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Introdurre una disposizione sull'innovazione nella legge federale sull'assicurazione malattie
de Buman Dominique · P-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo PPD
Le président (de Buman Dominique, président): La motion est combattue par Madame Gysi.
Brand Heinz · Mit-M · Consiglio nazionale · Grigioni · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Ich möchte Sie ersuchen, meiner Motion zuzustimmen. Diese Motion wünscht einen Innovationsartikel im KVG. Was will dieser Innovationsartikel? Er soll die Basis werden, um künftige Versuche, künftige Projekte zu realisieren, für die es derzeit keine gesetzliche Grundlage gibt oder bei denen die gesetzliche Grundlage sogar gegen solche Versuche spricht. Die Formulierung der Motion ist offen, es gibt keine sachlichen Begrenzungen. Es kann in Richtung Qualität gehen, es kann in Richtung Wirtschaftlichkeit gehen, es kann beides umfassen. Ich habe eine möglichst offene Formulierung gewählt. Trotz dieser offenen Formulierung habe ich auch Grenzen in dieser Motion festgehalten, und zwar in dem Sinne, dass gewisse Sachen auch mit einem Innovationsartikel eben in Zukunft nicht möglich sein sollen.
Man hat in der Vergangenheit sehr gute Erfahrungen mit Innovationsprojekten gemacht. Ich denke beispielsweise an das Testen verschiedener Versicherungsmodelle vor dem Inkrafttreten des KVG. Man hat diese Versicherungsmodelle mit eingeschränkter Freiheit bei der Arztwahl ausprobiert. Ich denke aber auch an die verschiedenen Möglichkeiten, im grenznahen Raum des Nachbarstaates medizinische Leistungen zu beziehen.
Warum braucht es einen Innovationsartikel, warum geht es mit dem bestehenden Recht nicht? Es ist eigentlich ganz einfach. Das Gesundheitswesen ist heute rechtlich sehr stark durchdrungen, sehr feingliedrig konstruiert. Das heisst, die Abweichung vom geltenden Recht bedarf eben auch immer wieder einer materiell-rechtlichen Grundlage. Es geht aber auch darum, dass man mit diesem Innovationsartikel medizinische Möglichkeiten, Therapien usw. versuchen kann, ohne dass man damit aussergewöhnliche Risiken eingeht. Er dient aber auch dazu, eine komplexe Materie - und das ist das Gesundheitswesen unbestrittenerweise - in einzelnen Teilen auszutesten.
Man weiss ja, dass der Gesundheitsmarkt kein normaler Konsumentenmarkt ist. Der Patient ist kein normaler Kunde. Das Patientenverhalten unterscheidet sich deutlich vom Kundenverhalten. Deshalb ist es sehr wertvoll, wenn man Möglichkeiten schafft, um gewisse Ideen, gewisse Projekte, gewisse Lösungsmodelle in der Praxis zu testen, ohne dass man einen allzu grossen Aufwand treiben muss. Wie gesagt, diese Abweichungen vom geltenden Recht bedürfen einer materiell-rechtlichen gesetzlichen Grundlage. Genau mit diesem Innovationsartikel soll diese Regelung geschaffen werden.
Ich möchte Sie an ein Beispiel erinnern, bei dem dieser Rat zu einem Innovationsartikel oder Testartikel auch Ja gesagt hat, und zwar im Asylbereich, als es darum ging, die neuen Asylverfahren, das Instrument der Asylzentren zu testen, die Rechtsmittelfristen zu kürzen usw. Auch im Asylrecht hat man also Innovationsbestimmungen eingeführt. Das war für mich der Impuls, eine solche Bestimmung auch ins KVG aufzunehmen.
Dieser Innovationsartikel ist für Leistungserbringer ebenso tauglich wie für Kostenträger. Er soll aber auch - ich habe das einleitend gesagt - Grenzen haben, und zwar in dem Sinne, dass bei Innovationsprojekten nur Personen, Unternehmen, Krankenkassen, Leistungserbringer usw. mitmachen sollen, die das freiwillig tun. Auch die Ansprüche des Versicherten, die er aufgrund seiner Prämienzahlungen hat, sollen mit dem Innovationsartikel nicht eingeschränkt werden. Es soll auch weiterhin ein Aufnahmezwang bei den Leistungsträgern bestehen. Und es dürfen - das ist mir sehr wichtig - vor allem keine irreversiblen Projekte realisiert werden, was bedeutet, dass man nach Abschluss des Tests, des Experiments, des Versuchs auf den Status quo ante zurückkehren können muss.
Seit der Einreichung meines Vorstosses hat mich die Entwicklung eingeholt: Das EDI hat genau einen solchen Innovationsartikel auch in seinem Katalog mit den 38 Massnahmen vorgesehen. Sie sehen also: Das EDI ist mit mir auf der gleichen Spur.
Ich bitte Sie deshalb, meine Motion anzunehmen.
Gysi Barbara · Mit-F · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo socialista
Ich bedanke mich bei meinem Vorredner Heinz Brand für die zusätzlichen Erläuterungen, die er zu seinem Vorstoss gemacht hat. Als ich diese Motion bekämpft habe, ging es mir darum, dass wir schon jetzt eine erste kurze Diskussion führen können, weil ein Innovationsartikel oder Experimentierartikel, wie der Bundesrat ihn nennt, nicht per se einfach nur etwas Gutes ist und doch auch hinterfragt werden muss.
