02.016
Geschäftsbericht des Bundesrates 2001
Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Auch in diesem Jahr haben die Geschäftsprüfungskommissionen von Nationalrat und Ständerat gemeinsam während fünf Tagen mit allen Mitgliedern des Bundesrates und mit der Bundeskanzlerin die Geschäftsführung des vervangenen Jahres diskutiert. Die Prüfung des Geschäftsberichtes bot den Kommissionen wie jedes Jahr die Gelegenheit, sich in einem Gesamtüberblick mit der Tätigkeit von Bundesrat, Bundesverwaltung sowie Bundesgericht und Eidgenössischem Versicherungsgericht zu befassen. Zahlreiche Themen wurden angeschnitten. Ich zähle sie hier nicht alle auf; auf einzelne werden verschiedene Kollegen noch näher eingehen. Den Gesamtüberblick finden Sie im Jahresbericht der Geschäftsprüfungskommissionen. Ich werde ein paar Punkte noch speziell hervorheben.
Vorab möchte ich aber festhalten, dass die Arbeit der Geschäftsprüfungskommissionen natürlich nicht nur aus dieser beschränkten Prüfung des Geschäftsberichtes besteht. Sie finden in unserem Jahresbericht detaillierte Auskunft über die während des Berichtsjahres vorgenommenen Inspektionen und Kontrollen, Berichte und bearbeiteten Themen sowie über die wichtigsten Ergebnisse und die daraus zu ziehenden Lehren. Ein besonderes Augenmerk gilt der Folge, die den Empfehlungen der Kommissionen vom Bundesrat gegeben wurde, und es wird auch versucht, deren Wirkung zu beurteilen. Oder mit anderen Worten: Wir überprüfen auch, ob unsere Arbeit überhaupt Sinn macht.
Damit komme ich zu den Bereichen, die ich noch etwas näher ausführen möchte, erstens zur Evaluation: Der Nachweis von Wirksamkeit und effizientem Ressourceneinsatz wird generell immer wichtiger. In den letzten Jahren wurden deshalb in Ergänzung des klassischen Kontrollinstrumentariums immer mehr auch spezielle Institutionen für die Evaluation staatlicher Massnahmen eingerichtet.
Neben mehreren verwaltungsinternen Stellen sind dies auch die GPK, d. h., genauer gesagt obliegt diese Politikevaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK), einem interdisziplinären Forschungsteam zur fachlichen Unterstützung der GPK.
Artikel 170 der Bundesverfassung trägt im Übrigen der wachsenden Bedeutung der Evaluation staatlichen Handelns Rechnung. Er bekräftigt den Auftrag der parlamentarischen Oberaufsicht, geht aber darüber hinaus: Die neue Verfassungsbestimmung verlangt explizit nicht nur die Kontrolle der Umsetzung von Bundesgesetzen durch die Vollzugsbehörden, sondern auch die Evaluation dieser gesetzlichen Erlasse selbst. In diesem Sinn erweitert Artikel 170 der Bundesverfassung den Auftrag der parlamentarischen Vollzugskontrolle um die wichtige Dimension der Selbstevaluation des Gesetzgebers.
Damit komme ich zum zweiten wichtigen Punkt, dem Fragen: Eine wirksame parlamentarische Kontrolle bedingt eine ständige, breite, vielfältige und aktualitätsbezogene Information. Die Oberaufsicht setzt in erster Linie voraus, dass die Kommissionen über das Untersuchungsobjekt im Bild sind. Die GPK stehen dabei oft vor der Situation, dass sie Angestellten des Bundes oder auch Personen von ausserhalb der Verwaltung Fragen stellen müssen, um an wichtige Informationen zu gelangen. Die Qualität dieser Informationen - und damit letztlich auch die Wirksamkeit der Kontrolle - ist dabei in hohem Masse von derjenigen der gestellten Fragen abhängig. Dies erfordert Zeit und Mittel, aber eben auch die Fähigkeit, im richtigen Moment die richtige Frage zu stellen. Es ist manchmal fast wie mit der Auflösung eines Kriminalfalls.
Die GPK haben, um ihr Know-how auf diesem Gebiet zu vertiefen, Anfang dieses Jahres in Chur ein zweitägiges Weiterbildungsseminar über die Fragetechnik durchgeführt, und dabei wurde schnell einmal klar, dass für erfolgreiches Fragen eine gute Vorbereitung ganz zentral ist. Dies wiederum verlangt von den Kommissionsmitgliedern einen grossen persönlichen Einsatz und lässt auch die GPK immer wieder an die Grenzen des Milizsystems stossen, können sie doch ihre Arbeit nicht wie andere Kommissionen auf die Verwaltung abstellen, die sie ja zu kontrollieren haben. Das Kommissionssekretariat und die PVK sind die einzigen Instrumente, die den GPK zur Verfügung stehen.
Damit komme ich nahtlos zum nächsten Punkt, zur zunehmenden Belastung: Eines der Hauptprobleme der parlamentarischen Oberaufsicht ist der Umfang des Kontrollbereiches. Dieser ist in letzter Zeit unaufhörlich gewachsen. Mit der Wandlung vom blossen Regelungs- zum Dienstleistungsstaat wird auch die Aufsicht komplexer und erfordert ständige Anpassungen an die jeweiligen Kontrollobjekte. Während nun die Aufgabenfülle der Kontrollorgane auf der einen Seite ständig zugenommen hat und weiter zunimmt, sind deren Mittel auf der anderen Seite verhältnismässig gleich geblieben. Dies hat natürlich zur Folge, dass eine Auswahl getroffen werden muss und viele, auch wichtige Themen beiseite gelassen werden müssen. Eine regelmässige und systematische Kontrolle der gesamten Staatstätigkeit ist daher nicht möglich. Dies hat auch zur Folge, dass das GPK-Sekretariat eigentlich ständig am Limit arbeitet und zusätzliche aktuelle, nötige Untersuchungen - Stichworte: Swissair oder Südafrika - an die Grenzen der Leistungsfähigkeit und der Belastung führen, und das ist auf Dauer nicht zu verantworten.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch einen weiteren sehr wichtigen Punkt anschneiden: die Zusammenarbeit mit anderen Kommissionen. Oft diskutiert, funktioniert diese leider immer noch nicht optimal. In verschiedenen Fällen haben sich auch im vergangenen Jahr wieder Doppelspurigkeiten und Überschneidungen ergeben.
Trotz klarer Abgrenzungen und festgelegter Zuständigkeiten hat leider auch immer wieder politisches Eigeninteresse statt sachlichen Vorgehens im Interesse einer guten, effizienten und glaubwürdigen Arbeit des Parlamentes Priorität. Ich nenne hier keine konkreten Fälle, aber wir müssen in Zukunft sowohl mit Blick auf die Belastung der Parlamentsmitglieder, der Parlamentsdienste und auch der Verwaltung als auch ganz besonders im Interesse der erwähnten Effizienz und Glaubwürdigkeit unseres Parlamentes an der Verbesserung dieser Situation arbeiten, noch besser koordinieren und die gegenseitigen Arbeiten bzw. Arbeitsfelder auch akzeptieren.
Ich komme zu einigen thematischen Schwerpunkten: Die GPK haben sich eingehend mit dem Querschnitt-Thema der Informatik- bzw. Informationssicherheit auseinander gesetzt und dieses Thema mit allen Bundesratsmitgliedern und mit der Bundeskanzlerin diskutiert. Schon seit längerer Zeit werden insbesondere Probleme mit der Informatiksicherheit innerhalb der Bundesverwaltung festgestellt. Die Departementsspitzen sind sich dieser Probleme bewusst und haben auch schon Massnahmen ergriffen. Aufgrund der Vernetzung mit Stellen ausserhalb der Bundesverwaltung und der Dynamik im Bereich der Anforderungen an die Informatik des Bundes und der daraus resultierenden Anpassungen ergeben sich für die Verantwortlichen aber immer wieder neue Herausforderungen.
Ein paar Worte zur Arbeit der Geschäftsprüfungsdelegation: Auch unsere Delegation, die ja die weitestgehenden Untersuchungs- und Informationsrechte hat, indem sie für die parlamentarische Kontrolle über die Nachrichtendienste und über die Tätigkeit im Bereich des Staatsschutzes zuständig ist, war in diesem Jahr wieder stark gefordert. Sie finden eine ausführliche Darstellung im Jahresbericht. Besonders gefordert waren die Mitglieder der Geschäftsprüfungsdelegation im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung, als der Bundesrat nach den Anschlägen vom 11. September verschiedene Massnahmen zur Verbesserung des Staatsschutzes traf, welche eine strengere Kontrolle über die Polizeidienste nach sich zogen. Auch bei der Südafrika-Frage musste wieder sehr kurzfristig gehandelt werden, was natürlich einmal mehr auch Kapazitätsprobleme zur Folge hatte.
Ein weiteres Thema: Flag. Der Bundesrat hat 1996 das EFD beauftragt, das Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget (Flag) in gewissen Bereichen der Bundesverwaltung einzuführen. Während der Pilotphase von Flag haben die Kontrollkommissionen der beiden Räte bzw. die entsprechenden Subkommissionen das Projekt intensiv begleitet und sich insbesondere mit den Steuerungsinstrumenten von Flag näher befasst. Die Zielerreichung wurde laufend überprüft, und im Dialog mit der Verwaltung wurde die Entwicklung und Verbesserung der zur Überprüfung der Zielerreichung erforderlichen Indikatoren unterstützt. Nun haben die zuständigen Subkommissionen die Beratung des Evaluationsberichtes des Bundesrates aufgenommen. Sie werden im Laufe des Sommers ihre Resultate bzw. Anträge präsentieren. Im Vordergrund steht dabei eine mögliche Verstärkung der Steuerungsinstrumente des Parlamentes sowie eine Konsolidierung der finanzrechtlichen Grundlagen auf Gesetzesstufe.
Noch ein paar Ausführungen zu zwei Themen, die auch in einem Bezug zu Sessionsgeschäften stehen. Einmal zur Aufsicht über das Bundesgericht und das Eidgenössische Versicherungsgericht:
Wie in jedem Jahr fanden auch in diesem Frühling sowohl mit dem Bundesgericht in Lausanne als auch mit dem Eidgenössischen Versicherungsgericht in Luzern Aussprachen der zuständigen Subkommissionen der GPK statt. Dabei konnten wir feststellen, dass die Gerichte mehr Fälle erledigen konnten, als Neueingänge zu verzeichnen waren. Es ist als erfreulich zu bezeichnen, dass damit nicht mehr von einer eigentlichen Überlastung der Gerichte gesprochen werden kann, auch wenn festgehalten werden muss, dass die grosse Geschäftslast die höchsten Gerichte nach wie vor daran hindert, sich eingehend mit Grundsatzfragen auseinander zu setzen und das Recht fortzubilden, geschweige denn eine institutionalisierte Weiterbildung oder sogar ein Sabbatical vorzusehen. Beide Gerichte betonten im Übrigen eine gravierende Entwicklung, nämlich dass sie sich im Personalbereich zunehmend mit grossen Schwierigkeiten der Rekrutierung von Personal aus anderen Sprachregionen konfrontiert sehen. So bereitet es insbesondere in Luzern immer mehr Schwierigkeiten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter französischer Sprache zu finden.
Schliesslich noch zur Untersuchung der Swissair-Krise, eine weitere wichtige Arbeit der GPK, die noch läuft: Da musste die GPK im letzten Jahr ebenfalls sehr rasch handeln, um einerseits den berechtigten Bedenken des Parlamentes Rechnung zu tragen und die Aufsichtstätigkeit des Bundesamtes für Zivilluftfahrt zu untersuchen sowie um gewisse Fragen im Zusammenhang mit der Ausübung der Aktionärsrechte des Bundesrates abzuklären. Diese riesige Arbeit, die im Herbst abgeschlossen werden soll, sollte nicht zuletzt auch der Einsetzung einer kostspieligen PUK vorbeugen. Sie werden noch in dieser Session definitiv darüber zu befinden haben, ob es nun wirklich noch eine solche braucht.
So viel zu einigen Schwerpunkten. Die GPK würdigen die geleistete Arbeit insgesamt als positiv. Sie haben den Geschäftsbericht 2001 allerdings mit einem Vorbehalt gutgeheissen. Dieser Vorbehalt betrifft aber lediglich die Berichterstattung des Bundesrates zur Post und zu den SBB. Da konnten nicht alle Fragen der GPK ausreichend beantwortet werden, sodass dafür eine zusätzliche Sitzung notwendig ist. Diese findet Mitte August 2002 statt. Der Beschluss über diesen Teil des Geschäftsberichtes kann dann im Herbst erfolgen.
Wir beantragen Ihnen im Weiteren, einen Vorstoss nicht abzuschreiben: Es handelt sich um das Postulat 00.3354 "Armee XXI. Leistungsfähiges Budgetplanungssystem". Die Stellungnahme des Bundesrates im Geschäftsbericht ist eine Absichtserklärung, der Inhalt ist noch nicht realisiert. Der Bundesrat war denn auch in der Kommission damit einverstanden, das Postulat noch nicht abzuschreiben.
Sodann gibt es noch eine kleine Korrektur im Bundesbeschluss. In Artikel 2 ist festgehalten, dass der Beschluss nicht allgemein verbindlich sei. Nun haben wir ja aber mit der neuen Bundesverfassung diese Bundesbeschlüsse bzw. diese Termini abgeschafft. Artikel 2 muss deshalb neu wie folgt lauten: "Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum."
Last but not least komme ich zum Dank: einmal dem Bundesrat und der ganzen Verwaltung für ihre grosse Leistung unter oft nicht ganz einfachen Bedingungen und auch für die im Grossen und Ganzen gute Zusammenarbeit mit den GPK. Dies ist umso wichtiger, als wir letztlich am gleichen Strick ziehen. Wir befinden uns in einem gegenseitigen Lernprozess. Es geht nicht darum, in erster Linie Fehler und Mängel der Verwaltung zu kritisieren - niemand ist ohne Fehler -, sondern es geht vor allem darum, zu verstehen und zu verhindern, dass gewisse Funktionsmängel oder Unregelmässigkeiten sich wiederholen.
Die parlamentarische Oberaufsicht - das möchte ich hier ausdrücklich betonen - ist hauptsächlich eine positive Kontrolle, die auf Vertrauen aufbaut.
Einen ganz besonderen Dank möchte ich an unser Sekretariat unter der Leitung von Philippe Schwab richten. Ohne riesiges Engagement von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern könnten wir schlicht und einfach nicht funktionieren.
Sie finden auf der Titelseite des Jahresberichtes der GPK ein Zitat von Charles de Gaulle: "Eine Regierung, die dazu bestimmt ist zu regieren und der man dazu Zeit und Möglichkeiten lässt .... Ein Parlament, das dafür da ist, um den politischen Willen der Nation zu vertreten, Gesetze zu beschliessen, die Exekutive zu kontrollieren, und das dieser Rolle treu bleibt. So ausgeglichen muss die Staatsgewalt daherkommen. Der Rest hängt von den Menschen ab." Da sind wir alle ganz direkt gefordert.
In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, dem Geschäftsbericht mit dem erwähnten Vorbehalt, mit der erwähnten Korrektur und mit der Aufrechterhaltung des erwähnten Vorstosses zuzustimmen.
Lauper Hubert · Nationalrat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
En tant que président de la sous-commission qui contrôle plus particulièrement le Département fédéral de justice et police et les tribunaux fédéraux, permettez, quand bien même la présidente a déjà abordé cette question, que je vous entretienne tout d'abord des tribunaux fédéraux.
Le Tribunal fédéral à Lausanne a enregistré, en 2001, une légère baisse des nouvelles entrées: 188 sur 5000. Mais cela ne signifie pas que le Tribunal fédéral ne soit pas surchargé, car le problème structurel qui se cache derrière les chiffres n'est toujours pas résolu. En effet, un volume d'affaires supérieur à 5000 est trop élevé pour une cour suprême qui devrait pouvoir consacrer plus de temps à traiter de questions de principe et au développement du droit plutôt que de liquider à la chaîne beaucoup d'affaires répétitives. Seule la réforme de l'organisation judiciaire fédérale actuellement en cours (projet 01.023) pourra réellement décharger notre Haute Cour par l'introduction et la mise en place de tribunaux fédéraux de première instance.
Quant au Tribunal fédéral des assurances à Lucerne, il connaît lui aussi une légère diminution du nombre d'affaires en 2001: 2386 contre 2521 en 2000, soit 135 affaires de moins, le nombre d'affaires pendantes étant de 4495 au 31 décembre 2001. Malgré le fait que le Parlement ait augmenté de deux le nombre de juges et que ces deux nouveaux juges et le personnel qui leur est attaché soient entrés en fonction durant le deuxième semestre 2001, la surcharge est importante. Là aussi, seules les réformes structurelles profondes prévues par la réforme de la justice et la révision de la procédure fédérale pourront apporter une amélioration. Il y a notamment lieu de supprimer la gratuité absolue de toutes les procédures et limiter le pouvoir de cognition du Tribunal fédéral des assurances aux seules questions de droit et non plus aux questions de fait.
En ce qui concerne la haute surveillance qu'exerce la commission sur le Département fédéral de justice et police, je voudrais aborder le problème de la mise en oeuvre de ce qu'on appelle le projet "Efficacité", ou "Effizienzvorlage". Je rappelle que le Parlement a adopté, en 1999, un projet de loi tendant à l'amélioration de l'efficacité et de la légalité dans la poursuite pénale - il s'agit de l'article 340bis du Code pénal - et ce, contre l'avis du Conseil fédéral. Ces nouvelles dispositions contraignent la Confédération, par son Ministère public, à se saisir, au détriment ou à la place des cantons, des affaires importantes de crime organisé et de criminalité économique.
Aucune disposition transitoire n'ayant été prévue pour la mise en oeuvre de ce projet, le Ministère public de la Confédération et l'Office fédéral de la police ont dû se préparer à affronter l'exécution de ces nouvelles tâches dès la mise en vigueur du nouveau droit, ce qui fut fait le 1er janvier de cette année. Il s'agissait de planifier l'engagement de nouveaux procureurs fédéraux, de nouveaux juges d'instruction fédéraux et d'enquêteurs de police judiciaire fédérale, de même qu'un centre informatique important.
Etant donné les implications financières importantes en relation avec ce nouveau personnel et l'équipement qui lui est nécessaire, la sous-commission a été chargée d'accompagner et de contrôler la mise en oeuvre de cet important projet en y associant la Délégation des finances. Cette surveillance s'est exercée par le biais de rapports semestriels de la direction du projet, rapports que nous avons examinés et documentés par des questions complémentaires. Cette surveillance continue, le projet étant mis en oeuvre par une planification roulante jusqu'en 2004.
Il faut savoir que, pour atteindre les buts voulus par le Parlement, il est nécessaire d'engager de 2002 à 2004, voire au-delà, plus de 400 personnes pour le Ministère public de la Confédération et l'Office fédéral de la police. 120 nouveaux postes de travail ont été pourvus au cours du premier semestre 2001, 150 postes seront encore ou ont déjà été pourvus en 2002. Selon les estimations du Ministère public, 34 grandes procédures en matière d'enquêtes complexes intercantonales et internationales dans les domaines de la lutte contre la grande criminalité, du blanchiment d'argent et de la corruption devraient être ouvertes en 2002.
S'agissant du coût de cette opération, il faudra compter avec 40 millions de francs en 2002, 64 millions de francs en 2003, 80 millions de francs en 2004, pour atteindre 96 millions de francs en 2005. C'est, et le Parlement l'a voulu, le prix à payer pour améliorer la poursuite de la grande criminalité, poursuite que seule une action centralisée par la Confédération est à même de garantir.
La commission a eu la satisfaction de constater que tous ceux qui se sont occupés de cette mise en oeuvre et de cette planification l'ont fait avec une grande performance et, c'est le cas de le dire, avec efficacité.
Reste un problème, et je terminerai par là, qu'il nous appartient de résoudre le plus rapidement possible. Les enquêtes sont maintenant ouvertes. Nos limiers procèdent à des actes d'instruction pénale qui peuvent être attaqués actuellement devant la Chambre d'accusation du Tribunal fédéral. Cette Chambre, composée de trois juges qui sont attribués pour l'essentiel de leur temps à d'autres Cours, ne pourra pas longtemps assumer cette nouvelle tâche qui exige des décisions extrêmement rapides. C'est pourquoi le projet de loi sur le Tribunal pénal fédéral prévoit de décharger le Tribunal fédéral de cette tâche et de la confier à la Cour des plaintes du nouveau tribunal. Il y a donc urgence à mettre sous toit ce projet législatif.
Janiak Claude · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Die Geschäftsprüfungskommissionen achten bei der Prüfung des Berichtes des Bundesrates über Schwerpunkte der Verwaltungsführung vor allem darauf, wie es mit der Umsetzung der Jahresziele steht. Wenn der Bundesrat rapportiert, ein Ziel sei nicht erreicht worden, weckt dies selbstverständlich die Neugier Ihrer mit der Oberaufsicht betrauten Kommissionen, so geschehen beim Ziel 5 des Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS). Dieses Jahresziel 5 für das Jahr 2001 lautete wie folgt: "Das Projekt 'VBS XXI' setzt im Departement die Staatsleitungsreform um, koordiniert die Reformprojekte und stimmt die Kommunikation untereinander auf die politischen Partner ab." Gemäss Geschäftsbericht wurde es, wie erwähnt, nicht realisiert.
Die Geschäftsprüfungskommissionen ziehen eine transparente Berichterstattung des Bundesrates über die Gründe, weshalb ein Ziel nicht erreicht wurde, einer schönfärberischen Beschreibung der Umsetzung von Jahreszielen vor. Es ist zwar nicht erfreulich, wenn Ziele gesetzt und dann nicht erreicht werden. Es kann aber Gründe geben, die nicht vorauszusehen waren, oder aber ein Ziel hat sich im Nachhinein als zu ambitiös erwiesen. Dies ist beim infrage stehenden Ziel 5 des VBS der Fall gewesen.
Es überrascht eigentlich nicht, wenn man bedenkt, dass es dabei um nicht mehr und nicht weniger als den Umbau des Departementes geht. Aus dem alten Verteidigungsdepartement EMD ist bekanntlich ein Mehrthemendepartement geworden. Ich zitiere Herrn Bundesrat Schmid: "Es ist auch nicht mehr die Armeeführung, die das gesamte Departement begleitet, weil diesem neben dem wichtigsten Teil 'Verteidigung' Bereiche angehören, die nur teilweise oder nicht mehr militärisch geführt werden: Sicherheitspolitik, Sport, Technologiebeschaffungszentrum, Bevölkerungsschutz."
Die Geschäftsprüfungskommissionen haben vor allem den Aspekt der Verteidigungspolitik ins Visier genommen. Die "Armee XXI" führt bekanntlich zu einer erheblichen Reduktion der Bestände. Man ist deshalb geneigt anzunehmen, dass dies auch erhebliche Auswirkungen auf die Verwaltung dieser reduzierten Armee haben wird. Der Bundesrat hat inzwischen die Schaffung einer Direktion für Sicherheitspolitik und in diesem Zusammenhang die Schaffung einer Stabsstelle genehmigt, welche für die sicherheitspolitischen Fragen, die sowohl für die Armee wie für den Bevölkerungsschutz relevant sind, verantwortlich ist. Die Reduktion des Personals ist in die Wege geleitet, und zwar unabhängig davon, welche Armeestruktur das Parlament schlussendlich beschliessen wird. Der Botschaft zum Armeeleitbild kann entnommen werden, dass im Bereich der Armee ziviles Personal ab- und militärisches aufgebaut wird.
Dieser Umbau wird selbstverständlich sozialverträglich erfolgen und allein schon deshalb einige Jahre in Anspruch nehmen. Die Reform des Departementes ist, wenn auch mit Rückstand auf die zeitlichen Vorgaben, auf Kurs. Bundesrat Schmid führt dies darauf zurück, dass die Projektleitung für die Reform zu wenig ehrgeizig und wahrscheinlich zu wenig hart war, um die Ziele innerhalb eines Jahres zu erreichen.
Die Verzögerung ist auch aus anderen Gründen verständlich. Es sind Hunderte von Menschen und Dutzende von Funktionen betroffen, die neu aufgegliedert werden müssen. Gleichzeitig wird bekanntlich der dem Departement unterstehende Bevölkerungsschutz grundsätzlich revidiert. Er geht weitgehend in die Kompetenz der Kantone. Das bedingt auf dieser Ebene den Aufbau einer nationalen Sicherheitskooperation. Diese erfasst indessen nicht nur den Bevölkerungsschutz, sondern muss mit Elementen der Armee und anderen Bereichen vernetzt werden. Die Reform kann deshalb nicht isoliert beurteilt werden. Es besteht, um noch einmal Herrn Bundesrat Schmid zu zitieren, effektiv eine neue "Matrix".
Auch die Armeereform führt in den nächsten Jahren bis 2010 zu einem Abbau von 2000 bis 2500 Arbeitsplätzen. Die hierfür notwendige Verzichtsplanung soll bis Mitte dieses Jahres vorliegen. Es leuchtet ein, dass dieses Projekt noch einiges zu reden geben und auch auf Widerstände stossen wird. Der Personalabbau wird teilweise dadurch kompensiert, dass Bedarf an zusätzlichem Personal für die Ausbildung besteht. Dieser Bedarf kann nicht allein durch internen Umbau gedeckt werden.
Auch beim Nachrichtendienst ist Umbau angesagt. Die Delegation der Geschäftsprüfungskommission ist darüber informiert, damit sie ihre Oberaufsichtsfunktion konsequent wahrnehmen kann.
Die Geschäftsprüfungskommissionen haben zur Kenntnis genommen, dass dieser Umbau des Departementes komplex und voll von weitgehenden Abhängigkeiten und Implikationen ist. Sie billigen deshalb dem VBS die hierfür erforderliche Zeit zu, sind aber gleichzeitig dem Departementsvorsteher dankbar, dass er das Management der einzelnen Projekte gut im Auge behält und an den ambitiösen Zeitvorgaben, wenn immer möglich, festhält.
