17.037
Messaggio 2017 sugli immobili del DFF
de Buman Dominique · P-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo PPD
1. Bundesbeschluss über die Immobilien des EFD für das Jahr 2017
1. Arrêté fédéral concernant les immeubles du DFF pour 2017
Art. 2 Abs. 1
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Weibel, Bendahan, Brélaz, Gschwind, Gysi, Hadorn, Kiener Nellen, Meyer Mattea, Schneider Schüttel, Siegenthaler)
Festhalten
Art. 2 al. 1
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Weibel, Bendahan, Brélaz, Gschwind, Gysi, Hadorn, Kiener Nellen, Meyer Mattea, Schneider Schüttel, Siegenthaler)
Maintenir
Weibel Thomas · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo verde liberale
Die Minderheit beantragt Ihnen, am bundesrätlichen Entwurf, also an der Fassung aus unserer ersten Beratung, festzuhalten. Der Ständerat hat die Formulierung aufgrund eines Einzelantrages von Ständerat Föhn ergänzt und mit 24 zu 17 Stimmen so beschlossen.
Diese Formulierung des Ständerates kommt einem Vetorecht der Gemeinden und Kantone zu Projekten von nationaler Bedeutung gleich. Mehr Mitsprache für Standortgemeinden ist sicher attraktiv, aber bitte seien Sie dann konsequent, und machen Sie keine Rosinenpickerei. Sind Sie etwa bereit, Standortgemeinden und -kantonen gleiche Kompetenzen auch für Atomendlager zuzusprechen? Ich denke, eine Zustimmung heute würde als Präjudiz in diese Richtung wahrgenommen. Erlauben Sie mir eine persönliche Bemerkung: Mir persönlich könnte ein solches Präjudiz eigentlich nur gut und recht sein.
Aber die Folge einer Zustimmung zum Beschluss des Ständerates wäre eine Verzögerung, eventuell sogar die Verhinderung des Baus von Asylzentren. Die Umsetzung des beschleunigten Asylverfahrens würde torpediert, die Umsetzung des Kernelements des Asylgesetzes behindert. Mit dem Rahmenkredit "Neue Bundesasylzentren" sind auch Planungs- und Projektarbeiten für weitere Standorte blockiert, sofern das Einverständnis von den Standortgemeinden und -kantonen nicht vorliegt. Ich prophezeie Ihnen: Wenn wir das so beschliessen, werden gar keine weiteren Standorte mehr möglich sein.
Unser Fazit: Die Formulierung des Ständerates ist staatspolitisch falsch. Sie schafft Unsicherheit, denn es stellt sich auch die Frage: Was bedeutet konkret "von Standortgemeinde und -kanton akzeptiert"? Es ist auch fraglich, ob eine Baubotschaft das Asylgesetz übersteuern kann. Dem Anliegen des Ständerates kann anders entsprochen werden. Es ist eigentlich auch bereits geregelt, denn Absatz 1bis der Vorlage ist ja unbestritten.
Unterstützen Sie deshalb die starke Minderheit, und folgen Sie dem Beschluss unseres Rates und dem Entwurf des Bundesrates!
Schwander Pirmin · Mit-M · Consiglio nazionale · Svitto · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Ich bitte Sie namens der SVP-Fraktion, hier der Mehrheit zu folgen. Warum? Es ist natürlich nicht, wie die Minderheit meint, staatspolitisch bedenklich. Eine klare Mehrheit des Ständerates hat sich an den föderalen Aufbau unseres Staates erinnert. Das ist die Ausgangslage. Und bei uns heisst es ganz klar, dass der Staat von unten nach oben aufgebaut ist: Gemeinde, Kanton und Staat bzw. Bund. So müssen wir auch Entscheidungen fällen, wenn wir das Volk auch im Bereich Asyl hinter uns haben wollen.
Was ist versprochen worden? Ich muss es hier zitieren, es ist auch im Ständerat zitiert worden. In der Abstimmungsbroschüre steht auf Seite 55 ganz klar: "Die geeigneten Standorte sollen aber wie bisher in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen, Städten und Gemeinden einvernehmlich" - einvernehmlich! - "gesucht und geplant werden." Was heisst "einvernehmlich"? Das betrifft das Wort "akzeptieren". Wenn ich etwas nicht akzeptiere, dann ist es doch nicht einvernehmlich. Es ist nichts anderes als das, was im Abstimmungsbüchlein steht, was hier von der Mehrheit jetzt aufgenommen wurde.