Grundsätzlich stelle ich mich nicht gegen Innovationen im Gesundheitswesen. Auch Pilotprojekte lehne ich nicht per se ab. Ich teile sogar die Ansicht, dass sie einer Weiterentwicklung, auch der Kostenoptimierung oder generell der Entwicklung dienen können. Meines Erachtens sollten sie aber eben nicht zu offen ausgelegt sein, und sie dürfen auch nicht dazu dienen, Präjudizien zu schaffen. Wir wissen aus der Vergangenheit: Gerade im Gesundheitswesen haben Experimente nicht nur positive Ergebnisse gezeitigt - aber auch. Wir haben verschiedene Erfahrungen gemacht; es ist angesprochen worden.
Etwas dürfen diese Pilotversuche nicht tun, nämlich die Solidarität untergraben, die wir im Krankenversicherungsgesetz kennen. Genau das ist der Punkt, weswegen ich diese Motion bekämpfe, denn in der Begründung - nicht im Motionstext selber, aber wir alle wissen, dass auch die Begründung eine Bedeutung hat - wird eben unter anderem die Lockerung des Vertragszwangs genannt. Das halte ich für einen heiklen Punkt. Ich möchte mit derartigen Versuchen nicht den Vertragszwang ritzen. Das erachte ich als problematisch. Das ist ein Anliegen, das die Versicherungslobby schon lange hat. Und es ist eben auch eine Tatsache, dass der Motionär zu dieser gehört. Sie wissen, Herr Brand ist Präsident der Santésuisse, einer Vereinigung, die Krankenversicherer zusammenführt und auch stark lobbyiert. Diese Versicherungslobby lässt keine Gelegenheit aus, um am Vertragszwang zu rütteln und eine Lockerung oder gar dessen Aufhebung zu verlangen. Ich möchte nicht über einen Innovationsartikel, wie es dann so schön heisst, plötzlich vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Wir wissen, dass die Vertragspflicht für die Bevölkerung sehr wichtig ist. Nicht zuletzt deswegen wurde die Managed-Care-Vorlage vom Volk abgelehnt.
Ich möchte darum vom Bundesrat respektive vom Herrn Bundespräsidenten, der heute den Bundesrat in dieser Sache vertritt, auch wissen, wie weit er diesen Innovationsartikel auslegen will, wie breit oder umfassend diese Pilotversuche sein sollen, in welchen Bereichen aus Sicht des Bundesrates heute Pilotversuche und Projekte durchgeführt werden könnten. Dafür bin ich wie gesagt durchaus offen. Ich möchte aber, dass nicht für alles Tür und Tor geöffnet wird. Darum bin ich eben nicht für eine sehr offene Auslegung, sondern für eine solche mit klaren Rahmenbedingungen. Ich wäre froh, wenn der Herr Bundespräsident dazu etwas sagen könnte.
In der Stellungnahme des Bundesrates wird eigentlich nur auf den Massnahmenplan verwiesen, den er diesen Frühling vorlegen wird und der unter anderem diesen Innovationsartikel enthalten soll. Ich wüsste einfach gerne heute schon etwas genauer, in welche Richtung da gedacht wird, und vor allem auch, wie sich der Bundesrat als Gremium zur Solidarität in der obligatorischen Krankenversicherung stellt: zur Solidarität zwischen Jung und Alt, aber auch zwischen Gesunden und Kranken.
Je nach Antwort des Bundespräsidenten werde ich dann allenfalls darauf verzichten, die Motion weiter zu bekämpfen.
Berset Alain · BPR-M · Consiglio federale · Friburgo
En fait, je pensais être très bref et vous dire que le Conseil fédéral recommande d'accepter la motion et en rester là. Mais puisque Madame Gysi pose une question, je vais quand même essayer d'y apporter une réponse.
Nous proposons d'accepter la motion parce que nous sommes actuellement dans un processus de préparation de toute une série de mesures visant à limiter les coûts de la santé, faisant suite à un rapport d'un groupe d'experts suisses et internationaux qui a rendu ses conclusions en octobre de l'année dernière. Nous sommes maintenant en train de préparer ces mesures.
Il est clair que le Conseil fédéral souhaite, à ce stade, approfondir l'idée d'un article constituant une base légale pour des projets pilotes, d'un article permettant de mener des expériences. C'est dans ce sens que nous avons proposé d'accepter la motion Brand, en nous fiant au seul élément qui est contraignant pour le Conseil fédéral, à savoir le texte déposé. Et le texte déposé ne fait pas mention de modèles d'assurance, mais de manière générale d'un article qui permet l'innovation et les expérimentations dans le domaine de la santé. A ce stade, il nous paraît tout à fait cohérent, vu ce que le Conseil fédéral développe actuellement, d'accepter cette motion. C'est bien sûr sous réserve du projet qui sera mis en consultation, de ce qui sera décidé par le Conseil fédéral et par le Parlement. Il est clair que pour avoir un article permettant de mener des expériences nouvelles et des projets pilotes, il faudra modifier la loi et donc que le Parlement se saisisse du projet.
Gysi Barbara · Mit-F · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo socialista
Vielen Dank, Herr Bundespräsident, ich bekämpfe somit den Vorstoss nicht mehr.
de Buman Dominique · P-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo PPD
Le président (de Buman Dominique, président): La motion n'est plus combattue. Le Conseil fédéral propose d'adopter la motion.
Angenommen - Adopté