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Abschaffung der Heiratsstrafe / Übergang zur Individualbesteuerung / Übergang von der Ehepaar- und Familienbesteuerung zur zivilstandsunabhängigen Individualbesteuerung. Änderung / Übergang zur Individualbesteuerung / Individualbesteuerung auch in der Schweiz. Endlich vorwärtsmachen

42365 · Amtliches Bulletin

Del 26 feb 2018

https://lexipedia.io/it/docs/ch/ab-bo-bu/42365/de/abschaffung-der-heiratsstrafe-ubergang-zur-individualbesteuerung-ubergang-von-der-ehepaar-und-familienbesteuerung-zur-zivilstandsunabhangigen-individualbesteuerung-anderung-ubergang-zur-individualbesteuerung-individualbesteuerung-auch-in-der-schweiz-endlich-vorwartsmachen

Consultato il 11 set 2026

  1. Documenti
  2. Confederazione
  3. Bollettino ufficiale
Fonte

Oggetto parlamentare: Eliminare gli svantaggi per le coppie sposate (16.318),

16.318, 06.302, 07.305, 08.318, 16.3006

Abschaffung der Heiratsstrafe / Übergang zur Individualbesteuerung / Übergang von der Ehepaar- und Familienbesteuerung zur zivilstandsunabhängigen Individualbesteuerung. Änderung / Übergang zur Individualbesteuerung / Individualbesteuerung auch in der Schweiz. Endlich vorwärtsmachen

Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion

Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Es liegt ein schriftlicher Kommissionsbericht zu den vier Standesinitiativen und zur Motion vor. Wir behandeln die fünf Vorstösse gemeinsam.

Bischof Pirmin · Mit-M · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion

Wir behandeln heute vier Standesinitiativen und eine Motion zum Themenblock Heiratsstrafe und Individualbesteuerung. Man kann die fünf Vorstösse etwas gruppieren: Wir haben hier zunächst als neuesten Vorstoss eine Standesinitiative des Kantons Aargau, zu der ein Minderheitsantrag vorliegt, dann geht es um drei sehr alte, zum Teil über zehnjährige Vorstösse der Kantone Zürich, Bern und Basel-Stadt betreffend Individualbesteuerung, und schliesslich haben wir eine Motion des Nationalrates betreffend Individualbesteuerung.

Ich kann Ihnen vorweg die Resultate dazu bekanntgeben, wie Ihnen Ihre Kommission vorschlägt, die fünf Vorstösse zu behandeln: Bei der Standesinitiative Aargau beantragt Ihnen eine Mehrheit der Kommission - der Entscheid fiel mit 7 zu 5 Stimmen -, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit beantragt Ihnen, Folge zu geben. Bei den drei alten Standesinitiativen beantragt Ihnen die Kommission jeweils mit 10 zu 1 Stimmen, keine Folge zu geben. Die Motion des Nationalrates empfiehlt Ihnen die Kommission mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung zur Ablehnung.

Zu den einzelnen Initiativen beziehungsweise Motionen: Der neueste Vorstoss, die Standesinitiative des Kantons Aargau, fordert den Bund auf, die Diskriminierung verheirateter Paare und von Paaren in eingetragener Partnerschaft gegenüber Konkubinatspaaren sowohl in steuerlicher als auch in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht zu beseitigen. Die Ehe und die eingetragene Partnerschaft sollen dabei als Wirtschaftsgemeinschaft betrachtet werden. Die Behandlungsfrist für diese Standesinitiative endet in der Frühjahrssession 2018. Deshalb sind die fünf Vorlagen auch heute hier traktandiert. Eine Sistierung ist bei der Aargauer Standesinitiative nicht möglich. Für die älteren Standesinitiativen gibt es dagegen lustigerweise keine Behandlungsfristen, weil sie vor dem 21. Juni 2013 eingereicht wurden. Die gesetzlichen Fristen für die Vorprüfung von Standesinitiativen wurden erst dann neu eingeführt.

Die drei älteren Standesinitiativen und die Motion des Nationalrates fordern alle die Einführung der Individualbesteuerung. Die Initiativen sind in der zweiten Runde der Vorprüfung. Die WAK-NR und der Nationalrat haben die Vorlagen jeweils abgelehnt, der Ständerat hatte ihnen entgegen der Empfehlung seiner Kommission knapp zugestimmt. An der Sitzung vom 26. Januar 2015 haben wir die drei Geschäfte dann sistiert bis nach der Volksabstimmung über die Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe", die inzwischen ja erfolgt ist.

Nachdem der Nationalrat die Motion der Finanzkommission des Nationalrates in der Frühjahrssession 2016 angenommen hatte, nahm die Bundesversammlung bereits die Motion Bischof 16.3044 an, die das Ziel hat, die Heiratsstrafe über ein Teilsplitting oder eine alternative Berechnung zu beseitigen. Der Bundesrat sprach sich an seiner Sitzung vom 31. August 2016 ebenfalls für die alternative Berechnung aus und plant zurzeit, die Reform zusammen mit der Steuervorlage 17 im März 2018 zu beraten. Der Bundesrat beantragt deshalb, die Motion abzulehnen.

Nun zum Vorgehen Ihrer Kommission: Die Standesinitiative Aargau wurde von Ihrer Kommission am 15. Februar 2018 zum ersten Mal traktandiert. Die Kommission hat dabei Anhörungen durchgeführt, namentlich mit einer Delegation des Initiativkantons Aargau. Über die drei anderen, alten Standesinitiativen habe ich betreffend Vorgehen bereits informiert und betreffend die Motion auch. Nun, die Mehrheit Ihrer Kommission ist bezüglich der Standesinitiative Aargau der Meinung, dass mit der im letzten Jahr von beiden Räten angenommenen Motion Bischof dem Bundesrat bereits der Auftrag erteilt worden sei, die Heiratsstrafe zu beseitigen. Dieser sei längst in der Verantwortung und habe auch schon eine Vorlage vorbereitet, wolle aber der Steuervorlage 17 Priorität einräumen. Die Mehrheit Ihrer Kommission möchte deswegen die Botschaft des Bundesrates abwarten und nicht parallel dazu in der Kommission an einer Revision arbeiten. Zudem, so die Meinung der Mehrheit Ihrer Kommission, wäre das Instrument der Standesinitiative kaum geeignet, um ein solch komplexes Vorhaben umzusetzen. Aus denselben Gründen gibt die Kommission auch den Standesinitiativen Zürich 06.302, Bern 07.305 und Basel-Stadt 08.318 mit jeweils 10 zu 1 Stimmen keine Folge und lehnt die Motion 16.3006 mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.

