17.3636, 16.3994
Dringender Handlungsbedarf beim System der Rücknahme und des Recyclings von Elektroaltgeräten / Elektro- und Elektronikaltgeräte. Kostendeckende und verursachergerechte Finanzierung der Sammelstellen
Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Wir behandeln die beiden Vorstösse gemeinsam. Der Bundesrat beantragt, sowohl die Motion als auch das Postulat abzulehnen.
Vonlanthen Beat · Mit-M · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion
Ich will Ihnen einleitend ganz kurz die Ausgangslage schildern. Die UREK-SR hat am 4. September dieses Jahres das Postulat Hegglin Peter, das sich mit der kostendeckenden und verursachergerechten Finanzierung der Sammelstellen befasst, analysiert. Der Bundesrat lehnt das Postulat mit der Begründung ab, dass heute eigentlich genügend Informationen zur Verfügung stehen, um einen Entscheid zu fällen. Die Kommission teilt die Position der Regierung: Eine erneute Auslegeordnung ist nicht nötig, die verschiedenen Lösungsansätze sind bekannt.
Die Kommission schlägt daher - auch nach Rücksprache mit dem Postulanten, Herrn Ständerat Peter Hegglin, der sich dann zum Vorschlag noch selber äussern wird - vor, die Direttissima zu wählen und den Bundesrat mittels einer Motion zu beauftragen, das Prinzip "Obligatorium mit Befreiungsmöglichkeit" umzusetzen und gleichzeitig auch zu verhindern, dass Online-Händler das System in der Schweiz unterlaufen.
Im Namen der Kommission will ich folgende Punkte ganz speziell hervorheben:
1. Das heutige freiwillige System hat grosse Meriten und ist international ein Vorbild. Die drei Rücknahmesysteme für Elektroaltgeräte in der Schweiz - Sens, Swico und SLRS - sind die ältesten Rücknahmesysteme in Europa und werden gemeinsam mit jenen aus Norwegen und Schweden als die effizientesten und erfolgreichsten derartigen Systeme angesehen. Grundlage ihres Erfolgs ist im Wesentlichen die freiwillige Umsetzung und die Verankerung der Produzentenverantwortung, die generell Grundlage jeder Kreislaufwirtschaft ist.
2. Das System steht unter Druck. Die aktuellen Probleme sind im Wesentlichen auf vier Gründe zurückzuführen:
Erstens die Trittbrettfahrer, also Importeure und Händler in der Schweiz, die sich dem freiwilligen Rücknahmesystem nicht anschliessen. Wie mir die Verantwortlichen von Sens mitgeteilt haben, handelt es sich hier um rund 80 Firmen, das heisst rund 10 Prozent aller Firmen.
Zweitens der Einkaufstourismus, also Direkteinkäufe von Elektro- und Elektronikgeräten im Ausland ohne vorgezogene Recyclinggebühr durch Gewerbe und Private.
Drittens der Online-Handel, also Interneteinkäufe von Elektro- und Elektronikgeräten im Ausland.
Viertens Direktlieferungen, also Lieferungen von Haushaltgeräten aus dem Ausland auf Grossbaustellen wie beispielsweise Küchen oder Bäder.
Sens verliert gemäss eigenen Angaben wegen Trittbrettfahrern pro Jahr zwischen drei und vier Millionen Franken an vorgezogenen Recyclinggebühren. Namhafte Unternehmen, die bei einem der drei Rücknahmesysteme mitmachen, haben angekündigt, dass sie diese verlassen werden, falls keine griffigen Massnahmen gegen die Trittbrettfahrer getroffen werden. Das Ausscheiden eines oder mehrerer grösserer Unternehmen aus den freiwilligen Rücknahmesystemen würde aber zum Zusammenbruch dieser privatwirtschaftlichen und freiwilligen Lösung führen.