Gehen Sie auf der Homepage des EJPD zu den Abstimmungen. Sie können unter "Einfache Bewilligungsverfahren für Asylzentren des Bundes" nachlesen: "Es macht daher keinen Sinn, langwierige Enteignungsverfahren durchzuführen, die mehrere Jahre dauern. Geeignete Standorte werden deshalb wie bisher in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen, Städten und Gemeinden gesucht und einvernehmlich geplant." Das können Sie auf der Homepage nachlesen. "Akzeptiert" ist "einvernehmlich geplant". Hier wollen wir diesen Grundsatz nochmals festhalten.
Auf der Homepage steht dann weiter: "... und Kantone und Gemeinden haben nach wie vor ein Mitspracherecht." Mitspracherecht! Natürlich, ich weiss das schon, das wird auf das Plangenehmigungsverfahren bezogen. Aber das ist dem Volk nicht so gesagt worden, dass es sich nur auf das Plangenehmigungsverfahren bezieht. Man wollte die Abstimmung gewinnen und hat gesagt, dass die Kantone und Gemeinden ein Mitspracherecht hätten. Man hat nicht juristisch diskutiert und argumentiert. "Mitspracherecht" heisst aber ganz klar, dass eben die Gemeinden und Kantone einen Standort akzeptieren müssen. Nur so ist es ein politisches Mitspracherecht.
Sie können hier der Mehrheit ruhig zustimmen. Wir machen nur das, was dem Volk in der Abstimmung zur Vorlage vom 5. Juni 2016 versprochen wurde. Und wenn Sie fragen, wer denn für die Kantone und Gemeinden entscheide, dann muss ich festhalten, dass wir kantonale Verfassungen haben, dass wir kantonales Recht haben. Dort ist ganz klar festgehalten, wer für die Gemeinden entscheidet und wer für die Kantone entscheidet.
Ich bitte Sie hier ganz klar, der Mehrheit zu folgen.
Hardegger Thomas · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista
Herr Kollege Schwander, wissen Sie, wie viele Kantone der Asylgesetzrevision zugestimmt haben? Alle! Ich habe die Frage für Sie beantwortet.
Schwander Pirmin · Mit-M · Consiglio nazionale · Svitto · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Genau. Alle Kantone haben zugestimmt, sich aber auf das klare Versprechen von Verwaltung, Bundesrat und einer Mehrheit des Parlamentes berufen, dass sie eine Mitsprache haben - darum haben sie zugestimmt.
Fluri Kurt · Mit-M · Consiglio nazionale · Soletta · Gruppo liberale radicale
Herr Kollege Schwander, ist Ihnen bewusst, dass es zwei nationale Asylkonferenzen mit Bund, Kantonen, dem Schweizerischen Städteverband und dem Schweizerischen Gemeindeverband gegeben hat und dass der Städteverband und der Gemeindeverband einstimmig der Auffassung waren, dass man ihnen im Interesse einer eidgenössischen Asylpolitik kein Vetorecht einräumen dürfe, dass aber die Auflage einer einvernehmlichen Einigung gemacht wurde? Sind Sie der Meinung, eine einvernehmliche Einigung sei dasselbe wie ein Vetorecht?
Schwander Pirmin · Mit-M · Consiglio nazionale · Svitto · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Ich weiss es nicht; Sie müssen mir zuerst sagen, wo jetzt hier im Text des Ständerates "Vetorecht" steht. Es steht "akzeptiert", und Sie müssen mir den Unterschied zwischen "Mitspracherecht" und "akzeptiert" erklären. "Akzeptiert" ist rein definitionsgemäss schwächer als "Mitspracherecht", Herr Fluri - schwächer! Und wir haben hier im Antrag der Mehrheit eine schwächere Version, als wir dem Volk versprochen haben. Wenn Sie die Asylkonferenzen ansprechen, dann müssen Sie mir einmal sagen, wie diese Konferenzen in unserem Land demokratisch legitimiert sind. Diese Frage müssten wir hier einmal diskutieren!
Ammann Thomas · Mit-M · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo PPD
Herr Kollege Schwander, Sie haben den Begriff "einvernehmlich", der heute so geregelt ist, auseinandergenommen. Können Sie mir sagen, was der Unterschied zwischen "Einvernehmen" und "Einverständnis" ist?
Schwander Pirmin · Mit-M · Consiglio nazionale · Svitto · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Zwischen "einvernehmlich" und "einverständlich" gibt es eine juristische Differenz. Politisch ist es dasselbe; das heisst, dass man eben klar "einvernehmlich", "einverständlich" ist, und auch "akzeptieren" ist dasselbe. Ich meine, wenn Sie das dem Volk vor einer Abstimmung sagen, muss das Volk davon ausgehen, dass die Stimmberechtigten mitbestimmen können, dass sie mitsprechen können, dass sie politisch mitdiskutieren und politisch mitentscheiden können. Das ist das, was im Volksmund darunter verstanden wird. Halten wir uns an das, was wir draussen sagen, und nicht an das, was wir hier juristisch entsprechend auseinandernehmen.