Eine Minderheit gibt es einzig betreffend die Standesinitiative Aargau. Die Minderheit beantragt, der Standesinitiative Folge zu geben; einerseits, um selbst aktiv werden zu können, und andererseits, um, falls nötig, Druck auf den Bundesrat ausüben zu können, rasch mit einer Vorlage zwecks Abschaffung der Heiratsstrafe ins Parlament zu kommen. Es bestünden, so die Minderheit, ein klarer Handlungsbedarf und ein grosser innenpolitischer Druck vorwärtszumachen. Die Kommissionsminderheit weist auch darauf hin, dass die Initiative, wenn der Bundesrat seine Vorlage gebracht hat, jederzeit sistiert werden kann.

In diesem Sinne beantragt Ihnen die Kommission, auf die vier Standesinitiativen nicht einzutreten - im Falle der Standesinitiative Aargau entstand die Mehrheit durch nur 7 zu 5 Stimmen - und die Motion des Nationalrates abzulehnen.

Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion

Verheiratete Paare und eingetragene Partnerschaften sollen gegenüber Konkubinatspaaren nicht schlechtergestellt werden. Das will die Initiative des Kantons Aargau. Indem explizit auch Paare in eingetragener Partnerschaft erwähnt werden, besteht ein wesentlicher Unterschied gegenüber der damals vom Volk knapp abgelehnten Volksinitiative.

Ich bitte Sie auch zu beachten, dass die Diskussion zu dieser kantonalen Standesinitiative nachher nicht entlang der Frage nach Individualbesteuerung und Splitting erfolgen sollte. Das Thema geht wesentlich weiter.

Die Initiative beinhaltet zwei Forderungen. Die erste Forderung ist steuerrechtlich, die zweite Forderung ist sozialversicherungsrechtlich.

Zur steuerrechtlichen Forderung: Die Motion Bischof 16.3044, "Beseitigung der Heiratsstrafe", wurde in beiden Räten angenommen. Der Minderheit ist es wichtig, dass diese angenommene Motion nicht in Vergessenheit gerät. Die Befürchtung, dass dies geschieht, ist nicht ganz unbegründet.

Der Bundesrat betont immer wieder, dass die Steuervorlage 17 erste Priorität hat. Dem kann ich noch zustimmen. Gleichzeitig gebe ich auch zu bedenken, dass die Motion am 3. März 2016 eingereicht wurde und von beiden Räten angenommen wurde. Auch diese Motion hat also einen hohen Stellenwert. Ich würde eigentlich erwarten, dass dann mindestens zum Zeitpunkt der Steuervorlage 17 auch über die Ausarbeitung einer Botschaft zu dieser Motion befunden werden kann. In politischer Hinsicht möchte ich auch alle diejenigen, denen die Steuervorlage 17 wichtig ist, daran erinnern, dass wahrscheinlich auch die natürlichen Personen irgendwo einen Ausgleich sehen wollen. Dazu würde sich eine Vorlage zur Motion eignen.

Ein weiterer Grund, weshalb diese Befürchtung nicht ganz unbegründet ist, ist die neu entflammte Diskussion über die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital, über die Abschaffung der Umsatzabgabe und über die Abschaffung der Versicherungsabgabe. Diese Abgaben wurden vom Bundesrat in Zusammenhang mit der auf ein Jahr befristet erteilten Börsenäquivalenz ins Spiel gebracht. Im Vollausbau wäre die entsprechende Vorlage mit Ausfällen von 2 bis 3 Milliarden Franken verbunden.

Die Standesinitiative konnte in der Kommission aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht sistiert werden. Das war auch der Grund, weshalb sie traktandiert wurde und weshalb wir heute darüber diskutieren. Es besteht aber weiterhin die Möglichkeit, mit der Ausarbeitung einer konkreten Vorlage in der Kommission zuzuwarten, bis der Bundesrat mit einer konkreten Botschaft zur Motion Bischof angetreten ist. Dies wäre wahrscheinlich dann auch der sinnvollere Weg. Wir müssen jetzt also diese Standesinitiative heute behandeln. Wir sind aber jederzeit in der Lage, so habe ich auch die Diskussion in der Kommission wahrgenommen -, das Projekt sofort zu sistieren, wenn der Bundesrat mit einer Botschaft hier in den Rat kommt.

Mit dem Folgegeben soll also der Druck aufrechterhalten werden, damit der Bundesrat jetzt, nach zwei Jahren, mit einer Vorlage zu dieser Thematik ins Parlament kommt.

Inhaltlich möchte ich noch erwähnen, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung in einem Bericht aufgezeigt hat, dass die Heiratsstrafe nur noch 80 000 Steuerpflichtige betrifft, vor allem Zweiverdiener-Ehepaare. Ich sage aber: immerhin 80 000. Die eingetragenen Partnerschaften sind dabei noch nicht berücksichtigt. Dann kommt noch dazu, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung in ihrem Bericht zum Ausdruck bringt, dass sie eine steuerliche Mehrbelastung von 10 Prozent akzeptiert. Sie hat in ihrer Darstellung einen Filter von 10 Prozent eingeschaltet.

