Lexipedia
HomeNewsEsploraRepertorio
Condizioni d’usoPrivacyAssistenza
Accedi

Mifid II und Zugang zum Finanzmarkt. Szenarien und Massnahmen zur Erleichterung grenzüberschreitender Finanzdienstleistungen für italienische und französische Privatkundschaft

42403 · Amtliches Bulletin

Del 28 feb 2018

https://lexipedia.io/it/docs/ch/ab-bo-bu/42403/de/mifid-ii-und-zugang-zum-finanzmarkt-szenarien-und-massnahmen-zur-erleichterung-grenzuberschreitender-finanzdienstleistungen-fur-italienische-und-franzosische-privatkundschaft

Consultato il 10 set 2026

  1. Documenti
  2. Confederazione
  3. Bollettino ufficiale
Fonte

Oggetto parlamentare: MIFID II e accesso ai mercati finanziari. Scenari e misure per agevolare l'offerta transfrontaliera di prestazioni alla clientela privata in Italia e in Francia. (17.3744)

17.3744

Mifid II und Zugang zum Finanzmarkt. Szenarien und Massnahmen zur Erleichterung grenzüberschreitender Finanzdienstleistungen für italienische und französische Privatkundschaft

de Buman Dominique · P-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion

Le président (de Buman Dominique, président): Le postulat est combattu par Madame Birrer-Heimo.

Merlini Giovanni · Mit-M · Nationalrat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion

Questo mio postulato trae origine dagli ostacoli pretestuosi che vengono frapposti dall'Unione europea ed in particolare da alcuni Stati come Francia e Italia all'offerta transfrontaliera di prestazioni da parte di intermediari finanziari svizzeri alla clientela privata in quei due paesi. La situazione non solo non accenna a migliorare, ma addirittura si è aggravata ancora recentemente con l'accresciuta pressione esercitata dalla Commissione europea sul nostro paese attraverso il riconoscimento solo limitato dell'equivalenza della normativa svizzera in materia di borsa e con l'inserimento del nostro paese sulla nuova lista grigia dell'Unione europea o meglio dell'Ecofin, relativa ai paesi sotto osservazione per le loro politiche fiscali privilegiate.

Noch kürzlich hat die EU ohne triftige Gründe die Äquivalenz der schweizerischen Vorschriften zum Börsenwesen nur mit einer zeitlichen Beschränkung anerkannt. Gleichzeitig befindet sich unser Land ungerechterweise auf der neuen grauen Liste der EU betreffend die Staaten mit sogenannter privilegierter Besteuerung, allen seinen Bestrebungen zum Trotz, sich den internationalen Standards anzupassen.

Mit meinem Postulat wird der Bundesrat deswegen beauftragt, einen Bericht auszuarbeiten, in dem er Szenarien für den Tessiner und den Genfer Finanzsektor und deren Zutritt zum italienischen bzw. französischen Markt sowie Massnahmen darstellt, die schweizerischen Finanzintermediären grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen für ihre Privatkundschaft erleichtern sollen. Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass Italien und Frankreich die Richtlinie 2014/65/EU (Mifid II) restriktiv auslegen und beschlossen haben, dass grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen Privatkundinnen und -kunden nur anbieten darf, wer eine Filiale oder Zweigniederlassung auf ihrem Gebiet hat.

Die Pflicht einer Zweigniederlassung ist unter den möglichen Massnahmen zur Umsetzung der Mifid II diejenige, die die kleineren und mittelgrossen Finanzintermediäre, wie insbesondere diejenigen aus dem Tessin und dem Kanton Genf, am härtesten trifft, dürfen diese doch ihre Finanzdienstleistungen nicht mehr direkt von der Schweiz aus anbieten. Mit dieser einschneidenden Einschränkung verbunden sind auch unverhältnismässige Ausgaben und sonstige Lasten. Vor allem ist den Privatbanken die Öffnung einer Zweigniederlassung in Italien und Frankreich aus wirtschaftlichen, steuerlichen und unternehmerischen Gründen nicht zumutbar. Kommen sie aber dieser Pflicht nicht nach, so verlieren sie unausweichlich Kundschaft, sinkt ihr Umsatz, und sie sind dazu gezwungen, in Genf und im Tessin Arbeitsplätze zu streichen. Das sollten wir doch nicht passiv hinnehmen.