Imhof Rudolf · Nationalrat · Basel-Landschaft · Christlichdemokratische Fraktion
Im Jahre 1998 beschloss der Bundesrat die Reorganisation der Bundesinformatik. Mit diesem Projekt sollte nicht nur die Informatik reformiert werden, im Gegenteil: Nove-it soll die Führungsprozesse erneuern und reformieren. Die GPK hat dieses Projekt von Anfang an begleitet und sich immer wieder Gedanken darüber gemacht. Die seit diesem Beschluss eingesetzte Entwicklung der Informatik und der Information ganz allgemein hat dieses Projekt zu einem der wichtigsten strategischen Ziele der Bundesverwaltung gemacht. Das ist ganz logisch. Aus diesem Grund wird uns - damit meine ich dieses Parlament - das Projekt Nove-it auch weiter beschäftigen. Es wird mehr oder weniger zum Standard werden, denn nach heutiger Erkenntnis wird dieser Bereich zu einer permanenten Aufgabe, die nie abgeschlossen werden kann. Nove-it hatte ursprünglich seine Priorität als Führungsinstrument. Durch die Vernetzung der Daten, durch die globale Abrufbarkeit und Präsenz unserer Aktivitäten kommen neben dieser Strukturveränderung auch die Sicherheit, der Datenschutz, allmählich aber auch der Schutz der Daten in den Vordergrund.
Zum Strukturwandel: Nove-it betrifft alle Departemente und ist wesentlich mehr als eine rein technische Lösung. Sie ist vor allem eine Reform der Führungs- und Organisationsstruktur, ein Kulturwechsel, in dem von Leistungserbringern und Leistungsbezügern geredet wird. Herr Bundespräsident, wie Sie uns bestätigten, ist dieser Prozess nach anfänglichen Schwierigkeiten nun in Gang gekommen. Diese Schwierigkeiten sind nachvollziehbar. Da die Leistungen mess- und vergleichbar, der Support transparent und das Preis-Leistungs-Verhältnis verbessert werden, fühlen sich viele Interessengruppen als Verlierer. Viele Akteure in den Departementen und Ämtern verlieren an Autonomie; Informatikchefs in allen Bereichen verlieren an Einfluss. Es ist zu hoffen, dass dieser Strukturwandel bald abgeschlossen und vor allem verkraftet ist.
Zum Datenschutz: Die schockierenden Ereignisse der vergangenen Monate im In- und Ausland haben das Problem der inneren Sicherheit und des Staatsschutzes überhaupt in den Vordergrund gerückt. Ich denke dabei an den 11. September 2001, an die Bluttat von Zug usw. Bereits heute scheint in den USA eine Mehrheit der Bürger bereit zu sein, auf eine ganze Reihe von Freiheitsrechten zu verzichten, um scheinbar sicherer leben zu können.
Bei uns verlangt man mehr Freiheiten für Ermittler und beklagt, dass die Fichenaffäre zu einem übertriebenen Persönlichkeitsschutz geführt habe. In der Bundesrepublik Deutschland sollen Ausweispapiere neben den Fingerabdrücken auch biometrische Informationen enthalten, damit Fälschungen nicht mehr möglich sind. Der Staat hat es wie niemand anders in der Hand, flächendeckend Daten zu sammeln und zu verwerten. Trotzdem kann Terrorbekämpfung kein Vorwand sein, freiheitsfeindliche und gesellschaftspolitische Forderungen umzusetzen und die Staatsmacht auf Kosten der Privatsphäre auszuweiten.
Zum Schutz der Daten: Seit Jahrhunderten wird Wissen weitergegeben und archiviert - in Stein gemeisselt, in Metall gegossen, dann auf Papyrus, Pergament und Papier geschrieben, das waren die nächsten Stufen. Wie geht es jetzt weiter? In der vorelektronischen Zeit waren die Archive auch verhältnismässig sicher: Sie mussten gegen Einbruch geschützt werden. Urkunden aus dem Mittelalter sind in tadellosem Zustand erhalten und stehen allen Interessierten zur Verfügung, ohne dass dafür irgendwelche Hilfsmittel nötig sind. Ganz anders bei den elektronischen Daten: Mittels Tastendruck wird das Wissen der ganzen Welt gespeichert, aber mit dem Lagern dieser Daten hat man seine Mühe. Es wird Aufgabe unserer Generation sein, dafür zu sorgen, dass auch unsere Daten und unser Wissen einmal unseren Nachfahren überliefert werden können.
Sehr geehrter Herr Bundespräsident: Ich denke, Nove-it wird uns noch lange beschäftigen. Information und Informatik werden auch in Zukunft einen immer grösseren Stellenwert einnehmen, und die Probleme dieser Technik werden uns nicht mehr loslassen. Es ist deshalb von grosser Wichtigkeit, dass die Umsetzung dieser Technik Chefsache bleibt.
Villiger Kaspar · BPR-M · Bundesrat · Luzern
Der Geschäftsbericht zeigt die enorme Vielfalt der Aufgaben, die ein moderner Staat zu bewältigen hat. Er zeigt auch die enorme Arbeit, die von der Verwaltung geleistet wird. Die Präsidentin Ihrer Kommission, Frau Gadient, hat das hier gewürdigt und dem Bundesrat und der Verwaltung ihren Dank ausgesprochen. Ich möchte mich für diesen Dank bedanken und meinerseits den Dank des Bundesrates an die Verwaltung aussprechen. Natürlich macht die Verwaltung auch immer wieder Fehler, wie der Bundesrat und wir alle auch. Im internationalen Vergleich dürfen wir aber feststellen, dass die Schweiz eine sehr gute und leistungsfähige Verwaltung hat.
Ich möchte zunächst zu den fünf Schwerpunkten der bundesrätlichen Geschäftsführung sprechen und nachher auf die konkreten Fragen eingehen, die Ihre Sprecherin und Ihre Sprecher aufgeworfen haben.
Die fünf Schwerpunkte, die die bundesrätliche Tätigkeit geprägt haben, waren die Bewältigung der Swissair-Krise, die bilateralen Verhandlungen mit der EU, die Reform der staatlichen Institutionen, die Konsolidierung der Sozialwerke und einzelne Innovationen im Gesundheitsbereich. Ich möchte hierzu nur ein paar politische Bemerkungen machen, auch weil diese Geschäfte zum Teil nun bei Ihnen hängig sind.
Zur Swissair: Natürlich wussten wir alle schon vor dem 11. September 2001, dass sich die Swissair in einer schwierigen Situation befand. Eine Lösung ohne Beteiligung des Staates wäre mit grösster Wahrscheinlichkeit noch möglich gewesen. Aber der 11. September, den Sie hier auch erwähnt haben, hat alles verändert. Er hat zu einem Einbruch bei den Passagierzahlen geführt und die Tochterfirmen in Probleme gestürzt. Dann begannen sich die Ereignisse völlig unerwartet zu überstürzen. Sie haben das hier eingehend diskutiert. Die GPK-SR wird das zu Recht noch weiter ausleuchten. Ich will diese Ereignisse deshalb hier nicht im Einzelnen nachzeichnen. Jedenfalls geriet der Bundesrat, eigentlich gegen seinen Willen, unter enormem Zeitdruck in ein klassisches Krisenmanagement mit unvollständiger Information und einer unübersichtlichen Lage mit zahlreichen Mitspielern. Angesichts der enormen Bedeutung von direkten Flugverbindungen für unseren Wirtschaftsstandort, angesichts der Gefährdung der Funktionsfähigkeit unserer Flughäfen, angesichts des sozialen Sprengpotenzials und der enormen indirekten wirtschaftlichen Konsequenzen beschloss der Bundesrat, eine Führungsrolle zu übernehmen. Es ging ihm darum, die Direktverbindungen und die Funktionsfähigkeit der Flughäfen zu sichern. Es ging also ganz klar um die Wahrung eines öffentlichen Interesses. Obwohl täglich neue Probleme auftauchten, konnten sie Schritt für Schritt gelöst werden.
Die eidgenössischen Räte haben unter aussergewöhnlichen Umständen verschiedenen Krediten zustimmen müssen. Ich weiss, dass dieses Vorgehen die Ausnahme bleiben muss, und es wird auch die Ausnahme bleiben. Es ging jedoch nicht anders. Der Bundesrat ist für Ihre konstruktive Haltung sehr dankbar. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die betroffenen Kantone und die Verwaltung unter schwierigen Umständen sehr gute Arbeit geleistet haben. Aber auch bei den betroffenen Firmen wurde in einer äusserst schwierigen Situation gute Aufbauarbeit geleistet: Trotz widriger Umstände fliegt die Swiss, und das war schliesslich das Ziel der Übung!
Für den Bundesrat ist das Meistern dieser Krise ein gelungener Versuch, wie Privatwirtschaft und Staat unter ausserordentlichen Umständen - dann und nur dann! - in unserem Land gemeinsam ein Problem lösen und nicht einfach zerreden. Ich möchte hier auch den Kapitalgebern herzlich dafür danken. Aber ab jetzt ist es wieder ein privatwirtschaftliches Problem; der Staat wird sich nicht mehr interventionistisch einmischen.
Der Bundesrat hat wiederholt auch den Willen zur vollständigen Klärung aller Verantwortlichkeiten für das Swissair-Debakel bekundet. Der Bundesrat unterstützt deshalb nachdrücklich die Untersuchung der GPK-SR. Zur PUK wird er sich später äussern. Er hat Ihnen ja auch einen Kredit unterbreitet, um eine erweiterte Sonderprüfung bei der Swissair zu ermöglichen. Allfällige Verantwortlichkeiten müssen geklärt werden.
Zu den bilateralen Verhandlungen: Sie sind ja in der Thematik umstritten, und es wurde auch vorgeschlagen, sie abzubrechen. Mit dem EWR-Nein hat uns das Volk auf den Weg des Bilateralismus verwiesen. Nach mühsamen Verhandlungen konnte eine Serie von sieben bilateralen Verträgen ausgehandelt werden. Sie konnten am 1. Juni 2002 in Kraft gesetzt werden. Das ist ein wichtiges Ereignis. Damit ist die Schweiz ungefähr auf dem Stand des EWR, ohne aber dessen Dynamik zu übernehmen. Diese Vertragswerke sind im Interesse unseres Landes, aber - ich sage das ausdrücklich - auch im Interesse der EU; immerhin leben ja, wenn ich an die Freizügigkeit denke, fast eine Million EU-Bürgerinnen und -Bürger bei uns.
Die Umfragen und das klare Nein zur Volksinitiative "Ja zu Europa!" zeigen und belegen, dass die Zeit für einen Beitritt nicht reif ist. Ob wir es aber wollen oder nicht, die EU existiert real, wir gehören den gleichen Kulturkreisen an, und sie ist bei weitem unser wichtigster Lieferant und Kunde. Wir müssen schon jetzt bei jeder Gesetzgebung im ureigensten Interesse auf das EU-Recht Rücksicht nehmen. Wir kommen also nicht darum herum, in vielen Bereichen immer wieder mit unseren Nachbarn Lösungen für die gegenseitigen Probleme zu suchen und zu finden.
Noch im Zuge der "Bilateralen I" hat uns die EU versprochen, in sieben weiteren Bereichen Verhandlungen zu führen. Man spricht deshalb von den so genannten "leftovers". In den Bereichen Zinsbesteuerung und Zollbetrug ist die EU mit ihren Anliegen an uns gelangt und hat Verhandlungen verlangt. Nachdem die EU auf unseren Wunsch zur Verhandlung der "leftovers" bis dahin aber nicht eingetreten war, haben wir den Verhandlungsbeginn beim grössten Wunschdossier der EU, bei der Zinsbesteuerung, von der Verabschiedung der Mandate bei allen "leftovers" und bei "Schengen" abhängig gemacht.
Bei der Zusammenarbeit im Bereich Recht, Polizei und Migration - Stichwort Schengen/Dublin - ist die Schweiz "demandeur", wie man so schön sagt. Aber wir sind der Meinung, eine Anhebung des allgemeinen Sicherheitsniveaus in der Schweiz liege nicht nur in unserem Interesse, sondern auch im Interesse der EU. Die EU muss ja ein Interesse daran haben, dass es in ihrer Mitte - in der Schweiz - nicht ein anderes Sicherheitsniveau gibt. Wir hoffen nun, dass die EU am 17. Juni ihre Mandate verabschieden kann, sodass die Verhandlungen auf breiterer Front beginnen können. Auch ein erfolgreicher Abschluss der Wunschdossiers der EU - ich sage das hier als Verantwortlicher für die beiden Dossiers - liegt letztlich in unserem Interesse, weil wir kein Interesse haben, hier weiter offene Fronten zu haben. Allerdings stehen hier ganz zentrale Interessen unseres Finanzplatzes, der für unseren Wohlstand lebenswichtig ist, auf dem Spiel. In vier Dossiers geht es um Fragen des Bankgeheimnisses. Unser Verhandlungsspielraum ist deshalb klar begrenzt. Der Bundesrat wird alles daransetzen, innerhalb dieses Verhandlungsspielraums taugliche Lösungen im Interesse der Schweiz, aber auch der EU zu finden.
Zur Reform der staatlichen Institutionen: Unser Umfeld verändert sich in einem rasanten Tempo. Das verlangt nicht nur von der Wirtschaft ständige Anpassungen, sondern auch vom Staat. Zentrale Werte unserer politischen Kultur - Stichwort direkte Demokratie, Föderalismus - müssen aber unveränderbare Konstanten bei der Gestaltung unserer Institutionen sein. Trotzdem drängen sich immer wieder Anpassungen institutioneller Art auf. Wir haben Ihnen drei Revisionen vorgelegt: die Umsetzung der Justizreform, die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sowie die Staatsleitungsreform. Alle drei Vorlagen sind von grosser staatspolitischer Bedeutung. Sie werden es uns erlauben, unseren Staat den neuen Herausforderungen anzupassen, ohne unsere unveränderbaren Werte aufzugeben. Nachdem Sie die Arbeit daran schon aufgenommen haben, will ich nicht weiter darauf eingehen.
Zur Konsolidierung der sozialen Sicherheit: Unsere Sozialwerke sind absolut tragende Pfeiler unseres Zusammenhalts und der sozialen, aber auch der wirtschaftlichen und politischen Stabilität. Die Schweiz lässt sich diesen Sozialstaat etwas kosten: Die Sozialwerke, der Bund, die Kantone und die Gemeinden geben pro Jahr ohne Doppelzählungen über 100 Milliarden Franken für die soziale Sicherheit aus. Da wir ein Bruttoinlandprodukt von etwa 400 Milliarden Franken haben, ist das über ein Viertel.
Diese Ausgaben sind natürlich nur mit einer überdurchschnittlich leistungsfähigen Wirtschaft finanzierbar. Die Sozialwerke dürfen deshalb einerseits die Volkswirtschaft nicht überlasten und andererseits keine negativen Leistungsanreize vermitteln. Man kann sagen, dass unser Sozialnetz im internationalen Vergleich leistungsfähig und dicht ist. Vor allem wegen der demographischen Entwicklung werden sich die Kosten vieler Sozialwerke auch dann erhöhen, wenn wir die Leistungen nicht anheben. Die Invalidenversicherung, Sie wissen es, ist zudem stark verschuldet.
Da wir aber die Volkswirtschaft aus Gründen der internationalen Konkurrenzfähigkeit nicht beliebig mit Steuern und Sozialabgaben belasten können, sind dem weiteren Ausbau des Sozialstaates natürliche Grenzen gesetzt, ob uns das gefällt oder nicht. Der Bundesrat legt deshalb das Schwergewicht auf die Konsolidierung der bestehenden Sozialwerke, was gewisse notwendige Anpassungen natürlich nicht ausschliessen kann. Nach der 11. AHV-Revision unterbreitete Ihnen der Bundesrat im vergangenen Jahr die 4. IV-Revision und die 3. Revision der Arbeitslosenversicherung. Sie kennen die Details, mehr muss ich dazu nicht sagen.
Zu den Innovationen im Gesundheitsbereich will ich auch keine weiteren Ausführungen machen; ich habe Sie gestern sehr kurz über die Bestrebungen des Bundesrates im Nachgang zur Klausur informiert. Im Berichtsjahr haben wir Ihnen in zwei Bereichen Reformvorschläge unterbreitet, nämlich bei der Regelung der Transplantationsmedizin und der Drogenpolitik. Wir sind der Meinung, in beiden Fällen seien die Vorschläge auf der Höhe der Zeit.
Nun zur Beantwortung der Fragen der GPK betreffend die Informatiksicherheit: Die Grundsätze der Informatiksicherheit sind im Informatikleitbild niedergelegt. Da werden id erstens die Verantwortung für die Sicherheit und zweitens die Vertraulichkeit von Informationen und Daten festgelegt, darüber hinaus auch die Verfügbarkeit und die Integrität von Daten. Man darf wahrscheinlich sagen, dass der Stand der Informatiksicherheit beim Bund mit demjenigen anderer Verwaltungen vergleichbar ist, auch mit demjenigen der Privatwirtschaft. Wir sind uns aber bewusst, dass es Schwachstellen gibt. Die Bundesverwaltung blieb im letzten Jahr von Vorfällen aufgrund mangelnder Sicherheit mit grossen Schadenauswirkungen verschont, nicht zuletzt dank dem raschen Eingreifen der Leistungserbringer, die ein gutes Erfahrungspotenzial aufgebaut haben. Wie hier gesagt worden ist, ist der Stand der Sicherheit in den Departementen aber unterschiedlich; wir wissen das. Fortschritte wurden namentlich dort erzielt, wo Sicherheitsbeauftragte bereits frühzeitig in neue Projekte einbezogen worden sind.
In Anbetracht des ausgetrockneten Marktes für Spezialisten ist es aber nach wie vor schwierig, entsprechende Fachkräfte zu rekrutieren. Wichtig ist aber, dass wir versuchen, den Sicherheitsprojekten eine gewisse Priorität gegenüber anderen Begehren zu geben, die natürlich alle auch drängen - das ist schliesslich die Arbeit, die wir leisten müssen. Es wurden auch die Tiger-Teams erwähnt. Die haben wir bis jetzt erst punktuell eingesetzt. Die Rolle und die Bedeutung solcher Teams sind in der Praxis umstritten. Sicherlich ist es wichtig, dass vorgängig durch interne Kenner systematisch Schwachstellen aufgespürt werden. Da die Bundesverwaltung angesichts der vielfältigen Vernetzungen die Informatiksicherheit nicht im Alleingang bewältigen kann, arbeitet sie bewusst auch führend im System der Information Assurance mit. Sie wissen, dass hier auch die Privatwirtschaft beteiligt ist. Das ist eine gute Partnerschaft.
Zur Effizienzvorlage hat sich Herr Lauper geäussert. Diese Vorlage ist auf den 1. Januar 2002 in Kraft getreten. Der Parlamentsbeschluss sieht in den Bereichen organisierte Kriminalität, Geldwäscherei und Korruption bei Fällen von interkantonaler und internationaler Bedeutung eine zwingende Verfahrensleitung durch die eidgenössischen Behörden vor. Bei Fällen von schwerer Wirtschaftskriminalität erhält der Bund lediglich eine subsidiäre Ermittlungskompetenz. Es ist klar, dass das den Auf- und Ausbau einer grossen Infrastruktur bedeutet. Im laufenden Jahr will die Bundesanwaltschaft 34 grosse Verfahren eröffnen. Es gilt 150 weitere Stellen zu besetzen. Die bisher gesetzten Ziele konnten erreicht werden. Es müssen jetzt Strukturen aufgebaut werden, die den hohen rechtsstaatlichen Erwartungen genügen. Der Auf- und Ausbau der Strukturen für die Umsetzung Ihres Beschlusses wird weiter vorangetrieben. Im Jahr 2000 haben wir Ihnen im Rahmen des Konzeptberichtes eine Umsetzungsplanung vorgelegt. Diese muss im Sinne einer rollenden Planung laufend überarbeitet werden. Das Tempo des Auf- und Ausbaus der Strukturen wird durch die Anzahl und die Komplexität der Verfahren bestimmt. Aber es gibt auch gewisse finanzpolitische Rahmenbedingungen, denen Rechnung getragen werden muss.
Herr Janiak hat "VBS XXI" erwähnt. Dieses Projekt ist zunächst einmal eine Konsequenz aus den Reformen "Armee XXI" und des Bevölkerungsschutzes.
Diese sehr einschneidenden Reformen, welche zu einer starken Verkleinerung der Armee und zu einer noch ausgeprägteren Kantonalisierung des Bevölkerungsschutzes führen werden, können natürlich nicht spurlos an einem Departement vorübergehen. Es ist erwähnt worden: In den nächsten sechs bis acht Jahren müssen 2000 bis 2500 Arbeitsplätze abgebaut werden, über 3000 Arbeitsplätze sind schon abgebaut worden. Die Verzichtsplanung wird Mitte dieses Jahres vorliegen. Mit dieser Reform wird auch den gewachsenen Koordinationsbedürfnissen im Rahmen der Sicherheitspolitik Rechnung getragen werden müssen. Das betrifft die gesamte Bundesstufe, nicht nur das VBS. Die Reform ist im Weiteren eben eine Konsequenz der Entwicklung vom "Einthemendepartement" - nur Militär - zum "Mehrthemendepartement" VBS, und das muss sich in den Strukturen niederschlagen. Das drückt sich z. B. in der Schaffung der erwähnten Direktion für Sicherheitspolitik aus, welche vom Bundesrat beschlossen worden ist. Die übrigen Departementsbereiche befinden sich auch im Umbruch, z. B. der Bereich Beschaffung und Technologie. Aber wir wollen hier keine Präjudizien schaffen, die Ihnen bei den bevorstehenden Armeereformen die Hände binden könnten. Natürlich spielt hier - ich sage das als Finanzminister gerne; seinerzeit als Verteidigungsminister hätte ich es ungern gesagt - auch das enge "Korsett" eine Rolle, dem sich auch das VBS nicht entziehen kann; das erschwert die Reform, aber das geht allen Departementen so.
Herr Imhof hat hier von Nove-it gesprochen. Neue Verantwortlichkeiten, räumliche und organisatorische Veränderungen, die Entflechtung von Leistungsbezug und Leistungserbringung, die strategische Steuerung und alle diese Dinge stiessen in der Verwaltung auch auf Widerstand, wie Sie gesagt haben. Das ist aber bei einem solchen Kulturwechsel normal - und es ist ein Kulturwechsel, nicht nur ein "Herumschieben von Stühlen". Hinzu kommt, dass gleichzeitig - das überlagert sich mit Nove-it und macht uns besondere Sorgen - eine Explosion der Aufgaben bei der Informatik generell zu verzeichnen ist. Nove-it soll die Informatik als Mittel der Führung bedarfsgerecht sicherstellen. Wir wollen die Informatik politisch wirksam, wirtschaftlich und flexibel führen. Nove-it soll auch die Kosten pro IT-Leistungseinheit gegenüber 1999 um 23 Prozent reduzieren. Der "return on investment" wird früher als geplant erreicht werden. Der Gesamtkreditrahmen von 230 Millionen Franken dürfte ausreichen, sofern wirklich konsequent standardisiert wird - das ist auch nicht einfach - und am Grundsatz "eins zu sieben" festgehalten wird.
Wofür steht dieser Grundsatz? Er bedeutet: Was ein Departement entwickelt hat, rollen die anderen für die gleichen Bedürfnisse tel quel auch aus. Diese Regel muss strikt angewendet werden, weil sonst der Verpflichtungskredit zu knapp wäre und die Zielsetzung verfehlt würde. Die Departemente sind hier gefordert, denn sie müssen das gegenüber den Ämtern, aber auch gegenüber den Beratern durchsetzen, weil die Berater natürlich auch immer wieder ihre eigenen Lösungen durchsetzen möchten. Die Harmonisierung der Infrastruktur wird 2003 abgeschlossen sein. Die Prozesseinführung in den Departementen ist im Gang. Organisatorisch ist die Reform vollzogen. Die strategische Steuerung ist implementiert. Leistungsbezüger und Leistungserbringer sind getrennt. Aber der Kulturwandel hat noch nicht völlig stattgefunden. Gelebt werden die Rollen noch zu wenig. De facto wird die Informatik über weite Strecken noch immer von den Leistungserbringern geführt. Bei der Medizin kennen wir das, aber wir möchten das bei der Informatik nicht so haben. Das muss jetzt ändern.
Die Massnahmen zur Zielerreichung will ich hier nicht wiederholen. Ich kann aber als Fazit sagen: Nove-it kommt etwas langsamer voran als geplant, es hat nach wie vor erhebliche Risiken. Doch das Verständnis für das System wächst, und auch aufgrund des Urteils der externen Qualitätssicherung kann man sagen, dass das Projekt trotz Widerständen auf Kurs ist.
Damit komme ich zum Schluss und möchte noch ein Fazit über die Staatstätigkeit generell ziehen. Wir haben es gesehen: Verschiedene unerwartete Ereignisse haben im Berichtsjahr den Courant normal überlagert. Ich meine, dass wir vielleicht wieder vermehrt lernen müssen, auch mit Ungewissheit zu leben. Allen Bemühungen der Früherkennung und der Planung zum Trotz gibt es eben Grenzen der Planbarkeit, gibt es unerwartete Vorfälle und Krisensituationen - 11. September, plötzliche Bedrohung durch biologische, nukleare und chemische Kampfstoffe, plötzlich wieder Furcht vor einer weltweiten Rezession, tragische Vorfälle in Zug, Unfall im Gotthardtunnel, dramatische Entwicklung bei der Swissair. Diese Beispiele zeigen eindrücklich, dass nicht nur im globalen Umfeld, sondern auch bei uns in der Schweiz Entwicklungen möglich sind, die man so nicht vorhersieht oder erst zu spät erkennt. Machen wir uns keine Illusionen: Sie können die Organisation strukturieren, wie Sie wollen, die Früherkennung wird nie total möglich sein. Hier haben wir ja schon Erfahrungen gemacht. Aber die Früherkennung, soweit sie überhaupt möglich ist, braucht Koordination zwischen Behörden, Politik und Wirtschaft. Diese müssen wir immer wieder ausbauen und vertiefen. Das Unglück im Gotthardtunnel z. B. war so nicht vorhersehbar. Aber es hätte vielleicht auch schon vor zwanzig Jahren passieren können.