Am Mittwoch werden wir dann über das Gleichstellungsgesetz sprechen, und dort werden wir selbstverständlich Lohnabweichungen unbegründeter Art von mehr als 5 Prozent nicht akzeptieren. Ich finde auch das Vorgehen in dieser Frage nicht ganz konsistent. Bei den Löhnen akzeptiert man höchstens Differenzen von 5 Prozent, und hier bei den Steuern würde man dann ohne Probleme 10 Prozent akzeptieren. Trotzdem wären noch mindestens 80 000 Ehepaare plus Paare in eingetragener Partnerschaft betroffen. Dies zum steuerrechtlichen Aspekt.

Jetzt noch zum sozialversicherungsrechtlichen Aspekt, der in der Vergangenheit etwas in den Hintergrund gerückt ist: Hier muss ich jetzt doch erwähnen, dass wir uns damals im Zusammenhang mit der Altersvorsorge auch mit dieser Frage intensiv auseinandergesetzt haben.

Verheiratete Paare erhalten eine Ehepaarrente von 150 Prozent, Konkubinatspaare von 200 Prozent. In der Diskussion in der Kommission wollten wir zuerst 160 Prozent, und dann hat sich die Kommission auf 155 Prozent für Ehepaare geeinigt. Die Vorlage Altersvorsorge 2020 wurde abgelehnt. Nun gibt es unterschiedliche Interpretationen dieses Ergebnisses: Es gibt Leute, die sagen, die Ehepaarrente sei nur ein Randthema gewesen. Es gibt aber auch diejenigen Stimmen, die sagen, die nächste Vorlage müsse nicht mit 155 Prozent antreten, sondern es brauche eine massiv höhere Anpassung für eine Gleichstellung und es reiche nicht, was hier vorgebracht wurde. Auch im Sozialversicherungsbereich besteht also grösserer Handlungsbedarf.

Die Plafonierung der Ehepaarrente - das hat der Bundesrat damals in der Botschaft zur Volksinitiative aufgezeigt - hängt mit der Witwen- und Witwerrente zusammen. In der damaligen Botschaft hat der Bundesrat aufgezeigt, dass die Ehepaarrente mit 150 Prozent dem AHV-Ausgleichsfonds 2 Milliarden Franken bringt. Auf der anderen Seite kosten die Witwen- und Witwerrenten und der Verwitwetenzuschlag sowie das Beitragsprivileg insgesamt 2,8 Milliarden Franken, was dann zum sogenannten Ehepaarbonus von 800 Millionen Franken führte. Das waren die Ausführungen des Bundesrates dazu, weshalb er in dieser Frage die Volksinitiative abgelehnt hat.

Nur ist es natürlich so, dass heute verheiratete und in eingetragener Partnerschaft lebende Paare dies etwas anders wahrnehmen. Selbstverständlich sind sie sich bewusst, dass sie über die Witwen- und Witwerrente eine Art Versicherung im Portefeuille haben. Es ist eine Versicherung, dass, wenn ein Partner stirbt, dann eben eine Rente bezahlt wird. Nur kostet diese Versicherung gemäss dem Empfinden der Minderheit und eines grossen Teils der Bevölkerung eben sehr viel, nämlich 50 Prozent einer Rente. Für die Sicherheit, eine Witwen- oder Witwerrente zu erhalten, finanzieren also Ehepaare mit 50 Prozent einer Rente praktisch die Versicherung.

Bei der Altersvorsorge 2020 haben wir das Thema Witwenrente aus politischen Gründen nicht aufgenommen. Und bei allen Nachfolgeprojekten, die bis jetzt in den Eckwerten skizziert wurden, ist die Witwenrente immer noch kein Thema; auch die Kinderrenten sind kein Thema. Im Nationalrat gab es damals eine Mehrheit für beide Anliegen, sodass man diese Themen bereits in die Vorlage zur Altersvorsorge gepackt hätte.

Da schliesst jetzt für mich die Frage an, ob man nicht eine Kombination vorsehen müsste. Wenn es schon nicht gelingt, die Thematik der Witwenrente, die dann in einigen Jahren wirklich aktuell sein wird - ich denke, in weiten gesellschaftlichen Kreisen -, in die Altersvorsorge zu integrieren, dann sollte diese Thematik der Witwenrente wie auch jene der Kinderrente zusammen mit jener der Ehepaarrente in einem separaten Paket thematisiert werden. Damit verbunden ist die Tatsache, dass der Partner, der den anderen überlebt, etwas länger im Berufsleben bleibt, als es die heutige Gesetzgebung vorsieht, bevor er eine Rente als Witwer bzw. sie als Witwe kriegt. Ich glaube, das würde es rechtfertigen, dieses Thema, das der Kanton Aargau hier in seiner Initiative aufgegriffen hat, aufzunehmen.

Zusammenfassend bin ich der Auffassung, dass die Standesinitiative Aargau gerechtfertigt ist, und zwar aus steuerrechtlichen Gründen, weil noch keine Vorlage des Bundesrates vorliegt und die steuerliche Diskriminierung weiterhin besteht. Insbesondere will man eine Mehrbelastung von 10 Prozent nicht einfach akzeptieren. Es betrifft 80 000 Ehepaare und die eingetragenen Partnerschaften. Die Standesnitiative rechtfertigt sich auch aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen: Ehepaare und eingetragene Partnerschaften nehmen die Ungleichbehandlung aufgrund einer Rente von lediglich 150 Prozent gegenüber einer Rente von 200 Prozent bei Konkubinatspaaren als ungerecht wahr. Die Versicherungsprämie von 50 Prozent Einschlag bei einer Rente im Witwerfall wird als wesentlich zu hoch beurteilt.

Ich ersuche Sie deshalb im Namen der Minderheit der Kommission, der Standesinitiative Aargau Folge zu geben. Ihre Kommission wird ihre Arbeit sistieren, sobald eine konkrete Vorlage des Bundesrates zu den beiden genannten Aspekten vorliegt.

Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Kurz ein paar Gründe, warum Sie der Minderheit nicht zustimmen sollten, sondern der Mehrheit.