3. Der Handlungsbedarf ist breit anerkannt. In der UREK-SR-Sitzung vom 4. September hat das Bafu bestätigt, dass Handlungsbedarf besteht. Die Rücknahmesysteme haben seit längerer Zeit eine stetig wachsende Finanzierungslücke. Das Bafu hat im Rahmen der Revision der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte seit dem Jahr 2010 immer wieder betont, dass es bei der Revision darum gehe, die erfolgreichen Rücknahmesysteme in der Schweiz zu unterstützen und zu stärken. Handlungsbedarf ist auch angezeigt, weil die Sammelstellen, namentlich Gemeinden, reklamieren, dass Sens, Swico und SLRS ihnen nur ungenügende Entschädigungen zahlen - das hat ja gerade Kollege Hegglin zu seinem Postulat angemerkt. Die Finanzierungslücke hat zu Sparmassnahmen und zu einer logistikoptimierten Anpassung des Systems geführt. Sammelstellen, die pro Abholung viel abgeben, erhalten eine grössere Entschädigung als vorher, kleinere Sammelstellen entsprechend weniger. Dabei tragen die Sammelstellen der Gemeinden mit etwa 8 bis 10 Prozent der Menge zur Sammlung bei.
4. Eine adäquate Lösung kann rasch umgesetzt werden. Die Kommissionsmotion will den Bundesrat beauftragen, das Prinzip "Obligatorium mit Befreiungsmöglichkeit" beim System der Rücknahme und des Recyclings von Elektro- und Elektronikaltgeräten zeitnah umzusetzen. Was heisst das nun aber konkret? Drei Punkte bedürfen der Konkretisierung:
Der erste Punkt ist das Grundsatzobligatorium: Wer Geräte gemäss der Liste der Verordnung in die Schweiz einführt oder hier herstellt und verkauft, muss eine vorgezogene Entsorgungsgebühr an eine vom Bafu bestimmte private Organisation bezahlen. Das kann weder Sens noch Swico sein, sondern es muss eine privatwirtschaftliche Unternehmung sein, z. B. eine Treuhandfirma.
Der zweite Punkt ist die Befreiungsmöglichkeit: Wer an ein vom Bafu anerkanntes freiwilliges Rücknahmesystem angeschlossen ist, ist von der Bezahlung der vorgezogenen Entsorgungsgebühr an die vom Bafu bestimmte private Organisation befreit.
Der dritte Punkt ist der Einbezug des internationalen Online-Handels: Es soll sichergestellt werden, dass ausländische Online-Händler das System in der Schweiz in Zukunft nicht mehr unterlaufen können. Die Kommission schlägt vor, Artikel 17 der EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte sinngemäss zu übernehmen. Diese Problematik der ausländischen Direktlieferungen ist nicht einfach zu lösen, muss aber unabhängig vom gewählten Modell angepackt werden. Die in der EU gemachten Erfahrungen sollen dabei in den Verordnungsentwurf einfliessen. Konkret geht es darum, dass die Online-Händler in der Schweiz einen Bevollmächtigten bestimmen.
Ich komme zur Position des Bundesrates: Die Zurückhaltung des Bundesrates erstaunt mich. Dazu will ich Folgendes hervorheben:
Erstens wird der ursprüngliche Lösungsansatz des Bafu mit dem Vorschlag der Kommission damit nämlich verwirklicht. Das Bafu selbst hat dieses Grundsatzobligatorium mit Befreiungsmöglichkeit im Rahmen der Verordnungsrevision als seine Lösung vorgeschlagen.
Zweitens gibt es kein finanzielles Risiko für den Bund. Die Befürchtung des Bundesrates, ein finanzielles Risiko einzugehen, ist unbegründet, weil die bestehenden Institutionen dem Bafu ausdrücklich angeboten haben, die voraussichtlichen Kosten der vom Bafu zu bezeichnenden privaten Organisation für die Vertragsdauer beim Bafu zu hinterlegen.
Drittens gibt es keinen grossen administrativen Aufwand. Gemäss der Umsetzungskonzeption, die vom Bafu zusammen mit den Anbietern von Rücknahmesystemen erarbeitet worden ist, wird eine schlanke Organisation entstehen. Der Aufwand des Bafu beschränkt sich auf die Auftragserteilung gemäss den entsprechenden Kriterien und auf die Aufsicht über die beauftragte Organisation. Der Aufwand für die Aufsicht über die freiwilligen Rücknahmesysteme dürfte gegenüber heute kaum ansteigen. Die Zusammenarbeit klappt seit Jahren sehr gut.
Zusammenfassend: Die Kommission hat die Motion einstimmig mit einer Enthaltung verabschiedet. Sie ist überzeugt, dass damit das bisherige privatwirtschaftliche und sehr erfolgreiche System erhalten sowie optimiert werden kann und die heutigen Schwachstellen zielgerichtet überwunden werden können.
