 stattgefundenen Entwicklung und rationalen Argumenten nicht mehr stand.
Die Minderheit wird ihre Argumente selber darlegen. Doch wollte man die Situation zur Rettung von Leben auf unseren Strassen wirklich verbessern, müsste der Alkoholverkauf in erster Linie in Gaststätten und Shops abseits der Autobahn verboten oder eben das Alter für die Führerscheinprüfung wahrscheinlich um zehn Jahre heraufgesetzt werden. Ansonsten bleiben die wohl guten Sensibilisierungskampagnen und Aufklärungen des Bundesamtes für Gesundheit wie auch der Beratungsstelle für Unfallverhütung und anderer Präventionsvereinigungen die wirkungsvollste, wichtigste und richtigste Massnahme.
In diesem Sinne ist die KVF-SR mit 7 zu 4 Stimmen bei 0 Enthaltungen dem nationalrätlichen Entscheid gefolgt und stimmt der Annahme der Motion zu. Auch der Bundesrat empfiehlt sie übrigens zur Annahme.
Hêche Claude · Mit-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
La majorité de la commission propose d'adopter la motion de la commission du Conseil national, qui vise à autoriser les aires d'autoroute à vendre et à servir de l'alcool. Dans le titre de la motion, on lit "afin qu'elles (les aires d'autoroute) puissent se battre à armes égales", j'ajoute "avec les stations-services et les restaurants situés après les sorties d'autoroute". Permettez-moi de trouver assez cynique de voir l'alcool être considéré comme une arme qui permet de se battre sur le marché de la concurrence. Et sur le marché de la santé ou sur le plan des accidents de la route, l'alcool représente quoi? Un dégât collatéral?
Permettez-moi de porter un regard quelque peu différent sur cette façon de penser les statistiques, la libre concurrence et la responsabilité individuelle en matière de sécurité routière. Un accident est toujours un accident de trop. Si un accident mortel est évité grâce à une alcoolisation diminuée, c'est une vie de gagnée.
Premièrement, examinons l'argumentation qui s'appuie sur la statistique. Il ne faut pas confondre cause et conséquence. Chaque fois qu'une mesure relative à la consommation d'alcool au volant a été édictée, le nombre d'accidents a diminué et, partant, de nombreux morts et blessés graves ont été évités. Aujourd'hui, certains souhaitent utiliser les résultats d'années de prévention et de limitation pour justifier le fait de faire machine arrière. Je ne trouve pas cela très sérieux.
Deuxièmement, examinons la question de la libre concurrence, qui est un argument économique trompeur pour deux raisons au moins. D'une part, il convient de relativiser la distorsion de concurrence entre une soixantaine d'aires d'autoroute et, par exemple, les plus de 1300 stations-services qui bordent les autoroutes ou les restaurants tenus par une entreprise familiale, des PME. D'autre part, qui sont les propriétaires des restauroutes? Ce ne sont pas des entreprises familiales, mais bien des propriétés au bénéfice d'une franchise de grands groupes. Il ne faut pas croire qu'on va aider les PME et renforcer les emplois dans la branche en acceptant cette motion. J'ajouterai encore que les aires d'autoroute ont d'autres avantages liés à leur quasi-monopole sur un secteur de route.
Troisièmement, examinons la question de la responsabilité individuelle, qui est avancée, comme souvent, pour éviter de prendre une position claire. Il n'est pas inutile de rappeler que, dans certains domaines, la responsabilité individuelle, comme la liberté, s'arrête là où commence celle des autres. Bien sûr qu'il est de la stricte responsabilité individuelle de consommer exagérément de l'alcool puis de prendre le volant et de s'écraser contre un poteau. Mais la responsabilité collective, la responsabilité de l'Etat, c'est de protéger l'enfant, le citoyen qui se trouveront peut-être sur la route d'un chauffard. Soyons cohérents et ne revenons pas sur des engagements qui ont fait leurs preuves.
Enfin, permettez-moi de relever que, depuis 1964, l'interdiction de la vente d'alcool sur les aires d'autoroute n'a dérangé personne, y compris le Conseil fédéral qui l'a soutenue fermement en 2002 déjà et encore en 2013. Souhaitons-nous réellement placer les intérêts économiques, la liberté individuelle au-dessus de la protection de la vie humaine?
Je vous invite donc à soutenir la proposition de la minorité et à rejeter la motion.
Leuthard Doris · BPR-F · Bundesrat · Aargau
Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen und damit Nationalrat und Bundesrat zu folgen.
Man hat dieses Verbot des Verkaufs von Alkohol auf den Autobahnraststätten in den Sechzigerjahren eingeführt. Es hat uns viele gute Dienste erwiesen; das muss man sagen. In den Jahren bis zur Senkung der Promillegrenze gab es viele Unfälle mit Alkohol. Der Umgang mit Alkohol war relativ grosszügig - "liberal" würde jetzt Herr Ständerat Müller sagen. Das hat sich schon geändert. Mit der Senkung der Promillegrenze hat eine öffentliche Diskussion stattgefunden. Gerade auch Junglenkerinnen und Junglenker gehen sehr diszipliniert mit Alkohol um. Sie folgen, wie offenbar auch Herr Ständerat Hösli, dem Prinzip "Wer trinkt, fährt nicht". Das Verhalten und der Umgang mit Alkohol haben sich schon geändert.
Deshalb sagen wir: Massgebend ist nicht die Verfügbarkeit von Alkohol, sondern der Umgang damit. Seit den Sechzigerjahren kam es zur Entwicklung der Tankstellenshops. Obwohl in diesen Shops, die sehr zahlreich sind, Alkohol verfügbar ist, hat das mit Blick auf die Unfälle oder auf das Verhalten nicht negativ durchgeschlagen. Lenker verhalten sich trotz Verfügbarkeit weiterhin sehr diszipliniert. Deshalb sagen wir, dass diese geringe Öffnung, mit der auf Raststätten Alkohol verkauft oder ausgeschenkt werden darf, daran nach einer heutigen Beurteilung nichts ändern wird. Wir bleiben beim Verbot auf Rastplätzen - eine Aufhebung dieses Verbots wäre eine relativ grosse Ausdehnung. Bei den Raststätten sieht es anders aus.
Deshalb finden wir, dass man diese Motion umsetzen kann.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 26 Stimmen
Dagegen ... 14 Stimmen
(1 Enthaltung)