Den Druck, den jetzt Kollege Graber so ausführlich beschrieben hat, braucht es nicht: Die Vorlage ist nämlich praktisch in der Schublade des Bundesrates. Er hat noch nicht darüber entschieden, aber alle, die sich seit Längerem mit dem Thema beschäftigen, wissen das: Er wird demnächst darüber entscheiden; nachher wird Bundesrat Maurer vermutlich auch etwas dazu sagen. Das Ding ist also in der Schublade, und wir können es eh nicht vor der Steuervorlage 2017 behandeln. Ich meine, das ist jetzt einfach für alle klar.

Dann zum Inhalt: Wie wir das schon seit Jahrzehnten machen, werden wir uns erneut in epischer Länge darüber streiten, ob es eher in Richtung Individualbesteuerung oder eher in Richtung einer anderen Form gehen soll. Wir, die eher für die Individualbesteuerung sind, haben gefunden, dass wir dieses Ritual nicht nochmals wiederholen sollten, und haben der Abschreibung der entsprechenden parlamentarischen Initiativen zugestimmt, weil wir ja wissen, dass eine Vorlage kommen wird. Wir hätten es sehr befürwortet, dass das die andere Seite auch gemacht hätte, aber jetzt ist es halt so: Es braucht offenbar diese Demonstration in der Öffentlichkeit noch.

Ja, es stimmt, es gibt diese 80 000 Paare. Auch ich gehöre zum Beispiel zu diesen Paaren, die relativ viel zahlen. Wie alle Doppelverdienerpaare werden auch wir bei den Steuern in eine satte Progression hineingejagt. Man überlebt es, auch wenn es einem selber passiert - ich bin ja das lebendige Beispiel dafür. Es wird dann darum gehen, wie man das abfedert. Ich will Ihnen damit sagen, dass das in Zukunft nicht mehr gehen wird, weil die Wirtschaft dringend Fachkräfte braucht. Für die Zukunft haben Sie jetzt noch die Wahl zwischen hochqualifizierten Frauen, die ihr Arbeitspensum aufstocken, oder immer mehr ausländischen Mitarbeitern. Warum arbeiten in der Schweiz die allermeisten Frauen, auch wenn sie hochqualifiziert sind, nur zu 50 Prozent oder weniger? Weil es ökonomisch nicht attraktiv ist und weil der Zusatzverdienst, wenn man dann noch die Kosten für die Kindertagesstätte dazunimmt, gleich wieder weggesteuert wird! Dieses Problem wird man lösen müssen, und dafür wird der Bundesrat uns in seiner Vorlage Lösungsmodelle vorstellen. Die Lebensformen werden sich in Zukunft noch mehr individualisieren.

Es ist, glaube ich, für alle Seiten klar: Es braucht eine entsprechende Steuervorlage. Und ob Sie dieser Standesinitiative Aargau zustimmen oder nicht, ändert nichts daran, dass die Vorlage schlicht und einfach erst nach der Steuervorlage 17 kommen wird.

Man könnte nun auch noch einiges zu den Sozialversicherungen sagen; auch da kenne ich mich relativ gut aus, wenn es um verheiratete Paare geht - ich rechne nämlich meistens zuerst, bevor ich meine Entscheide fälle. Ein kleiner Hinweis auf etwas, woran niemand denkt: Wer bezahlt eigentlich den Ehemännern die Ehepaarrente für ihre nicht erwerbstätigen Hausfrauen? Das sind Frauen wie ich, die voll arbeiten und viel höhere AHV-Abgaben entrichten! Wenn sie dann noch einen Mann haben, der auch voll arbeitet, dann ist es klar. Es geht nicht nur um die Witwenrente, es geht auch um Folgendes: Ein Paar, bei dem ein Teil nicht arbeitet, bezahlt auch weniger AHV-Beiträge, bekommt dann aber eine Ehepaarrente. All diese Details kann man dann anschauen. Das müssen wir aber anhand einer konkreten Vorlage machen.

Wenn Sie nun nochmals einen praktisch identischen Vorstoss, wie wir ihn schon einmal angenommen haben, noch einmal annehmen wollen - "jä nu, so halt", wie wir in Basel sagen: Es ändert nichts am Fahrplan, und es ändert nichts daran, dass die Vorlage erst nach der Steuervorlage 17 kommt.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen und nicht noch mehr Vorstösse anzunehmen zu einem Thema, das ohnehin in Vorbereitung ist.

Föhn Peter · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Also, ich staune eigentlich über die Begründung von Frau Fetz und darüber, welchen Schluss sie dann letztendlich daraus zieht. Demnach müsste sie ja hundertmal Ja sagen und dieser Standesinitiative Aargau Folge geben. Wenn Sie nachher das Amtliche Bulletin lesen, Frau Fetz, und Ihre Begründung durchgehen, dann haben Sie von ungefähr zehn Punkten, die Sie jetzt aufgezählt haben, mindestens acht oder neun, gemäss denen man jetzt Ja stimmen muss. Ob wir jetzt hier noch einmal einer weiteren Standesinitiative Folge geben oder nicht, erzeugt nicht viel mehr Arbeit. Aber ich glaube, wichtig ist, dass wir hier und heute das richtige Signal aussenden. Der Bundesrat hat den Auftrag, ja, aber er hat es noch nicht gemacht. Ob er jetzt die Steuervorlage 17 als Erstes abhandelt und nachher dann diesen Auftrag, ist ja noch einmal egal. Das darf auch so sein. Aber ich bitte Sie dringendst, hier dieser Standesinitiative Aargau Folge zu geben.

Zur Begründung noch einmal: Es erzeugt Druck auf den Bundesrat, und es sind keine falschen Signale. Wir sollten jetzt nämlich nicht noch einmal Nein sagen. Ich sage Ihnen: Ich werde sogar als Unternehmer viel, viel mehr auf diese Heiratsstrafe angesprochen als auf die anderen Sachen, eben die Steuervorlage 17 oder die Unternehmenssteuerreform, wie sie früher geheissen hat. Ich werde in dieser Angelegenheit viel öfter angesprochen.