Das vom Bundesrat im Falle einer Annahme der vorliegenden Motion vorgeschlagene Vollobligatorium, das er im Zweitrat durchbringen möchte, hätte den grossen Nachteil, dass damit die Produzenten aus ihrer nun langjährig bewährten Herstellerverantwortung entlassen würden, indem das Bafu die Höhe der vorgezogenen Reyclinggebühr, die Höhe der Entschädigungen an Sammelstellen, Transporteure und an Recycler sowie die Höhe der Aufwendungen für Kommunikation bestimmt. Die Hersteller, Importeure und der Handel sind aussen vor, wie es heute beim Glas und bei den Batterien der Fall ist. Der Aufwand des Bafu für den Aufbau des Vollobligatoriums, für die Begleitung und die Aufsicht der damit beauftragten privaten Organisation dürfte ein Vielfaches sein. Die Kosten für Konsumenten und Wirtschaft für ein Vollobligatorium dürften also gegenüber der heutigen Lösung massiv wachsen.
Dann noch ein letzter Punkt: Alle am heutigen System beteiligten Organisationen - d. h. beispielsweise der Fachverband Elektroapparate Schweiz, d. h. der Städte- und der Gemeindeverband, d. h. die Verbände der Recycler und eben auch die drei Stiftungen - bestätigen, dass der Handlungsbedarf gross ist und sie die zeitnahe Einführung eines Obligatoriums mit Befreiungsmöglichkeit begrüssen. Dies ermöglicht es nämlich, die vielen positiven und erfolgreichen Aspekte der privatwirtschaftlichen Lösung basierend auf der Herstellerverantwortung zu erhalten, denn damit wird es gelingen, die noch abseitsstehenden Hersteller und Importeure dazu zu bringen, sich der Lösung der Rücknahmesysteme anzuschliessen. Die freiwilligen Rücknahmesysteme werden damit gestärkt, die vorgezogene Reyclinggebühr kommt wieder ins Gleichgewicht, und den Leistungserbringern, wie z. B. eben den öffentlichen Sammelstellen, werden mehr Mittel zufliessen, wie das ja auch im Postulat Hegglin Peter gefordert wird. Mit der Annahme der Motion stärken wir die Kreislaufwirtschaft.
Im Namen der Kommission ersuche ich Sie, die Motion anzunehmen.
Hegglin Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · CVP-Fraktion
Ich danke der vorberatenden Kommission für die fundierte Prüfung meines Anliegens und auch für die umfassende Berichterstattung. Sie nimmt den Kernpunkt meines Anliegens auf und will es direkt einer Lösung zuführen, während ich ein zweistufiges Vorgehen wählte und in einem ersten Schritt mittels Postulat vom Bundesrat einen Bericht verlangte, um dann in einem zweiten Schritt mit einer Motion die nachhaltige und verursachergerechte Finanzierung einer umweltgerechten Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten sicherzustellen.
In ihrer Motion bezieht sich die Kommission auf den Bericht des Bundesrates aus dem Jahr 2013, der mir wohlbekannt war und den ich reaktivieren wollte, weil er leider in den Schubladen der Verwaltung Staub angesetzt hat. Mit meinem Postulat will ich primär unter dem Modell einer vorgezogenen Gebühr mit Befreiungsmöglichkeit die Freiwilligkeit des Systems stärken. Nur wenn dies nicht gelingen sollte, sehe ich ein staatliches Obligatorium. Das freiwillige System hat sich über Jahre bewährt. Es gibt aber zunehmend Entwicklungen und Trittbrettfahrer, die das System ausnützen und untergraben. Dem ist Einhalt zu gebieten.
Wie funktioniert das heutige System? Hersteller, Importeure und Händler sind zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Hersteller und Importeure schlagen deshalb eine vorgezogene Recyclinggebühr auf den Verkaufspreis und liefern diese einem freiwilligen Rücknahmesystem wie der Sens ab. Die Gebühren werden von Fachhändlern und Grossverteilern den Endkunden belastet. Drei Organisationen - wir haben es vorhin gehört: Swico, Sens und SLRS - organisieren das Recycling und bezahlen dann die Leistungserbringer, die Sammelstellen, Transporteure und Recycler. Das System funktioniert, wenn die grosse Mehrheit der Rücknahmeverpflichteten mitmacht, was heute im Inland noch der Fall ist, was aber zunehmend bedroht ist. Deshalb gibt es nun Massnahmen, die zu ergreifen sind.