Humbel Ruth · Mit-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo PPD
Herr Schwander, Sie haben die Zusammenarbeit mit Gemeinden und Kanton beziehungsweise deren Mitbestimmung betont. Wie ist es nun, wenn die Gemeinde etwas anderes will als der Kanton? Was gilt dann?
Schwander Pirmin · Mit-M · Consiglio nazionale · Svitto · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Im Text des Ständerates ist ganz klar enthalten, dass beide den Standort akzeptieren müssen. Das ist klar. Und wenn Sie den Kanton Schwyz als Beispiel nehmen möchten, sage ich: Hier haben wir intern noch zu diskutieren; wenn die Gemeinde etwas ohne den Kanton macht, dann ist der föderale Aufbau auch nicht eingehalten. Aber das ist ein innerkantonales Problem.
Hausammann Markus · Mit-M · Consiglio nazionale · Turgovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Geschätzter Herr Kollege Schwander, ist es wahr, dass es in der Schweiz ein Präjudiz gibt, das eben gerade zeigt, dass die einheitliche Meinung von Kantonen und Gemeinden in dieser Frage durch den Bund überstimmt worden ist?
Schwander Pirmin · Mit-M · Consiglio nazionale · Svitto · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Ja, es gibt natürlich schon Präjudizien, dass sie überstimmt wurden, dass eben der Bund nicht akzeptiert, was Kantone und Gemeinden vorschlagen. Das sehen wir beim Beispiel Glaubenberg; was sie vorschlagen, wird vom Bund nicht akzeptiert. Da kommen dann eben die juristischen Feinheiten und Diskussionen, wo man versucht, etwas juristisch zu begründen. Aber wir sind hier politisch verantwortlich, wir haben dem Volk gesagt: "Ihr könnt mitsprechen." Das müssen wir hier jetzt festhalten. Sie können beruhigt dem Antrag der Mehrheit zustimmen, wir haben das Entsprechende dem Volk versprochen.
Siegenthaler Heinz · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo BD
Ich staune schon, wie Sie plötzlich in einem Finanzbeschluss Gesetzesänderungen einbauen wollen. Ich bin Mitglied des Nationalrates und den Gesetzen und der Verfassung verpflichtet. Wir sind hier an einer Sitzung des Nationalrates, nicht an der Delegiertenversammlung der Gemeindevertreterinnen und -vertreter.
Was heisst "akzeptiert" aus rechtlicher Sicht? Wie wird in einer Gemeinde die Akzeptanz rechtsverbindlich festgestellt? Es gibt Gemeindegesetze, in welchen die Aufgaben klar geregelt sind. Nehmen wir an, in einer Gemeinde ist die Eigentümerin des Grundstückes, wo eine Baute zu stehen kommt, einverstanden; dann beschliesst man an der Gemeindeversammlung, ob man das will oder nicht. Glauben Sie ernsthaft, das würde irgendwelches rechtliches Gehör finden und von einem Gericht so unterstützt werden? Wir sind hier in einem Rechtsstaat und nicht in einer Bananenrepublik!
Sie schaffen damit ein Vetorecht, das ist ganz klar. So etwas kennen wir in unserem Staat nicht. Es ist ein Präjudiz, das ist so. Bei zukünftigen Bauten des Verteidigungsdepartementes - ich erinnere da an Militärflugplätze - hätte dann eine andere politische Gruppierung, die das Gegenteil will, die entsprechende Möglichkeit.
Das Tragischste ist für mich, dass hier ein Beschluss der Bürgerinnen und Bürger, nämlich das Asylgesetz, unterlaufen wird. Hier wird der Volkswille mit Füssen getreten. Wir haben ein Gesetz angenommen, in welchem die Bedingungen hieb- und stichfest und klar definiert sind. Wenn Sie etwas ändern wollen, was Ihnen nicht passt, weil Sie die Abstimmungen verloren haben, dann müssen Sie die entsprechenden rechtlichen und politischen Mittel ergreifen und nicht die Änderungen in einen Finanzbeschluss einbauen, der nach dem Gesetz kommt; die Hierarchie ist klar. Die Gesetzesgrundlage muss zuerst geschaffen sein, um dann Finanzbeschlüsse festhalten zu können. Sie können hier ruhig zustimmen, denn rechtlich hat das überhaupt keine Relevanz. Ich frage Sie: Auf welcher Rechtsgrundlage könnten wir einen solchen Beschluss fassen?
Ich bitte Sie dringend, diese neue Differenz abzulehnen und an unserem ersten Beschluss festzuhalten.