Wir werden bei der Steuervorlage 17 die Unterstützung der Schweizerinnen und Schweizer brauchen. Die werden wir dann brauchen. Ansonsten wird diese Steuervorlage 17 sehr wahrscheinlich nicht angenommen. Ich wurde auch schon gefragt, weshalb man dann für die Unternehmer stimmen müsse, selber aber bekomme man nichts. Sagen wir doch heute hier Ja, geben wir dem Bundesrat definitiv den entsprechenden Auftrag. Die zeitliche Priorität kann der Bundesrat dann setzen, wie er will. Aber wir vergeben uns gar nichts. Es kostet nicht mehr; es braucht nicht mehr Arbeit in einer ersten Phase.

Bitte stimmen Sie zu, und ich sage Ihnen, das wird auch ein Vorteil für die Steuervorlage 17 sein. Den Inhalt und die konkrete Vorlage werden wir dann zu gegebener Zeit besprechen können. Das ist mir auch klar. Aber wir dürfen heute keine falschen Signale aussenden.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit Graber zuzustimmen.

Levrat Christian · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Il est en tout cas une chose que l'on ne saurait nier, c'est la constance et l'endurance des partisans de cette affaire puisque, alors même que la population a rejeté un texte similaire à celui que nous traitons, ils poursuivent leur lutte au Parlement. Ils nous intiment finalement, quoi qu'ait décidé le peuple, de reprendre cette affaire, et de la reprendre dans les termes qu'ils ont définis eux-mêmes. Cela me paraît être, sur le plan démocratique, et c'est le premier argument, un peu délicat. Qu'il faille agir autour de la "Heiratsstrafe", peut-être, encore que ... on y reviendra. Ce qui me paraît en tous les cas un peu abusif, c'est le fait de reprendre le même texte. La seule variante qui existe entre l'initiative du canton d'Argovie et le texte qui a été rejeté par la population, c'est la définition du couple qui figurait dans l'initiative. C'est la seule différence. On ne saurait considérer que c'est un rejet de la définition du couple dans le droit actuel - les initiants, à l'époque, ont toujours dit qu'ils ne voulaient pas modifier la définition du couple, donc elle correspond à la pratique et à la législation actuelles - qui a conduit au rejet de cette initiative. Il y a eu un débat sur le fond, et cette initiative, ma foi avec une faible majorité, mais c'est la loi de la démocratie, a été rejetée.

Il me semble que la prudence politique devrait nous commander de ne pas donner suite aujourd'hui à une initiative qui a précisément le même texte que celle qui a été rejetée par la population, quoi qu'on en ait pensé à l'époque. Avoir un minimum de décence par rapport au peuple dans cette affaire me paraît devoir prévaloir.

Mon premier argument est donc d'ordre démocratique: la population s'est prononcée, peut-être faut-il agir, mais il faut le faire de manière un peu différente, je dirai de manière un peu plus fine qu'en reprenant simplement le texte rejeté à l'époque.

Le deuxième élément que je souhaite avancer est plus une réflexion qu'un argument. Celle-ci a trait à la valeur de la réforme relative à la fiscalité du mariage. Monsieur Graber, vous avez semblé présenter cette réforme de la fiscalité du mariage comme un complément utile à la fiscalité des entreprises, en considérant qu'il y aurait, d'un côté, une réforme de la fiscalité des personnes morales et, d'un autre, une réforme de la fiscalité des personnes physiques. Je vois les choses de manière un peu différente. J'ai le sentiment que, avec la réforme des entreprises, nous traitons évidemment des personnes morales, mais nous traitons aussi d'une classe sociale relativement aisée, en tout cas les gens directement concernés ne sont pas les plus à plaindre dans notre société. Dans le cadre de la réforme de l'imposition du mariage, on parle de nouveau des mêmes personnes: on parle de nouveau des 1 à 2 pour cent des couples les plus aisés de notre société. Vous nous dites que 80 000 couples, c'est un chiffre astronomique; or, c'est 1 à 2 pour cent des habitants de notre pays. Donc, on parle d'une réforme qui est, sur le plan juridique, effectivement nécessaire un jour ou l'autre, mais qui va bénéficier à 1 ou 2 pour cent de la population.

Monsieur Föhn, on ne va pas convaincre la population d'accepter le Projet fiscal 17 en disant que, en compensation, on va lui offrir un nouveau projet fiscal qui bénéficierait à 1 ou 2 pour cent de la population. Les gens qui vous abordent, les gens qui m'abordent, ce sont des gens des classes moyennes, ce ne sont pas le 1 à 2 pour cent de la population, les 70 000-80 000 ménages qui profiteraient de cette réforme. Ce sont des gens qui considèrent qu'il est injuste que nos réformes fiscales profitent avant tout aux classes aisées et aux entreprises et qu'elles ne profitent pas aux classes moyennes et aux milieux populaires. On n'améliore pas les choses en vue du Projet fiscal 17 avec ces initiatives cantonales, on les aggrave. On se prépare à servir une deuxième fois les mêmes groupes sociaux et à alléger une deuxième fois la fiscalité des mêmes groupes sociaux, même s'il s'agit, pour les uns, de personnes morales et, pour les autres, de personnes physiques.

Il faut regarder qui se cache derrière la discussion sur la fiscalité: ce sont les couches les plus aisées de la société. Et c'est cela qui est perçu comme étant injuste, et je crois que cette remarque, qui s'adressait à Monsieur Graber, s'adresse aussi au Conseil fédéral, qui joue toujours avec l'idée de présenter la réforme de l'imposition des couples mariés en compensation du Projet fiscal 17. Permettez-moi de dire que je doute beaucoup que cela soit perçu ainsi par la population. Pour moi, on aggrave la situation de départ du Projet fiscal 17, et il est urgent de se concentrer sur ce projet et sur lui seul et de laisser tomber les autres projets fiscaux qui sont mortifères, qu'il s'agisse de l'imposition des couples mariés ou de la suppression des droits de timbre, sur lequel débat le Conseil fédéral dans le même souffle.