Ich möchte aber noch erläutern, wie Trittbrettfahrer davon profitieren: einerseits durch Verkauf an Endkunden, indem der Gebührenzuschlag erhoben wird, ohne diesen dem Hersteller oder Importeur bezahlt zu haben; sie verschaffen sich dadurch einen Margenvorteil. Andererseits profitieren davon, indem sie an Endkunden verkaufen, ohne den Gebührenzuschlag einem Hersteller oder Importeur bezahlt zu haben; so verschaffen sie sich einen Preisvorteil. Sie profitieren durch Importe und Verkauf an Endkunden ohne Gebührenzuschlag; dadurch entsteht ein Preisvorteil für den Trittbrettfahrer. Das ist heute das Hauptproblem.
Die Konsumenten profitieren zudem von einer Rückvergütung der Mehrwertsteuer von im Ausland gekauften Geräten und dem tieferen Preisniveau im Ausland - also quasi Samnaun rund um die Schweiz.
Was sind jetzt die Auswirkungen? Trittbrettfahrer bringen Geräte in den Kreislauf, für welche die Entsorgung, besser gesagt die Verwertung, nicht bezahlt ist. Da die Last der Verwertungskosten auf weniger Geräte verteilt wird, muss die Gebühr erhöht oder müssen die Vergütungen an die Leistungserbringer reduziert werden.
Das führt im ersten Fall zu weiteren Margen- und Preisvorteilen für die Trittbrettfahrer und steigert die Nachfrage nach ihren Produkten. Der Anteil an Geräten ohne bezahlte Gebühr steigt, und um die gleichen finanziellen Mittel zur Verfügung zu haben, müsste die Gebühr für die im System verbleibenden Geräte steigen - eine negative Spirale entsteht. Es entsteht die Ungerechtigkeit, dass die Entsorgungskosten der Parallelimporte jenen Konsumentinnen und und Konsumenten aufgebürdet werden, die bei redlichen Anbietern in der Schweiz einkaufen und auf ihre Geräte die Gebühr bezahlen.
Im zweiten Fall stehen den freiwilligen Systemen dadurch weniger Mittel zur Verfügung, und die Systemanbieter kürzen die Vergütungen an die Sammelstellen. Können diese tieferen Abgeltungen nicht mit Kostensenkungsmassnahmen oder Effizienzsteigerungen aufgefangen werden, führen sie zu höheren Kosten für die Gemeinwesen, quasi einer Finanzierung über Steuermittel, und untergraben damit den Grundsatz der verursachergerechten Gebühren. Treten grössere Händler aus Frust über diese schwarzen Schafe aus, kollabieren die freiwilligen Systeme.
Wie kann jetzt reagiert werden? Mit tieferen Gebühren, durch mehr Effizienz und Kostensenkungsmassnahmen bei den Leistungserbringern. Je niedriger die Kosten, je tiefer die Gebühr, desto geringer die Margen- und Preisvorteile für Trittbrettfahrer. Leider reicht das aufgrund der gewaltigen Umwälzungen aber nicht aus. Bundesrat Schneider-Ammann hat im Ständerat letzte Woche das Potenzial des Einkaufstourismus auf über 30 Milliarden Franken beziffert; aktuell sind es 11 Milliarden Franken. Es braucht also griffige Massnahmen gegen Trittbrettfahrer.
Ich möchte mich nicht von der Frage abhalten lassen, ob damit handelsrechtliche Verpflichtungen tangiert würden. Die Problematik der ausländischen Direktlieferungen ist unabhängig vom gewählten Modell zu prüfen und zu lösen. Um die Aufgabe effizient anzugehen, sollte sich die Schweiz dem internationalen Netzwerk anschliessen, zu dem sich Stellen aus zwanzig EU-Ländern im September 2017 zusammengeschlossen haben.