Aber der technische Fortschritt ist Bestandteil unserer Gesellschaft. Wir investieren, wir optimieren, wir minimieren. Dazu gehört auch die Bescheidenheit, zu erkennen, dass es eine absolute Sicherheit nie geben wird. Mit zunehmender Komplexität und Beschleunigung des Wandels unserer Gesellschaft steigen die Anforderungen an die Politik ganz generell. Deshalb muss die Politik zwei unterschiedliche Anforderungen gleichzeitig erfüllen: Einerseits müssen wir kohärente Strategien und Planungen entwickeln, um diesem Wandel technologisch, gesellschaftlich, wirtschaftlich früh begegnen zu können und nicht nur reagieren zu müssen, und anderseits müssen wir bescheiden die Grenzen der Plan- und Steuerbarkeit anerkennen. Das bedeutet, dass wir die geistige und verfahrensmässige Flexibilität bewahren müssen, um eben unerwarteten und neuen Ereignissen begegnen zu können.
Deshalb ist die mittel- und langfristige Planung eher schwieriger geworden, und deshalb müssen sich die Planungsinstrumente am Pragmatischen und Möglichen ausrichten. Das beinhaltet vor allem - ich beziehe mich auf eine Bemerkung von Herrn Janiak -, dass wir uns nicht nur starre und unveränderbare Vorgaben geben dürfen. Es kann auch einmal sein, dass wir ein Ziel nicht erreichen, aber - ich teile hier seine Meinung - dann müssen wir selbstverständlich Transparenz schaffen, dazu stehen, es begründen und nicht verwedeln. Die grossen Linien der Politik müssen wir uns vorgeben, aber sie dürfen nicht zum Korsett werden, das uns bei unvorhersehbaren Situationen in der Reaktionsfähigkeit behindern würde. Deshalb müssen wir hin und wieder von den Jahreszielen abweichen können.
Ich möchte zum Schluss der GPK sehr herzlich für die konstruktive Zusammenarbeit danken. Natürlich ist es ihre Aufgabe, uns auch hin und wieder zu kritisieren. Das wollen und müssen wir akzeptieren. Wir sehen aber auch, dass es für die GPK und ihre Oberaufsicht auch nicht einfach ist - Frau Gadient hat das gesagt -, in diesem komplexen Umfeld immer die neuralgischen Punkte zu finden. Aber Sie haben hier eine gute Intuition entwickelt. Das ging mir im früheren Betrieb auch so: Immer an der Maschine, wo ich gerade hinkam, war etwas faul. Das muss man auch hin und wieder intuitiv erfassen. Wir stellen leider fest, dass Sie das gut entwickelt haben, zumindest bevor wir jeweilen alles beheben konnten - nein: Ich danke Ihnen für diesen guten Dialog, und ich bin der Meinung, dass aus diesem Dialog immer wieder bessere Lösungen herauswachsen können.
Chevrier Maurice · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion
La discussion portant sur le rapport de gestion du Conseil fédéral est l'occasion bien sûr de jeter un regard rétrospectif sur les événements qui ont marqué la vie politique et administrative de la Confédération durant l'année écoulée. Elle est également propice à évaluer l'influence à court, moyen et long terme des grandes options prises durant cette même période. C'est dans cette seule perspective et comme montagnard que j'interviens, pour faire part de mes inquiétudes, de mes préoccupations, non seulement au président de la Confédération, mais à l'ensemble du collège gouvernemental.
J'ai le sentiment, forcément subjectif, mais malheureusement sans doute peu éloigné de la réalité, que doucement, gentiment, comme si de rien n'était, la montagne, ou plutôt les montagnards n'intéressent plus, ou en tout cas intéressent moins nos édiles. Notre cadre de vie, lui, fait l'objet d'une attention plus que soutenue, d'une convoitise, aux confins parfois de la provocation. Je pense en particulier à ces groupements qui entendent interdire toute activité humaine dans certaines régions du pays et les laisser purement et simplement à l'abandon. Par contre, les gens qui y vivent tendent à devenir les grands oubliés de la politique fédérale et de la prospérité.
Je pourrais établir un véritable catalogue des modifications législatives, décisions et faits qui péjorent la situation matérielle des populations concernées, compliquent leur existence ou les dissuadent de rester dans ces régions. Je me bornerai à citer quelques exemples récents, sans prétention d'exhaustivité. Le service public nouveau - si j'ose l'appeler ainsi -, malgré toutes les promesses qui ont été données au moment de la libéralisation, engendrera, qu'on le veuille ou non, des usagers de première et de deuxième classe. La Poste menace de fermer ses bureaux et ses centres de tri; elle a d'ailleurs déjà commencé ses basses oeuvres: au rang des premières victimes figurent bien évidemment les régions périphériques et de montagne. Swisscom licencie à tour de bras dans ces mêmes régions, et pour être certaine de ne jamais réengager, brade les bâtiments dont elle est propriétaire.
Hormis le cas du tunnel routier du Saint-Gothard, on ne parle plus que du trafic d'agglomération, alors que le réseau autoroutier n'est pas achevé et que les routes menant dans les stations et villages de nos vallées ne sont pas sécurisées. La nouvelle péréquation financière, à dessein ou non, traîne les pieds et les présumés effets bénéfiques que pourraient en retirer les cantons économiquement faibles tarderont à se vérifier dans les faits. La volonté de voir disparaître les petites exploitations agricoles touchera de plein fouet et en premier lieu nos régions. L'abandon des contingentements laitiers sans mesures d'accompagnement signifiera de facto la fin de la production laitière et fromagère en montagne. Le taux spécial dont bénéficie le secteur touristique en matière de TVA est dans le collimateur de plusieurs esprits mal intentionnés. Le secteur des remontées mécaniques, dont l'importance n'échappe à personne, éprouve des difficultés quasi insurmontables à convaincre que ses installations font véritablement partie de l'infrastructure de base, que doivent soutenir non seulement les collectivités locales, mais également les cantons et la Confédération, pour éviter des fermetures programmées dans nombre de stations.
Dans le cadre de la ratification de la Convention sur la protection des Alpes et des protocoles additionnels plus exactement, celui qui intéresse le plus les montagnards, soit le protocole socioéconomique réclamé à cor et à cri, ne sera pas présenté simultanément et risque d'être rangé au placard des mort-nés. La troupe, apport intéressant en dehors des périodes touristiques, fréquente de moins en moins nos régions. J'en passe, et des meilleures.
Il s'agit d'un véritable mouvement de fond, d'une dérive - consciente ou inconsciente, je l'ignore -, mais je la dénonce.
Cette mauvaise impression m'oblige effectivement à allumer un feu orange pour rappeler à nos conseillers fédéraux la liberté d'établissement, ce droit fondamental de vivre dans n'importe quelle région de ce pays, ce droit que les faits doivent confirmer, ce droit qui ne doit pas devenir un voeu pieux. A défaut d'une véritable prise de conscience, d'une consolidation, dans certains secteurs tout simplement de la mise en place d'une vraie politique régionale, l'occupation décentralisée du territoire risque bientôt d'appartenir aux livres d'histoire.
Les équilibres régionaux sont menacés. L'exode rural se poursuit. La concentration des personnes dans quelques grandes agglomérations générera des problèmes bien plus épineux et coûteux que les mesures de soutien aux régions rurales et de montagne. Il en va de la cohésion nationale, et je prie le Conseil fédéral de veiller au grain.
Bosshard Walter · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die Behandlung des Berichtes des Bundesrates über seine Geschäftsführung gehört zweifellos zum parlamentarischen Pflichtprogramm, das weder hier im Saal noch in der Öffentlichkeit gross zur Kenntnis genommen wird. Trotzdem: Auch in einer schnelllebigen Zeit wie der unsrigen muss ein kurzer Blick zurück möglich sein. Die Beratung, aber auch die Hinterfragung des Geschäftsberichtes des Bundesrates gehört im Rahmen der parlamentarischen Oberaufsicht zu den zentralen Aufgaben unseres Parlamentes. Gerade dieser Oberaufsicht, auch im Sinne eines politischen Controllings, müssen wir unser besonderes Augenmerk schenken. Parlamentarische Oberaufsicht ist aber auch eine Daueraufgabe, die sich nicht auf einige wenige medienträchtige Themen konzentrieren darf.
Gestatten Sie mir, dass ich aus dem Geschäftsbericht einige wenige Wirtschaftsthemen herausgreife. Noch vor einem Jahr sorgte die Umsetzung des Geldwäschereigesetzes für Negativschlagzeilen in der Öffentlichkeit, fand aber auch Niederschlag im Bericht. Der eigentliche Schwachpunkt wurde nicht beim Gesetz, sondern vielmehr bei den bundeseigenen Organisationen mit ihren Personalproblemen geortet. Ich sagte damals, dass sich der Finanzplatz Schweiz diese Negativschlagzeilen auf die Dauer weder im Inland noch im Ausland leisten könne. In der Zwischenzeit bestätigt der Bundesrat in seinem neuesten Bericht, aber auch im Gespräch mit der GPK, dass das Geldwäschereigesetz umgesetzt wird und insbesondere die Personalprobleme bei der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei behoben sind. Ich meine, das ist eine sehr positive Entwicklung! Die Schweiz nimmt bei der Bekämpfung der Geldwäscherei international eine Vorreiterrolle ein. Wir haben eine strenge Gesetzgebung - das wollten wir so -, und die Umsetzung funktioniert. Das attestiert uns heute auch der Internationale Währungsfonds in den Medien. Zwischen diesen positiven Tatsachen und der öffentlichen Wahrnehmung, insbesondere bei uns im Inland, klafft aber eine Lücke. Es gilt nun, diese positive Entwicklung endlich auch bei uns im Inland zur Kenntnis zu nehmen. Ebenso gilt es zu akzeptieren, dass sich das System der Selbstregulierung allen Unkenrufen zum Trotz bewährt. Für die so genannten Bagatellfälle konnte im vergangenen Jahr, obwohl in Aussicht gestellt, leider noch keine Lösung gefunden werden. Die für Mitte dieses Jahres angekündigte Bagatellfallregelung sollte deshalb meines Erachtens nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden.
Wie schnell Themen, die in die Schlagzeilen geraten, aus diesen auch wieder verschwinden, zeigt sich am Beispiel der nachrichtenlosen Vermögen. Die in Aussicht gestellte gesetzliche Regelung sollte an die Hand genommen werden. Die Vernehmlassung war ja - das haben wir gelesen - kontrovers, aber auch hier sollte wie beim Geldwäschereigesetz auf das System der Selbstregulierung gesetzt werden.
Ein weiterer von mir aufgegriffener Punkt betrifft das Binnenmarktgesetz: Vor wenigen Jahren mit hohen Erwartungen lanciert, ist dieses Gesetz über weite Strecken toter Buchstabe geblieben. Das als Rahmengesetz konzipierte Binnenmarktgesetz wäre auf die Mitwirkung der Kantone angewiesen, die es aber nicht mittragen. Auch wenn die Eliminierung der Schwachstellen vorgesehen ist, stellt sich grundsätzlich die Frage nach dem Stellenwert dieses Gesetzes.
Im Interesse eines konkurrenzfähigen Wirtschaftsstandortes Schweiz muss auf die zeitgerechte Realisierung, aber auch auf die Umsetzung entsprechender gesetzlicher Rahmenbedingungen künftig ein noch grösseres Augenmerk gerichtet werden.
Beck Serge · Nationalrat · Waadt · Liberale Fraktion
La mission des Commissions de gestion et les moyens à leur disposition tendent finalement à une frustration permanente de leurs membres. Pourtant il ne faut, je crois, pas confondre haute surveillance avec surveillance distante ou contemplative. Reconnaissons que notre travail tient plus du survol et de l'audition des cadres supérieurs de l'administration que des carottages sur le terrain des applications législatives. Ceux-ci sont cependant nécessaires et, malheureusement, demeurent trop parcimonieux, en tout cas trop rares pour étayer une appréciation rationnelle et scientifique du fonctionnement de l'Etat.
Il n'en demeure pas moins qu'à défaut du réalisme parfait de l'école flamande, les travaux de la commission permettent de dresser, en assemblant les taches de couleur de chacun des départements, un portrait impressionniste de la Confédération. Dans ce tableau, un certain nombre de taches doivent retenir notre attention pour leur importance transversale ou pour leur coloration de type signal d'alarme. Je ne parlerai pas, Monsieur le Président de la Confédération, des points forts que vous avez évoqués tout à l'heure, mais plutôt de points qui ont un aspect plus structurel.
La mise en oeuvre de la nouvelle politique de gestion du personnel est l'un de ces enjeux structurels fondamentaux, et un certain nombre de lenteurs ont été relevées dans ce domaine. Ainsi, dans plusieurs secteurs, les Commissions de gestion ont pu constater l'absence de perspectives de progression professionnelle due à des structures hiérarchiques écrasées ou matricielles, puisque c'est la mode aujourd'hui. Il convient que le gouvernement s'engage pour offrir aux collaborateurs des perspectives motivantes en termes de responsabilité et de reconnaissance. La migration des esprits à laquelle vous avez fait allusion tout à l'heure dans d'autres domaines, cette migration des esprits n'est sans doute pas terminée à l'Office fédéral du personnel, et le gouvernement doit maintenir la pression pour supprimer les rigidités formelles constatées qui entravent une gestion dynamique du personnel des offices.
La mise en oeuvre de la nouvelle loi sur la Caisse fédérale de pensions et la restructuration générale des plans de prévoyance des collaborateurs directs ou indirects de la Confédération, qui sont dans les différents cercles, est une opération de grande envergure dans laquelle, nous l'avons évoqué à l'occasion des entretiens que nous avons eus avec vous, il est indispensable d'obtenir une vision globale. Vous en avez d'ailleurs pris l'engagement, engagement de fournir aux Commissions des finances et de gestion cette vision. Rappelons-nous que, par opérations successives, ce sont grosso modo 16 à 20 milliards de francs - et là, nous nous réjouissons d'obtenir les chiffres exacts de la part du gouvernement - qui ont été engagés pour le redressement, la remise à niveau du financement des différents plans de prévoyance.
D'autres questions se posent en relation d'ailleurs indirecte avec cette restructuration. C'est, par exemple, la question de l'attribution de mandats publics aux entreprises. Je crois qu'il faut que le Conseil fédéral et le Parlement se posent la question de savoir si la société anonyme est un instrument adéquat pour la gestion de certaines tâches publiques. Il convient de rappeler les dispositions légales qui contraignent les administrateurs à défendre d'abord les intérêts de la société dont ils sont membres du conseil d'administration, en étant totalement indépendants à l'égard de quiconque, y compris de leurs mandants, même si ceux-ci sont publics.
Je crois que nous avons là un point sensible que nous n'avons pas débattu de manière approfondie et dont les résultats en termes de gestion publique nous laissent parfois songeurs. Le service public qui dépend souvent de ce type de mandat est garant de la cohésion nationale.
J'aimerais, pour illustrer les problèmes qui se posent, faire référence à l'objectif 21 du Département fédéral de l'intérieur, qui est l'"encouragement de la compréhension entre les différentes parties du territoire suisse". Eh bien, Monsieur le Président de la Confédération, il est pour le moins léger de placer cet objectif comme prioritaire et de constater simultanément que, par exemple dans le domaine de la télévision, les différentes régions linguistiques ne reçoivent plus, à l'exception de ceux qui sont câblés ou qui ont des antennes satellites, les programmes des autres régions de notre pays. Cette situation est parfaitement inadmissible et illustre bien que, au-delà d'objectifs parfois déclamatoires, les structures que nous devrions, en tant que responsables politiques, mettre en place ne correspondent pas aux objectifs que nous déclarons vouloir atteindre.
Finalement, le groupe libéral vous invite à accepter, compte tenu des remarques de la Commission de gestion, le rapport du Conseil fédéral sur sa gestion 2001, naturellement à l'exception, et là encore nous retombons sur le problème évoqué tout à l'heure, de la gestion des entreprises qui n'ont pas été à même de répondre aux questions pertinentes des différentes Commissions de gestion.
Decurtins Walter · Nationalrat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion
Die GPK prüft die Verwaltungsführung des Bundesrates und erstattet Bericht. Allgemein kann man sagen, dass das Land gut geführt wird und dass sowohl Bundesrat wie Verwaltung sehr gute Arbeit leisten. Es gibt aber auch Bereiche, wo die Sache nicht optimal läuft. Da hat die GPK die Pflicht und auch die unangenehme Aufgabe, den Finger auf die schwache Stelle zu legen.
Einen dieser Schwachpunkte haben wir beim Ziel 12 des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes auf Seite 94 des Berichtes des Bundesrates über Schwerpunkte der Verwaltungsführung festgestellt. Es betrifft die so genannte Tierverkehrsdatenbank. Das Ziel im Lebensmittelsektor ist es, den Konsumenten einwandfreie, gesunde Lebensmittel mit Offenlegung der Provenienz, der Herkunft, zur Verfügung zu stellen. Dabei ist es von eminenter Bedeutung, dass man den Weg des Produktes vom Tisch bis zum Entstehungsort zurückverfolgen kann - im Falle von Fleisch z. B. vom Tisch des Konsumenten bis zum Stall des Produzenten. Bedingung ist natürlich eine einwandfreie Identifizierung der Tiere. Bei den Produzenten hat man grosse Anstrengungen unternommen, damit dies richtig funktioniert. Wir haben den Bauern klar gemacht, dass diese Voraussetzung unbedingt erfüllt sein muss, damit auch Vertrauen hergestellt werden kann.
Schlecht hat dies bis heute bei der Zentrale funktioniert, wo die Daten gesammelt und verarbeitet werden - dies trotz massiver Überschreitung des verfügbaren Kredites. Ohne volle Transparenz über die Herstellung und Verarbeitung der Lebensmittel verlieren wir das Vertrauen der Konsumenten, und es wird auch schwierig, wenn nicht gar unmöglich sein, unsere Produkte ins Ausland abzusetzen. In diesem Sinne ersuchen wir die Verantwortlichen, hier Ordnung zu schaffen. Zwar ist es eine neue Methode, die Identität der Tiere so zu erfassen, aber es sollte möglich sein; in den benachbarten Ländern funktioniert es auch. Die Kinderkrankheiten sollten auch in diesem Bereich nicht bis zum Pensionsalter dauern.
In diesem Sinne ersuche ich darum, dass die Sache in Zukunft in Ordnung gebracht werden kann.
Waber Christian · Nationalrat · Bern · Evangelische und Unabhängige Fraktion
Die evangelische und unabhängige Fraktion ist mit der Geschäftsführung des Bundesrates, des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes mehrheitlich zufrieden. Die Zusammenarbeit zwischen der GPK und der Verwaltung ist gut bis sehr gut und manchmal zu gut: Die Informationsflut führt bei den GPK-Mitgliedern zum Notstand. Das ist ein Problem, unter dem wir alle leiden. Wir können unsere Prioritäten in dieser Sache nicht mehr seriös setzen, weil eben so viele Informationen zu uns kommen, dass es extrem schwierig wird, die Kontrolltätigkeit richtig auszuüben. Die Oberaufsicht im Sinne der Kontrolltätigkeit kann nicht oder nur noch schwerlich wahrgenommen werden. Das Milizparlament stösst bei dieser Oberaufsicht wirklich an seine Grenzen.
Wie kann dem Abhilfe geschaffen werden? Zuerst einmal müssen wir unsere Kräfte besser konzentrieren. Oftmals ist weniger viel mehr als die ganze Flut, die auf uns zukommt. Es muss eine bessere Koordination zwischen der GPK unseres Rates und jener des Ständerates erfolgen. Es muss ein seriöses Engagement und eine seriöse Vorbereitung aller GPK-Mitglieder stattfinden; ich schliesse mich da selbstverständlich ein. Die Probleme des echten Milizparlamentes sind nicht nur der Zeit- und der Geldfaktor. Das Ansehen und die Akzeptanz des Parlamentes hängen eben auch von einer gut funktionierenden Oberaufsicht ab. In diesem Sinne sind in der Geschäftsprüfungskommission eben keine Lorbeeren zu verdienen. Es ist vom einzelnen Mitglied sehr wenig Profil gefragt. Aber es kann auch nicht sein, dass sich einzelne Mitglieder ausserhalb der Kommissionsmehrheiten in Profilierungssucht gegenüber den Medien äussern oder auch Dinge erklären, die vertraulich sind.
Unsere Fraktion ist der Meinung, dass die GPK bei der Oberaufsicht eine gute Arbeit leistet, aber dass dorthin von den Fraktionen Mitglieder delegiert werden sollen, die diese Aufgabe im Stillen wahrnehmen können und sich wirklich ganz seriös engagieren. Denn wie schon gesagt, wird unser Ansehen bei der Bevölkerung von dieser guten Kontrolle abhängen.
Vaudroz René · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Beaucoup d'éléments ont déjà été mentionnés et seront repris par mes collègues. Je me bornerai donc à parler de l'insatisfaction générale des politiques et l'immense malaise qui règne dans toute la population au sujet des primes de l'assurance-maladie et de l'incapacité crasse de l'OFAS de transmettre des données correctes concernant les coûts de la santé.
Il est pratiquement impossible d'obtenir la transparence à propos des coûts de la santé. De plus, l'Office fédéral de la statistique, Section de la santé, fait preuve d'une arrogance notoire et inacceptable lorsqu'il nous écrit, le 27 mai 2002, que les 40 millions de francs aujourd'hui à disposition sont insuffisants pour établir des statistiques crédibles. Il me semble que les programmes actuels et l'informatique à disposition dans l'administration fédérale sont performants et qu'il suffit d'exiger des différents partenaires qu'ils communiquent les chiffres concernant chaque secteur des soins. Je demande que le Conseil fédéral remette un peu d'ordre et dirige avec plus de fermeté l'OFAS et les services impliqués dans la fixation des primes de l'assurance-maladie.
Par exemple, les chiffres officiels communiqués par l'OFAS indiquent que les coûts de la fourniture des soins ont augmenté entre 1996 et 2001 de 44 pour cent par rapport à 1995, tandis que les primes ont augmenté de 64 pour cent pour la même période. En incluant les chiffres pour l'année 2002, la hausse des primes atteint 80 pour cent. A titre de comparaison, l'étude menée sous l'égide de l'OCDE (source: OFAS) montre que la hausse moyenne de l'ensemble des dépenses de santé a été en Suisse de 1990 à 1999 de 4 pour cent par année et même de 2,7 pour cent en 1999 par rapport à l'année précédente.
Le manque de clairvoyance de l'OFAS et son incapacité à déceler les problèmes font que le mécanisme de fixation des primes de l'assurance-maladie brouille tous les calculs par les artifices introduits; ses paramètres ne sont pas adaptés à la réalité et trahissent les buts essentiels de la LAMal. La hausse des primes ne devrait pas excéder la hausse des coûts. Si ce principe était respecté, la moyenne suisse des primes par adulte serait de 196 francs au lieu d'être de 245 francs comme c'est le cas actuellement, ce qui représente une hausse injustifiée de 25 pour cent.
En conclusion, les 40 millions de francs accordés à l'Office fédéral de la statistique, Section de la santé, sont déjà trop d'argent au vu des résultats obtenus, et les performances de l'OFAS sont nettement en dessous de ce qu'un pays comme le nôtre doit exiger.
Schmid Odilo · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion
Die in Artikel 169 der Bundesverfassung festgelegte Oberaufsicht des Parlamentes über die Geschäftsführung des Bundesrates, der eidgenössischen Gerichte und der Verwaltung wird durch die GPK des Nationalrates und des Ständerates regelmässig ausgeübt und mündet ebenso regelmässig in einen Jahresbericht, den Sie natürlich alle gelesen haben. Das ist klar. Aus diesem Grunde werde ich nicht explizit darauf eingehen. Ich verzichte auch darauf, Passagen daraus nachzukauen; das können andere allenfalls besser. Ich will auch keine undifferenzierte Kritik anbringen, denn es ist zur Genüge bekannt, dass all jene, die am heftigsten nörgeln und kritisieren, selbst am allerwenigsten in der Lage sind oder wären, eine bessere Alternative anzubieten. Sie wollen das nicht einmal, denn das müsste zwangsläufig in seriöse Arbeit ausarten. Nein, ich möchte dem Bundesrat, den Bundesgerichten und der gesamten Verwaltung aufrichtig für die übers Ganze gesehen hervorragende Arbeit danken. Wir haben eine gute Regierung, effiziente Gerichte und eine durchaus motivierte und produktive Verwaltung. Das darf auch einmal gesagt sein.
Zu den einzelnen Departementen kurze Bemerkungen: Der Einsatz des EDA für die Menschenrechte ist zwar wenig spektakulär, aber notwendiger denn je. Die Arbeit der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit ist sehr effizient, erfolgreich und trägt ganz eindeutig zum guten Ruf der Schweiz bei. Ich hoffe mit dem Bundesrat, dass das Parlament mithelfen wird, wenn es dann gilt, die mittelfristig angestrebten 0,4 Prozent des Bruttosozialproduktes für die internationale Zusammenarbeit aufzubringen. Eine bessere Zusammenarbeit des EDA mit den NGO kann langfristig für beide nur vorteilhaft sein.
Das EDI ist ein richtiger Tante-Emma-Laden, und trotzdem spricht männiglich meist nur von der Kostenexplosion im Gesundheitswesen und von den scheinbar nicht finanzierbaren Sozialausgaben, als ob Frau Bundesrätin Dreifuss allein hierfür verantwortlich wäre - mitnichten! Wir wollen alle beste Ärzte, eine freie Arztwahl, Spitaltourismus ad absurdum, beste Pflege, die teuersten Medikamente und für das Alter die beste Absicherung. Ein Umdenken muss hier bei uns selber stattfinden; ohne dieses wird eine Zweiklassengesellschaft entstehen. Das EDI macht seine Arbeit gut.
Die Arbeit des EJPD als reines Juristenfutter abzutun wäre zu oberflächlich. Gerade die Bereiche Migration und Asylrecht erfordern hohe menschliche Kompetenz und Einfühlungsvermögen. In der Asylpolitik hat das EJPD durchaus gute Erfolge aufzuweisen. Die wirtschaftliche und humanitäre Situation in vielen Ländern wird aber dafür sorgen, dass uns dieses Problem auch weiterhin beschäftigen wird.
