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Umsetzung des "Inländervorrangs light". Rechtzeitige Verfügbarkeit einer leistungsfähigen IT-Infrastruktur in den RAV
Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Herr Vonlanthen ist von der schriftlichen Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt. Er beantragt Diskussion. - Sie sind damit einverstanden.
Vonlanthen Beat · Mit-M · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion
Vorerst danke ich dem Bundesrat für die Antwort auf meine Interpellation. Ich muss sagen, dass die schriftlichen Darlegungen mich nicht durchgehend befriedigen, ich bin aber froh, wenn wir hier einzelne Punkte vertiefen können.
Bei der Lektüre der Antwort hatte ich den Eindruck, der Bundesrat wolle dem Parlament "circulez, il n'y a rien à voir" bedeuten, alles sei in bester Ordnung und unter Kontrolle oder gemäss einem bekannten Diktum von Bundesrat Schneider-Ammann: Wir haben Ordnung im Stall. Das hoffe ich doch sehr. Aber die Zeichen, die wir in den Medien immer wieder zur Kenntnis nehmen müssen, sind eher bedenklich. Ich bin froh, dass der WBF-Generalsekretär mich letzte Woche kontaktiert hat, um mir ergänzende Informationen zu liefern. Mit Interesse konnte ich feststellen, dass Ihr Departement meine Anliegen aufgenommen hat und sich anstrengt, die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass eine möglichst baldige und weitgehende Umsetzung des Inländervorrangs realisiert werden kann. Ich will hier kurz drei wesentliche Punkte hervorheben:
1. Der Inländervorrang light muss rasch umgesetzt werden. Vor genau einem Jahr beschloss das Parlament nach einem langen Tauziehen zwischen Parteien, Bund, Kantonen und Interessengruppen, den Volksentscheid vom 9. Februar 2014 über die Masseneinwanderungs-Initiative mit dem sogenannten Inländervorrang light umzusetzen. Der Entscheid erlaubte es, einen Kompromiss zu finden, der weder den bilateralen Weg noch die wirtschaftlichen Interessen gefährdet. Angesichts der wichtigen übergeordneten Interessen ist dies sehr zu begrüssen.
Bundesrat und Parlament stehen nun aber in der Pflicht. Es ist unbedingt notwendig, möglichst rasch aufzuzeigen, dass die beschlossenen Massnahmen effizient und geeignet sind, um das inländische Arbeitskräftepotenzial besser auszuschöpfen. Auf dem Spiel steht letztlich die Glaubwürdigkeit des Bundesrates und der Verwaltung, aber auch des Parlamentes. Gerade im Hinblick auf die bereits angekündigte, äusserst gefährliche Initiative zur Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens muss die Einführung der neuen Stellenmeldepflicht rasch und reibungslos erfolgen.
Wird das auf den 1. Januar 2018 noch möglich sein? Inzwischen geht wohl niemand mehr davon aus, dass dieser ursprünglich vorgesehene Termin eingehalten werden kann. Der Bundesrat wird wohl den 1. Juli 2018 als Termin für die Inkraftsetzung festlegen. Eine noch weiter gehende Verzögerung schiene mir allerdings höchst problematisch zu sein.
2. Sind die RAV für die Arbeit gerüstet? Das scheint mir die zentrale Frage zu sein. Offensichtlich besteht nämlich genau hier derzeit ein massives Problem. Seit Monaten ist klar, dass die Umsetzung des Inländervorrangs light die kantonalen Arbeitsämter in höchstem Masse fordert, um nicht zu sagen überfordert.
Rekapitulieren wir die Situation: Damit die RAV den Unternehmen innerhalb der vorgesehenen Frist von drei Tagen passende Kandidaten vorschlagen können, bedarf es einer IT-Lösung, die einen raschen Abgleich von Stellen und Kandidatenprofilen ermöglicht. In seiner Antwort auf die Interpellation schreibt der Bundesrat, die heute verfügbaren IT-Systeme seien grundsätzlich zweckmässig und ausreichend, um die vom Parlament beschlossene Stellenmeldepflicht erfolgreich umzusetzen. Mit Beruhigung nehme ich von dieser Zusicherung Kenntnis, und ich nehme Sie, sehr geehrter Herr Bundesrat Schneider-Ammann, gerne beim Wort.