Der Bundesrat anerkennt in der Stellungnahme zum Postulat zwar den Handlungsbedarf, zeigt aber leider keine Bereitschaft, die Probleme der Finanzierungslücken infolge von Ausland- und Interneteinkäufen zu lösen. Zudem lässt er die Frage unbeantwortet, wie er mit freiwilligen Finanzierungssystemen der Wirtschaft umgehen will, wenn diese die anfallenden Kosten nicht mehr verursachergerecht decken können. Es ist nicht haltbar, dass die ungedeckten Kosten des Elektrogeräterecyclings zunehmend bei der Vergütung an die Leistungsträger eingespart werden. Damit droht das Erfolgsmodell Recycling in der Schweiz zu scheitern. Die Leistungserbringer arbeiten nicht mehr kostendeckend und werden bei den aktuellen Vergütungen ihre Tätigkeit in diesem Bereich einstellen müssen, sodass die Elektroaltgeräte trotz der von den Konsumentinnen und Konsumenten für die umweltgerechte Entsorgung geleisteten vorgezogenen Beiträge entweder im Ausland verwertet werden oder im normalen Abfall landen. Dabei sind das doch wertvolle Rohstoffe und nicht Abfälle.
Wie bereits 2013 gefordert, sind den Systembetreibern einheitliche Mindestanforderungen aufzuerlegen. In Frankreich wurde ein Aufsichtsorgan eingeführt, das aus Vertretern der Behörde, der Recycler und der Hersteller mit gleichen Stimmrechten besteht. Dieses Modell scheint sich gut zu bewähren. Weiter muss die Verordnung auch sicherstellen, dass die Leistungsträger - insbesondere die Sammelstellen der Gemeinden und Städte, die nicht verpflichtet sind und namhafte Mengen zurücknehmen -, die Transporteure, die Zerlegebetriebe und die Recyclingbetriebe für ihre Arbeit leistungsgerecht entschädigt werden und dass das Recycling in der Schweiz erfolgt, um die Einhaltung der Standards garantieren zu können. Zudem tragen die Gemeinden und Städte auch die Kosten für die Verpackungen dieser Geräte. Eine Abgeltung für diese Leistung fehlt weitestgehend.
Im Herbst 2015 hat das Bafu überraschend kommuniziert, dass es das Modell "Obligatorium mit Befreiungsmöglichkeit" nicht umsetzen möchte. Als Grund wurde vom Amt angeführt, dass der Bund ein Defizit zu tragen hätte, falls eine für die Durchsetzung des Obligatoriums beauftragte private Organisation ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen könnte. Inzwischen haben sich die freiwilligen Rücknahmesysteme bereiterklärt, die budgetierten Kosten der beauftragten Organisation für die ganze Vertragsdauer beim Bafu zu hinterlegen. Damit kann ein allfälliges Defizitrisiko für den Bund vollständig ausgeschlossen werden.
Neu führt der Bundesrat in seiner Antwort den unverhältnismässigen administrativen Aufwand für die Privatwirtschaft und den Bund ins Feld. Auch dieses Argument ist nicht nachvollziehbar. Schon heute müssen die Systemanbieter Unterlagen einreichen und darlegen, dass sie die Auflagen erfüllen. Wird das realistische Ziel erreicht, dass sich möglichst viele Hersteller und Importeure einem freiwilligen System anschliessen, dann ist der Mehraufwand des Bafu für die Überwachung des Obligatoriums gering. Online-Händler, welche Produkte aus dem Ausland in die Schweiz liefern, sollten gemäss der Motion eine bevollmächtigte Person zur Abrechnung der vorgezogenen Recyclinggebühren benennen.
Erlauben Sie mir zum Abschluss noch eine Bemerkung zu den Grundsätzen der Finanzierung. Aus der nun für die Vernehmlassung bei den Kantonen bereiten Finanzierungsrichtlinie des Bafu ergibt sich, dass das Bundesgericht viele Entscheide gefällt hat. Das Parlament hat die Übernahme eines höheren Anteils der Kosten zulasten des Verursachers statt des Gebührenzahlers nie diskutiert und konkretisiert. Ich bin klar der Meinung, dass wir hier in der Verantwortung stehen und die Grundsätze zu definieren haben.
Aus all diesen Gründen bin ich bereit, mein Postulat zurückzuziehen, wenn die Motion der vorberatenden Kommission angenommen wird.