Ich lade Frau Bundesrätin Metzler ein, eine hängige Motion bezüglich eines versuchsweisen, temporären Einsatzes von Frauen und Männern von ausserhalb des EU-Raumes im Sinne einer wirksamen Entwicklungshilfe mit grosser Offenheit zu prüfen. Hierin liegt ein Ansatz, um das Migrationsproblem zumindest zu entschärfen.
Es erstaunt, mit welcher unchristlichen Hast das VBS die Armeereform XXI angeht, noch bevor die "Armee 95" richtig greifen konnte. Dieser Mut erheischt unsere Achtung. Schade finde ich nur, dass man diesen Elan, diesen Schwung nicht aufnimmt und die Gelegenheit beim Schopf packt, um einen weiteren alten Zopf, das "Obligatorische", wenn man es denn nicht abschaffen will, zumindest derart zu reorganisieren, dass die Gemeinden finanziell und organisatorisch in die Lage versetzt werden, diese teure Übung überhaupt durchzuführen. Schiessen ist ein sehr kostspieliger Sport, der natürlich sehr wesentlich zur körperlichen Ertüchtigung ganzer Generationen beiträgt - oder etwa nicht?
Ausgeglichene Budgets, Schuldenbremse, Schuldenabbau, Steuerabbau, Wünsche der anderen Departemente und der Kantone, Inkonsequenz des Parlamentes, schwarze Zahlen: Was man vom EFD verlangt, ist nichts Geringeres als die Quadratur des Kreises. "Eppur si muove" - es bewegt sich doch! Bei der Umsetzung des Bundespersonalgesetzes hat Bundespräsident Villiger Fingerspitzengefühl bewiesen, was wir ihm auch beim Konzept zur zentralen Kaderförderung wünschen. Als Vertreter eines peripheren und wirtschaftsschwachen Kantons möchte ich Herrn Villiger für sein Engagement zugunsten des neuen Finanzausgleichs herzlich danken.
Das EVD hat dafür zu sorgen, dass alle Marktteilnehmerinnen und -teilnehmer möglichst optimale Rahmenbedingungen vorfinden und sich im nationalen und internationalen Wettbewerb mit gleich langen Spiessen messen können. Das ist ein Spagat, ein schwieriges Unterfangen, wenn man an die protektionistischen Anwandlungen der USA denkt. Das EVD kommt dieser Aufgabe gut nach. Als Beispiele mögen die Verbesserung der Strukturen im Tourismus, die Revision des Kartellgesetzes oder der Aufbau der Fachhochschullandschaft gelten.
Das UVEK ist ein Departement mit vielen Dienstchefs und Direktoren. Ich sage hier nur, dass es nicht sehr einfach ist, all die divergierenden Interessen unter einen Hut zu bringen. Bundesrat Leuenberger versucht dies mit Kompetenz und Nachhaltigkeit. Nachhaltigkeit ist ein Wort, das viel gebraucht und missbraucht wird. Nachhaltigkeit im Umweltschutz muss das Alpha und Omega jeglichen Handelns werden, wobei zur Nachhaltigkeit auch die Verhältnismässigkeit zu zählen ist.
Ich danke dem Bundespräsidenten, dem Bundesrat, der Verwaltung und den Gerichten für ihre Arbeit herzlich.
Villiger Kaspar · BPR-M · Bundesrat · Luzern
Ich darf gleich bei Herrn Schmid Odilo anfangen und ihm für die Würdigung der Arbeit der Verwaltung herzlich danken. Ich gehe nur auf ein paar Schwerpunkte ein. Ich danke Ihnen für diese offene und faire Art der Problemdarlegung.
Herr Chevrier hat auf ein Problem hingewiesen, das den Bundesrat sehr beschäftigt: das Problem der Randregionen, der peripheren Regionen, der Bergregionen. Wir leben in einer Zeit, in welcher die wirtschaftliche Entwicklung vor allem in den grossen Zentren stattfindet. Wir haben hier die Frage zu prüfen, ob man den wirtschaftlichen Zentralisierungskräften mit politischen Mitteln irgendwie widerstehen kann. Der Bundesrat tut hier sehr viel. Das wichtigste Projekt ist wahrscheinlich der neue Finanzausgleich; auch Herr Schmid hat darauf hingewiesen.
Der neue Finanzausgleich möchte ja zum einen dafür sorgen, dass das Verbundsystem Bund-Kantone wieder transparent wird, dass die vielen Milliarden Franken, die im Lande zirkulieren, auch steuerbar sind. Der heutige Finanzausgleich hat sich in der Endbilanz als relativ unwirksam erwiesen. Wir möchten, dass die richtigen Zeichen gesetzt werden, gerade auch für ein haushälterisches Gebaren. Aber das ist nur die eine Seite. Die andere Seite ist eben die, dass jeder Kanton eigentlich über so viele Mittel verfügen sollte, dass er seine kantonale Tätigkeit in Würde und Autonomie erfüllen kann. Gerade auch der Kanton Wallis ist ein Kanton, der hier zu Recht zu den Empfängerkantonen zählen würde.
Dann gibt es sehr viele andere politische Mittel: Sie haben im Rat einmal die "Lex Bonny" verlängert; Tourismusförderung und all diese Bereiche betreffen ja auch die Randregionen. Es gibt also einen ganzen Strauss von Instrumenten. Mir scheint aber wichtig, dass nun endlich auch dem Projekt Finanzausgleich, das im Moment im Ständerat ist, trotz aller Kritik von allen Seiten zum Durchbruch verholfen werden kann.
Ein weiteres Problem, das Herr Chevrier und Herr Beck angesprochen haben, ist die Frage des Service public in allen Regionen. Dazu möchte ich nur sagen, dass man aufpassen muss: Man darf einen guten Service public nicht mit der Aufrechterhaltung nicht mehr effizienter Strukturen verwechseln. Es ist falsch, wenn man zum Beispiel der Post sagt, sie müsse ein gewisses Poststellennetz aufrechterhalten. Ich weiss, dass Sie hierzu Vorstösse verabschiedet haben, aber die Zementierung von Poststellennetzen löst das Problem nicht. Wichtig ist, dass die Serviceleistung flächendeckend und gut erbracht wird. Wir alle haben ein Interesse daran, dass die Grossbetriebe, die diese Leistung erbringen müssen, modern gemanagt werden und konkurrenzfähig sind. Es gibt heute Konkurrenz, z. B. von der Deutschen Post. Diese Grossbetriebe müssen also konkurrenzfähig sein. Es nützt nichts, wenn Sie einen Betrieb aufbauen, der nur mit Steuergeldern - die auch wieder irgendwer erarbeiten muss - funktioniert und die nötige Flexibilität nicht mehr hat.
Überall, wo der Service mit neuen Instrumenten geleistet wird, sind die Leute eigentlich zufrieden. Die Swisscom ist ein gutes Beispiel. Die Flexibilisierung und auch die Liberalisierung haben doch dazu geführt, dass Sie heute viel billiger telefonieren, Sie haben viel mehr Leistung, viel mehr Möglichkeiten. Das macht das Ganze hin und wieder etwas unübersichtlich - Wo gibt's das billigste Handy? -, aber immerhin, Sie erhalten für weniger Geld mehr. Das ist eigentlich der Zweck. Man kann auch, Herr Beck, bei Aktiengesellschaften mit den nötigen Leistungsaufträgen die Grundversorgung sichern, aber diese Grundversorgung muss auf wirtschaftlich effiziente Weise gesichert werden. Mir scheint, die Aktiengesellschaft habe sich an sich bewährt. Nehmen Sie die SBB, die doch eigentlich gut arbeiten. Es gibt überall Probleme, aber wenn wir die SBB mit anderen Bahnen im europäischen Umfeld vergleichen, dann dürfen wir mit den SBB - soviel sie uns auch kosten - wahrscheinlich zufrieden sein. Dasselbe gilt für die Swisscom und gewiss auch für die Post. Aber das sind Probleme, die Sie in der GPK und die wir dann auch immer wieder anlässlich der einschlägigen Gesetzmodifikationen diskutieren können.
Herrn Bosshard danke ich für seine positive Würdigung dessen, was im Geldwäschereibereich geleistet worden ist. Wir sind dort noch nicht ganz am Ziel, das ist selbstverständlich, aber wir befinden uns auf der Zielgerade. Aber ich war natürlich auch sehr froh, dass der IWF bei diesem Examen des schweizerischen Finanzplatzes, dem so genannten "Financial Sector Assessment Program", uns sehr gute Noten gegeben hat. Wir können heute sagen, dass die Privatbanken, die Grossbanken und die anderen Banken heute in Bezug auf Sicherheit, Solidität und Stabilitätsrisiken gute Arbeit leisten. Wir können sagen, dass unser Regulierungsnetz effizient und auf der Höhe der Zeit ist. Das ist sehr, sehr wichtig. Wir wissen aber auch, dass wir es ständig weiterentwickeln müssen, und im Moment sind etwa 15 Revisionen im Gange. Aber diese Prüfung stützt uns an sich auch im Bestreben, diese Revisionen durchzusetzen. Es ist wichtig, dass wir einen sauberen Finanzplatz haben. Wir wollen diese Sauberkeit auch sicherstellen, denn wir wissen, dass heute nur ein moralisch integrer Finanzplatz auch wettbewerbsfähig ist.
Wir sind immer noch der Meinung, man könne diese Sauberkeit auch mit dem Bankgeheimnis sicherstellen, wenn wir es entsprechend flankieren, was wir auch getan haben.
Wir müssen auch das Problem der nachrichtenlosen Vermögen lösen. Der Zeitdruck hat etwas nachgelassen, aber die Vernehmlassung war derart kontrovers, dass wir das Ganze noch einmal neu anschauen müssen. Wir werden - der Bundesrat hat das beschlossen - eine Expertenkommission einsetzen, die dann aber ein Gesetz entwerfen muss. Das werden wir so rasch wie möglich einbringen, aber das wird nicht vor dem nächsten Jahr möglich sein.
Zu Herrn Beck habe ich mich schon geäussert. Er und Herr Schmid Odilo haben sich auch noch zum Personalwesen geäussert. Gestatten Sie mir dazu ein paar Bemerkungen. Ich glaube, dass wir auf gutem Wege sind. Die Verwaltung hat Beachtliches geleistet. Es sind über 30 000 Einzelarbeitsverträge zeitgerecht abgeschlossen worden. Der Bundesrat hat alle Verordnungen beschlossen und in Kraft gesetzt; der Rechtsrahmen besteht nun. Aber das Problem ist dasselbe wie überall: Es geht ja um einen Kulturwandel. Der Rechtsrahmen ist nur die Voraussetzung; der Kulturwandel muss gelebt werden. Hier sind wir, glaube ich, auch auf gutem Wege. Aber das wird noch viel Arbeit brauchen, vor allem die Umsetzung des neuen Lohnsystems mit den Leistungsanreizen.
Gerade erst sind mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Zielvereinbarungen abgeschlossen worden - ich mache das übrigens auch mit den Amtsdirektoren -, sind die Gespräche über das, was man gemeinsam erreichen will, geführt worden. Ich finde, das ist etwas sehr Wichtiges, weil es einen zwingt, mit den Mitarbeitern eben ein zielorientiertes Gespräch, auch unter Beurteilung der geleisteten Arbeit, zu führen. Da kann man nicht hinten herum vorgehen, sondern man muss Auge in Auge über diese Dinge reden. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass das eine gute Sache ist. Würde ich wieder in die Privatwirtschaft zurückgehen, würde ich das wahrscheinlich vom Bund mitnehmen. Ich glaube, wir versuchen das einigermassen exemplarisch zu machen, aber es geht um einen Kulturwandel, der bei weitem noch nicht zu Ende ist. Es ist mir bewusst, Herr Beck, der Mensch - jetzt hätte ich fast gesagt "und die Menschin", um ja keinen Fehler zu machen -, die Menschen sind ja unser grösstes Kapital. Wir wollen in unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter investieren. Deshalb ist eines der Ziele, die Sie im BPG festgelegt haben, die Arbeitsmarktfähigkeit. Wir möchten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben, die auch anderswo gute Arbeit leisten könnten. Das führt vielleicht dazu, dass auch andere einmal zum Bund kommen. Davon können beide Seiten nur profitieren.
Sie haben noch die SRG und die Empfangbarkeit von Sendungen der anderen Sprachgebiete angesprochen. Ich bin da kein Fachmann, ich werde Ihre Bemerkung an meinen Kollegen Bundesrat Leuenberger weitergeben. Aber ich glaube, der Bundesrat ist sich bewusst, wie wichtig gerade auch dieser Bereich für unsere nationale Kohäsion ist. Deshalb stehen wir auch zur SRG. Das wird immer wieder kritisiert. Aber es werden auch Gelder von der grossen deutschen Schweiz umgeleitet, z. B. ins Tessin, damit auch dort Programme von guter Qualität gemacht werden können; das geschieht auch. Zu diesem kohäsionsfördernden "Finanzausgleich" stehen wir staatspolitisch; er ist absolut nötig. Wir werden uns widersetzen, wenn mit übersteigerter Privatisierung daran etwas gerüttelt werden sollte.
Zu Herrn Decurtins muss ich wenig sagen, weil ich mich gestern kurz zum Thema Tierverkehrsdatenbank geäussert habe. Uns ist die Tierverkehrsdatenbank ein Anliegen. Ich werde dann bei der Differenzbereinigung zu den Nachtragskrediten eine Bemerkung dazu machen, aber wir gehen davon aus, dass wir die Mehrheit der Kosten übernehmen müssen. Wir möchten das Problem ja unter Nutzung des schon erarbeiteten Know-how lösen. Es sind grosse Fehler gemacht worden, aber das zuständige Departement setzt alles daran, das Problem zu lösen.
Herr Waber hat sich vor allem zum Parlament selber geäussert. Zur Frage der GPK muss ich nichts sagen.
Vom Problem, das Herr Vaudroz René aufgeworfen hat, verstehe ich nichts. Ich will deshalb nicht darum herumreden, werde aber die in seinem Votum angesprochenen Fragen den zuständigen Stellen zukommen lassen und bitte meine Mitarbeiter, für deren Beantwortung zu sorgen.
Auf die Bemerkungen von Herrn Schmid Odilo bin ich schon im Zusammenhang mit anderen Fragen rund um den NFA kurz eingegangen.
Verfahrensbeitrag
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Département des affaires étrangères
Schlüer Ulrich · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Es scheint mir irgendwie bezeichnend, dass wir den Rechenschaftsbericht des Departementes für auswärtige Angelegenheiten entgegennehmen, während sich der zuständige Minister am anderen Ende der Welt befindet. Ich habe den Eindruck, aus dieser Haltung kommt eine Wertschätzung gegenüber dem Parlament zum Ausdruck, die ungefähr derjenigen entspricht, die derselbe Bundesrat mit Versprechungen in Abstimmungskämpfen gegenüber dem Souverän zum Ausdruck bringt.
Ich möchte mich vor allem mit Punkten befassen, die nicht im Geschäftsbericht stehen, die meines Erachtens aber in diesem Bericht stehen müssten, weil sie alle mit dem Kerngeschäft des Aussenministeriums, nämlich mit der Vertretung schweizerischer Interessen im Ausland, zu tun haben.
Ich stelle beispielsweise fest, dass das EDA mit Begeisterung verfolgt, wie sich Kühe in Kosovo entwickeln. Ich finde das positiv, ich habe nichts dagegen. Aber dass das EDA endlich einmal in Italien vorsprechen und deutlich zum Ausdruck bringen würde, festhalten würde, der nach wie vor in Italien bestehende Importstopp für Schweizer Kühe sei diskriminierend - das möchten wir gerne einmal von unserem Aussenminister vernehmen. Das wäre Interessenpolitik, die er zu leisten hätte.
Im Geschäftsbericht habe ich zudem einen Sachverhalt vermisst - der, wie ich mich habe belehren lassen, allerdings aufgegriffen wurde. Es geht darum, dass unser Aussenministerium dort, wo Fachministerien in Verhandlungen im Ausland in Schwierigkeiten geraten - z. B. bezüglich Strassengüterverkehr und bezüglich Luftverkehr -, offenbar keinen Finger zu rühren geruht. Scheinbar keinen Finger rührt - denn ich habe kürzlich in der Presse gelesen, dass da letztes Jahr einiges vorbereitet worden war, das vor kurzem zu einem guten Abschluss geführt werden konnte: Dem EDA gelang ein Abkommen über Landgüterverkehr. Endlich scheint das Aussenministerium bereit, hier nachhaltig unterstützend einzuwirken, wenn Verhärtetes wieder in Fahrt gebracht werden muss. Nur: Das Abkommen wurde mit Usbekistan abgeschlossen. Wir haben also den Landgüterverkehr mit Usbekistan jetzt zur Zufriedenheit aller geregelt. Ich gehe davon aus, dass dieses Abkommen ungefähr 0,1 Promille jener Lastwagen betrifft, die vor dem Gotthard im Stau stehen. Aber es ist gelungen, Usbekistan an die Spitze der Prioritätenliste zu setzen.
Es gibt aber auch eine Äusserung aus dem Aussenministerium zu den wirklichen Problemen am Gotthard. Es geht mir nicht darum, den Chef des Integrationsbüros, Botschafter Ambühl, persönlich anzugreifen. Aber nehmen Sie seine - offenbar von niemandem im EDA kritisierte - Äusserung in der Presse, mit dem Landverkehrsabkommen sei der Schweiz ein perfekter Vertrag geglückt, er komme geradezu ins Schwärmen, wenn er die Umsetzung des Landverkehrsabkommens mit der Europäischen Union in die Realität verfolge, auch bezüglich des Gotthards. Die Bundesverwaltung schwärmt also ob dem Chaos, das dort angerichtet worden ist. Wenn ich schon den Aussenminister nicht fragen kann, dann frage ich jetzt den Finanzminister und Bundespräsidenten: Wie gross ist der materielle Schaden, der am Gotthard angerichtet wird?
Wie viele Milliarden Franken Schaden sind da durch Transportverzögerungen aufgelaufen, durch verhinderte Transporte, durch stecken gebliebene Waren - z. B. Tessiner Gemüse, das nicht mehr in die Deutschschweiz gebracht werden kann?
Herr Bundespräsident, Sie haben gestern beklagt, dass die Mehrwertsteuereinnahmen zurückgehen. Da, vor dem Gotthardtunnel, liegen doch Zehntausende von Franken Mehrwertsteuer buchstäblich auf der Strasse: Folge eines Abkommens, das dringendst nachverhandelt, dringendst wieder angepackt werden müsste, weil schweizerische Interessen auf das Schwerste beeinträchtigt sind. Doch vom EDA hören wir nur, es sei der Schweiz da eine Meisterleistung gelungen.
Wenn wir heute schon vom Aussenminister keine Auskunft erhalten können, wie er konkret die Vertretung schweizerischer Interessen im Ausland vornehmen will, dann möchte ich eine Antwort dazu wenigstens vom Bundespräsidenten und Finanzminister hören, der meines Erachtens vom Schaden, den diese Aussenpolitik verursacht, hauptsächlich betroffen ist.
Schmied Walter · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
La politique étrangère menée par la Suisse gagne incontestablement en importance. Il s'agit de vouer notre attention à l'engagement accru de notre pays en matière de politique multilatérale. Mais davantage encore que par le passé, la Suisse se doit de faire preuve d'une imagination hors du commun, permettant que notre pays s'affirme dans un esprit de continuité selon sa tradition, tel qu'il l'a toujours fait en matière de politique bilatérale.
La Suisse doit faire preuve d'engagement et demeurer ce laboratoire d'idées duquel sont sortis tant de principes dans le passé, au point d'assurer au niveau international la renommée de la Confédération. Cette gageure, elle l'a assumée jusqu'à présent. Il s'agit aujourd'hui d'assurer la continuité et de redonner à notre pays un nouveau dynamisme.
Le peuple et les cantons ont choisi d'adhérer à l'Organisation des Nations Unies. Ce constat ne nous autorise aucunement à abandonner nos objectifs en matière d'indépendance et de neutralité. Certes, notre pays dorénavant fait partie de la cour des grands de ce monde. Et je souhaite vivement voir l'optimisme affiché par le Conseil fédéral durant la campagne se convertir dans les faits le plus rapidement possible. Sur ce point, le Conseil fédéral partagera incontestablement nos espoirs. Nous l'appuierons d'ailleurs dans toutes les démarches qu'il entreprendra dès à présent pour faire passer son message sur le plan international. Nous réitérons notre foi dans la force de conviction et dans l'indépendance d'esprit de la politique menée par les dirigeants de notre pays, cela dans le respect absolu de sa neutralité, honorant ainsi la promesse adressée au peuple récemment encore.
La mission du Conseil fédéral en matière de politique extérieure est donc clairement formulée. Nous croyons cependant au sein du groupe de l'Union démocratique du centre que la collaboration entre les différents départements en matière de politique extérieure mérite d'être mieux coordonnée. Une optimalisation des ressources humaines d'une part et financières d'autre part doit être assurée par une volonté de transparence entre les divers acteurs concernés au sein de la Confédération. Les compétences doivent être clairement attribuées.
La politique étrangère doit être menée par le Conseil fédéral. A lui de se donner les moyens de développer un concept clair servant de référence à toute action menée sur le terrain. Il est inconcevable que la politique étrangère et les informations y relatives soient communiquées au grand public par des personnes autres qu'un conseiller fédéral ou un chancelier de la Confédération. Il en va de la crédibilité du pays. En l'absence du conseiller fédéral en charge, il revient le cas échéant à un autre membre du collège de se saisir du dossier. C'est bien la raison pour laquelle un chef suppléant est désigné pour chaque département.
Comme nous venons de le constater, la politique étrangère de la Suisse se trouve à un tournant. L'enjeu est bien celui de ne pas laisser la Suisse rompre avec ses traditions, tout en lui accordant les ressources indispensables à un nouveau sursaut, essentiellement en matière de diplomatie.
Nos diplomates ont réussi les percées les plus performantes lorsqu'ils se sont abstenus de condamner et qu'ils ont renoncé à prendre parti. Le mérite du diplomate suisse à l'origine du récent cessez-le-feu entre les parties rivales du Soudan en est l'illustre exemple. Qu'il soit ici remercié pour son engagement fructueux et continu sur la durée de plusieurs années. La politique de neutralité se concrétise par la politique de l'endurance et de la conviction. C'est celle des petits pas, assurant aux parties en présence l'opportunité de se rapprocher progressivement les unes des autres. Seules l'imagination et l'endurance des médiateurs conduisent au succès.
Certains exemples récents démontrent malheureusement qu'en voulant prendre position dans un conflit donné, nous courons le risque de voir l'offre de nos bons offices rejetée par l'une ou l'autre des parties au conflit. Il en a été ainsi dans le conflit du Sri Lanka. Il s'agit donc de ne pas sous-estimer le piège que peut représenter pour notre pays le phénomène relevant du nom de "New Diplomacy". Je crains que nous ne répétions l'erreur dans le conflit du Proche-Orient.
En résumé, la politique extérieure de la Suisse relève de trois dimensions. Elles sont importantes les unes et les autres: d'abord l'aspect financier et l'attribution judicieuse des fonds, sujet sur lequel je ne puis m'étendre pour des raisons de temps; ensuite, le rôle revenant à la centrale, véritable plaque tournante et organe de coordination; enfin, le rôle revenant aux missions extérieures et au personnel du corps diplomatique actif sur le terrain. La réussite en matière de diplomatie se mesure au degré de proximité du personnel engagé sur le terrain.
En conclusion, je ne plaide pas pour un affaiblissement de la centrale dont l'action et le mérite restent incontestés, mais je plaide pour un renforcement de l'action sur le terrain et menée par les missions extérieures dont le travail ne saurait être minimisé, voire ignoré, tel qu'il l'est parfois par le Parlement et, de temps en temps, même par le département pris au sens large du terme.
Je conclus en remerciant tous les acteurs engagés dans l'intérêt de notre pays en matière de politique extérieure et de bons offices. Je crois aux chances qui sont données à notre pays. Il s'agit d'en être convaincu et de mettre en jeu tous nos atouts.
Zapfl Rosmarie · Nationalrat · Zürich · Christlichdemokratische Fraktion
Dieser Geschäftsbericht zeigt einmal mehr, wie eng Innen- und Aussenpolitik miteinander verzahnt sind. Das Inkrafttreten der bilateralen Verträge macht bewusst, dass sämtliche Probleme in wirtschaftlichen und sozialen Bereichen nur mit gemeinsamen Anstrengungen und einer guten Zusammenarbeit gelöst werden können. Die bilateralen Verträge sind der erste von zwei aussenpolitischen Grundsatzentscheiden, die Bundesrat Deiss erfolgreich vor dem Volk vertreten hat. Der zweite ist die Uno-Abstimmung, die der Schweiz ein neues Instrument in einer bewährten Aussenpolitik in die Hand gegeben hat. Herr Bundespräsident Villiger hat es gesagt: Die EU und die Globalisierung existieren beide. Auch wir sind mit all den Problemen konfrontiert, mit denen sich die internationalen Organisationen beschäftigen, sei es mit dem organisierten Verbrechen, mit dem Menschenhandel, dem Organhandel, dem Frauenhandel und den Frauenrechten, aber auch den Situationen in Gefängnissen und Flüchtlingslagern.
Die Schweiz als Mitglied des Europarates hat sich die Grundsätze dieser Organisation auf die aussenpolitische Fahne geschrieben. Als Präsidentin der Commission économique stelle ich fest, dass bei allen wirtschaftlichen Themen die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit, aber auch der Umweltschutz einen grossen Stellenwert haben. Deshalb hat die Schweiz als Mitgliedland, dessen Strukturen demokratisch sind, dahingehend einen grossen Einfluss.
Im Bericht stelle ich leider eine gewisse Resignation bezüglich des Dialogs mit verschiedenen Ländern über die Menschenrechte fest. Die Rechnung zwischen Erwartungen und Ergebnissen geht nicht auf. Dass aber die Schweiz im Alleingang ihre Ziele nicht erreichen kann, ist verständlich. Von umso grösserer Bedeutung ist für uns die enge Zusammenarbeit mit der EU. In diesem Bereich kann eine positive Bilanz des EDA gezogen werden.