Es ist an der Zeit, mit diesen Staaten auf Augenhöhe zu sprechen und zu verhandeln, damit eine passende Lösung gefunden wird. Dies gilt umso mehr, als sich Italien im Rahmen der Roadmap vom Februar 2015 im Vorfeld des neuen Doppelbesteuerungsabkommens dazu verpflichtet hatte, den Zugang zu grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungen zu erleichtern, und zwar im Gegenzug zur effizienten Zusammenarbeit, die von der Eidgenössischen Steuerverwaltung und den Schweizer Banken gewährt wurde, als es darum ging, zur Regularisierung unversteuerter italienischer Vermögen, die auf Schweizer Banken liegen, den Informationsaustausch in Steuerfragen voranzutreiben. Mit dem Abkommen vom 2. März 2017 verpflichten sich Italien und die Schweiz zudem, Sammelgesuche im Bereich der Amtshilfe zu erledigen. Dadurch erhält Italien wichtige Informationen über Konten von als nicht kooperativ geltenden italienischen Staatsangehörigen bei Schweizer Banken, und dies über die letzten drei Jahre.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, mein Postulat gemäss der Empfehlung des Bundesrates anzunehmen.

Birrer-Heimo Prisca · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion

Grundsätzlich ist es nicht ein Problem, einen solchen Bericht zu machen und die Auslegeordnung anzuschauen. Ich habe das Postulat aber aus dem folgenden Grund bekämpft - und das ist eine sehr wichtige Frage in diesem Kontext -: Nationalrat und Ständerat sind im Moment am Fertigberaten des Finanzdienstleistungsgesetzes (Fidleg) und des Finanzinstitutsgesetzes (Finig). Wenn wir das Finanzdienstleistungsgesetz so äquivalent machen würden, dass es auch den Mifid-II-Bestimmungen entsprechen würde, hätten wir diese Probleme mit dem Zugang zum europäischen Markt nicht oder nicht in demselben Mass. Das Fidleg und das Finig wurden bereits im Vorfeld stark verwässert, und sie werden weiter verwässert. Es gibt namhafte Exponenten aus der Wissenschaft, die inzwischen sagen, das sei nicht mehr äquivalent. Nun kommen diese "Sonderzügli": Man will sich in der Gesetzgebung möglichst viele "Zückerli" rausholen und Bestimmungen schaffen, die nicht dem Rahmen entsprechen, den die anderen Länder rundherum erwarten. Wenn es aber dann darum geht, das Geschäft mit ihnen zu machen, sagt man: Jetzt möchten wir gerne hier doch noch ein "Spezialzügli" und da noch ein "Sonderzügli" und hier noch eine Extrawurst.

Die EU hat klar gezeigt, dass sie dieses Spiel nicht mitmacht. Auch wenn bei der Börsenanerkennung das eine und andere sonst mitgespielt hat bezüglich der institutionellen Themen, die auf dem Tisch sind, so ist nicht von der Hand zu weisen, dass auch hier immer die Frage im Raum steht: Ja, machen denn die Schweizer eine mindestens so gute Regulierung, wie wir sie haben? Offenbar ist das in einigen Teilen bestritten.

Aber bei der Börse hat man dann anders reagiert. Man hat dann gesagt: Ja gut, jetzt versuchen wir es mit einem Finanzdienstleistungsabkommen. Dann kommt wieder die Branche: Die Grossbanken sagen dann, das wäre gut, die kleinen Banken und kleinen Finanzintermediäre sagen: Nein, das wollen wir nicht! Und die Versicherungen opponieren auch. Jede Branche versucht bei diesem Thema etwas für sich herauszuholen, zu schauen, wo sie welche Geschäfte dann doch noch machen kann. Jede Branche versucht, sich ein Scheibchen der Wurst abzuschneiden, aber selbst nichts zu geben.