Berberat Didier · Mit-M · Ständerat · Neuenburg · Sozialdemokratische Fraktion
Je vous demande d'adopter la motion de la Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie de notre conseil, "Mesures à prendre d'urgence concernant le système de reprise et de recyclage des appareils électriques et électroniques". Vous le savez, le 4 septembre dernier, cela a été rappelé par le rapporteur, la commission s'est penchée sur le dossier du recyclage des appareils électriques et électroniques, dans le cadre des débats sur le postulat Hegglin Peter. La commission a reconnu qu'il y avait un besoin d'agir et que la situation actuelle était insatisfaisante. Ce besoin a d'ailleurs été relevé aussi bien par les organisations économiques concernées que par les cantons et les associations communales. Cependant, la commission n'est pas favorable à l'examen du passage à un système entièrement obligatoire, comme le propose l'auteur du postulat, elle lui préfère une obligation assortie d'une possibilité d'exemption. C'est la raison pour laquelle la commission propose de rejeter le postulat Hegglin Peter, pour autant qu'il soit maintenu, et vous demande d'adopter la présente motion 17.3636, solution qui est soutenue par tous les acteurs économiques, les responsables des points de collecte publics concernés et par les cantons et les communes. Vous avez reçu comme moi, je suppose, un certain nombre de lettres concernant cet objet.
Pour justifier son rejet de la motion, le Conseil fédéral s'appuie sur les résultats de la consultation. Rappelons toutefois que cette dernière a été réalisée en été 2013 déjà et que les positions des acteurs directement concernés ont clairement évolué depuis. Avec les cantons et les associations de communes, nous ne partageons pas davantage le scepticisme du Conseil fédéral concernant les risques financiers et la charge administrative qui en découlerait, étant donné que les systèmes déjà en place continuent à assumer la responsabilité principale sur le plan opérationnel.
Les systèmes de recyclage suisses ne sont pas les seuls à être confrontés aux problèmes des commerçants étrangers en ligne. Ce ne sont pas moins de vingt pays européens qui se sont rassemblés, en septembre 2017, en un réseau afin de trouver une solution coordonnée et efficace. Il serait d'ailleurs judicieux que notre pays rejoigne ce réseau, pour autant que cela soit possible puisque ce sont des pays de l'Union européenne. L'argument du Conseil fédéral de l'incompatibilité avec les obligations commerciales internationales ne nous convainc donc pas dans ce contexte, puisque beaucoup d'autres pays agissent ou souhaitent agir comme nous souhaitons aussi le faire.
Je vous demande donc d'adopter la motion en question, afin de garantir un financement durable du recyclage des appareils électriques et électroniques.
Avant de terminer, permettez-moi de poser une question à la présidente de la Confédération. Ce sujet qui me tient à coeur, Madame la présidente, est lié à la question du recyclage: est-ce que le Conseil fédéral conduit une stratégie pour faire en sorte de favoriser au maximum la réparation, afin de lutter contre l'énergie grise? Vous savez que beaucoup de milieux de la société civile essayent de mettre sur pied des entreprises de réparation, afin d'éviter le gaspillage. Alors que peut faire le Conseil fédéral pour favoriser, ou encourager en tout cas, ces initiatives privées, qui me paraissent extrêmement importantes?
Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Es ist auch eine Angelegenheit der Schweizer Gemeinden, die in dieser Sache stark involviert sind. Ich äussere mich dementsprechend als Präsident des Schweizerischen Gemeindeverbandes.
Die Vorredner haben die Problematik ausgezeichnet umschrieben, ich danke dem Kommissionssprecher und auch Herrn Berberat für die Ausführungen. Herr Hegglin hat ein Postulat sehr intensiv begründet, das zwar zurückgezogen werden soll, aber er erspart es mir, das System noch einmal zu erklären, denn keiner hier ist schwer von Begriff, und die meisten haben gut zugehört. Damit kann ich abkürzen.
Es gilt natürlich, und das bleibt das Ziel, die Trittbrettfahrer irgendwie mit einzuschliessen, damit nicht die anderen für immer mehr Trittbrettfahrer immer mehr bezahlen müssen. Das kann es ja nicht sein.
Die Statistik der Rücknahmesysteme zeigt, dass rund die Hälfte aller Geräte, die in den Kanal der Systeme gelangen, auf privaten und öffentlichen Sammelstellen abgegeben wird. Damit landen eben auch Elektroaltgeräte bei den Sammelstellen, deren Hersteller, Importeure oder Händler keine vorgezogene Recyclinggebühr abgeliefert haben. Die Rücknahmesysteme entschädigen indes die Sammelstellen, Transporteure und Recycler für alle Geräte, die sie angenommen, transportiert oder verarbeitet haben. Der Handlungsbedarf beim Recycling von Elektro- und Elektronikaltgeräten ist somit unbestritten.