Ganz grundsätzlich ist zu sagen, dass die Aussenpolitik wesentliche Konsequenzen für das Leben und die Politik in der Schweiz hat. Der Vorsteher des EDA, Bundesrat Deiss, verfolgt in diesem Sinn eine unerlässliche Vertretungspolitik für unser Land. Übrigens können Sie das in der heutigen "NZZ" unter dem Titel "Aussenpolitiken und Aussendepartement" nachlesen.
Die Aussagen, die Sie gemacht haben, Herr Schlüer, sind auf dem Niveau der Sonntagspresse und offenbar demselben Stil zuzuordnen und deshalb eines Kommentars gar nicht wert.
Villiger Kaspar · BPR-M · Bundesrat · Luzern
Es sind in der Diskussion verschiedene Probleme angesprochen worden, die den Bundesrat beschäftigen. Ich darf eine erste allgemeine Bemerkung machen: Aussenpolitik ist natürlich Interessenpolitik. Wir wollen mit der Aussenpolitik unsere nationalen Interessen wahrnehmen, aber es liegt auch in unserem Interesse, dass Menschenrechte eingehalten werden und dass wir solidarisch sind. Denn all die Probleme, die in den Konfliktgebieten und global im Umweltbereich vorkommen, treffen ja auch uns. Das sehen Sie in der Asylstatistik, das haben Sie nach dem 11. September 2001 bei der Swissair gesehen, das sehen Sie an der Klimaveränderung, wenn unsere Gletscher schmelzen, usw. Ich glaube, es ist richtig, dass wir eben auch in der Aussenpolitik unsere Verantwortung wahrnehmen und unsere Rolle spielen.
Hier gibt es auch - und nun spreche ich ein Problem an, das Herr Schlüer und Herr Schmied Walter angesprochen haben - das Problem der Koordination. Innen- und Aussenpolitik sind im Übrigen verzahnt, das hat Frau Zapfl zu Recht gesagt, und sehr viele aussenpolitische Bereiche müssen fachlich von anderen Departementen betreut werden: Es gibt Finanzbereiche, wirtschaftliche Bereiche, den Umweltbereich usw. Das EDA kann das ja nicht alles alleine übernehmen. Das EDA muss aber auch einbezogen sein. Das führt zu einer Matrixstruktur, die nicht immer ganz einfach durchzuhalten ist. Aber wir haben die Aufgabenzuteilung in den einzelnen Departementsverordnungen ziemlich präzise fixiert. Es ist klar, dass das zuständige Fachdepartement die fachliche Verantwortung hat, aber das EDA muss die Koordination übernehmen.
Es ist uns als Fachdepartement klar, dass diese Kontakte über das EDA laufen müssen, und das funktioniert eigentlich recht gut. Sie würden es mir nicht glauben, wenn ich Ihnen sagte, es gäbe da überhaupt nie Probleme; das ist klar. Es gibt immer wieder Reibungsflächen, aber die gibt es bei jeder Struktur, wie wir sie auch immer machen. Im Allgemeinen läuft das aber doch recht gut, und es gibt hier eigentlich keinen Handlungsbedarf. Es müssen sich einfach Menschen zusammenfinden. Natürlich gibt es auch in der Verwaltung unterschiedliche Ziele, unterschiedliche Gewichtungen: Der eine möchte sich lieber nur der EU annähern, der andere möchte das etwas anders machen, das ist ja legitim. Wir im Bundesrat nehmen unsere Verantwortung aber wahr, um eine kohärente Politik durchzusetzen, auch dort, wo das nicht immer ganz einfach ist.
Herr Schlüer, Sie haben etwas gesagt, wozu ich schon eine Bemerkung machen muss. Das EDA scheint ja ein bisschen in Ihrem Visier zu sein; das ist Ihr politisches Recht. Sie sollten dabei die Gerechtigkeit aber doch nicht völlig ausser Acht lassen. Das EDA tue - wenn ich das richtig verstanden habe - immer wieder Dinge, die vom Souverän so eigentlich nicht toleriert würden. Frau Zapfl hat auf die Sonntagspresse hingewiesen, die mich persönlich enorm geärgert hat; das geht in die gleiche Richtung. Dort ist etwas behauptet worden, was so nicht stimmt. Wir haben uns in unserer Klausur - wenn ich das hier offen lege, ist es keine Indiskretion, weil sich eine solche, wenn auch leider gezielt und falsch, schon vorher abspielte - auch über den Uno-Bericht unterhalten; wir haben über unsere Uno-Politik gesprochen, wie das die Pflicht der Regierung ist; wir haben einen kleinen Absatz in einem grossen Bericht korrigiert bzw. zurückgewiesen. Es ist normale Arbeit im Bundesrat, dass man die Gewichte vielleicht etwas anders setzt. Ich kann Ihnen aber sagen: Es besteht hier im Bundesrat absolute Einhelligkeit. Das wird von Herrn Deiss absolut mitgetragen. Ich muss ihn hier klar in Schutz nehmen. Der Bundesrat will die Uno-Politik im Sinne unserer bisherigen Politik und genau nach dem von Ihnen verabschiedeten aussenpolitischen Bericht betreiben. All die Vorwürfe, man wolle die Neutralität aufgeben - oder was immer ich da an Unsinn gelesen habe -, entsprechen ganz klar nicht den bundesrätlichen Absichten. Natürlich wird es hier immer wieder Auseinandersetzungen über den einen oder anderen Akzent geben. Frau Zapfl hat zu Recht gesagt, die Uno sei nichts anderes als ein neues Instrument, aber es gebe keine neue Politik. Wir können unsere Politik der Interessenvertretung, der Neutralität usw. im Rahmen der Uno besser wahrnehmen.
Ich werde ja die Ehre haben, an der Eröffnungssitzung im Namen des Bundesrates und im Namen des Volkes - ich werde mich darum zumindest bemühen - ein paar Bemerkungen zu machen. Ich kann nicht versprechen, dass ich dann gleichzeitig den Applaus von Herrn Schlüer und Herrn Gysin Remo bekomme; versuchen möchte ich es. Aber Sie können davon ausgehen: Die Werte, die uns wichtig sind, werden wir in der Uno nach bestem Wissen und Gewissen vertreten. Wir werden Ihnen auch hierüber wieder Rechenschaft ablegen.
Verkehrspolitik ist ein schwieriges Problem, und ich bitte Sie, auch hier nicht den Sack zu schlagen und den Esel zu meinen. Was meine ich damit? Die Probleme, die wir dort haben, sind meines Erachtens nicht auf einen schlechten Vertrag zurückzuführen. Es war nicht einfach, einen Vertrag mit der EU abzuschliessen, weil die Rahmenbedingungen sehr schwierig waren. Und glauben Sie ja nicht, dass wir ohne Vertrag eine einfachere Situation hätten! Ich stehe ja über den Bereich Zoll in der Mitverantwortung. Wir haben jetzt seit zwanzig Jahren erlebt, dass der Verkehr jährlich zwischen 5 und 7 Prozent zugenommen hat, und irgendeinmal ist ein Alpenriegel mit einer begrenzten Kapazität im Strassenbereich gesättigt; es geht nicht mehr. Immerhin hat die Politik dazu beigetragen, dass die Zunahme des Verkehrs gebremst werden konnte; das ist schon ein bisschen etwas. Aber solange der Verkehr jährlich in diesem Mass zunimmt, wird dieses Problem auch mit allen flankierenden Massnahmen nicht zur Zufriedenheit aller gelöst werden können. Wenn wir aus Sicherheitsgründen auch hier noch gewisse zusätzliche Massnahmen treffen müssen, ist uns bewusst, dass das die Angelegenheit nicht vereinfacht. Aber wir dürfen nicht das Sicherheitsrisiko in Kauf nehmen, dass in einem Jahr, in einem halben Jahr oder in drei Wochen schon wieder ein Unfall passiert, der den Alpenriegel für weitere Monate wieder hermetisch abschliesst und erst noch Menschenleben gefährdet. Das ist eine schwierige Situation, und ich bitte Sie, das Problem in seiner ganzen Komplexität zu betrachten. Es ist ein Mengenproblem, und es dauert noch einige Zeit, bis wir dank Eisenbahntunnels die nötigen Bahnkapazitäten haben, und die Bahnen müssen vor allem technologisch noch einige Arbeit leisten. Damit müssen wir leider noch eine Weile leben.
Herr Schmied Walter hat die Guten Dienste erwähnt. Hier möchte ich nicht mehr auf die Abstimmung zurückkommen, wir haben die Zahlen immer wieder genannt: Uno-Mitglieder haben in letzter Zeit sehr viel mehr solcher Mandate bekommen als die Schweiz. Ich glaube, dass wir gerade als neutrales Land in dieser universalen Organisation neue Chancen haben, und wir werden versuchen, diese dann auch zu nutzen.
Verfahrensbeitrag
Justiz- und Polizeidepartement
Département de justice et police
Schwaab Jean Jacques · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
J'aborderai rapidement deux points concernant le DFJP et, si vous le permettez, un concernant le DDPS. De toute manière, c'est extraordinairement court de disposer de cinq minutes pour s'exprimer à cette tribune, même si l'on est globalement satisfait de la gestion.
Je crois qu'on doit tenir compte de deux éléments qui me paraissent essentiels. Premier élément: la gestion dépend clairement de choix politiques, des choix politiques de la majorité. Vous me permettrez donc de ne pas nécessairement partager totalement l'autosatisfaction du Conseil fédéral. Deuxième élément: il faut savoir aussi qu'il est difficile de procéder à une étude attentive de cette gestion: le temps à disposition fait que l'on nous montre ce que l'on veut bien nous montrer. J'ajouterai que l'intérêt pour le moins mitigé suscité par notre débat ne contribue pas à renforcer notre mission de contrôleurs de gestion.
Sur trois points, disais-je, je ne suis pas satisfait par ce que fait le Conseil fédéral. Ce sont certes des détails, mais le diable ne se cache-t-il pas dans les détails?
Premier point: les sans-papiers. Mme Ménétrey-Savary en parlera tout à l'heure d'une manière plus générale. Je voudrais m'attacher en deux mots à la procédure de renvoi, ou plus particulièrement à ce qui se passe lorsqu'un renvoi est impossible. Souvent, vous le savez bien, les candidats à l'asile détruisent leurs papiers en arrivant en Suisse, rendent leur identification difficile et, lorsqu'ils n'obtiennent pas d'autorisation pour pouvoir rester chez nous, leur renvoi devient impossible parce que le pays présumé de provenance refuse de les reconnaître et refuse de les accepter. Ils sont environ 10 000 dans ce cas actuellement dans notre pays. Que se passe-t-il? Eh bien, l'office compétent, l'Office fédéral des réfugiés, considère que le non-renvoi est fautif - c'est-à-dire qu'il leur incombe -, et il refuse donc de leur délivrer un permis humanitaire, et ceci même après de très nombreuses années. Il renouvelle tous les trois mois un ordre de départ, il leur interdit de travailler, il les maintient donc dans un état de pression psychologique et matérielle difficilement tolérable. L'assistance est minimale: on paie le loyer, l'assurance-maladie et on leur donne 14 francs par jour. Il leur faut vivre donc avec environ 400 francs par mois, en tout et pour tout. Je connais un exemple précis. Ce régime dure depuis dix ans et je ne vous explique pas l'état psychique déplorable dans lequel se trouve cette personne. Faudra-t-il qu'une fois de plus la Suisse soit condamnée par la Cour européenne des droits de l'homme pour que cessent des pratiques qui me paraissent indignes d'un Etat de droit démocratique?
Deuxième point: critique au département de Mme Metzler, conseillère fédérale. Cette critique concerne la procédure d'attribution des licences de casino A. Certes la Commission fédérale des maisons de jeu est une commission indépendante de l'administration, certes des critères précis et tout à fait acceptables sont posés, notamment le contrôle de l'origine des fonds, la lutte contre le blanchiment et contre la maladie du jeu, mais comment expliquer l'exclusion totale des institutions publiques, en particulier celle de La Romande des Jeux? Les critères de l'utilisation des bénéfices au profit de l'intérêt public, culturel, social et de la formation ne sont pas acceptables. On peut craindre à terme, avec la future révision de la loi fédérale sur les loteries et les paris professionnels, une privatisation de celles-ci et donc une perte considérable pour les bénéficiaires actuels. Là aussi, cela me paraît contraire à l'intérêt public.
Troisième point, brièvement, à l'intention du département de M. Schmid, conseiller fédéral. Avec ce qui se passe en Israël aujourd'hui, il est inacceptable de collaborer d'une quelconque manière avec l'industrie d'armement de ce pays. Même si on n'exporte pas de matériel, même s'il s'agit d'appliquer des contrats relativement anciens et même si l'on risque des pertes pour notre propre entreprise d'armement et notre propre équipement, il ne suffit pas de dire comme de bons petits soldats et avec une totale absence de doutes, comme l'ont fait MM. Wicki et Bürgi de RUAG lorsque nous les avons entendus: "Oh, vous savez, on respecte la législation sur les exportations. On respecte les directives du SECO." Et ceci avec un cynisme total, pour dire: "Nous avons raison d'agir ainsi." Je doute que cela console des Palestiniens écrasés dans leurs maisons détruites par l'armée israélienne avec laquelle nous collaborons de manière indirecte. On pourrait attendre du Conseil fédéral une attitude plus ferme et la cessation immédiate de toute forme de collaboration jusqu'à ce que la situation évolue.
Ménétrey-Savary Anne-Catherine · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
Le rapport de gestion du Département fédéral de justice et police, au chapitre des étrangers, nous apprend qu'on s'y occupe de la nouvelle loi sur les étrangers, des bilatérales, des naturalisations - ce qui n'est pas une grande découverte -, mais pas des sans-papiers. Ainsi, toute une catégorie de gens qui, je crois qu'on peut le dire, ont fait l'événement en 2001, des milliers de gens qui sont sortis de l'ombre et qui ont tenté de faire reconnaître leur existence, n'ont finalement pas même gagné le droit de figurer dans un rapport officiel sur la gestion des autorités. Ils se retrouvent une fois de plus renvoyés à leur inexistence.
Selon le rapport des Commissions de gestion sur leurs activités 2001/02 (02.034, ch. 10.1), le Département fédéral de justice et police se serait tout de même étonné du petit nombre de demandes de régularisation, qui "n'est en rien comparable au grand nombre de sans-papiers présenté dans les médias". Pour un observateur non averti, ces propos pourraient faire croire que le problème n'existe pas, qu'il est une création de la presse.
Les données statistiques concernant les dossiers examinés au cas par cas peuvent renforcer cette illusion. En effet, sur 149 dossiers examinés, 95 pour cent viennent des cantons de Vaud et Genève - chacun pour 30 pour cent - Berne, Fribourg et Neuchâtel. Il n'y a donc pas de sans-papiers à Zurich, ni à Bâle, où le collectif est pourtant très actif, ni à Aarau, ni à Saint-Gall ni au Tessin!
Au contraire, une lectrice avertie voit tout de suite par là que la politique du cas par cas, que revendiquent avec constance les autorités fédérales, ne fonctionne tout simplement pas. L'un de ses effets pervers est déjà de renforcer les disparités entre les cantons et le clivage entre la Suisse romande et la Suisse alémanique. De plus, elle légitime le refus, l'aveuglement ou l'hypocrisie de certains qui, par confort ou par intérêt, préfèrent tolérer la clandestinité.
En revanche, pour les cantons, les institutions, les collectifs qui s'efforcent de trouver des solutions en se référant à la fameuse circulaire sur les cas de rigueur de décembre 2001, le désarroi est total. Cette circulaire n'a apporté aucune clarification. Les critères restent flous, l'application baigne dans l'opacité. Constituer un dossier est devenu un travail titanesque accompli par les sans-papiers eux-mêmes, appuyés par des bénévoles qui ne savent plus à quel saint se vouer. C'est sans doute aussi la croix et la bannière pour l'administration qui doit examiner les dossiers. Les critères sont si nombreux qu'il en manque toujours un qui justifie le refus.
Le plus préoccupant est que le fait de soumettre un dossier aux autorités oblige les clandestins à révéler leur identité. Si la régularisation leur est refusée, ils se retrouvent donc directement dans le collimateur de la police et, par conséquent, menacés d'expulsion de manière imminente. Voilà les raisons pour lesquelles il y a si peu de demandes.
On peut craindre que la politique du cas par cas soit en définitive tout à fait inopérante. Certes, 248 personnes sur 430 présentées cette année ont reçu une réponse positive, ce qui ne serait sans doute jamais arrivé s'il n'y avait pas eu un mouvement des sans-papiers. Mais il n'en reste pas moins que quelque 150 000 personnes continuent à vivre dans la clandestinité, avec des conditions de vie encore plus difficiles, encore plus précaires, encore plus angoissantes et toujours aussi indignes.
En conclusion, j'estime pour ma part que ce serait très dommageable de faire l'impasse sur le problème des sans-papiers, comme le fait le rapport de gestion, et de réduire leur mouvement au silence. C'est exactement la raison pour laquelle nous sommes plusieurs, dans cette assemblée, à avoir pris l'initiative d'organiser la "table ronde" que le Conseil fédéral a refusée en décembre 2001. Nous organiserons cette "table ronde" pour l'automne de cette année, en collaboration avec les Eglises, les associations caritatives, les centres de contact Suisse-immigrés, les syndicats, les partis et toutes les personnes de bonne volonté qui sont à la recherche de solutions. Nous espérons que cette démarche permettra de faire avancer un peu les choses.
Villiger Kaspar · BPR-M · Bundesrat · Luzern
Ich sage gerne zwei, drei Worte zur Haltung des Bundesrates bei diesem Problem der "sans-papiers". Ich habe viel Verständnis dafür, dass einen dieses Problem beschäftigen kann. Ich stelle auch fest, dass es bei diesem Problem zwischen der französischen Schweiz und der deutschen Schweiz eine ziemlich unterschiedliche Sensibilität gibt. Das sehen wir übrigens auch bei den Zahlen, die als Härtefälle gemeldet werden.
Der Bundesrat ist aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit und der Rechtsgleichheit der Meinung, dass eine generelle Amnestie nicht möglich ist. Wir sind auch gegen einen Vollzugsstopp, ein Moratorium. Wir sind auch nicht der Meinung, man müsste Kontingente für illegal anwesende Ausländerinnen und Ausländer schaffen.
Wir sind aber der Meinung, dass man mit der Politik der Behandlung der Härtefälle durchaus das Problem wenn nicht lösen, so doch entschärfen kann. Die Kriterien sind ja bekannt - ich selber bin kein Fachmann in dieser Frage. Man hat versucht, Härtefallkriterien zu finden, z. B. Dauer der Anwesenheit, Dauer der Einschulung der Kinder, Stand der Integration, Gesundheitszustand, Rückkehrmöglichkeiten und auch das bisherige Verhalten der Behörden im konkreten Fall. Ich glaube, das sind einleuchtende Kriterien, die es durchaus erlauben zu sagen, ob man in einem konkreten Fall eine Aufenthaltsgenehmigung geben muss oder nicht.
Zu der Kompetenz, dem Verfahren auf Bundesebene: Das BFF behandelt jene Gesuche, die ursprünglich aus dem Asylbereich stammen und diejenigen Personen betreffen, welche die Schweiz nach einem negativen Entscheid nicht verlassen haben - das ist die vorläufige Aufnahme. Das BFA ist für die übrigen Gesuche zuständig, vor allem für die Zustimmung zu kantonalen Aufenthaltsbewilligungen. In beiden Fällen ist die Zustimmung der kantonalen Behörden nötig.
Die Bundesämter haben ein Rundschreiben gemacht und auf diese Möglichkeit der Sonderbehandlung von Härtefällen hingewiesen. Hier haben vor allem die Westschweizer Kantone positiv reagiert. Kantone aus der deutschen Schweiz haben - bis auf zwei Ausnahmen - bisher keine Härtefallgesuche eingereicht. Eine mögliche Erklärung wäre, dass natürlich die Wegweisungspolitik auch unterschiedlich konsequent durchgeführt worden ist. Jedenfalls werden die Bundesbehörden weiterhin Neueingänge von Gesuchen wohlwollend prüfen und in Härtefällen, die begründet sind, eben auf der Basis des geltenden Rechtes akzeptable Lösungen anbieten. Wir meinen, dass diese Praxis die Nachhaltigkeit und die Rechtsgleichheit garantieren könnte.
Noch kurz zu der von Herrn Schwaab angesprochenen Frage der Spielbanken. Diese Gesuche werden ja von der Spielbankenkommission behandelt. Ich muss Ihnen sagen, dass es für den Bundesrat auch nicht ganz einfach war, diese Entscheide zu treffen. Wir haben vorher vermutlich noch nie so viele Briefe und parlamentarische Gesprächsofferten bekommen, und es war so eine Art Puzzle: Wenn wir hier etwas herausgebrochen hätten, wäre es irgendwo anders wieder anders herausgekommen. Das ist immer so, wenn Sie nicht allen eine Lizenz erteilen können, obwohl eigentlich mehrere Interessierte die Bedingungen erfüllen. Das führt fast zu einer Quadratur des Zirkels. Aber es ist eine unabhängige Kommission, die versucht hat, wirklich nach objektiven Kriterien die besten Projekte herauszusuchen: Sozialkonzept, Geldwäschereibekämpfung, eine möglichst gute Qualität der Spielbanken. Die qualitativen Merkmale hatten absolute Priorität; die Frage war nicht "Privatisierung oder nicht". Eine gescheitere Antwort als jene, die Sie schon bekommen haben, kann ich Ihnen dazu nicht geben. Ich habe bei der Beschäftigung mit diesem Problem den Eindruck erhalten, dass man hier sorgfältig vorgegangen ist.
Zu Israel nur kurz: Wir haben nie Waffen geliefert, weil das dem Waffenexportgesetz widersprochen hätte; das wäre unzulässig. Hingegen stellt sich die Frage, ob man bestehende Verträge aus politischen Gründen einfach brechen darf. Ich glaube, dass sich die Schweiz das nicht leisten kann, und deshalb meinen wir, dass die bestehenden Verträge selbstverständlich erfüllt werden müssen. Weiter möchte ich mich aber im Moment zu diesem Problem nicht äussern, möchte aber die Besorgnis des Bundesrates über die Eskalation der Gewalt ausdrücken, die wir in letzter Zeit auf beiden Seiten erlebt haben und die uns schon auch nachdenklich stimmt.
Verfahrensbeitrag
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Département de la défense, de la protection de la population et des sports
Freund Jakob · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
"Sicherheit durch Kooperation": Dieser Obertitel begleitet uns alle seit Beginn des Armeereformprozesses. Vor allem wurde dieser Leitsatz immer wieder erwähnt, wenn es um die internationale Zusammenarbeit im Wehrbereich ging. Damit wurde auch die Notwendigkeit der Annäherung an andere Armeen und die Nato heraufbeschworen und als Gegenstück das autonome Verteidigungspotenzial unserer Armee heruntergespielt. Somit entwickelte sich dieser Titel zum Inbegriff der Internationalisierung unserer Streitkräfte. Dass dieser Leitsatz auch auf nationaler Ebene für die Sicherheitspolitik seine Richtigkeit hat, ist unbestritten. Es ist darum erfreulich, dass der Bundesrat die Thematik der Sicherheit durch Kooperation im Inland und auch innerdepartemental in den Geschäftsbericht aufgenommen hat. So steht unter Ziel 1 des VBS wörtlich: "Die neue Sicherheitspolitik (Sicherheit durch Kooperation) wird innerhalb und ausserhalb des VBS konkretisiert, dabei wird die Idee eines integralen Sicherheitsverständnisses Schweiz durch eine verstärkte internationale, nationale (föderalistische) und interdepartementale Kooperation sichtbar gemacht." Unter den Massnahmen zur Erreichung dieses Ziels muss der Bundesrat aber eingestehen, dass eine Aufgabenumverteilung innerhalb der Departemente in die Staatsleitungsreform eingebettet sei und die so formulierte Zielerreichung gegeben wäre, aber bis heute ohne sichtbare Wirkung geblieben sei.
Die SVP bedauert diesen harzigen Verlauf der Aufgabenumverteilung im Bereich Sicherheit. In Fachkreisen ist schon längere Zeit bekannt, dass innere und äussere Sicherheit nicht trennbar sind. Die schrecklichen Ereignisse vom 11. September, aber auch die neuesten Unruhen im Nahen Osten haben uns dies einmal mehr vor Augen geführt. Bei dieser modernen, asymmetrischen Kriegsführung sind Polizei und Militär gleichermassen gefordert. Darum beurteilt die SVP die Sicherheit durch Kooperation im Inland als vordringlicher und ebenso sicherheitsrelevant wie die Kooperation mit anderen Streitkräften. Den Anforderungen der Zeit können die Sicherheitsorgane besser gerecht werden, wenn sie unter dem Dach eines Sicherheitsdepartementes organisiert werden, wie das die SVP schon mehrfach gefordert hat.
Der Umstand, dass heute die Sicherheitsorgane des Bundes drei verschiedenen Departementen unterstellt sind, ist nicht optimal. Mit dieser Verzettelung wird unnötig Energie verpufft, vor allem wenn es darum geht, Material oder gar Stellen von einem Sicherheitsträger zum anderen zu transferieren. Mit einem Sicherheitsdepartement könnten zwischendepartementale Grabenkämpfe vermieden, Synergien besser genutzt, Ressourcen optimaler eingesetzt und erst noch Geld gespart oder sinnvoller eingesetzt werden.
Angst vor der Konzentration der Sicherheitsorgane an einem Ort ist unbegründet in einem Land, wo die Armee im Volk verwurzelt ist und die demokratische Kontrolle funktioniert.
Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung am Rande: Beim Studium dieses Berichtes habe ich vergeblich die Erwähnung der Angriffe auf Schweizer Soldaten im letzten Jahr und der vom Bundesrat getroffenen Massnahmen gesucht. Diese Vorfälle haben die Bevölkerung beschäftigt, denn ein unbegründeter Angriff auf einen Soldaten in Uniform kommt einem Angriff auf den Staat gleich. Da bekanntlich die Kantone für die innere Sicherheit zuständig sind, zeigen auch diese Fälle, dass für die Angehörigen der Armee nur Sicherheit durch Kooperation garantiert werden kann, in diesem Fall Kooperation mit den Kantonen.