3. Vertrauen ist zentral. Der Erfolg des Inländervorrangs light hängt in erster Linie davon ab, ob es den RAV gelingt, den Unternehmen in möglichst kurzer Zeit Arbeitsuchende mit passendem Qualifikationsprofil vorzuschlagen. Die Stellenmeldepflicht des Inländervorrangs light ist für die Unternehmen mit einem erheblichen zusätzlichen Aufwand verbunden. Sind die RAV nicht in der Lage, geeignete Kandidaten vorzuschlagen, besteht die Gefahr, dass sich die Massnahme zu einer bürokratischen Pflichtübung entwickelt, die politisch wirkungslos und wirtschaftlich kontraproduktiv ist. Aus diesem Grund scheint es mir unerlässlich, nun rasch Vertrauen aufzubauen. Vor allem Unternehmen müssen darauf zählen können, dass sie dank der neuen Stellenmeldepflicht unbürokratisch und effizient Zugang zu Kandidatenprofilen erhalten, die ihren Anforderungsprofilen wirklich entsprechen.
Hier sind die RAV stark gefordert. Denn eine 2015 veröffentlichte Studie der kantonalen Arbeitsbehörden der Ostschweiz und der Kantone Aargau, Zug und Zürich zeigt auf, dass Unternehmen auf Mitarbeitersuche Online-Jobbörsen, Firmen-Websites, das eigene Kontaktnetzwerk und private Stellenvermittler den RAV vorziehen. Wenn das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung eine Optimierung des heutigen Systems realisieren kann, die es ermöglicht, die wichtigen neuen Aufgaben zu bewältigen und das dringend nötige Vertrauen zu schaffen, bin ich der Erste, der applaudiert. Gerade in diesem Zusammenhang will ich dem Chef des WBF die Gelegenheit geben, hier bei zwei Punkten Klarheit zu schaffen und das nötige Vertrauen herzustellen:
1. Sie schreiben in der Stellungnahme zu meiner Interpellation, dass das bestehende System optimiert werde und in der Übergangsphase die Umsetzung des Inländervorrangs light sicherstellen könne. Bitte erklären Sie uns doch, wie dieses System konkret funktioniert, und bestätigen Sie uns, dass Sie damit eine gute Umsetzung sicherstellen.
2. Das Pflichtenheft, das das Seco im Oktober 2017 für die Modernisierung und Weiterentwicklung der IT-Systeme in den RAV ausschrieb, berücksichtigt gemäss Fachleuten die neuen Technologien und Abgleichfunktionen offensichtlich nur ungenügend. Können Sie uns bestätigen, dass die Rahmenbedingungen der Digitalisierung in diesem neuen Tool, das demnächst angeschafft werden soll, berücksichtigt werden?
Zusammenfassend: Der Erfolg des Inländervorrangs light als politische Massnahme steht und fällt mit der Effizienz der IT-Systeme, die den RAV zur Verfügung stehen. Ich danke dem Bundesrat und namentlich dem Vorsteher des WBF, wenn sie dafür sorgen, dass die Umsetzung gelingt. Wir werden die weitere Umsetzung mit wachem Auge weiterverfolgen.
Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern
Herr Ständerat Vonlanthen, mein Generalsekretär hat Ihnen dieses Bild gezeigt. (Herr Bundesrat Schneider-Ammann zeigt eine Grafik.) Das ist die Komplexität der IT-Konstruktion, von der wir reden, also eine nicht ganz einfache Angelegenheit.
Zurzeit funktionieren die RAV grundsätzlich gut. Wir sind in der Lage, die Vermittlungen vorzunehmen. Wir sind mit der bestehenden IT auch in der Lage, den 1. Juli 2018 zu parieren und dann auf den 1. Januar 2020 mit neuer IT auf der Basis der 5-Prozent-Grenze wirken zu können. Das ist so geplant, das muss so möglich werden. Das ist natürlich viel Arbeit, aber ich bin zuversichtlich, dass wir liefern können.