Die Lösung liegt seit Jahren auf der Hand, wird aber vom Bafu aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen verzögert oder gar verhindert, obwohl alle Akteure bitten, die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte endlich anzupassen. Weder der Status quo noch das vom Bundesrat vorgezogene Vollobligatorium sind zielführend.
Ich bin der Meinung, dass wir die Kommissionsmotion annehmen sollten. Wir sollten Ja sagen zu einem Obligatorium mit Befreiungsmöglichkeit. Der Systemwechsel schafft die Voraussetzung, dass der Fonds der vorgezogenen Recyclinggebühr wieder geäufnet werden kann. Klar ist, wenn die freiwilligen Systembetreiber Sens, Swico oder SLRS weniger Geld einnehmen, können sie auch weniger verteilen. Die Trittbrettfahrer einzubinden ist also wichtig.
Die Zustimmung möchte ich allerdings an eine Bedingung knüpfen. Im Verordnungsentwurf müssen die Rahmenbedingungen für marktgerechte Vergütungen für Sammlung und Recycling festgelegt werden. Es ist klar, dass es unterschiedliche Vorstellungen gibt. Hier den Mittelweg zu finden, Frau Bundespräsidentin, dürfte wahrscheinlich die grosse Herausforderung sein, aber das Bafu kann ja alle Mitglieder der Arbeitsgruppe wieder einladen, die schon die Entwicklung des Vernehmlassungsentwurfes begleitet haben, der später vom Bafu verworfen wurde und jetzt mit Erweiterungen beim Online-Handel wieder zum Tragen kommen soll.
Bei einer Annahme der Motion liegt es am Bundesrat, im ausgeführten Sinn eine konsensfähige Lösung auszuarbeiten. Ich danke Ihnen für die Zustimmung zur Kommissionsmotion.
Leuthard Doris · BPR-F · Bundesrat · Aargau
Auch hier muss ich nochmals auf die Initiative "Grüne Wirtschaft" hinweisen. Wir haben das ganze Thema Abfall, insbesondere den Elektronikschrott, dort von A bis Z behandelt und diskutiert. Was hat Ihnen der Bundesrat vorgeschlagen? Ja, es ist ein Problem, wir müssen es anpacken. Wer hat schon wieder die Vorlage versenkt - Sie oder ich? Also, Entschuldigung, das war ein bekanntes Problem, und Sie haben damals alle, gerade die sogenannt bürgerlichen Parteien, darauf hingewiesen, Freiwilligkeit sei das Richtige, es brauche keinen Staat, es brauche keine staatlichen Vorschriften, die Privatwirtschaft mache das besser und günstiger und selber.
Seither hält sich der Bundesrat an Ihre Vorgabe und sagt, halt, keine staatlichen Eingriffe, die Privatwirtschaft löst das ja alles besser, günstiger und auf freiwilliger Basis. Und jetzt haben Sie eben ein Problem, aber das ist genau das, was wir dort schon gesagt haben. Das System der Freiwilligkeit funktioniert nur, wenn Sie keine Trittbrettfahrer haben, wenn die Unternehmen richtig mitspielen, sich solidarisch erklären und wenn aus dem Ausland niemand etwas am freiwilligen Beitrag vorbei importiert. An dieser Sachlage, meine Herren, hat sich nichts geändert. Welcome!
Deshalb muss ich sagen, wir machen das, was uns das Parlament in seiner Weisheit vorgegeben hat, und das war die Freiwilligkeit. Bezüglich der Freiwilligkeit - ich muss uns schon auch noch ein bisschen verteidigen - haben wir immer gesagt, wir verschliessen uns der Meinung nicht, dass die Privatwirtschaft etwas besser kann als der Staat. Das gibt es ja auch ab und zu. Hier würde sich aber schon noch die Frage stellen, weshalb wir drei - drei! - verschiedene private Finanzierungssysteme haben. Das wäre schon mal eine Frage: Weshalb drei? Vielleicht könnte das auch ein einziger Anbieter mit viel mehr Synergien und viel mehr Effizienz bewältigen. Das hinterfragt niemand, aber es wäre ja schon noch spannend, das genauer zu untersuchen.