Meine Schlussfolgerungen sind folgende: Sicherheit durch Kooperation im Innern ist ebenso wichtig und vordringlich wie Kooperation mit anderen Armeen. Für eine optimale Kooperation der Sicherheitselemente beim Bund - das betrifft vor allem Militär, Festungswachtkorps, Grenzwachtkorps, Bundespolizei und Nachrichtendienste - muss ein Sicherheitsdepartement gebildet werden. Für mehr Sicherheit ist auch eine intensivere Koordination mit den kantonalen Sicherheitskräften unabdingbar.
Villiger Kaspar · BPR-M · Bundesrat · Luzern
Mit vielem, was Herr Freund gesagt hat, ist der Bundesrat durchaus einverstanden. Er hat die Vernetzung der Sicherheit - innen und aussen - zutreffend geschildert. Wenn er etwas bedauert, die autonome Verteidigungsfähigkeit der Armee sei vernachlässigt worden - ich habe das jetzt etwas frei wiederholt -, muss ich vielleicht einfach darauf hinweisen, dass die autonome Verteidigungsfähigkeit im modernen Umfeld, mit modernen Technologien natürlich Grenzen hat. Innerhalb dieser Grenzen aber versuchen wir als neutraler Staat, das aufrechtzuerhalten. Ich habe schon früher immer dieses Beispiel genommen: Wenn irgendein Satellit einen Blitz einer startenden Rakete sieht - aus Neutralitätsgründen nenne ich jetzt kein Land, das infrage käme -, und die Rakete fliegt irgendwie in Richtung Europa, kann niemand sagen, ob sie in Lörrach, Basel oder in Mulhouse landet. Sie sehen, hier ist die Betroffenheit schon übernational. So etwas ist national auch nicht mehr abzuwehren. Das sind alles Dinge, die zeigen, dass man nicht mehr in den Kategorien des letzten Weltkrieges denken kann.
Sicherheit benötigt Kooperation, aber wenn Sie sagen, man habe sich systematisch der Nato angenähert, muss ich einfach antworten: Es ist völlig klar, dass ein neutrales Land nicht der Nato beitreten kann, auch nicht im Konfliktfall mit ihr zusammenarbeiten kann, es sei denn, es werde angegriffen. Es gibt hier klare Grenzen, die wir einhalten wollen. Wir arbeiten dort zusammen, wo wir etwas lernen können, wo es auch unserer autonomen Verteidigungsfähigkeit nützt.
Sie haben auf das Sicherheitsdepartement hingewiesen. Sicherheit ist in der Tat ein Mosaik aus verschiedenen Leistungen auch verschiedener Departemente. Diese interne Aufteilung der Sicherheitsorgane ist ja Gegenstand einer vertieften Analyse auch mit den Kantonen zusammen; die Polizeihoheit ist ja kantonal. Das betrifft den berühmten Usis-Bericht. Wir warten alle auf diesen Bericht; es sieht so aus, als ob er zeitgerecht kommen würde. Dann ist der Moment gekommen, wo man konkret darüber diskutieren kann. Ich darf Ihnen einfach sagen, wir haben das Sicherheitsdepartement diskutiert, schon früher, als ich im EMD war. Es gibt eben doch eine tief verwurzelte Reserve dagegen, Polizeikräfte und Militär im gleichen Departement zu vereinen. Das dürfen Sie nicht unterschätzen, rein politisch.
Rein sachlich gesehen gäbe es Gründe für das eine und das andere. Es ist aber nicht der einzige Bereich, in dem der Bundesrat versuchen muss, Strukturen zu schaffen, die es erlauben, das gleiche Ziel mit Beiträgen von verschiedenen Departementen zu erreichen. Wir sind der Meinung, dass dies hier absolut möglich sei.
In Bezug auf die Angriffe auf unsere Soldaten in Uniform bin ich absolut Ihrer Meinung. Wir haben aber festgestellt, dass eine Bewaffnung, z. B. mit einem Pfefferspray, für die Betroffenen letztlich vielleicht noch gefährlicher wäre. Es hat sich auch gezeigt, dass die Angriffe nicht bewusst gegen Soldaten gerichtet waren, sondern dass sie einfach von jungen Leuten begangen wurden, die wahrscheinlich irgendeinen Gewaltakt verüben wollten. Es ist Gott sei Dank wieder ruhiger geworden. Aber das ist eine Aufgabe, die die kantonalen Polizeien lösen müssen. Die Soldaten müssen durch ihr Verhalten auch versuchen, keine Angriffsflächen zu bieten. Aber ich bin absolut der gleichen Meinung wie Sie und missbillige diese Angriffe.
Verfahrensbeitrag
Finanzdepartement - Département des finances
Jossen Peter · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Gestatten Sie mir zunächst, mich auch in meiner Eigenschaft als Vizepräsident der GPK den Dankesworten verschiedener Redner an die Verwaltung, die ihren Job und manchmal auch mehr als ihren Job tut, und gleichfalls auch jenen an das Sekretariat der Geschäftsprüfungskommissionen und an die Parlamentarische Verwaltungskontrolle anzuschliessen.
Wir haben innerhalb der GPK festgestellt, dass das Sekretariat unserer Kommission teilweise als eigentliche Klagemauer funktioniert. Wir haben eine steigende Zahl von Eingaben an Bundesstellen, welche dann immer bei der GPK und bei der entsprechenden Subkommission landen. Wir haben gemäss der Medienmitteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes vom 29. Mai 2002 gesehen, dass der Bundesrat die Einrichtung einer Ombudsstelle und auch das Öffentlichkeitsprinzip erneut verschoben hat. Ich möchte einfach sagen, dass hier - deshalb richte ich mich an Sie, den Finanzminister - die erwähnten Mittel, nämlich die 2 Millionen Franken beispielsweise für die Ombudsstelle wirklich gut investiert wären. Denn ich habe den Eindruck, dass bei uns, in unserem Land, eine steigende Anzahl von Personen Probleme mit einzelnen persönlichen Erfahrungen haben, sei das mit der Verwaltung, sei das mit den Gerichten.
In Bezug auf die Thematik der Ombudsstelle möchte ich eigentlich an die Antwort anknüpfen, die der Bundesrat auf die Motion Zisyadis 01.3492 gegeben hat. Dass man das nicht sofort einrichten konnte - auch nicht sofort nach dem 11. September 2001 -, das war eigentlich klar. Es ist aber schon ein sehr grosses Anliegen, dass man jetzt versucht, das aufzugleisen. Gerade wenn wir im Parlament beim Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget - Flag ist ein weiteres Stichwort - und bei dessen Ausdehnung je länger, je weniger über die einzelnen täglichen Probleme der Menschen mitreden können, wäre eine solche Ombudsstelle nun wirklich angezeigt.
Gestatten Sie mir, noch ein zweites Thema anzutönen, die Umsetzung der Bekämpfung der Geldwäscherei. Wir als SP-Fraktion nehmen natürlich zur Kenntnis, dass Sie in diesem Bereich tätig geworden sind - wir haben ja seinerzeit den Bericht mitgetragen. Wir sehen, dass die Empfehlungen der GPK jetzt laufend umgesetzt werden, und selbstverständlich freuen wir uns auch mit Ihnen über die guten Noten, die der Finanzplatz gestern bekommen hat.
Es gibt allerdings ein paar Aber: Zunächst ist es nach unserer Auffassung eine der grössten Gefahren, dass der Parabankensektor die gute Arbeit der Banken - oder die teilweise oder mehrheitlich gute Arbeit der Banken - kaputtmacht. Im Parabankensektor tummeln sich nach wie vor verschiedenste Kreise. Wenn wir hier nicht - ich glaube, dass wir hier keine Differenz haben - mit aller Schärfe und mit aller Sorgfalt an die Umsetzung des Gesetzes gehen - Sie haben vorhin zu Recht gesagt, dass wir noch nicht am Ende sind, sondern auf der Zielgeraden -, dann riskieren wir hier für den Kampf der Finanzplätze schlechteste Signale nach aussen. Das können wir nicht gebrauchen; da sind wir uns auch einig.
Dieser Bericht ist ja kein Ruhekissen; das haben wir festgestellt, und das wurde gestern auch gesagt. Ich glaube, dass wir längerfristig um eine integrierte Finanzaufsicht nicht herumkommen. Es ist auch selbstverständlich, dass wir dabei die jetzigen Aufbauarbeiten integrieren, die die Melde- und Kontrollstellen leisten.
Wir haben noch eine Differenz in Bezug auf den Rhythmus, wie z. B. jetzt die Expertenkommission Zimmerli arbeiten sollte. Ich bin mir bewusst - Sie haben es uns in der Anhörung in der GPK gesagt -, dass die Frist, die Sie dieser Expertengruppe gesetzt haben, sehr ehrgeizig ist. Aber wenn man den Bericht Zufferey liest, dann gibt es doch eine Reihe von Dingen, die man ohne weiteres in einem Zwischenbericht - sei es mündlich oder schriftlich - vorziehen könnte. Wir sind der Auffassung, dass wir sofortige Gesetzesanpassungen brauchen, besonders in jenen Bereichen, wo aufgrund der Bundesgerichtspraxis plötzlich eine Lücke besteht, wie das bei dem sehr heiklen Thema der Amts- oder der Rechtshilfe und namentlich auch bei der Rechtshilfe bei den Insiderdelikten der Fall ist.
Ein letztes Wort: Wir brauchen vermutlich auch entsprechende gesetzliche Vorgaben, was die Revisoren und was die Revisionsarbeit nicht nur bei den Banken, sondern auch im Parabankensektor betrifft. Wir haben von der Swissair bis zu den verschiedenen Kantonalbanken gesehen, dass teilweise die Revisionsfirmen echte Probleme haben, weil sie in dieser Zwitterstellung, in diesem Interessenkonflikt sind, dass sie einerseits von den grossen Firmen beauftragt sind und andererseits im Rahmen ihres Revisionsmandates denselben Firmen den Spiegel vorhalten müssten.
Ich weiss, dass Sie diesen Problemen Ihre volle Aufmerksamkeit widmen, und möchte Ihnen unsere Unterstützung zusagen, damit die ganzen Dinge künftig vielleicht etwas schneller gehen.
Tillmanns Pierre · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Voilà plus de trois ans que la Commission de gestion se préoccupe du grave problème du blanchiment d'argent. Il a d'abord fallu constater qu'après l'élaboration de la loi sur le blanchiment d'argent, la structure choisie pour exécuter cette nouvelle tâche a eu beaucoup de peine à se mettre en place. Elle a été par la suite trop peu dotée en personnel. Des obstacles internes et externes l'ont ensuite empêchée de mettre en place un système de contrôle efficace et, conséquence inévitable, l'ambiance au travail s'est dégradée, des conflits importants se sont installés parmi les collaborateurs, de sorte que pratiquement toute l'unité s'est désorganisée en raison soit de démissions, soit d'exclusions. Autant dire que rien ne s'est fait pendant tout ce temps, ce qui n'a pas empêché le Conseil fédéral de déclarer que la Suisse est dotée de la loi la plus sévère au monde en matière de lutte contre le blanchiment d'argent, en omettant toujours de dire que cette loi n'était pas appliquée.
On constate aujourd'hui que l'unité, sous la responsabilité d'une nouvelle cheffe, s'est reconstituée ou est en train de se reconstituer. Il n'en reste pas moins que les plus ou moins 6000 intermédiaires financiers ne sont toujours pas affiliés à un organisme d'autorégulation pourtant exigé par la loi et que le blanchiment d'argent se fait donc toujours en toute impunité dans notre pays.
Quant au secret bancaire dont on dit qu'il est levé à chaque fois qu'un délit est signalé, il faut être naïf pour croire que le problème est réglé, que les dictateurs ne placent plus leur argent, qu'ils volent par ailleurs à leur peuple, dans les coffres suisses, que les marchands d'armes et les trafiquants de drogue ne se sentent plus en sécurité dans notre pays. Nous sommes bien persuadés que des sommes énormes se trouvent ou transitent dans nos coffres et que les cas signalés par les médias ne représentent que la pointe de l'iceberg.
Notre pays se singularise encore par son refus de considérer l'évasion fiscale et la fraude douanière comme des délits, et s'attire les foudres de l'Union européenne et d'autres pays dans ces matières.
Le Conseil fédéral martèle stoïquement que le secret bancaire n'est pas négociable. L'Union démocratique du centre vient de déclarer vouloir faire inscrire le secret bancaire dans la constitution. Croit-on vraiment que nos puissants voisins vont se laisser infléchir par de tels arguments? Les pressions seront telles que nous devrons bien nous aligner sous peine de sanctions. L'histoire récente des fonds en déshérence nous montre bien qu'il suffit de menacer nos banques de boycott pour qu'elles s'alignent immédiatement.
La mondialisation des relations financières et l'implantation de nos banques dans tous les pays développés les ont paradoxalement rendues vulnérables aux sanctions de ces pays. Ne vaudrait-il pas mieux infléchir notre secret bancaire en exigeant les mêmes démarches des pays qui ont un système analogue au nôtre, plutôt que de se voir imposer une décision unilatérale à laquelle nos banques ne pourront pas résister?
Il serait pour le moins nécessaire que nos autorités fiscales et pénales aient accès, lors de soupçons avérés, aux données de nos institutions financières.
Tous ces événements ont poussé le Conseil fédéral à améliorer la lutte contre la cybercriminalité. Il était prévu que douze spécialistes seraient engagés au printemps/été 2002 pour lutter contre ce fléau. Aujourd'hui, le nombre de douze est réduit à neuf et la mise en place ne se fera qu'en 2003. De plus, les cantons devront financer les postes de six des neuf personnes engagées par la Confédération, selon une répartition précise. On apprend que le canton de Zurich serait peu enclin à passer à la caisse, ce qui met en péril la totalité de cette nouvelle unité, qui sera alors mort-née. Dès lors, plus de lutte contre la cybercriminalité!
J'ajoute pour terminer que, lors des récents entretiens de Watteville ayant eu pour objet le secret bancaire, le porte-parole à la conférence de presse, M. Ueli Maurer, s'est permis de déclarer à la TV alémanique que, sur ce sujet, tous les groupes politiques partageaient le même avis. C'est manifestement faux! Le groupe socialiste n'est pas d'avis que le secret bancaire n'est pas négociable.
Laubacher Otto · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich möchte auf ein Thema eingehen, das so nicht Gegenstand des Geschäftsberichtes des Bundesrates ist, aber sehr wohl mit der Führung unserer obersten Landesregierung zu tun hat. Die Legitimation zur Kritik gibt mir das Kommissionsreglement "Leitbild der Geschäftsprüfungskommission". Dort heisst es unter anderem: "Die Geschäftsprüfungskommission wahrt stellvertretend die Interessen von Bürgerschaft und Öffentlichkeit gegenüber der Verwaltung."
Am 28. Mai 2002 war in der "Neuen Luzerner Zeitung" zu lesen: "Im Bundeshaus häufen sich in letzter Zeit - zur Freude der Sonntagspresse - die Indiskretionen." Das Volk hat in der Abstimmung über die Volksinitiative "Ja zu Europa!" eine klare Aussage gemacht, dass Schritte, die einen Beitritt zur Europäischen Union bedeuten, zu unterlassen sind. Wenn nun einzelne Bundesräte dies anders sehen, sollen sie sich daran erinnern, dass es ihre Aufgabe ist, die Mehrheitsmeinung des Volkes zu vertreten. Indiskretionen jeglicher Art schwächen die Verhandlungsposition der Schweiz gegenüber der EU und schaden dem Wirtschaftsstandort Schweiz. Wie schlecht diese Indiskretionen sind, möchte ich am Beispiel des Bankkundengeheimnisses aufzeigen.
Das schweizerische Bankkundengeheimnis verpflichtet die Banken, ihre Vertreter und Mitarbeiter in Bezug auf die geschäftlichen Angelegenheit ihrer Kunden oder Dritter, von denen sie bei der Ausübung ihres Berufes Kenntnis erhalten haben, zur Schweigepflicht. An das Bankkundengeheimnis sind aber auch Revisionsstellen, die Überwachungsbehörden sowie weitere Personen, die in einem Auftragsverhältnis zur Bank stehen, gebunden. Geschützt werden nicht die Banken, sondern die Kunden. Anonyme Konten sind in der Schweiz ohnehin verboten. Auch unsere Bundesverfassung garantiert in Artikel 13 den Anspruch auf die Privatsphäre. Die Schweiz beweist mit ihrer Geldwäschereigesetzgebung, dass sie kein Interesse hat, Geschäfte anzuziehen, die darauf ausgerichtet sind, kriminelle Machenschaften zu ermöglichen.
Der EU geht es bei ihrem Versuch, das Bankkundengeheimnis zu Fall zu bringen, neben dem Steuerbezug nach ihren Regeln auch um eine Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz sowie darum, eine Stärkung ihrer eigenen Finanzmetropolen herbeizuführen. Ist einmal eine solche Steuer für Zinsausschüttung an natürliche Personen eingeführt, so ist der erste Schritt getan, um später auch noch weitere Steuern auf Dividenden oder sogar auf Kapitalgewinn aus der Schweiz an die EU abführen zu müssen. Wenn der Vorsteher des Finanzdepartementes sagt, das Bankkundengeheimnis sei nicht verhandelbar, dann tritt er für den Wirtschaftsplatz Schweiz ein und für die Schweiz. Werden nun aus dem Bundeshaus andere Zeichen gesendet, schwächen diese unsere Verhandlungsposition und schaden somit einem bedeutenden Wirtschaftszweig der Schweiz.
Dieses Beispiel sei stellvertretend für weitere andere genannt.
Ich bitte den Bundesrat, für mehr Diskretion zu sorgen, damit die Tagespresse in Zukunft nicht mehr über Irritationen zu schreiben hat. Und, Herr Bundespräsident: Bleiben Sie standhaft in Sachen Bankkundengeheimnis!
Villiger Kaspar · BPR-M · Bundesrat · Luzern
Das ist eine geballte Ladung; ich versuche es kurz zu machen.
Herr Jossen hat darauf hingewiesen, dass der Bundesrat die Frage des Öffentlichkeitsprinzips und der Ombudsstelle verschoben hat. Ich weiss nicht, ob wirklich ein grosses Bedürfnis nach einer Ombudsstelle besteht oder nicht; man kann das unterschiedlich beurteilen. Ich habe den Eindruck, es habe schon Zeiten gegeben, in denen der politische Druck grösser war. Ich habe einmal versucht, im Militärbereich eine Ombudsstelle einzurichten, aber Ihre Vorgängerinnen und Vorgänger haben das Projekt dann abgeblockt. Ich konnte damit leben, aber ehrlich gesagt hätte ich es dort, wo der Bürger in Uniform dem Staat während einer gewissen Zeit irgendwie ausgeliefert ist, verstanden.
Der Bundesrat hat die beiden Geschäfte aufgeschoben, aber nicht definitiv anders entschieden. Was ist der Hintergrund? Es ist ganz einfach: Ich habe Ihnen gestern sagen müssen, dass sich der Staat nicht mehr alles leisten kann. Wir werden vermehrt versuchen müssen, Prioritäten und Posterioritäten gegeneinander abzuwägen. Das Problem sind ja weniger die Prioritäten - es ist fast alles prioritär. Das Problem sind eher die Posterioritäten, und da sind halt auch 4, 5 oder 6 Millionen - wenn Sie diese zehn Mal beschliessen - viel Geld. Wir müssen EffVor, wir müssen Projekte des öffentlichen Verkehrs usw. realisieren; dann stellt sich die Frage: Ist das prioritär oder nicht? Sobald wir dann den finanziellen Handlungsspielraum beurteilen können, wird der Bundesrat endgültig darüber entscheiden.
Ich danke Ihnen für Ihre kritischen Bemerkungen zum ganzen Bereich Finanzplatz und Geldwäscherei. Ich bin durchaus der Meinung, dass Ihre kritischen Fragen berechtigt sind. Wir wollen ja hier unsere Hausaufgaben machen.
Sie haben erwähnt, dass Ihnen der Parabankensektor etwas Sorge bereitet. Ich muss Sie darauf hinweisen, dass es auch einige Jahre gedauert hat, bis der Bankensektor auf dem heutigen Stand war. Es geht ja auch hier nicht nur um ein Gesetz, sondern um einen Kulturwandel, und gerade bei der Geldwäscherei habe ich festgestellt, dass sehr viele aus dem Parabankensektor nicht so recht eingesehen haben, warum sie diesem Gesetz unterstellt sind. Da braucht es viel Überzeugungsarbeit, aber Sie wissen, dass sich die Leiterin der Stelle darum bemüht. - Im Moment steht gerade Herr Widmer zwischen Herrn Jossen und mir, aber ich hoffe, er hört mich um diesen herum. Wenn man mir schon viele Fragen stellt, muss man dann auch lauschen.
Vielleicht werden dann auch ein paar Etablissements geschlossen; das wäre präventiv wahrscheinlich sehr gut, denn die Lage ist wirklich ernst, und Sie wissen, dass wir auch im Zusammenhang mit dem Bericht Zufferey uns überlegen, gewisse Intermediäre neu einer prudentiellen Aufsicht zu unterstellen. Ein Mitglied des Nationalbankpräsidiums hat das etwas relativiert, aber ich bin der Meinung, dass wir hier vorangehen müssen. Hier ist noch viel Arbeit zu tun, und die Leiterin mit ihrem nun vollzähligen Personalbestand ist daran, das zu tun. Ich bin zuversichtlich, dass es Schritt für Schritt gelingen wird - wie früher bei den Banken -, die Probleme in nützlicher Frist zu lösen.
Aber ich muss Ihnen etwas sagen: Der Bereich der Finanzmarktregulierung wird eine Baustelle bleiben. Alle Missbräuche mit Hilfe der modernen Technologien sind immer etwas weiter als der Staat mit der Bekämpfung. Deshalb müssen wir das immer wieder auf Vordermann - oder auf "Vorderfrau" - bringen. Wir müssen immer wieder versuchen mitzuhalten, und deshalb sind im Moment sehr viele Reformprojekte unterwegs. Eines haben Sie im Bereich des Insiderhandels, wo wir eine Lösung suchen müssen, auch erwähnt. Hier gibt es eine Lücke.
Die Selbstregulierung scheint uns nach wie vor ein gutes Prinzip zu sein, aber die EBK ist dabei, mit einer Studie Stärken und Schwächen zu untersuchen. Es sieht so aus, als ob wir bei der Selbstregulierung vielleicht jene, die kontrollieren, auch etwas besser kontrollieren müssen. Am Schluss müssen wir aber aufpassen, dass in diesem Land nicht nur noch Leute kontrollieren und niemand mehr Werte schafft. Das ist ein bisschen meine Angst. Die Kontrolle wird aber immer aufwendiger, und da müssen wir mitmachen, auch im internationalen Vergleich. Das ist selbstverständlich.
Herr Tillmanns hat sehr scharfe Kritik geübt. Ich kann ihm auch nicht versprechen, dass bei uns keine Diktatorengelder mehr gefunden werden. Wir können nur versuchen, die nötigen Instrumente zu schaffen, und hier, glaube ich, sind wir mindestens so gut wie andere Finanzplätze, wenn nicht besser. Aber jeder grosse Finanzplatz kann missbraucht werden, oder es wird zumindest versucht, ihn zu missbrauchen. Deshalb ist es uns sehr ernst, solche Missbräuche nach Möglichkeit zu verhindern oder sie aufzudecken, wenn sie denn vorkommen sollten. Hier sind alle Finanzplätze gefährdet.
Aber gestatten Sie mir jetzt doch noch eine Bemerkung zum Bankgeheimnis. Ich habe Ihnen gestern mit Zahlen belegt, wie wichtig der Finanzplatz für unseren Wohlstand ist. Ich glaube, Sie müssen das realisieren, auch wenn Sie eher auf der linken Seite des Saals bei jenen sitzen, die den Finanzplatz kritisch anschauen, aber die doch gerne viele Steuergelder hätten, um die staatlichen Aufgaben erfüllen zu können. Der Finanzplatz ist wichtig. Jeder Finanzplatz hat Stärken und Schwächen. Die grossen Finanzplätze wie London oder New York sind heute eine Art "Silicon Valleys" der Finanzen; sie absorbieren die meisten Bereiche, in denen ein kleiner Finanzplatz wie die Schweiz schon gar nie mehr konkurrenzfähig sein wird. Es gibt eigentlich nur eine Nische, in der die Schweiz noch konkurrenzfähig ist, nämlich die Vermögensverwaltung. Diese Nische braucht gewisse Rahmenbedingungen, die wir im Interesse unserer Konkurrenzfähigkeit - andere haben andere Vorteile - nicht aufgeben dürfen. Weil aber - und da haben Sie Recht - das Bankgeheimnis ein moralisches Problem sein kann, müssen wir es rechtlich und gesetzlich mit einer Regulierung so flankieren, dass es moralisch vertretbar bleibt. Ich glaube, das haben wir getan und tun es Schritt für Schritt weiter. Die gesamte Kriminalität bricht heute das Bankgeheimnis; hier haben wir noch gewisse rechtsstaatliche Verfahren. Es gibt die Kritik, dass die Rechtshilfe zu lange gehe; auch das haben wir verbessert. Da gehen wir Schritt für Schritt weiter. In der Frage des Zollbetrugs, den auch wir schlecht finden, haben wir der EU eine gute Lösung offeriert. Sie wollte aber mehr, und dem konnten wir nicht zustimmen. Aber es ist auch in unserem Interesse, dass die Schweiz z. B. keine Zigarettendrehscheibe ist, auch wenn die Zigaretten gar nicht mehr in der Schweiz sind. Hier werden wir Lösungen suchen.
Das Problem, das jetzt am meisten zu diskutieren gibt, ist die Steuerhinterziehung. Ich meine, dass wir hier mit unserer Offerte einer Quellensteuer der EU eine faire Lösung anbieten können, die auch vertretbar ist. Deshalb vertrete ich diese Lösung, obschon auch sie dem Finanzplatz Schweiz nicht gerade Impulse geben, sondern eher Schwierigkeiten bei der Umsetzung bereiten wird. Aber ich glaube, das müssen wir tun.
Zur Frage von Herrn Laubacher, der Frage der Indiskretionen: Ich bin froh, dass man uns beim Bankgeheimnis unterstützt. Sie haben hier ein sehr, sehr schwieriges Problem angetippt, das auch dem Bundesrat Sorgen macht.