Brélaz Daniel · Mit-M · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo dei Verdi
Nous nous trouvons ici dans un cas de figure très particulier. Nous avons une loi, qui, en principe, régit la matière, mais, profitant du fait que nous n'avons pas de cour constitutionnelle dans notre pays, nous introduisons dans un arrêté une disposition particulière contraire à la loi. En plus, cette loi a été acceptée par une large majorité du peuple suisse. Pour toutes ces raisons, le groupe des Verts a beaucoup de peine à comprendre le raisonnement du Conseil des Etats. On peut estimer que ses membres ont été surpris, puisque cette disposition est issue d'une proposition individuelle qui a fait l'objet de peu de débats, qu'il y a eu une erreur d'appréciation, ou un bon lobbying - je n'en sais rien.
La Commission des finances, comme vous le savez, n'est pas une commission spécialisée dans les affaires juridiques ; elle a raisonné selon ses propres critères et dans le contexte de toutes les divergences sur le budget - ce qui peut partiellement expliquer la position de la majorité, mais ce n'est pas sûr. Par contre, ce qui est certain, c'est que cette proposition individuelle de Monsieur Föhn, conseiller aux Etats représentant le canton de Schwytz, membre du Conseil national il y a quelques années, vise uniquement à permettre au canton de Schwytz de mettre la commune de résidence qui est d'accord d'accueillir un nouveau centre sous tutelle, puisque - et cela est très particulier - c'est la commune et le canton qui doivent être d'accord. Si la commune, qui est la principale concernée, puisque c'est elle qui aura tous les ennuis potentiels, est d'accord et que le canton, pour je ne sais quelle raison, ne l'est pas, eh bien, la commune pourra être mise sous tutelle par le canton. La réciprocité est aussi possible un jour.
Nous traitons donc d'un arrêté "lex Schwytz" très particulier, parce que c'est un arrêté. Si, dans une année, on veut construire d'autres centres et qu'on oublie de faire figurer la même clause dans le prochain arrêté, alors ces centres ne bénéficieront pas de la même protection, parce que, peut-être, d'ici là, on se sera rendu compte que cela va très mal et que la loi n'aura pas changé.
Donc, si on maintient cette clause cette année, elle ne sera valable que cette année, et compte tenu des objets en cours, elle sera valable strictement pour le canton de Schwytz, qui, grâce à la proposition de son conseiller aux Etats Föhn, pourra mettre sa commune récalcitrante sous tutelle. Pour l'année suivante, il n'y a aucune garantie qu'il y ait les mêmes règles pour quelque commune ou canton que ce soit, parce que cela voudrait dire qu'il faudrait chaque fois accepter un arrêté contraire à la loi en misant sur le fait qu'il n'y a pas de cour constitutionnelle en Suisse. On est dans une république bananière!
Faisons preuve d'un peu de bon sens et acceptons la version précédente de notre conseil et, pour une fois, refusons de nous rallier à la version du Conseil des Etats, qui, dans ce cas, a manifestement commis un impair, alors qu'il prétend détenir la sagesse juridique permanente.
Gmür Alois · Mit-M · Consiglio nazionale · Svitto · Gruppo PPD
Die CVP-Fraktion ist überrascht, dass der Ständerat in der Differenzbereinigung zur Immobilienbotschaft aus heiterem, hellem Himmel Artikel 2 des Bundesbeschlusses durch einen Satz ergänzt, der es praktisch verunmöglicht, neue Bundesasylzentren einzurichten und in Betrieb zu nehmen. Mit solchen Bestimmungen wird das Ziel der Asylgesetzrevision, dass ein effizienter Ablauf der Asylgesuche gewährleistet ist, eindeutig unterwandert. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es eine Infrastruktur, in der alle Dienste, die bei der Beurteilung eines Gesuches involviert sind, unter einem Dach sind.
Unserer Fraktion sind in der Schweiz keine Gemeinde und kein Kanton bekannt, die auf ihrem Territorium ein Bundesasylzentrum wollen und begeistert sind, wenn ein solches geplant wird. Die Akzeptanz von Bundesasylzentren ist nirgends in der Schweiz einfach so vorhanden. Damit das Problem gelöst werden kann, braucht es Deals: Deals mit den Gemeinden, Deals allenfalls auch mit den Kantonen.
In meinem Kanton akzeptiert die Gemeinde das geplante Bundesasylzentrum. Die Gemeinde profitiert wirtschaftlich von einem Deal mit dem Bund. Der Regierungsrat bekämpft das Asylzentrum jedoch mit allen Mitteln. Er drohte sogar, gesetzliche Vorschriften im Asylbereich nicht durchzusetzen.
Nach diesem Zusatz, über den dieser Rat jetzt zu beschliessen hat, müssen Bundesasylzentren von Standortgemeinde und Standortkanton "akzeptiert" werden. Ich bin nicht Jurist und frage mich: Was heisst das spezifisch im Zusammenhang mit einem Bundesasylzentrum, dass es "akzeptiert" werden muss? Die CVP weiss nicht, was das bedeutet.