Wenn Sie jetzt trotzdem ein anderes System möchten, wie wir es damals auch mal vorgeschlagen haben, dann gibt es eigentlich nur die Freiwilligkeit oder das Obligatorium. Was Sie jetzt vorschlagen, das ist einfach ein Zwitter. Wenn Sie die Befreiungsmöglichkeit so in den Vordergrund schieben, ist das ein Zwitter. Weshalb ist es ein Zwitter? Sie haben zu Recht gesagt, die Trittbrettfahrer, diejenigen, die sich nicht freiwillig am System beteiligen, könne man eigentlich nur mit einem Obligatorium einbinden - jawohl, das wäre so. Aber Sie haben dann noch sehr viele, die eben als Importeure handeln. Das sind im Moment vor allem sehr viele Bauunternehmen - der Kommissionspräsident hört sicher gut zu. Die Bauindustrie importiert vor allem ganze Küchen aus dem Ausland, das wissen wir, und leistet dann die Abgabe nicht. Es gäbe die Möglichkeit, dass man z. B. mit der Bauwirtschaft entsprechende Gespräche aufnimmt, ob sie sich trotzdem am freiwilligen System beteiligt. Die privaten Importeure von Elektrogeräten sind wahrscheinlich nicht das grosse Problem, eher die Unternehmen am Markt, die die Freiwilligkeit eigentlich umgehen. Das wäre schon noch machbar.
Wenn Sie eine Befreiungsmöglichkeit möchten, damit diejenigen, die freiwillig an einem System teilnehmen, von der Abgabe befreit wären, dann heisst das für den Gesetzgeber - das Bafu hat schon Recht, wenn es von sehr viel Bürokratie spricht -, dass man die Aufsicht über die Einhaltung der Rahmenbedingungen dieser freiwilligen Systeme prüfen müsste. Man müsste kontrollieren, ob die Gelder ordnungsgemäss verwendet werden. Man müsste Rahmenbedingungen für Händler und Importeure aus dem Ausland entwickeln, die auch in irgendeiner Form die Abgabe leisten müssten. Das wäre wesentlich mehr Aufwand als heute. Das wäre dann eben ein Zwitter.
Sie möchten die Freiwilligkeit aufrechterhalten. Dabei würde der Staat auch eine Aufsichts- und Kontrollfunktion bekommen. Dazu käme das Obligatorium für den Rest, wo auch eine Aufsicht nötig wäre. Deshalb finde ich es schon ehrlicher, wenn wir entweder sagen, wir setzen auf Freiwilligkeit und schauen, dass wir mit denjenigen, die jetzt Trittbrettfahrer sind und importieren, das Gespräch suchen und versuchen, die Ergiebigkeit des von der Privatwirtschaft organisierten Systems zu verbessern, oder ein Obligatorium einführen. Das kann man auch an die Privatwirtschaft auslagern. Ich würde davor warnen, dass das Bafu es machen muss. Das kann man, wie wir es von den Batterien und Glasflaschen her kennen, genauso gut an die Privatwirtschaft auslagern. Es ist aber weniger Aufwand für den Staat, wenn alles einfach über ein System läuft. Deshalb meine ich, dass dieser Zwitter nicht mit weniger, sondern mit sehr viel mehr Bürokratie verbunden sein wird. Das kann man alles machen. Kommen Sie auf Ihre seinerzeitigen Beratungen zurück. Es liegt nicht an uns, sondern es liegt - das möchte ich Ihnen schon noch sagen - am System, das Sie bisher vorgezogen haben, das nur auf Freiwilligkeit beruht.
Herr Ständerat Germann, das Bafu hat gar nichts verzögert. Es gibt ein Gesetz. Wir haben die Verordnung mit einer solchen Befreiungsmöglichkeit in die Vernehmlassung gegeben. Von den dreissig Stellungnahmen waren praktisch alle negativ. Ich muss auch hier sagen, dass nicht das Bafu untätig war, sondern dass es das Resultat dieser Vernehmlassung war.
Ich bin einverstanden, man sollte etwas tun, denn es ist für diejenigen, die sich an die Spielregeln halten, nicht korrekt. Die Frage ist: Wollen Sie jetzt mehr Staat, oder wollen Sie zuerst versuchen, das private System zu verbessern?
Abstimmung
17.3636
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 36 Stimmen
Dagegen ... 4 Stimmen
(1 Enthaltung)
Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
16.3994
Zurückgezogen - Retiré