En conclusion, je vous invite à rejeter ces initiatives cantonales.

Caroni Andrea · Mit-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion

Es gibt so viele Gründe gegen diese Standesinitiative, dass ich sie etwas sortieren muss.

Die erste Gruppe sind die formalen Gründe, und die sind an sich schon genügend stark. Einer Standesinitiative wie einer parlamentarischen Initiative sollte man nach Parlamentsgesetz nur dann Folge geben, wenn sie erstens das Parlamentsrecht betrifft; das ist hier nicht der Fall. Zweitens sollte man ihr dann Folge geben, wenn eine angenommene Motion nicht rechtzeitig umgesetzt wird; das ist auch nicht der Fall. Die Motion Bischof wurde im Dezember 2016 angenommen, das ist ein gutes Jahr her, und der Bundesrat ist an der Arbeit. Der dritte und letzte Grund für ein Folgegeben ist, wenn es damit schneller gehen würde als per Motion: Ich glaube, wir haben jetzt zur Genüge gehört, dass es in diesem Geschäft nicht schneller ginge als per hängiger Motion, schon gar nicht wegen der Steuervorlage 2017.

Ein weiterer formaler Grund ist - das wurde noch zu wenig erwähnt -, dass diese Standesinitiative ganz konkret eine Verfassungsänderung verlangt, nämlich von Artikel 14 der Bundesverfassung. Wir haben die Initianten gefragt, warum sie jetzt wieder auf diese Ebene zurückgehen wollten. Sie konnten es uns nicht so richtig erklären. Sie haben dann einfach gesagt, sie wollten die hängigen Vorstösse mit etwas Rückenwind unterstützen. Aber gerade das tun sie nicht, sondern sie eröffnen einen neuen, hochkomplizierten Schauplatz auf der falschen Ebene, auf der Verfassungsebene. Schon aus diesen formalen Gründen sehe ich nicht ein, wieso man hier Folge geben sollte.

Kurz zu den beiden materiellen Themen, die namentlich von Kollege Graber erwähnt wurden: Das eine war das Sozialversicherungsrecht. Ich hätte eigentlich gedacht, dass nach der grossen AHV-Debatte die Heiratsstrafe in den Sozialversicherungen definitiv ins Reich der Mythen verbannt worden sei. Ich stelle fest, dass Kollege Graber immerhin implizit einräumt, dass es für die Ehepartner zahlenmässig die 800 Millionen Franken gibt, die dafür sprechen, dass es für sie damit einen Bonus gibt, dass aber die Wahrnehmung diesbezüglich anders sei.

Ich verstehe, dass die Wahrnehmung anders ist. Es gibt ja zwei Kategorien von Ehepaaren. Bei der einen stirbt ein Ehepartner vor Erreichen des Pensionsalters. Da greift die Hinterlassenenrente. Beim überlebenden Partner gibt es bei ihrer Höhe keinen Deckel. Diese Person wird sich also nicht bei uns über eine Heiratsstrafe beklagen. Aber bei den Paaren - glücklicherweise die grosse Mehrheit -, bei denen beide bis ins Pensionsalter überleben, gibt es einen Deckel. Die rufen uns dann an und beschweren sich über den Deckel und sehen halt im Rückblick nicht, dass sie diesen Versicherungsschutz hatten. Herr Graber hat ausgeführt, die Prämie, die 2 Milliarden Franken für den Versicherungsschutz, sei zu hoch. Aber es ist doch ein guter Deal, 2 Milliarden Franken Einbusse zu haben und total 2,8 Milliarden Franken zu erhalten. Noch nicht erwähnt wurde das Beitragsprivileg - Kollegin Fetz hat es indirekt erwähnt -; das gehört auch in diese Rechnung.

Nun kann man hingehen, wie Kollege Graber das sagt, und in einem neuen Anlauf das ganze Paket anschauen. Dafür wäre ich zu haben. Per saldo würden die Ehepaare aber verlieren, wenn man dann den Deckel aufheben würde und die Beitrags- und Hinterlassenenprivilegien streichen würde. In jedem Fall bräuchte man aber für diese Debatte nicht diese Standesinitiative.

Der letzte Punkt betrifft noch die steuerliche Heiratsstrafe. Auch diese ist per saldo gesehen ein Mythos; dieser Ausdruck stammt nicht von mir, sondern von der "NZZ". Auf der Bundesebene gibt es diese 5 Prozent der Paare mit einer gewissen Benachteiligung. Gesamthaft haben aber gemäss Eidgenössischer Steuerverwaltung 25 Prozent der Paare auf Bundessteuerebene einen Heiratsbonus. Das sind 370 000 Paare. Von denen spricht eigentlich niemand. Wenn man die günstigen kantonalen Systeme einberechnet, sinkt auch die Benachteiligung der 5 Prozent stark. Als ich per Interpellation 14.4196 den Bundesrat mal gefragt habe, wie es denn per saldo über alle Ebenen und Versicherungen aussehe, war die Antwort, man wisse nicht, ob und in welchem Umfang es diese Strafe wirklich gebe. Aber jeder versucht, diese 80 000 Paare besserzustellen. Was isoliert betrachtet vielleicht richtig aussieht, führt dann zu gigantischen Streuverlusten und neuen Ungerechtigkeiten, nicht nur bei den Konkubinatspaaren, sondern auch bei den Alleinstehenden.

Wenn man das alles zusammennimmt, kommt man eigentlich zum Schluss, dass der Status quo so schlecht nicht ist, auch wenn ihn zu akzeptieren für Politiker schwierig ist, weil man dann ja nichts tun kann. Eine Alternative dazu wäre die Individualbesteuerung. Zu dieser wurde schon viel gesagt, zu ihren Vorzügen und Nachteilen. Obwohl es Vorstösse gibt, haben wir dieses Thema hier nicht weitergeführt, einfach, um dann auch hier eine frische Debatte zu ermöglichen. Wir wollten nicht die Karteileichen von anno Schnee weitertragen.