Diese Hüst-und-Hott-Politik geht einfach nicht. Es besteht nachher natürlich das Problem, dass unsere Anbieter nicht den gleichen Marktzugang haben. Aber das haben wir selber hier drin halt auch mit einer verwässerten und unscharfen Gesetzgebung verbockt. Deshalb meine ich: Statt weitere Berichte zu verlangen und weitere solche "Sonderzügli" zu fahren, machen Sie doch eine griffige und äquivalente Gesetzgebung bei Fidleg und Finig. Dann haben Sie diese Probleme nicht und können sich solche Berichte und auch den entsprechenden Bürokratieaufwand ersparen.

Deshalb bitte ich Sie, das Postulat abzulehnen.

Maurer Ueli · VPBR-M · Bundesrat · Zürich

Wir werden heute und am nächsten Mittwoch 55 Vorstösse aus meinem Departement behandeln. Die gute Nachricht ist, dass der Bundesrat bereit ist, den ersten, denjenigen von Herrn Merlini, zu übernehmen; und die schlechte Nachricht ist: Ich werde Ihnen danach 54-mal die ablehnende Haltung des Bundesrates erklären.

Nun zum Vorstoss von Herrn Merlini: Der Bundesrat ist bereit, diesen Vorstoss entgegenzunehmen. Wir haben für die Finanzdienstleister im Raum Genf und im Raum Tessin tatsächlich eine besondere Situation. Beides sind für die Schweiz wichtige Finanzplätze, und die Finanzdienstleister brauchen hier möglichst gute Rahmenbedingungen. Wir gehen nicht davon aus, dass wir in absehbarer Zeit ein generelles Finanzdienstleistungsabkommen mit der EU abschliessen werden. Das heisst für uns, dass wir versuchen müssen, die entsprechenden Marktzutritte bilateral zu verbessern. Mit Deutschland ist uns das gelungen, mit Deutschland haben wir ein entsprechendes Abkommen. Noch nicht gelungen ist es uns mit Frankreich und mit Italien. Aber wir streben an, hier den Marktzutritt für die Finanzdienstleister zu verbessern. In diesem Sinne sind wir bereit, das Postulat entgegenzunehmen und hier Varianten aufzuzeigen. Das gibt uns dann auch die Gelegenheit, mit der Branche entsprechende Gespräche zu führen, um Ihnen eine Auslegeordnung machen zu können.

Auch wenn wir bereit sind, diesen Vorstoss entgegenzunehmen, möchte ich damit keineswegs signalisieren, dass wir dann auch zu einem guten Abschluss kommen werden. Wir sind ja seit Jahren daran, diese Beziehungen zu verbessern. Das ist uns bisher leider nicht geglückt. Wir sind auch nicht der Meinung, dass das Fidleg oder das Finig hier eine entsprechende Grundlage bieten werden. Sie haben jetzt nämlich gesehen, wie die Äquivalenz von der EU gehandhabt wird. Obwohl wir bei der Börse absolut äquivalent sind, hat man uns diese Äquivalenz nicht gegeben. Die EU hat sich auch noch nie dazu geäussert, was sie in einem Fidleg dann als äquivalent betrachten wird. Das heisst, wir haben das in bilateralen Gesprächen auszutarieren und dann, vielleicht auch schrittweise, zu versuchen, einen besseren Marktzutritt für die Finanzdienstleister zu erzielen.

In diesem Sinne gibt ein entsprechender Bericht die Möglichkeit, eine Auslegeordnung zu machen, Gespräche zu führen, in den Verhandlungen das etwas zu vertiefen und zu vergleichen. In diesem Sinne können Sie im Parlament von einem solchen Bericht profitieren, aber auch die Branche in den entsprechenden Grenzregionen. Wir sind also bereit, diesen Vorstoss entgegenzunehmen, was nicht heisst, dass beim Finig oder beim Fidleg unendlich aufgeweicht werden soll. Die Kommission ist immer noch auf einem guten Kurs, um die Äquivalenz zu erreichen. Wir werden mit dem Finig und dem Fidleg dann eine Gesetzgebung haben, die absolut vergleichbar ist, und mit dieser Gesetzgebung können wir unseren Partnern im Umfeld auf Augenhöhe begegnen.

Abstimmung

Le président (de Buman Dominique, président): Le Conseil fédéral propose d'adopter le postulat.

Abstimmung - Vote

Für Annahme des Postulates ... 138 Stimmen

Dagegen ... 47 Stimmen

(0 Enthaltungen)