Man kann ja darüber streiten, was alles vertraulich bleiben muss und was nicht. Aber die Meinungsbildung in einer Regierung muss vertraulich bleiben können, weil man sonst nichts mehr schriftlich macht oder Gefahr läuft, die Meinungsbildung auch nach der politischen Resonanz gegen aussen auszurichten, statt eine Lösung zu suchen - das ist ganz menschlich.
Wir müssen z. B. im Bundesrat auch einmal die Meinung ändern dürfen, ohne dass es in die Zeitung kommt. Sonst finden wir nie Lösungen; das passiert jedem von uns einmal.
Wenn nun gezielt solche Dinge an die Öffentlichkeit getragen werden, entsteht auch ein falscher Eindruck; meistens sind sie nur bruchstückhaft und entsprechen nicht der Wirklichkeit. Dann heisst es: Die streiten ja immer - was gar nicht wahr ist -, und man malt ein Bild, wie es heute Morgen beim EDA im Zusammenhang mit der Uno-Diskussion evoziert worden ist, ein Bild, das gar nicht zutrifft. Deshalb säen solche Indiskretionen Misstrauen, und man fragt sich plötzlich: Was darf ich noch sagen und was nicht? Wir müssen das bekämpfen, und jedes Departement muss bereit sein, jemanden, der erwischt wird, sofort aus dem Verkehr zu ziehen; ich hoffe, dass wir einmal einen oder eine erwischen.
Es gibt ein Problem, weil die Indiskretion häufig auch vonseiten der Verwaltung eingesetzt wird, um die Medien für amtsspezifische Zwecke zu instrumentalisieren. Das ist so nicht akzeptabel. Das passiert immer wieder, aber Gott sei Dank sind es immer nur Einzelfälle ohne Breitenwirkung, sonst könnten wir schon lange nicht mehr mit Vertrauen regieren; aber es passiert eben doch. Dass solche Dinge hin und wieder auch eine Verhandlungsposition schwächen können, ist leider so; das kann ich nicht einfach abstreiten.
Ich hoffe in diesem Sinne, dass wir diese Dinge unter Kontrolle haben können, und ich kann nur an die Verantwortung aller appellieren - auch an die Verantwortung der Medien, aber vor allem an die Verantwortung jener, die den Medien solche Informationen geben. Ich möchte das hier in aller Klarheit festhalten.
Hubmann Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Bundespräsident, ich bin etwas überrascht über Ihre Ausführungen zur Ombudsstelle: Sie wissen vielleicht nicht, dass seit Jahren Vorstösse zur Schaffung einer Ombudsstelle hängig sind. Wir haben letztes Jahr von unserem Kollegen Donzé wieder einen neuen Vorstoss in dieser Richtung erhalten, und die SPK wollte bereits in dieser Richtung aktiv werden. Wir haben dann in der Kommission feststellen müssen - das können Ihnen die hier anwesenden Kommissionsmitglieder bestätigen -, dass der Bundesrat seit Jahren seine Hausaufgaben nicht gemacht hat. Ich kann Ihnen sagen, Herr Bundespräsident: Wenn der Bundesrat in dieser Sache nicht endlich aktiv wird, wird die SPK von sich aus eine Gesetzesvorlage bringen. Wenn Sie einfach so leichtfertig sagen, es bestehe eigentlich kein Bedarf und man habe jetzt kein Geld, dann finde ich das unverantwortlich.
Villiger Kaspar · BPR-M · Bundesrat · Luzern
Ich habe gesagt, es sei noch nicht vom Tisch. Es ist eine Frage der Prioritäten. Als Bundespräsident kann ich Ihnen sagen: Wenn das Ausdruck eines politischen Drucks ist, nehme ich das gerne zur Kenntnis und gebe das an den Bundesrat weiter. Als Finanzminister muss ich Ihnen sagen: Ganz alles werden wir uns in Zukunft wahrscheinlich nicht immer leisten können. Aber der politische Prozess wird das dann zeigen. Jedenfalls nehme ich Ihre Meinungsäusserung zur Kenntnis.
Verfahrensbeitrag
Volkswirtschaftsdepartement
Département de l'économie
Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Wir sind beim Volkswirtschaftsdepartement; ich habe hier zwei Fragen, die eigentlich zusammenhängen: Die erste Frage betrifft die ständigen wirtschaftspolitischen Interventionen des Departementes bei anderen Departementen, bei der zweiten Frage geht es um einige konkrete Bemerkungen und Fragen zum Wachstumsbericht des Bundesrates.
Zur ersten Frage, sie betrifft auch die Funktionsfähigkeit des Regierungssystems - ich hoffe, der Bundespräsident hört jetzt auch zu, weil er nämlich auch davon betroffen ist; es betrifft nicht sein Departement, aber es ist ein organisatorisches Problem -: Es vergeht kaum eine Woche, in der nicht mit gezielten Indiskretionen aus dem Volkswirtschaftsdepartement einmal der Poststellenabbau, dann die Bahnderegulierung und der Verkauf der Swisscom usw. gefordert werden, und das ausgerechnet in einem Zeitpunkt, in dem wir in eine schwierige Abstimmung über das Elektrizitätsmarktgesetz gehen. Das hat sicher psychologische Auswirkungen. Ich muss hier auch die Frage stellen, welche wirtschaftspolitischen Rechtfertigungen bestehen, wenn das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement den anderen Departementen, z. B. dem UVEK, einfach dreinredet und Stäbe Ideen produzieren und provozieren, die von Avenir Suisse oder irgendeinem bürgerlichen Think Tank stammen könnten. Hier stellt sich erstens die Frage nach dem Kollegialsystem des Bundesrates - der eine redet demonstrativ dem anderen drein - und zweitens die Frage nach der Ausdehnung und dem Umfang der Departementsstäbe. Herr Bundespräsident, stimmt es, dass die Departementsstäbe innert einem Jahrzehnt personell in etwa verdreifacht worden sind? Was soll diese Ausdehnung der Departementsstäbe? Sie führt dazu, dass die Konzeptarbeiten immer mehr von den Bundesämtern weggenommen werden. Die politischen Vorbereitungen werden in die Departementsstäbe verlegt, wo dann weniger Sachkompetenz und sehr oft mehr ideologischer Gehalt eine Rolle spielen. Sie sind hier auch als oberster Chef der Organisation der Bundesverwaltung angesprochen. Dies vielleicht zum ersten Punkt.
Zur zweiten Frage, sie betrifft den Wachstumsbericht: Ich weiss, Herr Bundespräsident, dass nicht Sie federführend waren, aber ich stelle Ihnen dann eine generelle Frage hierzu. Ein Musterbeispiel einer solchen rechtfertigenden, ideologisch beladenen Analyse ist der Wachstumsbericht, der ja vor allem vom Departementsstab des EVD erarbeitet worden ist, also von einem Stab, der natürlich in die Loyalität der Wirtschaftspolitik eingebunden ist, aber eine Analyse des eigenen wirtschaftspolitischen Verhaltens präsentieren soll. Da besteht natürlich ein intellektuelles Kollusionsproblem.
Nur drei Beispiele zum Wachstumsbericht:
1. Er ist extrem politisch ausgerichtet. Unter Punkt 1 beispielsweise wird von einer Wachstumsschwäche in den Neunzigerjahren gesprochen. Erst auf Seite 140, völlig versteckt, werden die Fehlleistungen der Geldpolitik erwähnt. Empfehlungen an die Schweizerische Nationalbank (SNB) werden in den Folgerungen gänzlich vernachlässigt, obwohl doch klar ist, dass der Fehler Nummer eins, der zur Wachstumsschwäche in den Neunzigerjahren geführt hat, in der monetaristisch inspirierten Geldpolitik des damaligen Direktoriums der SNB liegt, weil nämlich die Wirtschaft mit hohen Zinsen und hohen Frankenkursen geradezu stranguliert worden ist. Der Wachstumsbericht geht elegant darüber hinweg.
2. Im Wachstumsbericht wird von einer Produktivitätsschwäche der schweizerischen Wirtschaft in den Neunzigerjahren gesprochen. Nebenbei gesagt ist es sehr gefährlich, mit Durchschnittsproduktivitäten zu rechnen, wenn wir eine Gamme von eins bis zehn haben. Wir haben eine Produktivität, d. h. eine Wertschöpfung pro vollzeitäquivalent Beschäftigten, die in der Landwirtschaft bei 40 000 Franken, im Reinigungswesen und Ähnlichem vielleicht bei 50 000 Franken und im Detailhandel auch sehr tief liegt, aber sich im Bereich Banken und Elektrizitätswirtschaft auf bis 380 000 Franken beläuft. Wenn Sie eine so grosse Spanne von eins bis zehn haben, ist es methodisch unzulässig und sinnlos, noch von Durchschnittsproduktivitäten zu sprechen. Der Bericht läuft unter dem Titel "Wachstumsschwäche", sagt jedoch nichts über die Fehlleistungen des Bundesrates, vor allem nichts über jene des Vorgängers des heutigen Departementschefs in der Wirtschaftspolitik, nämlich im Bereich der Ausländerpolitik. In den Achtzigerjahren wurden dort Hunderttausende unqualifizierter lohngünstiger Arbeitskräfte im Ausland rekrutiert, die natürlich in den Neunzigerjahren diese Produktivitätsschwäche verursacht haben. Von dem spricht man nicht.
3. Der Bericht spricht von mangelndem Wettbewerb und geht auf die Post - und auch auf die Bahnen - los, als ob dies ein wichtiger Wettbewerbsbereich wäre. Aber es wird verschwiegen, dass für die Wettbewerbspolitik natürlich das EVD verantwortlich ist, das bisher die Parallelimporte verhindert und vertikale Preis- und Lieferbindungen zugelassen hat. Im Importmarkt alleine wären von einer Liberalisierung und Senkung der Importgüterpreise potenziell Beträge in der Höhe von 70 bis 80 Milliarden Franken betroffen. Davon spricht man nicht.
Kurz: Der Wachstumsbericht ist sehr einseitig und politisch ausgerichtet. Ich frage mich, ob ein Departementsstab selber, in eigener Sache, eine solche Analyse machen soll.
Meine zwei Fragen an den Bundespräsidenten:
1. Wie geht es jetzt mit dem Wachstumsbericht weiter? Man hat jetzt eine interdepartementale Arbeitsgruppe eingesetzt, die aber wieder aus den gleichen Leuten besteht, die schon diesen Bericht verfasst haben. Müsste diese Arbeitsgruppe nicht erweitert werden? Es kommt nicht gut, wenn jetzt die gleichen Leute diesen Bericht weiter bearbeiten.
2. Weshalb - so lautete meine Eingangsfrage - sind die Departementsstäbe in den letzten zehn Jahren derart aufgebläht worden? Weshalb wurden sie personell um das Zwei- und Dreifache aufgestockt? Das ist immerhin eine Frage, die nicht nur das EVD, sondern alle Departemente angeht und zum Geschäftsbericht gehört.
Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Als Volkswirtschaftsminister ist Bundesrat Couchepin bei den Beziehungen zur WTO federführend. Die WTO ist dasjenige multilaterale Gremium, in dem die Spielregeln des internationalen Handels festgelegt werden. Neben den unbestrittenen positiven Segnungen des Freihandels hat der internationale Warenverkehr auch seine Schattenseiten. In den letzten Jahren hat die Frage der nicht wirtschaftlichen Werte - etwa des Umwelt- und Konsumentenschutzes und der Gesundheitsvorsorge - im internationalen Handel an Bedeutung gewonnen und immer wieder zu heftigen Konflikten mit der WTO geführt. Wie soll der internationale Handel mit Rinderwahnsinn, mit Wachstumshormonen im Fleisch, mit transgenen Organismen, mit Risiken bei Medikamenten, mit Strom aus alten, maroden Atomkraftwerken oder mit Kinderarbeit umgehen, ganz zu schweigen von den Fragen des kulturellen Eigentums und der kulturellen Eigenständigkeit der Nationen? Die Beispiele zeigen, dass der Handel - womit auch immer - kein rein wirtschaftlicher Vorgang ist. Es gibt Werte und Interessen wie Sicherheit, öffentliche Ordnung oder Sittlichkeit zu verteidigen. Der Schutz der Umwelt und der Gesundheit ist ebenfalls immer wichtiger geworden. Wir brauchen auch im internationalen Handel noch andere Bewertungsmassstäbe, die eines gemeinsam haben: Es handelt sich hier um Grundwerte, die eine grundlegende gesellschaftliche Bedeutung haben und als solche einen unbedingten Vorrang beanspruchen sollten.
Die WTO hat diese Fragen bisher weitgehend ignoriert und hat sich massiv in die Kompetenzen von Nationalstaaten eingemischt. Ich nenne als Beispiele nur den Thunfischentscheid gegen die USA, mit dem die amerikanische Regierung daran gehindert wurde, die Ausrottung von Delphinen und Seeschildkröten durch Importverbote zu verhindern, oder auch die bekannte Haltung der WTO, dass das Verbot der Einfuhr von Tropenholz gegen die Liberalisierung des Handels verstosse.
Ein anderer Fall einer dramatischen Auseinandersetzung ist derjenige um das Hormonrindfleisch, wo sich die WTO dazu verstiegen hat, der Europäischen Union die Beweislast zuzuschieben, und damit die Aufhebung der Importverbote durchgedrückt hat.
Viele Fragen, vitale Fragen beim Naturschutz und bei der Gesundheitssicherung kann man mit den windigen Spielregeln der Handelsliberalisierung nicht vernünftig regeln. Die WTO mischt sich in die Souveränität von Nationalstaaten ein und leistet damit Beihilfe zur Zerstörung von Natur und zur Durchsetzung von Kinderarbeit und -ausbeutung.
Die bisherige Entwicklung führt mich zur Schlussfolgerung, dass die Beurteilung von nicht ökonomischen Werten überhaupt nicht in den Zuständigkeitsbereich der WTO gehören darf. Die WTO soll sich auf ihre ursprünglichen Ziele besinnen, nämlich die Gleichbehandlung von Inländern und Ausländern durchzusetzen. Es gibt eine ganz einfache Lösung für die aufgezeigten Probleme: Die WTO soll wirkliche Diskriminierungen im Handel ahnden, aber sie soll den einzelnen Nationalstaaten die Souveränität belassen, wenn Inländer und Ausländer gleich behandelt werden. Kein Staat greift ohne gute Gründe in die Produktionsfreiheit der eigenen Wirtschaft ein. Tut er es, dann sollen diese Gründe auch für das Ausland gelten dürfen.
Die Beurteilung von Werten und demokratischen Regierungen und deren Absichten gehört mit anderen Worten nicht in die Zuständigkeit der WTO. Ich bitte in diesem Sinne auch den Bundesrat, den Respekt vor nationalen Souveränitäten innerhalb der WTO-Spielregeln in Zukunft zu fördern und diesen Imperialismus der Handelsbehörden, die über keine demokratische Legitimation verfügen, zurückzubinden.
Ein Letztes: Ich habe mich natürlich heute gefreut zu lesen, dass auch die Schweiz gegen die amerikanischen Schutzzölle bei der WTO Einspruch erhoben hat und diese echten Handelsbeschränkungen anprangert. Ich wünsche mir, dass die Schweiz nicht nur in der Zollpolitik, sondern auch in der Umweltaussenpolitik - Stichwort: Kyoto - weiterhin eine sehr aktive Rolle spielt und auch einem grossen Land auf die Finger klopft.
Sommaruga Simonetta · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Ich möchte gerne im Rahmen des Geschäftsberichtes zu zwei Bereichen des EVD Stellung nehmen, die im letzten Jahr aus meiner Sicht zu kurz gekommen sind.
1. Der Vorsteher des EVD hat sich zwar verschiedentlich zugunsten von mehr Wettbewerb ausgesprochen, seine Äusserungen betrafen allerdings häufig Bereiche ausserhalb des Volkswirtschaftsdepartementes. Er hat mehr Wettbewerb bei der Post gefordert durch eine Senkung der Monopolgrenze; er hat bei der Telekommunikation mehr Wettbewerb gefordert, indem die letzte Meile geöffnet werden soll. Aber dort, wo es um Wettbewerb in der Privatwirtschaft geht - und das ist der Kernbereich des Volkswirtschaftsdepartementes -, ist wenig, aus meiner Sicht zu wenig passiert.
Zwar liegt jetzt die Botschaft des Kartellgesetzes vor, doch fehlen dort wesentliche Forderungen, die einen echten Wettbewerb ermöglichen. Ich denke an die Vertikalabsprachen, die immer noch nicht explizit erfasst sind. Ich denke an die Problematik der Systemmärkte, die im Kartellgesetz überhaupt nicht angesprochen sind. Ich denke aber auch an das Problem der Parallelimporte, die grösste Wettbewerbsbehinderung überhaupt. Dass die Preise für importierte Konsumgüter in der Schweiz durchschnittlich immer noch 20 Prozent über dem europäischen Mittel liegen, ist ungerecht, belastet die Konsumentinnen und Konsumenten und schwächt die Kaufkraft in der Schweiz. Eine Folge davon ist, dass einerseits immer mehr Konsumentinnen und Konsumenten im Ausland einkaufen, und das ist volkswirtschaftlich schädlich; die andere Folge ist, dass die Löhne im Detailhandel in einer Art und Weise gedrückt werden müssen, die inakzeptabel ist.
2. Der andere Bereich, der im Volkswirtschaftsdepartement nach wie vor stiefmütterlich behandelt wird, ist der Konsumentenschutz. Wenn Märkte geöffnet werden, wenn neue Technologien im Markt Erfolg haben sollen, dann braucht es parallel dazu Massnahmen, die die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten sicherstellen und die Information gewährleisten. Im Vergleich mit der Europäischen Union ist die Schweiz bezüglich Konsumentenrecht auf dem Stand von 1990 stehen geblieben. Die Verbesserungen im Einlegerschutz bei den allgemeinen Geschäftsbedingungen, bei der Produktesicherheit, bei den grenzüberschreitenden Bankdienstleistungen - ich könnte Ihnen noch weitere Beispiele aufzählen, bei denen man in den letzten Jahren in der EU vorwärts gemacht hat -, überall dort ist die Schweiz nicht weitergegangen und hat diese Fortschritte nicht umgesetzt.
Die vier Mandate im Bereich des Konsumentenschutzes, die gemäss Geschäftsbericht dem Bundesrat zur Prüfung vorgelegt wurden, sind zwar löblich, doch bewegen sie sich in Bezug auf Verbesserungen im Mikrobereich. Die Konsumenten mussten im letzten Jahr auch zusätzliche Rückschläge in Kauf nehmen: Die Lebensmittelskandale haben für Verunsicherung gesorgt; gefragt wäre deshalb eine noch konsequentere schweizerische Landwirtschaftspolitik, die eine sichere und nachhaltige Versorgung mit Lebensmitteln sicherstellt. Wettbewerbsfähigkeit in der Landwirtschaft ist zwar wichtig, aber sie kann niemals das einzige Kriterium sein. Die Pläne, die jetzt für die Schweizer Landwirtschaft aufliegen, sind auch nicht nur positiv; wenn die Direktzahlungen nun einfach für die reichen Bauern noch höher werden, dann können wir diese Entwicklung sicher nicht unterstützen.
Noch ein Wort zur Entwicklung der WTO-Verhandlungen: Ich erwarte vom EVD eine konsequentere Haltung, die eine Entwicklung des Welthandels in einem sozial und ökologisch verträglichen Rahmen fördert. Die Schweiz müsste hier eine Vorreiterrolle einnehmen. Leider hat sich die Schweiz in Katar aber eher als Bremserin und Patentschützerin hervorgetan, die sich mehr um ihre eigene Pharmaindustrie kümmert als darum, dass die Medikamentenversorgung auch in den Entwicklungsländern sichergestellt ist.
Herr Bundespräsident, ich möchte Ihnen zwei Fragen stellen:
1. Wie geht es weiter mit den vier Mandaten im Konsumentenschutz, die jetzt dem Bundesrat vorliegen? Und allgemein: Was dürfen die Konsumentinnen und Konsumenten in diesem Jahr vom EVD erwarten?
2. Wie wird der Bundesrat sicherstellen, dass die Abläufe für die WTO-Verhandlungen auch in unserem Land transparenter gestaltet sind und das Parlament mehr Mitsprache- und Mitentscheidungsmöglichkeiten hat?
Villiger Kaspar · BPR-M · Bundesrat · Luzern
Ich fange vielleicht hinten an. Ich kann die Frage nach den vier Mandaten nicht beantworten; wir werden das schriftlich tun und dem nachgehen. Hingegen kann ich gerne zur WTO im Zusammenhang mit dem Votum von Herrn Rechsteiner-Basel einige Bemerkungen machen.
Generell einige Bemerkungen zu den Fragen nach der "Entkartellisierung", die Frau Sommaruga aufgeworfen hat. Ich glaube, das ist in unserem Land - Sie haben das Beispiel der Parallelimporte erwähnt - mit seiner stark kartellisierten Tradition und den sehr verschiedenen Interessen immer ein dornenvoller Weg. Sie können dem von Herrn Strahm kritisierten Bericht, aber auch anderen Berichten, entnehmen, dass der Bundesrat gewillt ist, in der Frage der Öffnung der Märkte weiterzugehen. Es ist uns auch bewusst - vielleicht steht es sogar im Bericht des EVD -, dass die Konsumentenpreise bei uns höher sind als in unserem Umfeld, und das muss uns durchaus beschäftigen. Wir sind ja pro Kopf gesehen ein reiches Land; wenn man aber die Differenz zwischen dem Verdienst und den Preisen betrachtet, die wir bezahlen müssen, ist es dann nicht mehr so gloriose Spitze. Das muss in der allgemeinen Politik gewiss mitberücksichtigt werden.
Ich gehe nun auf die erste Frage bzw. Bemerkung von Herrn Strahm ein. Zu den Indiskretionen will ich nichts mehr sagen; dazu habe ich mich schon geäussert. Hingegen hat Herr Strahm die Frage der Departementsstäbe aufgeworfen. Ich kann Ihnen nicht sagen, wie die Stäbe in der letzten Zeit gewachsen sind, kann aber nicht ausschliessen, dass sie gewachsen sind. Das hat natürlich durchaus auch seine Berechtigung. Dabei möchte ich aber vorausschicken, dass Stäbe auch unterschiedlich genutzt werden. Ich persönlich glaube, dass in der Führung die Stäbe der Unterstützung des Chefs dienen müssen, aber der Linie die Arbeit nicht abnehmen dürfen. Ein Stab kann sich nicht einfach ganz davon dispensieren, auch politisch zu denken. Es ist klar, dass er politisch mitbeurteilen muss. Aber er muss aufpassen, dass er der Linie nicht die kreativen und guten Zukunftsaufgaben wegnimmt, denn das demotiviert die Linie, welche über mehr Fachkompetenzen verfügt.
Meine Stäbe - ich nehme das als Beispiel - sind seit meiner Zeit beim EMD nicht gewachsen, aber ich habe sie dort etwas erweitern müssen. Ich glaube, wir sind in einem so komplexen Umfeld tätig, dass wir in unserem näheren Umfeld Leute haben müssen, die sich mit gewissen Fragen im eigenen Departement oder mit anderen Bundesratsgeschäften vertieft befassen können. Sonst sind wir schlicht überfordert. Das können persönliche Mitarbeiter, aber auch so genannte Referenten sein, die sofort etwas finden, wenn man etwas braucht, die den Stand aufarbeiten können. Das ist komplexer und schwieriger geworden als früher. Sie müssen sich vorstellen, dass jeder Bundesrat in jedem ausländischen Staat zwischen 15 und 21 Ministerkollegen hat. Wir müssen uns sehr viel breiter um die Fragen kümmern, und wir wollen das auch qualifiziert tun. Unsere Hirne sind ja nicht grösser als die Hirne anderer, und sie haben auch nicht mehr Zellen. Deshalb müssen wir uns die nötigen Instrumente schaffen. Eine Hypertrophie der Stäbe birgt Risiken in sich; ich werde dieser Frage als Finanzminister gerne einmal etwas nachgehen. Eine gewisse Vergrösserung und eine Verbesserung der Effizienz der Stäbe ist aber nötig.
Sie haben vor allem den Wachstumsbericht kritisiert. Mir ist allerdings aufgefallen, Herr Strahm, dass Sie vor allem die Diagnose - Was war schuld an der Wachstumsschwäche, die wir hatten? - und weniger die Instrumente für die Zukunft kritisiert haben. Deshalb müssen wir uns, glaube ich, nicht über die Frage streiten: War die Nationalbank schuld, oder was war schuld? Ich habe auch hier eine persönliche Meinung, von der ich Sie jetzt aber verschonen will. Ihr Verdacht, das sei ein Alleingang des EVD, ist aber nicht berechtigt. Ich darf zuerst zur Querschnittaufgabe unserer Departemente etwas sagen. Ich glaube, fast jedes Departement hat zusätzlich zu seiner eigentlichen Tätigkeit eine Querschnittverantwortung. Frau Metzler muss im Bundesrat darüber wachen, dass wir auch in unserem Departement mit Rechtsfragen nicht in die Irre gehen. Ich muss darüber wachen, dass sich alle einigermassen an Finanzvorgaben halten. Herr Couchepin muss mit seinem Departement auch in allen anderen Departementen alles anschauen, was wirtschaftlich relevant ist, um den Finger heben zu können, wenn irgendetwas Konsequenzen haben könnte. Dieser Wachstumsbericht ist ein Querschnittbericht, der vom Bundesrat verabschiedet worden ist. Er wurde im Departement ausgearbeitet - ich weiss nicht, ob von den viel kritisierten Stäben oder von wem auch immer -, er kam in den Bundesrat, er wurde kontrovers diskutiert und dann so verabschiedet. In diesem Sinne ist diesem Vorgehen nichts vorzuwerfen; dieses Vorgehen ist üblich. Wenn Sie den Bericht schlecht finden, müssen Sie den Gesamtbundesrat, inklusive mich, kritisieren - und nicht einfach ein "böses" Departement. Ich glaube aber, dass gerade das, was uns die OECD jetzt wieder gesagt hat, bestätigt, dass die Stossrichtung dieses Berichtes richtig ist.