Die Debatte wird ohnehin weitergehen, weil der Bundesrat seine alternative Berechnungsmethode vorstellen wird; das ist ein anderer Weg. Ich werde diesen kritisch prüfen, denn es drohen auch dort hohe Ausfälle, es droht auch dort Bürokratie und vor allem ein systematisches Zivilstandsprivileg, ausser wenn auch Konkubinatspaare das erhalten würden.

Mein Fazit ist also: Ich bitte Sie, dieser Standesinitiative keine Folge zu geben. Ich kann damit leben, dass die gegenteiligen Vorstösse auch ausser Rang und Traktanden fallen. Und langfristig das Beste, auch wenn es etwas politischen Mut infolge Nichtstuns braucht, wäre, den Status quo etwas mehr wertzuschätzen.

Zuallerletzt: Wenn man Ehepaare und Konkubinatspaare und Alleinstehende alle wirklich gerecht entlasten wollte, dann böte sich eigentlich das Mittel einer Steuersenkung für alle an. Mein bevorzugtes Projekt hierzu wäre die Abschaffung der realen kalten Progression. Das wäre der Ausgleich dafür, dass immer mehr Leute in der Progression nach oben rutschen, einfach, weil die Wirtschaft wächst - nicht wegen der Inflation, sondern weil die Wirtschaft real wächst. Und irgendwann werden alle in der obersten Klammer sein. Das wäre ein Ansatz für eine künftige Revision. Auch das muss bestimmt bis nach der Steuervorlage 17 warten, aber das würde immerhin allen Zivilständen gleichermassen helfen.

Vorerst aber sage ich Danke, wenn Sie der Standesinitiative gemäss Antrag der Mehrheit keine Folge geben.

Kuprecht Alex · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Erlauben Sie mir, dass ich zum Votum von Herrn Graber kurz Stellung nehme. Wir haben die Frage der Heiratsstrafe im Rahmen der Altersvorsorge 2020 sehr intensiv diskutiert. Es lag tatsächlich ein Antrag vor, die Ehepaarrente auf 160 Prozent zu erhöhen. Wir haben uns dann im Sinne eines Kompromisses, auch nach Einsicht in eine Saldobilanz, bei 155 Prozent gefunden. Diese 5-prozentige Erhöhung verursacht Kosten von 350 Millionen Franken. Es lagen uns in einem speziellen Bericht in Bezug auf die Heiratsstrafe auch Zahlen von 160, 170, 180, 190 und 200 Prozent vor - 200 Prozent wären je eine volle bzw. maximale einfache Altersrente für beide Ehepartner. Diese Zahlen waren eindeutig. 200 Prozent bedeuteten rund 4 Milliarden Franken Mehrkosten. Es wäre dann eigentlich die Logik, dass jeder eine volle Rente bekäme.

Wir werden in der nächsten Runde in Bezug auf die Revision der Sozialversicherungen wieder über dieses Problem sprechen müssen. Nur kann ich Ihnen sagen: Eine Mehrwertsteuererhöhung um 0,6 Prozent wird dann mit Sicherheit nicht reichen. Insofern, Herr Kollege Föhn, bin ich eben nicht ganz sicher, ob es klug ist, ein Signal auszusenden und die Hoffnung zu wecken, dass die entsprechenden Renten allenfalls korrekt fast verdoppelt werden, wenn man nachher in der Revision der künftigen Altersvorsorge wieder darauf verzichten wird. Das wäre wahrscheinlich nicht ganz ehrlich gegenüber denjenigen, die jetzt nur 155 Prozent bekommen, für sich aber 200 Prozent erwarten - was die Logik wäre -, welche dann doch wieder gekippt würden. Das wäre ein falsches Signal.

Ich möchte Sie einfach daran erinnern, dass wir auch bei diesem Thema, in Bezug auf die Heiratsstrafe, vorsichtig sein müssen. Wenn wir die Abschaffung der Heiratsstrafe korrekt durchziehen, wird diese ganz massive Kosten verursachen.

Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion

Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Zur Motion gebe ich das Wort noch Herrn Bundesrat Maurer.

Maurer Ueli · VPBR-M · Bundesrat · Zürich

Die Geschäfte, die Sie behandeln, sind sozusagen liebe alte Bekannte. Sie werden im Rat seit rund zwanzig Jahren immer wieder behandelt.

Diese Vorstösse, die Sie behandeln, gehen zurück auf die Volksabstimmung vom 28. Februar 2016, es sind also seither ziemlich genau zwei Jahre vergangen. Das war die Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe". Sie wurde mit 50,8 Prozent abgelehnt. In der Folge dieser Abstimmung haben die Freunde der Individualbesteuerung wieder Oberwasser erhalten. Aber wir haben natürlich auch aus allen anderen Lagern entsprechende politische Vorstösse, die wir behandeln. Es gibt nichts, das nicht gewünscht wurde, und die klaren Signale, die Herr Föhn gewünscht hat, haben wir wahrgenommen. Sie gleichen allerdings eher einer Beleuchtung in einem Spielwarengeschäft vor Weihnachten: Es blinkt diesbezüglich aus allen Geschäften.

Der Bundesrat hat nach dieser Volksabstimmung eine Lageanalyse vorgenommen und sich mit verschiedenen Playern zusammengesetzt. Wir haben uns dann für das Modell der alternativen Steuerberechnung entschieden. Das heisst, man berechnet zwei Varianten und nimmt nachher die günstigere Variante für das jeweilige Ehepaar. Wir haben dieses Steuermodell ausgearbeitet, und die Vernehmlassung dazu hat im Jahre 2012 stattgefunden. Wir haben aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse das Gefühl gehabt, dass das die Lösung für die polarisierenden Lager sein könnte. Wir haben ja sozusagen eine Pattsituation zwischen dem Lager der Individualbesteuerung und jenem der Gleichbehandlung von Ehepaaren und Konkubinatspaaren. Das ist immer etwa patt - das ist so.