Klar ist für uns, dass es so nicht einfacher wird, die Probleme der Asylgesuche mit einer passenden Infrastruktur effizient zu lösen. Die CVP hat sich immer für die Asylgesetzrevision eingesetzt, und die Mehrheit des Volkes hat dieser Revision zugestimmt. Den Erfolg der Revision sehen wir aktuell in den bedeutend rückläufigen Zahlen bei den Gesuchen. Die CVP will als oberste Priorität den Volkswillen umsetzen. Wir wollen nicht das Thema bewirtschaften, indem wir uns bei der Lösung der Probleme selber behindern, ja die Lösung sogar verunmöglichen. Ich bitte Sie, dies in Ihrer Entscheidfindung zu bedenken.
Bigler Hans-Ulrich · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo liberale radicale
Manchmal lohnt es sich, einen Schritt zurück zu machen und sich wieder zu überlegen, wovon wir hier sprechen - de quoi s'agit-il? Wir sprechen hier von der Immobilienbotschaft. In der Immobilienbotschaft geht es um die Frage, wie Bundesmittel in Immobilien des Bundes investiert werden. Es ist ein reiner Investitionsentscheid, der hier ansteht. Es geht nur um die Frage, welche Infrastruktur wir bereitstellen. Natürlich kann man jetzt in diesem Zusammenhang einen Stellvertreterkrieg führen und Fragen des Asylgesetzes diskutieren. Aber wenn wir überlegen, was unser Auftrag ist, kommen wir zum Schluss, dass wir Geld in Bundesasylzentren investieren beziehungsweise Infrastruktur bereitstellen müssen.
Wenn wir von dieser Ausgangslage ausgehen, macht es Sinn, dass wir die Minderheit Weibel unterstützen, das heisst beim Entwurf des Bundesrates bleiben. Damit sei auch gesagt, dass eigentlich schon der Beschluss des Nationalrates mit Absatz 1bis ein Fehlentscheid war und hier in diesem Geschäft nichts verloren hat. Mit der Bereinigung dieser Differenz zum Ständerat können wir den Fehler korrigieren. Mit der Unterstützung der Minderheit Weibel sind wir wieder dort, wo wir das Problem echt lösen können: Bundesmittel in Bundesasylzentren investieren, damit die Infrastruktur zur Umsetzung des Asylgesetzes gegeben ist. Um das geht es und um nichts anderes.
Ich bitte Sie namens der FDP-Liberalen-Fraktion, die Minderheit Weibel zu unterstützen.
Kiener Nellen Margret · Mit-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo socialista
Ich kann mich praktisch meinem Vorredner von der FDP-Fraktion anschliessen. Auch die SP-Fraktion wird die Minderheit unterstützen.
Wir können hier am Mikrofon ganz ruhig miteinander sprechen und müssen nicht schreien. Ich weiss, das kommt Ihnen auch entgegen. Das Volk hat abgestimmt und mit 66,8 Prozent Ja zur Asylgesetzrevision gesagt. Die Botschaft des Bundesrates an die Stimmberechtigten enthielt deutlich und mehrmals die Formulierung "Beschleunigung der Verfahren" und auch die Formulierung der "Dringlichkeit in der Umsetzung" dieses Asylkonzepts, das eben Bundesasylzentren vorsieht und definiert. Das Volk hat also eine klare Sprache gesprochen, und damit auch alle Kantone.
Das ist schon bemerkenswert, und daher möchte ich auch noch einen neuen Aspekt einbringen. Wenn wir hier durch Zustimmung zum Antrag der Minderheit Weibel, welche die SP-Fraktion unterstützt, die Differenz schaffen können, dann sind uns vielleicht letztlich auch mehrere Ständeratsmitglieder dankbar. Denn im Prinzip haben ja Ständeratsmitglieder hier auch gewisse Aufgaben; es gilt, Kantonsabstimmungen, also Abstimmungen ihres Standes, im Ständerat zu vertreten.
Nationalrat Kurt Fluri hat als Präsident des Städteverbandes auf die gemeinsame Erklärung der Asylkonferenz vom 28. März 2014 verwiesen. Ich muss daher nicht noch mehr dazu ausführen. Sie lag uns auch gestern in der Differenzbereinigung in der Finanzkommission des Nationalrates vor; die Mitglieder der Finanzkommission des Nationalrates konnten also Kenntnis davon nehmen.
Zu den Kosten: Ich möchte auch als abgetretene Präsidentin der Finanzkommission betonen, dass es mit der Gesamtumsetzung des Asylkonzepts, wie es in der Volksabstimmung angenommen wurde, für den Bund jährlich wiederkehrend 110 Millionen Franken Einsparungen und für die Kantone jährlich wiederkehrend 90 Millionen Franken Minderkosten gibt.