Selbstverständlich teile ich Ihre Meinung: Wenn das System Wirkung erzielen soll, muss es vor allem auf den Kunden und den Personalchef einer Firma ausgerichtet sein, denn wenn dieser zum gewünschten Zeitpunkt nicht die richtigen Dossiers auf den Tisch bekommt, wird er sich nicht mehr interessieren für Leute, die den Einstieg in den Arbeitsmarkt suchen, und damit ist eine Chance vertan. Wir sind uns also sehr bewusst, dass wir das Ganze vom Markt her aufbauen müssen, da schaue ich auch persönlich hin.
Jetzt fragen Sie, ob das System optimiert werde, ob die Übergangsphase sichergestellt sei. Ich kann Ihnen noch einmal bestätigen: Das Ziel ist eine möglichst einfache, eine schlanke, eine effiziente Umsetzung. Der Arbeitgeber kommt im sogenannten Job Room der Internetplattform der öffentlichen Arbeitsvermittlung einfach und schnell zur gewünschten Information. Eine einfache und geführte Stellenmeldung für Arbeitgeber und schnelle elektronische Bestätigungen sind angedacht und werden umgesetzt. Das Matching im Informationssystem der öffentlichen Arbeitsvermittlung wird um berufsspezifische Fähigkeiten und Fachkenntnisse erweitert. Die weiterentwickelten IT-Systeme werden die Passung von Stellen und Stellensuchenden erhöhen, der Datenabgleich zwischen Stellensuchenden und offenen Stellen wird präzise und vor allem auch schnell gemacht werden können.
Die RAV können dadurch innerhalb ganz kurzer Zeit dem Arbeitgeber die nötigen Informationen zur Verfügung stellen. Die Dossiers von Stellensuchenden werden also elektronisch verschickt, die Stellenmeldungen werden schnell beantwortet. Das System müsste dann, zusätzlich auf den 1. Januar 2020 angepasst, echt gut funktionieren. Das bestehende System funktioniert auch, nicht ganz so effizient; es wird also um eine Effizienzverbesserung gehen.
Dann stellen Sie Fragen rund um die Pflichtenhefte. Sie bekommen von mir noch einmal Folgendes bestätigt: Mit der publizierten Ausschreibung des Avam-Systems wird erstens kein neues Tool beschafft, es ist eine rein technische Modernisierung. Zweitens hat das mit der Einführung der Stellenmeldepflicht grundsätzlich ja nichts zu tun, sondern es muss den Betrieb sicherstellen. Das technisch modernisierte System kann für künftige Bedürfnisse, z. B. die Digitalisierung, weiterentwickelt werden.
Parallel zur Modernisierung soll per 2020 ein kompetenzbasiertes Matching eingeführt werden. Da läuft im Moment die Diskussion über den entsprechenden Anforderungskatalog, und diese Diskussion läuft mit den Kantonen und Arbeitgebern. Dann erfolgt die Ausschreibung, dann werden die Rahmenbedingungen der Digitalisierung beschrieben und berücksichtigt. Dann ist eine Bemerkung zu machen für die zeitliche Überbrückung bis zum kompetenzbasierten Matching: Da wird es darum gehen, dass wir die Abgleichfunktion für die Stellenmeldepflicht im bestehenden System optimieren. Das tun wir. Es wird direkt durch den heutigen Betreiber implementiert; das ist das BIT. Es wird also nicht ausgeschrieben, damit wir nicht Zeit verlieren. Wir sind an der Arbeit.
Fazit: Ein modernes kompetenzbasiertes Matching wird eingeführt. In der Zwischenzeit muss das heutige System seine Leistungen erbringen. Es ist ein für heutige Verhältnisse effektives System. Die Kantone bestätigen den deutlichen Zusatznutzen der vorgesehenen Optimierungen.
Der langen Rede kurzer Sinn: Wir sind alle gefordert - Bund, Kantone, Sozialpartner -, und wir sitzen miteinander an der Thematik. Wir versuchen, das System zu optimieren, und werden vor allem auch die Zeitvorgaben einhalten. Ich habe ein gutes Gefühl - es gibt einigermassen Ordnung im Stall.