Dieses Modell der alternativen Steuerberechnung ist in der Vernehmlassung auf relativ gute Akzeptanz gestossen. Die Botschaft dazu hat der Bundesrat ausgearbeitet. Sie liegt tatsächlich, wie Frau Fetz gesagt hat, in der Schublade. Der Bundesrat hat dann letztes Jahr gesagt, er werde das Geschäft sistieren und zusammen mit der Steuervorlage 17 noch einmal beraten. Denn es ist ja bei jeder Steuervorlage auch die Notwendigkeit da, dass sie finanziert werden muss. Der Bundesrat wird die Steuervorlage 17 noch im März behandeln, damit sie rechtzeitig zu Ihnen ins Parlament kommt. Er wird also auch im März im Zusammenhang mit der Finanzierung zu dieser Heiratsstrafe oder zu dieser Vorlage noch Stellung nehmen. Ich kann hier der Diskussion nicht vorgreifen. Aber es gibt natürlich noch andere Steuermodelle und Steuererleichterungen, die beim Parlament in den Schubladen ruhen. Wir haben noch die Stempelabgabe, wir haben noch die Verrechnungssteuer. Zu all diesen Themen liegen parlamentarische Initiativen vor. Der Bundesrat wird hier eine Gesamtbeurteilung vornehmen müssen.

Aber das Projekt ist fertig, die Botschaft steht. Der Bundesrat wird in wenigen Wochen grundsätzlich darüber entscheiden. Wir können hier aber auch feststellen, dass das Problem der Heiratsstrafe in den letzten Jahren sukzessive entschärft worden ist. Die Kantone haben generell die Heiratsstrafe abgeschafft. Sie besteht also noch auf Stufe des Bundes. Hier sprechen wir von 80 000 Ehepaaren im Erwerbsleben und von etwa 250 000 Rentnerehepaaren, wobei die Frage der Rentnerehepaare dann auch zusammen mit der Altersvorsorge betrachtet werden muss. Der Bundesrat wird zum Abstimmungsergebnis vom letzten September über die Altersvorsorge 2020 in der nächsten Zeit eine Aussprache führen und dort die Eckwerte für eine neue Vorlage festlegen. Dann ist auch die Frage der Rentnerehepaare - wie und wo? - noch einmal auf dem Tisch.

Sie sehen also: Es gibt viele Baustellen, die koordiniert werden müssen. Der Bundesrat wird Ihnen entsprechende Vorschläge unterbreiten. Das Problem wurde auch etwas entschärft durch die Erhöhung der Abzüge für die Kosten der Kinderdrittbetreuung. Hier haben wir ebenfalls eine Vernehmlassung durchgeführt; es geht um die Erhöhung der Kinderdrittbetreuungsabzüge auf maximal 25 000 Franken pro Kind und Jahr. Das wurde in der Vernehmlassung mehrheitlich positiv aufgenommen. Wir werden hier auch noch im zweiten Quartal dieses Jahres eine Botschaft zuhanden des Parlamentes verabschieden. Das würde wiederum gutverdienende Ehepaare entlasten, indem die Kinderdrittbetreuungsabzüge erhöht würden. Das läuft dann unter dem Titel Fachkräfte-Initiative, die auch damit zusammenhängt. Die Kantone haben es bei einer entsprechenden Vernehmlassungsvorlage abgelehnt, im Steuerharmonisierungsgesetz einen Mindestabzug festzulegen. Die Abzugsmöglichkeiten in den Kantonen sind sehr verschieden. Ich glaube, im Kanton Uri sind die Abzugsmöglichkeiten am höchsten; in anderen Kantonen sind sie sehr tief. Ich gehe davon aus, dass sich die Kantone hier auch bewegen werden.

Zusammengefasst bitte ich Sie, diesen Vorstössen oder diesem Vorstoss, für den ich eigentlich zuständig bin, keine Folge zu geben. Denn wir haben hier in diesen Fragen eine Pattsituation. Ich gehe davon aus, dass Ihnen der Bundesrat in den nächsten Wochen entsprechende Botschaften überweisen wird. Sie werden dann die Gelegenheit haben, dieses Problem anhand einer konkreten Vorlage, die wir als mehrheitsfähig erachten, noch einmal zu diskutieren.

Ich hoffe, dass wir irgendwann etwas aus dieser Sackgasse herauskommen. Seit Jahren diskutieren wir diese Frage in einer Pattsituation. Das Problem besteht grundsätzlich: Verheiratete Paare bezahlen mehr Steuern, als wenn sie im Konkubinat leben würden. Mit welchem Modell wir dieses Problem beseitigen, ist eher eine zweitrangige Frage. Grundsätzlich sollten wir versuchen, eine Lösung zu finden, die das Problem auch auf Bundesstufe löst.

Zusammengefasst: Die Vorarbeiten sind abgeschlossen. Ich denke, wir könnten Sie für einmal überholen, wenn Sie hier Vorstösse annehmen würden, weil wir eben alles bereits vorbereitet haben.

Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion

16.318

Antrag der Mehrheit

Der Initiative keine Folge geben

Antrag der Minderheit

(Graber Konrad, Baumann, Bischof, Engler, Föhn, Germann)

Der Initiative Folge geben

Proposition de la majorité

Ne pas donner suite à l'initiative

Proposition de la minorité

(Graber Konrad, Baumann, Bischof, Engler, Föhn, Germann)

Donner suite à l'initiative

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Folgegeben ... 17 Stimmen

Dagegen ... 25 Stimmen

(2 Enthaltungen)

Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion

06.302, 07.305, 08.318

Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Die Kommission beantragt, dem Nationalrat zuzustimmen und den Initiativen keine Folge zu geben.

Den Initiativen wird keine Folge gegeben

Il n'est pas donné suite aux initiatives

16.3006

Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Die Kommission und der Bundesrat beantragen die Ablehnung der Motion.

Abgelehnt - Rejeté