Zum Rechtlichen mache ich keine weiteren Ausführungen. Rechtlich könnte nur ein Gesetz das genehmigte Asylgesetz wirklich derogieren, also abändern. Dazu wurden Ausführungen gemacht. Genau von der Seite, von der es sonst heisst, man wolle schlanke Gesetze, schlanke Regulierungen, Deregulierung, kommt jetzt ein Zusatzantrag. Der frühere Beschluss des Nationalrates genügt.
Bitte unterstützen Sie die Minderheit. Schaffen wir die Differenz. Ich vermute, es gibt dann eine einvernehmliche Lösung, auch mit einer neuen Mehrheit im Ständerat.
Maurer Ueli · BR-M · Consiglio federale · Zurigo
Der Antrag zu dieser Bestimmung, über die wir heute beraten, wurde gestern während der Beratungen im Ständerat eingebracht und war relativ überraschend, sowohl für uns wie auch für den Ständerat. Man hat ihm zugestimmt. Nachdem sich der Pulverdampf etwas verzogen hat, denke ich, kann man diesen Antrag noch einmal in Ruhe anschauen und diskutieren. Im Grunde genommen geht es ja um einen Streit, wenn man dem so sagen kann, im Kanton Schwyz. Der Kanton Schwyz ist nicht einverstanden mit dem in Aussicht genommenen Standort. Davon ist Kenntnis zu nehmen. Ich werde dieses Unbehagen oder diesen Widerstand im Kleinstaat Schwyz gerne auch weitergeben, damit man die Bedenken auch berücksichtigt.
Die Frage ist, ob es richtig ist, diesen Punkt hier in dieser Immobilienbotschaft aufzunehmen. Ich denke, es ist ein falscher Entscheid, diesen Punkt hier zu besprechen. Wenn es dann tatsächlich einmal eine Vorlage zu einem Asylzentrum im Raum Schwyz gibt, im Kanton Schwyz oder am Standort Schwyz, dann wäre ein solches Vorhaben wohl dort zu bekämpfen, nicht aber hier. Selbstverständlich haben Sie ja die demokratischen Rechte und Möglichkeiten, etwas zu bekämpfen, wenn Sie damit nicht einverstanden sind. Ich glaube einfach, dass die Immobilienbotschaft nicht der Ort dafür ist.
Ich möchte Ihnen dazu einige Punkte in Erinnerung rufen. Erstens haben wir ein Asylgesetz. Das Asylgesetz schreibt die Verfahren vor. In einem einfachen Bundesbeschluss unter Artikel 2, wo es um die Ausgabenbremse geht, einen solchen Satz einzufügen ist wohl nicht ganz sachgerecht. Es stellt sich dann sofort die Frage, was jetzt vorgeht: das Gesetz oder ein Einschub in einem Bundesbeschluss unter dem Titel "Ausgabenbremse"? Das Gesetz würde wohl vorgehen, wenn dann Juristen entscheiden würden. Damit stellt sich die Frage, welche Wirkung dieser Satz entfaltet.
Zweitens: Wenn man diesen Einschub ansieht, sieht man, dass er problematisch ist. Er spricht davon, dass das Geld "eingesetzt werden" kann, wenn etwas "akzeptiert" wird. Diese Formulierung lädt wohl alle Juristen im Land ein, sie dann zu interpretieren. Damit ist dieser Einschub wohl weder am richtigen Ort noch richtig formuliert.
Wenn man das interpretiert, müsste man auch sagen, dass wir damit, je nachdem, wie man das auslegt, eine Art Vetorecht für die Gemeinden schaffen würden. Würden wir das machen, wäre in unserem Gesetzgebungsprozess dazu eine Vernehmlassung notwendig. Denn das wäre ein einschneidender Schritt, der präjudizielle Wirkung entfalten könnte. Wenn man so etwas in einen einfachen Bundesbeschluss einfügt, ist das wohl auch nicht der richtige Ort.
Zusammengefasst: Ich habe durchaus Verständnis für den Antrag der Mehrheit. Ich habe ja diesen Prozess schon in meinem früheren Departement begleitet und jetzt auch wieder und weiss, dass man im Kanton Schwyz hier Sorgen hat. Diese müssen wir ernst nehmen, und das geht im Rahmen des demokratischen Prozesses. Ich werde diese Sorgen weitergeben. Ich bitte Sie aber, auf diesen Einschub hier zu verzichten. Das ist nicht der Ort, um diese Bedenken einzubringen. Der Einschub entfaltet keine Wirkung, sondern führt höchstens zu Widersprüchen.