Ich kann Ihnen jetzt nicht die ganze Zusammensetzung der Begleitkommission auswendig mitteilen. Ich bitte Herrn Annaheim, Ihnen die Liste zu geben. Das ist überdepartemental, und es sind einige, die dort mitarbeiten, und das auch zu Recht, weil es ja Querschnittfunktionen hat.
Zur ganzen WTO-Geschichte: Herr Rechsteiner Rudolf, ich darf Ihre Kritik nicht so verstehen, dass Sie eine Ausweitung des Freihandels, auch der Globalisierung - um das Wort nun positiv zu brauchen - aufhalten möchten. Die ganze Weltgeschichte hat gezeigt, dass Arbeitsteilung wohlstandsfördernd ist, auch mit gewissen Risiken natürlich. Ich nehme den Freihandel Ende des 19. Jahrhunderts, bei dem protektionistische Massnahmen dazu führten, dass er zusammenbrach. Die ganzen Weltkriegsgeschichten sind nicht zuletzt eine Folge davon, indem protektionistische Mauern allen den Wohlstand wieder kaputtmachen, was dann auch politische Konsequenzen haben kann. Den Freihandel, die Globalisierung kann man nicht zurückschrauben. Sie sehen, dass der Hunger im Vergleich zur explodierenden Anzahl Menschen auf diesem Planeten eigentlich abgenommen hat. Das ist auch ein Zeichen dafür, dass damit einige Probleme entschärft und gelöst werden können. Ich glaube, der umgekehrte Weg wäre das Fatalste, was diesem Planeten passieren könnte.
Jetzt gibt es gewisse Organisationen wie die WTO, die darauf spezialisiert sind, den Freihandel zu sichern, die Hemmnisse abzubauen. Aber die können nicht auch noch alles machen, was Umwelt usw. betrifft. Hier haben wir dann andere Organisationen wie die Uno. Sie haben Kyoto erwähnt, und ich glaube, da kann die Schweiz dann vielleicht auch mithelfen, da stimme ich zu; Sie oder Frau Sommaruga haben das erwähnt. Da müssen wir halt auf verschiedenen Schienen fahren. Aber ich nehme zur Kenntnis, dass Sie im Rahmen der WTO gewisse Bedenken haben, die der Bundesrat im Rahmen der Interessen, die er abwägen muss, sicherlich auch mit zur Kenntnis nehmen wird. Aber die Hauptstossrichtung der WTO ist eben, den Freihandel technisch zu ermöglichen. Das kann einem Land wie dem unsrigen, das vom Export lebt, nur nützen. Deshalb müssen wir hier mitstossen.
Verfahrensbeitrag
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Département de l'environnement, des transports, de l'énergie et de la communication
Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich äussere mich zum Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation. Der Jahresziele 2001, der Themen schlechthin wären viele, doch ich denke, es ist legitim, sich auch im Rahmen der Diskussion des Geschäftsberichtes auf jene Themen zu konzentrieren, die dieses Departement im vergangenen Jahr vorrangig beschäftigten und auch in Zukunft noch beschäftigen werden. Ich spreche zum einen von der Aushandlung des Luftverkehrsabkommens mit Deutschland und zum anderen vom Schwerverkehr und dem Stau am Gotthard. Ich äussere mich vorab zum Ersteren, also zum Luftverkehrsabkommen. Zum Schwerverkehr am Gotthard wird sich anschliessend vor allem auch Kollege Wasserfallen äussern.
Obwohl kein Jahresziel, musste dem Staatsvertrag gemäss Ausführungen in der Bilanz im Geschäftsbericht doch höchste Priorität beigemessen werden. Die eigentlichen Ziele, zum Beispiel der Sachplan Infrastruktur Luftfahrt Teil III, mussten zurückgestellt werden. Die Aushandlung des Luftverkehrsabkommens fiel in das letzte Berichtsjahr, wurde der Staatsvertrag zwischen unserem Land und der Bundesrepublik Deutschland doch am 18. Oktober 2001 abgeschlossen. Unbefriedigend ist das ausgehandelte Ergebnis allemal. Schwergewichtige Nachteile für unser Land und unsere Bevölkerung sind absehbar. Das ausgehandelte Ergebnis bringt eine massive Herabsetzung der Anflüge über deutsches Hoheitsgebiet unter 3000 Metern über Meer auf insgesamt unter 100 000 Bewegungen pro Jahr; jetzt sind es gut 150 000 Bewegungen. Es bringt ein Nachtflugverbot über Süddeutschland von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens, und es bringt ein Nachtflugverbot an Wochenenden und baden-württembergischen Feiertagen von 20 Uhr abends bis 9 Uhr morgens. Störend ist, dass man unserem Land diskriminierenderweise über den dicht besiedelten Regionen mehr Flugbewegungen zumutet und so die schweizerische Bevölkerung Mehrbelastungen aussetzt, die offensichtlich auf der anderen Seite der Landesgrenze unzumutbar erscheinen. Führen wir uns vor Augen, wie der deutsche Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vor dem Bundestag das Luftverkehrsabkommen mit der Schweiz anpries, so ist eine skeptische und ablehnende Haltung zu diesem Staatsvertrag umso verständlicher.
Da war die Rede davon, dass erneut ein erheblicher Teil der aus dem Anflugverkehr resultierenden Umweltbelastungen auf Schweizer Gebiet verlagert werden könnte, und der Staatssekretär zog das Fazit, dass der süddeutsche Luftraum insgesamt deutlich zulasten der Schweiz entlastet würde. Gleichzeitig wird offen gedroht, dass es der Schweiz nicht gut bekäme, wenn sie den Staatsvertrag nicht ratifizieren würde. Die Flugsicherung würde an Deutschland zurückfallen, und es würde ein rechtsfreier Raum entstehen, der mit einer eigenen Rechtsordnung ausgefüllt werden müsste, und zwar ohne Rücksicht auf eventuelle Nachbarn in der dortigen Region.
Nun, wir wissen, dass solche Drohungen - anders kann ich es nicht nennen - unseren zuständigen Bundesrat veranlasst haben, sich für diesen unsäglichen, diskriminierenden und einseitigen Staatsvertrag stark zu machen. Die nächste Episode in diesem Rat ist ja noch für diese Session geplant. Ich habe Herrn Bundespräsident Villiger heute Morgen sehr gut zugehört. Er sagte, dass wir lernen müssen, mit der Ungewissheit zu leben, dass man an Grenzen der Planbarkeit stosse - das letzte Jahr mit den vielen unvorhersehbaren Ereignissen hat es bewiesen - und dass dadurch geistige und verfahrensmässige Flexibilität an den Tag gelegt werden müsse. Ich kann jedes Wort davon unterschreiben.
Übertragen auf das Luftverkehrsabkommen mit Deutschland würde das doch heissen, den Staatsvertrag nicht zu ratifizieren, da die einseitig angedrohte Verordnung mit der Beschränkung der Anflüge auf den Flughafen Zürich schlicht diskriminierend wäre.
Seit dem 1. Juni sind die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU in Kraft. Ein fester Bestandteil davon ist das Luftverkehrsabkommen. Also klagen wir doch gegen diese Ungleichbehandlung und gegen die Diskriminierung dieses internationalen Abkommens. Lassen wir uns nicht alles gefallen! Dem Gesamtbundesrat würde es gut tun, den Worten von Herrn Bundespräsident Villiger mehr Gehör zu schenken. Sie heissen - ich wiederhole sie zum Schluss gerne noch einmal -: Wir müssen lernen, mit der Ungewissheit zu leben. Legen wir doch geistige und verfahrensmässige Flexibilität an den Tag. Vor allem sollten wir uns im Sinne der Früherkennung bereits jetzt auf den Tag einrichten, an dem wir das Luftverkehrsabkommen eben nicht ratifizieren, sondern ablehnen werden.
Wasserfallen Kurt · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die Frage des Dosiersystems und der Verkehrssituation am Gotthard stand eigentlich offiziell nicht zur Diskussion, als wir das UVEK behandelt haben. Es ging bei unserem Gespräch in der GPK nicht darum, andere oder bessere Systeme vorzuschlagen, sondern es ging uns darum, auszuleuchten, wer eigentlich in der Verkehrspolitik wofür zuständig ist, vor allem wenn man sieht, welcher volkswirtschaftliche Schaden am Gotthard entsteht.
Wir müssen das miteinander diskutieren, denn es ist meines Erachtens wichtig. Ich bezweifle bzw. einige bezweifeln die alleinige Kompetenz des UVEK, so weit reichende Verkehrsmassnahmen über eine solch lange Zeit verfügen und beschliessen zu können. Das UVEK stützt sich dabei auf das Bundesgesetz über die Nationalstrassen und die dazugehörige Verordnung und sagt, es sei zuständig. Die gesetzlichen Vorschriften könnten aber auch aussagen, die Kantone oder der Bundesrat seien zuständig. Wenn man sich aber weiter umschaut, spielen auch die bilateralen Verträge eine Rolle, wo sich Volk, Parlament und Bundesrat für die freie Wahl der Verkehrsmittel ausgesprochen haben. Im Weiteren sind Dosiersysteme offensichtlich sicherheitsrelevante Vorkehrungen. Dies hat aber mit dem Polizeirecht zu tun, und solche Vorkehrungen gelten bei uns gemäss Polizeirecht eben nur auf Zeit, bis der unsichere Zustand behoben ist. Dies ist nur mit solchen Massnahmen möglich, welche die massiven Polizeimassnahmen ersetzen. Das wiederum wirft erneut die Frage nach der Kompetenz des UVEK auf.
Wir fanden in der GPK keine abschliessende Lösung, und die Frage blieb letztlich von Herrn Bundesrat Leuenberger unbeantwortet. Aber ich glaube, sie ist entscheidend, denn am Gotthard wird zurzeit grundsätzlich Verkehrspolitik betrieben.
Bundesrat Leuenberger gab uns aber die Gewissheit, er werde das ausleuchten und uns dann sagen, ob und wofür jetzt er, der Bundesrat oder allenfalls sogar das Parlament zuständig seien. Darum stelle ich die folgenden Fragen:
Weiss der Bundesrat heute schon etwas mehr oder nicht? Wann kann er uns dazu etwas sagen? Und schliesslich die für mich entscheidende Frage: Wann mischt sich hier der Bundesrat ein und macht vielleicht etwas anderes als Dosiersysteme?
Wittenwiler Milli · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich erlaube mir als Subkommissionspräsidentin der Departemente EDI und UVEK, meine Gedanken zur Genehmigung des Berichtes des Bundesrates über die Erreichung der strategischen Ziele von SBB, Post und Swisscom im Geschäftsjahr 2001 (ohne den Bericht über die SBB) darzulegen. Es sind meine Überlegungen, und sie decken sich nicht in allen Teilen mit der Meinung aller Subkommissionsmitglieder. Ich falle aber auch keinem der Kollegen in den Rücken. Ich habe diese Meinung bereits an der Sitzung geäussert - dies zuhanden oder besser gesagt zu Ohren derjenigen Mitglieder, die jeweils an der Sitzung zu spät kommen, dafür aber früher wieder gehen. (Heiterkeit)
Zum Bericht des Bundesrates: Es ist einfach so, dass sich mit den neuen Rechtsgrundlagen für die Unternehmen des Bundes Post, Swisscom und SBB die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten vom Parlament zum Bundesrat und vom Bundesrat zu den Verwaltungsräten der Unternehmen verschoben haben. Direkter Ansprechpartner für Anregungen, Empfehlungen, Beanstandungen und Rügen ist der Bundesrat beziehungsweise das verantwortliche Departement, das UVEK. Herr Generalsekretär Werder ist innerhalb des UVEK für das Controlling und das Reporting-System verantwortlich. Ich durfte jetzt seit längerer Zeit feststellen, dass Herr Werder seine Aufgabe ernst nimmt. Die Subkommissionen der Finanzkommission und der GPK haben 1999 beschlossen, ab dem Frühjahr 2000 gemeinsame Sitzungen abzuhalten. Die Ergebnisse und Erkenntnisse ihrer diesbezüglichen Beratungen sollen in die Parlamentsdebatten zum Geschäftsbericht und zur Staatsrechnung einfliessen.
Da letztes Jahr die Termine für die Verabschiedung der Verwaltungsberichte des UVEK per Ende April beziehungsweise Anfang Mai 2000 bereits feststanden und der Bundesrat erst im Juni darüber diskutierte, konnte ich der Teilgenehmigung des Berichtes zustimmen. Für das Jahr 2001 haben die beiden Subkommissionen zusammen mit dem Generalsekretär des UVEK eine Lösung gesucht und auch gefunden.
Der Bericht des Bundesrates lag den Subkommissionen wie gefordert am 24. April vor. Der Termin wurde eingehalten. Wir konnten unsere Oberaufsicht über die Tätigkeiten, die dem Bundesrat durch Gesetze übertragen werden, wahrnehmen. Für persönliche Anliegen oder Reklamationen, die meistens regional geprägt sind, haben wir im Mai jede Bundesrätin, jeden Bundesrat und auch die Bundeskanzlerin während zweieinhalb Stunden in der Plenarkommission. Da können Anliegen, Reklamationen, Befürchtungen und auch Aufträge direkt dem Departementsvorsteher beziehungsweise der Departementsvorsteherin auf den Tisch gelegt werden.
Zudem haben die zuständigen Subkommissionen der GPK bzw. der Finanzkommission anlässlich ihres Seminars vom 5. und 6. Juli 1999 in Brunnen und dann aufgrund des Berichtes der drei Sekretariate beschlossen, inskünftig auf die Abhaltung eines Seminars zu verzichten. Nach der Nichtgenehmigung des Berichtes der Post vom letzten Jahr haben wir dann trotzdem eine Aussprache mit Vertretern der Post verlangt. Der Fragefächer, der im Raum stand, lautete: Was ist der Auftrag der Post? Welche Geschäftsfelder darf sie haben? Welche Rationalisierungen darf sie vornehmen? Wie wollen wir die Grundversorgung finanzieren? Das ist wahrlich eine interessante, vielfältige Palette.
Die Traktandenliste war frühzeitig bekannt und liess auch genügend Zeit für Fragen zu. Die Verantwortlichen der Post waren anwesend. Aber - und da habe ich jetzt ein Problem - von den eingeladenen Subkommissionen waren nur 15 Personen anwesend, und 13 liessen sich entschuldigen. Was noch schlimmer, ja geradezu peinlich war, war die Tatsache, dass am Schluss der Sitzung mehr Leute von den Verantwortlichen der Post und dem Sekretariat im Saal waren als Parlamentarier, die ja diese Aussprache verlangt hatten. Da frage ich mich schon, ob wir so als zuverlässige Partner gelten, denen es wirklich in erster Linie um die Suche nach den bestmöglichen Lösungen geht.
Im August 2002 ist jetzt ein Seminar mit der Spitze der SBB geplant, wohlwissend, dass dieses Gremium keinerlei Entscheidungsbefugnisse hat. Nachher wird dann der jetzt vorliegende Bericht der SBB wohl genehmigt werden. Ich bin nicht dagegen, denn es lohnt sich sicher, wenn diese Aussprache dem besseren Verständnis für die jeweiligen Kompetenzen und dem Ausräumen von Missverständnissen dient. Dann habe auch ich einmal mehr die Gelegenheit, die vernachlässigte Anbindung der Ostschweiz an das Eisenbahnnetz der Zukunft zu thematisieren.
Hollenstein Pia · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion
Der Geschäftsbericht informiert kurz über die tatsächlichen Geschäfte des UVEK, so auch über diejenigen in der Verkehrspolitik. Ich beschränke mich auf diesen Bereich. Sicher war die Verlagerungsthematik sehr dringend und ist keineswegs gelöst. Die Lösungsansätze beurteilen wir von der grünen Fraktion als Schritte in die richtige Richtung; zur Umsetzung des Alpenschutzartikels werden die bisher getroffenen Massnahmen aber keineswegs ausreichen.
Was im Geschäftsbericht fehlt, ist eine kritische Würdigung der Zunahme des gesamten motorisierten Verkehrs. Die in den letzten Jahren enorme Verkehrszunahme ist nicht einfach naturgegeben und darf auch nicht als naturgegeben akzeptiert werden. Mit der Zustimmung zur Teilrevision der Bundesverfassung hat sich die Schweiz für eine nachhaltige Entwicklung, also auch für eine nachhaltige Verkehrspolitik entschieden. Was aber in den letzten Jahren in diesem Bereich abläuft - sei es im Flugverkehr oder was die enorme Zunahme des Freizeitverkehrs betrifft -, ist alles andere als nachhaltig, und da hätten wir vom Bundesrat eine kritische Stellungnahme erwartet.
Auch die GPK hätte die Aufgabe, die Geschäftsführung des Bundesrates an den Legislaturzielen zu messen und zu beurteilen. In den Legislaturzielen des UVEK wird eine nachhaltige Verkehrspolitik angestrebt. Wenn dies aber auch Realität werden soll, müssen den schönen Worten Taten folgen.
Der Geschäftsbericht des UVEK lässt im Bereich der Verkehrszunahme aber leider keine Lösungsansätze erkennen, und der Bundesrat schlägt zusätzliche Strassenprojekte vor, welche wiederum eine Verkehrszunahme zur Folge haben werden: 16 Autobahnabschnitte sollen ausgebaut oder neu gebaut werden. Weder eine zweite Gotthardröhre noch Strassenerweiterungen im Mittelland können zur sinnvollen Lösung des eigentlichen Problems beitragen, nämlich zum Problem der Verkehrszunahme. Immerhin ist der Verkehr für etwa 35 Prozent des Verbrauchs fossiler Energieträger verantwortlich.
Wir von der grünen Fraktion erwarten vom Bundesrat ein klareres Kommunizieren darüber, dass die gegenwärtige Entwicklung in die Sackgasse führt. Wir erwarten, dass die im Nationalen Forschungsprogramm "Verkehr und Umwelt" (NFP 41) aufgezeigten möglichen Lösungsansätze rasch geprüft und ihre Realisierung an die Hand genommen wird.
Nur wenn wir eine Trendwende hin zum öffentlichen Verkehr schaffen und dem Wachstum des motorisierten Individualverkehrs nicht tatenlos zusehen, bestehen Chancen, den Kyoto-Zielen näher zu kommen. Es gibt Riesenpotenziale, motorisierten in nichtmotorisierten Verkehr umzuwandeln und den nötigen motorisierten in öffentlichen Verkehr umzuwandeln. In der Umsetzung sollte dabei das Potenzial der Jugendlichen berücksichtigt werden. Die Ergebnisse des Mikrozensus 2000 machen bezüglich der Benutzung des öffentlichen Verkehrs Folgendes klar: Während junge Erwachsene bis 24 Jahre noch zu rund 16 Prozent Bahn, Bus oder Tram benutzen, sind es bei den 24- bis 29-Jährigen nur noch die Hälfte, genau 8,7 Prozent. Da besteht dringender Handlungsbedarf, und der Bundesrat hat eine Führungsfunktion zu übernehmen.
Ich fasse zusammen: Wir Grünen erwarten, dass im kommenden Geschäftsbericht dem Aspekt der Nachhaltigkeit und deren Zielerreichung mehr Beachtung geschenkt wird, besonders was den gesamten Verkehrsbereich betrifft. Natürlich erwarten wir, dass der Bundesrat auch tatsächlich wirksame Umsetzungsmassnahmen einleitet.
Villiger Kaspar · BPR-M · Bundesrat · Luzern
Zuerst kurz zu Herrn Brunner: Ich glaube nicht, dass wir hier die Debatte vorwegnehmen müssen, die Sie nächste Woche im Zusammenhang mit dem Luftverkehrsabkommen führen werden. Ich kann nur sagen, dass sich der Bundesrat mit diesem Vertrag intensiv befasst hat. Es ist für die Schweiz sicherlich kein besonders guter Vertrag, aber wir sind zum Schluss gekommen, dass es im Rahmen des rechtlich und politisch Möglichen der bestmögliche ist.
Ich will hier jetzt nicht einfach sagen, wie Sie stimmen müssen, sondern bitte Sie einfach: Überlegen Sie sich gut, welche Verantwortung Sie übernehmen, wenn Sie diesen Vertrag einfach ablehnen, denn die Ungewissheit könnte sich dann in eine nicht so gute Gewissheit umwandeln. Herr Brunner, wir sind zum Schluss gekommen, dass mein Spruch zwar sehr gut und richtig ist; aber bei der Anwendung muss man etwas aufpassen. Wir sind eher der Meinung, die Ungewissheit bei einer Ablehnung sei nicht gar so gross, und deshalb reden wir einer Annahme das Wort.
Noch eine Zusatzbemerkung: Man darf auch nicht unterschätzen, dass die Schwierigkeiten dieser Verhandlungen nicht zuletzt darin bestanden, dass man vonseiten Zürichs während vieler Jahre die Anliegen dieser Nachbarn zu wenig ernst genommen hat und ihnen vielleicht nicht mit der nötigen Höflichkeit begegnet ist, wie man das mit Nachbarn tun sollte. Deshalb ist es vielleicht ein bisschen eine "Retourkutsche". Wir beurteilen jedenfalls die Rechtslage etwas anders als Sie.
Zu Herrn Wasserfallen habe ich bereits etwas zur Frage des Gotthards gesagt, aber ich kann gerne noch ein paar präzisere Bemerkungen machen. Nach dem schweren Unfall vom letzten Jahr wurde vom UVEK das Kreuzungsverbot erlassen. Das erfordert ein Dosiersystem, das klar zu einer Beschränkung der Kapazität, aber zu einer Erhöhung der Sicherheit führt.
Ich möchte nicht die Verantwortung mit übernehmen, diese Massnahme nun einfach wieder abzuschaffen; das müssen Sie sich gut überlegen. Aber das ist wahr: Das Dosiersystem führt zu Wartezeiten, die lästig sind. Technisch funktioniert das System recht gut, und die errechnete Kapazität wird auch erreicht, aber besonders für den Regionalverkehr Südschweiz sind die Wartezeiten sehr problematisch. Deshalb versucht man im Moment abzuklären, wie man diesen Verkehr bevorzugt abfertigen könnte, ohne internationale Verpflichtungen zu verletzen. Das ist nicht so ganz einfach - Sie erinnern sich an die Verhandlungen über das Verkehrsabkommen generell. Die Ergebnisse sollten am nächsten "runden Tisch" Anfang Juni vorliegen und dann besprochen werden.
Vor allem wird man versuchen, Warteräume ausserhalb der Nationalstrasse zu erstellen. Hier gibt es aber grossen Widerstand der potenziellen Standortkantone; das Ganze ist nicht so einfach.
Das wird innenpolitisch der nächste "runde Tisch" sein, der Entscheide fällen können wird. Es gibt die Task Force, und auch der Zoll ist dabei; diese befassen sich immer wieder damit. Thematisch handelt es sich dann um den Akzent "Regionalverkehr in die Südschweiz". Ich verstehe das Problem, welches das Tessin damit hat. Parallel dazu finden aussenpolitische Treffen mit Nachbarstaaten statt, um dieses System abzustützen; es geht um die Bemühungen zur Verlagerung dieses Verkehrs auf die Schiene. Ob man die Schiene bzw. die Strasse mag oder nicht, es ist die einzige langfristig tragfähige Alternative, diese Verlagerungsbemühungen im europäischen Kontext eben zu verstärken. Das ist auch eine Antwort an Frau Hollenstein: Die Nachhaltigkeit in diesem sensiblen Bereich können wir nur mit einer Verlagerung erreichen. Sie haben ja zaghafte Ansätze dazu entdeckt. Wir glauben, es sei etwas mehr, da sind wir uns, glaube ich, einig.
Wenn man die Sicherheit ernst nimmt, ist die Alternative zur Dosierung, Herr Wasserfallen, wahrscheinlich einfach die vollständige Sperrung. Das wäre noch schlechter. Das Ganze ist schon ein bisschen eine No-win-Situation. Aber die Akzeptanz bei den Transitkantonen steigt eher, weil man eben sieht, dass die Alternativen nicht besser sind. Sie haben aber noch eine interessante Frage gestellt, nämlich die Frage, wer eigentlich zuständig ist: Herr Leuenberger scheint in der Kommission gesagt zu haben, am liebsten wäre ihm, wenn das Parlament zuständig wäre, dann würde er locker zusehen, wie es das Problem löst. Aber jetzt im Ernst: Die Frage wird geprüft, sie soll nächstens in den Bundesrat gelangen und dann in die GPK. Ich kann Ihnen dazu im Moment nichts Weiteres sagen.
Nur noch ganz kurz zu Frau Wittenwiler: Ich glaube, Sie haben sehr gut dargestellt - und ich danke Ihnen dafür -, dass das Parlament sehr viele Möglichkeiten hat, sich auch zu informieren. Das ist auch richtig so. Sie haben das vorher schon angetönt.
Es gibt eine Aufgabenteilung: Sie legen die strategische Stossrichtung fest, die Betriebe bekommen aber unternehmerische Verantwortung und Kompetenzen und können wirtschaftlich agieren. Der Preis der Kompetenz ist die Transparenz. Sie dürfen alles fragen, Sie können trotzdem Einfluss nehmen; das wird auch gehört werden. Das ist ein gutes Modell. Ich kann Sie nur ermuntern, die Möglichkeiten dieser Transparenz auch zu nutzen.
Verfahrensbeitrag
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesrates, des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes im Jahre 2001
Arrêté fédéral approuvant la gestion du Conseil fédéral, du Tribunal fédéral et du Tribunal fédéral des assurances en 2001
Detailberatung - Examen de détail
Titel und Ingress
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 1
Antrag der Kommission
.... wird die Genehmigung erteilt, mit Ausnahme der Geschäftsführung des Bundesrates betreffend die Post und die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB AG).
Art. 1
Proposition de la commission
.... est approuvée, à l'exception de la gestion du Conseil fédéral concernant la Poste et les Chemins de fer fédéraux suisses (CFF SA).
Angenommen - Adopté
Art. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 106 Stimmen
Dagegen .... 1 Stimme
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates
Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse
gemäss Beilage IV zum Bericht
Antrag der Kommission
Den parlamentarischen Vorstoss 00.3354 nicht abschreiben
Proposition du Conseil fédéral
Classer les interventions parlementaires
selon annexe IV du rapport
Proposition de la commission
Ne pas classer l'intervention parlementaire 00.3354
Angenommen gemäss Antrag der Kommission
Adopté selon la proposition de la commission