Es bestehen ja, selbst wenn ein solches Vorhaben einmal kommt, die legitimen demokratischen Mittel, um es in Bezug auf eine Baueingabe oder Baubewilligung zu bekämpfen. Das hat man im Kanton Schwyz, soweit ich es sehe, verpasst, weil die Gemeinde dafür ist und der Kanton dagegen. Das wäre also auch im Kanton noch zu bereinigen. Aber bei allen anderen Standorten bestehen demokratische Mittel, um solche Entscheide im Rahmen unserer ordentlichen Gesetzgebung zu bekämpfen.
Das Unbehagen im Kleinstaat Schwyz gebe ich so weiter. Aber ich bitte Sie, auf diesen Satz zu verzichten und damit die Differenz zum Ständerat zu schaffen, damit dieser das nach vollzogener Schlacht und verzogenem Pulverdampf noch einmal beurteilen kann.
Gschwind Jean-Paul · Mit-M · Consiglio nazionale · Giura · Gruppo PPD
Concernant le message 2017 sur les immeubles du Département fédéral des finances, une divergence oppose les deux conseils. Elle concerne l'article 2, "Crédits d'engagement soumis au frein aux dépenses", et l'implication des communes et des cantons dans les études relatives aux projets des centres fédéraux pour requérants d'asile.
Permettez-moi de faire un bref historique du sujet. Le 5 juin 2016, le peuple a accepté la révision de la loi fédérale sur l'asile, avec une majorité nette et confortable de 66,8 pour cent. La révision prévoit la construction de centres fédéraux pour requérants d'asile. Avec un plafond des dépenses de 583 millions de francs, il est prévu de construire 18 centres dans six régions de la Suisse pour 5000 places d'accueil. La mise en place du concept devra être réalisée jusqu'en 2019. L'objectif de l'opération est de décharger les cantons, d'accélérer les procédures et de dégager des économies tant pour les cantons que la Confédération.
En première lecture, notre conseil a accepté d'ajouter l'article 2 alinéa 1bis, dont la teneur est la suivante: "Les études et les projets de 'Centres fédéraux pour demandeurs d'asile' sont menés en collaboration avec les cantons et les communes concernés." Cette disposition légale, qui associe les cantons et les communes dans la réalisation des projets, est insuffisante pour le Conseil des Etats. En effet, par 24 voix contre 17 et 1 abstention, il a accepté une proposition individuelle plus restrictive et dangereuse, à l'article 2 alinéa 1, formulée comme suit: "Les crédits d'engagement peuvent être alloués uniquement aux projets pour lesquels le site prévu a été approuvé par la commune et le canton concernés." Se basant sur un cas précis dans le canton de Schwytz - cela a été mentionné -, où, pour un projet, la commune a donné l'autorisation de construire alors que le canton s'y opposait farouchement, la majorité de la commission exige que la commune et les cantons doivent approuver tous les projets et que les travaux ne puissent commencer que dans ce cas.
Toutefois, pour la minorité de la commission, la proposition Föhn adoptée par le Conseil des Etats est trop restrictive et sournoise. Qu'entend-on par "approuver", comme cela a été dit? Si cela signifie que le site retenu doit disposer de toutes les autorisations et de tous les permis de construire requis, il faudra engager de longues et difficiles procédures d'autorisation de construire, avec, à la clé, la valse des oppositions dans le but de ralentir, voire d'empêcher, la construction du centre projeté. Concernant les cinq Centres fédéraux pour demandeurs d'asile, donc sans le projet du canton de Schwytz, adhérer à la décision du Conseil des Etats, c'est programmer le gel de toute nouvelle construction avant l'obtention des autorisations cantonale et communale. Cela a été confirmé en commission. Pour la minorité de la commission, la disposition adoptée par le Conseil des Etats risque de bloquer toute nouvelle construction et d'entraver lourdement la mise en place de la politique d'asile voulue par le peuple en juin 2016.
En tant que rapporteur, je vous invite à suivre la majorité de la commission, qui vous recommande, par 13 voix contre 10 et 1 abstention, de vous rallier au Conseil des Etats.
Meyer Mattea · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista
Der Ständerat ist dem Nationalrat gefolgt und auf die Vorlage zur Immobilienbotschaft 2017 eingetreten. In beiden Räten war unbestritten, dass der Kredit in der Höhe von 238,3 Millionen Franken für Bundesasylzentren gesprochen wird, sodass die beschleunigten Verfahren auch umgesetzt werden können, die mit dem Asylgesetz vorgesehen sind. Der Ständerat hat zudem einstimmig dem Zusatz gemäss Absatz 1bis zugestimmt, den der Nationalrat beschlossen hat. Dieser sieht eben vor, dass die Abklärungen und die Projekte für die neuen Bundesasylzentren in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen und Gemeinden durchgeführt werden.
Zusätzlich stimmte der Ständerat mit 24 zu 17 Stimmen bei 1 Enthaltung einem Einzelantrag Föhn zu, der kurz vor der Sitzung eingereicht worden war und darum nicht von der vorberatenden Finanzkommission des Ständerates hatte behandelt werden können. Dieser Antrag sieht als Ergänzung zu Absatz 1 vor, dass Verpflichtungskredite nur eingesetzt werden dürfen, wo der vorgesehene Standort von Standortgemeinde und -kanton akzeptiert wird. Hintergrund des Einzelantrages sind - wir haben es bereits gehört - Diskussionen um den Standort eines Bundesasylzentrums im Kanton Schwyz.
Hier möchte ich noch kurz auf das Verfahren eingehen, das bei Bundesasylzentren vorgesehen ist. Der Bund ist bemüht, aufgrund des Gesetzes auch kostengünstige Lösungen zu suchen. Denn die Neustrukturierung der Asylverfahren hat mit den beschleunigten Verfahren unter anderem auch Kosteneinsparungen von 110 Millionen Franken pro Jahr beim Bund zum Ziel. Bund, Kantone und Gemeinden haben sich in einer gemeinsamen, einstimmig verabschiedeten Erklärung im März 2014 auf sechs Regionen geeinigt, in denen Bundesasylzentren entstehen sollen. In dieser Erklärung steht explizit, dass das Bundesamt für Migration - heute das SEM - unter Mitwirkung der verantwortlichen Regierungsrätinnen und Regierungsräte der Kantone der einzelnen Regionen zuhanden der Arbeitsgruppe Neustrukturierung das Standortkonzept für die Regionen erarbeitet, wobei die betroffenen Gemeinden und Städte frühzeitig in diese Arbeiten einbezogen werden. Weiter unten steht dann auch: "Das BFM" - heute das SEM - "und die Kantone einer Region einigen sich auf eine Standortplanung innerhalb der Region."
Aktuell gibt es noch strittige Standorte in der Innerschweiz und in der Romandie. Mit den Standortkantonen laufen Gespräche, und es wird nach möglichen Alternativen gesucht. Diese Standorte sind aber explizit nicht Teil der Immobilienbotschaft 2017, weil dazu noch gar keine Projekte vorliegen. Die Immobilienbotschaft 2017 betrifft nur Projekte für Bundesasylzentren in Basel, Balerna/Novazzano, Zürich, Embrach und Kappelen sowie einen Rahmenkredit im Umfang von 50 Millionen Franken für kleinere Projekte und Umbauten. Die nun beantragte Ergänzung betrifft denn auch nur diese vorhin zitierten Projekte.
Der Einzelantrag Föhn wurde gestern relativ kurzfristig im Ständerat eingereicht. Die Folgen dieser Ergänzung in der Immobilienbotschaft 2017 sind unklar, gerade weil die rechtlichen Fragen zu den Bundesasylzentren eigentlich im Asylgesetz geregelt sind, das im Juni 2016 vom Stimmvolk klar angenommen worden ist; dieses sieht ein Plangenehmigungsverfahren vor, das im Januar in Kraft treten soll. In dem Sinn ist auch unklar, ob diese Ergänzung bei den beschleunigten Verfahren zu Verzögerungen oder eben auch zu Mehrkosten führt.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Ständerat zu folgen und die Ergänzung Föhn bzw. des Ständerates in die Immobilienbotschaft aufzunehmen. Sie bringt damit zum Ausdruck, dass der Bund die Gemeinden und Kantone bei der Standortwahl nicht übergehen soll, sondern diese einbezogen werden und mit dem Standort einverstanden sein sollen.
Eine Minderheit der Finanzkommission beantragt Ihnen Ablehnung dieser Ergänzung, da die Thematik eigentlich bereits im Asylgesetz geklärt sei und dieses der richtige Ort sei, nicht ein einfacher Bundesbeschluss wie die Immobilienbotschaft.
Aeschi Thomas · Mit-M · Consiglio nazionale · Zugo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Frau Meyer, Sie haben jetzt unzählige Punkte erwähnt, die nicht in der Kommission besprochen wurden. Können Sie mir bitte erklären, weshalb Sie das als Kommissionssprecherin getan haben? Wir haben darüber überhaupt nicht gesprochen, die ganze erste Hälfte war gestern nie Thema in der Kommission.
Meyer Mattea · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista
Der Umstand, dass der Ständerat dem Antrag Föhn zugestimmt hat, die Erklärung, worum es genau geht, auch die Erklärung der Verfahren sowie das Zitat aus der Erklärung der Asylkonferenz waren Teil der gestrigen Kommissionssitzung, und diese Erklärung wurde auch gestern in der Kommissionssitzung so verteilt.
Votazione
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 114 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 73 Stimmen
(1 Enthaltung)